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Torsten Gahler

AfD 20.03.2024 Sitzungen 7/85

Ich habe doch gesagt, es gibt einen Unterschied!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es bei den anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf war auch Gegenstand einer Anhörung am 15. Januar dieses Jahres. Bereits damals wurde der Vorschlag von Sachverständigen abgelehnt, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen unverhältnismäßig und von daher ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit seien. Dem schließe ich mich heute an. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserer Kommunikationsgesellschaft. Eingriffe müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden. In jeder Ausgabe eines Druckwerks an herausgehobener Stelle auf etwaige Parteibeteiligungen hinzuweisen, erscheint gerade von dem Hintergrund der bereits bestehenden Impressumspflichten überzogen. Mich verwundert auch, dass sich die Verpflichtung ausschließlich an Druckerzeugnisse und nicht an Online-Publikationen richtet. Das wäre zumindest konsequent gewesen. Meine Damen und Herren, die Presse darf nicht zum Objekt des politischen Schlagabtausches werden. Betroffene Grundrechtspositionen sind sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Der vorgelegte Entwurf entspricht nicht diesem Erfordernis. Ein wichtiger Beitrag zu Transparenz im Medienbereich bietet hingegen das am 13. März vom Europaparlament beschlossene EU-Medienfreiheitsgesetz, das sogenannte EMFA. Nach diesem müssen künftig Mediendienstanbieter die Namen ihrer Eigentümer einschließlich Staatsbeteiligung oder einer Beteiligung einer sonstigen öffentlichen Stelle dem Empfänger leicht und direkt zugänglich machen. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten beauftragt, nationale Datenbanken zu entwickeln, die die Eigentümer der jeweiligen Medien benennen. Wie wichtig es ist, zu wissen, wer hinter welchen Nachrichten und Information gerade heute im immer bedeutsamer werdenden Online-Bereich steckt, durfte ich selbst bei einer Reise nach Taiwan im letzten Monat bei einem Besuch des Taiwan Al Labs erfahren. Vor den Präsidentschaftswahlen Mitte Januar kam es dort zu einer Vielzahl von Falschmeldungen aus dem In-, aber auch aus dem Ausland, die sich auch in Presseberichten niederschlug. Dort wurden auch Fälle von Informationsmanipulationen mithilfe von KI-generierten Bildern, Videos und Autodateien beobachtet. Zukünftig werden solche Manipulationen immer realer werden, die KI-basierte Erkennungsmethoden zu Differenzierung zwischen Real und Fake erfordern. In diesem Zusammenhang war es für mich eine sehr positive Erfahrung, dass unsere Landesmedienanstalt in Zusammenarbeit mit anderen Medienanstalten über das KI-Tool KIVI verfügt, mit dem das Internet auf strafbare Inhalte untersucht wird und diese zur Anzeige gebracht werden können. In diesem Jahr finden bei uns die Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen statt, und es steht zu befürchten, dass diese Wahlen auch bei uns durch Desinformation und Fake News, Hetze und durch von KI oder Troll-Gruppen initiierte Stimmungsmache im Internet beeinträchtigt werden können. Schon im Jahr 2023 sorgten KI-Fakes vor Wahlen in der Slowakei und Argentinien für Aufruhr. Bei den Vorwahlen in New Hampshire erreichte Wähler ein automatischer Anruf, in dem eine Fake-Aufnahme von USPräsident Biden zu hören war, der dazu aufforderte, nicht an den Vorwahlen teilzunehmen. Hier hoffe ich, dass mit dem neuen Digital Services Act der EU und seiner Umsetzung durch das Digitale-Dienste-Gesetz ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Falschund Desinformation noch vor den Europawahlen geleistet werden kann. Gerade weil das Internet immer stärker die Hauptinformationsquelle wird, ist es für die Informationsgewinnung der Bevölkerung in unserem Land wichtiger denn je, zu wissen, wer hinter welcher verbreiteten Botschaft steckt. Gerade hier braucht es die Herstellung von Transparenz. Deutschland besitzt mit dem von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – wir sprechen kurz von der KEK – geführten öffentlich einsehbaren Verzeichnis über die Eigentumsverhältnisse in den deutschen Medien bereits heute eine hervorragende Transparenz in diesem Bereich. Eines Gesetzes, wie es heute zur Debatte steht, bedarf es dafür nicht. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung und des Sächsischen Drucksache 7/13705, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16025, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage als Erstes, ob Frau Jost als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Modschiedler.

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