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Albrecht Pallas

SPD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Valentin Lippmann hat am Schluss seiner Rede den Bezug zu den augenblicklichen Aktivitäten der demokratischen Zivilgesellschaft hergestellt. Ich finde das eigentlich ganz passend. Wir haben vor längerer Zeit in unserer Gesellschaft schon einmal über Auswüchse des Rechtsextremismus und die Notwendigkeit, dass uns das alle etwas angeht, gesprochen. Es wurde der Begriff des „Aufstands der Anständigen“ geprägt. (Sebastian Wippel, AfD: Gerhard Schröder!) – Gerhard Schröder war das, richtig. In der Weiterentwicklung braucht es nicht nur den Aufstand der Anständigen, sondern auch den Aufstand der Zuständigen. Damit sind wir beim heutigen Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das Ziel ist im Titel erkennbar: Es geht um die Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Darum müssen sich Zuständige kümmern, und wir wollen ihnen dabei helfen, sich darum besser kümmern zu können. Wir wollen diejenigen stärken, die sich verfassungstreu verhalten, mehr noch diejenigen, die jeden Tag im Dienst für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, für unsere Demokratie einstehen und die diesen Rechtsstaat mit Leben füllen. Dieser demokratische Rechtsstaat braucht nicht nur ein vom Volk gewähltes Parlament und ein über die Einhaltung der Verfassung wachendes Verfassungsgericht. Er braucht eine ausführende Gewalt, die sich ihrer wichtigen und wirksamen Stellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bewusst ist und ebenso den Geist der Verfassung aufgesogen hat und jeden Tag atmet. Es ist für mich persönlich ein sehr frühes Motiv bei meiner Auseinandersetzung mit staatlichen Institutionen. Ich habe mich als Jugendlicher dazu entschieden, mich bei der sächsischen Polizei zu bewerben – für eine Institution, die damals noch unter dem Ruf stand, ein gewisses Erbe aus der DDR-Zeit mit sich zu schleppen und bei der ich selbst einige schlechte Erfahrungen gemacht habe. Mir war völlig klar: Das muss doch besser gehen. Die Polizei ist so eine wichtige Institution in unserem demokratischen Gefüge. Ich wollte gern als Einzelner meinen Teil dazu beitragen. Diese Überzeugung hat mich meine ganze Berufszeit lang begleitet. Mit diesem Gesetz wollen wir genau solche Menschen, die versuchen, unsere Demokratie aus dem Maschinenraum heraus zu bekämpfen, oder sie verächtlich machen, aus dem Staatsdienst fernhalten. Genau deshalb wollen wir die Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für Neueinstellungen in den besonders sensiblen Bereichen Polizei, Justizvollzug sowie Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft einführen. Was heißt das aber nun genau? Die Dienstbehörden brauchen dann keinen konkreten Verdacht mehr, bevor sie beim Verfassungsschutz anfragen können. Wenn der Dienstbehörde ein Verdacht bekannt wird, ist die Person meist schon eingestellt. Dann ist es ungleich schwerer, diese Person aus dem Beamtenverhältnis wieder zu entlassen. Wir wollen daher vor die Welle kommen, aber mit Verantwortungsbewusstsein und dem richtigen Ziel, unsere Demokratie zu schützen. Das Landesamt erhält den Auftrag, in seinen gespeicherten Datenbeständen zu schauen, ob in Bezug auf die Person etwas vorliegt oder nicht. Diese Information erhält die Einstellungsbehörde und muss dann ihrerseits selbständig entscheiden, ob ihr dies aussagekräftig genug erscheint, um diese Person nicht einzustellen. Damit hat Herr Wippel Unrecht und schlichtweg falsche Sachen behauptet, wenn er die Information des Verfassungsschutzes mit der Einstellungsbehörde gleichsetzt. Das ist nicht der Fall. Gleichzeitig soll unser Führungspersonal im öffentlichen Dienst natürlich in besonderer Weise Vorbild sein, denn auch sie sind Repräsentantinnen und Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates. Deshalb wird es diese Überprüfung künftig auch bei bestimmten leitenden Funktionen in den genannten Bereichen des öffentlichen Dienstes geben. Diese Maßnahmen sind nicht zu unterschätzen, auch wenn wir damit nicht diejenigen erkennen, die bereits im Staatsdienst sind und verfassungsfeindlich tätig werden. Aber, liebe Kollegin Köditz, Sie hatten das in Ihrer Rede angesprochen, es ist nicht mit dem Radikalenerlass aus den Siebzigerjahren gleichzusetzen, weil die Gruppe, um die es geht, stark eingeschränkt ist. Gleichzeitig haben Sie kritisiert, dass wir damit nicht die Personen erreichen, die sich im Staatsdienst radikalisiert haben oder die erst später als Verfassungsfeinde erkannt werden. Ich verweise darauf, dass der Deutsche Bundestag im November letzten Jahres das Gesetz zur schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst mit solchen Erleichterungen im Disziplinarrecht beschlossen hat, um dieser Gruppe Herr zu werden. Aber auch wir müssen unseren Instrumentenkasten gegen Verfassungsfeinde erweitern. Mit Augenmaß und Abwägung haben wir in der Anhörung im Innenausschuss mit Experten genau diese Fragen besprochen. Im Ergebnis sieht es die SPD-Fraktion so, dass unsere Zeiten diese Maßnahmen leider erfordern. Dazu gehört auch, dass wir noch einmal nachgearbeitet haben. Wir haben uns auf Empfehlung der Sachverständigen mit den Maßstäben unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beschäftigt und haben das näher eingegrenzt. Wir haben diesen Kern der Verfassungswirklichkeit, von der auch Valentin Lippmann gesprochen hat, anhand der verschiedenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ausdefiniert. Dazu zählen die Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst müssen nicht nur diese Grundwerte teilen, sondern auch im Rahmen ihres Dienstes vertreten. Deswegen war es gut, hier noch einmal nachzubessern. Wir ermöglichen den Bewerberinnen und Bewerbern aber auch, dass ihnen der Verfassungsschutz nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens Auskunft zu den gespeicherten Daten geben muss. Schließlich können die Betroffenen – das ist auch Ausdruck des Rechtsstaates, in dem wir leben – gegen eine Nichteinstellung wie gewohnt gerichtlich vorgehen und auch gegen eine Einschätzung der Daten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Auch wir haben die Stellungnahme der Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehr genau abgewogen. Wir bleiben jedoch dabei, dass öffentlich zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken bei der Beurteilung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern Berücksichtigung finden sollen und auch müssen. Wenn sich Hass und Hetze offen im Internet zeigen, kann der Staat sich nicht die Augen zuhalten und Verfassungsfeinden eine Waffe in die Hand geben oder Sterne auf die Schulter setzen. Das geht nicht. Das schadet allen aufrechten und engagierten Demokratinnen und Demokraten, die im Dienst dieses Staates stehen, und es schadet den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. (Beifall bei der SPD) Ich möchte, bevor ich zum Schluss komme, auf zwei weitere Punkte im Gesetz hinweisen, die mir besonders wichtig sind. Zum einen führen wir nun die anonymisierte Wechselkennzeichnung bei geschlossenen Einsätzen der Polizei ein. Das haben wir auch auf Vorschlag der SPD mit den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag vereinbart. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Verantwortlichkeit der Exekutive und ihrer Angehörigen. Auch das gehört zu unserem Rechtsstaat. Natürlich müssen sich viele Polizistinnen und Polizisten mit dieser neuen Kennzeichnung erst anfreunden. Das verstehe ich absolut. Das haben auch die Polizeigewerkschaften deutlich formuliert. Ihnen und den vielen Polizistinnen und Polizisten im Freistaat rufe ich deshalb zu: Ihnen wird aus einem austauschbaren Buchstaben-/Zahlencode auf der Vorderseite ihrer Uniform kein Schaden entstehen, und sie werden dadurch auch nicht unter einen Generalverdacht gestellt. Ganz im Gegenteil, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten dient letztlich Ihnen allen. Wir haben alle Fälle von polizeilichem Fehlverhalten, von ungerechtfertigter Gewaltanwendung in Einsätzen mit geschlossenen Einheiten vor Augen, zu denen es leider immer wieder kommt. Wir bauen, wenn man so will, zwischen der Polizei und einem Teil der Zivilgesellschaft eine Brücke, an deren Ende mehr Vertrauen stehen soll. Die anonymisierte Kennzeichnung wird das Vertrauen in einen rechtsstaatlich einwandfreien Einsatz der Polizei gerade im Kontext von Versammlungen stärken; denn das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird damit in schwierigen, unübersichtlichen und teils auch gewaltvollen Situationen nachvollziehbar und rekonstruierbar. Es ist gut für die unzähligen Kolleginnen und Kollegen, die täglich ihre Arbeit ohne Fehl und Tadel verrichten, wenn mithilfe der Kennzeichnung die Zahl unrechtmäßiger Handlungen abnimmt. Zum zweiten und letzten Punkt, der Verlängerung und Rückwirkung der Vergütung von Mehrarbeit bei Lehrkräften bis Ende 2026, was eigentlich etwas fachfremd ist, aber hier geregelt werden soll. Ich bin froh, dass wir das tun. Die Regelung stellt die nahtlose Fortgeltung der bis zum 31.12.2023 geltenden Regelung zur Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte im Schuldienst dar. Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten Enormes, auch weil wir immer noch beharrlich daran arbeiten müssen, genügend Bewerberinnen und Bewerber für Einstellungen im sächsischen Schuldienst zu bekommen. Wer mehr arbeitet, der muss diese Mehrarbeit auch entlohnt bekommen. Es ist nicht nur ein aktuell unverzichtbarer Beitrag zur Unterrichtsabsicherung, sondern auch eine Frage von Anerkennung und Respekt vor dieser Gesellschaftsarbeit und der Leistung unserer Lehrerinnen und Lehrer. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön.

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