Sabine Friedel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Modschiedler hat ja bereits zu den Änderungen im Wahlprüfungsrecht ausgeführt und erläutert. Wir wollen diesen Bereich künftig beschleunigt und trotzdem rechtssicher gestalten und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Im Bereich der Gesetzgebung, die den Verfassungsgerichtshof betrifft, möchte ich die Anpassungen im Bereich der Unvereinbarkeit positiv hervorheben. Wir sind der Auffassung, dass durch diese Änderungen die Bedingungen für das Amt deutlicher und stärker definiert sind und dadurch auch die Unabhängigkeit des Hofes noch einmal gesondert unterstrichen wird. Die Hürden, die bisherige Digitalisierungsbemühungen erfahren, sind bereits angesprochen worden. Was im Bereich der Zivilprozessordnung schon längst gilt, wird nun auch in der Kommunikation mit dem Hofe Anwendung finden können. Die Berge von Papierakten gehören damit der Vergangenheit an. Aufgrund dieser Neuerung werden wir im Vergleich mit anderen Bundesländern auch weiterhin vergleichsweise gut abschneiden, wenn es um die Digitalisierung der Gerichtsbarkeiten geht. Tatsächlich ist der eine Punkt, den Herr Modschiedler auch schon angesprochen hat, der wirklich interessante, nämlich die Einführung von Sondervoten. Das bleibt offen. Das ist aus unserer Sicht nicht zwingend so. Ein Verfassungsgerichtshof befasst sich nun einmal mit grundlegenden Fragen unserer Gesellschaft und ich teile nicht die Einschätzung, dass die Bedeutung seiner Entscheidungen so gering wäre, dass es nicht lohnt, sich der zusätzlichen Mühe von Sondervoten zu unterziehen. Das wird der Bedeutung des Hofes nicht gerecht. Es gibt immer wieder kontrovers diskutierte Fragen und gerade weil diese Fragen öffentlich diskutiert werden, würde aus unserer Sicht die Veröffentlichung von abweichenden Meinungen am Verfassungsgerichtshof nicht nur das Ansehen des Hofes stärken – denn auch hier gibt es trotz Mehrheitsentscheidungen Meinungsvielfalt –, sondern es würde auch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit stärken. Die Möglichkeit von Sondervoten hat sich seit 1970 am Bundesverfassungsgericht und in den vergangenen Jahrzehnten auch an den Verfassungsgerichten der Bundesländer bewährt. Allein das Argument, dass der Verfassungsgerichtshof etwas nicht will, sollte ein starker Punkt sein, um genau darüber nachzudenken, ob man dennoch an einem Vorhaben festhält. Aber zu sagen, dann machen wir das automatisch nicht, halte ich für ein Parlament wiederum nicht für angemessen, das als oberstes Organ des Staates die Grundlagen für alle Institutionen in der Hand hält. Aber Herr Kollege Modschiedler hat recht: Wenn der Verfassungsgerichtshof das nicht will, dann muss es sehr, sehr gute Gründe geben, es dennoch zu tun. Über die Stärke solcher guten Gründe sind wir noch nicht einig geworden. Das bleibt offen. Das ist auch völlig in Ordnung. Aber das ist auch ein Punkt, bei dem ich mir ziemlich sicher bin, dass diese Befassung des Landtags heute nicht die letzte mit dem Thema sein wird; denn aus unserer Sicht lebt die Verfassungsgerichtsbarkeit von ihrem demokratischen Pluralismus, und beides gilt es gerade in der heutigen Zeit zu stärken. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler.
