landtag.sachsen.de ↗

Valentin Lippmann

GRÜNE 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der CDU-Grundsatzdiskussion, die irgendwie gerade bei Wettbewerb oder Sozialismus endete, kommen wir vielleicht mal zu anderen Aspekten dieser Frage zurück. (Oh-Rufe von den LINKEN – Zuruf von den LINKEN: Also bitte! – Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das muss man nicht zitieren!) – Verzeihung, ich meinte die Kollegen in der Mitte hinsichtlich ihrer Zwischenrufe. Mal zuhören! – Kommen wir nun zu der grundsätzlichen Frage, die schon in der Rede des Ministers angelegt ist: Sind die Kommunen nicht eigentlich auch Staat, und was heißt denn das, wenn man weniger Staat für die Kommunen fordert? Eine durchaus spannende Frage, die uns diese Fachregierung mit auf den Weg gegeben hat und die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Nun gut, die Antwort auf diese Frage könnte einige verunsichern, ist aber wahrscheinlich vom Standpunkt der Befragten abhängig. Verfassungstheoretisch und verfassungspraktisch ist die Frage zunächst relativ einfach zu beantworten: Nein, Kommunen sind kein Staat, die Kommunen haben keinen originären Staatscharakter. Fragt man die Bürgerinnen und Bürger ist die Antwort wahrscheinlich ganz klar „Ja!“, denn bekanntlich ist nichts ein gravierenderer und schwerwiegenderer Grundrechtseingriff als der gemeindliche Vollzugsdienst, der einen für das Falschparken belangt und man wähnt sich dann vom Staat benachteiligt. Fragt man die Amtsträger des Innenministeriums, ist die Antwort in dieser Fachregierungserklärung offenkundig: Dass man am Ende nicht so richtig weiß, ob der Staatsminister des Innern hier nun als eine Art Anti-Staatsminister auftreten will oder ob wir auf dem besten Weg in die Richtung des kommunalen Nachtwächterstaates sind. Ich möchte an dieser Stelle daher lieber doch keine staatstheoretische Debatte anfangen, inwieweit die Kommunen nicht auch selbst Teil jenes Staates sind, den sie selbst eigentlich nicht haben wollen, sondern lieber in dieser Aussprache zur Regierungserklärung auf zwei Kernfragen, die damit verbunden sind, eingehen: Wollen denn die Kommunen wirklich weniger Staat und wollen wir als Freistaat wirklich weniger Staat für die Kommunen? Ich nehme die Pointe vielleicht schon vorweg; in beiden Fällen lautet die Antwort besser „Nein!“. Indes lautet die Antwort auf die Frage, ob Kommunen mehr Selbstverwaltung brauchen, definitiv „Ja!“, nur vielleicht anders als die Schwerpunkte des geschätzten Herrn Innenministers es gerade erwarten lassen. Es braucht nämlich im Kern nicht mehr Selbstverwaltung in den Kommunen, sondern gerade mehr Selbstbestimmung. Zunächst lohnt sich aber ein Blick darauf, ob die Kommunen tatsächlich weniger Staat wollen sollten. Diese Forderung ist nicht neu, das alte Lied von der Gängelung der Kommunen und der fehlenden Freiheit gerade in finanzieller Hinsicht wird gerne stets gesungen. Auch wenn nicht jeder Vers hierbei unzutreffend ist, die Grundmelodie des Liedes ist schlicht falsch. Wie schon erwähnt, sprach auf der Mitgliederversammlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Ende Juni letzten Jahres der schon zitierte Oberbürgermeister von Radebeul von dem Wunsch nach einem „kommunalen Freiheitsgesetz“. Er konstatierte, es brauche kein – ich zitiere – „viertes oder gar fünftes Demokratieförderprogramm, sondern den nachhaltigen Demokratiequell gelebter und vor Ort kraftvoll mit Leben erfüllter kommunaler Selbstverwaltung“. So weit, so unstrittig. Dass er aber im selben Atemzug darüber lamentierte, dass es an Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr fehlte, ist dann doch eine gewisse Ironie, die genau das Spannungsfeld zwischen mehr und weniger Staat aufzeigt; denn das wäre ja nach der Auffassung derjenigen ein Ausdruck von wahrlicher kommunaler Selbstverwaltung, wenn die Kommunen dies selbst entscheiden können, aber offensichtlich selbst am Ende gar nicht in der Lage sind, das zu leisten. Es zeigt sich: Es ist Inbegriff eines recht libertären Inferenzschlusses, dass weniger Staat mehr Freiheit für die Kommunen bedeutet und die kommunale Finanzausstattung sowie die Forderung nach weniger Förderprogrammen und mehr Direktauszahlungen an die Kommunen am Ende der Teil sind, in dem die Kommunen glücklich werden. Was im ersten Moment recht logisch klingt, offenbart sich im nächsten Schritt als Hypothek, gerade auch für kleinere Kommunen. Bedenken Sie Folgendes: Ein Kilometer Straße kostet für eine Mittelstadt in der Regel so viel wie für eine Kleinstadt. Es macht einen Unterschied, ob Sie nun bei der Umschichtung der Straßenbauförderung in das FAG als Kleinstgemeinde ein paar Tausend Euro mehr pro Jahr bekommen oder eine ordentliche Förderung vom Freistaat. Anders formuliert: Wie lange wollen Sie denn die Kleinstkommune sparen lassen, bis sie die paar hundert Meter Straße am Ende bauen kann, weil sie ausreichend Geld dafür angespart hat oder keine Fördermittel dafür bekommt, und wie lange wollen Sie dann diese Kommune warten lassen, denn auch die Bevölkerung wird, soweit sie jetzt den Wettbewerb bemühen, natürlich feststellen, dass die einen die Straße bereits gebaut haben, die anderen aber nicht? Nun können Sie sagen, das ist Ausdruck dessen, dass die Kommunen das selbst entscheiden sollen, aber es hängt maßgeblich von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune ab, ob das am Ende auch zu gewährleisten ist, und ich glaube mit der reinen Umschichtungsrhetorik, wie sie mitunter in diesem Haus getätigt wird, wird am Ende die Folge sein, dass die Kommunen zwar insgesamt mehr Geld dafür haben, sich aber trotzdem keinen Meter Straße mehr leisten können. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist also daher schon zu bezweifeln, ob die Kommunen am Ende viel weniger Staat wollen, wie der Innenminister es insinuiert hatte. Was die Kommunen brauchen ist nicht alleine das Beschwören des schwachen Staates, sondern konkrete Verbesserungen. Das gilt vor allem für Förderverfahren und Fördervorschriften. Wir BÜNDNISGRÜNE wissen, dass es hier natürlich inzwischen einen Dschungel an Vorschriften gibt, der kaum zu durchblicken ist, weder in kleinen Gemeinden noch in großen und erst recht nicht in denjenigen, die beispielsweise von den Kommunen selbst gefördert werden. Deswegen wollen wir eine Reform des Förderverfahrens hin zu mehr Übersichtlichkeit und zur Vereinheitlichung von Fördervoraussetzungen hin zu Langfristigkeit, zu Planbarkeit. Ja, wir wollen auch mehr Bürokratieabbau. Genauso stehen wir BÜNDNISGRÜNE seit Jahren für eine generelle Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, konkreter an Bedarfen orientiert, unter stärkerer Berücksichtigung der Besonderheiten verschiedener Kommunen und unter Beachtung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen. Eine solche Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist eine Mammutaufgabe, aber die Arbeit würde lohnen und weit mehr bringen als allgemeine Postulate zum Staatsabbau. Werte Kolleginnen und Kollegen, zum Zweiten müssen wir uns aber die Frage stellen, ob wir als Freistaat wirklich wollen, dass wir den Kommunen weniger Staat versprechen. Denn schon jetzt gibt es immer wieder fundamentale Kritik an der konkreten Ausgestaltung von Aufgaben, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt werden. Denn die Aufgabenerfüllung bei weisungsfreien Pflichtaufgaben erfolgt ausgesprochen unterschiedlich in den Kommunen, und das kann zur Gefahr für die Sicherheit der Menschen vor Ort werden. Ich möchte hier nur erneut auf die Große Anfrage der LINKEN zum Thema Feuerwehr, die wir in diesem Hohen Hause einmal behandelt haben, verweisen, und die 42 Gelegenheiten, bei denen das Innenministerium in der Antwort konstatierte, es habe dazu keine Informationen, es handle sich um kommunale Selbstverwaltung. Das ist, werte Kolleginnen und Kollegen, nicht so witzig, wie es klingt. Es ist schlussendlich gefährlich; denn dieser Befund gefährdet letztendlich die Sicherheit, weil wir keine einheitlichen Standards haben, und bei der Frage, ob die Menschen in diesem Land überall, egal in welcher Stadt sie wohnen, gleich sicher leben können und den gleichen Anspruch auf Rettung haben müssen, darf es keinen Unterschied zwischen Kommunen geben. Ich hoffe, dass das Konsens in diesem Hohen Hause ist. (Beifall bei BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Wenn man dem aber folgt, muss man sich die Frage stellen, ob das am Ende alles unter der quasi großen Überschrift „kommunale Selbstverwaltung“ so laufen sollte, dass wir als Freistaat dort keinen Einfluss mehr haben oder überhaupt – bisher haben wir ja auch kaum welchen – keinen bekommen sollten. Ähnliches Beispiel: Das Thema Waffenkontrollen. Während 2023 die Waffenbehörde im Vogtlandkreis 154 Kontrollen zur Aufbewahrung von Schusswaffen durchführte – das ist schon nicht sonderlich viel –, erfolgten in Mittelsachsen im gleichen Zeitraum ganze zwei Kontrollen. Nun wird der Innenminister mir kaum widersprechen, dass die Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen für die öffentliche Sicherheit durchaus von erheblichem Gewicht ist. Wir sind allerdings ausweislich der entsprechenden Ausführungen des Innenministeriums kaum in der Lage, die Kommunen dazu anzuhalten, für eine gleichmäßige Form der Waffenkontrolle und damit für eine gleichmäßige Form der Sicherheit im Freistaat Sachsen zu sorgen. Das halte ich für falsch, und es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass diese Sicherheit ebenfalls in allen Kommunen, in allen Landkreisen gleichmäßig gewährleistet wird. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE –

Alle Reden von Valentin Lippmann Protokoll ↗