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Valentin Lippmann

GRÜNE 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Herr Präsident, ich entschuldige mich, aber es wird vielleicht nicht ähnlich lange dauern. – Dem Bestimmtheitsgebot dürfte es entsprechen. Ich glaube, Sie verwechseln es gerade mit dem Grundsatz der Normenklarheit. Diese geht davon aus, dass eine Norm hinreichend bestimmt ist, sodass letztendlich klar ist, was der Gesetzgeber in der konkreten Situation verlangt, um unbestimmte Begrifflichkeiten zu vermeiden. Ich habe Ihnen klargelegt, dass man das alles entsprechend durchdefinieren kann. Das Problem, das Sie suchen, aber verwechselt haben, ist die Normenklarheit. Ist es für alle verständlich, die dadurch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender werden? Ist es also für die Laien verständlich? Da gebe ich durchaus zu, dass das nicht einfach ist für die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Für den Großteil, glaube ich, kann man es so zusammenfassen, wie ich es gerade gesagt habe. Wenn Sie versuchen, die Grundsätze der Republik ins Wanken zu bringen und dabei Gewalt ausüben oder versuchen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, dann werden Sie wahrscheinlich darunterfallen. Wenn Sie jetzt sagen, es kann keiner überschauen, was er tut, dann sind Sie, glaube ich, endlich zu der Überzeugung gelangt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung angeblich keiner kennt oder dass es eine Art Mythos oder eine linksextreme Kampfschrift ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht aber alles definiert. Das Bundesverfassungsgericht scheint mir auch nicht der Hort des Linksextremismus oder der Märchenerzähler zu sein. Ganz im Gegenteil. Schauen Sie sich die NPD-Verbotsentscheidung von 2017 an. Darin hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung par excellence beantwortet – übrigens noch einmal stärker konturiert als vorher in der KPD- und SAP-Entscheidung aus den Fünfzigerjahren, nämlich ergänzt um den Begriff der Menschenwürde. Das ist nämlich der Kern des Ganzen, bei dem Sie dann auch bei der freiheitlichen demokratischen Grundordnung landen. Kurzum, für Sie noch einmal ganz klar verständlich: Die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung ist wahrscheinlich auch nicht der Grund, dass wir heute dieses Gesetz machen, weil auch hier – da können Sie in die Zahlen schauen – der Personenkreis relativ eingeschränkt ist. (Sebastian Wippel, AfD: Aber es ist der Grund, warum wir es ablehnen!) Ich will aber nicht ausschließen, dass das Gesetz dafür auch eine Rolle spielt. Es ist definierbar. Es ist klar. Und Sie sollten einfach nicht versuchen, egal in welcher Art und Weise, die Grundwerte der Verfassung so zu beeinträchtigen, dass Sie die Gedanken und Institutionen der Republik ins Wanken bringen. Es dürfte jedem relativ klar sein, was das ist. Herr Präsident, jetzt würde ich mit meiner Ursprungsrede fortfahren wollen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sehr gern.

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