Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Bevor ich anfange, möchte ich kurz auf Frau Schapers Frage antworten: Warum sprechen wir heute darüber? Oder: Warum ist gerade jetzt die Zeit, darüber zu sprechen? Weil die Situation für Schwangere in vielen Regionen so ist, wie Sie und viele andere Rednerinnen und Redner vor Ihnen es beschrieben haben. Weil wir angesichts des Entwurf des Aktionsplans der Bundesregierung „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie dem laufenden Krankenhausreformprozess und in Sachsen vor den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen jetzt darüber sprechen müssen, damit wir Handlungsbedarfe erkennen und diese auch umsetzen können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Eigentlich wollte ich noch einmal ganz an den Anfang zurückkommen, nämlich zum positiven Schwangerschaftstest und dazu, welche Fragen sich viele Schwangere dann stellen. Sie stellen sich die Fragen: Was ist jetzt als Nächstes zu tun? Was bedeutet das für mich und eventuell für meine Familie? Wie stelle ich mir eine Geburt vor? Wo möchte ich die Geburt durchleben, wo möchte ich gebären? Aber manche Schwangere, manche Person stellt sich auch die Frage: Wie bekomme ich – wenn man sich schlussendlich doch gegen die Schwangerschaft entscheidet – Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch? Bereits bei diesen anfänglichen Fragestellungen zeigt sich, dass eine Schwangerschaft von Beginn an höchst individuell und im Idealfall vollständig selbstbestimmt laufen soll; denn sowohl die Entscheidung für als auch die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft ist eine höchstpersönliche, die der schwangeren Person alleine überlassen werden muss. Es ist eine Entscheidung, für die wir hier im Land – und auch der Bund – die Informationen zur Verfügung stellen müssen, die als Grundlage für die Entscheidung notwendig sind. Deshalb war es richtig, dass der Bund mit der Streichung des § 219 a StGB Ärztinnen und Ärzten jetzt die Möglichkeit gegeben hat, frei zu informieren. Deshalb war es richtig, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nun gesetzliche Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafgesetzbuchs präsentieren möchte. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Schwangerschaftsberatungsstellen auskömmlich finanzieren; denn diese leisten Beratung und Unterstützung, wenn sich eine Frau gegen eine Schwangerschaft entscheidet, aber sie leisten auch Beratung und Unterstützung, wenn sich Frauen für eine Schwangerschaft entscheiden. Ich habe das im letzten Plenum, als wir den Gesetzentwurf der LINKEN beraten haben, bereits gesagt: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben weitaus vielfältigere Aufgaben als „nur“ – hier ganz explizit in Anführungszeichen gesetzt – Konfliktberatung. Je nach Region und Trägerpluralität macht dies zwischen 25 und 45 % der Arbeit aus. Deshalb ist unsere Position als BÜNDNISGRÜNE sehr klar: In den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen setzen wir uns hier für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen ein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall der Staatsministerin Petra Köpping) Sehr geehrte Abgeordnete! Entscheidungen für Familiengründungen finden in Sachsen in ganz vielfältigen Konstellationen statt. Anders als der AfD-Antrag, den wir nachher noch auf der Tagesordnung haben, es nahelegt, geschieht dies nicht nur bei verheirateten Ehepaaren, zwischen Mann und Frau, (Zuruf von der AfD: Und Frauinnen!) sondern in sehr vielfältigen Konstellationen. Die Unterstützungsangebote bei Kinderwunsch in Sachsen spiegeln diese Vielfalt aber tatsächlich noch nicht wider. Deshalb möchten wir BÜNDNISGRÜNE moderne Reproduktionsmedizin und Kinderwunschbehandlung in Sachsen stärken und diskriminierungsfreier gestalten. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Menschen unabhängig vom Partnerstatus, über die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen hinaus und unabhängig von der sexuellen Identität, zum Beispiel bei gleichgeschlechtlichen Paaren – auch das ist ein Thema, worüber in der nächsten Legislatur und auch in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen gesprochen werden muss. Sehr geehrte Abgeordnete, die Selbstbestimmung von Schwangeren zu stärken liegt im Fokus unserer Aktuellen Debatte. Ich wollte jetzt ausschließlich auf Markus Scholz verweisen, aber das haben natürlich alle meine Vorredner(innen) getan. Dazu gehört ganz zentral die medizinische Versorgung, konkret bei der Geburt sowie während der Vor- und Nachsorge. Das ist in Sachsen nicht immer und vor allem nicht immer ohne lange Fahrzeiten zu gewährleisten. Deshalb freue ich mich auch auf die zweite Rederunde. Aber nicht nur die Schwangerschaft, sondern auch die Geburt des Kindes muss selbstbestimmt erfolgen. Das kann zu Hause, im Geburtshaus oder auch in der Klinik stattfinden. Aber leider erfahren einige Frauen gerade in diesem sehr sensiblen Moment teilweise auch eine respektlose, teilweise sogar übergriffige Behandlung. Ganz häufig sind es strukturelle Umstände, die es – auch für das medizinische Personal – sehr schwer machen und die dann dazu beitragen, dass Gebärende Grenzüberschreitungen erleben. Im Fokus muss hier Aufklärung und Einvernehmen über geplante Handlungen, über anstehende Eingriffe und Interventionen stehen. Auch die parlamentarische Versammlung des Europarates beschäftigte sich im Anschluss an die Istanbul-Konvention mit dem Thema und stellte fest, dass über geburtshilfliche und gynäkologische Gewalt lange nicht offen gesprochen wurde und diese häufig noch ignoriert wird. Dabei sind die physischen und psychischen Auswirkungen für die Betroffenen gravierend. Zivilgesellschaftliche Initiativen machen darauf aufmerksam. Uns geht es darum, die Rechte und die Autonomie der Frauen zu stärken, denn es geht im Endeffekt um so viel mehr als nur „Hauptsache das Kind ist gesund“. Wir müssen endlich die strukturellen Weichen in der Geburtshilfe so stellen, dass eine selbstbestimmte Geburt für alle Gebärenden selbstverständlich wird. Denn: Auf den Anfang kommt es an. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Frau Abg. Saborowski.
