Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geburt eines Kindes ist in der Idealvorstellung vieler Menschen ein besonders schöner Moment, in dem Eltern das erste Mal ihr Kind erblicken. Gleichzeitig ist die Geburt eine sehr vulnerable Situation. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt immerhin, welche Fortschritte Deutschland bei der Versorgung Schwangerer und bei der Sicherheit von Müttern und Kindern vor, während und nach der Geburt gemacht hat. Wie in anderen Industrieländern lag die Müttersterblichkeit in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts zwischen 300 und 500 gestorbenen Müttern je 100 000 Lebendgeburten. Ab dem 20. Jahrhundert oder Mitte des 20. Jahrhunderts wurde eine weitere Reduzierung der Müttersterblichkeit in Deutschland erreicht. Mittlerweile können wir auf ein sehr niedriges Niveau von unter vier gestorbenen Müttern je 100 000 Lebendgeborenen zurückblicken. Vorsorgeprogramme, Mutterschutzrichtlinien, eine bessere medizinische Versorgung, eine Professionalisierung der Medizin sorgen dafür, dass Schwangerschaft und Geburt immer sicherer werden. Dabei verlagern sich die Geburten zunehmend auf die Krankenhäuser. Eine gute Hebammenversorgung bleibt all den Entwicklungen zum Trotz unerlässlich. Im Umsetzungsbericht zur Hebammenstudie Sachsen aus dem Jahr 2022 wurden verschiedene Handlungsempfehlungen dargestellt, um die Hebammenversorgung im Freistaat weiterhin auf einem hohen Niveau sicherstellen zu können. So förderte das Sozialministerium eine Koordinierungsstelle der Hebammen, die über ein Netzwerk verfügt, durch das Hebammen mit nach Geburtshilfe suchenden Frauen zusammengebracht werden. Darüber hinaus setzt sich die Koordinierungsstelle für die Nachwuchsgewinnung ein und bietet Fortbildungen an, die den Wiedereinstieg in die klinische Geburtshilfe erleichtern sollen. Bestätigt wurde auch der Zuschuss an Auszubildende oder ausbildende Hebammen und Entbindungspfleger, die sogenannte Internatsförderung. Freiberufliche Hebammen erhalten zudem einen Gründungszuschuss von 5 000 Euro. Sachsen hat 2021 den Studiengang Hebammenkunde an den Universitäten Dresden und Leipzig mit je 25 Studienplätzen eingerichtet. Die Medizinische Fakultät hat dazu noch eigene Studienplätze mit Eigenmitteln zusätzlich bereitgestellt. Dies alles ist Bestandteil der Förderung von Hebammen. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert mit 3,3 Millionen Euro das Versorgungsnetz Sichere Geburt an der Uniklinik in Dresden. Dieses macht hochschulmedizinische Expertise in der gesamten Versorgungsregion Ostsachsen verfügbar und verfügt über eine telemedizinische Betreuung von Schwangeren sowie Familien von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen. Das Projekt beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Steuerung einer regionalen Versorgung, der Gewährleistung einer sicheren Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in einer Region mit rückläufigen Geburtenzahlen sowie dem Einsatz von telemedizinischen Angeboten. Gerade das letzte Beispiel zeigt, vor welcher Herausforderung wir eigentlich stehen. Die Versorgungssituation in der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen geht darauf zurück, dass die Zahl der Neugeborenen bereits seit einigen Jahren rückläufig ist, aber natürlich auch die Zahl der Fachkräfte. Diese Entwicklung hat natürlich Auswirkungen auf Geburtenstationen. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, werden wir eine gezielte regionale Planung und Kommunikation aller Beteiligten brauchen. Die Grundlage hierfür hat Petra Köpping mit ihrem Haus im novellierten Krankenhausgesetz gelegt und den gesetzlichen Rahmen für Regionalkonferenzen frei gemacht. Auch im sächsischen Krankenhausplan werden Grundsätze für eine qualitativ hochwertige Versorgung abgeleitet. Hierzu zählt unter anderem, dass alle Kliniken mit geburtshilflichen Leistungsangeboten in einer Region sich zu Kompetenzverbünden zusammenschließen sollen und sich in Versorgung und Weiterbildung gegenseitig unterstützen. Dabei sollen auch die Angebote der Ambulanzen der Geburtsvorbereitung und -nachsorge in den Netzwerkverbünden mit eingebunden werden. So, wie es an dieser Stelle aussieht, ist es in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung: Wir müssen besser darin werden, vor Ort mit allen relevanten Akteuren Versorgung zu planen und Zusammenarbeit zu stärken – und selbstverständlich auch den Anliegen der Hebammen Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit einer sicheren und selbstbestimmten Geburt darf somit nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb wünsche ich mir zum Beispiel eine auskömmliche Finanzierung der Hebammen durch die Krankenkassen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die zweite Runde eröffnet Frau Abg. Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN.
