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Dr. Matthias Rößler

20.03.2024 Sitzungen 7/85

Das war Herr Kollege Nowak für die Fraktion der CDU. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf der Novelle des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes ist ein wichtiger Modernisierungsschritt. Er schafft für die privaten Anbieter in einigen Punkten wichtige Verbesserungen und stärkt gleichzeitig die Regulierungen durch die Sächsische Landesmedienanstalt. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Erstens. Nach geltender Rechtslage sollen die UKW-Frequenzen am 31. Dezember 2025 abgeschaltet werden. Anschließend soll der Rundfunk nur noch auf digitalem Verbreitungsweg möglich sein. Es ist absehbar, dass der technische Umstieg auf das Digitalradio in dieser Frist nicht zu schaffen ist. Die UKW-Abschaltung würde die privaten Radiosender enorm viel Reichweite und damit Einnahmen kosten. Im Interesse der Programmvielfalt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Befristung der UKWAusstrahlung aufzuheben. Das zeugt von Realismus, von Sachverstand und von Verantwortungsbewusstsein für den Medienstandort. Dafür möchte ich im Namen der Staatsregierung den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs ganz herzlich danken. Aber auch die anderen Elemente dieses Gesetzentwurfs sind wichtig und überzeugen. Da sind zunächst die Klarstellung der Informationspflichten des Medienrates und die Möglichkeit der Versammlung der SLM, Fragen an den Medienrat zu richten. Die Kommunikation zwischen beiden Organen der SLM wird dadurch auf eine klare Grundlage gestellt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Sitzungen der Versammlung der SLM digital abzuhalten. Dies ist mit Blick auf die Erfahrungen der Coronapandemie ein zeitgemäßes Instrument, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Schließlich möchte ich an dieser Stelle auf Erleichterungen bei der Zulassung von Rundfunkveranstaltern eingehen, die den Erfordernissen der Praxis Rechnung tragen. Da ist zum einen das vereinfachte Zulassungsverfahren, wenn Sendungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer öffentlichen Veranstaltung veranstaltet und verbreitet werden. Zum anderen haben wir – jetzt im Einklang mit dem Medienstaatsvertrag – eine klare Regelung für die Zulassungsfreiheit von Rundfunkprogrammen, die nur eine geringe Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben. Zusammenfassend ist der Pragmatismus, da sich der vorliegende Gesetzentwurf sachgerechter Lösungen bedient, sehr zu begrüßen. Hinter diesem Pragmatismus steckt eine klare politische Haltung: Unsere plurale Demokratie braucht regionale Medienvielfalt; denn in Regionen, in denen es keine lokalen und regionalen Medien mehr gibt, verstärken sich Tendenzen zu radikalen politischen Positionen enorm. Das sehen wir in den USA, das sehen wir aber auch in unseren Nachbarländern wie der Schweiz, also dort, wo lokales Radio, lokale Zeitungen verschwinden und wo das Engagement, sich in Wahlen für die Demokratie zu engagieren, schwindet. Das Zugehörigkeitsgefühl zur örtlichen Gemeinschaft schwindet und damit die Bereitschaft, sich im gegenseitigen Austausch mit vielleicht auch Andersdenkenden für ein gemeinsames Anliegen einzusetzen. Dem wollen wir als Staatsregierung etwas entgegensetzen. Ich habe mich aus diesem Grund in der Vergangenheit immer für eine vielfältige regionale Medienlandschaft eingesetzt. Vielfalt bedeutet aber nicht Statik. Wir müssen offen für neue Entwicklungen und neue Geschäftsmodelle sein, gerade im regionalen Bereich. Regionale Markenartikler brauchen auf sie zugeschnittene Möglichkeiten zur kommerziellen Kommunikation. Der Journalismus, meine Damen und Herren, entwickelt neue, oft auf eine sehr spezifische Zielgruppe ausgerichtete Ausdrucksformen. Meine Damen und Herren! Das novellierte Sächsische Privatrundfunkgesetz ermöglicht nun gute Rahmenbedingungen für eine weiterhin vielfältige sächsische Medienlandschaft und verdient deshalb Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Protokoll ↗