landtag.sachsen.de ↗

Sarah Buddeberg

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Ich möchte keine großen Erwiderungen auf grundsätzlich andere Positionen der rechten Seite bringen. Doch so zu tun, als wäre die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im politischen Bereich kein Thema, verbietet sich schon deswegen – daran möchte ich erinnern –, weil erst im Jahr 2019 der Wahlrechtsausschuss für Menschen mit Behinderungen im Bundestag aufgehoben wurde. Wir sind wirklich noch am Anfang eines langen Weges. Hinzu kommt natürlich das, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Ich möchte aber noch einmal auf einen anderen Punkt eingehen. Wenn wir über echte politische Partizipation reden, dann bedeutet das aktive Beteiligung. Das gilt dann – das habe ich eingangs bereits gesagt – für alle Themen und nicht nur für inklusionspolitische Themen oder Themen, die Inklusion betreffen. Wenn ich heute so an den Tag zurückdenke, dann haben wir über unglaublich viele Themen gesprochen. Nur, um ein Beispiel zu nennen: Heute Mittag ging es irgendwann einmal – die einen oder anderen werden sich erinnern – um Lebensmittelsicherheit. Warum hatten wir da eigentlich keine Gebärdensprachdolmetschung? (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Falls Sie denken, dass gehörlose Menschen nicht essen, dann kann ich sagen: Das stimmt nicht, das machen sie. Deswegen ist das ein gutes Beispiel dafür, dass alle Themen auch für Menschen mit Behinderungen relevant sind. (Sabine Friedel, SPD: Es ist uns entfallen und euch auch!) Menschen mit Behinderungen sind von den Entscheidungen – jetzt ernsthaft –, die wir hier treffen, und von den Diskussionen, die wir hier führen, ebenso betroffen wie alle anderen auch. Sie können sich aber nicht gleichermaßen informieren. Ich danke der Kollegin Hanka Kliese, die gerade sehr anschaulich ausgeführt hat, warum das schwierig ist. Inklusion umfasst alle Lebensbereiche – das ist vielleicht auch noch einmal wichtig, zu sagen – und in allen Lebensbereichen finden sich Menschen mit Behinderungen. Diese 10 % sind keine homogene Gruppe, die irgendwo zusammen ist, sondern sie sind in allen Lebensbereichen da. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich merkwürdig, sich zu fragen, wie oft Menschen mit Behinderungen in Anhörungen mit Sachverständigen sind – sehr selten, außer zu inklusionspolitischen Themen. Bei der Einbeziehung gibt es noch oft Luft nach oben; denn bei denen, die befragt werden, handelt es sich um eine selektive Kooperation mit Verbänden. Das sind meistens die Verbände, die sehr gut organisiert sind und einen hohen Professionalisierungsgrad haben, aber es sind weniger häufig Selbstvertretungen. (Unruhe in Saal) Oder, um es einmal herunterzubrechen: Es wird dann eher die LIGA angefragt als die LAG Selbsthilfe. Menschen aus dem Inklusionsbereich verstehen das Beispiel. Ich bin froh, dass es einen sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt. Ich bin wirklich froh, dass es den gibt, und ich bin dankbar für die Arbeit, die dort geleistet wird. (Unruhe im Saal) Trotzdem ist der Beirat nicht ausreichend. Das liegt nicht am Beirat selbst, sondern an den Rahmenbedingungen. Wir sind der Meinung, dass dieser Beirat kein Feigenblatt sein darf. Deswegen ist ein Punkt, auf den ich noch einmal eingehen möchte, dass wir diesen Beirat aufwerten wollen. Wir wollen ihm mehr Befugnisse und mehr Einfluss geben. Zum Beispiel soll er durch die Ministerien mehr einbezogen werden, und zwar frühzeitig. Das ist ganz wichtig, weil Prozesse für Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen Gründen länger dauern können. Deswegen ist es wichtig, diese frühzeitig einzubeziehen. (Unruhe im Saal) Wir wollen auch mehr Selbstvertretung. Das ist wichtig, zu wissen. Das wissen vielleicht manche nicht, weil sie sich nicht damit beschäftigt haben. Aber im Beirat für Menschen mit Behinderungen sitzen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Und das ist auch okay. Aber wir wollen, dass bevorzugt Mitglieder berufen werden, die Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen sind. Außerdem wollen wir den Beirat mit Ressourcen ausstatten, um seine Handlungsmöglichkeiten zu erweitern – da sind wir wieder beim Thema Geld –, und wir wollen – das ist noch ein wichtiger Punkt – die Möglichkeit schaffen, dass der Beirat in Sachsen auch ein Inklusionsparlament entwickeln kann. (Unruhe im Saal) Das heißt, wir sagen nicht, dass ein Inklusionsparlament einfach kommen soll, sondern wir wollen den Beirat ausstatten, ihm die Möglichkeit geben und damit beauftragen, so etwas zu entwickeln. Das ist keine neue Idee. Das gibt es zum Beispiel in Berlin und Bremen, das kann man sich anschauen. Dort heißt es Behindertenparlament. So etwas hätten wir auch gern in Sachsen. Aber das soll aus der Selbstvertretung selbst kommen. Wenn wir das umsetzen würden, dann könnte unserer Meinung nach der Beirat sehr viel mehr Wirkung entfalten und wir wären in Sachen politischer Partizipation schon ein ganzes Stück weiter. Deswegen war es mir wichtig, das in der zweiten Runde noch einmal auszuführen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann kommt Herr Staatsminister Dulig, vermutlich in Vertretung. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr politische und gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist unser Ziel. (Unruhe im Saal) Dazu sollte aber sowohl der Weg, den wir bereits gemeinsam zurückgelegt haben, als auch die bereits erfolgten nächsten Schritte beachtet werden. Ich möchte deswegen gern unter diesem Blickwinkel auf einige Vorschläge des Antrages eingehen. Mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz von 2019 wurde die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Staatsregierung deutlich gestärkt. Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist nun hauptamtlich tätig und hat seinen Sitz in der Staatskanzlei. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe ist. Auch der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen wurde gestärkt. Das Gesetz bietet damit gute Möglichkeiten, die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit der Staatsregierung einzubringen. Wir unterstützen die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf der kommunalen Ebene. Wir stellen den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich eine Million Euro zur Verfügung, um unter anderem auch für die politische Teilhabe vor Ort zu wirken. Im Übrigen sind Auswahl und Einrichtung von Wahllokalen kommunale Aufgabe. Die Kommunen sind bereits jetzt gesetzlich dazu angehalten, auf Barrierefreiheit zu achten. Die Idee einer eigenen Landessfachstelle für inklusive politische Bildung beim Sozialministerium scheint mir dem Gedanken der Inklusion zu widersprechen. Wichtig ist, dass die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung ihre inklusiven Angebote weiter ausbaut. Dieser Aufgabe stellt sie sich und erarbeitet gerade ein Konzept. Über eine mögliche Weiterentwicklung des Sächsischen Inklusionsgesetzes sollte in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden. Dann werden die Ergebnisse der Evaluation sowie die Anregungen des Landesinklusionsbeauftragten, des Landesinklusionsbeirates und der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten in die Überlegungen einbezogen werden. Mehr politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Inklusion setzt auch in diesem wichtigen Bereich voraus, dass alle Akteure – beispielsweise Verbände, Gewerkschaften und Parteien – auch Menschen mit Behinderungen die Chance bieten, sich dort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten. Dass heute hier in diesem Hohen Haus für einen Tagesordnungspunkt Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher anwesend waren, um auch gehörlosen Menschen zu ermöglichen, der Debatte zu folgen, ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zu mehr politischer Teilhabe, dem noch weitere folgen müssen. Wir werden unseren Weg dafür weitergehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Nun kommen wir zum Schlusswort. Das Schlusswort hat die einreichende Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Buddeberg, bitte.

Alle Reden von Sarah Buddeberg Protokoll ↗