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Simone Lang

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Novellierung des Heimrechts wird das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz zu einem Sächsischen Wohnteilhabegesetz weiterentwickelt. Dabei werden Anforderungen an Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen definiert. Das Wohnteilhabegesetz greift den Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes auf, das mit seinen Regelungen zum Wohnen eine bedeutende Ausweitung der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen vornimmt. Die Menschen und ihre Bedürfnisse nach Teilhabe rücken in den Mittelpunkt des Gesetzes, und das wird bereits im Titel deutlich. So werden im Wohnteilhabegesetz Mitwirkungsrechte der Bewohner und Bewohnerinnen sowie ihrer Angehörigen etabliert. Zudem wird eine niederschwellige Beschwerdemöglichkeit vor Ort eröffnet – die Kollegin hat es gerade gesagt –, die leicht durchzuführen ist und dessen Verfahren wenig formaljuristisch sind, um den erleichterten Zugang zu schaffen. Die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stehen immer im Mittelpunkt. Sie sollten vor Beeinträchtigungen geschützt werden und gleichzeitig sollen die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung gewahrt werden. Das erfolgt unter anderem über eine Bewohnervertretung, die vorrangig die Bewohnerinnen und Bewohner wählen sollen. Auch das Thema Gewaltprävention erhält einen höheren Stellenwert. Träger und Leistungsanbieter müssen zukünftig ein Gewaltschutzkonzept erstellen und die Beschäftigten mindestens einmal im Jahr schulen. Dabei geht es darum, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten vor jeder Art von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen und ihre Diversität und geschlechterspezifischen Bedürfnisse zu wahren. Mit der Novellierung und dem geänderten Fokus des Gesetzes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt für die Betroffenen und führen notwendige Anpassungen an die Bundesgesetze durch. Wir danken für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Staatsministers Martin Dulig)

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