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Dirk Panter

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik sollte sich immer an Tatsachen orientieren, und das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf; denn eine Tatsache ist, dass selbst bei fortschreitender Entwicklung des Digitalradios noch mehr als die Hälfte der Menschen in Sachsen Radio über UKW empfängt. Dieser Tatsache können wir uns nicht verschließen. Es hat schon mehrere Verschiebungen der UKW-Abschaltung gegeben. Jetzt machen wir dem ein Ende und streichen den Abschalttermin, um zu schauen, wann der richtige Zeitpunkt ist, wann Digitalradio, konkret DAB+, an dem Punkt ist, dass wir UKW wirklich abschalten können. Das werden wir uns in den nächsten Jahren anschauen, und darüber hinaus werden wir mit dieser kleinen Novelle neben dem Thema UKW auch bereits angesprochene weitere Punkte angehen, nicht nur den Namen der Landesmedienanstalt endlich anzupassen, sondern zum Beispiel die Amtszeit des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin der Landesmedienanstalt zu begrenzen, sodass es auch dort immer wieder zur Erneuerung kommen kann. Wenn ich über Tatsachen spreche, an denen wir uns orientieren wollen, dann sollten wir auch Wahrheiten aussprechen. Eine Wahrheit ist, dass wir uns gern eine größere Novelle des Privatrundfunkgesetzes gewünscht hätten; denn es gibt viele weitere Baustellen, die sich zum Beispiel auf die Gremien der Sächsischen Landesmedienanstalt beziehen; denn – wir wollen es hier klar aussprechen – eine Versammlung, die das Papier, auf dem sie steht, nicht wert ist, weil sie keinerlei Rechte hat, braucht es nicht. Wir hätten uns gewünscht, dass wir die Versammlung hätten stärken können, wie es in anderen Gremien im Medienbereich Usus ist, bzw. wir hätten uns vorstellen können, dass man die Struktur der Landesmedienanstalt grundsätzlich anpasst und stärker an den beiden benachbarten Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen orientiert, die über ein Direktor(inn)enmodell mit einer Versammlung verfügen, die auch über Kompetenzen verfügen. Das wäre eines unserer Ziele gewesen. Leider Gottes waren wir nicht dazu in der Lage, das gemeinsam zu vereinbaren. Deshalb haben wir uns auf diese Novelle geeinigt, uns aber vorgenommen, dass wir das Thema wieder angehen wollen, um die Gremien in der nächsten Legislaturperiode wirklich anzupassen. Ich finde, das ist ein wichtiges Vorhaben; denn man muss Aussagen nicht widersprechen, aber ich bin grundsätzlich anderer Meinung: dass am sächsischen Wesen die Welt nicht genesen sollte, auch nicht die Welt der Landesmedienanstalten; denn wir haben als einzige in Deutschland das Modell mit einem Medienrat. Ob das wirklich das Modell sein sollte, das wir anderen auf den Weg mitgeben? Ich bin nicht sicher, ob das wirklich die Zukunft ist, ob wir nicht vielmehr eine stärkere Kooperation anstreben sollten, gerade in den mitteldeutschen Ländern. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zwar einzeln im Kanon der Medienanstalten in Deutschland jeweils eine Stimme haben, aber ich bin sicher, dass ähnlich wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei dem wir eine DreiLänder-Anstalt – und zwar eine schlagkräftige Drei-Länder-Anstalt – haben, das am Ende der bessere Weg ist, da wir der Medienpolitik im Privatrundfunkbereich mehr Gehör verschaffen können, wenn wir uns als mitteldeutsche Bundesländer gemeinsam besser abstimmen und womöglich sogar irgendwann einmal zu einer gemeinsamen Landesmedienanstalt kommen. Das werden Aufgaben für die Zukunft sein, genauso wie die angesprochene Medienkompetenz oder andere Felder. Dem wollen wir uns widmen. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass wir jetzt diese kleinen Schritte gehen sollten, und die wollen wir gehen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Gahler.

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