Valentin Lippmann
Wir sind weit abgeschweift von der ursprünglichen Frage, aber ich bin ja immer dafür, dass wir hier auch versuchen, das zu erklären – vielleicht verhilft es auch zu der einen oder anderen Erkenntnis. Ich glaube, ich hatte noch nie so viel zusätzliche Redezeit, um zu erklären, was der Verfassungsschutz tut. Herr Staatsminister, vielleicht reden wir darüber noch einmal bei Gelegenheit. Ich möchte noch einem anderen Punkt entgegentreten: dass das Ganze nicht wohldurchdacht sei. Ich glaube – da bin ich wieder bei Frau Kollegin Köditz –, der Sachverständige Clemens Arzt, den wir alle gut kennen – er tritt ja häufiger in diesem Hohen Hause auf –, hat das in der Sachverständigenanhörung ganz gut beschrieben. Auch er kommt sicherlich aus einer Historie, in der der Radikalenerlass etwas Gegenwärtiges war. Er hat beschrieben, dass – hätte man ihn vor Monaten danach gefragt – er das für Teufelszeug gehalten hätte. Er ist aber mittlerweile aufgrund der historischen Situation und der gegenwärtigen Entwicklung der festen Überzeugung, dass es der richtige Weg ist. Das ist auch meine Überzeugung. Hätten Sie mich vor fünf oder zehn Jahren gefragt, hätte auch ich Zweifel gehabt, ob das der richtige Weg ist. Aber die Realität marschiert ja nicht an uns vorbei, und wir können nicht so tun, als wäre nichts. Es geht darum, zu handeln. Insbesondere sehen wir ja, was verfassungsfeindliche Auswüchse in diesem Land, auch in diesem Hohen Hause, am Ende für Folgen haben. Ich will nicht, dass davon noch mehr in den Sicherheitsbehörden sitzen. Kurzum: Es ist Zeit zu handeln. Gerade weil es Zeit ist, zu handeln, muss man ein paar althergebrachte Weisheiten, auch was die freiheitliche demokratische Grundordnung, was die Frage „Adaption Radikalenerlass“ angeht, sicherlich einmal überprüfen. Ich sage nochmals: Es ist kein Radikalenerlass 2.0, es ist ein sehr begrenzter, sehr eingehegter Eingriff, der verhindert, dass sich zukünftig Verfassungsfeinde im Staatsdienst wiederfinden. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Blick nicht nur auf diesen Punkt des Gesetzentwurfs richten, sondern auf einen ganz anderen Punkt kommen; Frau Kollegin Köditz hat es schon angesprochen. Nicht nur Vorsorge, auch effektive Aufklärung schützt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Deswegen stehe ich hier und bin sehr stolz, dass wir in diesem Gesetzentwurf auch ein langjähriges bündnisgrünes Kernanliegen unterbringen konnten: Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete in geschlossenen Einheiten kommt mit diesem Gesetz – ein Anliegen vieler Menschen in diesem Land, für das auch wir BÜNDNISGRÜNE lange gestritten haben. Ich bin froh, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen können, der dieses wichtige Instrument für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen beinhaltet. Ja, es ist eine kleine Plakette auf einer Uniform, aber es ist ein großer Schritt für die Transparenz der Polizeiarbeit in Sachsen. Das dient übrigens nicht nur der Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in dem Fall, dass ein Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten angenommen wird. Es dient auch dem Schutz der Polizei vor pauschalen Vorwürfen. Ich kenne das aus langjähriger innenpolitischer Praxis. Wenn im Nachhinein einzelne Personen, die sich als Polizistinnen und Polizisten tatsächlich etwas zuschulden kommen lassen haben – gerade in Einsätzen in geschlossenen Einheiten –, am Ende nicht identifizierbar sind, dann ist das eine Hypothek für die ganze Einheit, weil sie teilweise unter Verdacht gestellt wird und weil es umfassende Ermittlungen gibt. Das ist auch für die nicht schön. Deswegen ist klar: Wir schaffen mit der Kennzeichnungspflicht die Situation und in der Zukunft die Chance, eindeutig diejenigen zu identifizieren, gegen die ermittelt werden kann, sollte es etwas geben. Wir nehmen damit ein Stück weit den Generalverdacht zurück. Die Kennzeichnungspflicht bedeutet keinen Generalverdacht, sondern sie reduziert den Generalverdacht und schützt die Bürgerrechte in diesem Land. Ich bin froh, dass wir heute den Beschluss dafür fassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zu guter Letzt möchte ich noch einen Aspekt erwähnen: Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf nämlich auch diejenigen weiter, die für die Sicherheit in diesem Land eintreten. Die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugs haben das bereits, und jetzt bekommt es auch der Justizvollzug, nämlich die freie Heilfürsorge. Zukünftig sollen dann endlich auch die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und im Abschiebegewahrsam, die ähnlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt sind wie Polizeibedienstete, die gleichen entsprechenden Gesundheitsmaßnahmen bekommen. Deswegen kommt die freie Heilfürsorge, weil wir im Freistaat wissen, dass wir viel von ihnen verlangen. Wir wollen mit dieser Änderung endlich auch die Anerkennung für diese Beamtinnen und Beamten hier vollziehen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Unsere freiheitliche Ordnung ist kein statisches Konstrukt, sie verändert sich, wie sich auch die Gesellschaft verändert, doch kennt sie unumstößliche Prinzipien. Um diese zu bestärken und die wehrhafte Demokratie zu schützen, geht die Koalition diesen Weg mit diesem Gesetzentwurf. Die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nicht allein die Aufgabe der Zivilgesellschaft – über die wir uns in diesem Land natürlich freuen, über die vielen Demonstrationen der letzten Wochen und Monate – , sie ist auch Aufgabe des Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger vor Verfassungsfeinden auch in den Reihen des Staatsdienstes zu schützen hat. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf richtig und wichtig – und zugleich erst der Anfang im Kampf gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Wippel – vermutlich mit einer Kurzintervention, Herr Kollege? (Sebastian Wippel, AfD: Genau!) Eine Kurzintervention auf den Redebeitrag des Kollegen Lippmann. Bitte schön.
