Sabine Friedel
Aber zu Unrecht!) Nein, mit Sicherheit nicht zu Unrecht! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Verfassungstreue im öffentlichen Dienst dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Wir hatten dazu eine Anhörung, aus der viele Einflüsse und ein Änderungsantrag in dieses Gesetz Eingang gefunden haben. Aber wesentlich war, auch von unserer Fraktion unterstützt, dass es ein klares Verfahren gibt. Es gibt ein normales Bewerberverfahren bei der Einstellung der Polizei, in dem die fachlichen Anforderungen die Grundlage für die Entscheidung sind, ob der Bewerber oder die Bewerberin in den Polizeidienst eingestellt werden. Erst im Zusammenhang mit der eigentlichen Ernennung erfolgt für die betreffende Person eine entsprechende Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, sodass immer nachvollziehbar ist, woraus welches Ergebnis resultiert. Sollten gewisse Einträge vorhanden sein, die einer Indienststellung widersprechen, wird dies der betreffenden Person mitgeteilt und rechtliche Schritte dagegen wären denkbar unmöglich, sodass die Rechtmäßigkeit gewahrt ist. Ebenso wird der Einstellungsbehörde das entsprechende Vorliegen beim Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, sodass eine Ermessensentscheidung bei der Entscheidung über die Einstellung getroffen werden kann. Uns war wichtig, dass es ein klares Verfahren gibt, das wir so im Gesetz festgelegt haben. Ich denke, es ist im Interesse von uns allen, dass wir sicherstellen und genau wissen, wen wir in den öffentlichen Dienst einstellen. Gerade bei der Polizei sind es Bedienstete, die große Eingriffsmöglichkeiten haben und Waffenträger sind. Ich denke, dabei gibt es ein besonderes Maß. In vielen persönlichen Gesprächen mit der Polizei habe ich gehört, dass das dort genauso eingeschätzt wird. Auch die Polizei hat ein Interesse, dass man auf dem gleichen Stand ist, was diesen Punkt, Bezug zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, betrifft. Ebenso wurde konkretisiert, dass bei Übernahme von Führungsaufgaben – das ist meist mit der Beförderung in die Besoldungsstufe A 13 verbunden – eine entsprechende Abfrage erfolgen kann. Wir haben es auf die Führungsverwendungen beschränkt. Ich denke, das ist sinnvoll und zweckmäßig. Ebenso haben wir im Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, dass Beamtenverhältnisse, die wir als Land aussprechen – also unsere Landesbeamten – ruhen, wenn kommunale Wahlämter übernommen werden. Mit der heutigen Fachregierungserklärung zu den Kommunen wollen wir unterstützen, wenn sich Landesbeamte für ein Wahlamt bewerben. Damit ziehen wir dem nach, was in vielen anderen Landesgesetzen schon geregelt ist, dass diese eine Rückkehrmöglichkeit zum Freistaat haben, sollten sie nicht wiedergewählt werden oder aus anderen Gründen das Wahlamt nicht mehr ausüben. Ich denke, das ist ein guter Schritt, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Ebenen Kommune und Freistaat zu stärken. Ebenso haben wir in dem Änderungsantrag, der im Ausschuss beschlossen worden ist, die Verfassungsgrundsätze, die für die Bewerber gelten, konkretisiert. Das war ein deutlicher Hinweis der Sachverständigen in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf – der Titel enthält außerdem „weitere Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften“ – wird die Möglichkeit geschaffen, dass wir bzw. die Ministerien und obersten Dienstbehörden Regelungen zum Erscheinungsbild unserer Landesbeamten oder Bediensteten treffen können. Zum Beispiel wurden für den Präsidenten des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Datenschutzbeauftragten oder des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes entsprechende Regelungen aufgenommen. Ebenso – das war ein großer Wunsch aus dem Justizbereich, dem wir gern gefolgt sind – wurde die freie Heilfürsorge für Beamte des Justizvollzugs bei der Abschiebehaft und dem Ausreisegewahrsam eingeführt und im Gesetz inkludiert, sodass dies in der Zukunft gilt. (Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Ich denke, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft. Ich bitte um entsprechende Zustimmung. Danke. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Wippel für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.
