Marco Böhme
Ich habe festgestellt, Herr Präsident, dass die Redezeit des Ministers überschritten wurde. Deswegen würden wir gern unsere abweichende Meinung in einer zusätzlichen Redezeit vortragen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie haben vollkommen recht. Ich verweise auf § 55 unserer Geschäftsordnung. § 55 regelt die Aktuelle Stunde, in Abs. 5 steht geschrieben: „Ergreift die Staatsregierung das Wort für mehr als 10 Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, 5 Minuten ohne Anrechnung auf die ihr zur Verfügung stehende Zeit zu sprechen.“ DIE LINKE hat Redebedarf angezeigt. Gibt es andere Fraktionen, die ebenfalls von diesen 5 Minuten Redezeit Gebrauch machen möchten? – Das sehe ich nicht. Wenn sich während des Redebeitrags von Herrn Kollegen Böhme dafür noch jemand entscheiden sollte, kann das gern nachgeholt werden. Kollege Böhme, Sie haben das Wort. (Marco Böhme, DIE LINKE: Frau Schaper möchte reden.) Sehr gern, Frau Kollegin Schaper, bitte.
