Sebastian Wippel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zu Beginn eine kleine Denkaufgabe mit einem fiktiven Beispiel: Ein junger Mann demonstrierte lautstark und fordernd montags für die Forderung: Die Verantwortlichen für die Anordnung von Coronaimpfungen müssen vor Gericht gestellt und verurteilt werden; denn sie sind für teils erhebliche Körperschäden von ungefährdeten Impflingen durch eine Gentherapie verantwortlich. Er begründet das für sich selbst wie folgt: Erstens, Stefan Oelrich, Leiter der Medikamentensparte der Bayer AG, sagte im Oktober 2021 auf dem World Health Summit, „die mRNA-Impfungen sind ein Beispiel für Zell- und Gentherapie“. Zweitens, das Merriam-Webster-Wörterbuch hat die Definition von Impfstoffen Anfang 2021 so geändert, dass mRNA-Produkte nun als Impfstoffe gelten. Drittens, vor 2009 wären mRNA-Impfstoffe in Deutschland nicht als Impfstoffe, sondern nur als Therapeutikum zulassungsfähig gewesen. Er steht damit im Widerspruch zur offiziellen Darstellung von deutscher Politik, Medien und Faktencheckern, die wie „Correctiv“ von Medien und Politik bezahlt werden. Nun, im Jahr 2024, möchte dieser Mann Polizist werden, um Recht und Ordnung durchzusetzen und sich künftig schwerpunktmäßig mit den Gefahren des Straßenverkehrs zu befassen. – Ende des Beispiels. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Mit dem heutigen Gesetz geben Sie vor, die Verfassungstreue im öffentlichen Dienst zu stärken. Unter dem Etikett „Verfassungstreue stärken“ suggerieren CDU, SPD und GRÜNE, dass viele Beamte der Verfassung untreu wären. Aber das ist völliger Unsinn. Dieser Gesetzentwurf ist in Wahrheit eine Mogelpackung. Es geht hierbei nicht um die Verfassungstreue, es geht einzig und allein um unerwünschte kritische politische Einstellungen von Beamten, die den schwarz-rot-grünen Meinungshütern ein Dorn im Auge sind. (Beifall bei der AfD) Die Staatsregierung verwechselt ganz offensichtlich der Meinungsfreiheit unterliegende, vermeintlich falsche politische Einstellungen mit rechtlich überprüfbaren Kategorien. Kurz gesagt: Der Kampf gegen Verfassungsfeinde, gleich, ob wirkliche oder angebliche Verfassungsfeinde, droht in die Unterdrückung von Opposition und Andersdenkenden umzuschlagen. Genau daraus ergeben sich ganz erhebliche Bedenken seitens unserer Fraktion. Natürlich ist es notwendig, dass sich Mitarbeiter aller drei Staatsgewalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und diese aktiv gegen Versuche ihrer Abschaffung verteidigen. (Unruhe) Nur stellt sich die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf das richtige verfassungsgemäße Mittel ist. Die Geeignetheit des Gesetzes lässt sich noch mit Ja beantworten, aber bereits die Erforderlichkeit ist infrage zu stellen. Braucht es dieses Gesetz wirklich oder sind die bestehenden Maßnahmen, die eine Entfernung aus dem Dienst ermöglichen, bereits ausreichend? Das Beamtenstatusgesetz, § 7, stellt bereits auf die Verfassungstreue und das Einstehen für die fdGO ab. (Zuruf von der AfD) Mit der Neuregelung in Sachsen wird das Bekenntnis zur fdGO noch verschärft; denn damit sollen Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz verknüpft werden. Das bedeutet, dass jeder, der sich in Sachsen für den Staatsdienst interessiert, einen Eingriff in seine Grundrechte erdulden muss. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Regelanfrage erheblich tangiert. Und wofür das? Um pro Jahr sage und schreibe 0,05 % der Beamten zu finden, die sich falsch verhalten. Hier wird regelrecht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Für die Personen, zu denen dann Informationen vorliegen, kommt es zu erheblichen Problemen. Der Verfassungsschutz arbeitet mit Instrumenten, die intransparent und teilweise anonym sind. Wie gelangt der Dienst zu seinen Informationen und nach welchen Kriterien werden diese bewertet? Ist die Entscheidung gerichtlich überprüfbar? Oder ist der Bewerber den möglichen Irrtümern des LfV ausgeliefert? Letztlich findet hier eine Beweislastumkehr zulasten des Bewerbers statt. Dieser muss seine Verfassungstreue darlegen, und das ist eine Abkehr von unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen durch jene, die vorgeben, den Rechtsstaat zu schützen. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz. Es fehlt für uns sowohl an der Verhältnismäßigkeit als auch an der Erforderlichkeit. Wenn wir schon beim Landesamt für Verfassungsschutz sind: Wie geht die Staatsregierung mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen um? Das Gesetz sieht nämlich keine Regelanfrage beim LfV vor. Anfragen sind derzeit konkret zu begründen. Sie setzen einen auf Tatsachen beruhenden Verdacht voraus. Wird die Anfrage nicht begründet, darf sie vom LfV nicht beantwortet werden. Schließlich komme ich zum Kerngedanken der Regelung, nämlich der unmittelbaren Anknüpfung an die freiheitlichdemokratische Grundordnung, für die der Bewerber jederzeit einstehen soll. Bei diesem Begriff handelt es sich um eine wenig präzise, aber inhaltlich abstrakte Formel. In einer Art Umkehrschluss folgert man, dass jeder, der das aktuelle Handeln der Regierung scharf kritisiert, ein Verfassungsfeind sein muss. Munter wirft die Staatsregierung konservative, populistische, radikale und politische Gewalt predigende Ansichten in einen Topf, rührt einmal um, und heraus kommt der Verfassungsfeind. Aber Achtung! Die eben genannten Kategorien sind keine rechtlichen, sondern politische Kategorien, die von subjektiven Bewertungen geäußerter Meinungen herrühren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) An dieser Stelle entlarvt sich die Regierung selbst. Es geht ihr nicht ums Recht, um Verfassung und die Treue zu ihr, es geht ihr um eine Beamtenschaft, die politisch genehme Auffassungen vertritt. So schafft man sich eine ganze Generation von Jasagern, die ihr Leben stromlinienförmig gestalten und sich zurücknehmen, um nirgendwo anzuecken. Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen. Wir wollen die mündigen Bürger und den kritischen Mitdenker, selbst wenn es gegen unsere Auffassung geht. (Beifall bei der AfD) Eine Sache ist mir wichtig, zu betonen: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, an die Sie mit Ihrem Gesetz anknüpfen, verlangt von ihren Staatsbürgern keinen Gesinnungsgehorsam. Umgekehrt hat sie die Möglichkeit der freien Willensbildung, des Diskurses und der Information (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) aus allen Quellen des Souveräns zu garantieren. Man möchte es der Staatsregierung wieder und wieder hinter die Ohren schreiben: Alle Macht geht vom Volke aus und nicht von der aktuellen Regierung. Deren Macht ist nur so lange geliehen, bis das Volk andere Vertreter wählt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In den letzten Jahren haben die Regierungen damit begonnen, von den Staatsbürgern exakt diesen Gesinnungsgehorsam einzufordern. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir erinnern uns: Im Zuge der Coronapandemie wagten es viele Bürger, den Sinn und die Berechtigung unzähliger überharter und teils sinnloser staatlicher Maßnahmen infrage zu stellen. Anstatt über eigene Regierungsfehler, über die Zerstörung unzähliger Existenzen, über die massive Einschränkung von Grundrechten und damit letztlich der Demokratie nachzudenken, erfand man den – in Anführungsstrichen – Schwurbler. Der selbstständig denkende Staatsbürger wurde diskreditiert und zum Staatsfeind gemacht. Jetzt denken Sie bitte noch einmal an mein Eingangsbeispiel des jungen Demonstranten. Der Verfassungsschutz stellte sogleich eine pauschale Radikalisierung der Protestler gegen die Coronamaßnahmen fest, vertauschte aber Ursache und Wirkung. Damit war eine neue Kategorie angeblicher Verfassungsfeindlichkeit geboren, die Delegitimierung des Staates. Kritik, auch die polemische, sowie die sogenannte Verächtlichmachung der Institutionen untergrabe die demokratische Ordnung. Durch Kritik werde das Vertrauen in das staatliche System erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit pauschal gefährdet. Nachdem Corona als Mittel der Angstmache ausgedient hatte, wurde die Kategorie natürlich nicht eingestampft, sondern auf Kritiker staatlicher Klimaschutzmaßnahmen oder Kritiker des deutschen Umgangs mit dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine ausgeweitet. Wer also Wärmepumpen oder Waffenlieferungen kritisiert, ist hier bereits verdächtig. (Sabine Friedel, SPD: Herr Wippel, das stimmt doch nicht, was Sie hier erzählen!) Der Inlandsgeheimdienst schützt die Verfassung längst nicht mehr vor ihren Feinden, sondern die Regierung vor ihren Kritikern. (Beifall bei der AfD) Wenn ich also hier und jetzt äußere, dieser Gesetzentwurf ist völliger Unsinn, Frau Meier ist als Ministerin eine absolute Fehlbesetzung (Beifall bei der AfD) und hat obendrein das Amt des Justizministers vollkommen lächerlich gemacht, dann bin ich wohl ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz in der Kategorie Delegitimierung des Staates. (Beifall des Abg. Roberto Kuhnert, AfD – Zuruf von Sabine Friedel, SPD) Der Verfassungsschutz hat sich aber nicht dafür zu interessieren, was die Menschen denken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erst recht nicht dafür, was Sie im Plenum erzählen!) Er darf erst dann aktiv werden, wenn aus dem Denken ein Handeln wird. Alles andere ist eine rechtswidrige Einmischung in den freien Meinungsbildungsprozess des Souveräns. Welche Folgen hat das für diesen Gesetzentwurf? Ich sage Ihnen ganz klar, es hat gewaltige Folgen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Jeder, der die Coronamaßnahmen zum Beispiel als diktatorisch und den behördlich aufgebauten Impfdruck als faktische Zwangsimpfung bezeichnet, ist ganz schnell Objekt des Inlandsgeheimdienstes. (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Diese Menschen kommen damit nicht mehr für eine Beamtenlaufbahn in Betracht, weil sie es wagten, auf ihre Grundrechte hinzuweisen, weil sie es wagten, zum Beispiel ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, als der Staat mit einer sehr fragwürdigen Verordnungspolitik diese einschränken wollte. Man hat es gewagt, die Regierung zu kritisieren und juristische Folgen für die Verantwortlichen zu fordern. Das ist mit Verlaub ein Skandal, das Ende jeglicher Meinungsfreiheit. Deshalb zeigt dieser Gesetzentwurf, wie weit Sie sich bereits von der Kritikfähigkeit entfernt haben. Anders als die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist dieses Gesetz rundweg abzulehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Lippmann, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag. Bitte schön, Herr Kollege.
