landtag.sachsen.de ↗

Franz Sodann

Die Linke 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zu behandeln ist heute der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen. Was lange währt, wird endlich gut – oder auch nicht. Im November 2022 wurde der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und kurz danach, im Januar 2023, im Sozialausschuss angehört. Ganze acht Mal wurde das Thema daraufhin von der Tagesordnung abgesetzt, um die Kritikpunkte der Sachverständigen aufzunehmen. Jetzt – über ein Jahr später – präsentiert uns die Koalition ihre Überarbeitung und bittet zur Abstimmung. Nach solch einer langen Spannungspause ist das Ergebnis, gelinde gesagt, enttäuschend. Worum geht es? Mit der Neufassung des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz wurden die entsprechenden Rechtsbereiche überarbeitet. Das ist wegen der zahlreichen rechtlichen Neuerungen auf Bundesebene und europäischer Ebene notwendig. Außerdem sollte das Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, wonach die Interdisziplinäre Kontrolleinheit Lebensmittelsicherheit, im Folgenden IKL genannt, gesetzlich verankert wird. Wörtlich wurde versprochen: „Wir wollen den Vollzug lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorschriften unterstützen. Wir tun dies durch eine schlagkräftige Task-Force Lebensmittel und die Schaffung einer Möglichkeit, Ereignisse und Krisen von besonderer Tragweite zentral zu bewältigen.“ Dieser Punkt war auch zentraler Streitpunkt während der Anhörung und darauf will ich mich im Folgenden konzentrieren. Schon 2011 stellte ein Gutachten des Bundesrechnungshofes fest, dass die Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz enorm gewachsen sind: neue rechtliche Rahmenbedingungen, komplexe und überregionale Produktions- und Lieferketten. Den kommunalen Behörden, die die Hauptverantwortung für die Lebensmittelüberwachung tragen, sollte eine schlagkräftige Taskforce zur Seite gestellt werden, die fachlich interdisziplinär aufgestellt ist und den unteren Behörden zur Seite steht; mit Schulungen, Projekten zu neuen Schwerpunkten, zusätzlicher Expertise und ganz besonders: Im Ereignis- oder Krisenfall sollte die IKL als überregionale Behörde zuständig sein. Dass Unterstützung im Bereich der Lebensmittelsicherheit vonnöten ist, zeigt die unabhängige Verbraucherschutzorganisation Foodwatch deutlich. Vor Kurzem wies sie darauf hin, dass im vergangenen Jahr fast täglich eine Lebensmittelwarnung erfolgte. Insgesamt 308-mal riefen Hersteller Produkte zurück und in fast einem Drittel waren Belastungen der Lebensmittel mit Krankheitserregern ursächlich. Besonders dort, wo die staatlichen Kontrollsysteme versagen, bedarf es Kontrolleure und Kontrolleurinnen, welche unabhängig Mängel in Lebensmittelproduktionen, -verarbeitung und -verkauf nachgehen. Wie zwingend notwendig das ist, zeigen die Statistiken der in Sachsen durchgeführten Lebensmittelkontrollen: Wurden 2021 nur 53 % der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt, waren es 2022 auch nur 65 %. In der Praxis bedeutet dies, das zum Beispiel in der Stadt Dresden von 4 259 Soll-Kontrollen nur 2 900 durchgeführt wurden. In Nordsachsen waren es gar von 1 820 nur 920 – gerade einmal die Hälfte. Unter diesen Vorzeichen legt die Koalition ein Gesetz vor, welches diese Gefährdung der Gesundheit der Menschen in Sachsen weder beseitigt noch eingrenzt. Die Koalition sucht ihr Heil vorrangig in der Installation einer schlecht ausgestatteten Taskforce. Mit deren Änderungsantrag bekommt die IKL jedoch lediglich ein Initiativrecht hinsichtlich gemeinsamer Kontrollen mit den Lebensmittel- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städten. Wir erinnern uns: Dieselben Kreise und Gemeinden, welche schon jetzt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen aufgrund von Personalmangel nicht stemmen können. Auch von dem Ziel, für Ereignis- und Krisenfälle eine wirklich handlungsfähige IKL zu schaffen, ist nun in der abzustimmenden Fassung nichts mehr zu spüren. Nachdem im Anhörungsverfahren dem Koalitionsentwurf erhebliche Defizite in rechtlichen Zuständigkeitsfragen bescheinigt wurde, streicht die Koalition strittige Fragen nun einfach aus dem Gesetzentwurf heraus, anstatt die aufgeworfenen Fragen einer Klärung herbeizuführen. Nun bleiben Schlüsselfragen Was ist eigentlich eine Krise oder ein Ereignis im Sinne dieses Gesetzes? einfach offen, zum Beispiel: Was ist eigentlich …? Schon aus diesem Grund bleibt zu hoffen, dass kein Ereignis und keine Krise im Bereich der Lebensmittelsicherheit unseren Freistaat treffen. Das Gesetz sieht für die Aufgaben derselben gerade einmal sechs Stellen vor, von einer schlagkräftigen Taskforce kann keine Rede sein. Konkrete Verbesserungen beim Schutz der Gesundheit für die Menschen im Land sehen anders aus, deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Sodann sprach für die Fraktion die LINKE, Kollegin Čagalj Sejdi spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

Alle Reden von Franz Sodann Protokoll ↗