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Plenarprotokoll 18/39

23.08.2023 · 421 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (60)GRÜNE (28)CDU (25)AfD (25)SPD (24)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle willkommen zur heutigen, 39. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 23. August ist für uns in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Kalendertag, denn in Nordrhein-Westfalen erinnern wir uns heute an den Gründungstag unseres Landes vor 77 Jahren. Seit 1946 leben die Menschen in unserem Land in einer freiheitlichen Demokratie. Nehmen wir diesen Tag der Freude über den Landesgeburtstag zum Anlass und handeln und arbeiten so, dass unser Tun diese Demokratie in Nordrhein-Westfalen weiter stärkt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Fraktionen) Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen sich zwischenzeitlich darauf verständigt haben, den Punkt 5 der heutigen Tagesordnung mit dem Titel „Nordrhein-Westfalen zum führenden Standort einer nachhaltigen Bioökonomie machen – Die Bioökonomie und biotechnologischen Innovationen fördern!“ Drucksache 18/5408 mit dem Tagesordnungspunkt 16 der morgigen Tagesordnung mit dem Titel „Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 19/4567 zu tauschen. Ich weise auf das Schreiben vom heutigen Tage von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hin, die eine mögliche dritte Lesung des neuen Tagesordnungspunktes 5 am Freitag, den 25. August 2023, als neuen Tagesordnungspunkt 2 beantragen werden. Wir kommen nun zur Kenntnisnahme der Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß § 10 des Gesetzes über den Landesverband Lippe stellt der Verband jährlich eine Haushaltssatzung auf, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dem Landtag zur Kenntnis vorzulegen ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat mir mit Schreiben vom 11. Juli 2023 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Diese Unterlagen sind als Vorlage 18/1383 an 23.08.2023 alle Mitglieder des Landtags verteilt worden. Damit stelle ich fest, dass der Landtag von diesen Unterlagen Kenntnis hat. Ich rufe auf: 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5000 Finanzplanung 2023 bis 2027 Vorlage 18/1417 erste Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen (Pensionsfondsgesetz Nordrhein-Westfalen – PFoG) sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5467 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort. Ich weise darauf hin, dass alle Fraktionen zwischenzeitlich vereinbart haben, dass Zwischenfragen und Kurzinterventionen zu diesem Tagesordnungspunkt unzulässig sind. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht vor gewaltigen Herausforderungen. Zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges und der Öffnung des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 steht unsere europäische Ordnung, aber auch unsere Gesellschaft wieder vor grundsätzlichen Fragestellungen: Wie gelingt es, Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern und zu erhalten? Wie gelingt es, sozialen Frieden, sozialen Ausgleich, die Chance auf Aufstieg und wirtschaftliche Entwicklung zu sichern? Wie gelingt es, im globalen Wettbewerb um Innovationen, Wirtschaftsentwicklung und Wohlstand zu bestehen? Wie gelingt es, unsere freiheitliche Demokratie sowie den Rechtsstaat zu bewahren und zu stärken und damit die Menschenwürde jedes Einzelnen zu wahren und zu schützen? Und wie gelingt es uns, die Menschheitsaufgabe der Bewahrung unseres Planeten zu meistern, die Ursachen und Landtag Folgen des Klimawandels zu begrenzen sowie uns gegen die Folgen besser zu schützen? Alle fünf Fragen sind jede für sich gesehen groß genug, eine Gesellschaft für den Zeitraum einer gesamten Generation zu fordern. Tatsache ist aber: Diese fünf Fragen stellen sich uns allen gerade gleichzeitig. Sie müssen beantwortet werden. Denn sie stellen sich jetzt – nicht irgendwann. Deutschland kann vor diesen Fragen auch nicht weglaufen. Es wird nicht helfen, bei einigen dieser Fragen auf Zeit zu spielen. Dann wird es noch schwieriger, die Probleme zu lösen und die Fragen zu beantworten. Und um es noch komplexer zu machen: Nicht nur die Fragen hängen miteinander zusammen, auch die Antworten müssen wir so geben, dass wir nicht durch die eine Antwort die Beantwortung der anderen Frage noch schwerer machen. Die Fragen, um die es geht, sind alle politisch. Sie müssen auch politisch beantwortet werden. Hier ist nicht nur die Bundesregierung in der Pflicht, hier sind wir alle in der Pflicht – auch das Land Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU) Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Haushalt 2024 zur ersten Beratung vor. Haushaltspläne werden nicht zu Unrecht als in Zahlen gegossene Politik bezeichnet. Deshalb sind Haushalte auch immer Politikprogramme. Ich danke meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen für die vertrauensvolle und intensive Arbeit an dem vorliegenden Haushaltsentwurf, an diesem Politikprogramm. Angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen wir stehen, war es alles andere als selbstverständlich, diesen Entwurf so auf den Weg zu bringen. Das Kontrastprogramm können wir ja in Berlin täglich besichtigen: Während der eine dort dem anderen nicht den kleinsten politischen Erfolg gönnt und so das große Ganze sowieso aus dem Blick geraten ist, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) arbeiten wir hier in Düsseldorf anders. Es ist unser Selbstverständnis, Probleme gemeinsam zu lösen (Zurufe von der SPD und der FDP) und aus den Möglichkeiten das Beste für unser Land und seine Menschen zu machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist mit Händen zu greifen, dass die endlosen Streitereien der Ampel in Berlin, das Nichtlösen von Problemen, das Schneckentempo des Agierens, die Unberechenbarkeit von Abläufen und Entscheidungen zu einer großen Verunsicherung in Deutschland führen. 23.08.2023 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD) Das dürfte auch ein wesentlicher Grund dafür sein, warum die Bürgerinnen und Bürger nach einer Umfrage des Deutschen Beamtenbundes das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit zu verlieren beginnen. Gleiches gilt für das Vertrauen von Unternehmen in die Berechenbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland. Wir sind als größtes Bundesland darauf angewiesen, dass die Dinge in Berlin nicht weiter völlig in die falsche Richtung laufen. Das zeigt sich beispielhaft am Einbruch der Industrieproduktion im ersten Halbjahr 2023. Nordrhein-Westfalen ist das Kernland der Produktion energieintensiver Betriebe – von der Chemie über den Stahl, den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zur Energiewirtschaft selbst. Deshalb sind bei uns die Einbrüche auch besonders gravierend. Deshalb ist es auch für uns umso wichtiger, dass die Akteure in Berlin schnell zur Besinnung auf das Wesentliche kommen, nämlich auf ihre Verantwortung. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir tun in Nordrhein-Westfalen das, was wir tun können, um die Rahmenbedingungen durch das Handeln des Staates stabil zu halten und womöglich zu verbessern. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Oder auch nicht!) Dieser Rahmen bestimmt auch die Aufstellung des Haushaltes 2024. Er ist solide, nachhaltig und generationengerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unsere Zukunft ist die Gegenwart unserer Kinder. Deshalb müssen wir unser Land unseren Kindern und Enkeln in einem guten sozialen, ökologischen und finanziellen Zustand übergeben. Es ist unsere Aufgabe, alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit zum Maßstab unserer Entscheidung zu machen. Für die aktuelle Haushalts- und Finanzpolitik bedeutet das, dass wir die öffentlichen Finanzen dauerhaft tragfähig halten und zugleich die richtigen Weichen für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen stellen müssen. Das wird durch den drastischen Anstieg der Zinsen in den letzten Monaten nicht leichter. Wir müssen uns an den finanzwirtschaftlichen Normalfall erst wieder gewöhnen, dass Geld wieder Geld kostet, nämlich Zinsen. Wir profitieren im Haushalt Nordrhein-Westfalen aber insofern von der sehr vorausschauenden Politik meines Vorgängers Lutz Lienenkämper, der dem Landeshaushalt durch sehr langfristige Geldanlagen dauerhaft günstige Konditionen gesichert hat. Deshalb haben wir es im vergangenen Jahr geschafft, dass der Zinsaufwand in Grenzen geblieben ist. Die Steigerungen im Haushaltsentwurf 2024 steigen dennoch um knapp 900 Millionen Euro an, was im Landtag Vergleich zu dem, was der Bund hat, allerdings – zum Glück – nur ein kleiner Anstieg ist. Beim Bund ist es anders: In den letzten zwei Jahren hat sich der Zinsaufwand des Bundes von 4 auf 40 Milliarden Euro verzehnfacht. Der Grund? Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat immer auf sehr kurzfristige Anlagen gesetzt, Windfall-Profits mitgenommen und seinem Nachfolger damit ein gigantisches Zinsrisiko hinterlassen. Ein Beispiel des Unterschieds zwischen guter und schlechter Finanzpolitik! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein weiteres Beispiel schlechtgemachter Finanzpolitik des Bundes ist auch das Inflationsausgleichsgesetz. (Zuruf von der SPD – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Es steht außer Frage, dass angesichts wachsender Belastungen und schleichender Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger ein Abbau der kalten Progression für sich gesehen ein sinnvolles Mittel sein kann, vor allem, um mittlere Einkommen zu entlasten – gerade in Zeiten hoher Inflation. (Henning Höne [FDP]: Zu entlasten, nicht zu belasten!) Doch gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Schon Ludwig Erhard wusste: Mindestens 50 % von wirtschaftlichem Erfolg sind Psychologie. Das Gleiche gilt für die Steuerpolitik des Bundes. Wenn ich mit den Menschen überall in Nordrhein-Westfalen rede und sie frage, ob sie denn durch das Inflationsausgleichsgesetz die Entlastungen in dem eigenen Portemonnaie merken (Zuruf von der SPD) – den Abbau der kalten Progression –, dann merke ich, dass das in den Köpfen der Menschen überhaupt nicht präsent ist. (Henning Höne [FDP]: Was ist das denn für Politikverständnis?) Diese für den Staat extrem teure Maßnahme der Steuerpolitik, die allein den Landeshaushalt von Nordrhein-Westfalen jährlich über 3 Milliarden Euro kostet, (Henning Höne [FDP]: Nicht kostet, weniger Mehreinnahmen!) hat überhaupt keinen psychologischen Effekt ausgelöst. Den Haushalten auf allen staatlichen Ebenen aber fehlen diese Milliarden für andere notwendige Maßnahmen zur Bewältigung aktueller Krisen. Das merkt der Bundesfinanzminister bei der Aufstellung 23.08.2023 seines Haushalts 2024 übrigens genauso wie jeder kommunale Kämmerer. (Beifall von der CDU) Genau diese Belastung der Haushalte der Länder und Kommunen oder genau diese haushalterische Misere auf allen staatlichen Ebenen hätte vermieden werden können, wenn der ehemalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler der Bundesrepublik dauerhaft günstige Konditionen gesichert und sich nicht auf kurzfristige Anleihen fokussiert hätte. Die Arbeit von Olaf Scholz als Bundesfinanzminister kann deshalb im Rückblick nur als gescheitert betrachtet werden. (Beifall von der CDU – Zuruf von Henning Höne [FDP]) In Zeiten extrem enger Handlungsspielräume investieren wir dennoch in die Zukunft unseres Landes, vor allem in die Zukunft unserer Kinder. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]: Wie Oppo- sitionsführer! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir nehmen mehr als 38 Milliarden Euro für die Bildung in Nordrhein-Westfalen in die Hand; 38 Milliarden Euro für die Zukunft unserer Kinder. Das hat zwei Einsparrunden im Haushaltsaufstellungsverfahren in allen anderen Ressorts erfordert, aber wir haben uns gemeinsam entschieden: Kinder und Schulen sind die Priorität dieser Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD: Oh!) Wir stellen mit dem Haushalt 2024 38.000 zusätzliche Plätze im Offenen Ganztag an den Grundschulen zur Verfügung. (Zuruf von der SPD: Das ist zu wenig!) Wir stärken die grundlegenden Kompetenzen der jungen Schülerinnen und Schüler in den Bereichen „Rechnen“, „Schreiben“ und „Lesen“. Dafür stellen wir 8 Millionen Euro zur Verfügung. (Lena Teschlade [SPD]: Oh!) Wir verknüpfen konsequent frühkindliche und schulische Bildung, denn in den ersten Lebensjahren werden die wichtigsten Weichen für die Bildungs- und Lebenschancen unserer Kinder gestellt. Deshalb setzen wir trotz der Streichung des Bundes das Sprach-Kita-Programm fort. (Marcel Hafke [FDP]: Das war immer Aufgabe des Landes!) Sprache ist das Fundament von Bildungschancen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch das Alltagshelferprogramm wird weiterhin für eine Entlastung des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen sorgen. Landtag (Zuruf von der SPD: Ach!) Oftmals sind es bekanntlich die kleinen Dinge, die für die ganz jungen Kinder von besonderer Bedeutung sind. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Die Fortführung dieser wichtigen Programme kostet jährlich 178 Millionen Euro und ist nunmehr bis 2027 abgesichert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zukunftsfähigkeit setzt ganz grundlegend auch die Handlungsfähigkeit des Staates voraus. Das gilt gerade in schwierigen Zeiten. Es ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Menschen das Vertrauen in den Staat erhalten. Wir müssen zeigen, dass wir die Menschen gerade in Zeiten epochaler Umbrüche und Herausforderungen mitnehmen. „Wenig ist für eine demokratische Gesellschaft in der Zukunft so wichtig wie ein handlungs- und durchsetzungsfähiger Staat, dessen Akteure sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Eine immer heterogener werdende Gesellschaft braucht einen in diesem Sinne ,starken‘ Staat, dessen demokratische Verfasstheit und Rechtsordnung für alle ebenso verbindlich wie verlässlich sind.“ Diese Sätze stammen vom ehemaligen SPD-Bundesvorsitzenden und Außenminister Sigmar Gabriel aus der FAZ. Dem ist vom Grundsatz her wenig hinzuzufügen. Aber wir müssen diese Erkenntnis auf allen staatlichen Ebenen auch mit Leben füllen. Bund und Land haben mit ihrer Entscheidung im Rahmen der Coronapandemie gezeigt, dass wir in der Lage sind, auch in Krisensituationen Schaden von den Menschen abzuwenden, ihnen Sicherheit zu geben und auch wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu helfen. Das Gleiche gilt für das Ende letzten Jahres eingerichtete Sondervermögen „Krisenbewältigung“, das mit bis zu 5 Milliarden Euro ausgestattet worden ist, um die Folgen des Ukraine-Kriegs in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen. (Zuruf von der SPD: Russlands Krieg!) Die Maßnahmen helfen an den Stellen, an denen die Bundesprogramme nicht greifen oder nicht ausreichen. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP]) Die Konzeption nimmt dabei neben der reinen Krisenhilfe auch die Krisenresilienz und die Krisenvorsorge in den Blick. Allein 390 Millionen Euro aus diesen Mitteln sind bislang als zusätzliche Hilfen an die Kommunen zur Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung aufgewendet worden. 23.08.2023 (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Uns ist bewusst, dass diese unmittelbare Folge des brutalen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vor allem für die Städte und Gemeinden eine immense Aufgabe bedeutet. Wir müssen uns aber leider darauf einstellen, dass die Gewalt mitten in Europa und damit auch das Leiden der Menschen in der Ukraine und auch die Angst der nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer um ihre Familien und ihre Angehörigen weitergeht. Wir werden auch die Kommunen in unserem Land bei der Aufgabe der Unterstützung geflüchteter Menschen weiter nach Kräften unterstützen. Allein im Landeshaushalt 2024 sind für flüchtlingsbedingte Aufwendungen insgesamt rund 3 Milliarden Euro veranschlagt. Auch das trägt dazu bei, die Handlungsfähigkeit unseres Staates auf allen Ebenen zu sichern. Die seit dem Sommer 2022 vom Bund praktizierte Hinhaltetaktik bei der dauerhaften Mitfinanzierung dieser gesamtstaatlichen Aufgabe ist vor diesem Hintergrund absurd und zugleich eine aktive Wirklichkeitsverweigerung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist die Aufgabe des Bundeskanzlers, sich endlich seinem eigenen Anspruch zu stellen, nämlich zu liefern. (Lachen von Henning Höne [FDP] – Zuruf von der SPD) Die Menschen haben Lieferung bestellt, nicht Schwurbelei und Nichtstun. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Im absoluten Gegensatz dazu zeigt die Landesregierung, dass sie auch in schwierigen Zeiten und unter schwierigen Rahmenbedingungen handelt. (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Wir sind die erste Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die ganz konkret die Lösung der kommunalen Altschulden verfolgt und den Weg zur Entschuldung aufzeigt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von der SPD – Henning Höne [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist so falsch, da ist sogar das Gegenteil falsch! – Weitere Zurufe – Glocke) Wir werden die Verhandlungen mit dem Bund und den Kommunen weiterführen und im Jahr 2025 mit der Entschuldung beginnen. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund sein Wort hält, Verantwortung zeigt und den Weg zur Entschuldung der Kommunen mitgeht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Zu Beginn der Woche standen wir kurz vor einem Durchbruch bei der Lösung der Altschuldenproblematik. (Lachen von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Ich bedauere zutiefst, dass wir diesen letzten Schritt nicht schon haben gehen können. Offenbar spielt bei Teilen der SPD Parteipolitik eine größere Rolle als die Verantwortung für dieses Land. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zurufe von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Verantwortung übernehmen – das muss man auch in schwieriger Zeit. Wer sich wegduckt, sollte sich die Frage stellen, ob er seine Verantwortung vor diesem Land wahrnimmt oder nicht oder ob er nur billige Parteipolemik macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Sa- rah Philipp [SPD]: Was für ein großartiger Schlenker! Sagen Sie ihm das! – Die Abgeordnete zeigt auf Hendrik Wüst, Ministerpräsident.) Eine wichtige Aufgabe eines starken Staates ist die Durchsetzung des Rechtsstaates gegen kriminelle Strukturen. Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. „Follow the money“ ist die Handlungsdevise, um die Bösen zu erwischen und kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Mit dem neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, das zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufnimmt, wird das Land zugleich die finanzielle Grundlage unseres Gemeinwesens besser schützen. Wir brauchen dazu vernetztes Arbeiten, kurze Wege mit effektiven Prozessen, modernste digitale Ermittlungsmethoden und eine schnelle Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg, für die ich sehr dankbar bin, und auch über Landesgrenzen hinweg. In der Modernisierung der Steuerverwaltung des Landes liegt ein weiterer Schlüssel für eine handlungsfähige öffentliche Verwaltung. Mehr als 400 Millionen Euro setzen die Bundesländer und der Bund auf Initiative Nordrhein-Westfalens in den nächsten Jahren zusätzlich ein, um die Steuerverwaltung digitaler, leistungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen. Insgesamt sieht das Budget des Programmierverbundes von Bund und Ländern namens KONSENS bis 2028 Ausgaben von mehr als 2 Milliarden Euro vor. Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren trotz aller Bemühungen um junge Fachkräfte mehr auf Digitalisierung setzen müssen, um die Aufgaben der öffentlichen Hand gut erfüllen zu können. Das gilt nicht nur für die Steuerverwaltung, das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung, ob im Bund, im 23.08.2023 Land oder in den Kommunen. Deshalb werden wir im Rahmen der Gigabit-Förderung und des Glasfaserausbaus für Regionen, in denen der Markt es nicht leisten kann, weiterhin Haushaltsmittel von über 134 Millionen Euro im Haushalt 2024 zur Verfügung stellen. Im Justizetat beispielsweise stehen insgesamt 190 Millionen Euro für die Digitalisierung zur Verfügung. Auch das Thema der „Künstlichen Intelligenz“ wird einer der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sein. Das gilt für den Einsatz der KI in der Wirtschaft, das gilt aber auch für die Forschung, wie sie etwa an der RWTH in Aachen betrieben wird, und für die Frage, in welchen Bereichen der Verwaltung auch wir in Zukunft KI nutzen können, um effizienter und bürgerfreundlicher zu werden. Auch die innere Sicherheit bleibt Eckpfeiler unseres Regierungshandelns. Wir werden weiterhin 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärter pro Jahr ausbilden. Eine zunehmende Gewaltbereitschaft in Teilen unserer Gesellschaft werden wir nicht akzeptieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Handlungsfähigkeit zeigen wir auch in der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen. Kohle und Stahl haben unserem Land über Jahre hinweg Wohlstand gesichert. Die Förderung des Landes für die Umstellung der Stahlproduktion auf den Energieträger Wasserstoff – mit 700 Millionen Euro die größte Einzelförderung des Landes – kommt nun zur Umsetzung. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen. Die geplante Erweiterung der Fachhochschule Köln im Rheinischen Revier ist ein weiteres Beispiel, wie wir die Zukunft gestalten wollen und Transformationsprozesse unterstützen. Unser Ziel bleibt: Nordrhein-Westfalen soll bis 2045 die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Wir wollen auch mit dem Haushalt 2024 unseren Beitrag dazu leisten. Für 2023 und 2024 stehen im Landeshaushalt mehr als 1 Milliarde Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereit, etwa für klimafreundliche Mobilität, die Wärmewende, den beschleunigten Ausbau von Windkraft und Photovoltaik, aber auch für klimaresilientere Wälder und Innenstädte. Wie komplex die bevorstehenden Veränderungsprozesse sind, zeigt sich aber auch in einem weiteren Punkt: Wir dürfen nicht vergessen, dass die Energiewende nicht nur bezahlt und administriert werden muss. Sie muss auch ganz praktisch umgesetzt werden. Dafür brauchen wir viel mehr Praktiker der Energiewende; Menschen, die wissen, wie man die ganzen technischen Komponenten installiert, wartet und bedient. Dafür brauchen wir ein starkes und leistungsfähiges Handwerk sowie gut ausgebildete Ingenieurerinnen und Ingenieure. Auch in diesem Bereich Landtag ist der Fachkräftemangel nicht geringer als in der öffentlichen Verwaltung. Die Landesregierung verstärkt dort deshalb mit der Meisterprämie ihre Fachkräfteoffensive und intensiviert den Dialog mit dem Handwerk. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Staat muss auch für seine Beschäftigten verlässlich sein und bleiben. Daher war es eine wegweisende Entscheidung des Landtags vor 20 Jahren, zur Sicherstellung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten eine Vorsorge aufzubauen. Schon damals war klar, dass die Belastung für das Land dann besonders stark steigen würde, wenn die Babyboomer-Jahrgänge ab Mitte der 20er-Jahre in den Ruhestand gehen. Seit 2017 ist die so gebildete Vorsorge im Pensionsfonds des Landes gebündelt. Dessen Bestand beträgt aktuell 14 Milliarden Euro. Der Haushaltsplanentwurf und der parallel zu beratende Gesetzesentwurf sehen in diesem Jahr erstmals vor, aus diesem Pensionsfonds Zinserträge in Höhe von 343 Millionen Euro in den Haushalt zu übernehmen, um damit den Aufwuchs der Versorgungs- und Beihilfeausgaben abzufedern. Die notwendige Anpassung des Pensionsfondsgesetzes wird auf diese Weise mit auf den Weg gebracht. Die Landesregierung schlägt vor, zukünftig jährlich die vom Pensionsfonds erwirtschafteten Zinserträge in den Landeshaushalt zu überführen, den vorhandenen Kapitalstock aber zu erhalten. Dies kann ein Beitrag zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung dieses in den vergangenen zwei Jahrzehnten aufgebauten Bestandes sein. Gleichzeitig trägt dieser Mechanismus dazu bei, eine generationengerechte Zuordnung von Mitteln zu erreichen. Zinserträge von eingezahltem Steuergeld stehen für die Absicherung von Versorgungsausgaben zur Verfügung. Parallel können die aktuellen Steuereinnahmen verstärkt dazu eingesetzt werden, zukunftssichernde Aufgaben wie „Bildung“, „Transformation“, „Klimaschutz“ und „Sicherheit“ aus dem normalen Haushalt zu finanzieren. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland macht vielen große Sorgen. Auch wenn sich manche Sorge vor einem noch tieferen wirtschaftlichen Einbruch im Winter zum Glück nicht bewahrheitet hat, so ist doch die Hoffnung auf eine weitere Erholung im zweiten Halbjahr dieses Jahres weitgehend verschwunden. Im Gegenteil, alle Indikatoren deuten darauf hin, dass wir im Jahr 2023 kein Wachstum haben werden, möglicherweise sogar in eine echte Rezession geraten. Auch für 2024 werden die Prognosen derzeit deutlich nach unten korrigiert. Das stellt die öffentlichen Haushalte vor große Herausforderungen. Wir sehen schon im Haushaltsvollzug 2023 sehr deutlich, dass sich die Steuereinnahmen schwächer entwickeln, als nach der Mai-23.08.2023 Steuerschätzung prognostiziert. Auch für 2024 ist bei den Prognosen der Steuereinnahmen des Landes daher große Vorsicht angezeigt. Wir können auf absehbare Zeit nicht mehr davon ausgehen, dass die nächste Steuerschätzung immer ein bisschen besser ausfällt als die vorherige. Dieses Szenario ist für viele von uns ungewohnt. Wir waren es in den vergangenen Jahren gewöhnt, dass die jeweils nächste Steuerschätzung immer besser ausfiel und dass der Jahresabschluss auch besser ausfiel als die Prognose, aber auch davon können wir in absehbarer Zeit nicht mehr ausgehen. Die Konjunkturdaten bilden sich zeitversetzt in den Steuereinnahmen ab. Das Gleiche gilt für die Inflationsraten, die auch die öffentlichen Haushalte zahlen müssen; spätestens bei Tarifabschlüssen, die den Ausgleich der Inflationsrate anstreben. Die vergleichsweise hohen Zinssätze werden die Spielräume ebenfalls weiter einschränken. Deshalb werden wir deutlich stärker als in den vergangenen Jahren bis in die Einzelpositionen des Haushaltes, bis in die Titelgruppen und Verwendungszwecke hineinschauen müssen, wo wir Prioritäten im Landeshaushalt setzen, wo es Zwangsläufigkeiten gibt, die es zu finanzieren gilt, und wo wir noch Spielräume finden. Das ist nicht nur die Aufgabe der Landesregierung, die heute den Haushaltsentwurf 2024 im Landtag zur Beratung einbringt. Das ist auch die Aufgabe des Landtags, schließlich steht ihm das Budgetrecht zu. Deshalb ist es mir wichtig, dass Ihnen mit dem verabredeten Beratungsfahrplan ausreichend Zeit zur Verfügung steht, dieses Budgetrecht angemessen wahrzunehmen. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Es ist nicht auszuschließen, dass wir als Landesregierung nach der Steuerschätzung Anfang November mit Änderungen in Form einer Ergänzungsvorlage auf den Landtag zukommen, sofern sich die Rahmenbedingungen weiter verändern sollten. Eine vernünftige, solide, der Gegenwart und den nachfolgenden Generationen gerecht werdende Haushaltspolitik ist und bleibt das tragende Fundament der Politik. Investieren auf Pump untergräbt auf Dauer unsere politische Handlungsfähigkeit. Ich bitte Sie, dies bei den Beratungen des Haushalts zu berücksichtigen. Ich wünsche Ihnen jetzt gute Beratungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Optendrenk. – Für die SPD erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Ott das Wort. Landtag

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Optendrenk, ich fasse Ihre Rede einmal zusammen: Sollte es in Nordrhein-Westfalen irgendein ernstes Problem geben, dann ist diese Landesregierung dafür nicht verantwortlich, nicht zuständig und nicht kompetent. (Beifall von der SPD und der FDP) Mit anderen Worten: Sie wird den Menschen in Nordrhein-Westfalen bei ihren Problemen nicht helfen. Denn der Haushalt – ich zitiere Sie – zeigt in Zahlen gegossene Politik, (Sven Wolf [SPD]: Da haben Sie etwas dane- bengegossen!) und er zeigt: Diese Regierung macht ihren Job nicht. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Koalition hat damit zwei Kipppunkte schlechten Regierens überschritten. Aus Selbstbewusstsein wird Selbstgerechtigkeit. Aus Angst vor Verantwortung wird Leugnung der Realität. In der Realität hat Nordrhein-Westfalen zu wenig Polizei, (Lachen von Herbert Reul, Minister des In- nern) zu wenige Lehrerinnen und Lehrer sowie zu wenige Erzieherinnen und Erzieher. Für Eltern gibt es keine verlässliche Kinderbetreuung mehr. In unseren Schulen ereignet sich eine Bildungskatastrophe. Kitas und Pflegeeinrichtungen droht die Insolvenz. Unsere Kommunen müssen Steuern erhöhen, Schwimmbäder schließen, Bibliotheken zumachen und Spielplätze zurückbauen. Herr Wüst, es ist Zeit, der Wahrheit ins Auge zu sehen. In Nordrhein-Westfalen funktioniert der Staat immer schlechter, und Ihre Regierung ist nicht mehr Herrin der Lage. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben die Kontrolle verloren, und zwar die Kontrolle über die Qualität staatlicher Aufgaben. Sie haben die Kontrolle deshalb verloren, weil Sie die Verantwortung dafür nicht wollen. Bildung, Wohnen und Daseinsvorsorge werden in Nordrhein-Westfalen immer schlechter, weil die Regierung von Hendrik Wüst weder willens noch fähig ist, gegenzusteuern. Der Haushaltsentwurf, den Sie uns vorgelegt haben, ist das Beweisstück A. (Beifall von der SPD) Überall im Land brennt es: in den Kitas, in den Kommunen und in der Wohlfahrtspflege. Doch diese Koalition weigert sich, zu löschen. Sie befinden sich in einem Zustand, den die Amerikaner „state of denial“ nennen, also „Zustand der Leugnung“. Das ist der zweite Kipppunkt schlechten Regierens. 23.08.2023 (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Ich höre es schon wieder aus der Regierung bzw. aus den regierungstragenden Fraktionen: nicht unsere Verantwortung, nicht unsere Zuständigkeit, nicht unsere Kompetenz. Das ist falsch. Die Bildungskatastrophe in unseren Schulen und Kitas: Ihre Verantwortung, Ihre Zuständigkeit, Ihre Inkompetenz. (Beifall von der SPD und der FDP) Die schlechte Finanzlage der Kommunen: Ihre Verantwortung, Ihr Versagen. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP] – Zurufe von der CDU) Mangelnde soziale Sicherheit für Kinder und ihre Familie in Nordrhein-Westfalen: Ihre Verantwortung, Ihr Versprechen, Ihr Scheitern. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von der SPD) Tatsächlich sind Sie an Ihren eigenen Ansprüchen gescheitert. Genauer gesagt, ist der Ministerpräsident Wüst an den Ansprüchen des Abgeordneten Wüst gescheitert. Ich zitiere aus der Rede des Abgeordneten Wüst vom 6. April 2017 an dieser Stelle: „Wir jammern nicht über den Strukturwandel, wir schimpfen nicht auf Berlin und Brüssel und jammern über etwas, was in Brasilien passiert. Als Erstes packt man sich an die eigene Nase.“ (Beifall von der SPD und der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Oh!) Wissen Sie, was das auslöst, wenn man es heute liest? Das löst Hohn und Spott aus, Herr Ministerpräsident. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut! – Zurufe von der CDU) Seit Sie im Amt sind, zeigen Sie jeden Tag nach Berlin. Sie sind das teuerste Autobahnschild, das dieses Land je hatte. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Aber es geht noch besser. Der Abgeordnete Wüst kündigt die – ich zitiere – „Rücknahme der Erhöhung der Grunderwerbsteuer und eine echte, wirkliche Reform der Kommunalfinanzen“ an, „um die Steuererhöhungsspirale bei der Grundsteuer und den Gewerbesteuern zu durchbrechen.“ Herr Ministerpräsident, könnten Sie uns vielleicht mitteilen, wie weit Sie mit der Senkung der Grunderwerbsteuer schon gekommen sind und wie es um die große kommunale Finanzreform steht? Nein. Ich will es Ihnen sagen. Dank Ihrer gescheiterten Finanzpolitik stehen die NRW-Kommunen vor der größten Steuererhöhungswelle in ihrer Geschichte. Das Landtag Programm zur Erstattung der Grunderwerbsteuer haben Sie in den Sommerferien still und heimlich über Nacht gestrichen, obwohl noch Geld im Topf war. Die Geschädigten sind die Familien, die mit diesem Geld gerechnet haben. Das ist übrigens nach der Selbstgerechtigkeit und der Verleugnung der Realität der dritte Kipppunkt schlechten Regierens: die Unaufrichtigkeit. Auf der Cranger Kirmes erzählen Sie den Leuten, dass Sie sich das ganze Jahr auf den Termin gefreut hätten, und dann sind Sie nach zehn Minuten verschwunden. (Widerspruch von der CDU) Sie sprechen von solider Finanzpolitik und drücken die Kommunen in Nothaushalte. Sie behaupten, Familien lägen Ihnen am Herzen, und machen Familien zu den Verlierern Ihrer Politik. Diese Unaufrichtigkeit fliegt jetzt auf. (Beifall von der SPD und der FDP) Tatsächlich sind die Kinder und ihre Familien die Leidtragenden von schwarz-grüner Politik in diesem Land. Schon auf dem Höhepunkt der Inflation lehnten es CDU und Grüne ab, Familien zu unterstützen. Andere Bundesländer haben das getan. Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen hat sich geweigert. Jetzt verweigert die Regierung von Hendrik Wüst nicht nur den Trägern der Kinder- und Familienhilfe trotz höchster Not dringend notwendige Unterstützung, sondern kürzt sogar bei Kindern. Sie kürzt bei Übungspauschalen für Jugendtrainer. Hendrik Wüst, der Ministerpräsident und Sportminister, kürzt bei den Bambinis im Fußball, im Handball und auch beim Schwimmen. (Beifall von der SPD und der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie wollten noch mehr kürzen!) Es geht hier nicht um große Summen. Es geht um ein Signal. Herr Ministerpräsident, Ihre zur Schau gestellte Familienfreundlichkeit ist pure Scheinheiligkeit. (Beifall von der SPD) In Wahrheit sind Ihnen nämlich Kinder und Familien gar nicht so wichtig. Denn die Familienpolitik hat für Ihre Regierung keine Priorität. Dieser Haushalt ist der Beleg. Wie ist denn die Lage der Familien in Nordrhein-Westfalen? Zuallererst finden sie keine bezahlbaren Wohnungen mehr, weil der soziale Wohnungsbau unter der Verantwortung von Ina Scharrenbach zusammengebrochen ist. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Wo ist die eigent- lich?) 23.08.2023 Bevor Sie wieder mit dem Finger nach Berlin zeigen: Wohnungsbau ist Ländersache. Bezahlbares Wohnen ist Ihre Verantwortung. (Beifall von der SPD und der FDP) In gerade einmal 18 Kommunen gilt noch der Mieterschutz des Landes. Im ländlichen Bayern sind es 162, also neunmal so viele. Der Grund ist einfach: In NRW hat die Ministerin den Mieterschutz so stark kaputt gemacht, wie sie es nur konnte, und jetzt will sie, dass es so bleibt. Mehr Landesmittel für den Mietwohnungsbau will sie auch nicht bereitstellen. Sie leitet nämlich einfach die Bundesmittel weiter und tut so, als seien das ihre eigenen Mittel. (Christina Kampmann [SPD]: Oi!) Aber im Jahr 2025 droht der Stillstand der Baukräne. Wir sind in akuter Not. Es ist höchste Zeit für eine anpackende, aktive Wohnungsbaupolitik in diesem Land. (Beifall von der SPD) Preiswerte Flächen müssen auf den Markt. Genehmigungen müssen enorm beschleunigt werden. Auch die Zahl der Bauvorschriften ist mit über 20.000 viel zu hoch. Es wird Zeit für einen Pakt für bezahlbares Wohnen mit dem Bund und mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern dieses Landes. (Beifall von der SPD) Aber genau das will Ministerin Scharrenbach nicht. Sie will gar nichts gegen die Wohnungsnot machen. Das hat sie sogar öffentlich zugegeben. Ich zitiere: „Es gibt manchmal Zeiten, und das sage ich ungern, in denen die Dinge so sind, wie sie sind.“ Wissen Sie, was das ist? Das ist „state of denial“ in Reinform. Leugnung von Verantwortung ist in Nordrhein-Westfalen zum Regierungsstil geworden. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Leidtragenden sind die Rentnerinnen und Rentner, die Studierenden in diesem Land und vor allem die Familien. Wie kann man als Landesregierung so wenig für Familien tun wollen? Die Probleme reichen ja, wie Sie wissen, noch viel weiter. Viele Eltern haben nicht den Kita-Platz, den sie brauchen, und wenn sie einen haben, können sie sich nicht sicher sein, ob ihre Kita morgens auch aufmacht. Für Tausende Eltern stellt sich jeden Morgen die bange Frage: Wird mein Kind heute betreut, oder wird es nicht betreut? Kann ich zur Arbeit gehen, oder kann ich nicht zur Arbeit gehen? Im letzten Winter waren zeitweise über 1.000 Kitas geschlossen. Jetzt droht die Lage an vielen Stellen schlimmer zu werden. Neben dem Personalmangel und den fehlenden Plätzen kommt nun noch die Landtag Finanzkrise dazu. Die Personal- und Sachkosten gehen durch die Decke. Die Inflation treibt die Träger an den Rand ihrer Existenz. Das Kita-System Nordrhein-Westfalens steht vor dem Kollaps. Vier von fünf Trägern rechnen mit negativem Jahresergebnis, ein Drittel sogar mit Liquiditätsengpass noch in diesem Jahr. Den Kita- und OGS-Trägern geht das Geld aus. Es drohen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Diakonie und die Freie Wohlfahrtspflege warnen deshalb vor Kita-Schließungen und Insolvenzen. Die Freie Wohlfahrtspflege ist mittlerweile so verzweifelt, dass sie in ihren Brandbriefen an die Staatskanzlei sehr deutlich wird. Ich zitiere: Gruppenschließungen und sogar Insolvenzen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Trotz monatelanger Diskussion zwischen uns und dem Land gibt es keine Fortschritte. Die Verbände und Träger fühlen sich vertröstet und ignoriert. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Geht man so mit Erzieherinnen um? Geht man so mit den Eltern und mit den Kindern um? Was macht eigentlich die Ministerin? Sie schreibt Motivationsbriefe, beschönigt die Lage und leugnet die Realität. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger sind fassungslos. Ich zitiere einmal eine Geschäftsführerin: Der Motivationsbrief von Frau Paul reiht sich ein in eine Folge von Wortmeldungen, die zeigen, dass die Politik noch nicht verstanden hat, dass es um einen drohenden Kollaps der Kindergartenbetreuung geht. Die Erzieherinnen in unserem Land sind regelrecht empört. In einem Brandbrief … Ich weiß gar nicht, wer bei Ihnen die Brandbriefe sortiert; denn bei so vielen Briefen, die da eingehen, muss man wirklich schon den Überblick behalten. (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Zuruf von Sven Wolf [SPD]) 158 Kita-Leitungen unseres Landes schreiben an die Ministerin – ich zitiere –: Jeden Tag kämpfen wir ums Überleben. Es geht nur um Schadensbegrenzung. Aber Sie sprechen von Chancengerechtigkeit und guten qualitativen Bildungsstandards. Sie wecken Erwartungen bei den Erziehungsberechtigten, die wir nicht erfüllen können. Mit Ihren Gedanken sind Sie an der Realität wieder einmal vorbei. So weit die Kita-Leitungen an die Ministerin. Und sie haben recht. Frau Paul, Sie haben alle Kipppunkte schlechten Regierens überschritten. Sie haben das Vertrauen der Eltern, der Erzieherinnen und Erzieher sowie der 23.08.2023 Träger verloren. Sie sind mit der Lage überfordert. Sie sind überfordert. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Was für die Kitas gilt, gilt für die Schulen in unserem Land auch. Es fehlen mindestens 6.700 Lehrerinnen und Lehrer in Vollzeit. Bei 25 Stunden Lehrverpflichtung pro Woche, also 5 Stunden pro Tag, heißt das: Es fehlen 33.000 Unterrichtsstunden, die nicht gegeben werden, und zwar jeden Tag. Das hat Folgen. Ein Drittel unserer Kinder kann nicht gut genug lesen, rechnen und schreiben. Das ist eine Bildungskatastrophe. Es ist Staatsversagen und nichts anderes. (Beifall von der SPD) Umso wichtiger wäre es, jetzt ausreichend etwas für Betreuung und Förderung zu tun. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch die Landesregierung hat dafür keinen Plan. Es gibt keine Vorbereitung, keine Qualitätsstandards, keine Unterstützung für die Kommunen. Das Projekt Ganztag droht vor die Wand zu fahren, und die Regierung schaut dabei zu. Es regieren Ignoranz und Dilettantismus. Frau Feller, ich muss leider sagen: Auch Sie scheinen überfordert. Nicht einmal die Verwaltung des Mangels funktioniert noch gut. Mittlerweile sind ja schon Abiturprüfungen ein Stresstest für das ganze System. Ganz Deutschland hat sich über den Dilettantismus dieser Regierung lustig gemacht. Dabei ist daran gar nichts lustig. Unsere Kinder können nicht richtig lesen, schreiben und rechnen, und die Regierung ist nicht in der Lage, Abiturprüfungen oder den Ganztag zu organisieren. So einfach ist das. Jetzt gäbe es eigentlich die Chance auf eine Verbesserung. Denn das Land könnte die Verantwortung für den Ganztag ja übernehmen, und im Gegenzug könnten die Kommunen die Grundschulen zu Familienzentren ausbauen – auch, um die familienpolitischen Leistungen zu bündeln. Zugegeben: Das ist eine Vision. Aber stattdessen wollen Sie einfach nur den Ganztag bei den Kommunen abladen. (Beifall von der SPD) Immer, wenn es um die Frage geht, wie wir das finanzieren, ist diese Koalition bei Lösungen sofort auf dem Baum, weg und nicht mehr zu sehen. Deshalb gibt kein Bundesland weniger Geld für Schülerinnen und Schüler aus als Nordrhein-Westfalen. Deshalb beträgt der Investitionsstau in NRW-Schulen nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau mindestens 10 Milliarden Euro. Deshalb ist das NRW-Bildungssystem so unterfinanziert. Landtag Auch unsere Schulgebäude sind im schlechten Zustand, weil die schwarz-grüne Koalition gerade die Kommunalfinanzen noch zusätzlich ruiniert. Unsere Städte und Gemeinden werden kein Geld mehr haben, um zu sanieren, zu reparieren, geschweige denn zu modernisieren. Aber es geht nicht nur um Schulen. Es geht um Kitas. Es geht um Vereine. Es geht um Kultur. Es geht um Sport. Es geht um öffentlichen Personennahverkehr. Es geht ganz generell um die Lebensqualität von Millionen von Menschen. Durch die überfallartige 180-Grad-Wende von CDU und Grünen bei der Verbuchung der Coronaschäden richtet die Koalition unfassbaren Schaden an. Sie bricht zudem ein Versprechen. Sie zerstört Vertrauen und drückt die kommunalen Haushalte unter Wasser. Das bescheinigen Ihnen in sehr dramatischen Worten die grünen Parteifreunde, nämlich die Oberbürgermeister*innen aus Aachen, Bonn und Wuppertal, mit ihrem Hilferuf. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Und damit nicht genug: Von den Bundesmitteln für Geflüchtete steckt sich die Regierung 670 Millionen Euro in die eigene Tasche – Geld, das eigentlich den Kommunen zusteht und dass sie dringend brauchen. Und die Steigerung von unter 1 % beim GFG ist angesichts der Kostenentwicklung ein Witz. Die Kommunen bleiben alleine schon wegen der Zinsentwicklung tatsächlich auf ihren Mehrkosten sitzen – trotz der blumigen Versprechen im Koalitionsvertrag. Keine Gemeinde in diesem Land kann diese Verluste auffangen – keine. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Es wird zu massiven Haushaltskürzungen im gesamten Land kommen. Die Lebensqualität in ganz Nordrhein-Westfalen wird deshalb sinken, und die Steuern werden steigen, und zwar in einem Ausmaß, wie es das Land noch nicht erlebt hat. Um das abzuwehren, wäre eine gemeinsame Positionierung mit den kommunalen Spitzenverbänden sinnvoll. Sie ist aber nicht gelungen. Warum? (Zurufe von den Grünen) Das will ich Ihnen einmal sagen, Herr Minister: Wer mit ungeeigneten Vorschlägen versucht, kommunale Spitzenbeamte zu erpressen, der setzt die Axt an die gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden in unserem Land. (Beifall von der SPD und der FDP) Unfassbar ist, wenn man als Regierung in dieser Art und Weise übers Wochenende dann auch noch versucht, (Unruhe – Glocke) 23.08.2023 Lösungen zu finden, und sich dann hier hinstellt und das noch kritisiert. Ich sage Ihnen eines: Das, was uns die Kämmerer aus diesem Land hier erzählen, ist dramatisch. Sie berichten darüber, dass die Hebesätze … Ein Kämmerer hat sogar ganz konkret gesagt, dass er den Hebesatz um 2.000 Punkte erhöhen wird – nicht auf, sondern um 2.000 Punkte. Andere Kommunen werden dem folgen. Die Grundsteuer wird weiter steigen und damit Menschen in NRW hart treffen. Damit das hier ein für alle Mal klar ist: Diese Steuererhöhungen, Herr Ministerpräsident, sind Ihre Steuererhöhungen. Die Grundsteuern in NRW sind von nun an die Hendrik-Wüst-Steuern. (Beifall von der SPD und der FDP) By the way: Wenn Frau Scharrenbach gestern noch einmal darüber spricht, dass die Grunderwerbsteueranteile ja Landesgeld seien, dann will ich hier auch noch einmal deutlich machen, dass das wirklich ein Rückfall in finstere schwarz-gelbe Zeiten der Regierung Rüttgers ist. Historisch war immer klar, dass das kommunale Steuern sind. Diesen Versuch, das mal so eben klamm und heimlich einzugemeinden, werden wir nicht zulassen. (Beifall von der SPD) Die steigenden Steuern und die sinkende Lebensqualität in NRW sind das Resultat einer Finanzpolitik, die drei Attribute verdient: rücksichtlos, chaotisch und familienfeindlich. (Beifall von der SPD) Natürlich sind es wieder die Arbeitnehmerfamilien und Alleinerziehenden mit ihren Kindern, die unter den Kürzungen und Steuererhöhungen besonders leiden werden. Familien mit mittleren Einkommen oder weniger sind nämlich dieser Koalition schlicht egal. Da kann sich der Ministerpräsident noch so oft viele Kinder aufs Foto holen. Das ist scheinheilig und unerträglich. Fragen Sie doch einmal grüne Bürgermeisterinnen oder schwarze Kämmerer, was sie von der Finanzpolitik dieser Koalition halten. Da sind die von mir gewählten Attribute „rücksichtslos“, „chaotisch“ und „familienfeindlich“ noch höflich. Da fallen ganz andere Kraftausdrücke. Deshalb ist das, was gestern passiert ist, noch einmal besonders zu beleuchten. Die Koalition muss ihr Modell für die Altschuldenlösung abräumen. Das war in den letzten Tagen und Wochen absehbar. Da hatte man nämlich keinen Plan für eine Entschuldung der Kommunen. Das war ein Plan zur Spaltung des Landes. (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Doch bleibt festzuhalten: Die Regierung bricht ein weiteres Mal ein Versprechen und hält sich wieder einmal nicht an den eigenen Koalitionsvertrag. Um es klar zu sagen: Die Regierung kann es einfach nicht. Nach dem Haushaltschaos im letzten Jahr kommt nun die Bruchlandung in der Altschuldenfrage. Was dieses Kabinett abliefert, ist schlechtes und amateurhaftes Regierungshandwerk – und das jetzt in Serie. Ich muss sagen: Sie sind den Herausforderungen dieser Zeit nicht gewachsen. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich fordere die Regierung auf: Halten Sie sich an Ihren eigenen Koalitionsvertrag. Legen Sie ein Konzept vor, das zeigt, dass die Landesregierung bereit ist, die Kommunen zu entschulden. Und: Tun Sie es schnell. Unsere Städte und Gemeinden haben nämlich keine Zeit mehr. Wir, die SPD-Fraktion, stehen an der Seite der Kommunen. (Heiterkeit bei der CDU – Sarah Philipp [SPD]: Lachen Sie ruhig! Machen Sie sich ruhig lus- tig! Ein lustiges Thema!) Wir bieten Ihnen weiterhin an, gemeinsam zu Merz und Lindner zu fahren und diese Frage in Berlin zu klären. Wenn Sie das möchten, lassen Sie es uns gemeinsam tun. Aber Sie sagen uns ja seit Jahren in allen Politikfeldern, dass Sie so unglaublich stark sind. Dann lösen Sie es selbst. Wenn Sie uns brauchen, werden wir an Ihrer Seite stehen. Da können Sie sicher sein. (Beifall von der SPD) Vieles in unserem Land funktioniert also nicht mehr, wie ich aufgezeigt habe. Das Bildungssystem funktioniert nicht richtig. Der Wohnungsmarkt ist kaputt. Die Kommunen sind in Not. Unsere Industrie steht vor einem gewaltigen Umbruch. Die Landesregierung sollte deshalb nicht so tun, als habe sie alles unter Kontrolle, und das Land sei auf einem guten Weg. Das stimmt nämlich nicht, und das glaubt auch keiner. Deshalb ist die entscheidende Frage: Was macht eigentlich der Ministerpräsident? Wo ist Herr Wüst? – Die Antwort lautet: Auf Fotosafari in Hessen, auf der Jagd nach neuen Bildern für den Insta-Präsidenten; denn der befindet sich im Wahlkampf um die Kanzlerkandidatur der Union. (Sarah Philipp [SPD]: Das ist wirklich schlimm!) In Nordrhein-Westfalen funktioniert es nicht. Aber der Ministerpräsident will sich nach Berlin verabschieden. So geht das nicht weiter. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) 23.08.2023 Nordrhein-Westfalen braucht wieder eine politische Kultur der Verantwortung. Gerade, Herr Präsident, zum 77. Geburtstag des Landes ist das deutlicher denn je. Zu regieren bedeutet doch genau das: Verantwortung zu übernehmen, Mut zu haben, Zuversicht zu verbreiten und Probleme auch anzupacken, ohne sie zu verheimlichen, und dann vor allem auch mal Entscheidungen zu treffen und dafür auch zu stehen. Die Probleme, die wir haben, sind sehr groß. Aber sie sind auch lösbar. Es ist doch kein Naturgesetz, dass alles immer schlechter werden muss. Ein funktionierender Staat ist doch keine Zauberei. Ein funktionierender Alltag für die Menschen ist auch keine Zauberei. Gute Schulen, verlässliche Kitas, bezahlbares Wohnen: Das ist möglich. Wir können auch morgen noch in einer gesunden Umwelt leben und trotzdem Industrieland sein. Wir können die Dinge wieder zum Guten wenden. Davon bin ich fest überzeugt. Denn ich glaube an den Fortschritt, und ich glaube an ein besseres Morgen. (Beifall von der SPD) Die Demokratie ist doch die Regierungsform der Hoffnung. Sie ist die Regierungsform des Verbesserns. Dann seien doch endlich auch mal mutig und gehen Sie Probleme an. Wir schlagen vor, dass man Probleme jetzt gemeinsam angeht, und zwar die Probleme, die für die Mehrheit der Menschen in diesem Land heute die drückendsten sind. In einer Zeit der großen Unsicherheit müssen wir für so viel soziale Sicherheit sorgen, wie es nur irgend möglich ist. Und nichts gibt mehr Sicherheit als die Wohnung, in der die eigene Familie zu Hause ist. Starten wir also eine landesweite Offensive für bezahlbares Wohnen. Gründen wir eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, statten sie mit Kapital aus und fangen dann an, selbst zu bauen. Stärken wir den Mieterschutz. (Beifall von der SPD) Geben wir den Familien, Rentnern und jungen Erwachsenen die Sicherheit, die sie jetzt brauchen. Dann reformieren wir unser Bildungssystem. Als Erstes beschließen wir mal ein Rettungspaket für unsere Kitas in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro und stellen das System auf vernünftige Beine. (Beifall von der SPD) Und verabreden wir endlich den New Deal in der Bildungspolitik. Es kann doch nicht sein, dass wir uns einfach davor wegdrücken, dass es Mischfinanzierungen gibt, die keiner mehr durchblickt. Verabreden wir doch ein Handlungskonzept mit den Kommunen und dem Bund, um gerade die schwierigen nächsten zehn Jahre im Bildungsbereich gemeinsam lösen zu können. (Beifall von der SPD) Landtag Dann können wir für ausreichend Plätze in der Kita und der Ganztagsschule sorgen. Dann können wir Familienzentren gründen und dafür sorgen, dass die Leistungen, die in Berlin im Rahmen der Kindergrundsicherung diskutiert werden, in den kommunalen Familienzentren auch vernünftig mitgesteuert werden. Auch der Unterrichtsausfall ist dann nicht mehr alltäglich, und Chancengleichheit ist kein Wunschtraum mehr. Sorgen wir für gute Arbeitsplätze durch eine aktive Industriepolitik, die diesen Namen verdient. Investieren wir in die ökologischen Technologien, in Digitalisierung und in erneuerbare Energien. Und ja – das sagen wir als SPD-Fraktion sehr deutlich –, dazu gehört auch ein Brückenstrompreis, den wir für die Zeit des Wandels für Nordrhein-Westfalen benötigen. (Beifall von der SPD) Im Gegenzug wäre es nur hilfreich, wenn Sie dafür sorgen würden, dass die Leitungen und Netze, die man für die Energiewende braucht, endlich auch gebaut werden können. (Beifall von der SPD) Die Frage ist deshalb nicht, ob wir die Kraft haben, die ökologischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern, sondern, ob wir den politischen Willen dazu haben. Die Amerikaner machen uns doch gerade vor, wie es gehen kann. Jedenfalls bin ich der Auffassung: „Biden statt Thatcher“ muss unser Motto sein. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Deswegen klagt ihr gegen den Haushalt!) Noch einmal: Die Demokratie ist die Regierungsform der Hoffnung. Und wir haben allen Grund, optimistisch zu sein. Denn wenn wir die Dinge selbst in die Hand nehmen und wenn wir es richtig machen, dann ist die Zukunft demokratischer, gerechter und besser als das, was die Feinde der Freiheit zu bieten haben. Wenn wir das richtig machen, dann haben die Schwarzmaler keine Chance. (Zurufe von der CDU) Deshalb bin ich ganz bei Peter Fox, der das in diesem Sommer gesungen hat: Die Zukunft ist pink, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber Sie müssen endlich anfangen, an einer guten Zukunft für unser Land zu arbeiten. (Anhaltender Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die CDU-Fraktion spricht ihr Fraktionsvorsitzender Schick. 23.08.2023

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Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade eine seriöse Rede gehört – die Rede des Ministers der Finanzen zur Einbringung des Landeshaushalts für das Jahr 2024. Dr. Marcus Optendrenk ist ein Freund klarer Worte, selbst wenn die Wahrheit unangenehm ist. So kennen wir ihn, und so schätzen wir ihn – (Beifall von der CDU) seriös, (Nadja Lüders [SPD]: Definiert mal „seriös“!) kompetent und ehrlich. So ist auch der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung – seriös, kompetent und ehrlich. Dabei war die Haushaltsaufstellung in diesem Jahr besonders herausfordernd. Es galt, die Quadratur des Kreises zu schaffen. Das ist gelungen. Deshalb großen Dank an den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium der Finanzen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung hat den Haushalt 2024 unter die Überschrift „Fokussieren, Priorisieren und Transformieren“ gestellt. Besser kann man die Herausforderungen nicht beschreiben. Die Menschen in unserem Land erwarten von der Politik, dass wir uns auf ihre Sorgen und Wünsche fokussieren. Sie setzen darauf, dass wir unser Land in die Zukunft führen. Doch das Vertrauen in die Politik nimmt ab. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Beamtenbundes. Nur noch 27 % der Befragten halten den Staat für fähig, seine Aufgaben zu erfüllen. 69 % sehen den Staat als überfordert an. Die Umfrage zeigt uns, wo die Menschen Lösungen erwarten: bei der Infrastruktur, beim Klimaschutz, beim Ausbau erneuerbarer Energien, bei der Sicherheit, bei der Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wichtig ist daher, dass die Regierungskoalition von CDU und Grünen seit genau einem Jahr bei diesen Punkten Handlungsfähigkeit beweist. Auch ohne diese Umfragen zu kennen, machen wir das, was die Menschen in unserem Land bewegt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir kündigen nicht immer nur an, uns mit den Themen zu beschäftigen, die die Menschen am Abendbrottisch besprechen. Wir handeln bereits in den wichtigen Bereichen wie „Infrastruktur“, „Klimaschutz“, „erneuerbare Energien“ und „Sicherheit“ oder „Ausgleich zwischen Stadt und Land“, so wie es die Menschen in der Umfrage des Deutschen Beamtenbundes gefordert haben. Das stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Ich nenne exemplarisch zwei Beispiele. Landtag Erstes Beispiel: medizinische Infrastruktur. Nicht erst Corona hat gezeigt, wie wichtig die medizinische Versorgung ist. Täglich wird uns von den Menschen gespiegelt, dass die Gesundheitsversorgung – gerade auch in Krankenhäusern – das Topthema ist. Dies gilt für ältere Menschen, genauso aber auch für junge Familien. Genau auf diesem Thema liegt ein Fokus der Zukunftskoalition. Wir, CDU und Grüne, sorgen dafür, dass jede und jeder in Nordrhein-Westfalen weiterhin die beste medizinische Versorgung erhält. Das ist eine Zusage an die Menschen, und zwar in Stadt und Land. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir machen die Krankenhäuser fit und zukunftsfest. Mit der Krankenhausplanung garantieren wir das. (Lachen von Markus Wagner [AfD]) Unser Weg hier in Nordrhein-Westfalen kann für den Bund ein Vorbild sein. Das hat mittlerweile auch Bundesminister Lauterbach von seinem Kollegen Minister Karl Josef Laumann gelernt – bzw. die Wahrheit ist: lernen müssen. (Beifall von der CDU) Bis 2027 werden CDU und Grüne für die Krankenhäuser 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Allein in diesem Haushalt schlägt dies mit 350 Millionen Euro zu Buche. Insgesamt stehen im Haushalt für das Gesundheitswesen rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind große Summen, aber es sind Gelder, die das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit des Staates stärken. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das zweite Beispiel ist das Thema „Sicherheit“. Ob auf der Straße, zu Hause oder im Internet: Die Menschen wollen sich in unserem Land sicher fühlen. Auch hier ist Nordrhein-Westfalen ein Vorbild für den Bund. Bundesinnenministerin Faeser gibt der Bundespolizei nicht die Stellen, die sie benötigt. Das ist der Unterschied zwischen dieser Landesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen und der Politik im Bund. Sie versuchen ja ständig, uns zu erzählen, es sei andersherum. Der Bund lässt die Bundespolizei im Stich. Der Bundespolizeipräsident fordert 7.500 neue Stellen für die Bundespolizei, allein 3.500 Stellen werden für die Sicherheit an Bahnhöfen benötigt. Geworden sind es gerade einmal 1.500 Stellen. Ganz anders gehen wir hier in Nordrhein-Westfalen vor. Wir stellen 3.000 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ein, und zwar jedes Jahr. 23.08.2023 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von Marc Lürbke [FDP] und Andreas Keith [AfD]) Wir stehen zu unserer Zusage. Auch dieser Haushalt ermöglicht die Einstellung von 3.000 zukünftigen Polizistinnen und Polizisten. Keine andere Landesregierung – das ist die Wahrheit –, kein anderer Innenminister steht so für das Thema „Sicherheit und Ordnung“ wie Herbert Reul. (Beifall von der CDU, Wibke Brems [GRÜNE] und Verena Schäffer [GRÜNE]) CDU und Grüne stellen dieser Landesregierung die notwendigen Gelder zur Verfügung, damit die Menschen in Nordrhein-Westfalen sicher leben können. In diesem Haushalt sind es 5,7 Milliarden Euro. Dieses Geld dient dazu, dass die Beamtinnen und Beamten top ausgestattet sind für ihren anspruchsvollen und teilweise auch sehr gefährlichen Dienst für die Menschen. Es ist Geld für die persönliche Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten, für Fahrzeuge und Digitalfunk, für IT und für Liegenschaften. Auf diese Investitionen in die Sicherheit unseres Landes müssen wir weiter bauen, denn sie stärken das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Wahrheit ist auch: Wir können uns nicht alle Vorhaben erlauben. Wir können nicht alle Vorhaben umsetzen – vor allem, wenn wir bei der Lösung von Problemen auf die zugesagte Unterstützung des Bundes verzichten müssen. Ich spreche von der Altschuldenlösung. Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner haben nicht Wort gehalten. Sie waren nicht bereit, den Weg gemeinsam mit uns zu gehen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Unseren Vorschlag hat Christian Lindner ohne ernsthafte Prüfung in Minutenschnelle abgelehnt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Da brauchte man auch nicht viel zu prüfen, wenn man ein bisschen was vom Sachverhalt versteht!) Ein Gespräch zur Lösung ist erst Monate später angeboten worden. So geht man nicht damit um, wenn man die Menschen im Fokus hat. Damit schafft man kein Vertrauen in staatliches Handeln. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das ist Ihre Zuständig- keit!) Als ich gestern die Pressemitteilung der Opposition zur Altschuldenlösung gelesen habe, war mir klar: Sie helfen lieber Ihrem Minister und dem Bundeskanzler als den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das ist die Wahrheit. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Mit ihrer Initiative hat die Landesregierung erstmals den Weg zur umfassenden Lösung des Altschuldenproblems beschritten. (Sarah Philipp [SPD]: Das habe ich aber heute anders gelesen!) Vor diesem Schritt sind alle früheren Regierungen zurückgeschreckt. Wir stehen aber zu unserer Verantwortung, gerade in schwierigen Zeiten. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Deshalb wollen wir den Einstieg in die Altschuldenlösung zum Haushaltsjahr 2025 in Angriff nehmen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Wortbruch!) Darüber besteht Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden. Aber die verbleibende Zeit müssen wir nutzen, damit endlich auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Um es deutlich zu machen, zitiere ich aus der Pressemitteilung des Städte und Gemeindebundes: Denn nur „der Bund hat mit seiner Sozialgesetzgebung wesentlich zum Aufwuchs der kommunalen Kassenkredite beigetragen und muss deshalb ebenfalls – wie auch […] zugesagt – einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung liefern.“ Lassen Sie uns also gemeinsam darauf hinwirken, dass dies gelingt. Wir wären auch jetzt schon bereit gewesen, einen eigenen Landesbeitrag zur Verfügung zu stellen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist doch gar nicht wahr! – Christian Dahm [SPD]: Wie hoch ist denn der Beitrag? Wie viel Geld war das denn?) – Der garantierte Beitrag von 460 Millionen Euro bei der Grunderwerbsteuer ist ein eigener Landesanteil und frisches Geld. Das wissen Sie. Sie sagen nur aus parteipolitischen Gründen das Gegenteil. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das ist doch nicht Ihr Geld! – Weitere Zurufe von der SPD) Wir stehen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Dialog und sind bereit, eine Lösung zu finden. Ich hoffe, dass Sie nicht nur hier in den Debatten lautstark die Stimme erheben, sondern auch einmal in Berlin auf den Tisch hauen, damit der Bund sein Versprechen einlöst. Das würde das Vertrauen in staatliches Handeln erhöhen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kämpfen aktuell mit steigenden Preisen, einer schrumpfenden 23.08.2023 Wirtschaft und gestiegenen Kosten für die öffentliche Hand durch den russischen Angriffskrieg – und das alles bei zeitgleichen Einnahmeverlusten durch die Entlastungspakete des Bundesfinanzministers. Jeder Punkt für sich gesehen belastet den Haushalt massiv. Wir müssen aber mit allen Problemen auf einmal fertig werden. Es ist ja nicht so, dass das Land, die Wirtschaft und die Menschen die vielfältigen Belastungen durch die Coronakrise bereits überwunden hätten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Lage angespannt ist, dass die fetten Jahre vorbei sind. Das Land muss sparen und dennoch handlungsfähig bleiben. Deshalb setzen wir klare Prioritäten. Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt dieser Zukunftskoalition. Wir verhindern, dass eine Generation, die schon Corona schwer getroffen hat, nicht noch von der nächsten Krise hart erwischt wird. Daher wird es in diesem Bereich keinen Wegfall von Projekten geben. Ich betone: Es wird in diesem Bereich keinen Wegfall von Projekten geben! Das ist unsere unmissverständliche Botschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist sozial, das zeigt einen klaren Kompass, das ist Politik für die Zukunft. Kindertagesstätten und Schulen stehen vor großen Herausforderungen. Über 70.000 Kinder und Jugendliche sind allein aus der Ukraine zu uns gekommen. Hinzu kommen viele Kinder aus anderen Staaten, die mit ihren Eltern geflüchtet sind. Es sind alles unsere Kinder, das betont Ministerpräsident Hendrik Wüst immer wieder – zu Recht! Deshalb werden wir sie fördern, damit sie ihren Platz in unserer Gesellschaft finden können. Über ein Drittel der Geflüchteten ist unter sechs Jahre alt. Eine zentrale Rolle haben dabei die Sprachkitas inne. Sie fördern gezielt die Sprachentwicklung. Sie fördern tagtäglich Kinder aus unterschiedlichen Nationen. Sie helfen dort, wo die Herausforderungen am größten sind. Das Bundesprogramm war 2016 unter der Überschrift gestartet „Sprachkitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Diese Welt wäre verschlossen, wenn es jetzt nach dem Bund ginge, denn der Bundesfinanzminister hat den Sprachkitas den Geldhahn abgedreht. Interessant ist, dass der Bundesfinanzminister vorgestern dann doch wieder fordert, dass Kinder beim Spracherwerb am besten institutionell gefördert werden. Ja, was denn nun: erst Sprachkitas streichen und anschließend Sprachkitas fördern? Das schafft kein Vertrauen in Politik. Das ist das Gegenteil von seriöser Politik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich sage ganz klar: Wir können nicht warten, bis Christian Lindner seine endgültige Positionierung in dieser Frage gefunden hat. Deshalb ist Nordrhein-Westfalen trotz knapper Kassen mit 38 Millionen Landtag Euro pro Jahr in die Bresche gesprungen. Das macht man, liebe Frau Ministerin Paul, wenn Kinder und nicht die persönliche Profilierung Priorität haben. Weil wir gerade beim Thema „Kitas“ sind: Natürlich haben wir auch das Alltagshelfer-Programm fortgesetzt. Wir haben bis 2027 Planungssicherheit geschaffen. Auch das ist in Zeiten knapper Kassen ein Kraftakt. Aber diese Frauen und Männer sind eine echte Entlastung für Erzieherinnen und Erzieher. (Beifall von der CDU – Vereinzelt von den GRÜNEN) So können sich Erzieherinnen und Erzieher auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren. Das ist uns im Haushalt 140 Millionen Euro wert. Ich sage: Das ist gut angelegtes Geld, das macht man, wenn Kinder Priorität haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eine gute Botschaft ist auch, dass Nordrhein-Westfalen mit diesem Haushalt Taktgeber beim Thema „Kinderschutz“ bleibt. Das hat für uns absolute Priorität. Wir haben das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Für konkrete Hilfen und Maßnahmen stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung. Auch hier sage ich: Das ist gut angelegtes Geld, weil es Kindern und Jugendlichen in Not hilft. Wir als Land haben verbindliche Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter festgelegt. Wir bilden Netzwerke für besseren Kinderschutz. In keinem anderen Bundesland wird bei Missbrauchsverdacht so schnell gehandelt, bei Polizei, Justiz, Jugendämtern und im Gesundheitswesen. In keinem anderen Bundesland steht der Kinderschutz und die Verfolgung von sexualisierter Gewalt so weit oben auf der Agenda bei Polizei und Justiz. In keinem anderen Bundesland wird mit so viel Fingerspitzengefühl bei der Ermittlung vorgegangen, damit die Opfer von Missbrauch nicht erneut traumatisiert werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben in Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Jedes einzelne Kind wollen wir von Anfang an mit guten Bildungschancen versorgen. Daher muss jedes Kind am Ende der Grundschule lesen, schreiben und rechnen können. Das sind Basiskompetenzen, die Kinder für ihr ganzes Leben brauchen. Voraussetzung für einen funktionierenden Schulbetrieb sind gute Lehrerinnen und Lehrer. Daher hat auch Ministerin Dorothee Feller bereits Maßnahmen gegen Lehrermangel ergriffen. Lehrkräfte werden dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wir schaffen noch mehr Studienplätze für Lehrerinnen und Lehrer von morgen, wir verringern die Zahl der Klassenarbeiten, um Lehrkräfte zu entlasten. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer unterstützen beim Unterrichtsalltag. So können 23.08.2023 sich Lehrerinnen und Lehrer auf guten Unterricht konzentrieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unseren Lehrkräften steht eine entsprechende Wertschätzung zu, nicht nur verbal, sondern auch auf dem Konto. Daher nehmen wir in dieser Legislaturperiode insgesamt 900 Millionen Euro in die Hand, um unsere Grundschullehrkräfte und die Lehrkräfte in der Sekundarstufe I besser zu bezahlen. In diesem Haushaltsentwurf sind dafür 190 Millionen Euro reserviert. Seit Anfang August bekommen diese Lehrerinnen und Lehrer 230 Euro pro Monat mehr als noch vor einem Jahr. Das ist die Verlässlichkeit, die diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auszeichnet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wer Kinder und Jugendliche besonders unterstützen möchte, muss ihnen für die Zukunft Perspektiven eröffnen. Dafür brauchen wir innovative Unternehmen und gute Arbeitsplätze. Machen wir uns aber ehrlich: Während die Wirtschaft in anderen Staaten wächst, befinden wir uns in Deutschland in der Rezession. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der internationale Wettbewerb härter wird. Im vergangenen Jahr sind über 130 Milliarden Euro an Investitionen von Deutschland in andere Länder geflossen. Aus dem Ausland kam aber nur ein Bruchteil zurück. Die Vereinigten Staaten kämpfen beispielsweise mit dem Inflation Reduction Act um die Ansiedlung von Unternehmen, und immer mehr europäische Unternehmen verlagern ihre Kapazitäten ins Ausland und bauen keine neuen Standorte mehr in Deutschland auf. Europa und vor allem Deutschland fallen im internationalen Wettbewerb daher zurück. Angesichts dieser Rahmendaten war ich gespannt, was Olaf Scholz in der vergangenen Woche beim Besuch von unternehmer nrw zu sagen hatte. Statt einer ehrlichen Bestandsaufnahme bekamen die über 500 Gäste aus der Industrie und von den Verbände ausweichende Antworten. Der Bundeskanzler warnte stattdessen vor Schlechtrednern und Kassandrarufern, und er zog seinem Versprechen eines Industrie- bzw. eines Brückenstrompreises den Stecker. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ich warne den Bundeskanzler davor, vor Schönrednern und Kassandrarufern zu warnen. Als ich nach der Veranstaltung auf mein Handy schaute, tauchte als erste Pushnachricht auf, dass in meiner Heimat ein Traditionsunternehmen mehrere Hundert Stellen streichen muss. Das sind nicht nur Nachrichten aus meiner Heimat, sondern das sind Nachrichten, die wir aus dem ganzen Bundesland bzw. aus der Landtag ganzen Bundesrepublik hören. Das sind keine Kassandrarufe, sondern das sind Alarmsignale. (Beifall von der CDU) Da nutzt es auch nichts, dass der Kanzler auf die angekündigten Großinvestitionen von Chipherstellern als Gegenbeispiel verwiesen hat. Um es klar zu sagen: Wir freuen uns über diese Investitionen. Die Wahrheit ist aber auch: Die Chipindustrie geht dorthin, wo Subventionen großzügig gezahlt werden. Wir müssen auch etwas für die Unternehmen leisten, die bereits seit Generationen hier sind und in Deutschland produzieren. Dafür setzen wir uns in Nordrhein-Westfalen ein. (Beifall von der CDU) Wir machen dafür Politik, damit die Zugpferde der nordrhein-westfälischen Wirtschaft – die Chemieindustrie sowie die Metall- und die Elektroindustrie – eine Zukunft haben. Dafür brauchen wir Entlastungen und eine zielgerichtete Politik, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze sichert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Einführung eines Industriestrompreises als Brückenstrompreis, wie das Olaf Scholz im Wahlkampf versprochen hat, wäre darauf die richtige Antwort. Ich kann nicht verstehen, warum sich der Kanzler von diesem Versprechen verabschiedet. Vielleicht erinnert er sich aber nicht mehr; auch das soll ja schon einmal vorgekommen sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der energieintensiven Unternehmen, die eine Stütze dieses Landes sind. Wo bleibt da der vielbeschworene Respekt des Kanzlers vor den hart arbeitenden Menschen in diesem Land? Vor dem Parteitag der SPD ist das sicherlich eine Backpfeife für die vielen Menschen, die in diesem Land in diesen Unternehmen arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auf dem Unternehmertag meldete sich ein Mittelständler aus Bielefeld zu Wort, dessen Familie seit Generationen eine Stahlgießerei besitzt, die unter anderem Metalle für Windräder und damit gesellschaftlich erwünschte Produkte produziert. Für ihn, so seine Wortmeldung, sei der Industriestrompreis existenziell. Seine Stromkosten seien um 14 Millionen Euro gestiegen. Ändere sich nichts, verliere er Aufträge. Weitere Jahre könne er die Kostensteigerungen nicht mehr auffangen. Wenn wir Milliarden für Subventionen ausgeben, um die Chipindustrie nach Deutschland zurückzuholen, warum investieren wir dann nicht auch Millionen, um Unternehmen für eine Übergangszeit zu unterstützen? (Stefan Zimkeit [SPD]: Macht’s doch!) 23.08.2023 Müssen Unternehmen erst abwandern, damit wir Milliarden in die Hand nehmen? Das kann doch nicht die richtige Antwort sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin bei der Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, die sagt, es gehe nicht nur um die energieintensiven Betriebe, sondern es gehe auch um die Handwerksbetriebe, die mit den gestiegenen Kosten kämpften. Für sie müssen wir ebenfalls eine Lösung finden, (Stefan Zimkeit [SPD]: Macht doch was! – Zu- ruf von der CDU) und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren, wäre eine Antwort. Aber auch hier: Kämpfen Sie bitte bei Ihrer Bundesregierung dafür, damit wir hier vorankommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD) Wir verweisen aber nicht nur auf den Bund, sondern wir unternehmen auch selbst etwas. Zusammen mit der Industrie arbeiten wir daran, wie eine Transformation in Richtung einer CO -Neutralität gelingen kann. Bei thyssenkrupp wird mit einem Anteil des Landes in Höhe von 700 Millionen Euro der erste Wasserstoffhochofen entstehen. Das ist die größte Fördersumme in der Geschichte des Landes. Darüber hinaus profitiert von dieser Innovation nicht nur der Standort Duisburg. Ich betone ausdrücklich, dass das auch eine gute Nachricht für alle Mittelständler ist, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) egal ob sie sich in der Eifel, in Ostwestfalen oder in Südwestfalen befinden, denn ein CO -neutraler Stahl wird in der Zukunft überall in unserem Land benötigt; sei es für Autos, für Waschmaschinen, für Brücken, für Schienen oder aber auch für Windräder. Dieses Beispiel zeigt, dass CDU und Grüne Klimaschutz und Wirtschaft versöhnen können und so Arbeitsplätze und Wohlstand sichern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was wir von den Unternehmerinnen und Unternehmern am häufigsten gespiegelt bekommen, sind zu langsame und zu bürokratische Verfahren. Wir müssen bei den Genehmigungen für die Wirtschaft und für die Verkehrsinfrastruktur sowie beim Leitungsbau schneller werden. Bei den LNG-Terminals haben wir gesehen, dass das geht; wir brauchen nur endlich überall das von der Bundesregierung versprochene Deutschlandtempo. Wenn ich mir einige Prozesse ansehe, ist das Deutschlandtempo nur noch Schrittgeschwindigkeit. Landtag Für die Einforderung von höherem Tempo bei den Genehmigungen gab es übrigens beim Unternehmertag den größten Applaus. Eine Unternehmerin schrieb dem Bundeskanzler ins Stammbuch, ich zitiere: Herr Bundeskanzler, Sie ersticken uns in Bürokratie. (Beifall von der CDU) Wir in Nordrhein-Westfalen gehen einen anderen Weg; wir machen NRW-Tempo. Das sieht man beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Nirgendwo anders sind so viele Anlagen errichtet worden wie bei uns im ersten Halbjahr. 178 Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 900 MW sind genehmigt worden. Bis Ende Juli wurden mehr als 950 MW an Solarenergieleistung installiert. Das ist das NRW-Tempo, an dem man sich ein Beispiel nehmen kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Fokussieren, Priorisieren, Transformieren – das sind die Überschriften für diesen Haushalt, und das machen wir ganz ohne neue Schulden. Wir belasten nicht die zukünftigen Generationen. Dennoch setzen wir in diesem Haushalt die richtigen Prioritäten für unsere Kinder und für die Transformation der Wirtschaft mit NRW-Tempo. Das sind kluge Vorgaben, hinter denen wir als CDU-Fraktion stehen. Es sind kluge Entscheidungen für die Menschen hier in Nordrhein-Westfalen. Damit sind es kluge Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes. Wie ich gesagt habe: Die Menschen erwarten von der Politik Lösungen. CDU und Grüne werden diesem Anspruch mit dem Haushalt für das Jahr 2024 gerecht. Das schaffen wir, weil wir sachlich, ruhig und pragmatisch sowie professionell zusammenarbeiten. Was dabei herauskommt, wenn eine Koalition Chaos und Streit in sich trägt, wenn einer schriller sein muss als der andere, sieht man in Berlin: Rezession, Verdruss bei den Menschen und Konjunktur für Extremisten. Das ist nicht der Politikstil der Zukunftskoalition. Davon werden wir uns auch in Zukunft positiv absetzen; das verspreche ich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eigentlich wollte ich an dieser Stelle mit meiner Rede enden, (Zurufe von der SPD) allerdings, Herr Ott, bei dem, was Sie hier vorgetragen haben, bedarf es noch einiger Bemerkungen. Sie sind etwas mehr als 100 Tage im Amt. Ich hatte nicht erwartet, dass es 100 gute Ideen werden. Aber dass es noch nicht einmal für einen einzigen Antrag reicht, wie Nordrhein-Westfalen besser gemacht werden kann, (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 23.08.2023 ist dann doch etwas wenig. Oder ist es wichtiger, auf dem Parteitag Papiere zu produzieren, die man dort vorlegt, als hier im Parlament in den Wettstreit der Ideen einzutreten? (Zurufe von der SPD) Wenn ich Ihre Rede zusammenfasse, dann habe ich das Gefühl, Nordrhein-Westfalen gehe in zehn Minuten unter. Was sich nicht geändert hat, ist, dass wenige Vorschläge vorliegen – es sind noch ein paar weniger geworden –, das einzige, was sich geändert hat, ist die Lautstärke, mit der Sie hier auftreten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Lautstärke ist aber keine Lösung. Das Letzte, was ich Ihnen ins Stammbuch schreiben möchte: Der Kanzler spricht von einer Zeitenwende. Sie haben anscheinend nicht mitbekommen, dass wir eine Zeitenwende haben, dass andere Rahmenbedingungen vorliegen. Sie akzeptieren die Realität nicht. Ich lade Sie ein, bei den Haushaltsplanberatungen konstruktiv mitzuarbeiten. Ich freue mich auf die Beratungen; denn ich bin mir sicher, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen unsere Prioritätensetzung teilen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: So wenig Applaus hat er noch nie gekriegt! – Klaus Voussem [CDU]: Ich würde an Ihrer Stelle mal zurückrudern!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schick. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Fraktionsvorsitzende Höne.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsberatungen sind in diesem Jahr wieder in einem normalen Rhythmus. Der Finanzminister hat eingangs in seiner Rede darauf hingewiesen und das – ich möchte fast sagen: gönnerhaft – hier auch dargestellt. Dabei ist das eine Selbstverständlichkeit, Herr Finanzminister. (Beifall von der FDP und der SPD – Sarah Phi- lipp [SPD]: Genau!) Herr Finanzminister, das ist zwar erst Ihr zweiter Haushalt, den Sie hier selbst einbringen, aber fachlich sind Sie schon längst schwer angeschlagen. Das Chaos vom letzten Jahr ist noch präsent, und zum Wortbruch bei der Grunderwerbsteuer werde ich gleich noch kommen. Das alles kommt in einer schwierigen Ausgangssituation zusammen. Ich teile übrigens in vielen Bereichen Ihre Analyse: Sicherheitspolitisch besteht eine große Herausforderung, ebenso bei Flucht und Landtag Migration, bei den Energiepreisen oder im Hinblick auf Fachkräfteengpässe. Da stellt man sich die Frage, wie die Landesregierung eigentlich auf diese Situation reagieren will, abseits von dem Beschreiben in blumigen Worten, dass man es mit multiplen Krisen zu tun habe und dass das alles ganz besonders schwierig sei. Wir müssen das, liebe Kolleginnen und Kollegen, einmal in die aktuelle Situation und in die aktuelle Gegenwart einordnen. Es ist ziemlich genau 20 Jahre her, dass Bundeskanzler Schröder die Agenda 2010 vorgestellt hat. Unabhängig davon, wie man damals oder auch heute rückblickend einzelne Bestandteile dieser Reform inhaltlich genau bewertet, steht fest: Die Agenda-Politik war doch die letzte wirklich große Reform in Deutschland, das letzte wirklich große Paket. Seitdem gab es sehr viele kleine Schritte, aber auch sehr viele Unterlassungen; zu wenig Mut, zu kurz gedacht, insbesondere bei der Sicherheit, bei der Verteidigung, bei der Digitalisierung, bei der Infrastruktur, aber auch bei der Wettbewerbsfähigkeit. Durch diese Zufriedenheit und häufig auch Selbstzufriedenheit in diesem Land wurden nicht nur Chancen auf mehr Wohlstand verpasst, sondern wir sehen jetzt, dass wir von anderen Regionen dieser Welt abgehängt werden. Jetzt heißt es eigentlich, aufzuholen. Dieses Aufholen muss ein Haushaltsentwurf widerspiegeln. Ich stelle aber fest: Das tut er nicht. Sie bestellen einfach „Das Übliche, bitte“, wie der Stammgast. Herr Minister, wer ständig mit beiden Händen in Richtung Berlin zeigt, hat natürlich auch keine Hand mehr frei, zu Hause anzupacken und sich um das zu kümmern, was hier eigentlich los ist. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie bestellen das Übliche. Der Ministerpräsident und die Landesregierung setzen auf Fototermine, auf den Status quo, auf bekannte Pfade. Sie scheuen dabei noch jedes kleinste Risiko wie der Teufel das Weihwasser. (Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Aber ohne Mut kann keine Aufholjagd entstehen. Ohne Mut und ohne Risiko kann auch nichts Neues in diesem Land entstehen. Darum ist dieser Haushalt ein Haushalt der verpassten Chancen. (Beifall von der FDP und der SPD) CDU und Grüne verwechseln dabei – die Reden haben das noch einmal unterstrichen – einen großen Staat mit einem schlagkräftigen und mit einem treffsicheren Staat. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die haben aber noch gar nicht geredet, Herr Kollege!) 23.08.2023 Der Landeshaushalt ist, Herr Kollege Mostofizadeh, seitdem ich diesem Haus angehöre – elf Jahre jetzt – von 52 Milliarden Euro auf über 100 Milliarden Euro gestiegen, hat sich verdoppelt. Dann lese ich mit Interesse heute in der Rheinischen Post das Interview des Finanzministers. Da kann ich nur sagen: Wenn man innerhalb von zehn Jahren das Haushaltsvolumen verdoppelt, ist die Bezeichnung „Sparhaushalt“ ein schlechter Witz. Dann kann es nicht mehr um das Volumen gehen. (Beifall von der FDP) Sie sollten auch noch mal Ihre Kritik an der kalten Progression überprüfen. Die kalte Progression ist keine Steuersenkung; sie ist der Verzicht auf eine heimliche Steuererhöhung. Das ist schon ein sehr wesentlicher Unterschied. Im Übrigen hat das Land Nordrhein-Westfalen dem dazugehörigen Gesetz im Bundesrat zugestimmt. Wenn es also wirklich ernst wäre mit Ihrer Kritik, hätten Sie sich dort enthalten müssen. (Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Sie haben aber zugestimmt, um dann im Nachhinein das Ganze zu kritisieren. Indem Sie das tun, zeigen Sie eigentlich etwas anderes, nämlich ein Staatsverständnis, was ich Ihnen gar nicht zugetraut hätte. Sie zeigen damit, dass das Land Nordrhein-Westfalen zwar innerhalb von zehn Jahren das Haushaltsvolumen verdoppelt, aber dass Sie immer noch der Meinung sind: Die 5 % Lohnerhöhung merken die Leute gar nicht – das haben Sie ja gerade gesagt –, darum brauchen sie es nicht. Sie wollen lieber für die Leute entscheiden, wie das Geld auszugeben ist. Das ist für eine unionsgeführte Landesregierung ein sehr überraschendes Staatsverständnis: dass Sie besser wissen wollen, was mit dem Geld der Leute zu tun ist, als diejenigen, die es jeden Tag in diesem Land erarbeiten. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Wahrheit ist: Der Staat hat sich doch längst verzettelt. Je höher die Staatsquote, desto schlechter ist die Aufgabenerfüllung geworden. Auch ich habe in der vergangenen Woche mit Interesse die Ergebnisse der Umfrage vom Beamtenbund wahrgenommen: 69 % der Bürgerinnen und Bürger halten den Staat für mit Aufgaben überfordert. Der Finanzminister und der Kollege Schick haben gesagt: Das liegt an der Ampel. – Das halte ich, vorsichtig formuliert, in der Analyse für unterkomplex. (Heiterkeit von der SPD) Wenn das nur an der Ampel läge – Sie können mir glauben, ich habe da auch durchaus Verbesserungsvorschläge –, müsste Friedrich Merz doch längst Kanzler der Herzen sein. Er ist es aber nicht. Darum sollten Sie Ihre Analyse noch einmal deutlich überprüfen. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Ich glaube, der Staat muss bei seinen Kernaufgaben wieder schlagkräftiger werden, muss wieder treffsicherer werden. Damit das gelingt, müssen wir eben in anderen Bereichen auch wieder schlanker werden, stärker auch auf Eigenverantwortung setzen, Mut haben zu großen, zu unbequemen Fragen, und Mut haben zu großen und auch unbequemen Reformen. Letztlich braucht Deutschland in dieser Situation ein Reformpaket, was vom Umfang her die Agendapolitik in den Schatten stellt. Das hätte Nordrhein-Westfalen als größtes Land mit anstoßen können. Dazu hätten Sie Ihren Beitrag leisten können. Sie tun es nicht, weil Sie mit Fototerminen zufrieden sind, und darunter leidet dieses Land. (Beifall von der FDP und der SPD) Dabei sind die Herausforderungen groß. Ich will auf einige eingehen: Flucht und Migration. Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr mehr Flüchtlinge aufgenommen als 2015, obwohl heute niemand mehr über eine Flüchtlingskrise spricht. Im vergangenen Jahr hat Nordrhein-Westfalen mehr Flüchtlinge aufgenommen als Frankreich. Wir nehmen in Wahrheit im Moment auch mehr Flüchtlinge auf, als wir Kapazitäten und Ressourcen haben. Dann müsste man ja eigentlich denken: Dann baut das Land die landeseigenen Flüchtlingsunterkünfte auf, logisch. (Sven Wolf [SPD]: Denkste!) Falsch: Das passiert bei dieser Landesregierung nicht. Wir hatten mal 80.000 Plätze in der Verantwortung des Landes für Flüchtlinge. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das waren Turn- hallen!) Wir haben 30.000, und selbst von dem mickrigen Ziel, auf 35.000 zu erhöhen, haben Sie sich mittlerweile verabschiedet. (Sven Wolf [SPD]: Sie haben die Kommunen im Regen stehen lassen!) Dann könnte man denken: Mehr Verantwortung für die Kommunen, weil schneller zugewiesen wird, müsste dann mehr Mittel für die Kommunen heißen, damit das irgendwie auszugleichen ist. (Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Falsch: Die Mittel im Flüchtlingsaufnahmegesetz bleiben unverändert. Ministerin Josefine Paul lädt regelmäßig zu Videokonferenzen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit den Landräten ein. Wenn Sie danach mit Teilnehmern sprechen, gucken Sie in fassungslose und ratlose Gesichter. Die Amtsführung der Flüchtlingsministerin in dieser Situation erinnert mich an eine Postkarte, die in der Küche meiner Studenten-WG hing; da stand drauf: Ich habe auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. 23.08.2023 (Beifall von der FDP und der SPD) Es braucht wirklich eine grundlegende Reform. Zur Wahrheit gehört: Das Land hat nicht alle Hebel in der Hand, aber einige eben doch. Es braucht eine grundlegende Reform, weil wir das Vertrauen der Menschen in diesen ganz zentralen Bereich verlieren. Vor einem Jahr haben 46 % der Menschen in einer repräsentativen Umfrage gesagt, die Europäische Union solle weniger oder sogar gar keine Flüchtlinge mehr aufnehmen. Mittlerweile sind das 62 %. Man muss die Realität schon anerkennen: dass das aktuelle System vielleicht bei 20.000 oder 30.000 Flüchtlingen funktioniert hat, aber eben nicht bei den aktuellen Zahlen. Es braucht ein Update auf die heutige Realität. Alle Ebenen sind gefragt, und auf allen Ebenen müsste sich das Land Nordrhein-Westfalen einsetzen: Die europäische Verteilung ist nicht gerecht, die ist nicht in Ordnung. Beim Rücknahmeabkommen ist der Bund gefordert und geht jetzt übrigens erste Schritte, richtig so. Bei der Frage nach den sicheren Herkunftsländern könnte man über den Bundesrat etwas tun. Das scheitert an den Grünen. Sie müssten ganz dringend in den Landeseinrichtungen mehr Plätze schaffen. Sie müssten weiterhin auch sauber organisieren, dass Recht konsequent angewandt wird, dass nämlich bei einem ablehnenden Asylbescheid auch die Rückführung erfolgt – nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil wir, wenn wir das Vertrauen der Menschen behalten wollen, im Rechtsstaat darauf angewiesen sind, dass Regeln durchgesetzt werden, und weil wir die Ressourcen in den Kitas, in den Schulen, bei Sprach- und bei Integrationskursen für die Menschen mit Bleibeperspektive brauchen. Da gäbe es viel zu tun. Es gibt übrigens auch in diesen Bereichen etwas neu zu denken: Städte und Länder, die vorangehen bei der Residenzpflicht, aber auch bei Sachleistungen oder Prepaid-Karten. In Bayern und Brandenburg, in Hamburg und Hannover laufen entsprechende Pilotprojekte. Es braucht hier bei einigen Diskussionsteilnehmern also gar keinen Schaum vorm Mund, wenn man darüber diskutiert. Es passiert in Deutschland, nur in Nordrhein-Westfalen nicht. Es fehlt schließlich Mut, und es fehlen Ideen. Sie verspielen in diesem wichtigen Themenfeld das Vertrauen der Menschen – und zwar mit Ansage. (Beifall von der FDP) Ich möchte zweitens am Beispiel „Wohnen“ über die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sprechen. Wenn man die Durchschnittszahlen nimmt – wie viel Wohnfläche, was kostet das? –, dann kostet der Bau eines Standardeinfamilienhauses heute etwa 350.000 Euro. Dazu kommen dann natürlich noch die Grundstückkosten, die Steuern und der Notar. Haus & Grund Landtag sagt, das sind etwa 30 % mehr als noch vor zwei Jahren. Für die FDP ist klar: Wenn alles teurer wird – zumal in diesen Raten –, dann braucht es eine Politik, die entlastet – und zwar entschieden entlastet. Beim Blick in das Wahlprogramm der Union könnte man ja Hoffnung haben, sowohl als Mitglied der FDP als auch als Bürger dieses Landes. Da haben Sie sich ja zum Wohneigentum bekannt und den Wunsch, in die eigenen vier Wände zu ziehen, auch positiv unterstützt. Aber was ist eigentlich von diesem Bekenntnis geblieben? – Nichts. Sie enttäuschen junge Familien. Sie enttäuschen Menschen, die sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Auch hier haben Sie nicht alle Hebel in der Hand, was die Wohnkosten angeht. Aber wenn Sie seit der Landtagswahl einen Hebel in die Hand genommen haben, dann waren Sie da konsequent: noch teurer, noch bürokratischer, noch eigentumsfeindlicher. Sie sind auf einem Feldzug gegen Wohneigentum, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Das machen Sie konkret im Haushalt, indem Sie zum Beispiel 1 Million Euro weniger für innovatives Bauen und Digitalisierung in der Bauwirtschaft bereitstellen. Schließlich könnte das ein kleiner Baustein sein, um Bauen günstiger zu machen. Sie tun es aber vor allen Dingen durch eine wirklich unheilvolle Serie gegen das bezahlbare Wohnen, die übrigens gar nicht nur Eigentümer und die, die es werden wollen, betrifft, sondern auch Mieter: (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD) Erstens. Förderprogramm bei der Grunderwerbsteuer: gestrichen! Zweitens. Grundsteuer: versinkt im Chaos! Drittens. Straßenausbaubeiträge: immer noch nicht abgeschafft! Viertens. Erschließungsbeiträge: Fristen einfach mal wieder verdoppelt! Fünftens. Abwassergebühren: trotz Urteil die Kalkulationsgrundlage nur zugunsten der Kämmerer, nicht zugunsten der Bürger! Sechstens. Einführung des „Kies-Euro“: Zu weiteren Baukostensteigerungen wird das führen. Also sechs Fälle in gut zwölf Monaten. Man könnte es auch anders sagen: Alle acht Wochen verliebt sich Schwarz-Grün in eine Steuer- und Abgabenerhöhung. (Heiterkeit und Beifall von der FDP und der SPD) 23.08.2023 Man kann nicht auf alles eingehen, aber ich kann Ihnen ein paar Beispiele nennen. Was die Straßenausbaubeiträge angeht, hatte der Landtag schon längst entschieden. Ein Konzept zur Abschaffung sollte im letzten Sommer vorliegen. Das wurde nicht erledigt und hat laut Aussage der Kommunalministerin auch keine Priorität. Das ist kein Respekt vor dem Parlamentsbeschluss, und das ist keine Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Zweites Beispiel: Grundsteuer. Bequemlichkeit, Mangel an eigenem Gestaltungswillen, Scholz-Modell bleibt! Die Quittung lautet: über 800.000 Einsprüche, und jetzt stellt sich die Frage, wann wir die Million reißen und wie viele eigentlich klagen werden. Das hätte man besser organisieren können. (Beifall von der FDP) „Wenn alles teurer wird, muss einer entlasten“ sollte das Motto einer Regierung in dieser Zeit sein. Diese schwarz-grüne Landesregierung hat ein anderes: Wenn alles teuer wird, macht das bei der Grundsteuer auch nichts mehr aus. Das letzte Beispiel ist die Grunderwerbsteuer. Da habe ich mich eben gefreut, Herr Finanzminister, als Sie hier über die Unberechenbarkeit der Ampel gesprochen haben. Das ist allerdings gefährlich, wenn man auf Ihre eigene Geschichte im Amt schaut. Das Förderprogramm zur Grunderwerbsteuer hat 50.000 Familien den Weg in die eigenen Wände hier in Nordrhein-Westfalen etwas leichter gemacht. Ich habe bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr hier an diesem Pult gefragt: Herr Finanzminister, im Haushalt ist gar kein frisches Geld für dieses Programm eingeplant. Soll das etwa still und heimlich auslaufen? – Daraufhin haben Sie reagiert und gesagt: Nein, nein, Herr Höne, das ist nur schwer zu finden im Haushalt; ich kann Ihnen gerne helfen. Man brauchte gar kein neues Geld im Haushalt, es sei genug da, und das vorhandene Geld werde mindestens noch verwendet. Das habe ich Ihnen geglaubt, und das haben Ihnen auch die Menschen in diesem Land geglaubt. (Minister Dr. Marcus Optendrenk: Das habe ich so nicht gesagt!) – Doch, das haben Sie genau so gesagt, Herr Finanzminister. Wir können es gerne im Protokoll nachlesen. (Minister Dr. Marcus Optendrenk: Nein!) Dann kam der 14. Juli, Freitagnachmittag. Die NRW.BANK, die das Programm verwaltet, teilt mit: Es wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Wer am kommenden Montagmittag einen Notartermin hat, schaut in die Röhre. – Herr Minister Optendrenk, das Landtag ist ein schwerwiegender Wortbruch, und das kostet Vertrauen in Politik insgesamt. (Beifall von der FDP und der SPD) Wer sich in NRW etwas aufbauen möchte, der hat in dieser Landesregierung keinen Partner. Sie machen Politik für den eigenen Landeshaushalt und die Kämmerer, aber nicht für die Bürger, und ein Jahr nach der Wahl müssen wir zum wiederholten Male feststellen: Auf das Wort dieser Landesregierung ist kein Verlass. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich möchte drittens über die wirtschaftliche Lage sprechen. Deutschland belegt im OECD-Vergleich den zweiten Platz bei den Lohnsteuerkosten. Nur in Belgien sind sie höher. Wir belegen den zweiten Platz bei den Unternehmensteuern. Nur in Portugal sind sie höher. Und wir belegen den ersten Platz bei den Strompreisen, die übrigens nicht erst seit anderthalb Jahren hoch sind, sondern schon seit 20 Jahren kontinuierlich steigen. In der aktuellen Debatte wird gerne so getan, als sei das ein exogener Schock durch den Angriff Putins auf Russland gewesen. Aber in Deutschland steigen die Strompreise seit 20 Jahren aufgrund politischer Entscheidungen. Das alles sind wahrscheinlich die einzigen Preisverleihungen hier in diesem Land, bei denen man den Ministerpräsidenten nicht antrifft, und darüber muss man sich Sorgen machen. Diese Sorgen machen wir uns übrigens schon länger. Unter anderem im November 2022 haben wir das angesprochen. Da wurden die Kritik und die Sorgen der Opposition aus der Koalition heraus noch als Polemik abgetan, und es wurde auf den Bund verwiesen. Das war – nur zur Erinnerung – vier Wochen, bevor Sie auf einmal auch selbst gemerkt haben, dass die Lage etwas ernster ist. Meine Damen und Herren, das, was verteilt werden soll, muss vorher erwirtschaftet werden. Dafür brauchen wir eine wachsende Wirtschaft. Denn diese ist Voraussetzung für sichere Arbeitsplätze und einen leistungsfähigen Sozialstaat. Wir brauchen deshalb einen Standort, wir brauchen Wettbewerbsbedingungen, zu denen sich Unternehmen gerne niederlassen, und zwar aus sich selbst heraus, und nicht nur, wenn dafür Milliarden Subventionen gezahlt werden. Ich freue mich für die Standorte bei Intel, auch in Dresden, und für die Chipfabrik. Aber die Freude ist auch schon getrübt, weil das am Ende Politik für wenige Große ist. Deutschland ist aber nicht wirtschaftlich und sozial stark aufgrund weniger großer Unternehmen, sondern wir sind wirtschaftlich stark, weil wir viele kleine Unternehmen haben. Und für die wird hier zu wenig getan! (Beifall von der FDP) 23.08.2023 Seit der Wahl – weil der Kollege Schick sich ja die Antragsstatistik genauer angeguckt hat – kam aus der Koalition kein einziger Antrag zu Wachstumsimpulsen oder zur eigentlichen Wirtschaftspolitik, (Marc Lürbke [FDP]: Hört, hört!) zu Wettbewerbsbedingungen oder zum Bürokratieabbau. So viel zu der Frage der entsprechenden Prioritäten. Hohe Steuern, hohe Lohnnebenkosten, Rekordenergiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel – das alles mischt sich zu einem giftigen Cocktail. Ob das nun ein Lieferkettengesetz ist, ob das Werbeverbote sind, Verbandsklagerechte oder der Spionageerlass: Bei diesem giftigen Cocktail ist einer immer dabei, und das ist die grüne Partei. Die gute Nachricht ist ja dann: Wenn das hausgemacht ist, dann kann man auch andere Rezepte in die Hand nehmen, dann kann man auch etwas tun, um die Standortbedingungen zu verstärken – bei den Energiepreisen, beim Bürokratieabbau und sicherlich auch im Bereich der Fachkräfte. Über Energie werden wir auch am Freitag noch mal sprechen. Es ist in der Tat so, dass das hier im Moment ein entscheidender Standortfaktor ist. Da braucht es eine Reaktion. Ich glaube nur, dass der Vorschlag von Robert Habeck, einigen wenigen Großen einen Industriestrompreis zu garantieren unter der Bedingung, dass sie sich zu einer früheren Klimaneutralität verpflichten, unter der Bedingung, dass sie Bestandsgarantien abgeben, der falsche Weg ist. Sie wollen – dem Vorschlag haben sich ja der Ministerpräsident und seine Stellvertreterin angeschlossen –, dass viele in diesem Land noch mehr für Energie bezahlen, damit einige wenige für einen gewissen Zeitraum weniger bezahlen. Mich überzeugt nicht, dass der Handwerksmeister für den CHEMPARK die Stromrechnung mitbezahlen soll. Ich möchte geringere Energiekosten und weniger Energie für alle Unternehmen und für alle die, die hier noch etwas erleben wollen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dagmar Han- ses [GRÜNE]) Vorschläge dazu – hier aus dem Industrieland Nummer eins –, Vorschläge aus dem Land, von der Ministerin, die zum Amtsantritt die Wirtschaftsministerkonferenz geleitet hat: Fehlanzeige. Anträge dazu aus der Koalition: Fehlanzeige. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!) Investitionsentscheidungen werden doch aber nicht auf der Grundlage des Versprechens getroffen: Für einige wenige Jahre ist der Strom etwas billiger, aber alles andere im giftigen Cocktail bleibt. Landtag (Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Dagmar Hanses [GRÜNE]) Industrie braucht Vertrauen, dass sie überhaupt gewollt ist. Wir brauchen einen politischen Konsens, dass wir hier auch zukünftig Industrie, dass wir hier Gewerbe haben wollen, dass es hier auch zukünftig – um das mal etwas plastisch zu sagen – Schornsteine gibt, dass hier Industrie vorhanden ist, dass es hier und da auch mal laut ist. Wir brauchen einen Konsens für Vorfahrt für Infrastruktur, bei einer Senkung der Steuern und Abgaben, beim Abbau von Bürokratie. Das, was man beim Schulkonsens hier – wenn auch inhaltlich stark zu kritisieren – von der Richtung her gut gemacht hat, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) bräuchte es eigentlich auch als Industriekonsens, gerade im Industrieland Nummer eins. Dazu reichen wir gerne die Hand. (Beifall von der FDP) Der Unterschied liegt aber im Rezept. Die Grünen wollen die Folgen schlechter Politik, oftmals die Folgen der eigenen Politik, mit Förderprogrammen und mit Subventionen überstreichen. Subventionen machen schlechte Politik aber nicht besser; sie machen sie nur teurer. Sie haben ja selber gesagt: Teurer ist bei der aktuellen Haushaltslage schwierig! Stattdessen also mehr Energieangebot. Wir sprechen zum Beispiel über den Spitzenausgleich, über die Stromsteuer; ich habe mich gefreut über den Vorschlag des Kollegen Schick. Das Land könnte übrigens auch auf die Konzessionsabgabe verzichten. Es gäbe also Möglichkeiten, kurzfristig zu helfen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Was wird aber konkret getan im Haushalt? Diese Landesregierung kürzt 6 Millionen Euro bei den Mitteln, wenn es um Energiespeicher geht. Diese Landesregierung kürzt über 60 Millionen Euro bei den Mitteln für Zukunftstechnik, KI, Robotik und Quantencomputing, also bei Dingen, die wir doch zukünftig für die Energiesicherheit brauchen, aber auch für den Klimaschutz. Mona Neubaur hat im Wahlkampf plakatiert: Erlebe dein grünes Wirtschaftswunder! Ein Jahr nach Amtsantritt stellen wir fest: Das war eine Drohung, und zwar eine ernst gemeinte. (Beifall von und Heiterkeit bei der FDP) Wir sprechen über Bürokratie und Bürokratieabbau. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Da braucht es übrigens auch eine Perspektive für Unternehmen, unter anderem mit den Mitteln der Digitalisierung. Wir haben es gestern mit den Wirtschaftsjunioren diskutiert. 23.08.2023 Die Landesregierung – Kerngeschäft: Verwaltung und Vollzug der Gesetze – kürzt die Mittel um 19 Millionen Euro bei der Digitalisierung der Verwaltung. Sie vernachlässigen also Pflichtaufgaben und schaden damit der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Drittens: Fachkräfte. Die brauchen wir, wenn wir ein neues Wirtschaftswunder hier in Deutschland, hier in Nordrhein-Westfalen, entfachen wollen. Ich freue mich über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel. Das habe ich hier an dieser Stelle schon öfter gesagt: guter Schritt! Politik muss aber auch vorleben, dass wieder etwas mehr passieren, dass in die Hände gespuckt werden muss. Ich freue mich auch, dass Andrea Nahles jetzt festgestellt hat, weil sie in neuer Funktion ist, dass die Einführung der Rente mit 63 gar nicht so eine gute Idee war in einem Land, in dem die Babyboomer demnächst alle in Rente gehen, in dem wir die Fachkräfte dringend vermissen werden. (Berivan Aymaz [GRÜNE]: Das ist in der gan- zen Bundesrepublik so!) Ein Land, in dem ohnehin im OECD-Vergleich am wenigsten pro Woche gearbeitet wird, ein Land, in dem die Menschen am frühesten in Rente gehen, ein Land, das in dieser Situation über die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich diskutiert – da kann man eigentlich nur noch Realitätsverlust unterstellen. Es gibt also viele Herausforderungen, gerade auch im Bereich Fachkräfte: Anwerben, aber natürlich auch Kümmern um diejenigen, die hier sind. Es ist eine Voraussetzung, es ist eine Herausforderung für die Bildungspolitik. Hängen geblieben bei der Bildungspolitik sind Schwierigkeiten beim Download von PDF-Dokumenten und der Streit um Versetzungen. Mir fehlt in dieser Landesregierung, aber auch im Haushalt, die große Frage: Wohin gehen wir mit der Zukunft der Bildung, mit den Talentschulen? Wohin wollen wir mit den Chancen auch der digitalen Bildung? Die erste Frage, die aus dem Bildungssystem kam, als die Innovation ChatGPT offenkundig wurde, war: Wie können wir denn jetzt erkennen, ob ein Schüler geschummelt hat? In anderen Ländern fragt man sich: Wie können wir die Schüler dazu befähigen, diese neuen Technologien anzuwenden? Das ist der Richtungswechsel, den wir hier brauchen. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die schwierige wirtschaftliche Lage – viele haben darüber gesprochen, ich habe das auch skizziert – hat im letzten Jahr die Koalition auf den letzten Metern, den letzten Tagen des Jahres selber auch so gesehen und einen Rettungsschirm aufgelegt, um gegen die Rezession anzukämpfen. Das haben ja gar nicht alle Bundesländer so gemacht. Man könnte also nach einem Jahr Landtag Bilanz ziehen und sich fragen, ob es eigentlich geholfen hat und wofür das Geld verwendet wurde. Mittel aus dem Rettungsschirm sind unter anderem für eine WLAN-Ausstattung beim Institut der Feuerwehr, für die Tanklogistik der Polizei, für Software an den Unikliniken und für die Beschaffung krisenfester technischer Ausstattung im Ministerium für Kultur – unter anderem Satellitentelefone – ausgegeben worden. All das können für sich genommen sinnvolle Projekte sein, aber ich sehe nicht, wie damit gegen die schwächelnde Konjunktur oder gar gegen die Energiekrise angearbeitet wurde. Herr Minister Optendrenk, Sie haben versprochen, dass die Schulden zur unmittelbaren Krisenhilfe verwandt würden. Und der Ministerpräsident hatte übrigens im September hier im Plenum versprochen – ich zitiere –: „Wir werden da, wo wir verantwortlich sind, für Entlastungen sorgen.“ Tatsächlich ist der Rettungsschirm aber nicht für die Menschen in diesem Land, sondern für die Landesregierung. Sie nutzen das Sondervermögen, um sich im Kernhaushalt Spielräume für eigene Projekte zu schaffen. Das ist unehrlich und wird der Lage in diesem Land übrigens auch nicht gerecht. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Die Lage verlangt nach Mut, Reformen und Anpacken. Diese Landesregierung und der Ministerpräsident machen aber so weiter, als wenn nichts wäre. Sie streiten sich um Lehrerversetzungen, wo wir Engstellen haben, und bei den Schulverwaltungsassistenten, die eigentlich dafür sorgen sollen, dass Lehrer mehr Unterricht geben können, wird gekürzt: 7 Millionen Euro. In den Kitas ist die Hölle los und Sie streichen 3 Millionen Euro für die Fachkräftegewinnung der Kitas. Zur Polizei: Gerade wurde gerade gesagt, es würden 3.000 Stellen für die Einstellung geschaffen. Wir schauen mal, wie viele davon wirklich besetzt werden, Herr Kollege Schick. Das macht das, was ich Ihnen jetzt noch ins Stammbuch schreibe, aber umso schlimmer. Sie schaffen mehr Stellen für die Polizei, bei der Schutzausrüstung für die Polizei sparen Sie aber 3 Millionen Euro. Sie sparen bei den Menschen, die in Uniform den Kopf für den Rechtsstaat hinhalten. So wenig Respekt für die Polizei haben wir in diesem Haus selten erlebt! (Beifall von der FDP und der SPD) Selbst in Bereichen, wo man meinen sollte, dass da etwas passieren müsste, kürzen Sie. Bei der Klimaanpassung kürzen Sie um eine halbe Million Euro. Dass die CDU mitmacht, dass bei den Landesstraßen um über 22 Millionen Euro gekürzt wird, muss man fast schon einpreisen. 23.08.2023 Ich möchte aber auch noch mal auf die Hilferufe aus den Kommunen eingehen. Der Finanzminister hat eben gesagt, NRW sei das erste Land, was sich diesbezüglich auf den Weg gemacht habe. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Nein!) Herr Finanzminister, Sie haben gesagt: Das erste Land, die erste Landesregierung, die ein umfassendes Paket auf den Weg gebracht habe. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die erste Landesregierung! Zuhören, Herr Kollege! – Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen: Hier in Nordrhein-Westfalen! Hören Sie doch mal zu!) – Freunde, es kann ja mal etwas untergehen. Ich bin gerne bereit, mich dann zu korrigieren. Also: die erste Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Zuhören!) – Herr Finanzminister, so oft, wie ich Sie eben zitiert habe, habe ich ja offensichtlich zugehört. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Falsch zitiert!) Andere Zitate sind Ihnen unangenehm. Das kann ich verstehen, aber trotzdem bleiben sie ja richtig. Sie haben also gesagt, Sie seien die erste Landesregierung in NRW, die bei den Altschulden etwas tue. Was Sie als Konzept vorgestellt haben, war insofern besonders einfach, weil es ein Vertrag zulasten Dritter war. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie haben sich dann hier hingestellt und gesagt: Anfang der Woche waren wir kurz vorm Durchbruch, und dann kam der Bund dazwischen. – Anfang der Woche waren Sie kurz vorm Abgrund, und jetzt sind Sie einen Schritt weiter! Das ist der Unterschied in der Bewertung. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Wahrheit ist: Am Freitag vergangener Woche hat hier im Haus eine Anhörung stattgefunden. (Sven Wolf [SPD]: Ein Desaster für die Lan- desregierung war das!) Da ist Ihr Vorschlag vernichtet worden. Was Sie vorgeschlagen haben, war keine Altschuldenlösung für die Kommunen, sondern ein Feigenblättchen, um irgendwie den Koalitionsvertrag zu erfüllen. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP] – Stefan Zimkeit [SPD]: Betrug war das!) Das passt allerdings ins Bild. Denn während aus den Kommunen in allen möglichen Bereichen Hilferufe kommen, wird das Gemeindefinanzierungsgesetz Landtag stärker befrachtet, und Sie lassen Sonderregeln zur Bilanzierung auslaufen. Sie laufen sehenden Auges in eine Überschuldungswelle bei den Kommunen, und das ist Ihre Verantwortung! (Beifall von der FDP und der SPD) An ganz vielen Stellen wird also gekürzt, aber nicht bei den Ministerien und der PR-Arbeit. Da gibt es auch in diesem Jahr wieder neue Stellen. Noch nie gab es in der Landesregierung so viele Leute, die damit beschäftigt waren, der Öffentlichkeit so wenig konkretes Regierungshandeln zu verkaufen. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie können es abtun, wenn hier gesagt wird, …

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Henning Höne FDP

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. … es gebe zu viel PR, zu viele Fototermine. Dahinter steckt aber grottenschlechtes Regierungshandwerk: angefangen beim Kohledeal, bei der Suche nach einem neuen Namen für die Clankriminalität, die ja in die nächste Runde geht – ich freue mich darauf –, beim Streit um die Gebührenordnung für die Polizeieinsätze bis zur Rolle rückwärts bei den Altschulden. Für diese Landesregierung kommt die Kür vor der Pflicht, für Sie kommt Repräsentieren vor Regieren und damit kommt für Sie schlussendlich auch die Partei vor dem Land.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Henning Höne FDP

Trotz eines Rekordhaushalts schaffen Sie die Aufholjagd nicht. Das ist eine verpasste Chance für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Brems.

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Wibke Brems GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manche Sachen scheinen auf den ersten Blick ganz einfach zu sein – zum Beispiel beim Fußball. Man könnte meinen, ein hochbezahlter Fußballprofi sollte mit Leichtigkeit einen Ball mit 22 cm Durchmesser in ein fast 18 m² großes Tor schießen können – zumal aus nur 11 m Entfernung. Aber manchmal treffen die besten Spieler auch aus kürzester Distanz nicht – vielleicht, 23.08.2023 weil der Erfolgsdruck zu hoch ist, der Winkel nicht passt oder der Torwart zufällig in die richtige Ecke springt. Es geht eben doch um mehr, als das Runde aus 11 m Entfernung ins Eckige zu schießen. So ist es auch beim Nordrhein-Westfalen-Haushalt 2024: Es ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. (Zuruf von der SPD: Oh!) Er steigt um 7,2 Milliarden Euro an, trotzdem ist er in vielen Bereichen von Einsparungen und notwendigen Priorisierungen geprägt. Wie gerne würden auch wir aus dem Vollen schöpfen, wie es vor 2022 möglich war. Die Steuereinnahmen wuchsen immer weiter. Alle gewöhnten sich daran und dachten, so gehe es immer weiter. Aber das ist eben absehbar vorbei. Das Lamentieren bringt aber nichts. Wir übernehmen Verantwortung. Wir arbeiten mit dem, was da ist, und sorgen gleichzeitig für zukünftige Krisen vor. Wir machen NRW zukunftsfest. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auf den ersten Blick sieht ein um 7,2 Milliarden Euro erhöhter Landeshaushalt also nach besseren Rahmenbedingungen aus; wie ein Ball auf dem Elfmeterpunkt: einfach zielen und fertig. Aber auf den zweiten Blick ist es eben komplexer. Dann wird klar, mit welcher Häufung von tiefgreifenden Veränderungen und Krisen und damit verbundenen Herausforderungen wir es zu tun haben. Die Folgen der Klimakrise setzen uns alle persönlich, unsere Städte und Gemeinden, unsere Wirtschaft und auch uns als Politik unter großen Anpassungsdruck. Die älterwerdende Gesellschaft sorgt zusammen mit einer jahrelang verschlafenen und immer noch nicht alle Potenziale nutzenden Einwanderungspolitik für einen Arbeits- und Fachkräftemangel. Das stellt uns in allen Bereichen vor große Herausforderungen – ob in Kitas, Handwerk, Wirtschaft oder Industrie. Digitalisierung und Automatisierung verändern rasant Abläufe und Regeln unserer Wirtschaft und unseres sozialen Miteinanders. Die historisch gewachsene Verwaltungsstruktur ist dann oft nicht schnell und flexibel genug, um auf die Dynamik dieser Wirklichkeit zu reagieren. Für sich alleine genommen wäre jede dieser Veränderungen und jede dieser Krisen schon herausfordernd genug. Aber sie kommen zusammen, und dann kamen in den vergangenen Jahren noch eine Pandemie, der Ukraine-Krieg, ein Energiepreisanstieg und Inflation hinzu. Das alles prägt unseren Landeshaushalt. Und dann wird es leider noch schwieriger. Der Bund versucht, seine Haushaltslöcher zu stopfen, indem er den Ländern und Kommunen das Fundament entzieht. Ohne Fundament kann kein Haus stehen und Landtag keine Kommune und kein Bundesland gute Rahmenbedingungen für ihre Bürger*innen schaffen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das dritte Entlastungspaket aus dem Herbst 2022 sorgt in NRW für jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 4 Milliarden Euro. Das war bereits die erste Destabilisierung dieses Fundaments. Jetzt drohen neue Belastungen für die Kommunen, beispielsweise durch das sogenannte Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz wäre zwar ein erster wichtiger Schritt für die Ankurbelung der Wirtschaft, und es sind auch gute Punkte enthalten wie zum Beispiel die Prämie für klimafreundliche Investitionen, doch der Grundsatz muss gelten: Wer bestellt, muss auch bezahlen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Eine weitere Belastung auf Kosten der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist in der jetzigen Situation weiter destabilisierend und schlicht verantwortungslos. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch beim Landeshaushalt 2024 gilt natürlich das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist. Das wird auch in diesem Jahr nicht anders sein. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre deuten darauf hin, dass es wieder zu kurzfristigen Anpassungen kommen kann, sei es wegen haushaltsrelevanter Überraschungen aus dem Bund oder veränderter steuerlicher Einnahmen. Häufig ist in so einem Fall das Geschrei der Opposition besonders groß. Ich sehe die Überschriften schon vor mir. Auch hier gilt: Vermeintlich einfache Antworten klingen zwar gut, helfen aber nicht weiter. Was wäre es für ein Armutszeugnis für eine Regierung und für ein Parlament, wenn wir nicht auch kurzfristig auf neue Herausforderungen reagieren könnten? Diese Regierung, diese Koalition reagiert schnell und ist bereit, auch mal über den eigenen Schatten zu springen. Wenn nötig, stellen wir auch eigene Entscheidungen infrage, weil uns das Wohl unseres Landes, seiner Menschen und der Unternehmen wichtiger ist als die schnelle Schlagzeile. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die vielen Krisen, die schlechten Nachrichten, die Unsicherheiten, das politische Gegeneinander statt Diskussionen über die besten Ideen – all das verunsichert gerade viele Menschen. Rechtspopulisten und Demagogen schüren genau diese Ängste und gießen durch Lügen und Verschwörungserzählungen noch Öl ins Feuer. Als Demokrat*innen sollten wir die Verunsicherung und Zukunftsängste der Menschen sehr ernst nehmen und der Versuchung einfacher Antworten tunlichst widerstehen. 23.08.2023 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir Demokrat*innen sollten gemeinsam unserer Verantwortung für die hier lebenden Menschen gerecht werden. Natürlich haben dabei Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen unterschiedliche Rollen. Aber eigentlich hatte ich gehofft, dass wir uns einig sind, dass die demokratischen Fraktionen gemeinsam Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen tragen. Herr Ott, Ihr ohrenbetäubender Auftritt in der heutigen Debatte war leider nur Verantwortungslosigkeit pur. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie benutzen das Parlament für die eigene Profilierung vor einem SPD-Parteitag. Sie selbst haben heute 160 Jahre SPD-Tradition mit Füßen getreten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Se- bastian Watermeier [SPD]: Ein bisschen an- maßend!) Und dann passt es auch leider ins Bild, wenn die SPD mit der Beantragung ihrer Aktuellen Stunde zur Flüchtlingsunterbringung für die morgige Sitzung Narrative verstärkt, die wir sonst von den Rechten kennen. (Jochen Ott [SPD]: Unfassbar!) Es ist auch Ihre Verantwortung, liebe SPD, vor Ort mit all Ihren 83 Bürgermeister*innen und 13 Oberbürgermeister*innen daran zu arbeiten, wie Sie das Land mit Flächen oder Immobilien unterstützen können, damit wir diese Situation für alle verbessern. Das ist Ihre Verantwortung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – André Stinka [SPD]: Was ist denn mit Ihrer Verantwortung, Frau Brems?) – Wir stehen gemeinsam in Verantwortung. (Zuruf von André Stinka [SPD]) – Ja, natürlich tun wir das alle gemeinsam: alle demokratischen Parteien auf allen politischen Ebenen, ob in den Kommunen, in den Kreisen, im Landtag oder im Bundestag. Mit in der Verantwortung stehen auch Verbände, die Wirtschaft, die Menschen und die Medien. Wir alle sollten an einem Strang ziehen. Dann können wir die Herausforderungen unserer Zeit meistern. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Menschen erwarten zu Recht von uns, den demokratischen Kräften in Parlamenten, dass wir uns zusammenraufen und im Sinne der Menschen Politik machen. Gemeinsame Verantwortung zu übernehmen hieße, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern die Landtag Kommunen und Menschen unterstützt – ob bei den Altschulden, bei der Finanzierung der Unterbringung von Geflüchteten, bei der Kindergrundsicherung oder beim Klimaschutz. Ich sage ganz ehrlich: Ich würde so gerne nicht mit dem Finger nach Berlin zeigen müssen, sondern daraus eine ausgestreckte Hand machen, aber alle Hilferufe und Warnhinweise werden schlicht und einfach ignoriert. Sowohl der Bundeskanzler als auch der Finanzminister machen sich aus dem Staub und lassen Länder und Kommunen alleine. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) An jedem Tag flüchten Menschen vor Krieg und Verfolgung zu uns. Sie erhoffen sich Sicherheit, Stabilität und eine neue Heimat. Die meisten Menschen, die zu uns flüchten, haben eine gute Bleibeperspektive. Sie kommen aus dem Iran, dem Irak, aus Afghanistan, Syrien oder aus der Ukraine. Diesen Menschen eine würdige Unterbringung zu ermöglichen und eine Perspektive zu geben, schaffen wir nur dann, wenn wir gemeinsam anpacken. Die Hinhaltetaktik des Bundeskanzlers von Ministerpräsidentenkonferenz zur Ministerpräsidentenkonferenz ist einfach unwürdig und mit seiner Verantwortung nicht zu vereinbaren. Es wird endlich Zeit für eine dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ja, bei der Altschuldenlösung droht leider dieselbe Hängepartie. Trotz Versprechungen im Ampel-Koalitionsvertrag rührt sich der Finanzminister, wenn überhaupt, nur sporadisch. Schnell war er an einer einzigen Stelle, nämlich bei der Kritik des NRW-Vorschlags kurz vor der Sommerpause. Da ist er dann auf einmal ganz schnell geworden. Aber jetzt ist er am Zug. In den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden konnten wir ein Zwischenergebnis erzielen, das den Kommunen endlich Planungssicherheit verschafft und gleichzeitig den sicheren Einstieg in die längst überfällige Altschuldenlösung bedeutet. Bei steigenden Zinsen und sinkenden Steuereinnahmen ist es gar kein guter Zeitpunkt, um eine solche Lösung zu finden und zu verhandeln. Aber der beste Zeitpunkt liegt nun mal schon einige Jahre zurück. Daher mussten wir mit dem zweitbesten Zeitpunkt Vorlieb nehmen, und dieser ist nun mal jetzt. Mit der von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten Unterstützung sendet NRW ein ganz starkes Signal nach Berlin. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein noch stärkeres Signal, nämlich eine gemeinsame Erklärung von Landesregierung und Kommunen, wurde verhindert. Den SPD-Oberbürgermeistern war 23.08.2023 Parteitaktik wichtiger als eine Lösung für ihre eigenen Städte. Das ist doch Unehrlichkeit in Reinform! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich muss leider weiter nach Berlin schauen, denn auch beim Deutschlandticket warten wir vergeblich auf klare Zusagen für 2024. Das Erfolgsmodell, das so viele zusätzliche Menschen in Züge und Busse gebracht hat, wird von Wissing und Lindner aus rein ideologischen Gründen vor die Wand gefahren. Mit dem Sozialticket für NRW und dem Angebot für das Schülerticket sorgen wir dafür, dass das Deutschlandticket für alle Menschen in NRW bezahlbar wird. Denn Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik, in die demokratischen Institutionen und in den Staat. Das sollte uns alle beunruhigen. Wir sollten auch uns hinterfragen, unsere Art der Kommunikation, unsere Art des Streits und vielleicht auch der Themensetzung. Grundsätzlich sollten wir aber auch hinterfragen, woher der Eindruck kommt, unser Staat sei nicht mehr handlungsfähig. Kommen einfach zu viele Dinge zusammen, die im Alltag der Menschen den Eindruck erwecken, der Staat und seine Institutionen wären auf die schon lange bekannten Krisen nicht vorbereitet? Man fragt sich: Warum muss ich eigentlich zu X Apotheken fahren, um Fieber, Säfte oder Antibiotika zu bekommen? Wieso dauert es so lange, bis eine Brücke neu gebaut ist? Wieso muss ich im Rathaus Formulare ausfüllen, statt online zu erledigen? Warum fällt eigentlich der Zug schon wieder aus? Warum kann der Staat die Schuldenbremse für Panzer umgehen, nicht aber für Kinder, Klima oder Kommunen? (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Goe- ken [CDU]) Viel zu lange wurde in zu vielen Politikbereichen einfach so weitergemacht wie bisher und wurden Prioritäten nicht angepasst. Es wäre fatal, wenn wir die Verunsicherung der Menschen jetzt als Ausrede nutzten, um die dringend notwendigen Veränderungen weiter hinauszuzögern. Denn gerade jetzt braucht es das Signal: Wir verstehen ihre Sorgen, wir packen die Herausforderungen an, wir gestalten gemeinsam. – Es wäre fatal, jetzt keine Veränderungen anzugehen, denn einfache alte Antworten haben viele der Krisen, die wir gerade spüren, überhaupt erst verursacht. Auch wenn die Rahmenbedingungen nicht einfach sind, sind wir handlungsfähig. Wir setzen auch in diesem Haushalt Prioritäten: „Sicherheit“, „Schule“, „Kinder“ und „Klimaschutz“ sind große Themen des Haushalts 2024. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Nordrhein-Westfalen ist bunt und weltoffen. Alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion, sind hier willkommen. Sie haben das Recht auf freie Entfaltung und darauf, dass der Staat für ihre Sicherheit sorgt. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis von uns allen. Deswegen setzen wir an vielen Stellen an. Wir bauen die Anzahl der Polizeikräfte schrittweise weiter aus. Wir stärken den Kampf gegen Rechtsextremismus. Wir legen einen Schwerpunkt auf politische Bildung. Wir stärken die Staatsanwaltschaften, indem wir neue Stellen schaffen. Mit dem Ausbau der Förderung von Frauenhäusern ermöglichen wir den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Wir stärken die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden personell und packen gemeinsam mit den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Initiativen, den Gewerkschaften und Frauenhäusern für die Sicherheit aller Menschen in Nordrhein-Westfalen an. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bildung ist der Schlüssel für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von morgen. Im Haushalt 2024 setzen wir hierauf einen klaren Schwerpunkt, denn Sparen im Bildungsbereich hieße, an der Zukunft unserer Kinder zu sparen. Rechnen, Schreiben und Lesen sind die Basiskompetenzen, auf denen eine erfolgreiche Schullaufbahn aufbaut. Wir unternehmen mit zusätzlichen Stellen erste Schritte, um alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. Die Anforderungen gerade an Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer gehen im Schulalltag deutlich über das Unterrichten hinaus. Damit diese sich wieder stärker darauf konzentrieren können, entlasten wir sie durch den Einsatz von Alltagshelfer*innen. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz stellt alle vor eine weitere große Aufgabe. Mit 38.000 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag im Primarbereich tragen wir unseren Teil dazu bei, dass diese Herausforderung gelingt. Denn unser Ziel in der Bildungspolitik bleibt: Welche Schul- und Berufsausbildung ein Kind bekommt, darf keine Frage des Elternhauses sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Fachkräftemangel, Finanzierungssorgen aufgrund von Energiepreis- und Tarifsteigerungen und Bürokratie – die Kritik aus den Kitas ist laut, und sie ist an vielen Stellen auch nachvollziehbar. Aber leider sind die Ursachen eben nicht so schnell und einfach behebbar, wie es wünschenswert wäre. Erste Stabilisierungen erfolgen aber im Haushalt 2024, beispielsweise mit der Verstetigung der Gelder für die Sprach-Kitas und Alltagshelfer*innen. Das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Denn wir steigen in einer schwierigen Haushaltssituation in die Verstetigung von Projekten ein. Kinder und ihre 23.08.2023 Zukunft haben für uns und in diesem Haushalt klare Priorität. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion in Europa zu machen, das ist eine große Aufgabe und gleichzeitig unsere riesige Chance. Jetzt die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen, heißt, Wohlstand von morgen zu sichern. Und wir können hier auf eine breite Unterstützung aus Handwerk bis hin zur Industrie bauen. Mit der größten Einzelförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir gemeinsam mit dem Bund dafür, dass die Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen dekarbonisiert wird. Grüner Stahl kommt in Zukunft aus Duisburg. So schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Beschäftigung zehntausender Arbeitnehmer*innen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Gleichzeitig bauen wir die erneuerbaren Energien aus und sorgen so für bezahlbaren und sicheren Strom mit Technologien, die es bereits heute gibt und die nicht aus irgendeiner Science Fiction entstammt. Denn der Fusionsreaktor, bei dem es seit 60 Jahren heißt, dass er in 30 Jahren dann mal so weit ist, ist nämlich mehr Fiction als Science, und darauf setzen wir nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Henning Höne [FDP]: Keine Ahnung!) Die Biodiversitätskrise ist eng mit der Klimakrise verbunden. Mit der Erhöhung des Naturschutzetats schaffen wir die finanziellen Rahmenbedingungen für Naturschutzmaßnahmen, die dem Arten- und Biotopschutz dienen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Lebensgrundlage für uns, zukünftige Generationen und alle Lebewesen zu erhalten. Wir Demokrat*innen müssen in diesen schwierigen Zeiten zusammenhalten. Wir müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und gemeinsam anpacken. Dabei dürfen wir uns nicht auf den ersten Eindruck verlassen und dem Charme der vermeintlich einfachen Lösung erliegen. Wir müssen genauer hinschauen. Denn die Krisen der vergangenen Jahre sind nicht komplett vorbei, aber sie haben uns auch nicht mehr ganz so im Griff wie noch vor einem Jahr. Genau darin liegt unsere Chance. Denn gemeinsam können wir im Austausch mit den Menschen, der Wirtschaft und allen, die daran mitwirken wollen, die Zukunft in den Blick nehmen und sie gestalten. Dafür bietet dieser Landeshaushaltsentwurf 2024 die Grundlage. Packen wir es an! – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist wieder der „kranke Mann Europas“. So titelt das wohl einflussreichste europäische Wirtschaftsmagazin „The Economist“ am 17. August britisch vornehm als Frage rund 25 Jahre, nachdem wir diesen fragwürdigen Titel schon einmal erhielten. Leider stimmt es erneut. Während alle anderen G7-Staaten wachsen, ja sogar Russland, ist Deutschland in die Rezession gerutscht. Die deutsche Volkswirtschaft liegt am Boden, und die Aussichten für die Zukunft sind düster: marode Infrastruktur, überbordende Bürokratie und kaum Investitionen in die Zukunft, sodass der Wirtschaftsstandort Deutschland allenfalls in ein Industrie- und Technikmuseum transformiert wird. NRW ist dabei der Mühlstein am Hals des schwächelnden deutschen Wachstums. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen geht davon aus, dass die Wirtschaftsleistung in NRW in diesem Jahr um rund 0,3 % zurückgehen wird. Für den Bund ist nur ein Rückgang um 0,1 % berechnet worden. Derweil versuchen die Wüsts und Neubaurs dieser Republik, dem „kranken Mann“ mit weiterem Aderlass wieder auf die Beine zu helfen. Sie befinden, das muss so. Es muss erst schlimmer werden, bevor es besser wird. Jetzt noch mal ein besonders tiefer Einschnitt, aber dann sind auch die besonders gefährlichen Substanzen raus aus dem Wirtschaftskreislauf. Das wussten schließlich auch schon die Bader des Mittelalters. Lösungen von gestern im Heute für morgen, präsentiert von Ihrer Vorgesternkoalition aus Grün und Schwarz! (Beifall von der AfD) Noch bevor uns die große demografische Klippe vor die größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts stellt, regieren Sie sich selbst in die absolute Handlungsunfähigkeit. Kein Wunder also, dass aktuell gleich in mehreren Umfragen die absolute Mehrheit der Menschen in NRW weder der Ampel noch Schwarz-Grün zutraut, unsere Probleme zu lösen. Im Gegenteil, das Vertrauen in die Parteien und den Staat sinkt rapide, was übrigens keine Ablehnung des Staates oder der Demokratie an sich bedeutet, wie Sie immer gerne insinuieren. Die Menschen leben gerne in Freiheit, wollen mitbestimmen und wählen. Aber der Staat mit Ihnen, in Ihrer Ausprägung, zu Ihren Konditionen, wird immer mehr abgelehnt. (Beifall von der AfD) Ein Demokrat ist eben kein Claqueur, auch wenn die Ära Merkel versucht hat, ihnen etwas ganz anderes 23.08.2023 einzubläuen. Meinungsfreiheit wird am besten verteidigt, indem man von ihr Gebrauch macht, gerne lautstark, gerne gegen dem Strom. Gut so! Dabei steht das Bauchgefühl der Bürger übrigens nicht alleine da. Die Fachwelt sieht es ähnlich. Laut dem Internationalen Währungsfonds wird Deutschland auch in den nächsten fünf Jahren langsamer wachsen als Amerika, Großbritannien, Frankeich, ja sogar Spanien oder Griechenland, wobei Wachstum in NRW vielleicht noch ein bisschen zu hoch gegriffen ist. Es zeigen sich erste Anzeichen, dass Sie uns gerade in eine dauerhafte Krise wirtschaften. Die Hoffnung auf eine Erholung der NRW-Konjunktur im zweiten Halbjahr schwindet. Stattdessen mehren sich die Anzeichen für eine ausgeprägte Rezession, fasst NRW.BANK-Vorstandsmitglied Michael Stölting das Ergebnis einer Umfrage unter 1.500 Unternehmen zusammen. Das NRW.BANK-Geschäftsklima sei im Juli auf den tiefsten Stand seit Anfang 2021 gefallen. Im Bauhauptgewerbe sank die Einschätzung der Geschäftslage der Umfrage zufolge sogar auf den niedrigsten Stand seit August 2015. Deutschland verarmt, und die Regierungsexperten aus Nah und Fern rätseln, ob die Lösung die Beobachtung der Opposition durch den Inlandsgeheimdienst ist oder doch mehr Orden für Angela Merkel sind. Das wäre lustig, wenn es nicht so eine verdammte Schande wäre. (Beifall von der AfD) In den nächsten rund 25 Minuten möchte ich daher darüber sprechen, was der Status Quo für diese Menschen im Land konkret bedeutet, wie es dazu kommen konnte, warum Schwarz-Grün maßgeblich zu unseren Problemen beiträgt, statt Teil der Lösung zu sein, und welche Schritte eingeleitet werden müssen, um dieser Misere zu entkommen. Denn immer nur das Gleiche zu tun, wie Sie auch in diesem Jahr erneut ankündigen, dann aber ein anderes Outcome zu erwarten, entspricht laut Einstein der Definition von Wahnsinn. Ich hoffe, Einstein sagt Ihnen etwas, und Sie waren während Physik nicht immer Hüpfen, auch wenn das einiges erklären würde. Aber der Reihe nach: Was heißt Rezession und wirtschaftlicher Abstieg NRWs für die Bürger ganz konkret? Das heißt, dass bei 6.700 offenen Stellen an den öffentlichen Schulen nicht mehr garantiert werden kann, dass Grundschüler lesen, schreiben und rechnen können, wenn sie die Grundschule verlassen, und man stattdessen allen Ernstes öffentlich über eine Vier-Tage-Woche an Schulen nachdenkt. Das heißt, dass in einer Familie beide arbeiten müssen – nicht, um sich zu verwirklichen, sondern um irgendwie über die Runden zu kommen. Dafür brauchen sie aber einen Kitaplatz, von denen alleine in Landtag NRW 100.000 fehlen, weil es auch rund 20.000 Erzieherinnen zu wenig gibt. Das heißt, sich morgens in einen der 160.000 Staus auf den NRW-Autobahnen im Jahr 2022 einzureihen, weil die Straßen marode und die Brücken zu einem Großteil sogar hochgradig marode sind. Die Staus summierten sich übrigens auf eine Gesamtlänge von 213.000 km, nur damit Sie die Größenordnung begreifen. Das ist fünfmal rund um den gesamten Erdball. Das Ressort unseres ehemaligen Verkehrsministers weiß also auch weiterhin zu brillieren. Das heißt, sich abends noch um die Pflege der Angehörigen zu kümmern, weil sich kaum mehr eine arbeitende Familie die Zuzahlung in den Heimen leisten kann, wenn man überhaupt einen der wenigen guten Plätze bekommt. Immerhin fehlen fast 24.000 Arbeitskräfte in den verschiedenen Berufs- und Qualifikationsgruppen in der Pflege. Zuletzt konnten in NRW sieben von zehn offenen Stellen in der Altenpflege nicht mehr besetzt werden, obwohl jeder weiß, dass der Bedarf bis 2040 noch einmal deutlich steigen wird. Das heißt für Patienten schlechte Versorgung, und wenn sie selbst in der Pflege arbeiten, ständig aus der Freizeit oder dem Wochenende einzuspringen, Stress rund um die Uhr mit Schwarz und Grün. Sogar in den Staatsanwaltschaften in NRW sind 120 Stellen unbesetzt. 226.000 Ermittlungsverfahren sind bislang unbeendet. Es drohen wieder zahlreiche Verfahrenseinstellungen und die Freilassung von dringend tatverdächtigen Personen. Also, wenn Sie an einem der vielen Bahnhöfe mal wieder angepöbelt und bestohlen wurden, dann gibt es eine gute Chance, dass der Täter dafür nie verurteilt wird. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der AfD) Selbst die Tierheime in NRW arbeiten mittlerweile am absoluten Limit. Vielerorts können keine zusätzlichen Tiere mehr versorgt werden. Die Menschen in NRW sind unter Ihnen so arm dran, dass sie selbst ihre geliebten Vierbeiner oft aus purer Not heraus ins Heim abgeben müssen, weil das Geld nicht einmal mehr für den eigenen Teller reicht. Denn auch die Tafeln platzen überall aus allen Nähten, verhängen vielerorts sogar ein Aufnahmestopp. Die Zahl der Empfänger hat sich innerhalb der letzten Jahre verdoppelt. Über 600.000 Personen sind mittlerweile regelmäßig auf Essenshilfen angewiesen. Fast 30 % der Kinder und Jugendlichen wachsen in Familien auf, die von Armut gefährdet sind. Gleichzeitig melden die Krankenkassen Rekordkrankenstände. Die Zahlen psychischer Erkrankungen explodieren. Kurzum: Die Folgen Ihrer Coronapolitik werden nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesundheitlich 23.08.2023 sichtbar. Aber statt sich zumindest darum zu bemühen, dass es genügend Therapieplätze gibt, dass das Krankenhaus vor Ort erhalten bleibt, die Kinderärzte im kommenden Winter noch ein Intensivbett für ihre schwerstkranken Patienten finden oder auch nur das Asthmaspray weiter lieferbar ist, lassen Sie lieber ein Drittel der Mittel für die Krankenhausreform in den Klimaschutz fließen. Man muss eben Prioritären setzen. Wir waren mal ein reiches Land. Mit Ihnen sind wir jetzt nachhaltig ruiniert. (Beifall von der AfD) Gleichzeitig vergrößert sich die Fachkräftelücke, weil in den nächsten fünf Jahren 2 Millionen Babyboomer in Rente gehen. Schon jetzt sagen zwei Fünftel der Arbeitgeber, dass sie kaum qualifizierte Arbeitskräfte finden. Der völlig ungeregelte Zustrom von außen verschärft allerdings nur noch das Problem, anstatt es irgendwie zu lösen, nein, auch nur irgendwie einzudämmen. NRW wächst dank unkontrollierter Migration stetig, aber damit auch die Arbeitslosenquote. Selbst in den offiziellen Statistiken liegt sie mit 7,4 % so hoch wie zuletzt im Juli 2021. Schon jetzt sind in NRW von den 1,55 Millionen Menschen in staatlichem Bezug über die Hälfte Ausländer; dabei stellen sie nur gut 14 % der Bevölkerung. Alleine an der Kennziffer zeigt sich das fatale und gleichzeitig das totale Scheitern Ihrer Zuwanderungspolitik hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der AfD) Und dabei – das wird Sie vielleicht jetzt verwundern – sind sich da vom Ökonomie-Nobelpreisträger Milton Friedman bis hin zu Johnny Rotten, dem Sänger der Punkband Sex Pistols, alle einig: Man kann einen Sozialstaat haben oder unkontrollierte Migration. Beides zusammen geht schlicht nicht. Und insbesondere Johnny Rotten bringt einen weiteren interessanten Aspekt in die Diskussion ein: Wer muss denn die Integrationslast vor allem tragen? Das sind doch die eh schon armen Arbeiterviertel, aus denen es schwer ist, herauszukommen, die strukturelle Nachteile haben, die jetzt noch weiter benachteiligt werden. Wo ist das fair? Wo ist das denn sozial? Und warum hört man da so wenig von der Linken hierzulande? Wo war die SPD? A) Mal wieder mit sich selbst beschäftigt. B) Am Buffett. C) Man würde ja gerne, aber die AfD … Oder D) Man ist genauso wie mit den SPD-Anträgen zu diesem Plenum auf dem Weg zum Landtag einem bösen Hund begegnet, und der hat alles gefressen. Man weiß es nicht. Aber es fehlt vollkommen am Willen oder der Fähigkeit, zu verstehen, welche Folgen Ihre politischen Entscheidungen haben. Der größte Fachkräftemangel – so scheint es – existiert längst in den Regierungen in Berlin und Düsseldorf. Hendrik Wüst macht unlängst Schlagzeilen damit, abgelehnte Asylbewerber in die Kommunen schicken zu wollen, statt sie abzu-Landtag schieben. Sie haben keine Bleibeperspektive. Eigentlich hatte die Nachricht wenig Neuigkeitswert – so müsste man meinen –, schaffte er es bislang auch gerade einmal, 5 % der ausreisepflichtigen Asylbewerber tatsächlich auch abzuschieben. Aber wer tatsächlich so integriert ist, dass er sich mit allen Papieren zu seiner eigenen Abschiebung meldet, der ist dann schon wieder so deutsch, dass er eigentlich bleiben sollte. (Beifall und Heiterkeit von der AfD) Es ist kein Wunder, dass ein Großteil der Abschiebungen immer wieder geplatzt ist. Allerdings möchte man offensichtlich gänzlich kapitulieren, die Abschiebung sei nun nicht mehr der Regelfall, so heißt es ganz offiziell. Im Klartext: Jeder, der seinen Fuß über die Grenze setzt, wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen bleiben dürfen. Dabei kamen von Januar bis September 2022 mehr Asylbewerber nach Deutschland als in die USA, Australien, Neuseeland und Kanada zusammen. Dabei schlagen alleine die Kosten für Flüchtlingsunterkünfte in Nordrhein-Westfalen im Jahr mit 580 Millionen Euro zu Buche – eine unvorstellbare Summe in unvorstellbaren Zeiten. Es wäre aktuell also umso wichtiger, an die Gesetzeslage zu erinnern, während unsere Kommunen unter der Last der illegalen Migration an vielen Stellen die Belastungsgrenze schon deutlich überschritten haben. Der Grenzübertritt nach Deutschland ohne gültige Papiere ist eine Straftat. So steht es in § 95 Aufenthaltsgesetz. Wer unter derzeitigen Umständen oftmals ohne seine Papiere nach Deutschland einwandert, wird also schon beim Betreten des Landes straffällig. Und für uns, die AfD, ist vollkommen klar: Ein Aufenthalt, der schon kriminell beginnt, kann niemals legal enden. (Beifall von der AfD) Dabei erklären ausgerechnet diejenigen, die meinen, aus NRW heraus das Weltwetter verändern zu können, dass es nicht funktioniert, die eigenen Grenzen zu schützen, sodass es mit dieser Regierung auch in Zukunft genauso weitergehen wird, egal, was die CDU jetzt auf Bundesebene für Nebelkerzen über Spahn und andere zu werfen vermag. Aber woher kommen die zusätzlichen Kitaplätze, von denen Sie jetzt dann keine haben, die Lehrer, von denen Sie jetzt schon keine haben, die Wohnungen, wenn Sie gleichzeitig die Bauwirtschaft durch die hohen Energiepreise fast komplett in die Knie zwingen? Aber Sie wissen ja nicht einmal mehr, woher in den kommenden Jahren der Strom kommen soll. Grün-Schwarz will acht Jahre früher raus aus der Kohle. Das spart 280 Millionen Tonnen CO . Wow! Das ist übrigens die Menge, die China in neun Tagen 23.08.2023 ausstößt. Super! Man hat also etwas mehr als eine Woche die Menschheit gerettet, dafür den Strompreis in NRW weiter in die Höhe getrieben und damit weitere Jobs in der Industrie gefährdet. Aber gut, könnte man sagen; die Fachkräfte für diese Jobs bilden Sie an den Schulen in NRW eh nicht mehr aus. Gleichzeitig geht es raus aus der Atomkraft. Kleiner Trost – frei nach Habeck –: Es gab ja gar keinen Atomausstieg. Wir kaufen den Atomstrom jetzt einfach nur teuer von woandersher. Das heißt: höherer Strompreis. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Russisches Gas – Sie kennen das Dilemma der Schwesigs und Merkels dieser Nation – lieber nicht. Also lieber LNG-Terminals in Naturschutzgebieten, um teures amerikanisches Flüssiggas mit dem Tanker, der Rohöl tankt, um die halbe Welt schippern zu lassen. Klar; das erhöht den Strompreis. Aber gleichzeitig klafft so bis 2030 eine Versorgungslücke von 30 Gigawatt – inklusive aller damit verbundenen Unannehmlichkeiten wie Stromengpässen an Tagen, an denen eben kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint. Mit Dritte-Welt-Tipps wie „waschen, wenn der Wind weht“ wird das Problem allerdings nicht gelöst. Wer auch nur eine leise Ahnung von den drohenden Konsequenzen dieser Energiepolitik hat, weiß sofort, dass viele Anlagen zum Beispiel in der Schwerindustrie darauf angewiesen sind, dass der Strom nicht nur nicht für eine einzige Sekunde ausfällt, nein, dass es nicht einmal zu größeren Schwankungen im Netz kommt, da man dort sonst die gesamte Produktion gefährdet. Folge: Betriebsschließungen und Abwanderungen nicht erst 2030, sondern jetzt schon. Die Industrie braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die es mit Ihnen leider nicht mehr gibt. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Die Zahlen kommen übrigens nicht aus der Glaskugel, sondern werden seit 2012 halbjährlich durch die Experten von McKinsey erhoben, die, anders als die Berater von Bundes- und Landesregierung, kein Geld für geschönte Bestandsaufnahmen bekommen. Dafür sollen nun aber 1,8 % der NRW-Landesfläche bis 2032 mit Windkraftwerken zugepflastert werden. Nur um das richtig einzuordnen – 1,8 % hört sich ja nicht viel an –: Das entspricht einer Fläche von 86.000 Fußballfeldern. Unter jeder Windkraftanlage liegt dabei ein Betonfundament mit mehr als 2.000 Tonnen. Aber alles kein Problem! Als Isolator befindet sich in den Schaltanlagen Schwefelhexafluorid – ein Stoff, der 3.200 Jahre in der Atmosphäre verweilt und ca. 23.500-mal klimaschädlicher ist als Kohlenstoffdioxid. Aber kein Problem! Die Anlagen haben natürlich auch nur eine Mindesthaltbarkeit von 20 Landtag Jahren, bevor sie mit hohem Energieaufwand abgerissen werden müssen. Immerhin 10 % – aktuell noch etwas mehr – der verbauten Materialien dieser Kolosse können nicht recycelt werden, gelten also als Sondermüll. Alles kein Problem! Um die dystopischen Ausbauziele zu erreichen, werden bestehende Grundsätze des Landesentwicklungsplans mit dem Vorschlaghammer passend gemacht. Abschaffung der bestehenden Mindestabstände, keine Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen, Windindustrie auch in unseren Wäldern, Megasolarparks auf freien Flächen, Seen und Äckern sind kein Problem – alles für den Schutz der Umwelt, versteht sich. Man kann nur erahnen, wie sehr sich diese Regierung verlaufen hat, wenn man nun die Bäume vor den Grünen schützen muss. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Und wofür das alles? Laut Bericht der NZZ sind überhaupt nur 15 % der rund 18.000 Onshorewindanlagen in Deutschland ausgelastet – 15 %! –, fast alle in Küstennähe, also nicht in Nordrhein-Westfalen. Jede vierte Anlage hat eine Auslastung von unter 20 %. Der Bundesdurchschnitt beträgt trotz der Anlagen in Küstennähe nicht einmal mehr 24 %. Sie erzeugen also mit all dem Zauber voraussichtlich weniger Strom als mit zwei Kernkraftwerken, die Sie auf einem Bruchteil der Fläche haben könnten, die die Regierung aber nicht will wegen eines möglichen Super-GAUs, der bei der modernsten Bauart dieser Kraftwerke überhaupt nicht mehr möglich ist. Wir sehen: Es geht den Grünen und dieser Regierung nicht ums Klima und vor allen Dingen auch nicht um den Umweltschutz. Wer abschreckendes Beispiel ist, findet keine Nachahmer in dieser Welt und wird aus NRW heraus nicht das Weltwetter ändern. Es geht darum, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Eine Regierung aber, die „gut“ und „schlecht“ davon abhängig macht, ob etwas einen Akku hat, kann nur scheitern. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Wir sollen also, wenn es nach Ihnen geht, mit Geld, das wir nicht haben, Wärmepumpen kaufen, die nicht lieferbar sind, eingebaut durch Handwerker, die es nicht gibt, betrieben mit Strom, der gar nicht produziert wird. Wir brauchen offensichtlich keine neue Heizung, sondern eine neue Regierung, die weiß, dass Strom nicht in der Steckdose produziert wird, Essen nicht im Kühlschrank wächst und Wohlstand lange nicht mehr selbstverständlich ist, insbesondere wenn die Regierung so weitermacht. 23.08.2023 (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Bereits jetzt liegt die Eigentumsquote in Deutschland mit 47 % weit unter der seiner Nachbarn – Frankreich 64 %, Italien 72 %, Polen 85 % – und hat der Deutsche im Median nur noch ein Viertel dessen, was die hochbesteuerten Belgier haben, oder die Hälfte eines Franzosen. In Deutschland ist schon lange nicht mehr der Bürger reich, wenn man von einem reichen Land spricht, allenfalls noch der Staat. So nahm NRW allein 2022 74 Milliarden Euro Steuern ein. 2019 waren es übrigens noch 60 Milliarden Euro. Dennoch will das Land immer noch mehr, mehr, mehr. Die Regierung hat dem Nettosteuerzahler den Kampf angesagt. Ganz offensichtlich ist man in Berlin und Düsseldorf davon überzeugt, dass wir Mittelstand, Handwerk und Industrie überhaupt nicht mehr brauchen, sondern einfach davon leben könnten, uns gegenseitig zu verwalten. NRW-Ministerien haben derzeit 65 % mehr Mitarbeiter als 2010. Auch die Anzahl der sogenannten Beauftragten hat sich seit 2015 fast verdoppelt. Im selben Zeitraum brach die Anzahl Selbstständiger in Deutschland um 800.000 auf 3,5 Millionen ein, am heftigsten übrigens im Jahr 2020, also beim Beginn der Coronamaßnahmen. Und wo kein Geld mehr ist, wird einfach neues von den Parteifreunden in nah und fern gedruckt. So ist es nicht verwunderlich, dass es zuerst immer hieß, die Inflation dürfe höchstens 2 % betragen. Dann hieß es, 2 % Inflation seien perfekt. Jetzt heißt es, die Inflation betrage „nur noch“ 5,8 %, und zwar Jahr auf Jahr. Dieses Jahr ist Ihr Geld an der Supermarktkasse also erneut 5,8 % weniger wert als noch im gleichen Monat des letzten Jahres. Auch das ist im Endeffekt nichts weniger als die schleichende Enteignung des Bürgers durch die Politik – durch Ihre Politik. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Aber selbst hier zeigt sich, dass ausgerechnet diejenigen, die immer Wasserstoff predigen, dann Super Plus tanken. In einem war die Landesregierung nämlich auch in diesem Jahr wieder spitze: im Ausstoß der Dienstwagen. Ich persönlich finde es gut, wenn Sie die Oberklasseautos unserer deutschen Autohersteller präsentieren. Doch wenn Sie immer „sparen, sparen, sparen“ rufen, damit aber stets nur die anderen meinen, dann ist das nicht weniger als eine Farce. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Dazu passt allerdings auch der Blick auf einen anderen wesentlichen Bereich des Zusammenlebens, nämlich die innere Sicherheit. Im vergangenen Jahr sind laut Innenministerium in Nordrhein-Westfalen Landtag 2.949 Vergewaltigungen erfasst worden. Das sind rund 600 Fälle mehr als noch 2021. Im Durchschnitt sind das acht Vergewaltigungen pro Tag. In großen Städten wie Köln ist es fast jeden Tag eine. In was für einem Land leben wir, wo solche Zustände herrschen, wo das als normal gilt? Gleichzeitig hat die Polizei an den Schulen in Nordrhein-Westfalen – an den Schulen in Nordrhein-Westfalen! – im vergangenen Jahr 193 Attacken mit Messern und anderen Stichwaffen registriert. Das war ein Anstieg von 47 % im Vergleich zum Vorjahr – noch einmal: an den Schulen! Die Bundespolizei registrierte im vergangenen Jahr über 17.000 Gewaltdelikte an deutschen Bahnhöfen. Einige NRW-Bahnhöfe galten dabei als besonders große Schwerpunkte – natürlich. Hinzu kommen gruppendynamische Prozesse in Freibädern, Partyszenen in der Altstadt, eventorientierte Jugendliche mit Messern auf der Kirmes und Clankrawalle in den Ruhrgebietsstädten. Herr Reul kann aber keine Zahlen über abgeschobene Clankriminelle liefern. Besonders perfide ist übrigens: Nach der Flut 2021 gab es in NRW 682 Plünderungen. In 71 % der Fälle waren Ausländer die Tatverdächtigen. Laut Innenministerium wurden davon – Sie können es erraten – null abgeschoben. Auch das passt ins Bild. Mit Ihnen läuft die Situation völlig aus dem Ruder. Weil man Grenzen nicht überwachen und auch nicht schließen möchte, muss man stattdessen Bahnhöfe, Weihnachtsmärkte, Fitnessstudios und öffentliche Plätze überwachen. Vielleicht sollten wir NRW einfach zum Freibad erklären, damit wir endlich wieder kontrollieren können, wer überhaupt alles zu uns kommt. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Aber springen wir noch einmal zurück in das Jahr 1990, als wir vom Economist schon einmal als „der kranke Mann Europas“ bezeichnet worden waren. Auch damals galt Deutschland als durch zu wenige Investitionen abgehängt und durch überbordende Bürokratie gelähmt und strauchelte beim Wachstum. Damals gelang zumindest kurzfristig die Wende. Heute zeigt sich allerdings, dass die vermeintliche Stärke in den letzten beiden Jahrzehnten, die vorhin noch von einem FDPler gelobt wurde – ein FDPler lobt einen SPDler; das ist auch bemerkenswert –, vor allem auf günstigen Rahmenbedingungen basierte und wenig auf eigener Kraft. Billiges russisches Gas, prekäre Jobs unter den Hartz-IV-Reformen, der Euro als Weichwährung – gut für die Exporte, aber schlecht für die Reallöhne – und schier endlose Absatzmärkte in China waren der sandige Boden, auf dem man sich in Berlin und Düsseldorf gerne 23.08.2023 ausruhte und es sich vor allen Dingen gemütlich einrichtete. Das rächt sich jetzt. NRW investiert im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt weniger als halb so viel in Informationstechnologie und Digitalisierung wie Amerika und Frankreich. Ein Unternehmen zu gründen, dauert doppelt so lange wie im OECD-Durchschnitt. China baut die Autos mittlerweile selbst – insbesondere jetzt, da sich unsere Politik vom Verbrenner verabschiedet; einer Technologie, bei der es noch Jahre gedauert hätte, vielleicht sogar Jahrzehnte, bis die Volksrepublik die technologischen Lücken hätte schließen können. Bei der deutlich unkomplizierteren E-Mobilität hat Fernost derweil längst die Nase vorn. Gleichzeitig braucht die deutsche Industrie fast doppelt so viel Energie wie die nächstgrößte Volkswirtschaft in Europa. Das gilt insbesondere für die Industrie in NRW. Dafür ist aber durch Ihre politischen Wolkenschlösser unser Energiepreis der teuerste in Europa, bei gleichzeitig deutlich höherem CO - Ausstoß als beispielsweise in Frankreich oder Italien. Billiges russisches Gas ist nicht mehr verfügbar, und das Land hat mit dem Atomausstieg ein spektakuläres Eigentor geschossen. So lautet der schmerzliche Befund. Es ist ein Treppenwitz. Aber Neubaur und Co fällt nur noch die Flucht nach vorne ein: noch mehr, noch schneller, noch mehr gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Bevor es also eine Umkehr in Deutschland geben kann, bedarf es wieder einer geistig-moralischen Wende; einer Abkehr von einem immer stärkeren Glauben daran, dass die immer größer werdenden Probleme mit immer mehr Staat und immer mehr Milliarden vom Staat geheilt werden könnten. Wir brauchen vielmehr eine Zurücknahme des Staates insgesamt, eine Reduktion auf das Wesentliche, mehr Freiheit für Bürger und Unternehmen, mehr Vertrauen in Bürger und Unternehmen. Aber vor allem bedarf es einer gänzlich anderen Prioritätensetzung. Deutschland braucht eine Willkommenskultur, und zwar für Investitionen, technologischen Fortschritt und Leistung. Frei nach Jordan Peterson: Bevor NRW versucht, das Weltklima zu retten, sollten wir zuerst einmal bei uns selbst anfangen. Und so geht von dem kleinen Sonneberg in Thüringen ein Signal für ganz Deutschland aus: Nehmt es selbst in die Hand! Wählt den Wahnsinn bei nächster Gelegenheit ab – in der Kommune, im Land, im Bund, in Europa! Die Etablierten fürchten nicht, dass es mit einer AfD-Regierung zu Ende geht, dass die Welt untergeht. Sie fürchten, dass die Welt nicht untergeht. Unter Merz haben wir uns auf Bundesebene verdoppelt, unter Wüst auf Landesebene verdreifacht. Wir sind gekommen, um Deutschland wieder vom Kopf Landtag auf die Füße zu stellen, um NRW wieder zum Motor Deutschlands zu machen. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Das wird bei all dem, was Sie gerade anstellen, nicht einfach. Aber es gilt, was wir gesagt haben: AfD beginnt da, wo bequem aufhört. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zu den Abstimmungen über. Wir stimmen erstens über die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2024 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5000 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt. Die Finanzplanung 2023 bis 2027 Vorlage 18/1417 soll nur an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer stimmt für die Überweisung? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über die Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5467 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss Personal des Haushaltsund Finanzausschusses. Wer stimmt für die Überweisung? – Auch das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23.08.2023 2 Digitalisierung der kommunalen Verwaltung neu denken und standardisierte und gemeinsame Software fördern Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5407 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Kollegen Herrn Franken das Wort.

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Björn Franken CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach viel Uneinigkeit heute Vormittag kommen wir, so glaube ich, zu einem Punkt, bei dem in Teilen viel Einigkeit besteht. Wir alle sind uns einig, dass die Zukunft der kommunalen Verwaltung digital ist. Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Gang zum Amt oder das händische Ausfüllen von Formularen weder zeitgemäß noch effizient ist. Der Anspruch der CDU, der Koalition und auch unserer schwarz-grünen Landesregierung ist es, dass unsere 427 kommunalen Verwaltungen dabei unterstützt werden müssen, ihre Dienstleistungen und ihre Prozesse vollständig digital aufzustellen. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute so weit sind – nach unzähligen Gesprächen intern wie extern mit zahlreichen Expertinnen und Experten –, dass wir hier den ersten Stein ins Rollen bringen und damit unsere Verwaltung in Nordrhein-Westfalen im digitalen Bereich strukturiert neu aufstellen können. Als bevölkerungsreichstes Bundesland muss es doch unser Anspruch sein, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine moderne, eine zeitgemäße, eine effiziente Verwaltung mit vollumfänglich digitalisierten Leistungen zu schaffen. Denn nicht nur die Antragsteller profitieren, sondern auch die zum Teil stark überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen werden von der Digitalisierung profitieren, zum Beispiel durch flexiblere Arbeitsstrukturen, verbesserte, schnellere Kommunikationswege oder auch durch automatisierte Arbeitsprozesse. Nicht zuletzt profitiert die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandortes Nordrhein-Westfalen, der unser Garant für Arbeitsplätze, für soziale Sicherheit und für unseren Wohlstand ist. Denn er wird durch digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren gestärkt, wenn Anträge durch digitale Prozesse schneller bearbeitet werden können. Dafür brauchen wir bei den Strukturen noch mehr Tempo. Denn viele Prozesse innerhalb von Verwaltungen sind ähnlich, oder sie sind zumindest vergleichbar. Doch in diesen Tagen entwickelt jede Stadt, jede Gemeinde mit dem kommunalen IT-Landtag Dienstleister munter allein vor sich hin. Da ist es doch folgerichtig, dass wir angesichts der personellen und auch der finanziellen Situation vieler Kommunen ressourcenschonender arbeiten und Mehrfachentwicklungen vermeiden. Daher sind standardisierte und offen zugängliche Softwarelösungen ein ganz zentraler Baustein und ein nächster wichtiger Schritt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung unserer Förderprogramme. Unterschiedliche Softwarelösungen für die gleichen Anwendungen sollen zukünftig nicht mehr öffentlich gefördert werden, damit das Jeder-wurschtelt-alleine-vor-sich-hin-Zeitalter beendet ist und fortan einer für alle entwickelt. Auch bei diesem Ziel wird die Entwicklung von Verwaltungssoftware mit Open-Source-Lizenzen ein ganz wichtiger Baustein sein. Ganz konkret wollen wir jetzt eine Bestandsanalyse durchführen, damit wir eine detaillierte Übersicht erhalten, wer in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie weit ist und welche Systeme eingesetzt werden. Zusätzlich soll ein Digitalbeirat eingeführt werden, damit wir alle Betroffenen zusammen an einen Tisch bekommen, damit gemeinsam über die Probleme gesprochen wird und wir gemeinsam über die Lösungen sprechen können, die wir dann gemeinsam auch umsetzen wollen. Auch die technische Verknüpfung von Verwaltungsportalen auf Bundes-, auf Landes- und auf kommunaler Ebene treiben wir natürlich weiter konsequent voran. Denn nur so gelingt uns ein zielgerichteter Austausch auch untereinander. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Doch die Verwaltungsdigitalisierung geht natürlich weit über die technische Komponente hinaus. Eine ganz zentrale Rolle nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir deshalb Schulungsformate und Schulungsinhalte für den sicheren Umgang mit den neuen Softwarelösungen erarbeiten und auch anbieten. Denn nur wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen, wenn wir sie für digitale Prozesse und die darin verborgenen Möglichkeiten begeistern, werden wir bei der Digitalisierung unserer Verwaltung auch erfolgreich sein. Abschließend ist es mir wichtig, auch den Blick nach Berlin zu richten. Wir müssen uns auf Bundesebene dafür starkmachen, dass die Verwaltungsdigitalisierung auch mit Bundesmitteln langfristig und zuverlässig finanziell unterstützt und auf solide Füße gestellt wird. Denn so, wie wir ein starker Partner an der Seite der Kommunen sind, muss auch der Bund seinen Beitrag leisten. Ich freue mich auf den Austausch im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 23.08.2023

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Kollegin Julia Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wir digitalisieren alle Verwaltungen in NRW umfassend und nachhaltig. Wir sorgen dafür, dass die Bürger*innen fast alle Verwaltungsleistungen digital abrufen können und Verwaltungsarbeit schneller wird. Die Mitarbeitenden in den Verwaltungen unterstützen wir dabei aktiv. Praktisch sieht dieses Ziel so aus: Sie sitzen sonntags auf der Couch, geschafft vom Umzug, und melden Ihr Auto einfach digital um. Ihre Anträge werden auf Basis vorliegender Informationen teils automatisch ausgefüllt; Sie müssen es nur noch bestätigen. Fehlt etwas, zeigt Ihnen die App das automatisch an und erspart Ihnen damit den mehrfachen Briefwechsel mit den Verwaltungen. Auf der anderen Seite sitzen die Beschäftigten der Verwaltungen, die ebenso einfach Ihren Antrag sichten und genehmigen können. Doch von diesem Ziel sind wir heute noch ein gutes Stück entfernt. Was ist die Realität? Es ist – Stand heute – nicht garantiert, dass Sie beispielsweise die Daten Ihres Gewerbes digital in ein anderes Amt mitnehmen können. Das bedeutet für die Verwaltungen vor Ort ein aufwendiges Eintippen von eigentlich bereits digitalisierten Informationen. Es ist Realität, dass Bürger*innen oft denken, Verwaltungsleistungen seien bereits digitalisiert, weil das für sie so den Anschein hat. In den Verwaltungen hängt da aber eigentlich ein Ausdrucken und Abtippen teilweise in mehreren Abteilungen hintendran, weil Fachverfahren untereinander nicht kompatibel sind. Und es ist Realität, dass Verfahren auch digital noch viel zu kompliziert sind – für Bürger*innen wie für Verwaltungen. Das hat verschiedene Gründe: Erstens. Bisher hatte niemand einen Überblick, was unsere Kommunen an Software einsetzen. Das heißt: Kommunen können sich auch nicht strukturiert darüber austauschen, was eigentlich gute Fachanwendungen für ihre Arbeit sind. Zweitens. Es ist nicht klar, wie diese Fachverfahren über standardisierte Schnittstellen und technische Standards miteinander kommunizieren können. Das heißt gegebenenfalls: Fachverfahren in der einen Abteilung und Fachverfahren in der anderen Abteilung erfordern, dass zwischendrin ausgedruckt und abgetippt wird. Drittens. Verwaltungsmitarbeiter*innen wie Bürger*innen als Nutzer der Anwendungen wurden an der Softwareentwicklung nicht beteiligt. Heraus kamen dann Anwendungen, die sich nicht in den Landtag Arbeitsablauf und auch nicht in eine bequeme Antragstellung integrieren lassen. Viertens. Beim Einer-für-alle-Prinzip wird sich häufig auf die Nachnutzung beschränkt. Was wir aber eigentlich benötigen, ist eine echte Kooperation zwischen den Kommunen. Denn nur wenn die Kommunen über untereinander kompatible Software verfügen, kann man beim Umzug oder in komplexen Anhörungsverfahren Daten sicher austauschen. Fünftens. Vor allem in der letzten Legislatur wurde nicht in Prozessen gedacht, also von der Antragstellung bis zur Genehmigung, sondern im Onlinezugangsgesetz zur Bürger*innenseite und im E-Government-Gesetz zum Backend. Mit unserem Antrag werden Kommunen und Land gemeinsam daran arbeiten, die Verwaltungen vollständig zu digitalisieren. Wir machen das, was in Softwareunternehmen längst Standard ist. Wir werden agil in der Entwicklung, frei in der Umsetzung bei verbindlichen Schnittstellen und Standards und konsequent an den Nutzer*innen orientiert. Die weiteren technischen Details erspare ich Ihnen heute und freue mich auf die Ausführungen im Ausschuss hierzu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun die Kollegin Ellen Stock.

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Ellen Stock SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen meiner politischen Arbeit verfolge und begleite ich bereits seit einigen Jahren das Vorankommen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Vor wenigen Wochen konnte ich mich beim Kreis Lippe mit dem Chief Digital Officer und dem Leiter der Stabsstelle für Digitalisierung treffen, um mich zu informieren, wie die Umstellung auf eine moderne Informationstechnologie vorankommt. Im Detmolder Kreishaus fallen zum Beispiel für 1.700 Dienstleistungsangebote rund 2.000 verschiedene Prozesse an. Dies alles zu digitalisieren ist eine komplexe Aufgabe. In Lippe hat man die Zeit der Pandemie gut genutzt und den Ausbau des digitalen Angebotes vorangebracht. Trotzdem gibt es noch viele Stellen, an denen eine Hilfe vom Land dringend erbeten wird. An dieser Hilfe fehlt es seit Jahren. Beispielsweise muss die Kommunikation zwischen Bund, Land und Kommune dringend ausgebaut werden. Die Fachleute vor Ort würden sich auch sehr einen kompetenten Ansprechpartner in Düsseldorf wünschen. 23.08.2023 (Zuruf: Hört, hört!) Das sind nur wenige Beispiele für Formen einer Unterstützung, die die Kommunen unbedingt benötigen. Ich erinnere mich gut an die letzte Wahlperiode, in der die schwarz-gelbe Landesregierung mit einigen Portalen digitale Leuchttürme errichten wollte. Im Jahr 2020 habe ich an dieser Stelle gestanden und zum FAMILIENPORTAL.NRW angemahnt, dass man dieses nicht einfach beschließen, sondern auch begleiten muss. Damals war der Anspruch die Schaffung eines Portals, das Leistungen bündelt und Antragstellungen vereinfacht. Man wollte – ich zitiere – „die Voraussetzungen für eine durchgängige digitale Bearbeitung der Verwaltungsleistungen von der Antragstellung bis zur Endbearbeitung“ schaffen. Mit Verlaub: Davon sind wir noch relativ weit entfernt. Weit entfernt sind wir auch davon, dass die Schnittstellen bis in die Fachbereiche hinein geklärt und eingerichtet sind. Außerdem müssen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen gezielt in den neuen Arbeitsweisen geschult werden. Wir dürfen den Kommunen aber nicht nur Schulungen zur Seite stellen, sondern müssen auch das Geld bereitstellen, um diese und die Administration einer solchen Technik zu bezahlen. (Beifall von der SPD) Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass die regierungstragenden Fraktionen mit diesem Antrag die Forderungen von vor über drei Jahren wieder eingebracht haben. Sie sind freilich noch erweitert und verfeinert worden. Das macht es ja nicht schlechter. Eine gemeinsame standardisierte Software ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenn dann auch die Begleitung stimmt. Ich muss jedoch kritisch anmerken, dass wir bei der Diskussion in den vergangenen Monaten in dieser Runde festgestellt haben, wie sehr Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hinterherhinkt. Es ist daher dringend notwendig und sogar längst überfällig, hier endlich tätig zu werden. Das neue Denken, das in der Überschrift des Antrags gefordert wird, hätte schon vor Jahren einsetzen müssen. (Beifall von der SPD) Insofern begrüßen wir diese Initiative und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Kollegin Freimuth. Landtag

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Angela Freimuth FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles in dem Antrag – darauf wurde schon hingewiesen – liest sich in der Tat bemerkenswert vertraut. In den vergangenen Monaten hat zum Beispiel auch die FDP-Landtagsfraktion in verschiedenen Anträgen die Verwaltungsdigitalisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes thematisiert. Beispielsweise haben wir erst im Mai dieses Jahres mit dem Antrag „Verwaltungsdigitalisierung aus der Perspektive der Bürger neu denken“ die Förderung von Open-Source-Software und die Bereitstellung von Softwarelösungen zur Nachnutzung kommunaler Verwaltungen gefordert. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Heute lesen wir die Forderungen aber im Antrag der Koalition. Geschenkt! Wir werden auch in Zukunft gerne Impulse für eine konstruktive Politik für unser Land geben und Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Darauf können Sie sich verlassen. (Beifall von Matthias Kerkhoff [CDU]) Nach den vollmundigen Ankündigungen im Zuge der Ablehnung unseres Antrags hätte ich mir gewünscht, dass Sie, weil inzwischen ja immerhin schon drei Monate vergangen sind, eine bürgerserviceorientierte smarte digitalisierte Kommunalverwaltung ein Stück weit mehr auf den Weg gebracht hätten, als das jetzt mit Ihren Aufforderungen an die Landesregierung geschehen soll. Aber als konstruktive Serviceopposition erkennen wir natürlich an, dass Sie in die richtige Richtung streben. Ihr Antrag betont die Vorteile von Open-Source-Software und das Potenzial von Nachnutzung durch andere Kommunen. In der letzten Legislaturperiode hat das Digital- und Wirtschaftsministerium übrigens unterstützt von den Fraktionen von CDU und FDP mit dem Wirtschaftsserviceportal auf die Vorteile von Open-Source-Software gesetzt und nachhaltig erfolgreich Potenziale für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Verwaltung unter Beweis gestellt. Es kann also tatsächlich funktionieren. Es muss auch zeitnah funktionieren. Einige von uns haben im Augenblick Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftsjunioren zu Gast. Wir können denen doch nicht erklären, dass sie, um wettbewerbsfähig zu sein, in ihren Unternehmen alles digitalisieren, aber an der Schnittstelle zur Kommunal- und Landesverwaltung dann vieles abbricht. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Liste der noch zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen ist lang. Kollegin Eisentraut hat bereits auf viele Handlungsnotwendigkeiten hingewiesen. Es ist sicherlich richtig, wenn das von Kommunal- und Bauministerin Ina Scharrenbach in eigener Zuständigkeit auf den Weg 23.08.2023 gebrachte Bauportal NRW, das ja leider deutlich mit lediglich 0,001 % der darüber gestellten Bauanträgen hinter den Erwartungen zurückbleibt, nach den im Antrag zusammengefassten Maßnahmen überprüft wird. Dieser Antrag enthält ganz ohne jeden Zweifel richtige Punkte. Ich hoffe, es besteht auch der entschlossene Wille zur Umsetzung; denn es ist in der Tat Zeit, dass die Landesregierung ihren Worten auch Taten folgen lässt. Deswegen hoffe ich, dass es den Auftrag an die Landesregierung für eine Bestandsanalyse nicht wirklich braucht, sondern dass diese schon längst erfolgt ist und die Ergebnisse einfach nur noch nicht dem Parlament zur Beratung vorgelegt wurden. Eine moderne und bürgerserviceorientierte Verwaltung ist originäre Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und der jeweils anderen Bundesländer. Natürlich sind Hilfen des Bundes für Länder und Kommunen hilfreich. Aber wenn die antragstellenden Fraktionen nur eine finanzielle Unterstützung des Bundes einfordern, gleichzeitig aber keine eigenen zusätzlichen Landesmittel bereitstellen und mit dem vorgelegten Haushalt für das Jahr 2024 auch noch Mittel kürzen, dann sind Fragen und Zweifel leider die logische Konsequenz. (Beifall von der FDP) Wir werden uns aber, weil wir eben eine smarte, serviceorientierte, bürgerfreundliche Verwaltung in unseren Kommunen und in unserem Land Nordrhein-Westfalen wollen, natürlich konstruktiv im Ausschuss darüber weiter austauschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sommerpause ist vorbei, die SPD hat offenbar aufgegeben und bringt keine Initiativen mehr ein, und bei der Regierungskoalition aus CDU und Grünen trägt man wenigstens noch ein paar alte Hüte auf. Bescheiden ist man dabei nicht unbedingt, ich darf zitieren: Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird eine nachhaltige und umfassende Digitalisierung aller Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen vorantreiben. Das klingt verdächtig nach den alten Digitalisierungsanträgen der Vergangenheitskoalition aus CDU und FDP, die bis vor einem Jahr hier mit schöner Regelmäßigkeit gestellt wurden, nur dass es jetzt noch irgendwie nachhaltig sein muss und wahrscheinlich auch noch klimaneutral und gendergerecht. Landtag Aber was bleibt, wenn man hinter die vielen Sprechblasen blickt? Eine traurige Geschichte des Scheiterns für Sie alle, meine Damen und Herren. CDU, SPD, FDP und Grüne sind und waren an verschiedenen Stellen dafür mitverantwortlich. Vielleicht arbeiten Sie mal diese traurige eigene Vergangenheit auf, bevor Sie sich Zukunftskoalition nennen, meine Damen und Herren. Nehmen Sie zum Beispiel das Onlinezugangsgesetz. Sie zitieren es selbst im Antrag, und es wurde vorhin schon mehrfach erwähnt. Das OZG verpflichtete Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022, 575 Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Das ist ein Gesetz, das Sie selbst beschlossen haben. Tatsächlich sind bis heute flächendeckend bundesweit 128 Leistungen, gerade einmal 22 % davon, verfügbar. Laut OZG-Dashboard befindet sich NRW im hinteren Mittelfeld mit 157 OZG-Leistungen. Andere Länder sind da deutlich weiter. Was fällt der sogenannten Zukunftskoalition nun also ein, um der Misere endlich Herr zu werden und unsere Behörden aus dem Fax-Zeitalter herauszuführen? Schaut man in den Antrag, dann nicht besonders viel und Neues auch nicht. Die Kommunen, die die Hauptlast der Verwaltungsdigitalisierung tragen, sollen mehr zusammenarbeiten. Gut, das machen sie eigentlich heute schon, und es schadet sicherlich auch nicht. Wir hatten dazu auch schon in der letzten Legislatur zahlreiche Vorschläge eingebracht, die Sie natürlich abgelehnt haben. Dann soll es wieder einmal ein neues Gremium geben, den sogenannten IT-Digitalbeirat, der verdächtig nach den Servicecentern, die die FDP hier vor ein paar Wochen beantragt hat, klingt. Wie auch immer das Kind am Ende heißen wird, ich bin mir sicher, dass Sie es fair und gerecht unter sich und Ihren Parteifreunden aufteilen werden. Schließlich – und das ist offensichtlich die Konzession der CDU an den neuen Koalitionspartner von den Grünen – soll mehr auf Open Source gesetzt werden. Statt kommerzieller Anbieter sollen also lieber Communities entsprechende Software entwickeln. In manchen Nischen funktioniert das tatsächlich ganz gut, nehmen wir zum Beispiel Wikipedia. Viele von Ihnen werden sicherlich Open Office kennen, die kostenlose Bürosoftware, die nach diesem Prinzip entwickelt wurde. Wahrscheinlich hat auch der Antragsteller daran gedacht, als er diesen Antrag getippt hat, natürlich nicht mit Open Office, sondern mit dem kommerziellen Produkt von Microsoft, das uns der Landtag freundlicherweise zur Verfügung stellt. Denn mit Open-Source-Anwendungen ist das so eine Sache, ähnlich wie mit dem Sozialismus: Das klingt eigentlich ganz schön, aber es scheitert dann doch oft an der Realität. (Beifall von der AfD) 23.08.2023 In München, wo man städtische Software auf Betreiben einer rot-grünen Ratsmehrheit auf Open Source umgestellt hat, ist das Ganze in einer mittleren Katastrophe geendet. Unmengen von Steuergeld wurden verschlungen, wie es der Bund der Steuerzahler rügt, und es hat dazu geführt, dass die Mitarbeiter der Verwaltung parallel mit Linux und Windows arbeiten mussten, was sicherlich nicht zu mehr Effizienz in der Verwaltung geführt hat. Dass die Grünen mit ihrem eher gespaltenen Verhältnis zur Marktwirtschaft so etwas toll finden, überrascht nicht. Dass die weichgespülte Wüst-CDU da mitgeht, überrascht inzwischen auch nicht mehr. Aber es geht um Daten unserer Bürger, also um sehr empfindliche Daten, und dies ist eben nicht der Raum für Experimente. Da setzt man auf bekannte Anbieter, die man am Ende auch haftbar machen kann, wenn etwas schiefgeht. Zusammengefasst ist das alles also trotz richtiger Ansätze ziemlich unausgegoren und einer der vielen Nachweise von Hilflosigkeit in der Digitalpolitik. Wenn Sie das Ganze in den Ausschuss überweisen wollen, werden wir dem natürlich nicht im Wege stehen und der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Konrad Adenauer hat einmal gesagt: Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen und nicht der Mensch der Wirtschaft. – Wenn man das auf das jetzige Jahrzehnt überträgt, kann man das sehr einfach übersetzen: Die Digitalisierung hat dem Menschen zu dienen und nicht der Mensch der Digitalisierung. Deswegen dürfen Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmer, aber auch die Behörden selbst zu Recht erwarten, dass Digitalisierung funktioniert. Das ist der Anspruch: Digitalisierung hat zu funktionieren. Und jetzt gehört dazu, liebe Abgeordnete Freimuth, dass leider in dem früheren Digitalministerium, welches unter Führung der FDP stand, Digitalisierung mit Medienbruch betrieben worden ist, und das ist heute unser Problem. Es gehört auch zur Aufrichtigkeit dazu, dass wir verschiedene Verwaltungsleistungen jetzt anders angehen, indem wir uns die Prozesse angucken, indem wir auch schauen, was aus Prozessen raus kann und wo vielleicht auch eine Gesetzesänderung hermuss, um Dinge zu beschleunigen oder zu automatisieren. Landtag Das ist ja die Chance in der Digitalisierung, um es am Ende sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden effizienter und effektiver zu machen. Dann sage ich Ihnen: Das wird mehr Zeit brauchen als die Form von Digitalisierung, die Sie in der Vergangenheit betrieben haben, als Sie ganz häufig Anträge in PDF-Form herausgegeben haben, und am Ende mussten die Dokumente ausgedruckt und die Daten per Hand in ein Fachverfahren eingetragen werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Ich war erstaunt darüber, dass das damals zuständige Digitalisierungsministerium keine Übersicht darüber hat, wer welche Fachverfahren im Einsatz hat und wo welche Leistung schon digitalisiert ist. Das gibt es alles nicht. Wir haben beispielsweise im Zusammenhang mit der Prioritätensetzung der Regierungschefinnen und -chefs mit dem Bundeskanzler vom 10. Mai, fortgeschrieben am 15. Juni dieses Jahres – Stichwort: Digitalisierung der Ausländerbehörden –, in Nordrhein-Westfalen eine Abfrage durchgeführt. Die Kommunen waren schwer begeistert, dass wir sie durchgeführt haben, weil sie gesagt haben: Das ist das erste Mal, dass hier wirklich kompetent gefragt wird. Welche Fachverfahren haben wir im Einsatz? Wie weit sind wir mit der Anwendung von Austauschstandards? Wie weit sind wir bei der Harmonisierung? Was funktioniert eigentlich im Austausch beispielsweise mit dem Ausländerzentralregister und was nicht? Aufbauend auf dieser Abfrage arbeiten wir derzeit mit den Kommunen daran, wie wir jetzt die verschiedenen Verfahrensschritte vornehmen, um Ausländerbehörden zu digitalisieren. Das ist ein Megaprozess. Das ist kein einfacher Strang, weil es ganz viele Verästelungen gibt, bis hin ins Auswärtige Amt, was Visaerteilung und auch Einbürgerung angeht. Deswegen werden wir das für andere Verfahren auch durchführen. Eines wird nicht passieren – dafür kennen Sie mich inzwischen hinreichend –: Ich werde nicht vorgehen, wie das in der letzten Legislaturperiode und auch unter der letzten Bundesregierung im Zusammenhang mit Corona passiert ist, und mal eben erklären: Jetzt müssen alle SORMAS machen. – Sie erinnern sich an diese Debatte: Das war eine Katastrophe, weil schlicht verkannt wurde, was in unseren Gesundheitsbehörden alles da ist. Ich sage Ihnen auch: Never change a running system. Das ist ein Grundsatz in Unternehmenspolitik und Unternehmenskommunikation und auch in der Verwaltungsführung. Wenn ein System läuft, darf es laufen. Dann haben wir das Thema „Schnittstellen und Austausche“ zu organisieren, aber wir dürfen nicht ein Verfahren, das funktioniert, abschalten. Das mache ich sehr deutlich. 23.08.2023 Die Ansätze, die im Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen enthalten sind, sind absolut richtig. Wir werden einen IT-Digitalbeirat brauchen, weil ich nämlich großen Wert darauflege, dass wir mit Praktikerinnen und Praktikern zusammensitzen, um die Probleme zu lösen, und nicht mit Theoretikern. Das bringt uns nicht weiter. Digitalisierung auf dem Papier hilft niemandem. Digitalisierung muss in der Praxis ankommen, sie muss funktionieren. Das bedeutet auch, dass wir pragmatische Entscheidungen treffen werden, bei denen Sie vielleicht am Ende sagen: Hätte man das anfangs anders entschieden, dann wäre es so gekommen. – Im Nachhinein ist man bekanntermaßen immer schlauer; das gilt für alle politischen Entscheidungen, die wir zu treffen haben. Digitalisierung erfordert eben, dass wir nicht wie sonst in Deutschland mit 150 % an eine Lösung herangehen, weil wir es sonst nie fertigkriegen. Digitalisierung erfordert auch mal, dass wir ausgetretene Pfade verlassen und neue beschreiten, sowohl in der Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden als auch mit den Kreisen, den Bezirksregierungen, dem Land und natürlich auch dem Bund. Es gibt zwei Voraussetzungen, für die ich hier werben möchte, wenn Sie wollen, dass Digitalisierung funktioniert. Da können alle mithelfen, deren Parteien in der Bundesregierung vertreten sind: Wir brauchen zwingend das elektronische Behördensiegel, damit es funktioniert. Wir brauchen zwingend eine Handyapp, damit Menschen genauso, wie sie mit ihren Bankinstituten kommunizieren, das auch mit dem Staat tun dürfen. Sonst wird das nix. Das sind zwei Voraussetzungen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5407 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 3 Mehr bürgerfreundliche Politik: Feldzug gegen Wohneigentum beenden – Wohnen muss bezahlbar bleiben! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5388 Für die antragstellende Fraktion hat die Kollegin Angela Freimuth das Wort.

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Ein Zuhause ist ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit, des Rückzugs und der Selbstverwirklichung, ein Ort der Begegnung mit Familie, Freunden und Nachbarn – zur Miete wie im Eigentum. Jeden Tag lesen wir Berichte über Wohnraummangel, Baukostenexplosion und fehlende Investitionen in den Wohnungsbau. Angesichts der Bedarfe ist das katastrophal und verlangt Investitionserleichterungen und Maßnahmen zur Kostensenkung. Viele unterschiedliche Faktoren tragen dazu bei, dass sich viele Menschen ihr Zuhause im Eigentum wünschen, sei es weil sie nicht mehr aus ihrem Zuhause gekündigt werden wollen oder weil sie Modelle zur Altersversorgung darüber verwirklichen wollen. Mit einer Wohneigentumsquote von nur 45 % ist Deutschland im OECD-Vergleich auf dem vorletzten Platz, und das obwohl sich über 80 % der Menschen Wohnen im Eigentum wünschen. Allerdings kann nur weniger als die Hälfte sich und ihren Familien diesen Wunsch erfüllen. Deswegen sind zum Beispiel Vorschläge, wie sie jetzt jüngst von Frau Ministerin Geywitz gekommen sind, auch Standards zu hinterfragen, richtig. Bauwirtschaft, Architekten und viele andere geben hier ja auch zahlreiche Anregungen. Mein Kollege Henning Höne hat bereits in der Haushaltsdebatte darauf hingewiesen. Aber statt hier in Nordrhein-Westfalen Beiträge dazu zu leisten, um Kaufnebenkosten zu senken, Rahmenbedingungen zu verbessern und bürokratische Hemmnisse abzubauen, um den Schritt in die selbst genutzte Wohnimmobilie zu erleichtern, machen wir genau das Gegenteil: Der Erwerb und die Investitionen in Wohnraum werden mutwillig erschwert und verteuert. (Beifall von der FDP) Nordrhein-Westfalen hat mit 6,5 % die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer. Die FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU das erfolgreiche Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ aufgelegt. Mit unserem Vorschlag zur Senkung der Landessteuer konnten wir uns aber leider nicht durchsetzen. Trotz entgegenstehender 23.08.2023 Zusicherungen des Landesfinanzministers noch vor wenigen Monaten werden nun quasi über Nacht durch Erklärung der NRW.BANK die darauf vertrauenden Familien im Stich gelassen. Immobilieneigentümer werden auch mit immer höheren Kosten und Abgaben massiv belastet; Stichwort: Grundsteuer. Statt von den Möglichkeiten eines unbürokratischen Modells Gebrauch zu machen, werden Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung, Steuerberater und in der Folge die Justiz mit einem bürokratischen Monster für den Grundsteuermessbescheid drangsaliert. Durch die geplante Einführung des Kies-Euros werden die Baustoffe und damit der Wohnungsbau, aber auch dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur weiter massiv verteuert. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Falsch!) Außerdem gefährdet das Jobs in Nordrhein-Westfalen, und es verschärft die ohnehin schon angespannte Lage im Bausektor künstlich weiter. Und ob das alles nicht schon genug wäre, lässt die Landesregierung bei den Straßenausbau- und -erschließungsbeiträgen Wohneigentümer im Stich, nimmt ihnen Planungssicherheit und – mehr noch – gefährdet sie zum Teil existenziell. Wann wird endlich die Zusage eingelöst, die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen? Es passt dazu, dass offensichtlich auch Briefe von verzweifelten Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr beantwortet werden. Wir Freien Demokraten wollen Investitionen in den Wohnungsbau und in den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum erleichtern. (Beifall von der FDP) Wir wollen die Menschen bei der Realisierung ihres Traums unterstützen. Daher lade ich Sie herzlich dazu ein: Stellen Sie sich an unsere Seite. Stimmen Sie unserem Antrag für bezahlbaren Wohnraum zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Jochen Ritter das Wort. Auf geht’s!

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Jochen Ritter CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Angela Freimuth, erst mal Kompliment für die Idee, Angelegenheiten, mit denen Sie hier im Plenum schon mal erfolglos unterwegs waren, in so einem Potpourri zusammenzustellen. So bleibt man im Gespräch, auch wenn einem nicht viel Neues eingefallen ist. Landtag Weniger gelungen finde ich das Label, unter dem Sie das hier einbringen. Es gibt tatsächlich einen Feldzug, der Bauen und Wohnen teuer macht. Der wird allerdings nicht hier geführt, sondern von Russland gegen die Ukraine. (Beifall von Wilhelm Korth [CDU] und Arndt Klocke [GRÜNE]) Zum ersten Störgefühl gesellt sich gleich ein zweites dazu. Sie sprechen in der Überschrift Bürgerinnen und Bürger an, adressieren im Folgenden aber lediglich Eigentümerinnen und Eigentümer. Die sind uns lieb und teuer, aber wir haben selbstverständlich auch die Mieterinnen und Mieter im Blick. Das vorausgeschickt nun zur Sache. Das Anliegen, Bauen und Wohnen bezahlbar zu halten, eint uns, und deshalb entlasten wir in der Breite, und das teilweise bis 100 %. Wir haben die Anliegerinnen und Anlieger von der Last der Straßenausbauanträge vollständig befreit, und sogar rückwirkend bis 2018. Mehr geht an dieser Stelle nicht. (Christian Dahm [SPD]: Wann kommt das Ge- setz? – Ministerin Ina Scharrenbach: Irgend- wann! – Christian Dahm [SPD]: Dann frage ich gleich noch mal!) Wir haben bei Erschließungsbeiträgen mittlerweile eine Frist eingezogen, von der wir ausgehen können, dass sie rechtssicher ist, und diese im Übrigen auf vergleichbare kommunale Abgaben, zum Beispiel Kanalanschlussbeiträge, ausgedehnt. Die jetzt gewählte Dauer von 20 Jahren entspricht den Zeiträumen, die auch in anderen Bundesländern gelten, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein, wo Sie in Verantwortung sind oder es jedenfalls eine Zeit lang waren. Sie liefert einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen, denn sie vermeidet übermäßige Zahlungsausfälle aufseiten der Kommunen, die im Zweifel Druck auf die Grundsteuer B entfalten würden. (Angela Freimuth [FDP]: Deshalb haben wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam von 20 auf 10 Jahre abgesetzt!) Sie reden also nur vordergründig einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger das Wort, (Sebastian Watermeier [SPD]: So nämlich!) sondern im Ergebnis letztendlich Steuererhöhungen. (Ralf Witzel [FDP]: Was? – Angela Freimuth [FDP]: Hä?) Was die Förderung von Wohneigentum angeht, braucht NRW – erst recht nicht mit den unlängst noch mal verbesserten Konditionen – keinen Vergleich zu scheuen, schon gar nicht mit dem Bund, wo Sie mitwirken. Die Programme, die in Berlin dazu aufgelegt worden sind, sind entweder finanziell so mager dotiert – erinnern Sie sich an den 20.04.2022, das hat 23.08.2023 keine paar Stunden gehalten, da war das Programm ausverkauft – …

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Christof Rasche

Herr Kollege Ritter …

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Jochen Ritter CDU

… oder die Konditionen sind so unattraktiv, dass kaum jemand Interesse zeigt. So ist es aktuell jedenfalls beim seit Juni laufenden Programm „Wohneigentum für Familien“ der Fall.

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Christof Rasche

Herr Kollege Ritter. Eine Kollegin hat den Bedarf nach einer Zwischenfrage, Angela Freimuth. Sie sind einverstanden?

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Jochen Ritter CDU

Ja. Das habe ich fast erwartet. Angela, bitte.

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Angela Freimuth FDP

Lieber Herr Kollege Ritter, ich habe eine Verständnisfrage, weil Sie gerade das Stichwort „Steuererhöhung“ genannt haben. Stimmen Sie mir zu, dass mit dem von der Landesregierung weiterbetriebenen Grundsteuermodell eine Steuererhöhung für die Bürgerinnen und Bürger perspektivisch schon eingebaut ist und dieser Effekt eben nicht, wie es zum Beispiel bei einem Flächenmodell der Fall wäre, ausdrücklich unterblieben wäre?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Jochen Ritter CDU

Das tue ich nicht. Wenn Sie meiner Rede gefolgt wären, dann hätten Sie eine Zwischenfrage zu Erschließungsbeiträgen stellen können. Anhand dieses Beispiels habe ich vorhin erläutert, dass Sie Druck auf Grundsteuer entfalten werden und nicht zu dem Thema, wo Sie gerade unterwegs sind. Aber wir haben noch zwei andere Punkte an diesen Plenartagen, die sich mit der Grundsteuer beschäftigen. An der Stelle können wir das sicher gut klären. Ich war stehengeblieben bei dem Programm zur Förderung von Wohneigentum für Familien der Bundesregierung, das von WirtschaftsWoche im Wesentlichen als Rohrkrepierer tituliert wird. Als wenn sie geahnt hätte, dass der damit verbundene Dämmstandard EH-40 mit ihrer Förderung nun gar nicht zu vermitteln ist, hat die Ampel im Koalitionsvertrag auch vereinbart, ihn ab 2025 gesetzlich vorzuschreiben. Wenn Sie uns mit Verabredungen zwischen Schwarz und Grün aus unserem Zukunftsvertrag konfrontieren wollen und vor deren Umsetzung warnen, dann bin ich gespannt, wie Sie in Berlin mit Ihrem Vorhaben umgehen wollen, das im Zweifel deutschland-Landtag weit zu zusätzlichen Baukosten und dem Wegfall der Förderung führt. Im Internetauftritt der Tagesschau ist in diesem Zusammenhang unter Berufung auf Frau Geywitz die Rede von einem weiteren Gebäudeenergiegesetz, das sich mit der Fassade beschäftigt. Nach den Erfahrungen mit dem Heizungsgesetz bin ich mir nicht so sicher, ob Deutschland an dieser Stelle wirklich auf eine Fortsetzung wartet. Wenn Sie jetzt sagen: „Was hat das mit der FDP zu tun? Das soll Frau Geywitz mit Herrn Habeck ausmachen!“, dann gestatten Sie mir abschließend noch, den Blick auf einen Punkt zu lenken, der wieder etwas mehr mit Finanzpolitik zu tun hat: Was ist mit der degressiven Abschreibung, die Bauministerin Geywitz nun im Wachstumschancengesetz unterbringen will und die mit Herrn Lindner nicht zu einen ist? Das sind Fragen über Fragen, von deren Beantwortung Sie mit Ihrem Antrag hier offensichtlich ablenken wollen. Das ist ein Manöver – um in Ihrer militaristischen Wortwahl zu bleiben –, an dem wir kein Interesse haben. Deswegen gehen wir an dieser Stelle nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Sebastian Watermeier das Wort.

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Sebastian Watermeier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Kollege Ritter, ich stelle in der heutigen Plenardebatte fest: Die CDU hat irgendwie Probleme in ihrer Haltung zur Opposition. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Gar nicht!) Wenn man – wie die SPD-Fraktion – ausnahmsweise mal nichts aufschreibt, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, über unsere vielen guten Vorschläge der jüngeren Vergangenheit noch mal nachzudenken – manchmal hat das ja zum Erfolg geführt, und Sie haben dann auch tatsächlich Ihre Positionen verändert –, dann ist das nicht richtig. Wenn man Sie – wie die FDP-Fraktion – immer wieder mit den gleichen Forderungen konfrontiert, kenntnisreich aufgeschrieben, dann ist das aber aus Ihrer Sicht auch nicht richtig. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das ist aber gut!) Sie müssten sich aus meiner Sicht entscheiden. (Beifall von der SPD) Jetzt aber zum Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, liebe Kollegin Freimuth, mit dem vorliegenden Antrag sind Sie ja recht forsch 23.08.2023 unterwegs, und Sie haben uns in einigen Punkten auch an Ihrer Seite. Ihre grundsätzliche Kritik, dass die Landesregierung in Sachen „Wohneigentumsförderung“ noch einige Hausaufgaben zu machen hat, teilen wir. In Gänze können wir dem Antrag leider nicht folgen. Darauf will ich gerne gleich noch eingehen. Vielleicht aber vorweg eine Bemerkung: Ihr Versuch im Antrag, die „Regierung Kraft“ für die schwierige Situation bei der Wohneigentumsbildung verantwortlich zu machen, ist nach nunmehr sieben Jahren „nicht mehr Regierung Kraft“ auch nicht mehr wirklich originell. Sie hätten in Ihrer Regierungszeit die Grunderwerbsteuer wieder grundsätzlich senken können. Das haben Sie nicht getan. Sie haben gesagt, Frau Freimuth, Sie hätten sich gegen den Koalitionspartner nicht durchsetzen können. Ja, das ist dann aber auch Ihre Verantwortung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Versuchen Sie bitte nicht, diese Verantwortung von sich wegzuschieben. Wir teilen allerdings die Kritik an der Einstellung des Förderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ ausdrücklich. Diese Einstellung steht auch im völligen Widerspruch zu den vollmundigen Ankündigungen von Ministerin Scharrenbach zum Ausbau der Wohneigentumsförderung. Die Schlagzeile der Pressemitteilung vom 18.08. „Landesregierung unterstützt Zuhause-Bauer mit verbesserter Förderung“ erscheint vor diesem Hintergrund in der Tat mehr als deplatziert. Die Landesregierung nimmt mit der einen Hand, was sie mit der anderen gibt. Konsequente Wohneigentumsförderung geht anders, und jedenfalls nicht im Hü-und-Hott-Verfahren. Auch beim Thema Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge haben Sie uns an Ihrer Seite. Allerdings gilt auch hier: Sie haben es in Ihrer Regierungsverantwortung ebenso versäumt, hier für klare und entlastende Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen zu sorgen. Die Situation, in der wir uns heute befinden, ist eine Folge der schwarz-gelben Regierungszeit mit Ihrer Regierungsbeteiligung. (Beifall von der SPD) Worin wir allerdings erhebliche Schwierigkeiten sehen und wozu wir uns deshalb bei Ihrem Antrag auch enthalten werden, ist die Forderung nach einem Wechsel des Grundsteuermodells. Das wird Sie jetzt nicht überraschen. Aber abgesehen davon, dass wir auch inhaltlich nicht überzeugt sind, ob die Anwendung einer Länderöffnungsklausel für Nordrhein-Westfalen tatsächlich für mehr Rechtssicherheit und Transparenz sorgen würde, wäre es sowohl gegenüber den Immobilienbesitzerinnen als auch gegenüber den Finanzbehörden ein Treppenwitz, nun ein neues Berechnungsmodell zu implementieren. Zu Landtag den wichtigsten Faktoren, die einen funktionierenden Staat ausmachen, gehört nun mal auch Planungsund Rechtssicherheit. Mit Verlaub, es ist doch mehr als vermessen, zu glauben, mit einem Ausstieg aus dem Bundesmodell lasse sich mehr Bürokratie vermeiden. Das genaue Gegenteil wird der Fall sein. Gleiches gilt für Ihre Kritik an den zu hohen Abwassergebühren. Ihre Forderung nach einer Neuregelung ausgerechnet zulasten der Kommunen, deren Finanzsituation Sie ja kennen, können wir nicht nachvollziehen – zumal in Ihrem Antrag kein Wort darüber steht, wie die Kommunen, denen schon jetzt das Wasser bis zum Hals steht, die notwendige Infrastruktur bereitstellen sollen. Diesen Weg können wir nicht mitgehen. Wir hätten uns gerne im Ausschuss intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt. Das wollen Sie anscheinend nicht. Deswegen werden wir uns enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Der Kollege Arndt Klocke hat jetzt das Wort für die Fraktion der Grünen.

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Arndt Klocke GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Kollege Watermeier hat in seiner Rede davon gesprochen, dass die FDP einen kenntnisreichen Antrag aufgeschrieben hat. Diese Auffassung teilen wir nicht. Wenn man einen kenntnisreichen Antrag aufschreibt, wie ich ihn interpretiere, dann hätte man die zahlreichen Versäumnisse aus der eigenen Regierungszeit etwa bei der Grundsteuer, den Straßenausbaubeiträgen und den Abwassergebühren weggelassen. Das gilt zumindest, wenn man gerade mal ein Jahr in der Opposition ist und dazu dann eine Forderung stellt. Auch beim Scholz-Modell bei der Grundsteuer war es doch gerade die FDP, die sich dafür eingesetzt hat, das umzusetzen. Das jetzt zu kritisieren … (Ralf Witzel [FDP]: Das ist doch absurd! Seit drei Jahren, Herr Kollege!) – Das ist nicht absurd, sondern das ist die Bilanz Ihrer eigenen Regierungszeit, die im letzten Sommer endete. (Beifall von den GRÜNEN – Sebastian Water- meier [SPD]: Das ist nun falsch!) Das hat die FDP mitentschieden. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Es sind also mindestens drei … (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 23.08.2023 – Herr Kollege Witzel, Sie sind doch so lange im Parlament. Dass man einen Redner nicht unterbricht oder sich für eine Zwischenfrage einwählt, müssten Sie nach den 25 Jahren im Parlament eigentlich gelernt haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Jetzt zum Konkreten. Wir haben einen grundsätzlichen Dissens bei der Frage, wo man in Zeiten knapper Kassen eine Priorität setzt. In Zeiten knapper Kassen und fehlenden Wohnraums setzen wir Grünen eine Priorität bei der Unterstützung von preisgebundenem Mietwohnungsbau und nicht bei Eigentumsförderung. Das ist ein grundsätzlicher Dissens. Liebe Kollegin Angela Freimuth, wenn ich schon zum Antrag rede, dann würde ich mich über Aufmerksamkeit freuen. (Angela Freimuth [FDP]: Immer!) – Nein, eben war keine Aufmerksamkeit da, aber egal. (Zuruf von der SPD: Sie befragt den Exper- ten!) Wir haben einen Dissens, weil die Eigentumsförderung in Zeiten knapper Kassen nicht die höchste Priorität hat. Man kann mit Wohnungsbauunternehmen, dem Mieterbund und vielen Menschen in der kommunalen Praxis ausführlich darüber reden, dass wir gerade kein großes Problem beim Finden von Eigentum haben. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte in der letzten Legislatur die Chance, in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020, in Zeiten voller Kassen, in diesem Bereich mehr zu tun. Wir Grüne – auch ich persönlich – waren am Anfang bei dem neu aufgelegten Programm der NRW.BANK für 300 Millionen Euro für Eigentumsbildung skeptisch. Dieses Programm gibt es weiterhin. Es gibt also ein gutes Programm der NRW.BANK in diesem Bereich. Im in der letzten Legislatur eingeführten und jetzt weitergeführten Programm „Jung kauft Alt“, das jetzt weiter ausgebaut werden soll, wird Eigentumsbildung mit Nachhaltigkeit verbunden. Wenn gerade in ländlichen Regionen wie Ostwestfalen, dem Münsterland und dem Sauerland Altimmobilien für junge Besitzer, die in diese Häuser einziehen, fit gemacht werden, ist das konkrete Eigentumsbildung, die Sinn macht. Aber die Analyse, dass dieses, wie der Kollege Ritter sagte, bunte Potpourri von Abwassergebühren bis zum Kies-Euro das große Hemmnis bei der Eigentumsbildung sein soll, teilen wir nicht, um es mal sachlich auszudrücken. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Landtag Was wir brauchen, ist mehr Wohnraum in diesem Land, und zwar preisgebundener Wohnraum. Wir haben sehr viele Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die keine Wohnung finden. Das gilt gerade in den großen Städten, in den Schwarmstädten. Die Logik gerade auf der ersten Seite des Antrags, dass, wenn Menschen Wohneigentum erwerben, die Nachfrage nach Mietwohnungen sinkt, erschließt sich mir nicht. Wie soll es dazu kommen? Wenn man als Mieter seinem Vermieter die Wohnung abkauft, dann gibt es kein Mehr an Wohnungen, sondern einen Eigentümerwechsel. Wir brauchen mehr Wohnraum in diesem Land. Das ist das zentrale Ziel. Insbesondere junge Leute finden in den Schwarmstädten keinen Wohnraum. (Christian Dahm [SPD]: Ältere auch nicht!) Darauf liefert die FDP keine Antwort. Die FDP macht sich zum Sprachrohr beim Eigentum. Das ist legitim. Die Aufstellung, die Sie im Antrag machen, ist aber entweder unglaubwürdig, weil Sie es in der eigenen Regierungszeit nicht umgesetzt haben, oder es sind Aspekte, die gerade geregelt worden sind. Das gilt beispielsweise bei den Abwassergebühren. Im letzten Jahr sind sie mit großem Einverständnis der kommunalen Spitzenverbände neu geregelt worden. Die FDP will das jetzt wieder angehen. Die Logik erschließt sich mir nicht. Zum Kies-Euro gibt es noch überhaupt keinen Gesetzentwurf. Ich bin da gespannt auf die Argumentation bei den Rohstoffen. Dass wir zu wenige neue Wohnungen fertigstellen, ist ja ein ganz zentraler Aspekt beim Wohnungsbau. Wie wollen wir es schaffen, mehr Rohstoffe zu gewinnen und mehr in den Bau einzusteigen und zugleich die Rohstoffe vor Ort schützen? Darum geht es ja beim Kies-Euro. Die FDP liefert auch da keine Antwort. Es ist also ein Antrag, der wirklich voll unter der Latte durchspringt. Er steht zur direkten Abstimmung. Wir werden ihn ablehnen. Die Debatte zum Thema „Eigentumsbildung“ werden wir wahrscheinlich weiterführen. Ich bin gespannt, wenn die Ministerin gleich spricht. Sie wird uns wahrscheinlich die neuesten Zahlen der NRW.BANK zum Abruf des Programms mitteilen. (Christian Dahm [SPD]: Da bin ich ja mal ge- spannt! – Ina Scharrenbach, Ministerin für Hei- mat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ich auch!)

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Christof Rasche

Lieber Kollege Klocke, Ihnen entgeht nicht der Blick auf den Bildschirm mit Ihrer Redezeit? 23.08.2023

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Arndt Klocke GRÜNE

Nein, ich habe gesehen, dass die Redezeit zu Ende ist. Ich sage einen letzten Halbsatz: Es gibt gute Programme in diesem Land, die wollen wir weiter stützen und ausbauen, aber die Antworten, die die FDP liefert, sind nicht die Antworten, die es braucht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Kollege Klocke, das war auf jeden Fall mehr als ein Halbsatz. Es war mindestens ein vollständiger Satz, wenn nicht sogar zwei. – Bevor die Ministerin spricht, die gerade schon angekündigt wurde, hat jetzt Herr Clemens für die AfD-Fraktion das Wort.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stoßrichtung des FDP-Antrags trifft zu. Die Erschwinglichkeit des Wohneigentums hat sich vor allem seit Anfang 2022 dramatisch verschlechtert. Mit Ihren Vorschlägen begeben Sie sich jedoch zum Teil nur auf Nebenschauplätze. Zunächst zur Grundsteuer. Die Aufkommensneutralität, die den Bürgern versprochen wurde, wird es nicht geben. Der Anteil der Kommunen, die im vergangenen Jahr ihren Hebesatz erhöht haben, war laut einer aktuellen Studie von Ernst & Young in NRW mit 26 % am höchsten unter allen Bundesländern. Auch mit Blick auf den durchschnittlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B lag NRW mit 565 % an der Spitze. Das waren 44,5 Prozentpunkte mehr als der Bundesschnitt. Sie wissen selbst, dass das Bewertungsmodell bei der Grundsteuer natürlich nicht mehr so schnell gewechselt werden kann, und verweisen auf die nächste Bewertungsrunde. Dann wollen Sie ein flächenbasiertes Grundsteuermodell einführen, aber das Flächenmodell hat ebenso seine Schwächen, auch wenn es besser ist als das, was nun in NRW umgesetzt wird. Eine gerechte Alternative schlägt die AfD vor: Grundsteuer abschaffen und als Ausgleich eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für Kommunen einführen. Dieser Vorschlag würde auch zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen. Nun zur Grunderwerbsteuer. Welch ein Trauerspiel der Landesregierung! Zu Recht kritisieren Sie die Streichung des Grunderwerbsteuerrabatts in der Sommerpause. Damit bleiben wir in NRW bei einem Steuersatz von 6,5 % und stehen damit an der Bundesspitze. Das ist ein entscheidendes Hemmnis für die Wohneigentumsbildung, denn die Grunderwerbsteuer erhöht das nötige Eigenkapital in der Regel eins zu eins. Landtag Die Rabattregelung der NRW.BANK hätte bis zu einer dauerhaften bundesgesetzlichen Regelung verlängert werden müssen. Dazu hatte die AfD übrigens schon vor einem Jahr einen Antrag gestellt. Wir meinen auch, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister den Vorschlag des Bundesfinanzministers aufgreifen sollte, denn er bietet zumindest die Aussicht auf eine weitgehende Ermäßigung der Grunderwerbsteuer bei einem erstmaligen Kauf. Die AfD-Fraktion will für die Bürger noch mehr Entlastung erreichen: Das angemessene Eigenheim muss nicht nur beim Ersterwerb von der Grunderwerbsteuer völlig freigestellt werden. Die Gründe dafür haben wir in unserem eigenen aktuellen Antrag zu diesem Thema dargelegt. Dieser wird morgen im Plenum behandelt. Mit dem Tenor Ihres Antrags, dass die gesamte politische Landschaft nicht gerade eigentumsfreundlich sei, liegen Sie in der Tendenz richtig. Das betrifft auch die Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Abwassergebühren und den schwarz-grünen Kies-Euro. Diese wichtigen Themen werden wir in den nächsten Monaten noch zu besprechen haben. Dennoch hat Ihr Antrag insgesamt eine leichte Schieflage. Sie fordern – Zitat – „Maßnahmen zu ergreifen, die den Erwerb und die Nutzung von selbstgenutztem Wohneigentum so günstig wie möglich halten und bestmöglich vereinfachen“. Im Konkreten verlangen Sie aber nicht genug. Dazu fehlt Ihnen der Mut. Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Hebel, aber sie sollte – wie ich es vorhin schon ausgeführt habe – nicht nur für den Ersterwerb entfallen. Damit es ein rundes Paket wird, bedarf es außerdem weiterer Entlastungen, etwa auf der Finanzierungsseite in Form von Erleichterungen beim Eigenkapital. Bei den Baukosten könnte die Landesregierung den Gebäudetyp E als Chance begreifen. Außerdem sollte im sozialen Wohnungsbau endlich die Wohnformen-Neutralität der Förderung hergestellt werden. Auch dazu haben wir im September vergangenen Jahres bereits ein Antrag eingereicht. Fazit: Trotz der richtigen Stoßrichtung können wir aufgrund Ihres fehlenden Mutes bei der Grundsteuer und auch bei der Grunderwerbsteuer nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung spricht Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Überschrift über diesem Antrag der FDP lautet: „Mehr bürgerfreundliche Politik: 23.08.2023 Feldzug gegen Wohneigentum beenden – Wohnen muss bezahlbar bleiben!“. Seit wann setzen sich die Freidemokraten für Bezahlbarkeit im Wohnraum ein? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das muss ich in diesem Fall ganz ernsthaft fragen. Dieser Antrag macht mich wirklich sauer. (Marcel Hafke [FDP]: Unverschämtheit!) Das merken Sie gerade. Ich frage mich wirklich, wen Sie eigentlich mit dieser im Plenum gehaltenen Rede (Marcel Hafke [FDP]: Machen Sie erst mal Ihre Hausaufgaben! Müssen wir auch noch gegen Sie Klage einreichen? – Thorsten Klute [SPD]: Huijuijui!) – abgesehen von meinem unmittelbaren Vorredner –, mit diesen einfachen Aussagen am Ende des Tages für dumm verkaufen wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Marcel Hafke [FDP]: Unverschämtheit!) Sie waren schließlich an der letzten Regierung beteiligt. Sie haben das Grundsteuermodell mit abgestimmt. Die Erhebung der Grundsteuer ist mit Ihnen auf den Weg gebracht worden. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Sie brüllen mich in diesem Parlament nicht nieder! Damit das auch einmal klar ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Bei der Grunderwerbsteuer, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, haben wir uns im letzten Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir uns auf der Bundesebene gemeinsam für die Einführung von Freibeträgen einsetzen. Das ist in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen. Natürlich setzt sich die aktuelle Landesregierung in der Fortsetzung des Ganzen für die Einführung dieser Freibeträge ein. Dafür brauchen wir von Ihnen – offen gesagt – keine Aufforderung. Ich komme zu dem Thema „Straßenausbaubeiträge“. Sie wissen, dass seit dem vergangenen Jahr für die Bürgerinnen und Bürger de facto 100 % der anfallenden Ausbaubeiträge übernommen werden. Dazu werden Sie im nächsten Plenum den Gesetzentwurf bekommen, der dann auch den rechtlichen Nachvollzug sichert. Insofern ist dieser von Ihnen angeführte Punkt ebenfalls überflüssig. Die Vorredner haben es vorhin deutlich gemacht: Sie tragen lediglich irgendetwas ohne Bezug zusammen. Um eines sehr deutlich zu machen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert die Vermögensbildung. Wir fördern die Eigentumsbildung. Wenn Sie aktuell die Situation im Bausektor betrachten, dann sehen Sie, dass uns die Baugenehmigungszahlen Landtag bei sehr vielen Menschen, die einen Traum vom Eigentum haben, gerade im Ein- und Zweifamilienhausbereich oder im Bereich der klassischen Eigentumswohnung wegbrechen. Deswegen haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen das erste Mal in der Geschichte dieses Landes für Menschen mit mittleren Einkommen gerade bei der Eigentumsbildung einen Zugang zur öffentlichen Wohnraumförderung geschaffen. Wir haben zum März mit der Veröffentlichung der öffentlichen Wohnraumförderbestimmungen gleichzeitig die Konditionen im Förderprogramm der landeseigenen NRW.BANK deutlich geändert. Wir haben höhere Einkommensgrenzen gesetzt als die Bundesregierung mit ihrem KfW-Programm, weil wir gesehen haben: Die Mitte fällt aus der Vermögens- und Eigentumsbildung und damit letztendlich aus der Altersabsicherung heraus. Außerdem haben wir als Landesregierung noch einmal nachgelegt: Zum 1. September werden die drei NRW.BANK-Förderprogramme „Wohneigentum“, „Nachhaltig Wohnen“ und „Gebäudesanierung“ deutlich geändert. Insbesondere im Bereich „Wohneigentum“ können wir damit auch das Problem der Anschlussfinanzierungen angehen. Viele Menschen haben derzeit das Problem, dass ein Kreditvertrag ausläuft und sie nur zu viel schlechteren Konditionen einen Anschlussvertrag bekommen. Deswegen haben wir das NRW.BANK-Programm „Wohneigentum“ gemeinsam weiterentwickelt, sodass damit Anschlussfinanzierungen möglich sind. Es sind zudem neue Laufzeitvarianten möglich, und wir haben auch eine feste Zinsverbilligung eingeführt. Des Weiteren haben wir über das NRW.BANK-Programm „Gebäudesanierung“ dafür Sorge getragen, dass Förderhöchstgrenzen erhöht worden sind. Insbesondere für Menschen mit Eigentum ist das Thema „Modernisierung“ ganz zentral. Ihnen bereiten die aktuellen Diskussionen darüber, wie wir die zukünftige Gebäudesanierung regeln und was zukünftig in der Gebäudeenergieeffizienz vorgeschrieben wird, Sorgen.

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Christof Rasche

Frau Ministerin Scharrenbach, es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage vor. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr gern, Herr Präsident.

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Christof Rasche

Herr Kollege Dahm. Bitte sehr. 23.08.2023

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben jetzt ausführlich dargelegt, wie das neue Programm aussieht. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir das durchaus unterstützen; wir haben das nicht kritisiert. Wenn man Fördersätze senkt, Laufzeiten verlängert und auch die Einkommensgrenzen verbreitert, ist das durchaus positiv. Wir werden uns dann angucken, wie das ankommt. Aber die zentrale Frage bleibt doch – Sie sind soeben auch auf das andere Förderprogramm zur Wohneigentumsförderung eingegangen, das die Kollegin Freimuth dargestellt hat –: Wo sind die 80 Millionen Euro geblieben, die noch im Topf waren?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. Der Kollege Klocke hat vorhin angekündigt, dass ich Zahlen mitbringen würde. Ich muss gestehen, ich habe sie nicht dabei. Aber ich glaube, es gibt heute noch eine mündliche Fragestunde, und der Kollege hat sich darauf entsprechend vorbereitet. Wir, also CDU und FDP, haben in der vergangenen Legislaturperiode zur Überbrückung für die Zeit, bis der Freibetrag im Rahmen der Grunderwerbsteuer auf der Bundesebene im entsprechenden Gesetz ermöglicht wird, dieses Sonderprogramm auf den Weg gebracht. Das ist angeklungen. Wir haben infolge von Gesetzen, die zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt worden sind, de facto Steuermindereinnahmen bzw. Mindererträge, die es erforderlich machten, dort tätig zu werden. Wir haben das als Landesregierung anders gemacht, als es im Frühjahr 2022 mit der KfW-Förderung gemacht wurde, die hart gestoppt wurde. Der Kollege Optendrenk hat gesagt: Die Anträge, die da sind, werden auch auf jeden Fall bearbeitet, um mit so einem Programm eben nicht für eine zusätzliche Unsicherheit zu sorgen. Neben dieser Frage, was wir tun, um Eigentum bzw. Eigentumsbildung auch in dieser schwierigen Zeit landesseitig zu unterstützen, lassen Sie mich abschließend auf das Thema „Abwassergebühren“, das hier im Antrag der Freidemokraten aufgegriffen wird, eingehen. So, wie Sie das schreiben, bleiben Sie bei dem grundsätzlichen Ansatz, den Sie in der Fiskalpolitik verfolgen, nämlich: Erträge mindern, Ausgaben steigern und Kredite zurückführen. Dieser Dreiklang klappt nicht. Er klappt nirgendwo. Trotzdem versuchen Sie ihn immer wieder vorzutragen. Landtag Wir haben die Abwassergebühren rechtssicher aufgestellt. Sie haben völlig unterschiedliche Situationen in den Städten und Gemeinden bei Kanälen, die dringend an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden müssen. Erinnern Sie sich an die große Naturkatastrophe mit dem Starkregen und dem Hochwasserereignis in Nordrhein-Westfalen vor zwei Jahren: Auch Niederschlagswasserkanäle müssen in Richtung Resilienz und Aufnahmefähigkeit angepasst werden für den Fall, dass in kurzer Zeit viel Wasser auf wenig Raum fällt. Diese Investitionen werden viel kosten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich frage Sie jetzt aus meiner persönlichen Überzeugung heraus, auch wenn der Bund der Steuerzahler das immer anders sieht: Ist es wirklich Ihr Ansatz, dass die Mittel für diese Investitionen im Untergrund – nicht nur für die Erhaltung, sondern auch für die Erneuerung und den Neubau –, die viel Geld kosten werden, über eine Grundsteuer gezogen werden sollen? Wasser ist eine natürliche Ressource, und den Verbrauch natürlicher Ressourcen belegt man mit einer Gebühr. Der, der viel verbraucht, zahlt auch viel, weil es einen Anreiz setzt, die natürliche Ressource Wasser zu sparen. Wenn Sie das über die Grundsteuer ziehen, wie Sie das möglicherweise für sich vorhaben, dann belohnen Sie die, die viel Wasser verbrauchen, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) und bestrafen am Ende die, die nicht mit Wasser aasen. Deswegen ist eine Gebühr der richtige Schritt. Die Abwassergebühren in den Städten und Gemeinden sind aus meiner Sicht transparent, weil sie in Räten in öffentlichen Sitzungen beschlossen werden. Da ist nichts mit Hinterzimmern, so wie Sie das in Ihrem Antrag darstellen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5388. Wer stimmt zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer lehnt ab? – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Somit ist der Antrag Drucksache 18/5388 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Nein zum Smart Meter Rollout: Freie Stromzählerwahl für selbstbestimmte Bürger: Individuelle Ausgabenverantwortung statt kollektiver Kostenverteilung auf sämtliche Stromkunden 23.08.2023 Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5419 Herr Loose hat sich für die antragstellende Fraktion der AfD schon auf den Weg gemacht. Bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann haben Sie sich das letzte Mal Ihren Stromzähler zu Hause angeschaut? Diese Aluminiumscheibe, die sich da romantisch dreht und wo Sie irgendwann den roten Streifen erkennen können. Das ist schon fast Romantik pur. Es ist nicht nur romantisch, sondern auch extrem nachhaltig. Denn diese alten Zähler, die Ferraris-Zähler, halten 40 Jahre lang und müssen nur alle 16 Jahre geeicht werden. Wunderbar. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Doch diese Romantik, diese Nachhaltigkeit, ist nichts für die Regierung. Denn diese möchte, dass Sie diese nachhaltigen Zähler ausbauen und dafür neue Zähler bekommen, die nur halb so lange halten. Das sollen dann digitale Zähler sein, die regelmäßig den Stromverbrauch an die Energiekonzerne melden. Das Schöne ist: Die neuen Zähler kosten etwa fünfbis sechsmal so viel wie die alten Zähler. Die alten Zähler kosten 13 Euro pro Jahr, die neuen Zähler um die 100 Euro und mehr. Aber kein Problem: Das merken Sie auf der Stromrechnung zunächst nicht, denn Sie selber bekommen auf die Stromrechnung nur 20 Euro aufgetragen. Die restlichen 80 Euro werden über die Netzentgelte auf alle Stromkunden übertragen. Das heißt, Ihr Nachbar zahlt ein bisschen von Ihrem Stromzähler, und dafür zahlen Sie etwas für den Ihres Nachbarn. Ein wunderbares Solidarsystem, oder? Aber halt, die digitalen Zähler sind ja auch viel besser. Da können Sie sich dann ins Internet einloggen, sich bei Ihrem Anbieter anmelden und können dann sehen, wie viel Strom Sie in der letzten Viertelstunde verbraucht haben. Ich komme zum Anfang meiner Rede zurück: Wie häufig haben Sie sich wirklich diesen alten Zähler angeschaut? Was glauben Sie, wie häufig werden Sie den neuen Zähler anschauen? Die Erfahrungen, auch die Modelle und Studien, die wir dazu haben, zeigen eines: Die Menschen machen das in ersten drei, vier Tagen, und danach schaut über Jahre keiner mehr nach. Warum sollte man das auch ständig nachschauen? Jeder normale Bürger weiß doch, wer die großen Stromfresser sind. Dafür brauchen Sie kein Elektriker zu sein, dafür brauchen Sie nicht bei MediaMarkt zu arbeiten. Es sind halt die Großgeräte. Das ist der Herd, das ist der Kühlschrank, das ist die Wasch-Landtag maschine. Dafür braucht man sicherlich keinen digitalen Zähler. Die Befürworter der sogenannten Energiewende behaupten, dass Sie als Bürger künftig den Strom dann verbrauchen, wenn er besonders günstig ist. Meine Damen und Herren, wie viele von Ihnen haben denn eigentlich unterschiedliche Stromtarife je nach Tageszeit, vielleicht einen Nacht- und einen Tagestarif? Vermutlich auch keiner von Ihnen. Sehen Sie, kein Mensch braucht diese digitalen Zähler. Doch trotzdem zwingt die Regierung Millionen Menschen, ihre Zähler auszutauschen. Wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen, dann zwingt Sie der Staat dazu, Ihren Zähler zu tauschen. Bauen Sie eine größere Photovoltaik-Anlage aufs Dach, dann zwingt Sie der Staat dazu, Ihren Zähler auszutauschen. Durch den Austausch haben Sie als Bürger zwar keinen Vorteil, aber der Staat hat einen Vorteil. Denn bei wem dieser Zähler eingebaut ist, bei dem kann zukünftig ein Netzbetreiber den Strom viel einfacher abstellen, wenn mal der Wind nicht weht und die Franzosen ihren Atomstrom selbst brauchen wollen. Dann heißt es: Abschalten für die Energiewende! Und ohne Strom keine Heizung, kein warmes Essen. Willkommen im Strommangelland der Zukunft! Wir als Alternative für Deutschland sagen ganz klar: Die Menschen wollen Freiheit, die Menschen wollen eigene Entscheidungen und keinen Zwang über die EU, keinen Zwang über die Bundesregierung. Gerade wir Abgeordneten aus dem größten Bundesland hier in Deutschland sollten doch da ein Zeichen setzen. Deshalb freue ich mich auf die Zustimmung zu unserem Antrag für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Dr. Untrieser das Wort.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das waren gerade wieder mal ein Antrag und eine Rede aus der Kategorie à la Kaiser Wilhelm: Ich glaube nicht an das Automobil, sondern ich glaube an das Pferd. (Beifall von der CDU) Sie legen ja eine Technologiefeindlichkeit an den Tag, die einen sehr verwundert. Denn schauen wir nur mal ins europäische Ausland, wie es da mit mobilen Messeinheiten, mit intelligenten Stromzählern aussieht. In Dänemark und Schweden – das hätten Sie leicht recherchieren können – sind 100 % der Stromzähler intelligente Messsysteme. In Spanien, Finnland, Italien und Norwegen sind 98 % der Stromzähler intelligente Messsysteme, in Frankreich sind es ungefähr 80 %. 23.08.2023 Jetzt frage ich Sie: Ist denn das Leben da so schlimm oder so dramatisch oder – um es mit Ihren Worten zu sagen – so unromantisch, wenn man jetzt nicht mehr vor dem alten Ferraris-Zähler sitzt, sondern vor der digitalen Messeinrichtung? Ich glaube, die Menschen in diesen Ländern sehen das alle viel entspannter, als Sie uns gerade in Ihrer Schreckensdiskussion hier weismachen wollten. Deswegen ist es auch ein vernünftiger Weg. Es ist doch in allen Lebensbereichen so. Sie haben auch kein analoges Telefon mehr. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer weiß das schon?) – Ja, vielleicht doch. – Sie haben heute digitale Telefone. In allen Lebensbereichen gehen wir doch von der analogen auf eine digitalisierte Technik. Das ist auch besser, das ist moderner, das ist auch sicher. Von daher kann ich nicht verstehen, dass Sie immer wieder diese alte Leier spielen und den Menschen Angst machen wollen. Es ist natürlich so, dass ein digitaler Stromzähler ein bisschen teurer ist als der alte Ferraris-Zähler. Dafür bekommen Sie auch ein Mehr an Leistungen. Die Kosten sind ja auf 20 Euro pro Verbraucher gedeckelt. Sie bekommen dafür auch ganz neue Features. Ja, vielleicht kann ich die bisherigen Abschlagszahlungen mit monatlichen Abrechnungen ersetzen. Ich kann vielleicht von Stromlieferanten ganz neue kundenindividuelle Verträge bekommen. Denken Sie mal an den Mobilfunkbereich. Da ist gibt es das heute auch schon. Weil Sie sagten, heute könnten die Kunden damit noch gar nichts anfangen: Da hätten Sie auch mal besser recherchieren sollen. Denn ab 2025 müssen die Versorger genau solche Tarife anbieten, mit denen Sie dynamische Stromtarife haben. Also spätestens ab 2025 können Sie sich aussuchen, ob Sie einen Tarif nehmen, bei dem Sie sagen: Ich spare halt in der Stunde, wo viel Sonne oder viel Wind da ist. Dann wird daraus ein Schuh, und dann haben Sie einen echten Vorteil. Sie haben aber auch schon heute Energieversorger, die genau das anbieten. Insofern regelt das heute schon der Markt. Wenn Sie das wollen, dann können Sie das machen. Sprechen Sie doch mal mit Leuten, die sich zum Beispiel heute eine neue Photovoltaikanlage angeschafft haben und mit ihrer App kommen. Ich kenne sehr viele Menschen und habe in letzter Zeit mit vielen Bürgerinnen und Bürgern auch darüber geredet. Die kommen ganz stolz mit ihrer App und sagen: Schau mal, ich kann dir gerade in Echtzeit zeigen, was ich gerade für eine Stromerzeugung auf meinem eigenen Dach habe, auch gestern oder vorgestern oder im letzten Monat. Die Menschen sind total begeistert und sagen: Ja, ich denke jetzt wirklich daran: Landtag Wann verbrauche ich meinen Strom? Wann mache ich die Spülmaschine an, wann mache ich die Waschmaschine an? Es ist ein ganz natürliches Verhalten, das die Menschen an den Tag legen, weil sie die digitalen Daten in Echtzeit haben. Es ist eben das Problem, dass wir das mit dem alten Stromzähler nicht hatten. Von daher ist eine schöne, eine gute Sache. Deswegen ist es gut, dass wir in Deutschland bis zum Zieljahr 2030 alle Stromzähler digital machen. Insofern ist das eine …

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Christof Rasche

Herr Kollege Dr. Untrieser, es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Loose vor.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Ja, gern.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Untrieser, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es auch ganz einfach. Wenn das alles so toll ist, warum müssen Sie die Bürger dann dazu zwingen, diesen Austausch vorzunehmen? – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Danke für die Frage. Ich sagte ja bereits: Jetzt gibt es schon Tarife; Sie können das machen. Aber es macht in einem großen Energiesystem auch insgesamt Sinn, dass Sie Systemstabilität haben. Denn wenn wir in eine Zukunft gehen, in der immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien kommt, dann liegt es auf der Hand, dass Sie Zeiten mit sehr viel Strom und Zeiten mit viel weniger Strom aus erneuerbaren Energien haben. In dem Maße macht es auch für die Energieversorger und den Netzbetreiber Sinn. Wenn Sie diese Gespräche mal führen würden, dann würden Ihnen Energieversorger und Netzbetreiber sagen: Es macht volkswirtschaftlich einfach Sinn. Es macht es insgesamt günstiger, dass wir eine große Zahl von mobilen Messgeräten haben. Deswegen ist das der richtige Weg. Wir machen das für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir machen es für die Energieversorger, wir machen das für ein günstiges und regeneratives Stromsystem, das wir dann in Zukunft haben werden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Und so bin ich schon am Ende dieser Rede. Wie gesagt, Es ist wieder ein Problem, das Sie aufgerissen haben, das gar keins ist. Denken Sie an die Menschen in Norwegen, in Schweden und Dänemark. 23.08.2023 Fragen Sie doch da mal nach Ich glaube, die Menschen dort haben gute Erfahrungen gemacht mit digitalen Stromzählern, und das werden die Menschen in Deutschland dann auch machen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Christian Obrok für die Fraktion der SPD, bitte sehr.

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Christian Obrok SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik muss vorausschauend handeln. Das gilt auch für das Gelingen der Energiewende. Es wird in Deutschland an vielen Stellen daran gearbeitet, die Energiewende zum Erfolg zu führen, in der Wissenschaft, in der Politik, in den Verwaltungen und auch bei den Unternehmen im Land, und das ist auch gut so. Neben einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gehört dazu natürlich auch die Modernisierung unserer Stromnetze und damit verbunden unmittelbar die Frage, wie wir den ständig wachsenden Anteil an sauber produziertem Strom aus Sonne und Wind besser einsetzen können. Denn wir können unseren Strom demnächst intelligenter nutzen, als wir es heute tun. Am Beispiel von Elektroautos kann man das ganz gut erklären. Es ist nicht besonders schlau, wenn wir in Zukunft riesige Mengen an Strom einsetzen, um Elektroautos dann aufzuladen, wenn gerade wenig Strom im Netz ist. Denn dann ist der Strom teuer, und gegebenenfalls muss der Strom auch noch aus Gasund Kohlekraftwerken zugeschaltet werden mit einem entsprechenden Ausstoß an schädlichem CO . Es geht also darum, smart zu sein und smarte Entscheidungen zu treffen. Eine Schlüsselfunktion kommt hier den intelligenten Stromzählern zu, die in Zukunft in unseren Häusern und Wohnungen hängen werden. Diese intelligenten Zähler und Messsysteme werden unser Stromnetz modernisieren und mit ihm kommunizieren. Und sie werden wissen: Jetzt ist viel Strom im Netz, und deshalb ist vielleicht jetzt auch ein guter Zeitpunkt, um die Waschmaschine einzuschalten oder das Elektroauto aufzuladen und sogar Geld zu sparen – ganz automatisch, wenn man das vorher entsprechend eingerichtet und das Auto an der Wallbox angehängt hat. Mit intelligenten Stromnetzen können wir in Zukunft moderne Elektroautos auch als Speicher benutzen, um wieder Strom günstig ans Netz zurückzugeben, anstatt Gas- oder Kohlekraftwerke anzuwerfen, die wir teuer bezahlen müssen. Soweit zur Zukunft. Jetzt zur Vergangenheit und damit zum Antrag der AfD. Wer den menschengemachten Klimawandel Landtag leugnet, der sieht auch keine Notwendigkeit für eine gelingende Energiewende. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wer immer nur in den Rückspiegel schaut, der verpasst den Fortschritt. Und wer sich technischen Innovationen verweigert, der wird abgehängt. (Beifall von der SPD und Michael Röls-Leit- mann [GRÜNE]) Wir haben eben schon vom Kollegen Untrieser gehört, in Skandinavien sind die Zähler schon im Gange, und den Menschen dort geht es gut. Die AfD versucht mit ihrem Antrag wiederholt, die Energiewende hier bei uns zu diskreditieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit falschen Behauptungen zu verunsichern. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Digitale intelligente Stromzähler helfen beim Energie- und damit auch beim Kostensparen. Die SPD wird sich im Bund weiterhin dafür einsetzen, dass beim Rollout dieser Zähler die komplexen Datenschutzinteressen berücksichtigt werden und keine monopolistische Marktmacht entsteht. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dabei ernst genommen und können selbstständig Einfluss auf ihre Stromkosten und -nutzung nehmen. So geht Zukunft. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Obrok. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Abgeordnete Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben in den Reden zuvor schon gehört: Smart Meter ermöglichen es, Stromkosten in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen zu sparen. Diese Tarife müssen ab 2025 angeboten werden, aber bereits jetzt gibt es sie schon vereinzelt. Die AfD schreibt in ihrem Antrag: Soll doch jeder selbst entscheiden, was bei ihm, bei ihr für ein Stromzähler hängt. Die Relevanz eines digitalen Stromnetzes für eine gelingende Energiewende ist schon dargestellt worden. Aber ich möchte auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Ich persönlich genauso wie viele Millionen andere Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen können nicht selber entscheiden, was für ein Stromzähler bei ihnen hängt. Das bedeutet, dass die AfD hier Millionen Mieterinnen und Mietern in Nordrhein-Westfalen nicht ermöglichen möchte, davon zu 23.08.2023 profitieren, Strom dann zu verbrauchen, wenn er günstig ist. Die AfD möchte Mieterinnen und Mietern nicht ermöglichen, Stromkosten zu sparen. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Das ist vielleicht egal, wenn das nur Pennys sind, aber es gibt viele Menschen in Nordrhein-Westfalen gerade in der aktuellen Situation, die die Möglichkeiten und auch die Verpflichtung für die Vermieter brauchen, das tun muss, damit sie selber die Kostenkontrolle bei ihrem Stromverbrauch in der Hand haben. Deswegen ist es auch eine soziale Frage, dass Smart Meter in Nordrhein-Westfalen und Deutschland ausgerollt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – An- dreas Keith [AfD]: Sozial wäre, wenn wir einen anständigen Strompreis hätten, was Sie verhindern!) Die AfD ist innovationsfeindlich und überhöht auf skurrile Art und Weise Technologie der herkömmlichen analogen Ferraris-Zähler. Aber das wundert kaum: Diese Technologie wurde im 19. Jahrhundert erfunden. Und da kommt ja auch das Weltbild der AfD her. Deswegen passt es doch hervorragend zusammen. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD ist gegen Smart-Meter-Rollouts des Bundes. Nach ihrer Auffassung sind die Kosten der Anschaffung für die Verbraucher zu hoch, und die Kosten-Nutzen-Abwägung sei fraglich. Nun fordern Sie die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Verbraucher ihre Strommessgeräte frei wählen können. Meine Damen und Herren, Smart Meter sind bei der Einführung teurer als die bisherigen analogen Ferraris-Zähler. Der Mehrwert der Smart Meter liegt in der Digitalisierung und der Flexibilisierung der Stromnutzung. Smart Meter eröffnen Verbrauchern ein Energiesparpotenzial zwischen 5 % und 8 %. Smart Meter ermöglichen dynamische Stromtarife. Sie unterstützen die Verlagerung des Strombezuges in kostengünstigere Zeiten mit einem hohen Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energien. Die konkrete Preisentwicklung für Endverbraucher hängt daher maßgeblich von der Möglichkeit ab, auf diese Preisschwankungen zu reagieren und die eigene Nachfrage zu flexibilisieren. Insbesondere bei Haushalten mit größeren flexiblen Verbrauchs-Landtag richtungen wie Ladepunkten, Wärmepumpe, Speicher oder auch der Waschmaschine besteht durch das größere Verschiebepotenzial ein großes Einsparpotenzial. Die Stromnutzung wird durch Flexibilisierung und smarte Steuerung günstiger. Kosten für Smart Meter sinken mit Markthochlauf im Preiswettbewerb. Handys waren bei der Einführung auch deutlich teurer als gewöhnliche analoge Telefone in den Haushalten. Genauso revolutionär sind Smart Meter für die Stromnutzung. Man kann mit ihnen mehr machen als mit den analogen Zählern. Die Debatte hierzu wurde im Bundestag geführt. Auf Landesebene macht die Diskussion wohl wenig Sinn, da wir hier keine sachliche Zuständigkeit haben. Im Bundestag wurde von meinem Kollegen Konrad Stockmeier deutlich gemacht, Haushalte und Unternehmen jeglicher Größe werden mit Smart Metern noch mal ganz anders an der Energiewende partizipieren und sie mitgestalten können, als es bisher der Fall war. Mit diesem Smart-Meter-Rollout werden neue Geschäftsmodelle in der Produktion, in der Verteilung, in der Speicherung und in der Nutzung von Energie am Markt entstehen. Da entstehen Angebote, Lösungen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Von diesen werden die Verbraucher in der Breite ganz entschieden profitieren. Sie werden ganz anders von niedrigen Energiepreisen profitieren können. Wenn sie einspeisen, werden sie auch von hohen Energiepreisen profitieren können. Ja, wir machen da jetzt einen Aufholprozess, aber mit dem Smart Meter setzen wir eine technologische Innovation aufs Gleis; denn mit unseren Geräten wird man wesentlich mehr machen können, als einfach nur Daten zu übermitteln. Der Verbraucher wird Stromverbrauch und Stromproduktion proaktiv mitgestalten können. Das will die AfD scheinbar verhindern. Es zeigt, die AfD ist gegen Innovationen. Die AfD ist gegen Wettbewerb. Sie ist die Partei von gestern. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Digitalisierung der Energiewelt in Deutschland angeschoben wird, haben eine wirklich lange Historie. Ich kürze ab: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat endlich den Durchbruch geschafft. Auch nachdem unter 23.08.2023 anderem hier Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu der alten Regelung getroffen wurden, wurde jetzt ein Neustart ermöglicht. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist Ende Mai 2023 in Kraft getreten. Ich freue mich sehr, dass die staatstragenden Parteien hier Ja sagen zur Digitalisierung und zu der damit verbundenen Agilität und Flexibilisierung, was die Stromzähler angeht. Davon werden wir gesamtwirtschaftlich, aber vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren können. Warum ist das so? 97 % der sogenannten Energiewende werden im Verteilnetz stattfinden. Das heißt, genau da wird es darauf ankommen, dass die Verteilnetze smart und digital miteinander arbeiten. Wo wird produziert? Wo wird verbraucht? Wo kann gespeichert werden? So verbinden wir die Produktion auf dem Dach mit dem Speicher in der Wallbox oder dem Elektroauto im Carport. Um die Frage „Wen trifft eigentlich die Pflicht?“ einfach mal einzuordnen: Alle, die mehr als 7 Kilowattstunden Leistung produzieren oder mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, das zu tun. Der durchschnittliche Verbrauch einer Familie liegt heutzutage bei ungefähr 4.500 Kilowattstunden. Also, richtig ist, dass wir alles dafür tun müssen, dass die Stadtwerke das jetzt so schnell wie möglich zu einem attraktiven Angebot machen, um Akteurinnen in der Energiewende sein zu können. Richtig ist, dass – gucken wir einmal nach oben oder raus – wohl gerade Photovoltaikanlagen ganz schön viel Energie produzieren. Wären wir jetzt Kundinnen eines Stromversorgers, der den digitalen Smart-Metering-Zähler schon hätte, dann könnten wir entscheiden: Mache ich die Waschmaschine oder Spülmaschine jetzt an, weil die Kosten, die mir dabei entstehen, jetzt am günstigsten sind? Was ist das für eine Welt, in der wir leben können bzw. in der wir in Teilen hier in Nordrhein-Westfalen schon leben oder auch arbeiten? Letzter Punkt, nur der Form halber auch erwähnt: Auch für analoge Stromzähler werden Anschlussgebühren fällig. Da ändert sich also nichts, auch wenn digitale eingesetzt werden. Wir schließen uns der Forderung des Antrags nicht an, sondern unterstützen als Regierung das, was – wenn ich das mal erwähnen darf; das ist positiv – alle staatstragenden Parteien hier im Sinne des Gelingens der Energiewende im Verteilnetz kundgetan haben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Für die AfD hat sich noch einmal der Landtag Abgeordnete Herr Loose gemeldet, der jetzt die restlichen 47 Sekunden der Redezeit ausnutzt.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Zunächst einmal: Die Stromzähler für etwa 100 Euro, die Sie da haben, können all das gar nicht, was Sie da erzählen. Die digitalen Stromzähler für 100 Euro machen nichts anderes, als alle 15 Minuten einen Wert zu speichern. Mehr können die nicht. Die können Ihnen nicht sagen, wann der Strom billig ist, wann gerade viel Strom im Netz ist. Meine Damen und Herren, leider haben Sie sich mit dem Thema wieder einmal nicht beschäftigt. Dementsprechend kann kein Bürger auch nur einen einzigen Cent mit dieser Art von Smart Metern sparen. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Das stimmt nicht!) Wenn 10 Millionen Haushalte den Zähler austauschen, dann ergeben sich dadurch Jahr für Jahr 1 Milliarde Euro Mehrkosten, 1 Milliarde Euro, die für neue Lehrer fehlen, 1 Milliarde Euro, die für Straßen und Brücken fehlen, Geld unserer Bürger, welches Sie mit vollen Händen verschwenden wollen. Das lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Loose. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags in der Drucksache 18/5419. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5419, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4567 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie Klimaschutz und Energie Drucksache 18/5489 zweite Lesung 23.08.2023 Damit eröffne ich die Aussprache. Für die CDU hat als Erstes der Abgeordnete Hoppe-Biermeyer das Wort.

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Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine erste Rede hier im Landtag liegt jetzt etwas mehr als sechs Jahre zurück. Damals wie heute war Windkraft das Thema. Vor dem Regierungswechsel 2017 herrschte in Nordrhein-Westfalen Wildwuchs bei der Windkraft. In meinem Wahlkreis, dem Paderborner Land, fand ich damals sinnbildlich verbrannte Erde vor. (Thorsten Klute [SPD]: Aha!) Kommunen beklagten zu Recht die große Rechtsunsicherheit. Kein Flächennutzungsplan schien mehr rechtssicher. (Thorsten Klute [SPD]: Euch geht es richtig schlecht damit!) Seitdem verging für mich fast kein Tag, an dem ich mich nicht irgendwie mit dem Thema „Windkraft“ befasst hätte. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ich habe mit Hunderten Menschen in meinem Wahlkreis und darüber hinaus gesprochen, um das bis 2017 verloren gegangene Vertrauen in die Politik Schritt für Schritt zurückzugewinnen. (Dietmar Brockes [FDP]: Das geht heute wie- der verloren!) Dieser Landesregierung ist genauso wie der vorherigen klar, dass die Energiewende nur mit und nicht gegen die Menschen zu schaffen ist. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, ja!) Es geht um Akzeptanz – nicht mehr und nicht weniger. Die Einführung der 1.000-Meter-Abstandsregelung nahm dabei eine zentrale Rolle ein. Die 1.000-Meter-Regelung hat in der vergangenen Legislaturperiode für Klarheit und Orientierung gesorgt. Einerseits wurden mit diesem Gesetz Wohngebiete und Anwohner geschützt und andererseits Kommunen in ihrer Planungs- und Rechtssicherheit gestärkt. (Beifall von der FDP) Zu diesem Zeitpunkt war die 1.000-Meter-Abstandsregelung ein sinnvolles Instrument und die richtige Entscheidung. (Thorsten Klute [SPD]: Nein, auch damals nicht! – Dietmar Brockes [FDP]: Immer noch!) Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Frühjahr 2022 hat sich die energiepolitische Lage in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Landtag Westfalen jedoch dramatisch geändert. Um zukünftig nicht mehr von russischem Gas abhängig zu sein, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Der Bund reagierte mit dem Wind-an-Land-Gesetz. Die Grundidee, dass Flächenländer prozentual mehr Fläche für den Ausbau von Windkraft bereitstellen müssen als Stadtstaaten, halte ich für gerecht. 0,5 % sind dabei für Hamburg mindestens so herausfordernd wie 2,2 % für Mecklenburg-Vorpommern. Für Nordrhein-Westfalen liegt die Vorgabe bei 1,8 %. Es bleibt also festzuhalten, dass eine Flächenregelung an die Stelle der Abstandsregelung tritt. Ja, die 1.000 m werden abgeschafft, aber dafür werden exakt Flächen definiert, auf denen in Zukunft Windkraft rechtssicher ausgebaut werden kann; (Dietmar Brockes [FDP]: Und dazwischen?) im ersten Schritt auf Beschleunigungsflächen und im zweiten Schritt auf Flächen, die über die Regionalplanung festgelegt werden. (Dietmar Brockes [FDP]: Und in der Zwischen- zeit?) Das heißt, dass wir 1,8 % der Fläche von Nordrhein-Westfalen für Windkraft bereitstellen müssen. Aber das bedeutet eben auch, dass 98,2 % rechtssicher frei von Windkraft bleiben. 3,1 % der Fläche in NRW sind nach einer LANUV-Studie für den Windkraftausbau geeignet. Es sind sogar 3,7 %, wenn BSN-Flächen mitgerechnet werden. Die sechs Planungsregionen haben also einen Spielraum, in dem sie in Absprache mit ihren Kommunen ein individuelles Potenzial haben. Über die Landesentwicklungsplanung in den sechs Planungsregionen ist vorgegeben, wie viel ihrer Fläche sie für Windkraft vorsehen müssen. Keine Planungsregion wird dabei stärker als mit 2,2 % belastet, also nicht stärker als ein Flächenbundesland. Von der theoretischen Potenzialfläche ohne BSN-Fläche muss ein Flächenregierungsbezirk wie Detmold 60 % heben. Planungsregionen, die nur wenig Potenzialfläche haben, wie der Regionalverband Ruhr, müssen mehr von ihrem kleineren theoretischen Potenzial heben, und zwar 75 %. Ich halte auch das für fair. Eine faire und gerechte Verteilung der Windkraft über das Land hinweg ist wichtig für die Akzeptanz. Dabei ist mir natürlich klar, dass eine gerechte Verteilung keine gleichmäßige Verteilung ist. Sehen wir uns mal meinen Wahlkreis an, den Kreis Paderborn. Er ist Vorreiter bei der Windkraft. Mit Lichtenau, Bad Wünnenberg und Paderborn kommen die Top 3 in NRW bei der installierten Nennleistung aus dem Kreis Paderborn. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, aber gerade noch als Wildwuchs bezeichnen!) 23.08.2023 Der Kreis Paderborn hat eine Potenzialfläche von 8.348 ha. Bereits heute sind 5.539 ha für Windkraft vorgesehen bzw. mit Windkraft bebaut. Damit hat der Kreis bereits 66 % seines Potenzials gehoben. Das ist gut für OWL und gut für NRW und die Erreichung des Flächenziels. Selbst in einer so dicht mit Windkraft bebauten Region wie dem Kreis Paderborn ließen sich noch einzelne weitere Flächen finden, sofern die Menschen und Kommunen dabei mitgenommen werden. Diese Aufgabe haben jetzt die sechs Planungsregionen im Zusammenspiel mit ihren Kommunen. Das Land hilft mit einem entsprechenden Erlass. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Hoppe-Biermeyer. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen in der Haushaltsdebatte über die Zukunftskoalition gesprochen, als die sich die Koalition gerne betitelt. Das gerade war der Aufbruch der Zukunftskoalition hier in Nordrhein-Westfalen. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Herr Hoppe-Biermeyer, Sie haben fünf Minuten lang nur darüber geredet, was nicht geht, was schwierig ist und wo man was verhindern kann. Das war genau das, was wir kritisieren. Sie wollen es gar nicht richtig. Sie sagen, Sie wollen den Ausbau organisieren, und haben uns runtergeleiert, was alles nicht geht. Entweder wollen Sie die Energiewende in Paderborn, oder Sie wollen sie nicht. (Thorsten Klute [SPD]: Er will sie nicht!) Die Antwort auf diese Frage sind Sie uns nach wie vor schuldig geblieben. (Beifall von der SPD – Hendrik Schmitz [CDU]: Haben Sie nicht zugehört?) Wenn das die Zukunft ist, dann möchte ich gar nicht wissen, wie es woanders aussieht, Herr Hoppe-Biermeyer. Mein lieber Mann, das war wirklich unterirdisch. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Weitere Zu- rufe von der CDU) 518 Tage ist es her, da hätten Sie, die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Möglichkeit gehabt, die Abschaffung der Abstandsregel auf den Weg zu bringen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien Auftrieb zu verleihen. Vor 518 Tagen hat die SPD-Fraktion – SPD und Grünen damals gemeinsam – im Plenum debattiert. Ich könnte jetzt einen Rückblick Landtag auf die letzten 518 Tage machen und die Chronologie des Blockierens, des Verhinderns und der langsamen Geschwindigkeit darstellen, aber Ihre Wortmeldung reicht im Grunde schon. Das bringt uns nichts. Gut, dass nun das Ende der Abstandsregeln in Sicht ist. Besser spät als nie! Aber mal ehrlich: Wenn die Zeiten, die Sie gerade angesprochen haben, so herausfordernd sind, haben wir in 518 Tagen nichts anderes zu tun? Wie viele Windräder hätten in diesem Zeitraum gebaut werden können, geplant werden können, und wie viel Energie hätte kostengünstig hergestellt werden können? – Sie haben das verhindert. (Beifall von der SPD – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Und dann schauen wir vor allem auf den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün. Sie haben sich bis 2027 das Ziel gesteckt, 1.000 neue Windkraftanlagen ans Laufen zu bringen. Ich mache mal eine Rechnung auf – dazu muss man nicht groß studiert haben –: 1.000 Windkraftanlagen in fünf Jahren bedeuten 200 Windkraftanlagen pro Jahr. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres verzeichnet Nordrhein-Westfalen einen vorläufigen Zubau – das werden wir gleich hören – von 44 neuen Anlagen mit zusammen 200 MW Leistung. Nach Adam Riese bleiben für das zweite Halbjahr, das ja schon deutlich begonnen hat, 156 Anlagen übrig. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, und wir Sozialdemokraten sind zukunftsverliebt, (Heiterkeit von der SPD – Lachen von der CDU – Zurufe) aber so, wie Sie bisher hier arbeiten und Ihre Bilanz aussieht, kann ich mir nicht vorstellen, wie Sie diese 156 Anlagen bis zum 31.12. hier stehen haben wollen. Das klappt nie! (Beifall von der SPD) Hinzu kommt noch, liebe Kolleginnen und Kollegen gerade von der CDU, dass in weiten Teilen des Landes der Ausbau nicht so gewünscht wird. Da war Herr Hoppe-Biermeyer gerade ein Paradebeispiel. (Zuruf von der FDP – Weitere Zurufe) Wenn wir uns in die Paderborner Region begeben, dann werden wir dort sehen, dass im Kreistag Probleme bei der Abstimmung entstanden, dass man sich nicht ganz sicher war. Heute Morgen – ich kann mich noch an die Worte von Frau Brems erinnern – wurde ja von der „gemeinsamen Regierungsarbeit“ gesprochen. Wenn das „gemeinsam“ ist, dass eine Region sich auskoppelt – obwohl Sie schon viel leisten, das stimmt –, wird das so nicht funktionieren. (Zuruf von Bernhard Hoppe-Biermeyer [CDU]) Und Sie wissen doch, dass durch das Durcheinander der Zuständigkeiten für Windkraft jetzt die Kommunen den Schwarzen Peter haben, und die sollen jetzt 23.08.2023 deutlich machen, wo ausgebaut wird. – So funktioniert eine Planung nicht, Herr Hoppe-Biermeyer. (Beifall von der SPD) Und weil wir gerade bei Planungs- und Genehmigungszahlen sind: Sie schmücken sich ja gleich wahrscheinlich mit den 178 Genehmigungen in Nordrhein-Westfalen. Das ist gut. Aber eine Genehmigung ist noch keine funktionstüchtige Anlage und erzeugt noch keine Windkraft, und es wird keine Kilowattstunde Strom damit produziert. Vielmehr gibt es doch nach wie vor – und das haben wir in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses gesehen – immer noch scharfe Kritik am LEP-Verfahren, an der Mitnahme der Kommunen und – die Debatte hatten wir hier im Landtag auch – daran, dass zu wenig Planungs- und Fachpersonal in den Behörden steckt. Seitdem das bekannt ist, ist relativ wenig im Land passiert. Genehmigungen müssen nun einmal von Fachpersonal ausgesprochen werden. Wo ist hier das ambitionierte Ziel der Landesregierung? Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, um noch mal, nachdem Bundeskanzler Scholz ja in Simmerath war, an das Thema „Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern am Windkraftausbau“ in Nordrhein-Westfalen zu erinnern. Vor der Sommerpause hat unsere SPD-Fraktion den Antrag hier eingebracht, die Bürgerinnen und Bürger stärker an den Windparks zu beteiligen. Bürgerwindparks wie Simmerath sind häufig unterschiedlich im Land und haben unterschiedliche lokale Anbindungspunkte. Deswegen will ich hier daran erinnern: Es war für das dritte Quartal ein Gesetzentwurf zur Beteiligung vorgesehen. Das dritte Quartal läuft schon. Deswegen wäre es gut, wenn die Landesregierung nicht nur viel redet, sondern auch handelt. Wir werden dem Gesetzentwurf ja zustimmen, was wir auch schon vor 518 Tagen getan hätten. Sie haben Zeit verplempert, und Sie stellen keine Zukunft dar. So sieht Zukunft in Nordrhein-Westfalen nicht aus. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Abgeordnete Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich glaube, wir sind in einer guten Woche für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen, Herr Stinka, und ich glaube auch, dass die Dinge nicht so schlecht aussehen, wie Sie es gerade hier teilweise dargestellt haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Fraktionen in Sachen 1.000-Meter-Mindestabstand immer schon einer Meinung waren. Dementsprechend erfreulich finde ich ganz persönlich, dass wir jetzt an diesem Punkt sind. Aber weil wir am Freitag offenbar noch eine dritte Lesung im Landtag dazu haben werden, möchte ich die zusätzliche Redezeit sinnvoll nutzen, um ein paar Dinge geradezurücken, die in der Debatte in den letzten Wochen so ein bisschen danebengeraten sind. Legen wir los mit dem Missverständnis, das immer wieder bei Einzelnen aufgekommen ist: Die Sorge ist, dass durch die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstandes künftig Windenergieanlagen wenige Meter vor der eigenen Haustür gebaut werden dürfen. Das ist falsch. Richtig ist: Nach wie vor kommen bauordnungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Abstandsregelungen zur Geltung. Diese liegen unter 1.000 m, aber es wird eben auf die konkrete Anlage, auf die konkrete Situation vor Ort geguckt. Damit sind die 1.000 m eine pauschale Abstandsregelung abgeschafft, es ist aber nicht das Ende aller Abstände. Aber es ist eben die Rückkehr dazu, dass wir in Nordrhein-Westfalen geeignete Flächen nicht mehr pauschal eingrenzen, sondern das, was an Potenzial da ist, komplett für den Ausbau der Windenergie zur Aktivierung freigeben. Aber um es mit aller Klarheit zu sagen: Es wird niemandem eine Windenergieanlage in den Vorgarten gesetzt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion hat sich gestern geäußert, der 1.000-Meter-Abstand schaffe Rechtssicherheit. Er sagt das, als wenn die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstandes Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Das ist falsch. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Richtig ist, dass es überhaupt gar keinen Einfluss auf die Rechtssicherheit hat, ob wir diese Gesetzesänderung beschließen oder nicht. Es hat Einfluss darauf, was die Verfügbarkeit der planerisch zulässigen Flächen für die Windenergie angeht. Rechtsunsicher ist dabei gar nichts. Das bestätigen Ihnen auch alle, die es mit den erneuerbaren Energien gut meinen, weil sie eben verstanden haben, dass der Ausbau der Windenergie und der Ausbau der erneuerbaren Energien eine relevante Aufgabe für das Erreichen unserer Klimaziele und auch für unseren Wirtschaftsstandort ist. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir alle Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien parallel aus dem Weg räumen und nicht alibimäßig eine Rosine herauspicken und sagen: Da müsste man was tun, aber den Rest lassen wir unangetastet. – Das ist kein ehrlicher Einsatz für eine gelingende Energiewende in unserem Land. 23.08.2023 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt von der CDU) Ein Drittes möchte ich noch nennen. Es gab Interpretationen, dass die neue Logik, wie wir das machen – weg von Abständen, hin zur Flächenausweisung –, einen Deckel für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen bedeuten würde. Das ist falsch. Richtig ist, dass es ein Minimum ist. Es stellt ein Minimum dar, das erst einmal ausreichend ist, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Wir werden jedoch überall, wo vor Ort der Wille vorhanden ist, mehr zu tun, immer bekräftigen und unterstützen, einen größeren Beitrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Die Zeiten, in denen es darum geht, bei der Windenergie zu begrenzen und abzuwehren, sind in Nordrhein-Westfalen komplett vorbei. Wir gehen jetzt einen weiteren Schritt in die Richtung, das in unserem Bundesland zu ermöglichen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Mir ist auch wichtig, etwas dazu zu sagen, dass immer wieder angeführt wurde, man dürfe diese Abstandsthematik nicht überhöhen, weil es auch viele andere Punkte gebe. Das würde ich nur dann gelten lassen, wenn nicht viele andere Punkte gleichzeitig angegangen würden. Das passiert aber. Parallel zur Abschaffung des pauschalen Mindestabstands von 1.000 m, den wir in dieser Woche vornehmen, gibt es die Erarbeitung des Landesentwicklungsplans für die erneuerbaren Energien. Es gibt die Arbeit der Taskforce in der Landesregierung zur Ausbaubeschleunigung, bei der es darum geht, wie wir die Genehmigungsverfahren beschleunigt, digitalisiert und vereinheitlicht bekommen. Wir haben die Beschleunigungsflächen an den Start gebracht. Die Regionalplanung ist auf dem Weg. Wir arbeiten in den regierungstragenden Fraktionen an dem Bürgerenergiegesetz, das eine Beteiligung ermöglicht; Sie haben es eben angesprochen, Herr Stinka. Das alles und noch einiges mehr passiert parallel. Deswegen handelt es sich um keinen kleinen, sondern einen relevanten Schritt. Im Bündel haben wir in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr den richtigen Wechsel hin zur Ermöglichung der erneuerbaren Energien erlebt. Es ist eine gute Woche für Nordrhein-Westfalen und eine gute Woche für alle, die es mit den erneuerbaren Energien gut meinen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung forciert mit diesem Gesetzentwurf den Windkraftzubau mit der Brechstange. Wenn dieser Gesetzentwurf durchgeht, wovon man leider ausgehen muss, werden mehrere Hundert Anlagen außerhalb der Kernpotenzialflächen errichtet, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen. Das haben Ihnen die kommunalen Spitzenverbände bereits ins Stammbuch geschrieben. Herr Kollege Röls-Leitmann, Sie stellen hier dar, wer gegen dieses Gesetz sei, sei gegen den Ausbau der Erneuerbaren. Das bedeutet, dass Sie entweder die einzige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die zugelassen wurde, nicht gelesen haben (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) oder wirklich glauben, die kommunale Familie sei gegen den Ausbau der Erneuerbaren. Ich sage Ihnen: Beides ist falsch. Sie müssen nicht so tun, als wären Sie die Einzigen, die bei diesem Thema im Recht sind. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh! Oh!)

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André Kuper

Herr Brockes, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

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Dietmar Brockes FDP

Ich habe gerade erst angefangen. Aber okay. Ja, bitte.

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André Kuper

Herr Kollege Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Brockes, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage lautet, ob Sie die Erklärung und Richtigstellung bezüglich dieser konkreten Stelle in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die die Landesplanungsabteilung des MWIKE in der Ausschusssitzung des Wirtschaftsausschusses in der letzten Woche gegeben hat, zur Kenntnis genommen haben und nachvollziehen konnten. Sofern Sie das nicht nachvollziehen konnten: Was sind Ihre Ansatzpunkte dafür, dass die Landesplanungsbehörde den Ausschuss an der Stelle falsch informiert hätte?

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Dietmar Brockes FDP

Herr Röls-Leitmann, die Klarstellung, wie Sie es formulierten, ist nicht von den kommunalen Spitzenverbänden, sondern seitens der Planungsbehörde gekommen. 23.08.2023 (Norwich Rüße [GRÜNE]: Hat er doch ge- sagt!) Die Kritik bei den kommunalen Spitzenverbänden ist nach wie vor da. Man muss ganz klar feststellen, dass wir hier ein Loch haben und für einen fairen, vernünftigen Übergang sorgen müssen. Denn Sie sorgen dafür – das ist die Kritik der kommunalen Spitzenverbände –, dass es Wildwuchs gibt, den Sie mit Ihrem Gesetzentwurf bewusst in Kauf nehmen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, wir haben ein vernünftiges, funktionierendes Verfahren. Die Union misst sich ja immer noch an den Zahlen, die wir in der Vergangenheit gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Diese Zahlen waren akzeptanzgetragen. Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, Sie haben eben auch noch einmal dargestellt, wie wichtig diese Akzeptanz in der Vergangenheit war. Ich wüsste nicht, warum die Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren aufgrund des Russland-Krieges jetzt nicht mehr notwendig sein sollte. Wenn Sie mit sich ehrlich wären, dann dürften Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er die vorhandene Akzeptanz nimmt. Die kommunalen Spitzenverbände haben es Ihnen klipp und klar gesagt. Sie haben in ihren Ausführungen dargelegt, dass die Mindestabstände zumindest so lange beibehalten werden müssten, bis die Konzentrationszonenplanung abgeschlossen ist, wofür man die entsprechende Zeit braucht. Wir Freien Demokraten wollen den Zubau der Windenergie. Allerdings muss er geordnet ablaufen und akzeptanzgetragen sein. Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt jedoch leider für genau das Gegenteil. Man muss an dieser Stelle einmal klar sagen, dass die Energiewende nicht wegen der Abstandsvorgaben in Nordrhein-Westfalen klemmt. Die Energiewende klemmt vielmehr in den Verwaltungen und aufgrund der viel zu langwierigen Verfahren. Wir brauchen im Schnitt zwei Jahre für die Genehmigung eines Windrades und acht Jahre von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines Windrades. Das ist viel zu viel. Bisher gibt es für Windkraftanlagen kein digitales Genehmigungsverfahren. Die Projektierer und die Genehmigungsbehörden schieben noch immer Berge von Akten hin und her. Hier benötigen wir Tempo und voll digitale Verfahren. Als Freie Demokraten sind wir immer dabei, wenn eine komplizierte Regel, die viel Bürokratie erzeugt, durch eine einfache Regel ersetzt wird, die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Anstatt den Kommunen eine einfache Regelung zu geben, mit der sie den Zubau von Windenergieanlagen auf ihren Gemeindegebieten steuern können, bekommen sie von Ministerin Neubaur jetzt jedoch ein kompliziertes Landtag Planungsrecht als Instrument. Weder die Kommunen noch Anwohnerinnen und Anwohner blicken da noch durch. Die schwarz-grüne Regierung pfeift auf einen geordneten Ausbau im Land und nimmt den Wildwuchs von Anlagen billigend in Kauf. Mit der Abschaffung der Schutzabstände zu Windenergieanlagen eröffnet Ministerin Neubaur eine neue Runde im Bürokratie-Wirrwarr in Nordrhein-Westfalen. Das können wir nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich kam mit der Frage, ob eine Zwischenfrage zugelassen wird, nicht dazwischen. Jetzt ist es nicht mehr möglich. Daher spricht nun für die AfD der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist „ein massiver Eingriff in das Eigentum“ unserer Bürger. Dieser Ausbau der Windkraft hat „Züge einer Religion angenommen“. Das sind nicht meine Worte, sondern die Worte des ehemaligen Chefredakteurs des SPIEGEL, Stefan Aust, sicher kein AfD-Mitglied – Worte, die er gestern in einem WELT-Interview geäußert hat, in dem er speziell zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen hat. Recht hat er. Mit diesem Gesetz wollen Sie nämlich alle Abstände zwischen Windindustrieanlagen und Wohnhäusern streichen. Wenn dieses Gesetz durchkommt, darf die Windlobby demnächst wenige Hundert Meter von den Häusern unserer Bürger entfernt Anlagen bauen, die größer sind als der Eiffelturm in Paris. In Paderborn gibt es einen Vorbescheid für eine Windindustrieanlage mit einer Gesamthöhe von 363 m. Ja, Sie haben richtig gehört: 363 m hoch, größer als der Eiffelturm, mehr als doppelt so hoch wie der Kölner Dom. 363 m Höhe! Und das Erste, was Sie machen, ist, dass Sie die 1.000-m-Abstand-Regel streichen. 363 m Höhe, und der CDU-Abgeordnete Hoppe-Biermeyer aus dem Paderborner Land streicht die 1.000-m-Grenze! Herr Hoppe-Biermeyer war es auch schon, der zusammen mit Herrn Brockes von der FDP die Grenze für das sogenannte Repowering, also für Ersatzanlagen, gestrichen hat. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Repowering haben Sie beide bereits in der letzten Legislaturperiode aufgehoben. So heißt es im Vorbescheid zum Kreis Paderborn für die 363 m hohe Windindustrieanlage, dass – ich zitiere – eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Keine Abstände, keine Umweltverträglichkeitsprüfung, schon jetzt wie bei dem Repowering, 23.08.2023 dank Abgeordneten wie Herrn Hoppe-Biermeyer und Herrn Brockes! Aber das reicht Ihnen noch nicht. Nun sollen auch alle Abstände für Flächen gestrichen werden, auf denen heute noch keine Windindustrieanlagen stehen. Das ist ein massiver Angriff auf unsere Landbevölkerung. Denn mal ehrlich: Wie viele Anlagen stehen denn in Münster oder im Stadtgebiet von Düsseldorf? Die Landbevölkerung muss Ihre Politik am Ende ausbaden, während sich die Stadtbevölkerung in Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Gebiete zurückzieht. Infraschall, Schlagschatten, Wertverlust – das alles trifft die Bürger in unserem Land auf dem Land. Allein der Wertverlust bei den Häusern ist massiv. Laut RWI Essen verlieren Häuser, die weniger als 1.000 m von den Windindustrieanlagen entfernt stehen, 23 % an Wert. Das trifft jetzt schon beispielsweise die Bürger in Houverath. Denn dorthin kommt jetzt eine vierte Windindustrieanlage mit einer Höhe von 220 m, und zwar nur 500 m von den Häusern der Bürger entfernt. Bedanken oder besser beschweren dürfen sich dort die Bürger bei den direkt gewählten CDU-Abgeordneten Herrn Schnelle und Herrn Krückel. Aber wehe, ein Bürger beschwert sich tatsächlich, zum Beispiel zum Infraschall. Dann wird er als Querulant abgestempelt. Einige, wie Herr Untrieser von der CDU, behaupten dann sogar, dass sich die Bürger die gesundheitlichen Beschwerden wie Atemnot oder Herzrasen nur einbilden würden. Doch die Wirkungen von Infraschall sind bereits aus medizinischen Untersuchungen im Flugbereich nachgewiesen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nein, das ist falsch!) Trotzdem werden diese Bürger weiter verlacht und beschimpft. Denn – so sagt es ja Stefan Aust – dieser Windkraftausbau hat religiöse Züge angenommen. Und so bekämpfen religiöse Fanatiker Andersdenkende mit allen Mitteln und Methoden. Wer der Religion nicht folgt, wird als Klimaleugner diffamiert. Wer der Religion nicht folgt, wird aus dem Kreis der Demokraten ausgeschlossen. Nein, meine Damen und Herren, eine aufgeklärte Republik diskutiert ehrlich. Eine aufgeklärte Republik bekämpft die Opposition nicht mit undemokratischen Mitteln. Eine aufgeklärte Republik hört auch auf die Sorgen und Ängste unserer Bürger. Wir als Alternative für Deutschland hören uns die Sorgen unserer Bürger an. Unsere Bürger äußern sich klar. Sie wollen keine Windindustrieanlagen im direkten Umfeld ihrer Häuser. Diesem Wunsch unserer Bürger kommen wir nach. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und kämpfen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Hinblick auf meinen Vorredner möchte ich sagen: Sie sind der Infraschall. Sie sind der unhörbare politische Lärm, der krank macht. Das haben wir gerade bei Ihrer Rede auch wahrgenommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben seitdem Russland, mit dem Sie ja sympathisieren, um das auch noch einmal deutlich zu machen. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Wir haben seit dem 24. Februar 2022 eine schlicht geänderte Situation. Wir wissen, dass sich im Land Nordrhein-Westfalen wie in vielen anderen Bundesländern der Blick auf Windkraft geändert hat. Sie wissen auch – und da kommen Sie argumentativ vom Grunde her erst einmal nicht drüber –, dass die Herausforderung, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, darin liegt, dass wir den Eigenversorgungsgrad mit Energie erhöhen müssen. Es muss im Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsstandort, als Industriestandort und als Zukunftsstandort sein, die Abhängigkeiten, die wir haben, zugunsten einer höheren Souveränität in Sachen „Energieerzeugung“ zu reduzieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu gehört ein Energiemix. Dazu gehören dann eben auch die erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein massiver Ausbau sowohl der Windenergie als auch von Photovoltaik. Deswegen investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den Ausbau von schwimmender Photovoltaik genauso wie von Agrarphotovoltaik und von Freiflächenphotovoltaik. Wir investieren als erste Landesregierung in einen Masterplan Geothermie. Das ist leider in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen. Wir machen es jetzt, weil wir wissen müssen, wo im gesamten Land diese Energie zur Verfügung steht, damit wir von Einzelbohrungen privater Bauherrschaften unabhängig werden. (Unruhe) Wir investieren in die verschiedenen Energieerzeugungen und Energieträger. Das ist der richtige Weg, den wir beschreiten. Dazu gehört eben auch, ein Mehr an Windkraftenergieausbau zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist mit dem vorgelegten Entwurf der Landesregierung für den Landesentwicklungsplan auch eröffnet worden. Das ist schon einmal der Grundsatz, der dabei zu beachten ist. 23.08.2023 Wir haben mit dem Gesetz zum 1.000-m-Abstand klar vorgesehen, dass da, wo es Flächennutzungsplanungen mit Konzentrationszonenplanungen gibt, der 1.000-m-Abstand keine Geltung erfährt. Das gilt übrigens auch für das Repowering. (Anhaltende Unruhe – Glocke) – Vielen Dank, Herr Präsident. – Jetzt haben Sie mich rausgebracht. (Heiterkeit) Das freut die SPD. Aber ich hole es wieder auf. (Zuruf von der SPD) – Davon gehe ich auch aus. Insofern hat sich dieser 1.000-m-Abstand auf wenige Gebiete in Nordrhein-Westfalen ausgewirkt, nämlich da, wo wir eine bestimmte Anzahl von Wohngebäuden gehabt haben. Es ist durchaus so, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – das ist von den Vorrednern der regierungstragenden Koalition erläutert worden – dafür Sorge trägt, dass wir mit einer entsprechenden Kernflächenpotenzialplanung Windkraftanlagen im Besonderen ermöglichen und dass flankierend und auf Basis von Einzelfallprüfungen gleichzeitig außerhalb dieser Kernpotenzialflächen Windenergieprojekte durch die Bezirksregierungen zurückgestellt werden können. Insofern ist ein Steuerungsinstrument, lieber Kollege Brockes, entsprechend vorhanden. Ich kenne die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und auch die Beschlussfassungen aus den entsprechenden Gremien, hier im Besonderen dem Städteund Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen. Deswegen haben wir für diesen Übergangsprozess verschiedene Instrumente vorgesehen, damit in den Regionen auch gesteuert werden kann. Daher ist es konsequent und folgerichtig, dann auch dieses Gesetz aufzuheben. Sie erinnern sich daran, dass wir in der letzten Legislaturperiode im damaligen Landesentwicklungsplan die 1.500 m stehen hatten, die dann inkonsistent zu diesem Gesetz waren, weil die 1.500 m aus dem Landesentwicklungsplan letztlich – wenn ich mich richtig erinnere; bitte korrigieren Sie mich gegebenenfalls – auch gerichtlich für nicht haltbar erklärt worden sind. Des Weiteren ist es so – das wissen Sie –, dass Windenergieanlagen einen bundesimmissionsschutzrechtlichen Abstand haben müssen, je nach Höhe. Das ist auch nachvollziehbar, und das ist dann auch nachbarschafts- und drittschützend. Insofern sage ich im Hinblick auf den Redner vor mir … (Dietmar Brockes [FDP]: Es wird alles viel komplizierter!) Landtag – Nein, es wird viel einfacher, offen gesagt. Alle Welt schreit nach Planungs- und Genehmigungserleichterungen. Das macht diese Landesregierung jetzt gerade, wenn es darum geht, Energiesouveränität zu erzeugen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist doch das, was wir gerade tun. Wir wollen eben nicht den Weg beschreiten, den Sie hier als mögliche einfache Lösung propagieren. Deutschland ist nicht die fünfte Kolonne Russlands. Wo sind wir denn eigentlich? Ihre Lösungen werden hier auch nicht zum Tragen kommen. Die Abhängigkeiten von Russland, die Sie wollen und vorhaben, werden weder das deutsche Volk noch ein Landtag noch der Bundestag jemals mitmachen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 18/4567 ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/5489, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/4567 in zweiter Lesung angenommen. Mit Schreiben vom 22. August 2023 hat die Fraktion der AfD zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung im Anschluss an diese erfolgte zweite Lesung widersprochen. Ferner hat die Fraktion der AfD die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs sowie der Beschlussempfehlung gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung beantragt. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs frühestens am nächsten Sitzungstag statt. Wir kommen aber nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/4567 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss 23.08.2023 für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt für den Antrag auf Rücküberweisung? – Das sind die Abgeordneten der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/4567 abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Das kleine A B C für eine kindgerechte Sprachförderung – NRW braucht ein ganzheitliches Konzept Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5429 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP spricht als Erster der Abgeordnete Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Förderung der frühkindlichen Sprachkompetenz. Denn die jüngsten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends haben einen besorgniserregenden Abwärtstrend aufgezeigt: Jeder vierte Viertklässler kann nicht richtig lesen. Corona hat hier vor allem diejenigen getroffen, die sowieso schon mit schlechteren Bildungschancen ins Leben starten. Kinder, die ohne ausreichende Sprachkompetenzen ihre Schullaufbahn bestreiten, werden nicht nur dem Deutschunterricht nicht folgen können, sondern in allen anderen Fächern ebenso Probleme haben. Dies ist eine ernsthafte Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Es geht dabei um Bildungsgerechtigkeit, um Teilhabe, um Integration. Es geht darum, Kindern den Zugang zu unserer Gesellschaft und später auch zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Am Ende geht es also auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesem Land. Was macht die Landesregierung in dieser Situation? Werden die bisherigen Maßnahmen, die wir durchführen, evaluiert? Nein. Wird ein Aktionsplan ausgearbeitet? Nein. Stimmen sich die beiden zuständigen Ministerien und Ressorts ab? Nein. Frau Ministerin Feller hat diese Fragen in einer kürzlich durchgeführten Pressekonferenz sehr eindrucksvoll beantwortet – und damit ist es auch öffentlich dokumentiert –, und zwar mit einem klaren Nein. Denn sie hat ein Sprachscreening für Grundschüler vorgeschlagen. Das macht klar, dass sie sich in keiner Weise mit Familienministerin Paul abgestimmt hat. Es gab nämlich, Frau Ministerin Feller, bereits ein sogenanntes Screening im Kindergarten, und das ist Landtag krachend gescheitert. Delfin 4 ist in Nordrhein-Westfalen krachend gescheitert. Dies jetzt über die Hintertür wieder zu diskutieren und einzuführen, ist ein ernsthaftes Problem und auch der falsche Weg. (Beifall von der FDP) Stattdessen habe ich hier den Eindruck, dass eine Ministerin eher für Verwirrung und Irritation in der Szene sorgt und viele offene Fragen zurücklässt. Sie lassen wirklich viele Fragen offen: Soll Ihr Screening bereits bei der Schulanmeldung bindenden Charakter haben, Frau Ministerin, oder soll es eher als Indikator für weiterführende Schritte dienen? Wie soll eine verpflichtende Förderung umgesetzt werden? Und was passiert, wenn in Ihrem Grundschulscreening ein Förderbedarf festgestellt wird, bei der alltagsintegrierten Sprachförderung in der Kita aber nicht? Ihr Vorschlag lässt einen wichtigen Faktor außen vor: Bei der Vermittlung von Sprachkompetenzen spielt nicht nur die Grundschule, sondern auch die frühkindliche Bildung eine wichtige Rolle, Frau Ministerin. Diese liegt allerdings in der Zuständigkeit von Familienministerin Paul, die zu dem ganzen Thema in ihrer Amtszeit aber eigentlich noch nicht wirklich etwas gesagt hat. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Ich bin gespannt – sie steht nämlich auf der Rednerliste, und dann können wir gleich lauschen –, wie sie die alltagsintegrierte Sprachförderung nach vorne bringt oder zu dem Vorschlag von Frau Ministerin Feller steht. Ich bin also gespannt, Frau Ministerin Paul, was Sie uns hier heute zu erzählen haben. Meines Erachtens ist es schlicht und ergreifend unseriös, wie die Landesregierung mit unausgegorenen Vorschlägen vorprescht, nur um einmal öffentlich einen Punkt in einer Pressekonferenz zu setzen. Sie, Frau Ministerin Feller, verunsichern die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen und die Menschen, die in diesem System arbeiten. Das ist nicht der richtige Weg. (Beifall von der FDP) Die Landesregierung macht offensichtlich keine ressortübergreifenden Vorschläge zur Verbesserung der alltagsintegrierten Sprachförderung. Die Bedeutung alltagsintegrierter Sprachförderung wurde von verschiedenen Stellen bereits mehrfach betont und muss auch weiterhin in den Fokus genommen werden. Wir schlagen vor, dass wir ein Landesinstitut für frühkindliche Sprachbildung schaffen und ein Qualifizierungsprogramm für Sprachförder-Erzieherinnen und -Erzieher etablieren – und im besten Fall, Frau Ministerin Paul, endlich mal aktiv werden und die Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land entlasten, damit sie mehr Zeit haben, sich um die Kinder in diesem Land zu kümmern. 23.08.2023 Bildung ist der Schlüssel zur Freiheit und zur Chancengerechtigkeit. Als Freie Demokraten sind wir fest entschlossen, dieses Versprechen auch für die Kleinsten in unserer Gesellschaft einzulösen. Wir werden nicht nur über Lösungen sprechen, sondern auch aktiv an ihrer Umsetzung arbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Frau Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Oh!) „Durch Worte lernen wir Gedanken, und durch Gedanken lernen wir das Leben.“ Frühkindliche Bildung und Sprachförderung sind heutzutage wichtiger denn je, weil jedes vierte Kind unabhängig von seiner Herkunft einen Förderbedarf hat. Dieser begründet sich nicht immer durch das soziale Umfeld, sondern oft auch durch zentrale Verarbeitungsstörungen. Nachdem die Ampel im Herbst vergangenen Jahres holterdiepolter angekündigt hat, die Mittel für die Sprach-Kitas zu streichen, ist die Landesregierung eingesprungen und seit dem 1. Juli 2023 in die Förderung dieser so wichtigen Einrichtungen eingestiegen. Dies ermöglicht die Fortsetzung der Arbeit in mehr als 1.300 Sprach-Kitas in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommen die mehr als 90 Fachberatungsstellen, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützen. Auch das zeigt: Unsere Kinder stehen im Mittelpunkt der Politik dieser Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir lassen sie, ihre Familien und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sprach-Kitas nicht im Regen stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die zentrale Forderung Ihres Antrags regelt bereits § 19 des Kinderbildungsgesetzes zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags für eine kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwicklung. Das KiBiz fordert, dass die Sprachbildung ein alltagsintegrierter und wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung sein muss. Ein klarer konzeptioneller Rahmen ist damit vorgegeben. Auch muss der Träger der Tageseinrichtung im Rahmen einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung auch in Bezug auf die Qualifizierung des Personals dafür Sorge tragen, dass die alltagsintegrierte Sprachbildung aller Kinder Landtag mit sprachlichem Unterstützungsbedarf verbindlich sichergestellt wird.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie einmal stören. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

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Charlotte Quik CDU

Ja, gerne.

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André Kuper

Herr Kollege Hafke hat das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt – so steht es dort auch zu Recht; wir haben es damals gemeinsam beschlossen –, dass ein Bestandteil des Kinderbildungsgesetzes ist, die alltagsintegrierte Sprachförderung nicht nur einzuführen, sondern auch umzusetzen und durchzuführen. Bei diesem Debattenpunkt geht es allerdings um die Forderung der Schulministerin, ein zusätzliches Sprachscreening einzuführen. Ich würde mich freuen, wenn Sie einordnen würden, wie das in den Kitas vonstattengehen soll. Wird es wieder zu Sprachtests kommen, und wird Delfin 4 wieder eingeführt? Was gedenkt die Ministerin in diesem Bereich zu tun? Vielleicht können Sie uns das als Abgeordnete einer regierungstragenden Fraktion mitteilen.

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Charlotte Quik CDU

Lieber Herr Kollege Hafke, vielen Dank für die Zwischenfrage. Wir werden noch Gelegenheit haben, über diese Themen ausführlich zu debattieren. Denn diese sind so grundlegend und grundsätzlich, dass es Sinn macht, darüber ausführlich zu diskutieren und zu sprechen. Daher möchte ich an der Stelle gerne mit meinen Ausführungen fortfahren, was ich jetzt auch tue. Deswegen haben wir in NRW rund 1.700 plusKITAs. Um für alle Kinder gerechte Bildungschancen von Anfang an zu ermöglichen, erhalten diese Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil von Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, eine zusätzliche Förderung. Nach § 44 des KiBiz ist die plusKITA eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, und zwar insbesondere hinsichtlich des sprachlichen Förderbedarfs. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist ja span- nend!) Darüber hinaus hat die plusKITA zur Stärkung der Bildungschancen und Steigerung der Nachhaltigkeit 23.08.2023 die Aufgabe, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung mit einzubeziehen. In jeder plusKITA steht dem Team zusätzlich eine sozialpädagogische Fachkraft mit besonderer Erfahrung und Kenntnissen im Bereich der alltagsintegrierten Sprachförderung zur Verfügung. Die NRW-Landesregierung stellt für Einrichtungen mit einem zusätzlichen Sprachförderungsbedarf seit 2020/2021 einen Zuschuss von 100 Millionen Euro bereit. Auch die Familienzentren haben den Auftrag zur Stärkung der Sprachbildung und -förderung. Insbesondere sind dies Sprachförderungsmaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Bedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Selbstverständlich sind die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends ein Alarmsignal. Leider zeigt sich dieser Trend in allen Bundesländern und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Die NRW-Landesregierung nimmt diese Ergebnisse sehr ernst. Es ist gut, dass sich die Fachministerinnen Dorothee Feller und Josefine Paul gemeinsam den Herausforderungen stellen. Nur so kann die Trendumkehr gelingen. Aktuell beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Landesregierung mit der Verbesserung der mathematischen und sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration besteht ein konstruktiver Austausch darüber, wie die Zahl der Kinder, die die Mindeststandards im Grundschulalter nicht erreichen, reduziert werden kann. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Maßnahmen immer Zeit brauchen, um Ergebnisse zu erzielen. Der Personalmangel ist bundesweit aktuell eine der größten Herausforderungen, insbesondere auch für die Kitas und Grundschulen in NRW. Da es überall an Fachkräften fehlt, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich mehr leisten – von Krankheitsfällen gar nicht zu sprechen. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass sich Jahr für Jahr mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung entscheiden. Natürlich sind wir noch weit davon entfernt, den Fachkräftemangel beseitigt zu haben. Aber die Richtung stimmt. Das zuständige Fachministerium hat schon heute einen hohen Stellenwert. Die NRW-Landesregierung hat bereits zusätzliche Mittel für Investitionen in frühkindliche Bildung, weitere Familienzentren und eine starke Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt. Die größte Herausforderung besteht aber darin, mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. Landtag In Zeiten einer angespannten Haushaltslage stellt das Land mehr als 37 Milliarden Euro, deutlich mehr als ein Drittel des Gesamtetats, für die Bildung unserer Kinder zur Verfügung. Insbesondere lassen wir jene Kinder nicht im Stich, die auf eine besondere Förderung ihrer sprachlichen Kompetenzen angewiesen sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In einem gemeinsamen Kraftakt aller Ressorts ist es gelungen, dass unsere Kinder nicht die Verlierer der aktuellen Umstände werden. Kinder sind und bleiben der Schwerpunkt dieser Landesregierung. Kinder sind unsere Zukunft. Sie stehen deshalb im Mittelpunkt unserer Politik. Natürlich geht immer mehr. Aber bestimmt werden uns die Antragsteller im Ausschuss genau erklären, was sie mit den einzelnen Forderungspunkten konkret meinen und dann auch genaue Zahlen nennen und Deckungsvorschläge machen. (Marcel Hafke [FDP]: Wir können unsere Vor- schläge erklären! Frau Feller kann nichts er- klären!) In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Quik. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich geht immer mehr, haben wir gerade gehört. Ja, ich hoffe, dass da deutlich mehr geht. (Beifall von Stefan Zimkeit [SPD]) Wie ist denn die Lage in Nordrhein-Westfalen? Nach fast vier Jahren Grundschule können viele Kinder kaum lesen. Genau das hat uns doch das erschreckende Ergebnis der IGLU-Studie in diesem Frühjahr gezeigt. Die mittlere Lesekompetenz der Grundschüler ist gesunken und etwa 25 % der Kinder erreichen nicht einmal das Mindestniveau beim Textverständnis. IGLU zeigt ebenfalls: Es gibt keine Fortschritte beim Abbau der eklatanten Bildungsungleichheit. Was ist das denn anderes, meine Damen und Herren, als eine Bildungskatastrophe? (Beifall von der SPD) Darum ist es richtig, dass wir heute über das Thema „Sprachförderung“ sprechen, und auch die Forderung nach einem Gesamtkonzept ist richtig. Eigentlich müssten wir die Frage noch breiter angehen, denn bereits im Herbst 2022 ergab der IQB-23.08.2023 Bildungstrend, dass bis zu 30 % der Grundschülerinnen und Grundschüler in Nordrhein-Westfalen in den Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Verstehen nicht die vorgegebenen Mindeststandards erreichen. Die Kernkompetenzen sinken kontinuierlich, nicht erst seit der Coronapandemie. Aber klar muss doch sein: Wer die Probleme, die in der Schule zutage treten, erst in der Schule angehen will, der handelt deutlich zu spät. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wir müssen die Bedarfe von Kindern frühzeitig erkennen und früh mit der Förderung beginnen; der richtige Ort dafür ist die Kita. Wenn wir jetzt aus dem Schulministerium hören, die Sprachkompetenz solle bei der Schulanmeldung geprüft werden – meine Damen und Herren, die Schulanmeldungen erfolgen bis zum 15. November des Vorjahres –, dann sind es nur noch wenige Monate bis zur Einschulung. Ein Screening zu diesem Zeitpunkt erfolgte viel zu spät, um noch rechtzeitig eingreifen zu können. Das ist genau das Problem, wenn Schule und Kita nicht aufeinander abgestimmt sind. (Beifall von der SPD) Wir als Sozialdemokraten wollen, dass die Förderbedarfe der Kinder frühzeitig festgestellt werden und dass dann aber eben auch Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um den Kindern zu helfen. Natürlich geht immer mehr, Frau Kollegin. Wir wollen, dass das letzte Kitajahr vor der Einschulung zu einem Chancenjahr mit gezielter individueller Förderung weiterentwickelt wird, damit alle Kinder ihre Fähigkeiten entwickeln können und einen guten Start ins Schulleben haben. Das geht in der Tat nur, wenn Schule und Jugendhilfe Hand in Hand arbeiten. Darum wollen wir beide Seiten an einen Tisch holen, damit es endlich zu einem ressortübergreifenden Handeln und zu einem gemeinsamen Ansatz kommt. Dieses ressortübergreifende Handeln fordert auch die FDP in ihrem Antrag. Ich will an dieser Stelle nur ganz vorsichtig und wirklich freundschaftlich daran erinnern: Vor etwas mehr als einem Jahr waren sowohl das Familienministerium als auch das Schulministerium unter der Leitung der FDP. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Man hätte auf den Gedanken kommen können, dass das vielleicht ein guter Zeitpunkt gewesen wäre, den Grundstein für ressortübergreifendes Denken und Handeln von Schul- und Familienministerium zu legen. (Beifall von der SPD) Gleichwohl bleibt dieser Gedanke richtig; ich glaube, wir müssen ihn sogar noch weiterdenken und ihn um das Gesundheitsressort erweitern. Was wir brauchen Landtag sind frühere verpflichtende Untersuchungen zur Feststellung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes. Es muss bereits im Alter von vier bis viereinhalb Jahren durch einen Arzt und durch die alltägliche Beobachtung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas festgestellt werden, wie die motorische, die sprachliche, die kognitive und die soziale Entwicklung und der Gesundheitszustand der Kinder sind. Am besten kommen dazu die Ärzte des Gesundheitsamtes in die Kitas und machen diese Feststellung auf Grundlage der Bildungsdokumentation, denn Erzieherinnen und Erzieher schreiben sich bei der Bildungsdokumentation die Finger wund und keine andere Institution nimmt das überhaupt zur Kenntnis. Wie soll denn so ein ganzheitlicher Blick auf das Kind erfolgen? (Silvia Gosewinkel [SPD]: Ja!) Genau das ist es doch, was wir brauchen, damit wir daraus spezifische Ergebnisse und Fördermaßnahmen ableiten können, die dann in der frühkindlichen Bildung stattfinden. Die Kinder, die keine Kita besuchen, müssen diese Untersuchung in den Gesundheitsämtern der Kommunen absolvieren – idealerweise in Kooperation mit dem Familienzentrum der nahegelegenen Grundschule. Da geht es auch um das Thema „Verbindlichkeit“. Wenn es nämlich um die Sicherstellung des Kindeswohls geht, dann muss es auch eine Verbindlichkeit der Förderangebote geben – im Regelfall eben in der Kita oder in Kooperation mit dem Familienzentrum an der Grundschule. Und es muss multiprofessionelle zusätzliche Ressourcen in den Kitas geben, und zwar in den Kitas, wo die Bedarfe besonders hoch sind. Das heißt dann „Ungleiches ungleich behandeln“ und war auch mal strittig – zumindest bei der FDP. Wenn wir da jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen, ist das sicherlich eine gute Entwicklung. Das letzte Jahr vor der Schule wird dann ein Chancenjahr der intensiven Förderung. Alle Kinder, die einen zusätzlichen Förderbedarf haben, erhalten dann weitere Sprachförderung und weitere Förderung ihrer sozial-emotionalen Kompetenzen sowie diejenigen, auf die es zutrifft, gleichzeitig auch ein mehrsprachiges Angebot zur Stärkung ihrer Muttersprache. Gleichzeitig müssen wir die Sprach-Kitas und die plusKITAs ausbauen. Ich fand es übrigens sehr bemerkenswert, wie stark die plusKITAs und auch die alltagsintegrierte Sprachförderung gelobt worden sind. Beides sind Dinge, die noch zu Zeiten der SPD-Regierung eingeführt worden sind. 23.08.2023 Sprach-Kitas und plusKITAs müssen ausgebaut werden, und die stärkere Vernetzung zu den Familienzentren an den Grundschulen muss stattfinden, denn für uns Sozialdemokraten ist klar, dass wir eine Institution, die die stärkere Verzahnung zwischen Kita und Grundschule hinbekommt, brauchen. Sie haben es gemerkt: Wir sind der Auffassung, dass das Familienzentrum dafür die richtige Institution ist. Zu all dem gehört aber, dass das Land erst mal seine Hausaufgaben macht. Wir haben fehlende Kitaplätze insbesondere in den Quartieren, wo die sozial benachteiligten Familien wohnen. Aber weder Schwarz-Gelb noch Schwarz-Grün ist dieses Problem in den letzten Jahren angegangen. Im Gegenteil: Insbesondere im U3-Bereich haben wir immer neue Negativrekorde, was den Ausbau angeht. Den Rekord gab es unter Stamp. Sie haben den zweitschlechtesten Wert. Das sollte aber kein Grund sein, darauf stolz zu sein. Wir brauchen den Ausbau der Beratungsinfrastruktur durch Familienbüros und aufsuchende Angebote – seit Jahren von der SPD gefordert, weder unter Schwarz-Gelb noch unter Schwarz-Grün angegangen. Jede Schule muss zum Familienzentrum ausgebaut werden – seit Jahren von der SPD gefordert, und seit Jahren steht hier die Landespolitik auf der Bremse. Das alles gehört zu einem Gesamtkonzept dazu. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, dann freuen wir uns auf die Debatte. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vor einigen Monaten konnte ich eine Sprach-Kita bei mir im Wahlkreis besuchen. Schon am Eingang wurde deutlich: Hier steht das Ins-Gespräch-Kommen mit den Kindern im Vordergrund. Überall in der Kita gibt es auf Kinderaugenhöhe kleine Bilder – Tiere, Obst, Gemüse, kleine Piraten, also all die Dinge, die Kinder entdecken können und sie dazu animieren, zu sprechen. Denn Sprache ist nichts, was man durch das klassische Lernen lernt. Man lernt Sprache durch das Wiederholen und vor allem das Machen. Liebe FDP, die von Ihnen zitierten Zahlen geben tatsächlich allen Grund zur Sorge. Genau deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute über das Thema „Sprachförderung“ sprechen. Landtag Dass in NRW zu diesem Thema noch nichts passiert, ist aber schlicht nicht richtig. Das zeigt auch mein Besuch in dieser Sprach-Kita. Seit diesem Jahr hat das Land NRW die Förderung vom Bund übernommen. Diese und die plusKITAs sind genau die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, in denen die besondere Förderung von Kindern gerade mit Blick auf Sprache im Fokus steht. Fest steht aber eben auch, dass es für Kinder umso schwieriger ist, ins Sprechen zu kommen, wenn mit ihnen in ihren Elternhäusern nicht gesprochen wird, das Erlernen von Sprache nicht gefördert oder kindgerecht vermittelt wird. Spannenderweise wird der Aspekt der Mehrsprachigkeit von Kindern von Ihrer Seite gar nicht aufgegriffen. Denn eigentlich haben Kinder große Vorteile, wenn sie mit mehr als einer Sprache aufwachsen dürfen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das sehen wir auch so!) Wenn es dabei um Englisch, Spanisch oder Französisch geht, dann finden wir alle das auch ganz wunderbar. Aber anders gestaltet sich das Ganze, wenn es um Sprachen wie Türkisch oder Arabisch geht; dann wird das Ganze schnell kritisch gesehen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Von wem denn?) Dabei können Kinder erwiesenermaßen mehrere Sprachen gleichzeitig sicher erlernen. Wichtig ist aber, dass es Räume gibt, in denen diese Sprachen auch gesprochen werden. Das ist für viele Kinder die Kita oder es sind die Tageseltern. Gerade in jungen Jahren werden wichtige Grundsteine für die weitere Entwicklung gelegt. Dazu gehört selbstredend auch die Entwicklung der Sprache und natürlich auch das Verständnis von Worten. Genau deshalb ist es wichtig, dass es Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung in NRW gibt. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Dennoch dürfen auch die Familie und das sonstige Umfeld des Kindes nicht aus dem Blick verloren werden. Familie ist da, wo das Kind aufwächst. Eltern zu empowern, dass sie niederschwellige Angebote annehmen – all das passiert in den vielen Familienzentren im Land. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Und was macht die Landesregierung?) Am Ende geht es dann doch darum, einen ganzheitlichen Blick auf Kinder und ihre Familien zu werfen. Es gibt auch weitere Akteur*innen in den Kitas, die mit dazu beitragen, dass Kinder spielerisch sprechen lernen. Ich möchte dabei das Programm „Kita und Musikschule“ nennen. Dabei können Musikschulen eine Kooperation mit einer Kindertagesstätte ein-23.08.2023 gehen. Es kommen ausgebildete Musikpädagoginnen in die Einrichtungen und bieten verschiedene Module an, um den Kindern und auch den Fachkräften Musik näher zu bringen, denn auch durch Musik wird Sprache gefördert. Es gibt also schon sehr viele Angebote im frühkindlichen Bereich, die Kinder abholen und sprachliche Fähigkeiten stärken. Schwierig wird es allerdings, wenn Kinder keine Einrichtung der frühkindlichen Bildung besuchen und so mögliche Defizite nicht wahrgenommen werden. Genau deshalb ist es wichtig, dass Kinderärzte, Frühförderzentren, Logopäd*innen usw. Hand in Hand arbeiten, denn eigentlich dürfen Sprachdefizite nicht erst bei der Schuleingangsuntersuchung oder nach der Einschulung festgestellt werden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Richtig! – Marcel Hafke [FDP]: Warum sagt Frau Feller das dann? Darauf haben Sie keine Antwort!) Bei den regelmäßigen U-Untersuchungen ist – insbesondere ab der U7 – die sprachliche Entwicklung immer wieder Thema. (Marcel Hafke [FDP]: Hat man nicht aufge- schrieben!) Am Ende geht es auch hier nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Unserer Landesregierung vorzuwerfen, dass das Schulministerium und das Familienministerium nicht zusammenarbeiteten, ist ausgesprochen spannend. Man hört aus der Landschaft doch immer wieder, dass es bemerkenswert sei, wie eng Schul- und Familienministerium aktuell zusammenarbeiteten. Das sei in der vergangenen Legislatur nicht der Fall gewesen, dabei waren damals beide Ministerien in FDP-Hand, oder nicht?

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbrechen darf: Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Gosewinkel. Würden Sie die zulassen?

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Eileen Woestmann GRÜNE

Ja.

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Rainer Schmeltzer

Bitte.

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Silvia Gosewinkel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Woestmann, ich habe eine Zwischenfrage. Sie sagten gerade, es müssten alle Hand in Hand arbeiten und Sie hätten sich das auch in einer Sprach-Kita vor Ort angeschaut. Haben Sie auch den Eindruck gehabt, dass es Hand in Hand funktioniert oder das von den Erziehern rückgemeldet bekommen? Landtag Die Zusammenarbeit mit den Kinderärzten, zum Beispiel die U7a, bei der bereits der Sprachentwicklungsstand eines Zweijährigen überprüft wird … Was haben Ihnen die Erzieherinnen zurückgemeldet dazu, wie schnell ein Kind sprachlich dann weiter gefördert wird oder auch in eine logopädische Therapie überwiesen wird?

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Eileen Woestmann GRÜNE

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass im Land sehr große Unterschiede bestehen. Es gibt Kinderärzte und Kinderärztinnen, die sehr eng mit Kitas zusammenarbeiten und natürlich auch das Gegenbeispiel. (Marcel Hafke [FDP]: Dürfen sie teilweise gar nicht wegen Datenschutz!) Es ist wohl bekannt, dass es zu wenige Logopädie-Plätze gibt und dass auch da noch ein Entwicklungsbedarf vorliegt. Aber ich glaube, wenn sozialräumlich gedacht wird und auch Kinderärzt*innen mit in den sozialräumlichen Aspekt aufgenommen werden, dass dann tatsächlich eine gute Zusammenarbeit stattfindet. Zumindest habe ich das in meiner pädagogischen Arbeit so erfahren – nicht immer, aber immer wieder. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Angesichts der Ergebnisse des IQB-Bildungstrends – mangelnde Lesekompetenz – vergeht einem auch die Lesefreude, ähnlich wie vielen Kindern und Jugendlichen laut dieser Studie. Die Ergebnisse sind kein Alarmsignal mehr, sondern verschriftlichtes Zeugnis für den Niedergang einer einstmaligen Kulturnation, an dem sich künftige Generationen von Historikern abarbeiten können, sofern sie noch lesen können. Jedes fünfte Kind in Nordrhein-Westfalen erreicht beim Lesen nicht einmal den Mindeststandard. Könnten diese Kinder die Studie lesen, wären sie sehr traurig. Aus ebendiesem Grund haben wir als AfD-Fraktion bereits im März einen Antrag zur Förderung der deutschen Sprache bei Kindern ins Plenum eingebracht. Wir freuen uns, dass die FDP erneut bei uns Inspiration finden konnte und ein halbes Jahr später ebenfalls die Dringlichkeit erkannt hat, die Förderung der Sprachkompetenz unserer Kinder in den Blick zu nehmen. Leider vermisse ich im FDP-Antrag die sonst übliche Übertreibung bei der Digitalisierung. Das ist der einzige Punkt, der die FDP noch von den anderen 23.08.2023 Fraktionen unterscheidet. Besonders verwunderlich ist auch, dass Ihr aktueller Antrag mehr Konzepte, mehr Programme und vor allem mehr Förderungsmaßnahmen für die Bereiche der frühkindlichen und schulischen Bildung vorsieht, wir aber schon morgen einen Antrag ebenfalls aus Ihrer Feder beraten werden, der das gesamte Kita-System auf Notbetrieb herunterfahren will. Hier scheint auch die FDP vor fehlender Kompetenz im sinnerfassenden Lesen nicht gefeit zu sein. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Aber zurück zum heutigen Antrag. Liest man sich diesen durch, stellt sich einem unweigerlich die Frage: Wie haben wir es nur früher geschafft, die Schule abzuschließen? Politiker fordern die Einführung multiprofessioneller Teams – herzlichen Glückwunsch, Sie haben die Familie erfunden. Politiker fordern „zusätzliche Maßnahmen zur Förderung motorischer Fähigkeiten, ausreichend Bewegung sowie Koordinations- und Konzentrationsfähigkeit“ – eine komplizierte Beschreibung für „draußen spielen“. Meine Güte, da kann ich ja von Glück reden, heute hier stehen zu können. Seien wir ehrlich: Die Grundprobleme für diesen Bildungsverfall liegen nicht nur im kaputtreformierten Bildungssystem. Der Wert von Familie als erstem Ort der Bildung wurde systematisch entkernt. Wer zu Hause keinen Spaß an Bildung vermittelt bekommt, und sei es nur, weil man die Kinder lieber vors Tablet – Digitalisierung – setzt, anstatt ihnen etwas vorzulesen, der wird den Spaß an Bildung auch woanders nicht vermittelt bekommen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Hinzu kommt der Gesellschaftsumbau durch massenhafte Migration und der mangelnde Wille zur Integration gepaart mit dem Fehlen geeigneter Sanktionen. Wenn man sein Lebtag in einer Parallelgesellschaft verbringt und in allen Amtsstuben mehrsprachige Flyer ausliegen, dann muss man die Sprache des Gastlandes gar nicht erst lernen. (Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) So viel zum Thema „alltagsintegrierte Sprachförderung“. All das hätte man mit einem gut aufgestellten Bildungssystem vielleicht noch abfedern können, aber überfüllte Kindertagesstätten, fehlendes Personal, geschlossene Bildungseinrichtungen und andauernder Unterrichtsausfall wandeln das Bildungssystem zwangsläufig in eine reine Verwahrstätte um. Dabei wäre es entscheidend, dass unser Bildungssystem auch im frühkindlichen Bereich die richtigen Werkzeuge und Ressourcen zur Verfügung stellt, um Landtag Sprache zu fördern. Das erfordert qualifizierte Erzieherinnen und keine massenhaften Quereinsteiger oder ausländische Fachkräfte, die kaum besser Deutsch sprechen als die Kinder, die sie betreuen sollen. Wir brauchen einen angemessenen Betreuungsschlüssel, damit auf die individuellen Bedürfnisse und Förderbedarfe der Kinder eingegangen werden kann, und nicht eine Erzieherin, die sich um 20 Kinder gleichzeitig kümmern muss. Außerdem brauchen wir adäquates Lehrpersonal an unseren Schulen, die endlich wieder Wissen vermitteln und kein Reparaturbetrieb für gesellschaftliche Fehlentwicklungen sind. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und von Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. (Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Chancengerechtigkeit“ ist nicht nur die Klammer unseres Hauses, weil es bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten in unserem Haus um Chancen und um Teilhabe geht, sondern es ist natürlich auch die Klammer der Landesregierung. Sprachbildung ist ein zentraler Schlüssel für gelingendes Aufwachsen und für gelingende Bildungsbiografien von Kindern. Neben den Eltern sind die frühkindliche Bildung und die schulische Bildung die zentralen Bildungsinstitutionen, die eine ganz zentrale Rolle einnehmen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen deutlich, wenn auch nicht überraschend oder neu, einen Zusammenhang von Lebenslagen der Kinder und einer gelingenden Sprachbildung. Auch da müssen wir leider konstatieren: Es ist uns noch nicht gelungen, in den letzten Jahren – übrigens auch unabhängig davon, welche Farbe die Landesregierung hatte – diesen Zusammenhang und diese sich auftuende Lücke zu verkleinern. Gleichwohl sind aber Dinge in allen Legislaturperioden auf den Weg gebracht worden, die an diesen Stellen durchaus in die richtige Richtung gehen. Zum Beispiel die plusKITAs und auch die kürzlich in die Landesförderung übernommenen Sprach-Kitas unterstützen noch einmal gezielt Einrichtungen, die Kinder aus sozialbelasteten Lebenslagen, insbesondere auch Kinder mit nichtdeutscher Familiengeschichte, stärker fördern. 23.08.2023 Auch die Familienzentren leisten hier einen wichtigen, strukturellen Beitrag als eine verlässliche und nicht zu unterschätzende Anlaufstelle für Familien im Quartier und im Stadtteil. Zu diesem Kita-Jahr haben wir noch einmal 150 neue Familienzentren an den Start bringen können, weil das ein gutes Instrument und eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Familien darstellt, im Übrigen auch in der Begleitung in die unterschiedlichen Systeme hinein. Das können Familienzentren leisten. Deswegen bin ich froh über diese 150 weiteren Familienzentren. Wir haben jetzt weit über 3.000 Familienzentren in Nordrhein-Westfalen. Hier erhalten Familien niedrigschwellige Unterstützung, finden aber manchmal vielleicht auch einfach nur eine Anlaufstelle bzw. einen Ort des Austausches. Darüber hinaus haben wir aus den anderen Bereichen unseres Hauses heraus noch mal gezielte Sprachförder- und Familienbildungsprogramme unterstützt. Mit den Programmen „Griffbereit“, „griffbereitMINI“ oder „Rucksack KiTa“ gibt es etablierte und gut angenommene Familienbildungsprogramme, die sich insbesondere an Familien mit Migrationshintergrund richten und ebenfalls niedrigschwellig bei der Sprachförderung ansetzen. Auch für Kinder, die keine Kita besuchen, gibt es den verpflichtenden Test Delfin 4 und, sofern erforderlich, eine sich daran anschließende verpflichtende Sprachförderung. Das ist ebenfalls ein grundsätzlich geeigneter Ansatz. Wir alle sind uns darin einig, dass die Ergebnisse der jüngsten Studien zur Sprachbildung von Schulkindern ein Anlass zur Sorge und daher auch zum Handeln sind. In der frühkindlichen Bildung werden die Grundsteine dafür gelegt. Deswegen habe ich gerade ausgeführt, warum es so wichtig ist, dass wir in der frühkindlichen Bildung und auch in der Zusammenarbeit unserer Häuser über diese Konzepte verfügen. Eine Konsequenz, die das Ministerium für Schule und Bildung aus der IQB-Studie ziehen wird, ist die Einführung der heute schon mehrfach angesprochenen standardisierten Screenings. Es ist doch nicht so, als würde den Kindern damit zum ersten Mal Sprachförderung angedeihen, sondern es geht doch darum, dass man hier einen weiteren Baustein aufsetzt, und dies im Übrigen auf Dinge, die in Schulen durchaus schon umgesetzt werden. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es geht eben mitnichten darum, eine Rückkehr zum damaligen Delfin-4-Test vorzunehmen. Da wäre ich ganz bei Ihnen. Das ist in der Tat gescheitert. Die Frage der alltagsintegrierten Sprachförderung ist in den Kitas gut aufgehoben. Jetzt geht es darum, mit den Screenings den Übergang noch einmal weiter zu gestalten. Viele Schulen führen solche Screenings Landtag bereits durch. Ich persönlich finde ja, das klingt so ein bisschen groß. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Was ist denn ein Screening? Manche Schulen machen das unter anderem in Form von Schulspielen. Es geht um die Frage, wie ein weiterer Baustein der Sprachstanderhebung alltagsintegriert und niedrigschwellig angelegt werden soll, und darum, wie Schulen sich darauf vorbereiten müssen, wie das Sprachniveau ihrer Schülerinnen und Schüler ist. Zukünftig …

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Kollegen Hafke. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr gerne.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir sind uns sehr einig darin, dass die Maßnahmen, die in der Kita stattfinden, alle wichtig und notwendig sind. Darauf kann man mit Sicherheit noch aufsatteln. Aber alles das, was auf dem richtigen Weg ist, will ich auch gar nicht kritisieren. Sie haben soeben zum Glück erstmalig ausgeführt, dass Sie offensichtlich tatsächlich gemeinsam so ein Screening planen, also beide Häuser zusammen. Ein Screening ist, wenn es gut funktioniert, nur ein Festhalten des Ist-Standes. Sie können dem Hohen Haus doch mit Sicherheit erklären, was die Konsequenz dessen ist, wenn man ein Dreivierteljahr vor einer Einschulung feststellt, dass das Kind einen Förderbedarf hat. Was macht denn dann wer, wann, wieso, weshalb, warum, damit das Kind ein Dreivierteljahr vorher einen guten Start in die Schule hat? Das müssten Sie mir noch erklären. Ich wäre dann vielleicht ein bisschen schlauer. Bisher hat die Ministerin das zumindest in der Pressekonferenz und auch im Ausschuss nicht erläutern können. Vielleicht können Sie das tun. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist das eine Frage gewesen?)

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Danke. – Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege. 23.08.2023 Einerseits bin ich sehr froh, dass wir – ich glaube, tatsächlich über die unterschiedlichen Farben hinweg – einer Meinung darüber sind, dass im Kita-System durchaus gute Grundlagen vorhanden sind, auf denen über die Jahre aufgebaut wurde und auf denen auch weiterhin aufzubauen ist. Das ist aus Sicht der frühkindlichen Bildung genau der Grundstein, auf den es dann aufzusatteln gilt, denn mit dem Screening und dem Feststellen des Sprachstandes zum Beispiel über Schulspiele würden die Kinder die Kita nicht verlassen. Sie bleiben dort auch weiterhin. Das bedeutet, wir müssen uns darüber unterhalten, in welcher Art und Weise die Ergebnisse dieses Screenings wiederum an die Kindertageseinrichtungen zurückgemeldet werden können. Aber es geht ja auch darum, dass die Schule einen besseren Überblick darüber hat, welche Schülerinnen und Schüler mit welchen Sprachkompetenzlevels an die Schule kommen, damit sie sich besser darauf vorbereiten kann. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ein solches Konzept fällt ja nicht vom Himmel. Meines Wissens machen die Schulen, die sich da bereits auf den Weg gemacht haben, durchaus gute Erfahrungen damit, auf denen es jetzt aufzusetzen gilt. Ein Screening gleich welcher Art, ist allerdings nur dann sinnvoll – da haben Sie natürlich recht –, wenn wir die Dinge verknüpfen. Genau an dieser Verknüpfung arbeiten wir jetzt. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das MSB hat sich für das Schuljahr 24/25 die Umsetzung zum Ziel gesetzt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Man weiß ja nicht, was man umsetzen soll!) – Sie müssen auch einfach mal zuhören. Das hilft dann an der einen oder anderen Stelle. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Mach ich ja!) Das heißt, wir werden die bestehenden Dinge auch besser miteinander verknüpfen. Wir haben insbesondere bei dem stark ausgebauten Teil der Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung gute Ansätze, auf die man aufsetzen kann. Man kann die Dinge möglicherweise auch noch weiterziehen. Sie haben es bezüglich des Gesundheitsbereichs angedeutet. Auch das muss man an diesen Stellen natürlich mitdenken, wobei ich bei der Frage der Sprachtherapie und der Diagnose darauf hinweisen möchte, dass die Maßnahmen der Stimm-, Sprach- und Schlucktherapie zu den Heilmitteln gehören, auf deren Erbringung Versicherte nach § 32 SGB V grundsätzlich einen Anspruch haben. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, durch den Abschluss entsprechender Verträge mit Leistungserbringern Sorge für ein bedarfsgerechtes Landtag Angebot zu tragen, damit der Leistungsanspruch der Versicherten auch erfüllt werden kann. Dem MAGS liegen bislang keine Hinweise vor, die auf ein grundsätzliches Versorgungsdefizit schließen ließen. Wir sind uns darin einig, dass die Situation nicht gut ist und wir auch dort noch Lücken zu schließen haben. Aber es gibt an dieser Stelle eben nicht die Erkenntnisse eines flächendeckenden ...

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Sie machen es mir sehr schwer, dazwischen zu kommen. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Aber Sie haben es geschafft.

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Rainer Schmeltzer

Ja, wat mutt, dat mutt, ne? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Watt mutt, dat mutt.

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Rainer Schmeltzer

Die Kollegin Gosewinkel wünscht das Wort. Würden Sie das zulassen? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, natürlich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe folgende Frage: Wie wirkt sich denn diese zukünftige Zusammenarbeit, die Sie skizziert haben, auf die Bildungsdokumentation zum Beispiel mit Standardprotokollen aus, die die Erzieherinnen jährlich anfertigen? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das gehört zu dem Prozess, den wir gerade tatsächlich auch aufsetzen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist halt ein Marathon und kein Sport!) – Dann müssen Sie uns aber auch die Möglichkeit geben, zusammenzuarbeiten. Möchten Sie jetzt, dass wir nicht zusammenarbeiten oder möchten Sie, dass wir zusammenarbeiten? (Zuruf von Henning Höne [FDP]) 23.08.2023 Ich glaube, wir haben ein Interesse daran, dass wir zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass wir das jetzt auch so aufsetzen müssen, damit diese berechtigten Fragen dort in den Blick genommen werden können. Ich habe gerade gesagt, die Zielmarke des MSB ist, das Schuljahr 2024/2025 zu erreichen. Das ist auch jetzt noch ein Stück sportlicher Weg. Aber den muss man tatsächlich miteinander gehen, weil diese Fragestellungen in der Tat auch zu beantworten sind. Darüber hinaus ist es aber nicht so, dass nur in Nordrhein-Westfalen diese Fragen gestellt werden. Deshalb gibt es ja auch einen Austausch auf Länderebene und einen Prozess zwischen der JMFK und der KMK mit dem Ziel, die Schnittstellen insbesondere zur sprachlichen und mathematischen Bildung – wir alle kennen die Studienergebnisse – noch mehr in den Blick zu nehmen, weil wir diese Fragestellungen flächendeckend in diesem Land haben. Wir bringen uns als Nordrhein-Westfalen in diesen Prozess natürlich aktiv ein und werden aus diesem Prozess auch weitere Erkenntnisse ableiten, die wir dann in die weiteren Maßnahmen einbeziehen werden. Wir haben ein gutes Fundament, was die frühkindliche Bildung angeht. Ich finde, wir haben auch gute Ansätze im Bereich der frühkindlichen Bildung, was die anderen von Ihnen angeführten Punkte im Antrag angeht. Etwa – da bin ich ganz bei Ihnen – die Frage von Bewegung und Motorik ist ja eine, die zu gelingenden Bildungsbiografien, auch zu Sprachbildungsprozessen etc. einen wichtigen Beitrag leistet. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir kürzlich zusammen mit dem Landessportbund und der Staatskanzlei die Rahmenvereinbarung für mehr Bewegung in der frühkindlichen Bildung abgeschlossen haben und gemeinsam Impulse setzen, die dann auch in Richtung der Sprachbildung wirken werden. Dort mit unterschiedlichen Akteuren zusammenzuwirken, die im Bereich des LSB beispielsweise auch die Expert*innen für den Bereich Bewegung sind, das ist ein wichtiger Weg. Auch im Bereich der kulturellen Bildung sind wir ja auf guten Wegen, beispielsweise mit dem Programm „Künstlerinnen und Künstler in Kitas“ des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Das zeigt, dass an ganz vielen Stellen auf bestehende Ansätze aufgesetzt wird und auch neue Ansätze für andere Anreize in das System der frühkindlichen Bildung und in das System von Schule eingefügt werden. Mir ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass wir natürlich Maßnahmen gegen den Personalmangel ergreifen müssen. Wir haben mit der Personalverordnung und der Anpassung der Personalverordnung die Möglichkeit eröffnet, dass unterschiedliche pädagogische wie therapeutische, aber auch Gesundheitsprofessionen in die Kita kommen können, was dann wiederum dazu führt, dass die ange-Landtag sprochenen multiprofessionellen Teams auch umgesetzt werden können. Es ist ein Schritt, aber diese Möglichkeit haben wir mit der Änderung der Personalverordnung gestärkt, und das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt, weil es den Einrichtungen ermöglicht, sich auch für Logopäd*innen, Motopäd*innen und andere therapeutische Berufe zu öffnen. Damit ermöglichen wir genau diesen multiprofessionellen Ansatz, und das ist ein wichtiger Weg. Der Landesregierung ist die Förderung von Kindern ein ganz wichtiger Baustein für gelingende Lebenswege, für gelingende Bildungsbiografien. Dementsprechend ist es wichtig, im Zusammenwirken auch der unterschiedlichen Ressourcen dafür Sorge zu tragen, dass wir im Bereich der Sprachbildung, wo die Grundlagen für mathematische Kenntnisse und auch für alle anderen gelingenden Bildungsprozesse gelegt werden, im Zusammenwirken jetzt tatsächlich konzentriert und konzertiert weiterkommen. Dementsprechend begrüße ich es sehr, dass die Schulministerin gesagt hat: Wir wollen diesen Ansatz der Sprachstanderhebung strukturieren und in den Blick nehmen und vereinheitlichen, nicht im Sinne eines Delfin-4-Verfahrens – weil das ehrlicherweise an vielen Stellen eine ganze Menge getestet hat, nur nicht den Sprachstand –, sondern indem man andere Wege geht, um einen strukturierten Überblick zu gewinnen und daraus mit den Kindern, mit den Einrichtungen, mit den Schulen Maßnahmen ableiten zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Schlottmann.

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Claudia Schlottmann CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Kollegin Charlotte Quik bereits ausführlich erläutert hat, ist uns die Bedeutung von Sprache für unsere Kinder und deren Zukunft mehr als bewusst. Sprache ist der Zugang zur Teilhabe an unserer Gesellschaft und zur Bildung. Bereits Wilhelm von Humboldt sagte: „Sprache ist der Schlüssel zur Welt.“ Der Grundstein für das Erlernen von Sprache und Sprachentwicklung wird bei Kindern bereits in frühen und jungen Jahren gelegt. Zwischen dem ersten und dem sechsten Lebensjahr bilden sich bei Kindern sprachliche Fähigkeiten heraus. Entscheidend ist hier, frühzeitig Probleme und Förderbedarfe zu erkennen. Dementsprechend hat die Sprachförderung in der Landesregierung einen hohen Stellenwert. Ich bin Ministerin Paul sehr dankbar, dass sie noch mal sehr deutlich gemacht hat, dass es nun eine gute 23.08.2023 und enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien gibt, die für dieses Thema zuständig sind. Das ist sicherlich etwas, was man sich in früheren Zeiten durchaus auch gewünscht hätte. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es ist unsere Pflicht, den Kindern in unserem Land die bestmögliche Bildung und damit das Rüstzeug für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Zukunft zu geben. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Vielfach hat sich die Situation in den letzten Jahren, auch bedingt durch die Coronakrise, verschlechtert. Viele Kinder sind damit aufgewachsen, dass Münder hinter Masken versteckt waren. Damit fehlten ihnen wichtige Hilfestellungen für das Erlernen von Sprache. Dazu gehören beispielsweise die Lippenbewegungen. Gerade hier benötigen die Kinder unsere Unterstützung. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Das stimmt!) Damit betroffene Kinder so früh wie möglich die entsprechende Förderung erhalten, gibt es die Sprachstandsfeststellung. Diese wird von den Schulämtern an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es ist ein wichtiges Instrument, um die Sprachfähigkeit von Kindern zu ermitteln, gibt sie uns doch eine wichtige Information über den frühkindlichen Bildungsstand bei angehenden Schülerinnen und Schülern. Es gibt uns aber auch frühzeitig die Möglichkeit, Familien Unterstützung zu bieten. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass in bestimmten Brennpunktbereichen die Bedarfe besonders hoch sind. Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erhalten die Eltern entsprechende Information und Hilfestellung. Gerade in Brennpunkten ist der Bedarf nach solchen Hilfestellungen besonders hoch. Wir steuern hier bereits mit der Ausweitung der Familiengrundschulzentren nach. Mit diesen bringen wir die Förderungen direkt an die Schulen vor Ort und bauen ein umfangreiches multiprofessionelles Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Familien aus. Dort erhalten Familien die wichtige Rückendeckung und Zugänge zu wichtigen Unterstützungsangeboten, um die notwendige Förderung für ihre Kinder zu erhalten. Im Schuljahr 23/24 werden weitere Standorte zu Familiengrundschulzentren ausgebaut. Hier knüpfen wir an das Erfolgskonzept der Familienzentren an Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen an. Es bleibt festzuhalten, dass uns das Problem natürlich bewusst ist und wir bereits in diesem Bereich aktiv sind. Landtag Mit der Sprachstandserhebung versuchen wir frühzeitig zu ermitteln, welche Kinder Förderbedarfe haben, und diese zu unterstützen. Wir statten unsere Schulen mit multiprofessionellen Teams und Sozialpädagogen aus, um besonderen Bedarfen von Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden und ihnen eine bestmögliche Lernatmosphäre zu geben. Auch mit dem geplanten landesweiten Screening vor der Einschulung wollen wir Kinder gezielt fördern, um ihnen einen erfolgreichen Bildungsweg zu ermöglichen. Derzeit prüfen wir, welche Methode die beste ist, um hier anzusetzen. Dennoch, meine Damen und Herren, müssen wir uns ehrlich machen. Uns fehlen hier, genauso wie in allen anderen Bundesländern Deutschlands auch, die personellen Ressourcen, um die Mehrbedarfe, die in den letzten Jahren bei Erziehern, Sozialpädagogen, Lehrkräften entstanden sind, kurzfristig aufzufangen. Hier steuern wir bereits mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung gegen. Wir tun unser Möglichstes, um Schülerinnen und Schülern guten Unterricht zu bieten. Jedoch werden wir keine Lehrerinnen und Lehrer von heute auf morgen bekommen. Mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen werden wir an der Versorgung kontinuierlich weiterarbeiten. Wie ich bereits anfangs erwähnt habe, ist Sprache der Schlüssel für die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wir müssen alles dafür tun, dass jedes Kind in unserem Land diesen Schlüssel erhält und damit aktiv an unserem gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber den Kindern und der Zukunft unseres Landes. Lassen Sie uns gemeinsam mit konstruktiven Vorschlägen daran arbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Wo war jetzt der Vor- schlag?)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schlottmann. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine Damen und Herren! Schön, dass wir jetzt wieder an diesem Ort über Sprachförderung sprechen; vielen Dank, liebe FDP-Fraktion. Wir haben viele dieser Punkte im Masterplan Kindergesundheit bereits Anfang des Jahres eingebracht. Letzte Woche im Schulausschuss, liebe Kollegin Müller-Rech – daran kann ich mich noch gut erinnern –, haben Sie gesagt: Ja, es sind ein paar gute Sachen drin, aber nicht alles. Sie haben sich enthalten. Jetzt finde ich genau die guten Sachen hier in diesem 23.08.2023 Antrag wieder. Es ist schön, dass wir da an einem Strang ziehen können. Ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen, einige Punkte noch einmal klarzustellen. Schön, dass Frau Paul auch darauf eingegangen ist, dass es auch das Gesundheitswesen betrifft, wenn es zum Beispiel um Sprachtherapie geht. Ich finde es toll, dass zwei Ministerinnen es jetzt so darstellen, dass es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit gibt. Ich finde allerdings, dass der Gesundheitsminister genauso dazugehört. Ich möchte zunächst auf die Definition von Sprachtherapie und Sprachförderung eingehen. Das wird nämlich in dem Antrag nicht ganz klar. Sprachförderung betrifft alle Kinder. Das Ziel ist die Förderung für den physiologischen Spracherwerb. Da gibt es differenzierte Untergruppen, zum Beispiel Kinder, die bald in die Schule kommen, die Vorschulkinder, wo dann gezielt phonologische Bewusstheit geübt wird. Das ist wichtig zum Lesen- und Schreibenlernen. Sprachtherapie hingegen ist für die Kinder, die ein halbes Jahr im physiologischen Erwerb verzögert sind. Und das ist dann für die Logopädie oder die Sprachtherapie die Zielgruppe. Ziel ist es, Meilensteine zu erreichen wie zum Beispiel das Verständnis von Nebensätzen. Das sollte jedes Kind mit ungefähr vier Jahren können. Erlauben Sie mir ein paar weitere fachliche Anmerkungen. Das Thema „Mehrsprachigkeit“ wird kurz angerissen. Ich finde, wer seine Erstsprache gut erwirbt, der lernt auch seine Umgebungssprache. Das Ganze braucht einfach Zeit. Ich wünsche mir, dass wir da eine gute Haltung entwickeln. Mehrsprachigkeit ist ein Schatz. Den gilt es zu heben, und das ist nicht, wie Sie es so darstellen, ein Risikofaktor nach dem Motto: Wenn es obendrauf kommt und ein Kind sprachentwicklungsgestört ist, dann kann es schwierig werden. – Ich freue mich darauf, irgendwann von den Ergebnissen der Konferenz „NRW MehrSprachig in die Zukunft“ aus dem Familienministerium zu hören. Das haben Sie auch auf der Agenda stehen. Dann zum Screening. Ich sagte gerade, wenn es um Sprachtherapie oder gezielte Förderung geht, dann muss festgestellt werden: Wie weit sind Kinder in der Entwicklung verzögert? Was genau liegt denn vor? Wir von der SPD-Fraktion fordern dieses Screening mit viereinhalb Jahren. Das hat einen wesentlichen fachlichen Grund. Das habe ich im Schulausschuss auch schon gesagt. Kurz vor der Einschulung ist viel, viel zu spät. Ich möchte, dass die Kinder mit viereinhalb Jahren getestet werden, weil mit vier Jahren der mündliche Spracherwerb abgeschlossen ist und ein Alltagswortschatz feststeht, es gibt die Grammatikentwicklung, auch die Aussprache ist verständlich. Das „Sch“ – okay, noch nicht. Aber ansonsten ist vieles vorhanden. Landtag Uns ist wichtig, dass dieses Screening ressortübergreifend ist. So schreiben Sie es auch von der FDP. Das haben Sie auch gerade gut erläutert. Das Gleiche hatten wir im Masterplan Kindergesundheit gefordert. Ich betone noch einmal: Ich finde es wichtig, dass die Berufsgruppen auf Augenhöhe miteinander zusammenarbeiten. (Beifall von der SPD) Liebe Frau Woestmann, wenn Sie in eine Kita gehen und auf Augenhöhe Bildkarten sehen, dann ist das schön und gut. Aber die Realität in den Kitas, in den Arztpraxen, in logopädischen Praxen ist anders: Es gibt kaum Zeit für Austausch. Wir brauchen hier eine Struktur – dafür sind wir hier verantwortlich –, (Beifall von der SPD) die wir liefern, damit diese Berufsgruppen auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Ein Screening könnte eine wunderbare Sache sein. Ein Punkt fehlt mir in Ihrem Antrag auch. Das Wort „Digitalisierung“ kommt bei der FDP eigentlich immer vor, hier nur einmal kurz als Verb. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir könnten dieses Screening auch digital unterstützen. Das würde nämlich allen helfen. Was uns in den Kitas fehlt, ist Zeit. Wenn Sie in der Kita waren, Frau Woestmann, was haben die Ihnen denn erzählt? Wie funktioniert denn altersintegrierte Sprachförderung, zum Beispiel handlungsbegleitendes Sprechen beim Anziehen, beim Umziehen, beim Wickeln, beim Essen, in allen alltäglichen Situationen? (Beifall von der SPD) Und was passiert, wenn wir Personalmangel haben? Dann haben die Erzieherinnen dafür keine Zeit. Und wenn die keine Zeit haben, dann brauchen wir auch kein neues ABC von Sprachförderprogrammen oder noch irgendwas, was Sie wieder mit einer Fortbildung hinterlegen. Wir brauchen einfach mehr Personal, das dafür ausgebildet ist. (Beifall von der SPD) Genau deshalb ist es wichtig – das unterstütze ich –, dass alle Berufsgruppen selbstverständlich in der Kita auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Ja, Logopädinnen sind Heilmittelerbringer, das stimmt. Aber am Ende arbeiten wir doch alle am gleichen Kind. Es kann nicht sein, dass dann gesagt wird, ja, das muss jetzt erst einmal der Arzt regeln, und der Arzt sagt, da müssen wir erst mal gucken. Es gibt die Bildungsdokumentationen, die sind sehr ausführlich. Das an die U-Untersuchung geknüpft, könnte eine wunderbare Ergänzung sein. Dann haben wir vielleicht auch eine Chance, dass die Kinder, die jetzt in der Kita sind, in, sagen wir, sechs bis acht Jahren – das ist der Marathon, von dem Frau Feller spricht – andere Möglichkeiten 23.08.2023 haben, Lesen und Schreiben zu lernen, und zwar mit Zeit und mit der nötigen Verknüpfung. – Vielen Dank. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Gosewinkel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Zingsheim-Zobel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe SPD, einerseits kritisieren Sie zu Recht die Überlastung der Kitas und wollen mindestens bürokratische Entlastungen. Andererseits findet Ihrer Ansicht nach die Schuleingangsuntersuchung zu spät statt, wie Herr Maelzer eben angeführt hat. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal solche Diagnostiken von vorne bis hinten durchgeführt haben und wissen, welchen Aufwand so etwas erfordert. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Ja!) Ich weiß, dass Frau Gosewinkel so etwas getan hat. Ich auch. Deswegen weiß ich, dass es nicht zulasten der Erzieherinnen und Erzieher gehen darf, die eigentlich für das Kind da sein sollten. Bevor Sie also Diagnostiken zu einem früheren Zeitpunkt fordern, lassen Sie uns doch überlegen, wie wir ganzheitlich und multifunktionell in Kitas arbeiten können.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, wenn ich Sie an dieser Stelle schon unterbrechen darf. Sie haben den Namen in den Mund genommen, und sie erbittet jetzt eine Zwischenfrage, nämlich die Kollegin Gosewinkel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Das war ja quasi eine Einladung.

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Rainer Schmeltzer

Ja. – Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Danke. – Vielen Dank, Frau Zingsheim-Zobel, für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie haben ja den Begriff „Diagnostik“ in den Mund genommen und mich auch direkt angesprochen. Ja, ich habe das gemacht, und das dauert seine Zeit. Ich frage auch Sie: Wie schätzen Sie die Bildungsdokumentationen für die Erzieherinnen zeitlich ein?

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Ich glaube, Sie haben eben richtigerweise gesagt, dass die Landtag Bildungsdokumentationen ein hohes Gut sind und dass sie sehr, sehr gut und umfassend das Kind beschreiben. Natürlich ist das ein enormer Verwaltungsaufwand, auch für die Kindergärten und für die Erzieherinnen und Erzieher. Ich glaube aber auch, dass wir gut beraten sind, wenn wir das ganzheitlich betrachten und auch in den Ausschüssen darüber nachdenken, wie wir das, was Kita und Schule angeht, noch viel besser miteinander verknüpfen können. Im Schulbereich nehmen wir die Ergebnisse der IQB-Studie sehr ernst. Wir müssen insbesondere in Grundschulen die Sprachförderung vertiefen und über Übergänge zwischen Kitas und Schulen sprechen und sie nutzen – ganzheitlich selbstverständlich, nur um das einmal hier am Rande gesagt zu haben, und auch mit den beiden Ministerien zusammen. Jetzt zum Inhalt des Antrags oder – sagen wir mal so – zu dem Inhalt des Antrags, der fehlt. Das hat die Vorrednerin schon angedeutet. Auf den insgesamt vier Seiten, auf denen Sie die Prosa darlegen, wie wichtig Ihnen ein ganzheitliches Konzept zur Sprachförderung ist, schaffen Sie es ernsthaft, eine der zentralsten Dimensionen komplett außen vor zu lassen. Mehrsprachigkeit, liebe FDP, ist ein riesiger und wichtiger Faktor für alle jungen Menschen in diesem Land. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das bestreitet doch keiner!) Ich muss schon sagen, es verwundert mich extrem, dass Sie ein ganzheitliches Konzept fordern, den Aspekt aber einfach auslassen. Wenn schon, dann richtig! Wir in Nordrhein-Westfalen sind geprägt von Vielfalt und der Situation, auf ein großes Repertoire an Sprachvielfalt zurückgreifen zu können. Allein in Nordrhein-Westfalen bieten wir herkunftssprachlichen Unterricht in 30 Sprachen für ca. 102.000 Schüler*innen an. Das spiegelt die sprachliche Vielfalt in unserem Land doch wider. Das deckt längst nicht alle Sprachen der Schüler*innen ab, zeigt aber doch die Notwendigkeit, dass wir Sprachförderung eben nicht monoton betrachten. Sprachliche Vielfalt ist Normalität. Wie könnte es auch anders sein bei über 7.000 offiziellen und weiteren Tausenden inoffiziellen Sprachen? Bei Sprachförderung darf es also nicht alleiniges Ziel sein, den Kindern die Sprache Deutsch beizubringen, so wie es eben hier darzustellen versucht wurde. Ich unterstelle allen demokratischen Fraktionen hier, dass wir das alle gemeinsam so sehen. Wissenschaftlich erwiesen ist doch auch, dass es das Aufwachsen in Mehrsprachigkeit leichter macht, weitere Sprachen zu erlernen. Es geht vor allem darum, dass alle Kinder früh Unterstützung erhalten, gut in dem heute vorherrschenden Schulsystem ankommen und ihnen die Startvoraus-23.08.2023 setzungen mitgegeben werden, die sie brauchen, damit Teilhabe ermöglicht wird, angefangen natürlich in der Kita und dann in standardisierten Sprachstandserhebungen und passgenauen Maßnahmen in Schule. Ich glaube, liebe FDP, dass Sie in Ihrem kleinen ABC der kindgerechten Sprachförderung ein paar Buchstaben vergessen haben. Die Buchstaben D bis Z machen wir dann also im Ausschuss. Ich freue mich auf die Überweisung und stimme zu. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Zingsheim-Zobel. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was für eine interessante Debatte, die leider insbesondere bei den Rednerinnen von CDU und Grünen komplett am Thema und an unserem Antrag vorbeiging. Deswegen leider: ungenügend, Thema verfehlt! Es geht gar nicht darum, ob wir Sprachförderung gut oder falsch finden; denn natürlich ist Sprachförderung unheimlich entscheidend, und auch die Mehrsprachigkeit hat niemand infrage gestellt. Uns geht es darum, dass hier Konzepte angekündigt werden, die überhaupt keinen Inhalt aufweisen. Ministerin Feller stellt sich vor die Presse, kündigt ein Sprachscreening an, und niemand weiß, was dieses Screening beinhalten soll. Frau Ministerin weiß es nicht. Ministerin Paul weiß es nicht. Die CDU weiß es nicht. Die Grünen wissen es nicht. Wir alle wissen es nicht. Und das Schlimmste ist: Die Schulen, die es machen sollen, wissen es auch nicht. (Beifall von der FDP und der SPD) Dann sagen Sie noch: Ach, wir haben ja noch alle Zeit der Welt, wir können erst mal was ankündigen, und dann gucken wir mal, wie wir das machen. – Ich weiß nicht, ob Sie mal auf die Uhr geschaut haben; denn die Anmeldungen finden im Herbst statt. Es ist nicht ein Jahr Zeit, es sind jetzt noch drei Monate Zeit. Das, was Sie hier machen, ist eben das Schaffen großer Verunsicherung, Frau Ministerin. Sie sprechen sich nicht mit der eigenen Ministerkollegin ab. Sie denken hier komplett in Silos, und die Schulen vor Ort wissen wieder einmal nicht, wie sie die Ideen umsetzen sollen, die Sie nicht einmal ausformulieren, bevor Sie vor die Presse treten. Eine Ankündigung ohne Inhalt, das ist hier heute noch einmal deutlich geworden. Dass es keinen Austausch mit den Schulen und auch mit den schulpolitischen Verbänden gibt, haben wir auch an anderer Stelle schon mal erlebt, nämlich bei den 20 Minuten Lesezeit. Auch da möchte ich sagen, wir teilen die Auffassung, dass die Lesekenntnisse Landtag der Schülerinnen und Schüler dringend gestärkt werden müssen. Aber auch hier, Frau Ministerin, haben Sie die Kernfrage, die sich die Schulen jeden Tag stellen, nicht beantwortet: Woher nehmen wir diese 20 Minuten? Was fällt dafür weg? Wie ändert sich unser Kernlehrplan? Da lassen Sie die Grundschulen völlig im Regen stehen. Schöne Apps werden gezeigt, aber die tatsächlichen Fragen der Schulen bleiben unbeantwortet. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das hier anmahnen, wie zum Beispiel auch beim Thema „Schuleingangsuntersuchung“ – auch das ist heute angeklungen –, dann werden wir als FDP-Fraktion beschwichtigt. Letztes Jahr hatten wir genau das getan; wir haben angemahnt, dass die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend stattfinden. CDU und Grüne haben uns dann beruhigt: Es sei doch alles super; es würde doch alles laufen. Das tut es eben nicht. Ich kann zum Beispiel aus meiner Heimatregion berichten, aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, dass es dieses Jahr nicht funktioniert hat. Man regiert kein Land, indem man einfach behauptet, es würde alles laufen, und alles den Kommunen selbst überlässt, sodass dann eine solche Bildungspolitik entsteht. Hier muss dringend gehandelt und vor allem umgesteuert und nicht nur angekündigt werden. Was wir von der FDP dringend erwarten: dringend bessere Zusammenarbeit zwischen den Zuständigkeiten, kein Silodenken mehr, endlich miteinander sprechen. Das brauchen wir. Wir brauchen vor allem keine Doppelstrukturen. Wir haben von den Kita-Expertinnen und -Experten in der Debatte gehört, dass es eben diese Sprachstandserhebungen gibt. Dann müssen wir doch erst einmal dafür sorgen, dass die Kitas mit den Grundschulen sprechen können, damit diese wertvollen Ergebnisse, die die Erzieherinnen und Erzieher erheben, bei den Schulen ankommen. Wenn einfach nur die bestehenden Strukturen ordentlich genutzt würden, dann würden Sie nämlich schnell feststellen, dass es dieses zusätzliche Sprachscreening, welches Sie jetzt wollen, überhaupt nicht braucht. Dann gilt es, die Schulen und Verbände bitte endlich mitzunehmen und nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und: Schluss mit dem Regieren aus dem Bauch heraus. Meine Damen und Herren; erst ein ordentliches, ganzheitliches Konzept erarbeiten, bevor man an die Presse geht. Das sollten Sie doch inzwischen längst gelernt haben. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, Silvia Gosewinkel [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) 23.08.2023

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sprachvermögen und Denkvermögen gehören unmittelbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Die Sprache ist eine eigenständige Macht. Sie kann erkenntnisfördernde Wirkung entfalten. Sie kann jedoch auch erkenntnishindernd sein, wenn sie verkümmert. Sprache macht mit ihrem Wortschatz und ihrer Grammatik die Welt für uns sichtbar und begreifbar. Wir müssen Kinder und Jugendliche intensiv und gezielt in der deutschen Sprache fördern. Es braucht zusätzlich zur alltagsintegrierten Sprachförderung der Kitas ein Gesamtsprachförderkonzept auf Basis von einheitlichen und verbindlichen Sprachstandserhebungen im vorschulischen Bereich, und zwar nicht erst wenige Monate vor der Einschulung. Kinder mit Deutsch-Förderbedarf müssen vor der Einschulung in verpflichtenden Vorlaufkursen unterstützt werden. Es wurde schon mehrfach benannt: Hier müssen sich Bildungsministerium und Familienministerium in ihrem Vorgehen koordinieren und abstimmen. Kitas, Grundschulen und Eltern sind eng einzubinden und müssen zusammenarbeiten. Frühkindliche Sprachdiagnostik muss langfristig sichergestellt werden. Es braucht auch turnusmäßige Sprachstandsprüfungen in der Grundschule, und die Förderangebote müssen verbindlich sein. Auch brauchen wir mehr Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte für gezielte vorschulische Sprachförderung. All das hat die AfD schon im Februar dieses Jahres beantragt. All das ist in den zurückliegenden Jahren sträflich versäumt worden. Die enormen Defizite im Lesen und Schreiben wurden uns durch die jüngsten Bildungsvergleiche von IQB bis IGLU noch einmal schmerzhaft vor Augen geführt. Kaum die Hälfte der Viertklässler in NRW erreicht die Regelstandards im Lesen und Schreiben. Viel zu viele verfehlen jegliches Mindestniveau. Insofern sind Anträge immer zu begrüßen, mit denen man bei der kindgerechten Sprachförderung weiterkommen will, auch wenn sie wie dieser FDP-Antrag etwas verspätet kommen. Leider findet man in diesem Antrag aber fast nichts darüber, wie man die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder mit konkreten und alltagspraktischen Maßnahmen verbessern kann. Die Forderungen nehmen sich vielmehr als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Therapeuten aus. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Also!) Landtag Das von Ihnen geforderte Landesinstitut für frühkindliche Sprachbildung, der Einsatz einer Fülle von Logopäden und Ergotherapeuten oder eine Digitalisierung der Dokumentation der alltagsintegrierten Sprachförderung wird keinem einzigen Kind helfen, die eigenen Sprachfähigkeiten zu verbessern. Hamburg und Hessen haben verbindliche Modelle entwickelt, die geeignet sind, die frühkindliche Sprachförderung verbindlicher und intensiver zu gestalten. Hieran müssen wir uns als NRW messen. Die jetzt schon eingesetzten pädagogischen Kräfte können sehr gut ganz konkrete Maßnahmen anwenden, die jeden Tag das Sprachvermögen der Kinder verbessern und dokumentieren. Ihnen müssen wir den Rücken freihalten. Vor allem brauchen wir mehr Personal, um bessere Betreuungsschlüssel ermöglichen zu können. Der von der FDP vorgelegte Antrag reicht aus unserer Sicht nicht aus. Alles Weitere besprechen wir in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Feller.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gerne die Gelegenheit nutzen, ein paar Punkte klarzustellen. Wir haben angekündigt, dass wir zum Herbst 2024 ein Screening bei der Schulanmeldung vorbereiten wollen. Ich finde es legitim, dass man so etwas im Vorfeld ankündigt, und wir werden dazu jetzt mit Schulen, Verbänden, aber auch mit Wissenschaftlern in die Gespräche gehen. Ein Screening bei der Schulanmeldung ist ein zusätzliches Modul. Wenn Sie heute in Grundschulen unterwegs sind, dann werden Ihnen die Grundschullehrerinnen und -lehrer sagen: Auch heute versuchen wir durch Schulspiel herauszufinden, mit welchen Kompetenzen die Kinder in die Schule kommen. (Marcel Hafke [FDP]: Frag doch mal die Kitas!) Das ist für Schulen eine ganz wichtige Info. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Dieses Screening wollen wir noch weiter professionalisieren. (Marcel Hafke [FDP]: Einfach mal die Kitas fra- gen!) – Ich will einfach mal ausreden. (Marcel Hafke [FDP]: Immer!) 23.08.2023 Dieses Screening ist nur dann wichtig, wenn wir es anschließend bei den Kindern, die einen Förderbedarf haben, mit einer Förderung versehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wer führt die denn durch?) Dazu bedarf es eines Konzepts, und das werden wir jetzt erarbeiten. Die Zeit bis Herbst 2024 ist ambitioniert, aber wir werden uns das als Zielmarke setzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wichtig ist also, dass wir unseren Schulen ein Screening zur Verfügung stellen, welches anschließend mit einer Förderverpflichtung einhergeht.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage seitens des Kollegen Hafke.

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Dorothee Feller

Ja, das hat er ja schon angekündigt.

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Rainer Schmeltzer

Jetzt auch bei mir. – Bitte schön.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. Manchmal muss man den formalen Weg einhalten. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben gerade ausgeführt – dem ist ja nicht zu widersprechen –, dass die Schulen diese Informationen bekommen sollen. Mich würde nur interessieren, warum Sie nicht den Weg beschreiten, die Daten, die da sind, die durch die alltagsintegrierte Sprachförderung vorliegen, die bei den Erzieherinnen und Erziehern vorliegen, zu nutzen, indem diese Informationen von der Kita an die Schule wandern. Das wäre doch die Idee, anstatt eine weitere Instanz einzuführen, die ehrlicherweise, wie wir gerade diskutiert haben, relativ wenig bringt. Die Frage ist also: Was haben Sie da mit der Frau Ministerin Paul besprochen?

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Dorothee Feller

Noch einmal: Es geht uns nicht nur darum, das Screening durchzuführen, was an Schulen auch schon getan wird. Wir können uns auch darum kümmern, dass die Daten noch intensiver von der einen Institution – den Kindergärten – an die Schulen fließen. Aber entscheidend ist doch, dass man es, wenn Sie einen Förderbedarf feststellen, mit einer verpflichtenden Förderung hinterlegt. Das ist doch die Schwierigkeit, dass wir das organisieren müssen. Das ist das Entscheidende. Landtag (Vereinzelter Beifall von der CDU – Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) – Nein, das ist das Entscheidende. Das habe ich auch immer gesagt: Screening plus Förderung, das gehört zusammen. Es geht nicht darum, nur ein Screening zu machen und Daten zu haben. Es geht nur zusammen, wenn wir es auch anschließend mit einer verpflichtenden Förderung versehen. Und noch einmal: Es ist ein weiteres Modell. Zu den anderen Themenfeldern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss; denn das gehört doch auch zur Wahrheit: Wir reden über Sprachauffälligkeiten. Davon zu unterscheiden sind die Sprachstörungen. Uns geht es jetzt erst einmal um die Sprachauffälligkeiten. Sprachstörungen werden therapeutisch gut versorgt. Wenn Sie mit Wissenschaftlern sprechen, werden Sie dort auch feststellen, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Die sagen: Am besten ist es, schon in den ersten vier Lebensjahren mit einer Förderung anzusetzen, mit viereinhalb Jahren wäre es dann zu spät. Ich finde, wir sollten uns die Zeit nehmen, da gemeinsam gut draufzugucken und eine gute Lösung zu erarbeiten. Das ist etwas komplexer und geht nicht von heute auf morgen. Aber dazu bin ich gerne bereit. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage, und jetzt von dem Herrn Abgeordneten Müller.

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Dorothee Feller

Ja.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass ich noch die Gelegenheit bekomme. Es passt ganz gut an dem Punkt, weil Kollegin Gosewinkel darauf hingewiesen hat, dass es nicht um den Zeitraum der Förderung, sondern um den Zeitpunkt der Feststellung und des Screenings geht. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie den Schulen ein Instrument an die Hand geben wollen. Deswegen würde mich schon Ihre fachliche Auffassung interessieren – Stand: heute –: Was ist denn zumindest der jetzige Erkenntnisstand? Wann wird der Zeitpunkt des Screenings sein? Und wenn Sie dann feststellen, dass Frau Gosewinkel recht hat, was ich glaube, dann müssen Sie doch zu der Überzeugung kommen, dass es auch ein Instrument ist, 23.08.2023 das Sie natürlich auch den Kitas mit an die Hand geben müssen und nicht nur den Schulen. Würden Sie dem so zustimmen, Frau Ministerin?

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Dorothee Feller

Noch einmal: Wir werden auf jeden Fall bei der Schulanmeldung ein Screening machen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Völlig egal, ob es Sinn ergibt oder nicht?) Das ist ganz wichtig, und das wünschen sich auch die Schulen. Ich habe anscheinend andere Rückmeldungen von Schulen als Sie. Ich bekomme von Lehrerinnen und Lehrern die Rückmeldung, dass sie dankbar sind, dass wir das jetzt anpacken und dass wir genau bei der Schulanmeldung dieses Screening machen, vor allem mit anschließender Förderung. Das gehört ja auch zur Wahrheit. (Beifall von den GRÜNEN) Ich sagte doch gerade, dass der Bereich vorher komplexer ist. Wissenschaftler sagen, die Sprache hat sich in den ersten vier Lebensjahren zu Ende gebildet. Also muss man da vorher dran. Aber die Zeit müssen wir uns nehmen, dass wir das gemeinsam besprechen, auch gerne mit dem Gesundheitsministerium. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es besteht der weitere Wunsch nach einer Zwischenfrage. (Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bil- dung: Das ist ja heute was! – Ja. Wir sind ja auch zum Debattieren hier. Ich verweise auf die Geschäftsordnung: Eine Plenarrunde soll zwei Zwischenfragen beinhalten. Frau Ministerin, es liegt jetzt in Ihrem Ermessen, ob Sie noch eine Zwischenfrage von Frau Gosewinkel zulassen.

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Dorothee Feller

Ja, gerne.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das weiß ich sehr zu schätzen. Ich möchte jetzt auch gar nicht auf den Zeitpunkt eingehen, sondern auf die Förderung. Wenn bei der Schulanmeldung festgestellt wird – dann haben wir noch ein Dreivierteljahr –, dass Förderbedarf besteht: Wo und durch wen soll denn dann die Förderung stattfinden? Welches Personal soll das machen?

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Dorothee Feller

Das ist doch genau das Problem bzw. die Heraus-Landtag forderung, die wir lösen wollen. Dafür brauchen wir die Zeit und sagen, wir machen das zur Anmeldung zum Herbst 2024, weil wir klären müssen, wo diese Förderung stattfindet. Das ist doch gerade die Herausforderung. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt dürfen Sie auch Platz nehmen. – Jetzt hat der Kollege Müller für sage und schreibe noch 30 Sekunden das Wort.

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Frank Müller SPD

Das wird ein Sprint und kein Marathon, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sehr geehrter Herr Präsident, ein Satz. – Wir haben vor einem Jahr diskutiert, als das Land die Sprachförderung übernommen hat: Nutzt das doch und macht jetzt ein ganzheitliches Konzept, versucht, das einmal neu aufzustellen, wenn ihr dieses Geld in die Hand nehmt, was der Bund gibt. – Vor einem Jahr! Jetzt ist es ein Jahr später, und wir diskutieren heute mit der Perspektive, dass noch ein Jahr vergeht. Werte Frau Ministerin, Ihr Rumgeeiere – ich weiß nicht, ob das Wort parlamentarisch ist – zeigt doch am Ende, dass Sie in der heutigen Debatte ziemlich blank dastehen. Wenn man so einen Antrag wie den der FDP-Fraktion diskutiert, dann kann man sich ein bisschen besser vorbereiten und tatsächlich auch Antworten geben. Die Antworten, die Sie gegeben haben, Frau Feller, überzeugen uns alle tatsächlich nicht. Das wird wirklich eine sehr, sehr spannende Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Glück auf. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache18/5429 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage, wer der Überweisungsempfehlung zustimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23.08.2023 7 Mit uns wird NRW Stärke zeigen: Die Clankriminalität endlich ganzheitlich bekämpfen – Neue Clans an ihrer Entstehung hindern – Unsere freiheitliche Ordnung verteidigen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5418 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Wagner das Wort.

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Markus Wagner AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Clankriminelle – sie fahren im Rolls Royce vor das Sozialamt, sie betrügen, sie schießen, sie schlagen zu. Clankriminelle und ihre verbrecherischen Parallelgesellschaften, sie zocken uns ab, sie lachen uns aus, denn für sie läuft es ja. Ihr krimineller Nachschub kommt ungehindert über die Grenzen. Abgeschoben wird keiner. Die Justiz auf Kuschelkurs, und die grünen Freunde der CDU wollen das Wort „Clans“ gleich ganz verbieten, das sei ja diskriminierend. Es ist eine Politik aus dem Irrenhaus. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Irrenhaus? Parla- mentarisch?) Die Folgen dieses Totalversagens haben wir jetzt schwarz auf weiß. Gestern stellte Innenminister Herbert Reul das Lagebild Clankriminalität 2022 vor. Er tat dies etwas verschämt und ohne große Ankündigung. Warum? Das wird beim Blick in die 42 Seiten schnell klar. Die Zahlen – Ihre Zahlen, Herr Reul – sind ein einziger Offenbarungseid. Sie sind die Quittung für die völlig verfehlte Migrations- und Innenpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte. Über 20 % mehr Clankriminalität allein im letzten Jahr, immer mehr Täter, immer mehr Straftaten, die Clanverbrechen steigen sogar noch schneller als die allgemeine Kriminalität. Als sei das nicht schlimm genug, als wären Ihre Ergebnisse nicht katastrophal genug, sie sind noch dazu nicht einmal die volle Wahrheit; denn das Lagebild bezieht sich ja nur auf die türkisch-libanesischen Clans, also die, die sich schon seit den 1980ern hier ihre Verbrecherstrukturen aufbauen konnten. Der Grund dafür ist damals wie heute, dass die etablierten Parteien dabei lieber wegschauen. Wegschauen, vertuschen, verdrängen und es dadurch schlimmer werden lassen: Das sind Ihre Hits der 80er, der 90er und das Beste von heute, es sind die Hits der alten Parteien. Es ist das Lied, das auch Herbert Reul singt, und das ist das falsche Lied, meine Damen und Herren. Doch wer nicht wegschaute und wer nicht verdrängte, dem war klar, was passieren wird. Ich erklärte Ihnen Landtag bereits vor knapp vier Jahren an diesem Rednerpult – Zitat –: „Es geht“ – mit den neuen Clans – „heute alles noch viel schneller als in den 80ern, weil seit 2015 so schnell so viele von den Falschen ohne Steuerung und Begrenzung in unser Land gelassen wurden und bis heute werden. Die alten und neuen Clans erhalten also ständig neuen personellen Nachwuchs. Denn – damit sind wir bei der nächsten Problemstufe – die Clans aus dem Libanon bekommen nun zunehmend Konkurrenz durch syrische, irakische, albanische und nigerianische Mafiaclans.“ – Zitat Ende. – Ich hatte Sie gewarnt. Ihre Antwort damals war: Abwinken. Rechtspopulist. Wir machen das schon. Wir schaffen das schon. Jetzt sind sie eben da. Als Bürger haben wir genug davon. Wir haben genug von Ihren Sprüchen und genug davon, dass Sie unser Land an die Wand fahren. Ausbaden darf Ihre verrückte Ignoranz, die unser Land an die Wand fährt, unsere Polizei und der Bürger vor Ort; die Deutschen genauso wie die gut assimilierten Menschen ausländischer Herkunft. Schon Forrest Gump wusste: Dumm ist, wer Dummes tut. Zwischenzeitlich ist Herbert Reul völlig ahnungslos, wer sich neuerdings zu Hunderten in den Innenstädten von Essen, Castrop-Rauxel oder Bocholt mit Maschinenpistolen, Messern und blanken Fäusten gegenübersteht. Er wisse gar nicht, wer diese Syrer seien, die sich Schlachten mit den Libanesen lieferten, aber er wolle jetzt vielleicht einmal hingucken. Das ist toll, Herr Reul. Jetzt, wo die kriminellen Strukturen der neuen Flüchtlingsclans ausgebaut sind, wollen Sie einmal ein bisschen nachsehen, wer das sein könnte. Man fasst es nicht. Als ich 2021 hier beantragt habe, endlich auch die Clans aus Syrien, aus dem Irak oder aus Nigeria in das Lagebild des LKA aufzunehmen, haben Sie das brüsk abgelehnt. Damals hieß es, dass das rechts sei. Rechts? Meine Damen und Herren, das ist mittlerweile wohl das neue Synonym für Realist. Und realistisch ist: Die neuen Clans gehen auf Ihre Kappe. Das ist Ihre Verantwortung, es ist Ihre Verantwortungslosigkeit. Herr Reul, ich schätze Sie menschlich, aber jemand muss es Ihnen sagen: Sie haben Ihren Zenit überschritten. Unter Ihnen steigen die Straftaten zweistellig. Die Clans werden mehr, und mit den Grünen als Koalitionspartner – das wissen Sie auch selbst – wird es nachweisbar noch schlimmer. Es muss allerdings endlich besser werden. 23.08.2023 Ich will, dass wir gegen die Flut der Kriminellen wieder Erfolg haben. Wie das geschehen kann, habe ich Ihnen auf zwölf Seiten in 25 Einzelmaßnahmen aufgeschrieben. Dazu gehört auch, das kriminelle Personenpotenzial der Clans endlich zu reduzieren. Das heißt, keine zusätzlichen Kriminellen mehr über unsere Grenzen zu lassen; es reicht mittlerweile endgültig. Das heißt, keine Kuscheljustiz mehr für die Täter, denen Sie bereits fälschlicherweise den deutschen Pass gegeben haben. Das heißt auch, ausländische Kriminelle endlich konsequent abzuschieben. Herr Reul, Sie wollen mit Nadelstichen gegen die Clans vorgehen, doch die Clans haben Macheten und Schusswaffen. Ihre Nadeln – das versteht mittlerweile jeder – sind zu wenig. Deshalb sind auch Ihre Zahlen so schlecht. Wenn Sie das nicht ändern, werden wir das ändern, wenn wir regieren. Das kann ich Ihnen versprechen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD: Gott bewahre!)

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnetenkollege Dr. Katzidis.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte heute eigentlich ein Stoffmurmeltier mitbringen und es auf das Rednerpult stellen. Allerdings war ich mir nicht ganz sicher, ob das unparlamentarisch ist und ich mir dann wieder eine Rüge einfange. Deshalb habe ich das gelassen. Aber, Herr Kollege Wagner, bei der AfD ist, wie man Sie hier am Rednerpult eben wieder gehört hat, alles wie immer. Die Sprüche sind seit 2017 – etwas anderes kann ich nicht beurteilen – immer wieder dieselben. Im Übrigen sind es auch zu unterschiedlichen Themen immer wieder dieselben Sprüche, und auch Ihre Anträge gleichen sich an vielen, vielen Stellen. Bei I. Ausgangslage steht immer enorm viel Prosa. Es gibt auch enorm viele Zitierungen insbesondere von Menschen, die der AfD vermeintlich nicht nahestehen, auf die Sie Bezug nehmen, um Ihre Thesen damit zu untermauern. Einige Ihrer Thesen haben Sie hier auch noch einmal zum Besten gegeben. Zahlen seien ein Offenbarungseid und Ergebnisse katastrophal genug. Sie haben Herrn Minister Reul auch Verantwortungslosigkeit nachgesagt. Ich weiß nicht, wie Sie Zahlen interpretieren. Wir verzeichnen zum Beispiel auch im Bereich des Kindesmissbrauchs enorme Zuwachsraten in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das liegt jedoch nicht zwingend daran, dass es einen enormen Zuwachs an Straftaten gibt, sondern das liegt daran, dass der Kontrolldruck, Landtag die Fahndungsmaßnahmen und die Ermittlungsarbeit enorm verstärkt wurden. Es wurde ein enormer Druck aufgebaut, und deshalb wird viel, viel mehr aufgeklärt. Vieles rückt vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Ähnlich ist das im Übrigen bei der Clankriminalität. Ich glaube, dass das bei der AfD-Fraktion noch nicht ganz angekommen ist. Sie haben eben erwähnt, dass Sie neben der Beschreibung der Ausgangslage auf achteinhalb Seiten auch 25 Forderungen aufgestellt haben. Darauf möchte ich eingehen, damit Sie in aller Deutlichkeit sehen, dass wir es uns nicht einfach machen (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) und uns mit der AfD inhaltlich wirklich auseinandersetzen. Die Forderung Nummer 1 macht deutlich – das haben Sie eben dargestellt –, dass Sie die Polizei dort, wo es um das Lagebild geht, im Prinzip instrumentalisieren und steuern wollen. Ihre Forderungen Nummer 2 und 3 bedeuten einen weiteren Statistikaufwand ohne die Bekämpfung der Clankriminalität zu stärken. Die Forderung Nummer 4 hat mit der Bekämpfung der Clankriminalität gar nichts zu tun. Ein migrationspolitischer Paradigmenwechsel ist Bundespolitik und speziell in dem Fall auch nicht so erforderlich, wie Sie das immer und immer wieder zu suggerieren versuchen. Forderung Nummer 5 führt auch wieder zu einem erheblichen Statistikaufwand. Forderung Nummer 6 ist schon längst erfüllt, wo es um die finanzielle, personelle und technische Ausstattung geht. Seit 2017 haben wir kontinuierlich die Einstellungszahlen auf aktuell 3.000 neue Stellen bei den Kommissaranwärtern in diesem Jahr und für die Folgejahren erhöht. Seit 2017 ist der Etat für das Innenministerium jedes Jahr permanent erhöht worden., 2024 beträgt er dann aktuell 7,1 Milliarden Euro. Wir haben Smartphones flächendeckend eingeführt genauso wie das virtuelle Großraumbüro, das landesweit im Übrigen von allen, die an einem Fall arbeiten, genutzt werden kann. Forderung Nummer 7 ist einerseits Bundesrecht, was die rechtlichen Voraussetzungen angeht, und andererseits werden wir ganz sicher keiner Beobachtungsinstanz für Kriminelle durch Jugendämtern zustimmen. Das ist Sache der Polizei und sollte auch immer in der Arbeit und der Verantwortlichkeit der Polizei bleiben. Forderung Nummer 8 ist überflüssig. Viel notwendiger als diese Forderung ist, dass die Städte und Kommunen auch endlich mal ihre kommunale Sicherheitsverantwortung vernünftig wahrnehmen und diese auch als eigenen strategischen Schwerpunkt 23.08.2023 begreifen – Stichwort Gewerberecht, Konzessionsrecht, Halterrecht bei Fahrzeugen. Das ist ein wichtiger Stakeholder und ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und insbesondere auch der Clankriminalität. Leider haben das aber viele Städte und Kommunen nicht auf ihrem Schirm und sehen da auch gar keinen Schwerpunkt. Da haben wir noch einiges an Arbeit zu leisten. Forderung Nummer 9 bringt erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, wenn man ihn so umsetzen würde. Forderung Nummer 10 ist überflüssig. Das Landeskriminalamt weiß sehr gut, welches Kriminalitätsphänomen wie bekämpft werden muss. Ich glaube nicht, dass das Landeskriminalamt da auf die AfD-Fraktion angewiesen ist. Forderung Nummer 11 …

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Berivan Aymaz

Es liegt ein Antrag auf eine Kurzintervention vor, aber die kann am Ende Ihrer Rede stattfinden. Es ist ja keine Zwischenfrage. Daher können Sie ungestört fortfahren.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Gut, dann machen wir das am Ende. Forderung Nummer 11 ist überflüssig. Forderung Nummer 12 ist ebenfalls überflüssig, weil bekannt ist, dass Bedrohungen und Einflussnahmen vorgenommen werden. Anonyme Befragungen brauchen wir dazu nicht. Viel wichtiger ist es, dass die Bediensteten entsprechend geschützt und die Täter aus dem Verkehr gezogen werden. Wo wir sicherlich beieinander sind, ist bei der Frage, wie Gerichte Strafen verhängen. Forderung Nummer 13 ist überflüssig, weil der Datenaustausch rechtlich problemlos möglich ist. Oftmals hört man, was vermeintlich alles aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein soll. Ich finde es immer wieder faszinierend, wenn man sich anschaut, wie andere Länder in der Europäischen Union die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anders interpretieren als wir Deutschen. Wenn man trotzdem mal einen Blick in das Gesetz wirft, dann stellt man fest, dass vieles möglich ist, was vielleicht auf den ersten Blick nicht den Anschein hat. Wir brauchen regionale Taskforces auch zusammen mit Finanzbehörden im besonderen Maße und mit Staatsanwaltschaften, und zwar wieder auf der kommunalen Ebene. Da haben wir ganz sicher Handlungsbedarf. Hier sind die Städte und Kommunen leider nicht die Treiber, und auch da werden wir weiterhin versuchen, Aufklärungsarbeit zu leisten. Landtag Forderung Nummer 14 ist überflüssig, weil die Polizei auch aus ihrer Sicht die notwendigen Daten, egal, um welches Kriminalitätsphänomen es geht, bereits jetzt entsprechend speichert und verarbeitet. Forderung Nummer 15 ist überflüssig. Zum Thema „Berlin“: Die alte Politik der Stadt Berlin, insbesondere in Sachen innerer Sicherheit, taugt nach unserer Überzeugung ganz sicherlich nicht als Vorbild oder Beispiel für andere Bundesländer. Das wäre ganz sicher der falsche Ansatz. Forderung Nummer 16 ist auch der falsche Ansatz. Warum sind denn die Ausweisungen – Sie haben es gerade dargestellt – so ein großes Problem? Weil die Identität der Leute nicht feststeht. Wenn am Ende, wenn sie abgeschoben werden sollen, müssen, die Identität festgestellt werden muss und ein aufwendiges Passersatzverfahren betrieben wird und man dann auf die Beteiligung und aktive Mitarbeit der Herkunftsländer angewiesen ist, dann ist das das große Problem. Wir fordern im Übrigen auf der Bundesebene, dass die Identität zweifelsfrei bei der Einreise festgestellt wird. Das wäre der richtige Ansatz und nicht erst bei der Abschiebung. Dann hätten wir nämlich die Probleme am Ende gar nicht. Seit 2017 ist das im Übrigen auch ein Thema, bei dem ich bei unseren parteiinternen Debatten dabei bin. Ich war 2018 auf Lesbos und habe mir das Flüchtlingsankunftslager vor Ort angeschaut. Damit kommen wir zu Ihrer Forderung Nummer 17, zu den Grenzkontrollen. Wenn ich daran denke, wie viel Zeit ich in meiner Jugendzeit an den Grenzen, als wir jedes Jahr mit dem Auto nach Griechenland gefahren sind, um unsere Familie zu besuchen, verbracht habe, kann ich heute nur sagen: Ich möchte nicht in diese Zeit zurück und enorm viel Zeit an den Grenzen verbringen. Die Europäische Union ist eine gute und wichtige Errungenschaft. Mir ist durchaus klar, dass die AfD-Fraktion da einen anderen Standpunkt hat und gerne wieder zu alten Zeiten zurück möchte. Aber sie wird damit Deutschland und auch die Europäische Union nicht nach vorne bringen. Forderung Nummer 18 würde unsere Polizei in dem Zusammenhang schwächen, wenn sie jetzt noch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollte, für die sie eigentlich gar nicht zuständig ist. Forderung Nummer 19 ist wieder einmal Bundesrecht. Die kann Ihre Bundestagsfraktion in den Bundestag einbringen. Forderung Nummer 20 ist völlig überflüssig, weil auch heute schon jeder anonyme Hinweise geben kann. Das ist gar kein Problem. Forderung Nummer 21 ist eine Wiederholung Ihrer eigenen Forderung Nummer 6. Vielleicht auch an der Stelle mit Blick auf die Justiz für Sie zur Kenntnisnahme: allein in der letzten Legislaturperiode 1.500 neue Stellen im Bereich der Justiz, 195 neue 23.08.2023 Richterstellen, 121 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften und mehr als 500 neue Stellen im Justizvollzugsdienst. Auch der Etat des Justizministeriums ist in den letzten Jahren um ca. 1 Milliarde Euro erhöht worden, insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung für die Justiz, Stichwort unter anderem Elektronische Strafakte. – Das scheint alles an der AfD-Fraktion vorbeigelaufen zu sein. Forderung Nummer 22 betrifft ebenfalls wieder vorrangig Bundesrecht. Gegen die Forderung Nummer 23, die Opferentschädigung zu stärken, hat sicherlich keiner etwas, aber auch das ist bereits ein Dauerthema und nichts, was die AfD in irgendeiner Form für sich entdeckt hat. Forderung Nummer 24 ist gelebte Praxis in Nordrhein-Westfalen. Das machen wir bereits seit 2017, nämlich in Person unseres Innenministers Herbert Reul. Insofern gibt es bei uns keine Verantwortungslosigkeit, sondern konsequentes Handeln. Ihre letzte Forderung betrifft ebenfalls wieder Bundesrecht. Zusammenfassend kann ich für mich nur feststellen: Forderungen Nummer 7, 19, 22 und 25 haben hier nichts zu suchen, weil sie Bundesrecht sind. Die Forderungen Nummer 2, 3, 5 und 9 würden neuen zusätzlichen und teilweise erheblichen Verwaltungsaufwand ohne echten operativen Mehrwert bedeuten. Ihre Forderungen Nummer 6 und 24 werden schon längst umgesetzt. Ihre Forderungen 16, 17 und 18 sind die völlig falschen Ansätze und würden die innere Sicherheit nach unserer Überzeugung nicht stärken. Ihre Forderungen 4, 8, 10 bis 15, 20, 21 und 23 sind komplett überflüssig, weil es gelebtes Alltagsgeschäft ist bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landeskriminalamtes, des Verfassungsschutzes. Insofern bleibt am Ende inhaltlich von Ihrem Antrag quasi nichts übrig. Wir können den heute in den entsprechenden Ausschuss verweisen, werden ihn im Ausschuss aber ganz sicher ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Sie haben jetzt die Möglichkeit, auf die Kurzintervention einzugehen; das können Sie aber auch gerne von Ihrem Platz aus machen. Die Kurzintervention ist von dem Abgeordneten Herrn Wagner angemeldet worden.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Katzidis, man wiederholt Dinge häufig dann, wenn Mahnungen ungehört geblieben sind wie beispielsweise vor über vier Jahren, als ich bereits Landtag davor gewarnt habe, dass sich neue Clans aus Syrien, dem Irak und Nigeria bilden und hier Verteilungskämpfe stattfinden. Man wiederholt das, weil Anträge, diese neuen Clans endlich ins Clanlagebild aufzunehmen, ungehört verhallen. Auf die Punkte, die Sie gerade genannt haben, werde ich im Einzelnen gerne noch einmal im Ausschuss eingehen, weil ich nur anderthalb Minuten Zeit habe, aber so ein paar Kleinigkeiten: Sie meinen, die Nummern 1 und 3 würden nichts zur Bekämpfung der Clankriminalität beitragen. Unter Punkt 3 fordern wir beispielsweise, die gesonderte statistische Erfassung von Rückführungen krimineller Clanangehöriger zu realisieren, weil der KEEAS-Abschlussbericht sagt, dass Abschiebungen eine deutlich generalpräventive Wirkung bei dieser Gruppe haben. Wir haben noch nicht einmal Zahlen vorliegen, wie viele Clankriminelle überhaupt abgeschoben worden sind. Ich habe den Innenminister seit 2018 mehrfach gefragt und nie eine Antwort bekommen. In der letzten Innenausschusssitzung hieß es nur, das sei Sache der Kommunen und das müsse dort statistisch erfasst werden, das sei zu aufwendig – bei so einem grundlegenden Punkt, der eine generalpräventive Wirkung hat. Punkt 7, dass die Jugendämter Kriminelle beobachten sollen. Das ist Unsinn. Lesen Sie sich das mal richtig durch. Es ging darum, dass die Jugendämter zum Kindeswohl dort eingreifen sollen, wo die Eltern clankriminelle Aktivitäten entfalten, und um nichts anderes.

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Berivan Aymaz

Ihre Zeit, Herr Abgeordneter.

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Markus Wagner AfD

Ich komme zum Schluss. – Wenn Sie davon reden, dass es bei einigen Dingen um Bundesrecht geht, ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass die Landesregierung Möglichkeiten für Bundesratsinitiativen hat, und genau dazu rufen wir auf.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich möchte noch mal daran erinnern, dass die Kurzintervention tatsächlich eine kurze Intervention zu sein hat. (Markus Wagner [AfD]: War ich über die Zeit?) Sie waren über Ihre Zeit. (Markus Wagner [AfD]: Entschuldigung!) Bitte halten Sie sich zukünftig an die Zeitvorgaben. – Herr Abgeordneter Dr. Katzidis, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf einzugehen. 23.08.2023

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Dr. Christos Katzidis CDU

Vielen Dank. – Erstens. Auch wenn wir die Möglichkeit haben, über den Bundesrat Initiativen zum Bundesrecht zu machen, ist es trotzdem eine Bundesangelegenheit und gehört in den Bundestag. Da kann Ihre Fraktion das ja auch entsprechend gerne einbringen. (Markus Wagner [AfD]: Hat sie!) Sie müssen ja nicht alle 16 Länderparlamente mit Ihren bundespolitischen Angelegenheiten belasten, um es mal in aller Deutlichkeit zu sagen, nur weil Sie im Bundestag und in 16 Bundesländern immer und immer wieder dieselben Themen kommunizieren wollen. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Zweitens. Ich bin bei Ihnen, was die generalpräventive Wirkung von Abschiebungen und konsequentes Handeln in allen Bereichen angeht. Ich habe das eben auch mit einem Satz angesprochen. Es nützt nichts, wenn die Polizei mit einer Nulltoleranzpolitik vorgeht, und alle anderen tun es nicht. Das muss schon einheitlich sein. Aber was die Abschiebungen angeht, kommen wir doch wieder zu dem, was ich eben gesagt habe. Jetzt schieben Sie irgendjemanden ab, bei dem vielleicht noch nicht einmal die Identität zweifelsfrei festgestellt wird. Dann reist der irgendwann wieder mit einer anderen Identität ein. Mittlerweile ist es ja so: Mit den Erleichterungen auch auf Bundesebene werden die Personalien durch mündliche Angaben erfasst, wenn keine Ausweise vorliegen. Es erfolgt keine Überprüfung. Es erfolgt keine zweifelsfreie Identifizierung. Das heißt, eine Einreise mit anderen Personalien wäre problemlos möglich. Das muss endlich beendet werden. Bei mir ist leider die Zeit auch zu Ende. Insofern können wir gerne im Ausschuss weiterdiskutieren. – Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnete Herr Bialas das Wort.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD legt einen Antrag zum Thema „Clankriminalität“ vor. Das ist ein wichtiges Thema, doch die AfD nutzt es fast ausschließlich, um ihr entsprechendes Narrativ des kriminellen Ausländers zu nähren. (Herbert Reul, Minister des Innern: Ja!) Es ist das bekannte Narrativ der AfD. Wenn man die Anträge dessen entkleidet, bleibt meist – und so auch Landtag hier – ein monokausaler und unterkomplexer Gedankengang übrig. Wie ich an dieser Stelle schon öfters ausführte: Hier bleiben Sie sich treu, benennen Probleme, die tatsächlich und real sind, und dann kommt kein sinnvoller Beitrag zur Lösung, dafür aber das Schüren von Ressentiments. Allerdings muss man fair bleiben: Ich habe Ihren Antrag gelesen; es war nicht immer schön und keine Freude. Sie führen zum Schluss 25 Punkte an – der Kollege vor mir ist ja sehr detailliert darauf eingegangen –, von denen wir einige bereits seit Jahren fordern; die können also nicht falsch sein. Da Sie es aber immer traumwandlerisch schaffen, selbst richtige Punkte in Ihr menschenverachtendes Narrativ einzubauen, ist über Ihren Antrag im Grunde genommen auch schon alles gesagt. Wir sind nämlich überzeugt, dass es weniger ausmacht, woher die Täter kommen, als vielmehr, wo und wie sie tätig sind. Es ist weniger eine Frage von Migration als von krimineller wirtschaftlicher Betätigung. Das Geschäft der Organisierten Kriminalität in verschiedensten Strukturen ist beileibe und leider auch nichts Neues, ob es Clans sind, Mafia, Triaden, Rocker, Ringvereine, ob sie aus Deutschland kommen, aus Italien, Russland, der Türkei, Vietnam, aus dem Libanon, Syrien oder aus anderen Ländern. Was eher in der Tat überrascht, ist, dass es noch immer nicht gelungen ist, das Thema effektiv anzugehen. Vielleicht braucht es einen Wechsel der Betrachtung, eine Änderung des Bildes im Kopf. Allzu häufig wird folgendes Bild dargestellt und emotionalisiert: Da lümmelt ein ausländisch aussehender jüngerer Mann am Ferrari vor dem Jobcenter und macht sich über den Sozialstaat lustig. Das ist emotionalisierend und ärgerlich. Ich rege ich mich auch jedes Mal darüber auf. Oder es sind Bilder von Tumultlagen mit Messern und Macheten in unseren Innenstädten. Das ist beunruhigend. Das sind No-go-Spots in unseren Städten, die es schnellstmöglich in den Griff zu bekommen gilt. Ich erinnere einmal daran, dass die CDU, vorneweg Peter Biesenbach, bis 2017 gar nicht genügend No-go-Areas ausfindig machen konnte, um nach der gewonnenen Wahl die Gegenden auf einmal wieder als problemfrei umzuetikettieren und die bis dato dort eingesetzten Hundertschaften wieder abzuziehen. Ich habe an dieser Stelle auch schon häufig gesagt: Wir brauchen Polizei sichtbar in unseren Städten. (Beifall von der SPD) Was bekommen wir von der Landesregierung? Regelmäßig, meist vor den Ausschusssitzungen, durchgeführte große Razzien, von denen dann in den Sitzungen als Erstes berichtet wird, oftmals, wenn es ansonsten unangenehme Themen geben könnte, mit dabei – gefilmt – der Innenminister, mitunter Abge-23.08.2023 ordnete der regierungstragenden Fraktionen. Man fragt sich, ob das die Abschreckung darstellt. Nicht nur ich frage mich immer mehr: Wie viel Show ist das, und wie viel ernsthafte Bekämpfung steckt dahinter? Auch jetzt wieder: zeitgerecht zur Debatte heute eine Presseinformation von gestern, im Grunde genommen geschickt, um möglicherweise das Thema bereits im Vorfeld abzuräumen. Aber dann schreiben Sie dort über einen deutlichen Anstieg der Kriminalität. Ich gebe dem Kollegen Katzidis durchaus recht: Wenn man tätig ist und die Anzahl der Kontrollbereiche erhöht, dann rückt auch mehr stattfindende Kriminalität ins Hellfeld. Das betrifft aber nicht alles. Körperverletzungsdelikte betrifft das in der Regel nicht. Delikte draußen auf der Straße betrifft es nicht. Viele andere Bereiche im Wirtschaftlichen betrifft es auch nicht. Aber Sie schreiben über den deutlichen Anstieg der Kriminalität. Dann denke ich: Na, da kommt dann auch eine entsprechende Auflistung von Erfolgen. Nach immerhin sechs Jahren Schwerpunktbildung des Innenministers kommen jetzt auch Ergebnisse. Und dann kommt als Ergebnis – ich zitiere –: „Im Jahre 2020 sollen sie über 1.400 hochwertige Markenstaubsauger im Wert von circa 600.000 Euro gestohlen […] haben.“ Da denke ich mir: Wow! – Wenn ich dann noch ein wenig Humor aufzubringen befähigt wäre, würde ich als Wuppertaler hoffen, dass die Staubsauger nicht von Vorwerk waren. Aber der Humor vergeht mir an der Stelle. (Carsten Löcker [SPD]: Dann waren sie teuer!) Ich höre nichts von Festnahmen von Bossen, von der Höhe der Vermögensabschöpfung, von Haftstrafen der in der Hierarchie höher Stehenden oder überhaupt von Haftstrafen, von Rückführungen Krimineller, wenn es sich nicht um Deutsche handelt. Ich höre auch nichts von Opferhilfen bereits Geschädigter, meist Frauen. Ich höre nichts von wesentlichen Ergebnissen. Sichergestellter Tabak. Ja, gut. Und sonst? Dann frage ich: Ist da noch mehr? Ja, 1.400 Staubsauger. Kommt da noch mehr? Nach sechs Jahren Schwerpunkt des Innenministers wird es immer lauter und brutaler auf unseren Straßen und scheinbar immer ruhiger in den Hinterzimmern der Verbrecher. Was Sie auch sagen, ist: Ja, man braucht da einen langen Atem. – Ja, es kann sein, dass das nicht falsch ist. Aber vielleicht braucht es auch ein Überdenken der Strategien. Vielleicht ist das ja wie beim DFB. Da hoffen wir auch auf einen langen, guten Weg – den Marathon, wie Sie ihn dargestellt haben. Den bin ich übrigens auch gelaufen. Das ist Landtag anstrengend. Aber ich wusste: Irgendwann kommt das Ziel. Es war klar: Da ist das Ziel. Es war auch klar: Ich muss entsprechend laufen. Ich hatte also meine Strategie auch klar. Sie, Herr Innenminister, können nicht wissen, ob Ihr Weg zum Ziel führt. Oder, um im Bild des DFB zu bleiben: Vielleicht braucht es eine andere Taktik. Vielleicht braucht es eine eingespielte Abwehr und einen Stoßstürmer und kein einfaches Weiter-so. Es geht um Milliardengeschäfte: Menschenhandel, Drogenhandel, Geldwäsche, Schutzgelderpressung, Zwangsprostitution, Glücksspiel – also das, was wir auch aus alten Tagen kennen –, aber vor allen Dingen auch wirtschaftliche Betätigung in vielen weiteren Branchen, in denen die Täter unterwegs sind. Und Sie benennen 1.400 Staubsauger! Das meine ich auch mit dem Bild, das ich am Anfang angesprochen habe. Wir haben es mit intelligenten und fachlich hoch versierten Tätern zu tun oder mit Tätern, die dieses Personal bezahlen und für sich arbeiten lassen können. Denken wir eher an gut gekleidete Firmenlenker und betrachten deren Geschäfte. Fragen wir auch, was ihnen wehtun könnte, nämlich, wenn es ihnen an das Geld geht – dann müssen wir ihnen auch an das Geld gehen – und wenn ihre Geschäfte gestört werden, insbesondere im Immobiliengewerbe und in nahezu allen Wirtschaftsfeldern. Wo und wie verlaufen die Finanzströme? In welchen Feldern wird das Geld gewaschen? Wo wird investiert und das Imperium aufgebaut? Das organisierte Verbrechen ist längst globalisiert und in globalen Geschäften zu Hause, und man lässt sich dort nieder, wo man am unbeschadetsten wirtschaften kann. Sie reden von Systemen wie „Follow the Money“. Wo sind die Ergebnisse? Um dem nachzugehen, braucht es Polizeikräfte und insbesondere zahlreiche Fachleute – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc. – im Dienste der Strafaufklärung. Eine Anpassung der Polizei an die Organisierte Kriminalität im digitalen Zeitalter muss auch zu einer geänderten Personalpolitik führen. Sie brauchen nicht 3.000, die als Grundvoraussetzung laufen und schwimmen können, sondern Sie brauchen dringend Fachexpertise in zahlreichen nichtpolizeilichen Feldern. Sie reden von Vernetzungen. Wo sind die Ergebnisse? Was es braucht, sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Das ist ein guter Vorschlag; den haben Sie häufig gebracht. Ja, aber wo und wie arbeiten die denn nach sechs Jahren Schwerpunktbildung? Wo sind die Ergebnisse? 23.08.2023 Was es braucht, sind effektive Vermögensabschöpfungen, eine Umkehr der Beweislast, eine Deckelung der Barzahlungsmöglichkeiten. Der Kampf muss auch und vor allem auf dem Feld der Wirtschaft geführt werden. Ich darf Nino Di Matteo, italienischer Richter und Staatsanwalt, zitieren. Er sagt: „Wenn wir das nicht verstehen, können wir weiterhin Dutzende, Hunderte Mafiosi, Erpresser, Drogenhändler verhaften, und doch würden wir die Mafia nie besiegen. Die Mafia ist ein für alle Mal besiegt, wenn wir der Organisation die Möglichkeit nehmen, sich mit der Politik, mit der Unternehmerwelt und mit der Wirtschaft zu verflechten.“ Wir wollen nicht nur die Handlager, nicht nur die Schläger auf der Straße – die natürlich auch –, sondern wir wollen die Bosse. Wir wollen nicht 1.400 Staubsauger und unversteuerten Tabak. Wir wollen die Milliarden. Wenn es sich um ausländische Täter handelt und die Voraussetzungen erfüllt sind, dann schieben Sie doch ab. Tun Sie es. Ich habe oftmals den Eindruck, dass wir nur diejenigen abschieben, bei denen es schön einfach ist – und übrigens dann auch meistens die Falschen trifft. Besonders wichtig ist mir aber noch folgender Punkt: Wir wollen effektiven Opferschutz und Opferhilfe, Konzepte, wie wir Opfern im Handlungsfeld der Organisierten Kriminalität helfen und sie da rausholen oder schützen können, gerne auch Aussteigerprogramme. Aber zum überwiegenden Teil ist der Weg in die Kriminalität ein bewusster und gewollter. Ja, es gibt Rahmenfaktoren; die können mal besser sein, und die können auch verheerend sein. Aber es gibt doch überwiegend noch so etwas wie einen freien Willen. Ich muss normalerweise nicht kriminell werden. Ich kann mich anders entscheiden. Diese Entscheidungshoheit haben Opfer oftmals nicht. Daher sollten sie weitaus mehr in den Fokus gerückt werden. Oder um es an einem Beispiel sehr deutlich zu sagen: Ob ich Schutzgelderpresser werde, dafür kann ich mich möglicherweise noch entscheiden. Wenn ich erpresst werde, habe ich mir das nicht ausgesucht und brauche staatliche Hilfe. Was erleben wir aber? Was wir erleben, sind Debatten über Begrifflichkeiten, Debatten über Verständnis für Täter*innen, Ausblenden von Opferleid, Ausblenden der Verknüpfung mit der Wirtschaft. Wir erleben Herrn Innenminister in seiner bekannten Reul’schen Trias: erstens überrascht sein, dass es so was gibt; er habe es noch nie gehört, aber nun habe man es ihm erklärt. Zweitens erleben wir das Beschreiben von Phänomen und Erzählen einer – das muss ich zugeben – meist guten Geschichte mit – auch das Landtag sage ich ganz neidvoll – sehr guten Bildern. Drittens erfolgt die Ankündigung von Maßnahmen. Und dann 1.400 Staubsauger! Das kann es nicht gewesen sein. Vielleicht braucht es nicht die Strategie der kleinen Nadelstiche, sondern eine Strategie der größeren Kanonen. Ansonsten ist das Gerede von null Toleranz nur Gerede. Die Zahlen explodieren, nicht nur bei der Clankriminalität. Körperverletzungsdelikte gehen durch die Decke, Angriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte, häusliche Gewalt. So hohe Zahlen gab es in Nordrhein-Westfalen noch nie. Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck: Die Sicherheit in NRW ist bei Schwarz-Grün nicht in guten Händen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Bialas, auch auf Sie ist eine Kurzintervention angemeldet, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Wagner. Selbstverständlich können Sie auf diese Kurzintervention von Ihrem Platz aus eingehen. – Ich schalte nun Ihr Mikrofon frei.

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Markus Wagner AfD

Kollege Bialas, Sie haben gerade eben wieder das Märchen vom ausländerfeindlichen Narrativ des AfD-Antrages verbreitet. Es geht hier um Clankriminalität. Und bei Clans handelt es sich um ethnisch in sich abgeschottete kriminelle Familienstrukturen mit Migrationshintergrund. Ja, worüber sollen wir denn sonst sprechen? (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) In der letzten Plenarwoche hat die SPD einen Antrag gestellt, in dem sie ausländische Kriminelle namentlich – also von ihrer Herkunft her – benannt hat. Das hat auch etwas mit Migration zu tun. Darauf habe ich Sie auch in meiner Rede damals hingewiesen. (Andreas Bialas [SPD]: Ja, richtig!) Bedient die SPD jetzt ausländerfeindliche Narrative? Dann willkommen im Klub, Herr Bialas. Sie sprechen von No-go-Spots in unseren Städten. Ja, richtig. Das Schlimme ist nur, dass es immer schlimmer wird. Oder hat die Stadt Essen solche Auseinandersetzungen wie kürzlich mit 200 Syrern gegen 300 Libanesen schon einmal erlebt? (Zuruf von den GRÜNEN) Diese Auseinandersetzungen wurden ja nicht durch die Polizei im eigentlichen Sinne beendet; sie wurden durch einen islamischen Friedensrichter beendet. Wie weit sind wir in diesem Land denn schon gekommen? Das müssen Sie mir einmal sagen. Sie haben zu Recht angeführt, dass Sie nichts von Vermögensabschöpfung, Abschiebung etc. gehört haben, von Herrn Katzidis zum Beispiel. Richtig. Wir 23.08.2023 haben auch seit Jahren nichts davon gehört. Genau deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Kollege Bialas, Sie haben das Wort.

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Andreas Bialas SPD

Danke schön. – Dass ich bei der literarischen Einordnung der Märchen – oder wie Sie es nannten – eine andere Begrifflichkeit, also auch Einordnung, sehen würde, dürfte klar sein. Das Zweite ist: Ich bin sehr wohl für Klartext, aber auch innerhalb einer differenzierten Debatte. Und so führen wir sie nach unseren Gepflogenheiten. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der Grünen spricht nun die Abgeordnete Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist total klar: Wenn in unserem Rechtsstaat Straftaten begangen werden und wenn Menschen hier unseren Rechtsstaat untergraben, kriminelle Vereinigungen bilden und Straftaten begehen, ist das nicht hinnehmbar. Dann muss das ermittelt werden, und dann muss das bestraft werden. Das ist unsere staatliche Aufgabe, und das ist unser Rechtsstaat. Unsere Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten ist es aber auch, dies zu tun, also zu ermitteln und entsprechende Strafen zu verhängen – aber ohne diejenigen zu stigmatisieren, die eben nicht kriminell sind. (Beifall von den GRÜNEN) Deshalb kommt es auch darauf an, wie wir über diese Form der Organisierten Kriminalität sprechen, nämlich ohne einen Nährboden für Stigmatisierung zu bieten. Dieser Antrag der AfD ist eine einzige Stigmatisierung. Er ist voller Hass, voller Rassismus und voller menschenverachtendem Gedankengut. Mehr muss man zu diesem Antrag weder sagen noch wissen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Marc Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landtag Herausforderung ist klar: Wir müssen der Clankriminalität rechtsstaatlich begegnen. Das hat das Lagebild jetzt auch noch einmal deutlich vor Augen geführt; das haben uns die Auseinandersetzungen in Essen und Castrop-Rauxel vor Augen geführt. Die Hausaufgaben sind groß; die Aufgaben sind groß. Es gilt, sie anzugehen, und es gilt vor allen Dingen, sie mit effektiven Lösungen anzugehen. Da habe ich, meine Damen und Herren von der AfD, bei Ihrem Antrag dann auch berechtigte Zweifel. Ich habe aber auch berechtigte Zweifel beim Vorgehen der schwarz-grünen Landesregierung. Denn ich glaube schon, dass man sich aktuell hier in dieser Koalition sehr stark lähmt. Das fängt bei den Streitigkeiten über Begriffsdefinitionen an. Heißt das jetzt „Clankriminalität“, oder nennt man es anders? Brauche ich Stuhlkreise, um das zu ermitteln? Ist es nicht viel wichtiger, den Verfolgungsdruck tatsächlich hoch zu halten und auch das Signal an unsere Behörden zu senden, den Druck auch hier hoch zu halten? Man muss sich auch nur das Lagebild anschauen. Herr Minister, ich finde das schon bezeichnend. Deutlicher konnte dieser Konflikt in der Koalition ja gar nicht werden. Verzeihen Sie mir das Augenzwinkern dabei. Aber Sie haben das eingeführt, wie ich aus der Vergangenheit weiß. Ich erinnere mich daran, dass wir uns gemeinsam entschieden haben, das Lagebild zu erstellen. Es war bundesweit erstmalig, dass wir ein polizeiliches Lagebild über die Clankriminalität hatten. Sie haben immer mit Stolz verkündet, dass Nordrhein-Westfalen das auch macht. Und dann sehe ich, dass es gestern gar keine Pressekonferenz gab, sondern Sie das Lagebild per Post bzw. per E-Mail herausschicken. Das ist ja schon ein Unterschied in der Vorgehensweise. Meines Erachtens ist das schon ein bisschen damit begründet, dass die Grünen vielleicht ein Problem haben, dass auf dem Deckblatt immer noch „Clankriminalität“ steht und nicht der Begriff, der vielleicht grüne Wunschvorstellung ist. Wichtig ist aber, dass Sie umsetzen, was auch jetzt zu tun ist. Es sind so viele Punkte: Vermögensabschöpfung, „Follow the Money“ …

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Berivan Aymaz

Herr Lürbke, es liegt eine Zwischenfrage vor.

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Marc Lürbke FDP

Ja, unbedingt. Sehr gerne.

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Berivan Aymaz

Wunderbar.

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Marc Lürbke FDP

Von wem denn überhaupt? 23.08.2023

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Berivan Aymaz

Sie kommt von Herrn Mostofizadeh.

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Marc Lürbke FDP

Prima.

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Berivan Aymaz

Kollege Mostofizadeh, Sie haben das Wort.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Frau Präsidentin! Herr Kollege Lürbke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie sich so abfällig über die Begriffsdefinition äußern, frage ich Sie Folgendes. Sie hatten vorgestern, glaube ich, den Bundesjustizminister zu Gast. Er wird mit den folgenden Worten zitiert: „Es darf nicht so sein, dass ein unbescholtener Mensch sanktioniert wird, nur weil ein Verwandter möglicherweise eine Straftat begangen hat.“ Im weiteren Verlauf hat er es Ihnen gegenüber auch noch mal abgegrenzt, nämlich, dass wir am Ende letztlich über Organisierte Kriminalität sprechen und man aktiv Mitglied einer bestimmten Gruppe sein muss und nicht aufgrund seines Verwandtschaftsgrades belangt werden darf. Das ist genau die Frage, die wir aufgeworfen haben. Sind Sie mit Herrn Buschmann einer Meinung, oder haben Sie eine eigene Definition?

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Marc Lürbke FDP

Erst mal herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege. Da passt zwischen Herrn Buschmann, unseren Bundesjustizminister, und unsere FDP-Landtagsfraktion und mich kein Blatt Papier. Wir sind uns in dieser Frage sehr einig. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wenn Sie aber weitergelesen hätten, wie sich unser Bundesjustizminister geäußert hat, hätten Sie festgestellt, dass er sehr wohl sagt, dass die fortwährenden Diskussionen darüber widersinnig sind und den Verfolgungsdruck am Ende lähmen. Ich habe sehr wohl mit ihm darüber diskutiert, und wir sind da einer Meinung. Wir brauchen aber nicht unendlich viele Stuhlkreise dazu. Vielmehr hat Ihr eigener grüner Justizminister hier im Land die Diskussion über diese Frage schon aufgegeben. Ob es am Ende Clankriminalität, Organisierte Kriminalität, Familienstrukturen oder wie auch immer Sie es nennen wollen heißt, ist doch gar nicht der Punkt. Wichtig ist, dass das Phänomen konsequent in den Blick genommen wird und nicht durch eine solche Debatte irgendwie ausgeblendet wird. Da bin ich völlig der Meinung unseres Bundesjustizministers. Landtag (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP] und Andreas Bialas [SPD]) Was noch viel wichtiger als die Begrifflichkeit ist, ist, dass das Lagebild ausgeweitet wird, Herr Kollege Mostofizadeh. Da nehme ich ganz unterschiedliche Äußerungen etwa Ihrer grünen Landesvorsitzenden wahr. Sie sagt, wir bräuchten ein solches Lagebild eigentlich nicht mehr. Deswegen bin ich froh, dass sich der Minister gegenüber dem grünen Koalitionspartner durchsetzt und das Lagebild fortschreibt. Wichtiger wäre es, es auch zu erweitern, Herr Minister. Im Innenausschuss haben wir darüber diskutiert. Wir haben die Frage, inwieweit wir das Phänomen syrischer Familienstrukturen aufnehmen und in den Blick nehmen müssen. Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass wir nicht allein über eine Fortschreibung diskutieren, sondern auch über eine Erweiterung dieses Lagebilds. Eben wollte ich aber ausführen, welche Maßnahme meiner Meinung nach besonders wichtig ist, nämlich die Vermögensabschöpfung. Da müssen wir in Nordrhein-Westfalen einfach besser werden. Wenn man sich die nackten Zahlen anschaut … (Beifall von Andreas Bialas [SPD]) Eigentlich war ich schon letztes Jahr schockiert. Es ist gelungen, Vermögen in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro in wenigen Verfahren abzuschöpfen. Schaue ich jetzt ins Lagebild, sehe ich, dass es 2,5 Millionen Euro in 24 Verfahren sind. Das kann nicht unser Anspruch sein, wenn wir wissen, was an kriminellen Machenschaften passiert und welche Werte da umgesetzt werden. Wir müssen da einfach besser werden. Deswegen reichen solche Plattitüden nicht. Es ist richtig, die Taskforce, die die Finanzströme verfolgt, einzusetzen. Es ist richtig, dass der Ansatz „Follow the Money“ ausgebaut wird. Aber er muss dann auch mit Ressourcen hinterlegt werden. Ich lese einerseits, dass uns in Nordrhein-Westfalen 120 Staatsanwälte fehlen. Da ist klar, warum so etwas nicht funktionieren kann. Herr Minister, andererseits fehlen uns immer noch die Polizeibeamten. Ich höre immer, dass Sie 3.000 neue Kommissaranwärter einstellen. Ob die alle kommen, steht ja noch in den Sternen. Das sind Stellen. Ob die besetzt werden? – Sie nicken. Na ja. Ich nehme Sie da beim Wort. Schauen wir mal! (Herbert Reul, Minister des Innern: Werden wir ja mal sehen!) Die Wahrheit ist, dass in den besonders von Clankriminalität betroffenen Kreispolizeibehörden das Personal ziemlich oft auf der letzten Rille fährt. Das gilt sowohl für die Schutzpolizei als auch insbesondere für die Kriminalpolizei, die kaum hinterherkommt. Das wissen auch Sie. Es ist wirklich erforderlich, da 23.08.2023 zu unterstützen, zu stärken und das vor allen Dingen zeitnah zu tun. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Es liegt eine Zwischenfrage vor. Möchten Sie die Zwischenfrage der Kollegin Frau Wenzel zulassen?

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Marc Lürbke FDP

Klar.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lürbke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe Ihnen im letzten Plenum schon eine ähnliche Frage gestellt. Damals haben Sie mir gesagt: Gehen Sie mal nach Duisburg. – Ich möchte Sie im Vorhinein informieren, dass ich aus Duisburg komme und meine Frage vor dem Hintergrund stelle, dass sie im Gespräch mit Menschen dort immer wieder aufkommt. Sie lautet: Werde ich in Sippenhaft genommen? Der Kollege Mostofizadeh hat Ihnen gerade die Frage gestellt, ob Sie mit Herrn Buschmann übereinstimmen. Ich möchte Ihnen jetzt bewusst die Frage stellen, ob Sie den namensbasierten Ansatz, einen Menschen nur aufgrund eines Nachnamens und einer Staatsangehörigkeit einer Gruppe zuzuordnen, gerecht finden. Ich würde mich freuen, wenn Sie darauf genau eingehen würden.

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Marc Lürbke FDP

Herzlich willkommen in der Debatte. Schön, dass Sie sich zu Wort melden, und vielen Dank für die Frage. Sehr wohl. Wir müssen doch der Clankriminalität Herr werden, Frau Kollegin. Ich glaube, auch in Duisburg und in Essen gibt es genügend Leute, die sehr wohl sehr froh darüber sind, wenn der Rechtsstaat da genau hinschaut. Es geht hier ja darum, dass wir Kriminalität haben, die in Familienverbünden stattfindet. Es ist aber nicht nur die Familie die Klammer. Vielmehr sind es einfach Menschen, die sich zusammengefunden haben und in diesen Verbünden Straftaten begehen. Natürlich ist die Familie dabei ganz häufig die Klammer. Deswegen haben wir es damals so entschieden. Zu dieser Entscheidung, dass das der Ansatz ist, wie das Lagebild erhoben werden muss, stehe ich weiterhin. Man braucht einen Ansatz, um wirklich hinzuschauen. Was Sie jahrelang gemacht haben, ist, es auszublenden und erst gar nicht hinzuschauen, weil Sie Sorge hatten, irgendjemanden zu stigmatisieren. (Beifall von der FDP) Landtag Ich bin fest davon überzeugt, dass die Menschen in unserem Land genau das nicht erwarten. Vielmehr erwarten sie, dass wir Lösungen für das Problem haben. Ich ergänze das, indem ich den Minister auffordere, das fortzuschreiben. Wir haben diesen Namensansatz gewählt, müssen jetzt aber auch schauen, wie man das Lagebild erweitern kann. Nun zum Antrag der AfD: Es ist vom Kollegen Dr. Katzidis schon in epischer Länge ausgeführt worden. Das werde ich ganz sicher nicht machen. Ich greife nur einen Punkt heraus. Er sticht einem sofort ins Auge, wenn man Ihren Antrag liest. Sie wollen jetzt den Verfassungsschutz für die Beobachtung von Clankriminalität gewinnen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das bei mir auf ganz große rechtsstaatliche Vorbehalte stößt. Es gibt nicht ohne Grund ein Trennungsgebot. Es ist aus guten, aus der deutschen Geschichte hervorgehenden Gründen so verankert, weil wir eben keine Geheimpolizei und auch keine Vermischung von Geheimdienst und Polizei wollen. Ich weiß, dass Sie es mit der deutschen Geschichte vielleicht nicht ganz so haben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es das mit uns nicht geben wird. Es gibt viele gute Gründe, warum man das sauber trennen sollte. Außerdem denke ich, dass der Verfassungsschutz aktuell auch überhaupt nicht in der Lage ist, das bei den vielen Aufgaben, die er schon hat, zusätzlich überhaupt zu machen. Wir reden hier über Kriminelle. Clankriminalität … Ich sage es andersherum: Der Verfassungsschutz beschäftigt sich mit Menschen, die das System abschaffen wollen. Das sollten Sie wissen. Die Clankriminellen wollen das System aber gar nicht abschaffen. Sie wollen das System ausnutzen. Das ist ein ganz anderer Ansatz. Ich warne davor, beides in einen Topf zu schmeißen. Rechtsstaatlich ist das ganz sicher nicht geboten. So zieht sich das leider wie ein brauner Faden durch Ihren Antrag. Wir werden natürlich der Überweisung zustimmen, da es eine Gepflogenheit ist. Aber rechnen Sie nicht mit einer Zustimmung zu Ihrem Antrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, Andreas Bialas [SPD] und Elisabeth Müller-Witt [SPD])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen zwei Kurzinterventionen vor. Die erste Kurzintervention wurde von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Mostofizadeh angemeldet. Herr Kollege Lürbke, auf diese können Sie selbstverständlich von Ihrem Platz aus eingehen.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Vielen Dank. – Ich möchte zwei Bemerkungen machen. Erstens. Ich komme aus Essen. Zweitens. Herr Kollege Lürbke, 23.08.2023 Sie haben es offensichtlich nicht verstehen wollen bzw. an zwei Punkten herumgeschwurbelt. Herr Buschmann hat sich dezidiert von Ihrer Form der Interpretation abgewendet und sehr eindeutig gesagt, dass es nicht um den Familienbezug geht. Das ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Analyseinstrument in diesem Fall ein völlig anderes ist. Man durchleuchtet dann nicht Familienstrukturen, sondern Strukturen der Organisierten Kriminalität. Wenn Sie in Ihrem Beitrag wieder allein auf die Herkunft oder die Familienzugehörigkeit rekurrieren, dann sind Sie schlichtweg einem rassistischen Analysemuster aufgesessen, das wir ablehnen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wenn Sie Essen in den Fokus nehmen, dann sei Ihnen gesagt: Wir tun alles, um Essen sicher zu machen, und zwar für alle Menschen. Essen ist dann sicher, wenn die Menschen sich wohlfühlen und wenn sie nicht gegeneinander ausgespielt werden, was Sie immer wieder tun. Der allerwichtigste Punkt ist, dass Sie eine Erzählung weitertragen, die ich wirklich – ich sage es einmal vorsichtig – für grenzwertig halte. Sie sollten sich an Herrn Buschmann ein gutes Beispiel nehmen und ganz sachlich darüber reden, sich im Zweifel auch von der Bundesinnenministerin mit ihren fragwürdigen Vorstößen absetzen und die Kriminalitätsbekämpfung sachlich vorbereiten. Dann sind wir wieder in einem Boot. Dann sehe ich auch überhaupt keine Differenz zu unserem Landesinnenminister. Das können wir sehr gerne fortführen. Aber rassistische Angriffe und rassistische Analyseinstrumente sind nicht unsere. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Kollege Lürbke, Sie haben das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, ich habe dazu schon sehr umfassend ausgeführt. An Ihren Worten lässt sich in Bezug auf dieses Problem die jahrelange Untätigkeit unter rotgrüner Regierungsverantwortung in Nordrhein-Westfalen erkennen. Das können Sie nicht leugnen, wenn Sie ehrlich sind. Sie sagen, dass Sie in Essen für Sicherheit sorgen würden. Das finde ich bemerkenswert. Ich habe da einen etwas anderen Eindruck. Ich lasse mich ganz sicher nicht in Abgrenzung zu unserem Bundesjustizminister bringen. Das habe ich sehr wohl dargestellt, und wir sind diesbezüglich einer Meinung. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die zweite Kurzintervention – zwei Kurzintervention sind übrigens erlaubt und möglich – kommt von Herrn Wagner.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank. – Herr Lürbke, Sie haben zwei Dinge genannt, nämlich die Erweiterung des Lagebildes und die Vermögensabschöpfung. Beides ist in unserem Antrag enthalten – erstens die Erweiterung des Lagebildes um süditalienische, türkische, kurdische, palästinensische, irakische, albanische, tschetschenische Clans usw. usf. Da müssen wir unbedingt dran. Das sehe ich genauso. Zweitens gehen wir in Bezug auf die Vermögensabschöpfung unter Punkt 23 sogar noch ein bisschen weiter. Wir fordern dort nämlich „die Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche aus Vermögensabschöpfung stammende Mittel zur Finanzierung der Strafverfolgung und für die Opferentschädigung verwendet werden können.“ Es würde mich freuen, wenn Sie sich dem anschließen könnten. Sie haben unsere Forderung kritisiert, den Verfassungsschutz einzuschalten. Ich möchte das noch einmal präzisieren, damit auch jeder weiß, worum es geht, nämlich um „eine Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen.“ Was Letzteres angeht, hat die Presse schon berichtet, dass diese Verbindungen vorhanden sind. Deswegen ist der Verfassungsschutz unseres Erachtens hier unbedingt einzuschalten. (Beifall von der AfD – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Kollege Lürbke, bitte.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege. Das ist Ihre Auffassung, die wir zur Kenntnis nehmen. Ich habe Ihnen meine dargestellt, dass ich nämlich fest davon überzeugt bin: Wir haben ein Trennungsgebot und sollten in unserem Rechtsstaat sehr sorgsam damit umgehen, wie wir die Arbeit von Nachrichtendiensten und der Polizei miteinander in Verbindung bringen. Ich habe da eine eher ablehnende Haltung. – Danke.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch eine 23.08.2023 weitere Wortmeldung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN hat nun die Kollegin Dr. Höller das Wort. (Dr. Julia Höller [GRÜNE] begibt sich zum Re- depult. – Andreas Bialas [SPD]: Die Landesre- gierung!) – Durch die zahlreichen Zwischenfragen bzw. Kurzinterventionen und eine kurzfristige Wortmeldung sind wir kurz durcheinandergekommen. Ich entschuldige mich dafür. Natürlich hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister, Herr Reul, das Wort.

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Herbert Reul

Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine vorbereitete Rede habe ich jetzt liegen lassen. Ich möchte auf einige Sachverhalte eingehen. Erstens. Wenn über Clans geredet wird, sprechen die einen immer nur von Organisierter Kriminalität. Nehmen Sie einfach einmal zur Kenntnis: Clans üben Organisierte Kriminalität und Allgemeinkriminalität auf der Straße aus. Deshalb ist es nicht so einfach, das zu sortieren. Zweitens. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass in unserer schwarz-grünen Koalition die Unterschiede bei dieser Frage sehr überschaubar sind. Herr Lürbke, Sie haben eben zu Recht zitiert, was der Justizminister in der Presse erklärt hat. Sie haben gesagt, es sei schön, dass es das Clanlagebild wieder gibt. Sie müssen mich gar nicht auffordern, dass ich bei dieser Linie bleibe. Es hat sich gar nichts geändert. Drittens. Es ist ja objektiv in der Tat ein Problem. Wenn man mit einem namensbasierten Ansatz arbeitet, dann besteht die Gefahr, dass man Menschen stigmatisiert. Das habe ich nie bestritten. Das ist so. (Beifall von den GRÜNEN) Man muss sich nur irgendwann entscheiden. Kommt man weiter, wenn man keinen Namen nimmt, weil man nicht stigmatisieren will? Oder sagt man: „Ich überlege, ob ich es in den Griff bekommen kann, indem ich trotzdem namensbasiert vorgehe“? Ich habe mich für Letzteres entschieden, weil es wirkungsvoll ist. Wenn du das Problem nämlich nicht benennst, kannst du gar nicht anfangen, zu arbeiten. Du musst erst mal den Namen nehmen. (Beifall von Gregor Golland [CDU]) Außerdem sind die Familiennamen nie öffentlich genannt worden. Ich glaube, davon haben die Leute ein komisches Verständnis. Das gibt es überhaupt nicht. Das ist vielmehr eine Arbeitsweise im Haus, aber nicht öffentlich. Noch eine Vorbemerkung: Nicht erfolgreich. Herr Bialas, wissen Sie, ich habe am Wochenende wieder – oder gestern war es – eine Stellungnahme von Ihrer Landtag Fraktion gelesen. Wenn man nicht mal ein Lagebild hinkriegt und Jahrzehnte nichts macht, dann ist es schlecht, wenn man sagt, wir würden zu wenig machen – (Gregor Golland [CDU]: Nix gemacht! Die So- zialdemokraten haben jahrzehntelang nichts gemacht!) um es mal liebevoll zu sagen. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Andreas Bi- alas [SPD]: Das ist auch ein Teil der Legen- denbildung!) Zu Herrn Wagner, der Fraktion der AfD und dieser ganzen Nummer: weggucken, wegducken, vertuschen. – Wenn man ein Lagebild macht und sich darum kümmert, duckt man sich nicht weg und vertuscht nichts. Sie können von mir aus sagen, wir machten nicht genug, oder die oder jene Maßnahme fehle. Aber diese Grundsatzkritik, die Sie immer brauchen, um die – wie Sie sagen – Altparteien zu verunglimpfen, die ist einfach langweilig, wiederholt sich und ist auch voll neben der Wirklichkeit. Das Reduzieren der Methodik auf Nadelstiche ist auch falsch. Wer hat denn jemals behauptet, dass wir nur diese Razzien machten? Wir führen erstens Razzien durch und leisten zweitens Ermittlungsarbeit im Kommissariat – übrigens gemeinsam mit Justizund Finanzminister. Deshalb ist es ja so wirkungsvoll, darauf werde ich gleich noch hinweisen. Drittens. Die Aussteigerprogramme sind auch richtig, auch wenn es nur 39 junge Leute sind. 39 sind mehr als nichts, und wer nicht anfängt, der kriegt gar nichts bewegt. Wir fangen also an. Wir haben nie behauptet, dass wir das Problem in kurzer Zeit bewältigen. Aber wir sind, glaube ich, weiter als 2017, darauf komme ich gleich noch.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

Eine Zwischenfrage?

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Christof Rasche

Es liegt eine vor, von Herrn Wagner.

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Herbert Reul

Ja, das können wir machen. Ich hoffe, ich verliere nicht den Faden und Sie passen auf meine Zeit auf.

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Christof Rasche

Wir trauen hier allen nur Gutes zu. – Bitte sehr.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe in meiner Rede tatsächlich unter anderem 23.08.2023 von Wegschauen gesprochen, weil die Anfänge der Clankriminalität in den Achtzigern genau dadurch entstanden sind. Meine Frage an Sie ist: Würden Sie es als etwas anderes als Wegschauen bezeichnen, wenn auf meine Warnungen – ich meine, es war im Jahr 2018 – vor der Entstehung neuer syrischer, irakischer und nigerianischer Clans hin nichts passiert und selbst auf meinen Antrag 2021 hin das Lagebild nicht entsprechend ausgeweitet wird?

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Herbert Reul

Herr Wagner, es ist relativ einfach. Nicht jeder Vorschlag, der von irgendeinem Menschen kommt und nicht befolgt wird, ist ein Wegducken. Es kann auch sein, dass man zur Entscheidung kommt, dass er nix hergibt. Das könnte auch sein. Zu dem Zeitpunkt gab er nichts her, und bis jetzt – dazu komme ich gleich noch einmal – sind wir in dieser Frage auch nicht viel weiter, weil die Nummer nicht so einfach ist, wie Sie das immer zu erklären versuchen. Zur Ankündigung von Maßnahmen, wir wären nicht erfolgreich, hätten nichts hingekriegt und zu ähnlichen Sprüche muss ich vielleicht noch etwas sagen. Erstens. Es gab 2.500 Kontrollaktionen, 7.300 kontrollierte Objekte, 11.500 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 17.000 Verwarngelder, 1.000 freiheitsentziehende Maßnahmen, 4.500 Sicherstellungen und Beschlagnahmungen. Zweitens. Wir haben insgesamt – so viel zur Vermögensabschöpfung – mittlerweile 21,7 Millionen Euro an Vermögen beschlagnahmt. Das ist zu wenig. Da bin ich bei Ihnen. Aber es ist auch nicht gar nichts und auf jeden Fall mehr als vor 2017. Da waren es nämlich 0 Euro. Zwischen 0 und 21,7 Millionen liegen 21,7 Millionen, die wir zusätzlich gemacht haben. Apropos Erfolge: Wenn es 179 Tumultlagen im Jahr 2018 und 37 im letzten Jahr gab, dann müssen Sie keine Mathematik studieren, um zu erkennen: Es sind weniger geworden. Entschuldigen Sie mal bitte – „nichts getan“ ist das nicht. Sie können sagen, wir hätten das Falsche oder nicht genug getan. Darüber können wir reden. Die Behauptung, wir hätten nichts getan, ist einfach eine Dreistigkeit und eine Verunglimpfung und trifft nicht zu. Sie können auch sagen: Man kann noch schneller vorankommen. Dass wir eine 20-prozentige Steigerung der Taten haben, finde ich gar nicht schlimm. Entschuldigen Sie, aber das zeigt doch nur, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen, wir vorankommen und etwas getan haben. Im Jahr 20222 haben wir auch fast 50 % mehr Objekte kontrolliert als im Jahr davor. Das heißt, dadurch, dass wir kontrolliert haben, haben wir mehr Strafanzeigen geschrieben. Das ist doch auch logisch. (Hendrik Schmitz [CDU]: So ist das!) Landtag Wo ist da der Neuigkeitswert? Sich darüber aufzuregen und daraus die billige Nummer „20 % mehr – die Welt geht unter“ zu machen – mein Gott –, ist auch voll daneben und stimmt nicht. Wir haben mehr Aktionen durchgeführt, mehr Strafanzeigen erstattet, mehr Menschen erwischt und bestraft, mehr Vermögen abgeschöpft. All das sind Fakten, die nicht zu leugnen sind. Da können Sie immer noch sagen, es könnte mehr sein. Dagegen habe ich auch nichts. Ich könnte auch noch mehr brauchen. Dann kommt der berühmte Hinweis, wir hätten zu wenig Kriminalbeamte. Ja, natürlich hat die Kriminalpolizei zu viel zu tun und hängt am Fliegenfänger, weil so viel zu tun ist und es so viele Projekte gibt. Stimmt. Das habe ich auch noch nie bestritten. Wir sind die ganze Zeit dabei, darüber nachzudenken, wie wir das verbessern können. Wir verbessern es dadurch, dass wir mehr Polizisten einstellen, bis zu 3.000. Dann sagen Sie: Es gehen aber zu wenige davon in die Kriminalpolizei. Herr Lürbke und alle, die das vorgebracht haben, machen Sie mal einen schlauen Vorschlag, wie man sicherstellen will, dass die 2.000 oder 3.000 Leute, die zur Polizei kommen, alle zur Kripo gehen. Ich kann die doch nicht zwangsverpflichten. Herr Bialas weiß das. Die entscheiden selber, ob sie zur Schutzpolizei oder zur Kripo gehen. Die allermeisten wollen eben in den Streifenwagen – warum auch immer. Ich kann es nicht begründen, und kann es auch nicht hinterfragen. Doch, das kann ich. Aber es ist deren Recht und deren Entscheidung und nicht meine. Das ist objektiv das Problem: Wie machen wir Kripoarbeit attraktiver? Garantiert nicht, indem wir nur darüber lamentieren, sondern indem wir sie interessanter darstellen und beschreiben. Im Übrigen – falls Sie die Statistik nicht gelesen oder vergessen haben sollten – sind seit 2017 allein in der Kriminalpolizei 500 Menschen mehr als vorher. Sie können sagen, das seien zu wenige. Da bin ich dabei. Ich hätte auch lieber mehr. Aber es ist nicht weniger, und es ist auch nicht gleich, sondern mehr – auf Deutsch: plus. Zum Syrer im Lagebild, für Herrn Wagner und all die anderen. Wir haben objektiv festzustellen, dass auch unter diesen Straftätern Syrer sind. Ja. Es sind aber zum Beispiel auch Menschen dabei, die die syrische Staatsangehörigkeit haben, zugleich aber aus demselben libanesisch-türkischen Gebiet kommen. Die haben nur eine andere Staatsangehörigkeit. Ob daraus abzuleiten ist, dass sich neue Clans bilden, vermag ich bis heute nicht zu sagen. Deswegen lassen wir das prüfen. Es kann nämlich sogar sein – das sagen viele schlaue Leute –, dass es im Bereich dieser Syrer gar keine Clans gibt, sondern es sich um eine ganz andere Struktur handelt. Dann ist das Unsinn mit dem Clanbild. 23.08.2023 Lange Rede, kurzer Sinn: Die syrische Staatsangehörigkeit wird bei denen jetzt auch schon erfasst. Das ist nichts Neues, sondern eine alte Klamotte. Aber ob das Clans im Sinne der Definition sind – also aus Familien geboren –, ist eine große Frage und unsicher. Deswegen muss man das erst mal klären, ehe man immer irgendwas da reinschreibt und wieder alle Leute durcheinanderbringt, aber keinen Schritt weiterkommt. Ich würde sehr gern auch noch etwas zur Vermögensabschöpfung sagen. Ich stimme allen zu, die sagen, da müsste man mehr machen. Da bin ich sofort dabei. Nur bin ich an Recht und Gesetz gebunden (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist auch gut so!) und kann nicht machen, was ich will. Wie alle schlauen Menschen wissen, ist diese Frage, ob Vermögensabschöpfung intensiver gemacht werden kann oder nicht, eine Frage des Bundesrechts. Der Bundesjustizminister ist im Moment ständig in den Zeitungen zu diesem Thema. Er hat gesagt, man sollte mal was tun bei Bargeldobergrenzen, vielleicht sogar eine Umkehr der Beweislast. Kann der doch machen; der ist doch zuständig. Unter uns: Ich bin sofort dabei. Ich habe schon ein paar Mal gesagt, dass ich dafür bin, dass wir die Obergrenze beim Bargeld verändern. (Ralf Witzel [FDP]: Wo hat der BJM das denn erklärt?) – Bitte? (Ralf Witzel [FDP]: Wo hat der BJM das denn erklärt?) – Da können Sie Zeitungen lesen von vorn bis hinten. Ständig macht er schlaue Vorschläge. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ich liefere Ihnen das Zitat noch nach. Herr Buschmann, der Bundesjustizminister, hat gesagt, man müsse an diesen Stellen mehr tun und nennt auch diese Beispiele, die ich gerade benenne. Ich sage Ihnen: Wenn er beim Bargeld die Obergrenze verändern will, mache ich mit. Ich werde alles dafür tun, dass es geht, weil es richtig ist. (Beifall von der CDU) Das sage ich, obwohl ich weiß, dass auch in meiner Partei da verschiedene Meinungen bestehen. Aber es ist ein Beitrag. Denn zumindest die Geschäfte, die mit dem vielen Geld in der Tasche gemacht werden, kann man besser in den Griff bekommen. Beweislastumkehr leuchtet mir sehr ein. Es ist aber von Juristen aller Parteien, aller Welten, aller Gerichte sehr umstritten, ob das bei uns überhaupt geht. Da würde ich empfehlen: Prüfen Sie es. Landtag (Zuruf von der CDU: In Italien geht das!) Das kann der Justizminister. Und wenn es geht, reden wir darüber. Ich habe Zweifel. Persönlich finde ich, dass es eine spannende Idee ist, aber sie muss im Rechtssystem auch machbar sein. Wir können doch keine Sachen machen, die bei Gericht dann scheitern. Das ist doch Quatsch. Dann müssen wir überlegen – und das machen wir die ganze Zeit –: Wie können wir mit dem Instrumentarium, das wir haben, noch wirkungsvoller werden? (Zuruf von der CDU ) Es stimmt, da kann man sicherlich immer wieder nachschauen: Kann man noch besser werden? Kann man es noch verbessern? An welchen Stellen kann man Wirkung erzielen? Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben keine großen Bosse erwischt. Sie lesen doch ab und zu Zeitung: Drogenring ausgehoben, Hawala-Banking. Wir haben ein Call-Center in der Türkei hochgehen lassen, von dem aus Enkelbetrug in ganz Deutschland gemacht wurde. Sie erinnern sich noch an die Geschichte mit dem großen Glücksspiel. Wir haben den Kindergeldbetrug mindestens enttarnt. Wir haben allein in Duisburg nachgewiesen, dass man mit dieser Methode dem Duisburger Stadtrat 18 Millionen Euro ersparen kann. Wir können gern darüber streiten, ob es der richtige oder der falsche Weg ist, ob es genug oder zu wenig ist, ob wir noch mehr Polizisten einstellen. Das kann man alles machen. Das ist ein fairer Wettstreit. Aber diese billigen Nummern, die wir im Moment hier machen, führen nur dazu, dass die Leute noch nervöser und aufgeregter werden. (Beifall von den GRÜNEN) 20 % mehr Straftaten bei der Clankriminalität sind nicht 20 % mehr Gefahren, sondern 20 % aufgedeckte Gefahren, erwischte Typen. Das ist ein Danke an die Polizei wert. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Kollegin Frau Dr. Höller das Wort.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Herr Präsident, vielen Dank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe mich noch mal gemeldet, weil ich mir unter uns Demokratinnen und Demokraten hier im Raum sehr wünsche, dass wir nicht über jedes Stöckchen der AfD springen, das sie uns hinhält. (Beifall von den GRÜNEN) 23.08.2023 Die menschenverachtende Erzählung scheint gerade in dieser Diskursverschiebung, die wir gerade überall im ganzen Land erleben, irgendwie ein Trend zu sein, der bis in den hessischen Wahlkampf und mit dem Vorschlag unserer Bundesinnenministerin, in Sippenhaft abzuschieben, bis ins BMI vorgedrungen ist. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von Andreas Bialas [SPD]) Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier eine inhaltliche Debatte führen, gern über die sogenannte Clankriminalität, gern darüber, wie wir diese Straftaten verfolgen wollen. Aber bitte, liebe Opposition, bitte Herr Bialas und Herr Lürbke, stellen Sie doch Anträge. (Beifall von den GRÜNEN) Dann können wir darüber diskutieren, gerne auch in einer Block-II-Debatte. Dann können wir noch mal darlegen, wie wir es so oft im Innenausschuss noch und nöcher getan haben: Uns geht es hier nicht um ein Wort, es geht uns hier nicht vorrangig um einen Begriff, sondern es geht uns hier um das Analyseinstrument. Es geht uns darum, präzise zu erkennen, wie wir diese Probleme, die wir haben, lösen können. Und immer wieder etwas Gegenteiliges zu behaupten und das auch noch zu einem AfD-Antrag, das geht so nicht. (Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz ruhig!) Lassen Sie uns bitte darüber sprechen, aber nicht in dem Kontext eines solchen menschenverachtenden Antrags. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Das ist genau das, was die Menschen nicht wollen!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der AfD hat nun Professor Dr. Zerbin das Wort. (Zuruf: Ganz schön aufpassen! – Andreas Keith [AfD]: Auch noch drohen hier! Jetzt wer- den auch noch Parlamentarier bedroht! Danke schön! Als oberdemokratischer Gerichtsvollzieher! – Zurufe)

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Ich wäre jetzt soweit.

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Christof Rasche

Bitte sehr!

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aggressives Machtgehabe, Tumulte, Gewalteskalation sowie organisierte Kriminalität – das sind die Kennzeichen der Clankriminalität. Wir haben hier leider in Nordrhein-Westfalen, Landtag insbesondere im Ruhrgebiet, eine Hochburg der Clankriminalität. Das ist das Ergebnis – und das kann man nicht wegreden, wie Sie das gerade gemacht haben – vom jahrelangen Wegschauen und offener Grenzen. Das ist die Realität. (Beifall von der AfD) Die Einschläge kommen näher, und das hat nichts mit der Hellfeld- bzw. Dunkelfeldproblematik zu tun. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel. Ich bin angeschrieben worden von einer Professorin. Sie ist nicht fest angestellt. Ihre Eltern haben ihr ein Haus für die Altersvorsorge gekauft. Da ist eine Familie mit Clankriminalität eingezogen und hat ihr das Leben zur Hölle gemacht. Offener Drogenkonsum, Gewaltkriminalität usw., jahrelanges Martyrium. Irgendwann war sie völlig am Ende und konnte das Haus gerade noch so halten. Was haben die bisherigen Maßnahmen gebracht – Herr Minister Reul, Sie haben das gerade gefragt? Gar nichts! Im Juli in Essen – das waren Syrer – gab es eine Riesenschlägerei, die sich nachher ausgeweitet hat. Und das Lagebild? Das haben Sie gerade gesagt: 23 % Steigerung. Das ist eine signifikante Steigerung. Das hat nicht nur etwas mit Kontrolltätigkeit zu tun. Ansonsten könnten Sie die ganze PKS wegschmeißen, wenn das so wäre. Das ist das Problem, und das liegt an dieser linksgrünen, schwarzgrünen Nulltoleranzpolitik mit den tausend Nadelstichen. Die bringt langfristig nichts, nämlich nur Verdrängungseffekte und Gewalteskalation. Das ist strategisch gesehen das Resultat. Die Büchse der Pandora ist durch die Altparteien geöffnet. Irgendwann – und das wird nicht mehr lange dauern – werden wir hier französische Verhältnisse haben. Um das Ruder herumzureißen, brauchen wir keine Nadel, sondern ein scharfes Schwert. Und Sie haben schon Schwierigkeiten, diesen Clan-Begriff zu definieren. Ich sage Ihnen, liebe Grünen: Die einzigen, die stigmatisieren, sind Sie. Sie stigmatisieren ständig unsere Polizei mit latenten Rassismusvorwürfen. Und das sind diejenigen, die den Kopf hinhalten. (Beifall von der AfD – Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Schutz gibt es nur von der AfD für unsere Bevölkerung. Gut ist, dass wir da sind. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache. 23.08.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5418 an den Innenausschuss – federführend –, an den Integrationsausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Mögen alle Fraktionen vielleicht mitmachen? – Die SPD-Fraktion ist dafür, die Grünen sind dafür, die CDU ist dafür, die AfD ist dafür und die FDP ist dafür und Dr. Blex ebenso. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/5504 Es liegen die Mündlichen Anfragen 24, 25 und 26 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und keine unterteilten Fragen enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 24 des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP zum Thema „Wortbruch des Finanzministers beim Zuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum – Was sind die Hintergründe und Konsequenzen für die Mitteilung der NRW.BANK zur abrupten Beendigung des Förderprogramms?“ auf. Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung in ihrer eigenen Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Optendrenk antworten wird. Ich gehe davon aus, dass er startklar ist. Ich übergebe ihm das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident! Gerne beantworte ich diese Frage. Das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“, das über die NRW.BANK abgewickelt wird, war ursprünglich für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 angelegt. Da das geplante Fördervolumen im vergangenen Jahr nicht Landtag ausgeschöpft wurde, hatte die Landesregierung beschlossen, das Programm im Jahre 2023 fortzusetzen. Das gesamte Programmvolumen betrug 400 Millionen Euro. Durch diese Entscheidung der Landesregierung konnten mehr als 32.000 zusätzliche Anträge positiv beschieden und insbesondere junge Familien beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums wirkungsvoll unterstützt werden. Insgesamt wird derzeit mit einem Stand von 53.170 positiven Bewilligungen gerechnet. Mit der Haushaltsaufstellung 2024 mussten alle Ressorts, wie heute Morgen auch in der Haushaltseinbringung dargestellt, in ihren Einzelplänen signifikante Einsparungen erbringen. Ursächlich waren im Kern Beschlüsse zum Jahresende 2022 auf Bundesebene mit dem Inflationsausgleichsgesetz und dem 3. Entlastungspaket, die den Landeshaushalt dauerhaft mit rund 4 Milliarden Euro belasten, auch für das Jahr 2024. Für den Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung, dem Einzelplan 20, aus dem dieses Programm der NRW.BANK bezuschusst wird, musste vor diesem Hintergrund nach dem Kabinettbeschluss zum Haushalt 2024 von dem in der Förderrichtlinie enthaltenen Haushaltsvorbehalt Gebrauch gemacht und das Förderprogramm beendet werden. Diese Entscheidung hat die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 getroffen. Nur durch die signifikanten Einsparungen in allen Ressorts war es möglich, das Alltagshelferprogramm in den Kitas weiter zu finanzieren, das Sprach-Kita-Programm weiterzuführen und 38.000 zusätzliche Plätze im Offenen Ganztag im Primarbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruches auszufinanzieren. Im Rahmen des Vertrauensschutzes können diejenigen, die bis einschließlich 14. Juli 2023 den Erwerbsvorgang rechtswirksam, also beim Notar, abgeschlossen haben, den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen auch nach dem 14. Juli 2023 noch stellen. Das wird auch reichlich getan. Maßgeblich ist das Datum der erstmaligen notariellen Beurkundung des Erwerbsvertrages bzw. des rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses. Da diese Vertrauensschutzregelung noch läuft, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang Restmittel entstehen und ob in dem Umfang, wie das Kabinett es vorgesehen hat, entsprechende Einsparungen im Einzelplan 20 auftreten werden. Derzeit beläuft sich der Bewilligungsstand auf 342.505.015,61 Euro, Stand 21.08.2023. In Bearbeitung befinden sich weitere Anträge. Wenn die alle so bewilligt werden wie beantragt, wird nach dem Stand 21.08. das entsprechende Volumen 362 Millionen Euro überschreiten. Daran können Sie erkennen, dass die Vertrauensschutzregelung greift. 23.08.2023 Wir haben nie behauptet, dass es jenseits der 400 Millionen Euro irgendeine Möglichkeit der Förderung geben würde. Insofern war auch für jeden, der einen Antrag stellen wollte, klar, dass er sich im Laufe des Jahres beeilen müsste, weil die Abwicklung dieses Programms – im Übrigen auch dank der Kleinen Anfragen des Kollegen Witzel öffentlich nachlesbar – jeweils schon über die Summe von 300 Millionen Euro hinausging und damit für jedermann erkennbar war, dass, wenn bei spätestens 400 Millionen Euro Schluss ist, man bald einen Antrag stellen muss. Wir haben allerdings – und das ist der weitere Punkt – wegen der Vertrauensschutzregelung weiterhin die Möglichkeit, dass jeder, der bis zum 14.07. beim Notar war, seinen Antrag noch entsprechend stellen kann. Die Förderrichtlinie gilt auch insoweit weiter. Das heißt, bis 30.06.2024 können all diejenigen, die jetzt unter die Antragsvoraussetzungen fallen, noch Anträge stellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Landesregierung in Zukunft nicht im Stich gelassen. Wir unterstützen über die NRW.BANK den Bau, den Kauf und die Gestaltung von selbstgenutztem Wohneigentum. Beim Programm „NRW.BANK.Wohneigentum“ zum Beispiel hat sie zum März 2023 die Einkommensgrenze erhöht und damit den Zugang auch für Schwellenhaushalte ermöglicht, die bisher nicht von dieser Förderung profitieren konnten. Zum 01.09.2023 wird dieses Programm erneut ausgeweitet, wie Sie unter anderem der Presseinformation der Kollegin Scharrenbach vom 18.08.2023 umfassend entnehmen können. Gleiches gilt auch für die Förderprogramme „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ für Privatpersonen, die in eine nachhaltige Bauweise investieren wollen.

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Christof Rasche

Herr Minister, herzlichen Dank. – Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Es hat sich gemeldet der Kollege Ralf Witzel, und der hat jetzt das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer Nachfrage geben. – Vielen Dank, Herr Finanzminister für Ihre einleitenden Ausführungen. Ich möchte meiner Frage ausdrücklich Folgendes voranstellen. Sie haben zutreffend berichtet, dass Sie zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlungshöhe über 400 Millionen Euro hinaus zugesagt haben. Das kann ich bestätigen. Meine Frage widmet sich aber dem Delta zwischen 400 und dem, was tatsächlich zur Auszahlung kommt. Sie sind ja auch in der zweiten Juli-Hälfte mehrfach von Titeln der Funke Mediengruppe gefragt worden. Dort haben Sie den Eindruck vermittelt, dass ein erheblicher zweistelliger Millionenbetrag an Mitteln übrig bliebe, der dann für Projekte von Ihrer Landtag Ministerkollegin Paul und für soziale Zwecke zur Auszahlung käme. Deshalb meine Frage an Sie, ob Sie mir bitte mal in der Haushaltsabwicklung die Rückforderung dieses Deltas zwischen den 400 Millionen Euro, die die NRW.BANK bekommen hat, und dem, was jetzt im Ist übrig bleibt, vor dem Hintergrund des Gesamtdeckungsprinzips im Haushalt darstellen und sagen können, wie Sie dann solche inhaltlichen Äußerungen zur Verwendung der Mittel tätigen können.

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Herr Minister, bitte sehr.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ja, das mache ich selbstverständlich sehr gerne. Wir haben heute Morgen in der Haushaltsdebatte schon über die Frage miteinander gesprochen, dass es gegenüber der alten mittelfristigen Finanzplanung in 2024 eine deutliche Einsparung gibt. Wir haben zwei Einsparrunden im Kabinett vorgenommen, um ein Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro einzusparen. Das betrifft zum einen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung titelscharfe Kürzungen in allen Etats, und es betrifft die Rückübertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln. Der Haushaltsplanentwurf 2024, wie er Ihnen vorliegt, enthält in Kapitel 20 020, Titel 119 20, Aussagen dazu, in welchem Umfang Selbstbewirtschaftungsmittel auf den Stand des 01.01.2023 von den Ressorts in den Einzelplan 20 zur Deckung des Gesamthaushalts rückzuübertragen sind. Diese Summe beträgt von den 900 Millionen Euro, die insgesamt einzusparen waren, insgesamt 667.709.200 Euro. Davon entfallen auf den Einzelplan 20 – der Einzelplan 20 hat einen einzigen Selbstbewirtschaftungstitel, der dafür infrage kommt, nämlich diesen Zuschusstitel an die NRW.BANK – rechnerisch 60.920.200 Euro, die zu erbringen sind. Gerne lese ich Ihnen auch vor, welche anderen Titel bzw. wie die Einzelpläne davon betroffen sind. Sie können sich vorstellen, dass wir als Landesregierung dem Landtag keine Rückübertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln vorgeschlagen haben. Das könnten Sie natürlich im parlamentarischen Verfahren noch ergänzen. Aber das haben wir uns als Landesregierung nicht getraut. Wir haben bei den im Kern ausschließlich personalführenden Einzelplänen 03, 05, 13 und 16 ebenfalls keine Selbstbewirtschaftungsmittel, sondern haben da nur das Mittel der titelscharfen Kürzungen. Beim Einzelplan 02 sind es 32.983.300 Euro. Beim Einzelplan 04 sind es 3.430.000 Euro, beim Einzelplan 06 124.015.300 Euro. Beim Einzelplan 07 sind es 206.646.300 Euro. Beim Einzelplan 08 sind es 109.230.900 Euro. Es sind im Einzelplan 10 23.08.2023 30.617.100 Euro. Im Einzelplan 11 sind es 30.964.000 Euro. Im Einzelplan 12, Finanzverwaltung, sind es 2.448.400 Euro. Im Einzelplan 14 54.191.400 Euro, im Einzelplan 15 12.262.300 Euro. Das ergibt insgesamt die rund 667 Millionen. Die finden Sie auch in der Anlage 1 zum Einzelplan 20 entsprechend ausgewiesen. Das ist der Haushaltsplanentwurf, der natürlich herleiten muss, wie der Einzelplan 20 zu seiner Deckung kommt. Insofern können Sie es an der Stelle nachvollziehen und nachlesen. Wenn wir diese Runden nicht gemacht hätten, hätten wir die Ausgaben, die nicht gesetzlich vorgeschrieben und zwangsläufig sind, in diesem Haushaltsplanentwurf nicht finanzieren können. Im Wesentlichen sind es ausschließlich Maßnahmen im Bereich Schule und Kinder in dem Umfang, wie ich es Ihnen heute Morgen dargestellt habe, die in Abweichung von diesen titelscharfen Kürzungen entsprechend umgesetzt werden können. Insofern ist die Zuordnung tatsächlich nicht nur eine politische.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage, und die hat der Kollege Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, war dies, bevor es zur Beendigung des Zuschussprogrammes kam, Erörterungsgegenstand der Landesregierung mit den Koalitionsfraktionen bzw. mit den Gremien der NRW.BANK?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Wir haben in der Landesregierung unsere Willensbildung in Kabinettssitzungen vorgenommen, und wir haben nicht mit der NRW.BANK in Gremien darüber gesprochen, weil es ein Programm ist, das im Auftrag der Landesregierung zu Lasten ausschließlich des Einzelplans 20 und nicht aus abgegrenzten Fördermitteln der NRW.BANK finanziert worden ist. Das heißt, wir haben der NRW.BANK mitgeteilt, zu welchem Zeitpunkt wir in der Lage sind, diesen Stichtag zu verändern, und dieser Stichtag ist entsprechend dann in den Mitteilungen der NRW.BANK auch umgesetzt worden.

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Christof Rasche

Die nächste Zusatzfrage kommt von der Kollegin Müller-Rech, ebenfalls aus der Fraktion der FDP.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, wir haben bislang nur über das eine Programm zur Wohneigentumsförderung gesprochen. Die NRW.BANK betreibt aber auch etliche andere Förderprogramme. Landtag Meine Frage an Sie: Welche anderen Förderprogramme hat die Landesregierung in diesem Jahr bereits vorzeitig beendet bzw. beabsichtigt dies noch für 2024, um eine Zurückbehaltung von Geldern gegenüber den ursprünglich geplanten Budgets zu realisieren?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sie haben richtigerweise dargestellt, dass wir eine Reihe von weiteren Programmen haben, auch im Bereich von Wohneigentum bzw. Wohnen. Ich habe sie vorhin schon dargestellt, und Sie können auch in der Pressemitteilung der Kollegin vom 18. August, Presseinformation 611-08-2023, exakt nachlesen, wie die Förderkonditionen in diesem Bereich verbessert worden sind bzw. zum 1. September verbessert werden. Diese Programme werden nicht durch Zuschüsse aus dem Einzelplan 20 und Zuschüsse aus Selbstbewirtschaftungsmitteln des Einzelplans finanziert, sodass Sie hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben mit dem Beschluss, den die Ministerin mitgeteilt hat, sicher davon ausgehen können, dass diese Programme eher verstärkt anlaufen. Wir haben die Schwierigkeit – das habe ich dem Kollegen vorhin systematisch dargestellt –, dass der Einzelplan 20 einen einzigen Titel hat, der unter diese Kategorie der Selbstbewirtschaftungsmittel fällt. Deshalb hatten wir die Schwierigkeit und in diesem Sinne auch Ausweglosigkeit, dass zur anteiligen, quotalen Erwirtschaftung dieser Selbstbewirtschaftungsmittel zur Übertragung in den Haushalt 2024 der Einzelplan 20 nur diese Mittel in Anspruch nehmen bzw. – in diesem Fall – sperren kann. Dies betrifft den Einzelplan der Kollegin Scharrenbach ebenso wenig wie im Übrigen die NRW.BANK.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage, in diesem Fall von Kollegin Schneider. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Planungssicherheit ist ein wichtiger Punkt im respektvollen Umgang mit den Menschen. Mich interessieren daher die zeitlichen Abläufe, seit wann Sie als Finanzminister erstmals an einen Auszahlungsstopp gedacht haben, bevor es zur Entscheidung gekommen und öffentlich mitgeteilt worden ist. Wie genau stellt sich hinsichtlich der zeitlichen und prozeduralen Abläufe der Entscheidungsprozess zum Programmende von der ersten Überlegung bis zur öffentlichen Bekanntgabe dar? – Danke. 23.08.2023

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Kollegin, ich schätze Ihr Interesse, und ich schätze Ihre Neugier. Zum Interesse kann ich Auskunft geben, zur Neugier nicht. Um es ganz klar zu sagen, wie die Abläufe an dieser Stelle waren: Wir haben nach der Steuerschätzung im Mai auf der Ebene des Kabinetts und in der Vorbereitung durch das Finanzministerium versucht, die Prioritäten zu definieren, mit denen wir arbeiten wollen. Mit Kabinettsbeschluss vom 21. Juni wurde erstmals auf Vorschlag des Kabinetts selbst festgelegt, dass wir zwei Mechanismen einsetzen, die ich vorhin schon erläutert hatte, nämlich erstens titelscharfe Kürzungen in den Einzelplänen, wobei hauptsächlich die großen Nicht-Förderressorts betroffen waren, und zweitens sollen bei den Förderressorts die Selbstbewirtschaftungsmittel den Hauptteil der zu erwirtschaftenden Mittel für den Haushalt 2024 bilden. Wir haben uns also nach dem 21. Juni auch auf der Ebene des Finanzministeriums mit der Frage beschäftigt, wie im Einzelplan 20 die im Kabinett festgelegten 60.920.200 Euro zu erwirtschaften sind und was die Mechanismen sind, nach denen man das tut. Zu dem damaligen Zeitpunkt war schon absehbar, dass mit diesen zu erwirtschaftenden Mitteln und den nur noch etwa 339.100.000 Euro, die rechnerisch zur Verfügung standen, schon aufgrund des Nachlaufs zwischen den notariellen Verträgen der Grunderwerbsteuerbescheide und den Antragsverfahren die Schwierigkeit bestehen würde, zu kalkulieren, zu welchem Zeitpunkt diese 339 Millionen Euro erreicht werden. Wir haben das relativ zügig gemacht und kamen zu dem Ergebnis, dass wir erstens auf jeden Fall eine Vertrauensschutzregelung haben wollen und zweitens in der Solidarität des Gesamthaushalts versuchen müssen, unseren Einsparbeitrag zu erbringen. Dieser Einsparbeitrag ist dadurch erbracht worden, dass wir gesagt haben: Wir machen einen Stichtag, zu dem notarielle Verträge die Basis des Vertrauensschutzes bilden, sodass jeder, der zu diesem Zeitpunkt beim Notar war und noch nicht wusste, dass das Förderprogramm nicht weiter aktiv ist, noch unverändert bis zum 30. Juni 2024 seinen Antrag stellen kann. In dieser Kalkulation ist dann ein anderes Verfahren herausgekommen, als Sie es aus dem Bund von der KfW kennen. Dort gab es mal einen Sachverhalt im Frühjahr des letzten Jahres, als jemand an einem Tag mitteilte, jetzt sei nichts mehr im Topf, und jetzt könne auch niemand mehr etwas beantragen. Das war für uns nicht der Maßstab, nach dem wir arbeiten wollten, sondern wir haben gesagt: Wenn die Menschen darauf vertrauen und noch nicht gehört haben, Landtag dass nichts mehr im Pott ist, dann muss es der notarielle Zeitpunkt sein, auf den wir abstellen. Das heißt, die Anträge sind jetzt auch weiterhin möglich gewesen. Sie können das daran erkennen, dass in dem Zeitraum zwischen dem 14. Juli und dem 21. August in einem Volumen von 23,5 Millionen Euro zusätzliche Anträge gestellt worden sind. Diese werden auch noch bewilligt. Wahrscheinlich werden wir in der Tat nicht die gesamten 60 Millionen Euro ersparen können, weil es noch zusätzliche Anträge gibt. Ich glaube, das ist in der Abwägung zwischen dem, was das Kabinett an Gesamteinsparungen beschlossen hat, und dem, was wir an Vertrauensschutz gewähren wollen, dass Maximale, was man in dieser schwierigen Situation leisten kann.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Interesse und Neugier sind nach wie vor hoch. Die nächste Frage kommt vom Kollegen Werner Pfeil. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, FDP und CDU haben das von Ihnen vorzeitig beendete Förderprogramm in gemeinsamer Regierungszeit auf den Weg gebracht, um faktisch für eine anteilige Rückerstattung der zu hohen Grunderwerbsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum zu sorgen. Mich interessiert, wann und in welcher Weise genau Sie dafür Ersatz schaffen wollen. Welche konkreten Pläne verfolgen Sie, um für eine Ersatzlösung bei der Grunderwerbsteuer zu sorgen, die auch Sie zahlreichen öffentlichen Bekundungen zufolge für zu hoch halten? – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das beantworte ich gerne. Ich fange zunächst mit einer negativen Abgrenzung an. Wir waren uns immer darüber einig, dass es sich bei der Grunderwerbsteuer um einen Sachverhalt handelt, der tendenziell den Erwerb von Grundeigentum durch Private erschwert. Wir sind weiterhin der Meinung, dass wir versuchen wollen, es zu erleichtern, Grund- und Wohneigentum zu erreichen, gerade für junge Familien. Weil wir im Moment keinen Vorschlag des Bundes haben, der tatsächlich darauf hinausliefe, uns für die Grunderwerbsteuer mit einer Gegenfinanzierung, die an anderer Stelle ansetzen müsste, die Lösung zu bringen, haben wir im Bereich der Kollegin Scharrenbach diese Verbesserungen zum 1. September, damit man in anderer Weise genau das Ziel erreicht, das wir, denke ich, gemeinsam teilen. Ich habe eben 23.08.2023 ausführlich dargelegt, an welcher Stelle wir da schon versuchen, etwas zu tun. Der zweite Punkt ist: Wir haben immer gesagt, bei der Grunderwerbsteuer braucht es eine substanzielle Gegenfinanzierung. Die sollte eigentlich über die Reduzierung der Möglichkeit erfolgen, Share Deals zu machen, sprich: Die Beteiligung derjenigen, die sich der Grunderwerbsteuer durch gesellschaftsrechtliche Strukturen faktisch komplett entziehen, sollte die Gegenfinanzierung für die Absenkung der Grunderwerbsteuer sein. Der Bund hat Diskussionsentwürfe, die dann auch öffentlich vom Bund vermarktet worden sind, auf die Ebene von Abteilungsleitern und Referatsleitern geschickt, in denen diese ganze Share-Deal-Problematik als Gegenfinanzierung nirgends eine Rolle gespielt hat. Deshalb haben sich die Bundesländer sehr einvernehmlich – mit Ausnahme eines Bundeslandes, das sich in Süddeutschland im Wahlkampf befindet – dagegen ausgesprochen, das zu einer Grundlage zu machen. Der Bund hat daraufhin erklärt, dass er bis auf Weiteres keinen Vorschlag machen werde, die Länder sollten doch selbst etwas machen. Das entspricht aber nicht dem, was auch auf Betreiben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in der letzten Wahlperiode vom Bundesrat und vom Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden ist und weiterhin auch für mich Grundlage ist, dass wir nämlich bei einer geeigneten Grunderwerbsteuerregelung tatsächlich an einer strukturellen Entlastung ansetzen wollen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es folgt jetzt der Kollege Dirk Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mich interessiert insbesondere die Kassenwirksamkeit und Höhe der Rückzahlung der Restmittel von der NRW.BANK an den Landeshaushalt. Wenn ich das gerade richtig verstanden habe, sind schon 342 Millionen Euro festgelegt, und 362 Millionen Euro könnten, wenn die Anträge alle durchkommen, festgelegt sein. Und es könnten bis zum 30.06.2024 noch weitere Anträge hinzukommen. Die müssen dann ja erst noch bearbeitet werden. Ist damit zu rechnen, dass das schon 2023 oder 2024 etatreif wird? Oder geht das sogar bis 2025, dass die Rückzahlung der Mittel erst dann erfolgen kann? Mit welcher Höhe rechnen Sie, insbesondere im Hinblick auf die Veranschlagung in Kapitel 20 020 Titel 119 20?

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Christof Rasche

Herr Minister. Landtag

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich glaube, wir müssen zunächst ein Missverständnis auflösen. Es hat noch keine Zahlung von 400 Millionen an die NRW.BANK gegeben. Insofern kann es im Moment auch keine Rückzahlung geben. Die NRW.BANK bekommt vom Land aus dem Kapitel, das Sie eben genannt haben, aus dem Titel, den Sie genannt haben, Geld für das erstattet, was sie auszahlt. Und sie bekommt eine Management Fee. Das in der Kombination sind die Kosten für den Landeshaushalt. Die werden aber separat veranschlagt. Daher gibt es überhaupt gar keine Rückzahlung, sondern die Frage ist, wie viel wir noch an die NRW.BANK auszahlen werden. Das, was ich Ihnen geschildert habe, ist im Moment der aktuelle Stand. Der Rest ist Glaskugel. Ich prognostiziere Ihnen, dass wir mit dem Stand 14.07. – weil wir es erst vorbereiten konnten, nachdem das Kabinett am 21.06. entschieden hatte, und es relativ kurzfristig erst klar war, wie die Schwerpunktsetzungen dann im Detail sind und wie sie gegenzufinanzieren sind – wahrscheinlich die Summe nicht erreichen, wahrscheinlich auch sehr deutlich nicht erreichen, die der Einzelplan 20 aus dem Kapitel der Selbstbewirtschaftungsmittel an den Einzelplan 20 zum 01.01.2024 übertragen muss. Aber wenn Sie eine bessere Glaskugel haben als ich, können wir uns gern im Monatstakt darüber unterhalten.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Ralf Witzel mit seiner Frage Nummer zwei. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, Sie haben eben den Punkt „Vertrauensschutz“ angesprochen, der in der Politik ein sehr wichtiger ist, wenn ich das sagen darf. Planungssicherheit für Menschen ist das auch, damit wir nicht mit Enttäuschungen umgehen müssen, die das politische System insgesamt betreffen. Deshalb möchte ich Ihnen genau zu diesem Komplex eine Nachfrage stellen, weil Sie ja wissen, welche wochenlangen Vorlaufzeiten das hat, wenn Immobilienfinanzierungen mit Banken geprüft und besprochen werden, bis dann Notartermine mit ihrem Vorlauf für Vertragsentwürfe und all die Verhandlungsschritte, die dann einsetzen, vorhanden sind. Meine Frage: Warum – bei allem Verständnis dafür, dass ich hier niemanden gehört habe, der von Ihnen gefordert hat, mehr als 400 Millionen Euro in diesem Jahr kassenwirksam auszugeben, weil die auch im Haushalt stehen – heißt für Sie Vertrauensschutz dann nicht, wenigstens ein paar Wochen Vorlauf einzuräumen, damit all diejenigen, die über Wochen und Monate dieses Programm in ihre Kalkulationen und Planungen aufgenommen haben, eine faire Chance haben, das zu realisieren, und nicht einfach Kommissar Zufall entscheidet, wenn am 14.07. mitgeteilt 23.08.2023 wird, dass der 14.07.2023 selber auch der letzte Termin ist? – Das widerspricht meinem Verständnis eines fairen Umgangs mit Bürgern. Wie ist es bei Ihnen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Dazu darf ich zwei Vorbemerkungen machen. Die eine Vorbemerkung ist: Das, was wir in der Verlängerung des Programms gemacht haben, das auf ein Jahr angelegt war – Sie haben mehrfach gefragt, wo denn im Gesetz- und Verordnungsblatt, im Ministerialblatt das alles schon veröffentlicht ist –, ist vor dem 31.12. veröffentlicht worden; insofern war Ihre Sorge zum Glück nicht berechtigt. Es ist ein auf ein Jahr begrenztes Programm gewesen. Ich habe am 02.11. hier die Einschätzung abgegeben, dass wir damit noch sehr weit kommen werden, aber in einer Situation, in der ich natürlich auch nur sagen konnte, was nach dem bisherigen Mittelabfluss dasjenige ist, was wir haben. Wir haben tatsächlich an dem Tag, an dem das Kabinett entschieden hat, den aktuellsten Stand – aber den habe ich damals nicht vorliegen gehabt, weil es gar nicht um die Frage ging, woher das mit den Selbstbewirtschaftungsmitteln kommt – vorgetragen. Da waren wir bei einem Antragsstand von etwa 323 Millionen Euro. Das war der Antragsstand. Wir haben am 21.06. einen Kabinettsbeschluss bekommen, und danach ist ausgewertet worden – weil diese ganzen Spar- und Umschichtungsoperationen da auch relativ kurzfristig erst im Kabinett beschlossen worden sind –, wie wir jetzt damit umgehen. Ich kann aber jemandem nur Vertrauensschutz gewähren, wenn ich weiß, an welcher Stelle ich gegebenenfalls ein Vertrauen sonst nicht erfüllen kann. Vor dem 21.06. konnte ich Ihnen an keiner Stelle sagen, dass da jetzt ein Förderprogramm im Einzelplan 20 ist, das in entsprechender Weise unter diese Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel fällt. Das heißt, sowohl am 02.11.2022, auf den Sie immer rekurrieren, als auch sogar am Tag des Kabinettsbeschlusses hätte ich Ihnen nicht sagen können und damit keinem Bürger sagen können, dass wir nicht 400 Millionen Euro ausschütten, weil mir die Erklärung, dass das der einzige Titel des Einzelplans 20 ist, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Wir haben in unmittelbarem Nachgang zum 21.06. die Auswertung vorgenommen, welche Selbstbewirtschaftungsmittel der Einzelplan 20 beinhaltet. Umgekehrt wissen wir – das ist die zweite Bemerkung –, dass wir den Menschen immer gesagt haben, dass bei 400 Millionen Euro Schluss ist. Damit besteht immer das Risiko, dass es sich um kein durchlaufendes Programm handelt. Das heißt, bei Verzögerungen bei den Grundstücksgeschäften, Landtag beim Notartermin und Ähnlichem hätte die Klappe zu jedem Zeitpunkt in jeder Weise fallen können. Dass das die Menschen enttäuscht und sie darauf reagieren, wie auch wir beide reagieren würden, ist für mich völlig klar. Wir wollten aber genau nicht, dass das passiert, was bei einer anderen großen Förderbank geschehen ist, wo ein Minister etwas anderes gemacht hat, als wir jetzt machen, was zu einer sehr berechtigten Verdrossenheit sowie zu einer erheblichen Rücknahme von Investitionen geführt hat. Unsere bewusste Entscheidung war deshalb, für den Zeitraum zwischen dem 21.06. und dem 14.07. einen Mechanismus zu wählen, bei dem der Vertrauensschutz möglichst maximal ist. Darüber hinaus haben Sie zwei Komponenten: Jeder, der beim Notar war, kann den Vertrag noch einreichen, egal, wie lange die von der Finanzverwaltung benötigte Vorlaufzeit für die Übersendung des Grunderwerbsteuerbescheids ist. Wenn Sie anschließend ein paar Wochen brauchen, um den Antrag einzureichen, bleibt dennoch der 30.06.2024. Weil wir als Landesregierung diesen Vertrauensschutz hochhalten, nehmen wir in Kauf, dass wir die 60 Millionen Euro nicht in Gänze erwirtschaften können und es dann eine andere Deckung geben muss. Ich denke von daher, dass wir das in der Abwägung zwischen dem hohen Gut, das Sie genannt haben, und dem Beschluss, dass wir den Haushalt in diesen schwierigen Zeiten so ausgleichen müssen, damit das für alle fair ist und die Prioritäten bei den Kindern, der Jugend und den Familien liegen, in dem diskutieren Maße möglichst gut gemacht haben.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt, auch mit Frage Nummer zwei, die Kollegin Susanne Schneider. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Bekanntgabe des Programmendes ist durch die NRW.BANK und nicht durch den Finanzminister erfolgt, obwohl dieser faktisch für die Beendigung verantwortlich ist. Warum haben Sie als Finanzminister nicht zuerst die Öffentlichkeit und das Parlament über Ihre Entscheidung informiert, sondern diese unangenehme Mitteilung der NRW.BANK überlassen? – Danke schön.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Abgeordnete, wir haben alle Entscheidungen rund um dieses Förderprogramm – den Beginn, Veränderungen, Weiterführungen und den Antragstopp – immer über die NRW.BANK kommuniziert. Das ist durch meinen Vorgänger bei der Inkraftsetzung des 23.08.2023 Programms wie auch bei der Beendigung jetzt bzw. bei dieser Vertrauensschutzregelung 14.07. geschehen. Wir haben uns genau wie an jedem Schritt dieses Programms verhalten, und deshalb ist das auch genauso passiert.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Franziska Müller-Rech stellt jetzt auch ihre zweite Frage. Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich beziehe mich auch auf den Stopp des Förderprogramms, der per sofort nach der Bekanntgabe erzwungen wurde. Das widerspricht der gängigen Praxis von Vertrauensschutz und Planungssicherheit für die Betroffenen, und die NRW.BANK hat öffentlich angedeutet, in wenigen Grenzfällen kulant verfahren zu wollen. Wie gestalten sich jetzt im Detail die Voraussetzungen für eine Zuwendungsgewährung, auch wenn der Notarvertrag nach dem 14. Juli 2023 gefertigt wurde?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich verstehe Ihre Frage nicht. Es gibt sehr klar die Regelung, dass alles, was bis zum 14. Juli 2023 erfolgt ist – also der Notarvertrag –, unter den Vertrauensschutz fällt. Außerdem haben wir den Mechanismus, dass wir alle Anträge bis zum 30.06.2024 entgegennehmen und von der NRW.BANK bewilligen lassen können und die NRW.BANK die Erstattung aus dem Einzelplan 20 des Landeshaushalts erhält. Warum es weitere Ausnahmen geben sollte, ist mir nicht bekannt.

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Christof Rasche

Jetzt folgt der Kollege Dirk Wedel mit seiner Frage Nummer zwei. Bitte sehr.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie gerade dargestellt, dass Sie das Förderprogramm dadurch beendet haben, dass Sie den Haushaltsvorbehalt der Förderrichtlinie irgendwie gezogen haben. Könnten Sie bitte darstellen, wann und wie Sie gegenüber der NRW.BANK die Reißleine gezogen haben?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Das kann ich gerne tun; allerdings muss ich schauen, ob ich dazu Daten dabeihabe. – Ich habe Ihnen Landtag dargestellt, dass wir das nach dem 21.06. erst erarbeitet haben und eine Mitteilung an die NRW.BANK recht kurzfristig vor dem 14. Juli 2023 erfolgt ist. Die konkreten Daten der Mitteilung an die NRW.BANK kann ich Ihnen gerne nachreichen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Frau Kollegin Freimuth, bitte.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, das passt jetzt wunderbar im Anschluss, weil sich mir die folgende Frage stellt: Wenn es sich um die alleinige Entscheidungsbefugnis der Landesregierung handelte und das auch haushalterisch bedingt war, warum hat dann nicht die Landesregierung den Stopp des Programms bzw. den Stopp weiterer Annahmen erklärt? Warum musste, sollte, wollte die NRW.BANK diese Aufgabe übernehmen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Abgeordnete, ich hatte das bei einer Rückfrage eben schon erläutert. Wir sind bei den Informationen über dieses Förderprogramm von der Ankündigung des Starts über die Veränderungen und Weiterführungen bis hin zu der Änderung am 14.07., der Vertrauensschutzregelung, aber im Übrigen dem Stopp der Bewilligungsmöglichkeiten, von dem gleichen Grundsatz ausgegangen. Wir haben das die NRW.BANK jeweils nach außen vertreten lassen. Damit bin ich der Praxis meines Vorgängers und allen Zwischenentscheidungen gefolgt, die wir bei der Abwicklung des Programms hatten. Wir haben das also aus einer Hand erklären lassen. Ich denke, weil wir es nicht als einen Stopp im Sinne eines Bewilligungsstopps gemacht haben, gab es auch keine politische Notwendigkeit, das anders zu machen.

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Christof Rasche

Danke sehr. – Jetzt folgt der Kollege Ralf Witzel mit seiner Frage Nummer drei.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich darf direkt bei Letztgesagtem von Ihnen anknüpfen. Wir diskutieren hier ja nicht nur über rechtliche Notwendigkeiten, sondern auch über die Frage, wie fair eine Landesregierung nach ihren Vorstellungen im Kontakt mit Bürgern kommuniziert. Deshalb möchte ich eine Nachfrage zu dem Punkt, den Sie vorhin angesprochen haben, stellen. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie erst ab dem 21. Juni 2023 absehen konnten, dass hier Gefahr in Verzug ist, dass das Programm vielleicht 23.08.2023 nicht vollständig ausgerollt wird, und dann gab es den 14. Juli mit der Bekanntgabe. Jetzt komme ich noch einmal mit der Schablone des Vertrauensschutzes an. Wenn Sie am 21. Juni 2023 die Erkenntnis hatten, Sie wollten die 400 Millionen Euro gar nicht vollständig zur Auszahlung bringen und hier Gelder für andere Zwecke in der Planung zurückhalten, warum wird das dann nicht, wenn man Vertrauensschutz ernst meint, auch so ehrlich unmittelbar nach dem 21. Juni 2023 kommuniziert, sondern bis zum 14. Juli gewartet, wobei der Termin der Bekanntgabe eins zu eins mit dem Tag zusammenfällt, bei dem zum letzten Mal, wie Sie es meiner Kollegin eben bestätigt haben, rechtswirksam gehandelt werden kann, also gar nicht mehr für jemanden die Möglichkeit bestand, zu sagen: Jetzt muss ich springen; mache ich in den nächsten Wochen den Vertrag beim Notar unter Berücksichtigung dieses Zuschusses oder nicht? Warum sind da die drei Wochen Zeit vergangen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Abgeordneter, ich gehe gerne noch einmal auf das ein, was ich eben schon gesagt habe; ich verdeutliche das noch einmal. Sie unterstellen, dass es hier einen Zeitraum von drei Wochen gab, in dem Erkenntnis darüber bestand. Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass am 21.06. der Haushalt in der Gesamtschau mit den entsprechend großen Einsparvolumina vorlag. Wir haben danach begonnen, es auf die Einzelpläne in den Ressorts herunterzubrechen, was das konkret heißt. Danach ist dies erst für die Bewirtschaftung des Einzelplans 20 entsprechend für mich aufgearbeitet worden. Das heißt, es hat vorher keine Aufarbeitung dieser Art gegeben. Wir haben auch unter dem Eindruck der Mai-Steuerschätzung und der Prioritätensetzung diese Gesamtsummen erst sehr kurzfristig gehabt. Insofern ist der Eindruck, den Sie erzeugen, es handelte sich um drei Wochen, einfach falsch.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zu einer weiteren Rückfrage, und zwar von der Kollegin Angela Freimuth. Bitte sehr.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich darf zu Ihrer gerade gegebenen Antwort noch einmal nachfragen. Sie sagten, es hätte kein Zeitraum von drei Wochen an Kenntnis dazwischen gelegen. Deswegen die Frage: Wann hatten Sie denn die Kenntnis, dass das Programm nicht über den 14.07. hinaus fortgeführt werden kann, und auf welcher Grundlage – das wäre die Landtag damit verbundene Frage – hat das Kabinett darüber beraten?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Zunächst einmal hat das Kabinett, weil der Einzelplan 20 in der Bewirtschaftung des Finanzministeriums liegt, nicht darüber entschieden, wie die 60.920.200 Euro einzusparen sind. Das entscheidet auch nicht das Kabinett, wie diese Mittel in den anderen Einzelplänen einzusparen sind, sondern das entscheiden die Ministerien in eigener Zuständigkeit, denn sie haben die Bewirtschaftungshoheit für diese Mittel. Das heißt, das Finanzministerium hat als Einheit den Einzelplan 12 und den Einzelplan 20 zu bewirtschaften. Deshalb hat man versucht, im Einzelplan 20 Lösungen im Nachgang zum 21.06. – Kabinettbeschluss – zu erarbeiten, wie diese 60.920.200 Euro erwirtschaftet werden können. Da hätte man in der Tat mehrere Möglichkeiten gehabt. Man hätte sagen können, wir machen jetzt einen absoluten Förderstopp zum Datum X, wenn die 339 Millionen Euro abgerufen sind, und ab dem Zeitpunkt werden alle Anträge, die gestellt sind und noch in Bearbeitung sind, nicht mehr bearbeitet. Das hätte man machen können. Das wäre exakt der Weg gewesen, den die KfW mit dem damaligen Verfahren, das so viel Ärger ausgelöst hat, gemacht hat. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben zu sagen: Wir lassen es darauf ankommen, wir machen keinen Förderstopp und gucken, wo wir am Ende des Jahres ankommen. Das war unmöglich, weil aus der Entwicklung der Bewilligungen und der Antragstellungen absehbar war, dass dann weniger als die vom Kabinett vorgegebenen 60.920.200 Euro übrigbleiben würden. Da wir als Finanzministerium in der Pflicht sind, zu versuchen, diese 60 Millionen Euro zu erwirtschaften, haben wir uns dann für ein anderes Modell, das erarbeitet worden ist, entschieden, nämlich ein Modell, das die Nachteile des damaligen KfW-Verfahrens nicht hat, auf der anderen Seite aber nicht die Wahrscheinlichkeit herbeiführt, dass wir das nicht erwirtschaften können. Ich sage heute: Wir haben wahrscheinlich zu spät entschieden, weil wir die 339 Millionen Euro überschritten haben. Das heißt, die Vertrauensschutzregelung, die wir jetzt machen, führt dazu, dass deutlich mehr als 339 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Diese Vertrauensschutzregelung war uns als Finanzministerium aber sehr wichtig, weil wir gesagt haben: Es kann nicht sein, dass jemand zum Notar gegangen ist und von uns noch nichts gehört hat. Nur ist jemand, der die Erwartung hat, dass vielleicht in dem Fördervolumen von 400 Millionen Euro noch etwas ist, aber noch nicht beim Notar war, weniger schutzbedürftig im Vertrauensschutz als derjenige, 23.08.2023 der von uns nichts gehört hat, schon beim Notar war und jetzt seinen Antrag vorbereitet und möglicherweise darauf warten muss, bis der von der Finanzverwaltung zu erstellende Grunderwerbsteuerbescheid kommt. Unsere Sphäre des Grunderwerbsteuerbescheides wollten wir nicht den Bürgerinnen und Bürger zur Last legen. Aus diesem Grund haben wir uns für das Modell, wie wir es gemacht haben, entschieden. Dieses Modell hat dann – ich gebe es gerne zu, Sie hätten es auch wieder anders machen können – den Punkt erwischt, dass es eigentlich schon zu spät war, um die 60 Millionen Euro zu erwirtschaften. Wir haben dann gesagt, dass dies der Mischweg ist, den wir für vertretbar halten, aber nicht der Wunschweg.

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Damit kommen wir zu einer zweiten Frage in dieser Fragestunde. Ich rufe die Mündliche Anfrage 25 des Abgeordneten Marc Lürbke von der FDP-Fraktion auf. Das Thema lautet: Widersprüchlichkeit und Verwirrung – Kann die Landesregierung rechtssicher mit radikalen Klimagruppen umgehen? Wir wissen, dass immer die Regierung entscheidet, wer die Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Reul antworten wird. (Herbert Reul, Minister des Innern: Wie über- raschend!) Minister Reul hat nun auch das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es scheinen bei dieser Thematik ein paar Sachen durcheinanderzugehen, um es vorsichtig zu sagen. Ich versuche mal, ein bisschen sortiert zu antworten. Erstens. Ich fange mit der Rechtssystematik an: Die Kabinettsvorlage zur Veränderung der allgemeinen Gebührenordnung wurde von meinen Gebührenrechtsexperten aus dem Ministerium natürlich gründlich vorbereitet. Diese allgemeine Gebührenordnung ist in Nordrhein-Westfalen übrigens keine neue Erfindung, sondern die gibt es schon lange. Damit regeln wir alle möglichen Gebührentatbestände, also die für polizeiliche Angelegenheiten, aber auch solche für die Lebensmittelüberwachung, die Energiewirtschaft, den Arbeitsschutz oder das Prüfungswesen. Vielleicht ist den meisten gar nicht bewusst, dass es rund 2.500 Gebührenstellen allein in dieser Verordnung gibt. Es gibt noch weitere Gebührenordnungen, die ich jetzt aber mal ausblende. Landtag Sie finden zum Beispiel die Gebühren für Amtshandlungen im Rahmen der Saatguterkennung, die Erteilung der Erlaubnis eines Buchmachers oder die Entscheidung über die Planfeststellung einer Rohrleitungsanlage sowie eines Wasserspeichers. Dass wir das so machen, fußt auf dem vom Landtag beschlossenen Gebührengesetz; dort steht in § 2 die parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Gebührenordnungen. Wir haben also ein Gebührengesetz, mit dem die parlamentarische Ermächtigungsgrundlage geschaffen ist. In § 1 Abs. 2 Nummer 1 steht zwar sinngemäß, dass der Gesetzgeber seine Gebühren auch spezialgesetzlich, also zum Beispiel im Polizeigesetz, abbilden kann, aber das muss er nicht tun, das kann er machen. Im Polizeigesetz wurde das mit der Sicherstellung bzw. der Verwahrung und der Ersatzvornahme so gemacht. Dass aber darüber hinaus nun andere Gebührentatbestände nicht in der Gebührenordnung abgebildet werden können, lässt sich daraus eben nicht ableiten. Wir wollen diese beiden Gebührentatbestände, die aktuell doppelt vorkommen, also Sicherstellung bzw. Verwahrung und Ersatzvornahme, deshalb auch aus dem Polizeigesetz streichen. Der Gesetzentwurf liegt vor. Das dient aber nur der systematischen Konsolidierung und Klarstellung, damit auch Nichtjuristen wie ich das leichter verstehen können. Für das in der Anhörung bemühte sogenannte „beredte Schweigen“ gibt es dagegen keine normativen Hinweise, übrigens schon deshalb nicht, weil auch heute schon andere polizeiliche Angelegenheiten in der Gebührenordnung abgebildet sind, zum Beispiel in Tarifstelle 2.1.1.1. Dort geht es um den Missbrauch des Polizeinotrufs 110. Wer das macht, bekommt heute schon den Aufwand für den nicht nötigen Einsatz in Rechnung gestellt. Dass diese Gebühren rechtens sind, ist übrigens längst durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt worden. Wenn man jetzt ernsthaft eine Regelung jeglicher Gebührentatbestände durch Gesetz fordern würde, hätte das Hohe Haus demnächst viel zu tun: Bei ca. 2.500 Gebührentatbeständen allein in der Gebührenordnung hätten Sie viele Gesetze zu beschließen, die im Übrigen im Abstand von ungefähr einem Jahr aktualisiert werden müssen. Das wäre die Konsequenz, wenn man sagt, dass das immer so geregelt werden muss. Zweitens. Wie machen es andere? Sie sprechen in Ihrer Frage von einem nordrhein-westfälischen Sonderweg. Da muss ich Sie enttäuschen: Der Bund zum Beispiel regelt seine Gebühren – übrigens auch für den unmittelbaren Zwang – in der Besonderen Gebührenverordnung des BMI. Diese Besondere Gebührenverordnung des BMI fußt auf einer Ermächtigungsgrundlage im Bundesgebührengesetz, dort § 22, und nicht auf dem Bundespolizeigesetz 23.08.2023 oder dem Bundesgesetz über den unmittelbaren Zwang. Es ist also im Grunde so, wie wir es auch wollen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lürbke, wenn Sie also die NRW-Systematik kritisieren, müssen Sie das auch beim Bund kritisieren, weil das sehr im Gleichklang ist. Ähnlich wie der Bund und Nordrhein-Westfalen machen es übrigens auch die Länder Hessen und Berlin. In Hessen gibt es die sogenannte Verwaltungskostenordnung, basierend auf dem hessischen Verwaltungskostengesetz, und in Berlin die Polizeibenutzungsgebührenordnung, die auf dem Berliner Gebühren- und Beitragsgesetz fußt. NRW findet sich mit der Regelungssystematik also in guter Gesellschaft und nicht auf einem einsamen Sonderweg. Noch einmal: Diese Systematik existiert in Nordrhein-Westfalen nicht erst, seitdem ich Minister bin, sondern schon seit Jahrzehnten, und wird auch schon so lange so angewendet. Noch kurz zur Sache. Herr Abgeordneter, Sie wollten doch, dass die Landesregierung handelt und unter anderem auch die sogenannten Klimakleber mit einer Gebühr an den besonderen Kosten beteiligen. Das ist jetzt erfolgt. Aber nur zur Klarstellung: Das ist keine Klimakleberkostenverordnung. Ich sage es noch einmal: In der Gebührenordnung sind alle möglichen Gebühren abgebildet. Selbst die in Inrechnungstellung des unmittelbaren Zwangs gilt ja nur, wenn die Damen und Herren der Aufforderung der Polizei nicht folgen und sich zum Schaden von anderen wegtragen lassen. Das ist übrigens kein Phänomen, das nur bei Straßenblockaden vorkommt: Wenn jemand in der Düsseldorfer Altstadt dem Platzverweis nach mehrmaligem Hinweis nicht nachkommt, könnte man ihn wegtragen. Auch in dem Fall könnten dann Gebühren fällig werden, denn warum soll die Allgemeinheit aufkommen? Ich könnte es keinem Menschen erklären. – Herzlichen Dank.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat der Abgeordnete Lürbke jetzt das Mikro frei.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, die FDP ist ja davon überzeugt, dass Nordrhein-Westfalen konsequenter gegen Störer vorgehen muss, die bewusst Straftaten begehen wollen und damit Polizeieinsätze provozieren. Das gilt auch für radikale Klimagruppierungen. In der schwarz-grünen Koalition scheint es durchaus unterschiedliche Einschätzungen zu geben. Sie haben gerade schon darauf abgestellt: Wir hatten im März bereits einen Antrag zu dieser Thematik in den Landtag eingebracht. Die Anhörung dazu war vor wenigen Tagen. Wenige Tage vor der Anhörung Landtag kommen Sie – Herr Minister, gestatten Sie mir das – fast wie Kai aus der Kiste mit einer offenkundig nicht mit dem grünen Koalitionspartner abgestimmten veränderten Gebührenordnung. Da mag man an Zufall glauben, aber es fällt schwer. Ich freue mich natürlich grundsätzlich, dass es als Opposition gelingt, die Landesregierung zu treiben und auch zum Handeln zu zwingen. Leider haben aber alle Rechtsexperten Ihre veränderte Gebührenordnung in der Anhörung nahezu – ja, man muss das so sagen – zerrissen. Da hieß es „handwerklich schlecht gemacht“, „nicht verfassungsgemäß“, „mit der heißen Nadel gestrickt“. Herr Minister, Sie hatten bereits im März erklärt, Sie würden an der Gebührenordnung arbeiten. Deswegen frage ich Sie als Erstes: Warum wurde denn die Änderung der Gebührenordnung jetzt hektisch in der Woche vor der Anhörung zu unserem FDP-Antrag vorgenommen, in der die Möglichkeit einer solchen Kostenanhebung öffentlich diskutiert werden sollte?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Herr Minister hat zur Beantwortung jetzt das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lürbke! Meine Damen und Herren! Das ist nicht hektisch in der letzten Woche gemacht worden. Das können Sie zwar vermuten und auch ewig behaupten, aber wir sind seit Monaten an dieser Arbeit, und ich habe Ihnen das sogar schon in dieser von Ihnen eben angesprochenen Plenarsitzung im März angekündigt. Da haben wir darüber diskutiert, ob wir das machen oder nicht machen, und ich habe Ihnen gesagt, dass wir diese Gebühren nicht erheben können, weil wir dafür gar keine Grundlage haben. Ich habe damals vorgetragen, dass wir an der Vervollständigung der Gebührenordnung arbeiten. Das heißt, spätestens seit März konnte jeder, der das wissen wollte, wissen, dass wir an dieser Frage arbeiten, die Gebührenordnung zu ergänzen. Es ist damals übrigens auch klar gesagt worden, dass das in der Gebührenordnung stattfindet. Das ist unstreitig. Die anderen Dinge, die die Sachverständigen in der Anhörung gesagt haben, haben Sie ja nicht nachgefragt. Ich kann Ihnen nur sagen, nach meiner Auffassung, nach unserer Auffassung ist das sachlich nicht richtig, und das kann man rechtfertigen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat jetzt der Kollege Witzel das Wort. 23.08.2023

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Herr Innenminister Reul, nach meinem Kenntnisstand ist geplant, das Polizeigesetz zu ändern, um die Gebühren für polizeiliche Maßnahmen zukünftig einheitlich in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu regeln, anstatt sie wie bisher in verschiedenen Gesetzen zu verankern. Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, einen deklaratorischen Verweis auf das Gebührengesetz einzuführen, um die Gebührentatbestände klarer und besser zugänglich zu machen. Der Verweis auf § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz wird gestrichen. Trotzdem ist diese Änderung nach meiner Kenntnis bisher noch nicht in Kraft getreten. Deshalb meine Frage an Sie: Wie sollen in der Zwischenzeit wirksame Gebührenbescheide für den unmittelbaren Zwang erstellt werden?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Nun hat zur Beantwortung Herr Minister das Wort.

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Herbert Reul

Dieses Polizeigesetz ist nicht gemacht worden, um Gebührentatbestände zu regeln oder zu bereinigen. Das war ein Nebeneffekt. Wenn Sie das Änderungsgesetz zum Polizeigesetz sorgfältig lesen, Herr Abgeordneter Witzel, werden Sie feststellen, dass es darum ging, bestimmte Tatbestände im Polizeigesetz auch weiterhin verfolgen zu können. Es ging um eine Fristverlängerung. Das ist das eigentliche Thema dieses Polizeirechtsänderungsgesetzes. Dann gab es darüber hinaus, da wir die Gebührenordnung auch überarbeitet haben, die Feststellung, dass es klüger ist, diese Frage der Gebühren auch in diesem Polizeigesetz klar zu regeln, damit keine Missverständnisse mehr aufkommen. Deswegen werden zwei Gebührentatbestände, die im Polizeigesetz genannt werden, gestrichen, und § 69 haben wir hinzugefügt, um klarzustellen, was wir meinen, damit es auch jeder versteht. Dieser Paragraf hat rechtswirksam keine Bedeutung und kann von mir aus auch jederzeit entfallen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zur ersten Zusatzfrage Frau Abgeordnete Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Reul, wie haben Sie die überraschende Änderung der Gebührenordnung mit Ihrem grünen Koalitionspartner rückgekoppelt bzw. abgestimmt? Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Zur Beantwortung hat nun Herr Minister das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Vor der Beantwortung möchte ich eine Vorbemerkung machen: Wo wir was untereinander abstimmen, ist nicht Gegenstand von Presseberichterstattungen, und ich unterliege Ihnen gegenüber auch keiner Rechenschaftspflicht. Aber damit es klar ist: Am 30. März dieses Jahres – das sind jetzt mehrere Monate her – haben wir hier im Plenum einen Antrag Ihrer Fraktion debattiert, und da habe ich präzise klargestellt, dass wir an der Gebührenordnung arbeiten, um mit dieser Gebührenordnung diese Fragen zu beantworten. Jeder hier im Saal konnte also wissen, dass wir daran arbeiten. Sie konnten nicht wissen, wie das textlich aussieht. Sie konnten nicht wissen, welche Größenordnung genannt wird; das ist alles richtig. Aber dass an der Stelle eine Änderung stattfinden wird, war klar. Und wie Sie richtig festgestellt haben, ist das Polizeigesetz die andere Seite der Medaille, die nicht zwingend etwas damit zu tun hat, und das ist logischerweise im Kabinett beschlossen worden wie jedes andere Gesetz auch.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Für eine erste Frage die Kollegin Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, inwiefern plant denn die Landesregierung trotz der erheblichen rechtlichen Bedenken, die in der Anhörung zur Gebührenordnung geäußert wurden, diese dennoch und, wenn ja, wie verändert umzusetzen? – Danke schön.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister hat jetzt das Wort zur Beantwortung.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat beschlossen, dass er eine Anhörung macht, und da gehört es sich, dass ich abwarte, was diese Anhörung ergibt. Bei uns im Haus haben wir das natürlich nach den Debatten, die wir in den letzten Tagen hatten, noch mal rechtlich überprüft, und wir sind sicher, dass unsere Auffassung rechtlich richtig ist. Die abschließende Meinungsbildung erfolgt aber dann, wenn die Anhörung ausgewertet ist. So gehört sich das. 23.08.2023

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat der Kollege Dr. Pfeil das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, ich habe eine Verständnisfrage. Gehen Sie davon aus, dass Kostenbescheide gemäß der neuen Gebührenordnung dann überhaupt rechtswirksam erlassen werden können?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Zur Beantwortung hat Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pfeil! Meine Damen und Herren! Ja, das hat Rechtswirksamkeit. Warum? Weil sich die Gebührenordnung auf das Gebührengesetz bezieht, und das ist in Kraft. Das wird nicht diskutiert. Keiner will das außer Kraft setzen. Ich kenne keinen. Also gilt es.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Freimuth das Wort.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre bisher gegebenen Antworten. Sie haben vorhin ausdrücklich unterstrichen, dass seit dem, wenn ich das richtig notiert habe, 30. März dieses Jahres aus der Parlamentsdebatte jedem bekannt gewesen sein müsste, dass daran gearbeitet wird, und auf die Frage, wie denn was abgestimmt sei, gesagt, dass das sozusagen unserer Kenntnis nicht zugänglich sein müsste. Ich würde aber gleichwohl vor dem Hintergrund der Äußerungen der Kollegin Dr. Höller bei Westpol gerne doch die Frage an Sie richten, ob Sie sich nach Ihren Ausführungen gerade ihre Einlassungen erklären können.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Zur Beantwortung hat nun Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen erklärt, wie wir die Abläufe gestaltet haben, erstens, was die Gebührentatbestände in der Gebührenordnung angeht. Das war im März. Zweitens habe ich erklärt, dass das Polizeirechtsänderungsgesetz und die Gebührenordnung selber Landtag Gegenstand der Kabinettsbefassung waren. Das sind die zwei Fakten. Drittens. Ich kann nicht interpretieren, warum wer was wie denkt und meint. Das würde ich mir nie erlauben.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mit welchem Personal und welchen Strukturen innerhalb der NRW-Polizei soll sichergestellt werden, dass die Gebühren gemäß der Gebührenordnung auch tatsächlich in Rechnung gestellt und eingetrieben werden können?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Jetzt hat der Minister zur Beantwortung das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Das ist wie immer der Fall: Dafür sind die einzelnen Polizeibehörden zuständig.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat Herr Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, aus dem Polizeiberuf entstehen ja Rechte, aber auch Pflichten. Von daher frage ich: Wie beurteilt die Landesregierung es, wenn sich Polizeibeamte in radikalen Gruppierungen engagieren?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Der Minister hat das Wort.

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Herbert Reul

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Herr Präsident! Das hat mit der Fragestellung natürlich nichts zu tun, damit wir uns verständigen. Ich weiß gar nicht, ob ich darauf antworten darf. (Widerspruch von der FDP – Marc Lürbke [FDP]: Steht im Sachverhalt! – Zuruf von An- gela Freimuth [FDP]) – Nein. Aber mal ganz einfach: Ein Polizist ist ein Mensch wie jeder andere Mensch und ein Bürger wie jeder andere Bürger. Er kann deshalb in seiner Freizeit und in seinem privaten Leben tun, was er will, wenn er nicht die Gesetze verletzt. Wenn er wider die Gesetze oder gegen die Verfassung tätig ist, gibt es Ärger mit mir. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das!) 23.08.2023

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zur zweiten Nachfrage hat der Kollege Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich muss da noch mal kurz nachhaken bei der Frage von Frau Kollegin Freimuth. Da haben Sie so ein bisschen ausweichend geantwortet. Wenn man sich die letzte Sitzung und auch die vorangegangenen Sitzungen des Innenausschusses anschaut, dann kann man schon feststellen, dass es in dieser Frage doch nicht immer eine Stimme gibt, mit der die Koalition spricht; beispielhaft nenne ich den Dialog mit der Letzten Generation an der Deutschen Polizeihochschule, zu dem es sehr unterschiedliche Einschätzungen gab. Auch das ist übrigens Thema der eingereichten Fragestunde. Aber wenn man jetzt schaut, wie die Kollegin Dr. Höller sich bei Westpol geäußert hat … (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist doch nicht Teil einer Regierungsbefragung!) – Doch, denn meine Frage ist ganz klar: Kann ich davon ausgehen, Herr Minister – und Sie sprechen ja miteinander –, dass die veränderte Gebührenordnung die Rückendeckung der gesamten schwarzgrünen Koalition hat, also auch die Ihres grünen Koalitionspartners?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Zur Beantwortung hat nun Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Wie Sie wissen, ist die Gebührenordnung eine Tätigkeit der Exekutive. Die habe ich zu verantworten, und ich nehme da gar keinen anderen in die Verantwortung. Das verantworte ich alleine, und ich werde auch dafür geprügelt, wenn es nötig ist, und das werde ich auch hinnehmen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie bekommen also Prügel von Ihrem Koalitionspartner?)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zu seiner letzten Frage hat Herr Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch mal den Aspekt der rechtssicheren Erhebung von Gebühren hier ansprechen, weil es meine Lebenserfahrung oder Beobachtung ist, dass natürlich die Frage rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anpassung der Gebührenordnung auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Polizei haben könnte. Ich möchte Sie fragen, inwiefern Sie das auch so sehen oder welche konkreten Landtag Schritte – genauer gefragt – von der Landesregierung bereits unternommen worden sind, um eine rechtssichere Erhebung durch die Polizeibehörden auch landeseinheitlich sicherzustellen und nicht zu riskieren, dass das durch rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Polizei hat.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Zur Beantwortung hat der Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Witzel! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin kein Jurist, deswegen eine etwas vorsichtige Formulierung. Ich habe auch gelernt: Auf See und vor Gericht weißt du nie genau, wie es ausgeht. Aber die Gebühren werden in Nordrhein-Westfalen – und das ist das, was mich sicher macht – schon seit Jahrzehnten und in allen Bereichen über diese Gebührenordnung erhoben. Also, das ist gar nichts Neues. Diese Verordnung habe ich also nicht erfunden, die gab es schon. Speziell im Bereich der Polizeigebühren übrigens hat das Oberverwaltungsgericht – das ist ja nicht das kleinste Gericht – in Münster diese Form der Gebührenerhebung bereits vor einigen Jahren bestätigt. Insofern sagen mir meine Gebührenrechtsexperten, dass dieser Weg auch für neu hinzukommende Gebührentatbestände greift. Es gibt also eine klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, die sagt: Das ist zulässig. Im Übrigen – ich will nur Ihre Aufmerksamkeit oder Neugierde darauf lenken –: Wenn das nicht der Fall wäre und man für Gebühren dieser Art ein Spezialgesetz machen müsste, dann müsste man – ich wiederhole mich – für 2.500 Gebührentatbestände jeweils einzelne Gesetze machen. Also, das ist nicht aus Versehen so gemacht worden. Andere Bundesländer machen es so, der Bund macht es so. Sie bündeln es in einer parlamentarischen Ermächtigungsgrundlage. Es ist richtig, da haben die Experten in der Anhörung ja auch recht: Es braucht eine gesetzliche Grundlage. Aber diese gesetzliche Grundlage muss nicht das Polizeigesetz sein, sie kann da sein, aber sie muss da nicht sein. Und wir haben sie in dem Gebührengesetz geregelt, und das hat vom OVG schon den höchsten Segen bekommen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zur letzten Zusatzfrage hat die Kollegin Müller-Rech das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte 23.08.2023 die Frage noch mal konkretisieren, denn diese rechtlichen Unsicherheiten können auch Einfluss auf die tatsächliche Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben. Deswegen die Frage: Mit welchen Auswirkungen auf die Arbeitsweise insbesondere hinsichtlich Unsicherheiten dieser Verordnung rechnen Sie bei der täglichen Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten?

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Zur Beantwortung hat jetzt Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Erstens: Wenn sich ein Oberverwaltungsgericht mit der Grundsatzfrage schon beschäftigt hat, dann sehe ich im Moment keine rechtliche Unzulänglichkeit. Ich kann sie nicht erkennen. Insofern mache ich mir auch keine Sorgen, wie Polizei vor Ort damit umgehen kann. Um das sicherzustellen, haben wir aber unser LZPD beauftragt, noch mal eine klare Hilfestellung für die Polizei zu bieten, damit sie sich durch eine öffentliche Debatte nicht verunsichern lässt. Zweitens werden wir über die schriftliche Anhörung im Innenausschuss die Fragen noch mal rechtlich würdigen. Dann wird die Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet oder nicht oder verändert oder nicht, und dann sehen wir weiter. Zurzeit sehe ich aber keine rechtliche Unzulänglichkeit.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zu ihrer zweiten und letzten Zusatzfrage hat die Kollegin Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Landesregierung ist in der Frage des Umgangs mit radikalen Klimagruppierungen offenbar gespalten. Wie wollen Sie diesen Widerspruch innerhalb der Koalition künftig auflösen? – Vielen Dank.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Zur Beantwortung hat Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht für alle Abgeordneten im Parlament oder alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sprechen. Das wäre anmaßend. Ich bin aber total sicher, Landtag dass es in der Bewertung dessen, was da passiert, eine hohe Übereinstimmung gibt. Mir hat noch keiner mitgeteilt, dass er der Meinung ist, dass das toll und in Ordnung sei, was die da machen. Für mich ist der Fall geklärt. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Zu seiner nächsten und letzten Frage hat Herr Kollege Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die grüne Fraktion hat im Innenausschuss den Austausch zwischen der Letzten Generation und der Polizei begrüßt und betont, wie wichtig ein solcher Austausch ist, während die CDU-Fraktion einen Dialog zwischen der Letzten Generation und der Polizei scharf verurteilt und eine klare Absage erteilt hat. Da würde mich interessieren, wie da die Haltung der Landesregierung ist. Begrüßen oder verurteilen Sie den Dialog?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Zur Beantwortung hat jetzt Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Brockes! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erstens. Dialog ist erst mal immer klug und richtig. Ich glaube, das kann man feststellen. Trotzdem müssen alle, die einen solchen Dialog organisieren überlegen, mit wem. Das ist in diesem Fall übrigens nicht die Landesregierung, sondern die Hochschule. Das heißt erstens – da kennen auch Sie sich sicherlich aus –: Die Hochschulen haben eine Autonomie. Sie entscheiden also selber, wen sie einladen und mit wem sie reden. Ich habe also überhaupt kein Recht, mich da einzumischen. Darüber hinaus war es nicht unsere nordrhein-westfälische Hochschule, sondern es war die Polizeihochschule des Bundes und der Länder. Das macht die Sache noch komplizierter. Trotzdem von mir auch eine Aussage inhaltlicher Art: Ich glaube, dass Dialog wichtig und notwendig ist. Ob und wo man ihn in Institutionen führt, muss man sich genau überlegen. Ich würde mit den Reichsbürgern keinen Dialog führen, um mal ein anderes Beispiel zu nennen. (Zuruf von der SPD: Ah!) Für mich persönlich gibt es da Grenzen. 23.08.2023 Die Frage stellt sich jetzt aber überhaupt nicht, weil ich nur diesen einen Fall kenne, und den hat zu beantworten und zu verantworten die Hochschule und nicht ich.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Lürbke die Chance zu seiner letzten Zusatzfrage.

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Marc Lürbke FDP

Herr Minister, Sie haben den Dialog gerade grundsätzlich durchaus begrüßt. Nun ist es ja die Polizeihochschule des Bundes. Wie steht es denn dann mit Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen? Sind zukünftige Veranstaltungen, Seminare, Dialogplattformen zwischen der Polizei Nordrhein-Westfalen und beispielsweise der Letzten Generation in Nordrhein-Westfalen vorgesehen oder geplant, oder können Sie dem eine Absage erteilt?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Zur Beantwortung hat Herr Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lürbke! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das kann ich Ihnen nicht beantworten, weil ich es nicht weiß. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine, wie ich finde, sehr vernünftige Praxis, die, glaube ich, auch keiner infrage stellt. Die Hochschulen entscheiden das, was sie machen, selber. Wahrscheinlich entscheidet es sogar nicht mal die Hochschule, sondern der einzelne Dozent, der in seinem Seminar eine Veranstaltung macht, plant das und bereitet es vor. Mir liegt keine Liste von allen möglichen Veranstaltungen, die möglicherweise irgendwo irgendwann in einer Hochschule stattfinden, vor. Die will ich auch gar nicht sehen. Das ist nicht mein Job. Ich bin nicht der Kontrolleur.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Mir liegt jetzt keine weitere Frage vor. (Herbert Reul, Minister des Innern: Wie schade!) Daher würde ich die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 25 des Abgeordneten Marc Lürbke damit als beendet ansehen. Wir haben die Fragestunde um 17:16 Uhr gestartet und haben jetzt 18:28 Uhr. Die Fragestunde ist also zu Ende. Wir sind nicht zur Bearbeitung der Mündlichen Anfrage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Maelzer von der Fraktion der SPD gekommen. Deshalb frage ich den Fragesteller, ob er eine schriftliche Beant-Landtag wortung durch die Landesregierung wünscht oder die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. Herr Dr. Maelzer, bitte.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Ich möchte, dass die Mündliche Anfrage in der nächsten Sitzung aufgerufen wird.

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André Kuper

Ganz hervorragend. Danke schön. Das haben wir so notiert und werden so verfahren. Damit beende ich Tagesordnungspunkt 8. Wir kommen zu: 9 Gesetz zur Modernisierung des Gesetzes über die NRW.BANK und der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5349 Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schon etwas fortgeschrittene Stunde und Ihre vorabendliche Stimmung möchte ich gerne nutzen, um Ihre Aufmerksamkeit auf einen zwar eher technischen, aber nicht weniger wichtigen Gesetzentwurf der Landesregierung zu lenken. Die NRW.BANK ist gewissermaßen das Multifunktionswerkzeug des Landes. Es gibt fast kein Ressort unserer Landesregierung, keinen Bereich unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens, der nicht mit der Kreativität, dem Engagement und klaren Ziel- und Lösungsdenken der NRW.BANK unterstützt oder bearbeitet wird. Wer gestern Abend beim NRW.BANK-Abend war, hat die Austauschplattform der NRW.BANK gesehen. Es ist einfach eine großartige Geschichte, dass wir eine solche Förderbank haben. Die Bereiche und Förderangebote kennen Sie nicht nur aus Ihren Fachausschüssen und aus den Arbeitskreisen. Sie wissen auch aus den eigenen Arbeiten mit solchen Antragstellern, die bei der NRW.BANK aufschlagen, dass es eine wirklich kreative Arbeit ist. Deshalb danke ich vorab, bevor ich den Gesetzentwurf noch ein wenig erläutere, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank sehr herzlich und hoffe, dass wir weiterhin so viel Erfolg mit dieser wichtigen Arbeit haben werden. 23.08.2023 (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD]) Wenn wir uns den Herausforderungen der Zukunft stellen, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen Industrieregion, dann wird klar, dass die Landesregierung auch weiterhin auf die NRW.BANK als Akteur angewiesen ist und dass auch in Zukunft eine flexible und dynamische Förderbank wie die NRW.BANK erforderlich ist. Der nun zu beratene Gesetzentwurf ist genau für diese Zukunftsrolle der NRW.BANK ein kleiner technischer, aber kein unwesentlicher Schritt; denn bundesrechtliche Entwicklungen machen eine Modernisierung der rechtlichen Grundlagen der NRW.BANK erforderlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der NRW.BANK Aufgaben und Geschäfte durch Rechtsverordnung zur ausschließlichen Wahrnehmung übertragen werden können. Der Förderkatalog der NRW.BANK wird mit dem Gesetzentwurf in Einklang mit europäischen Vorgaben gebracht und um die Bereiche „Klimaschutz“, „Digitalisierung“ und „internationale Förderprogramme“ ergänzt. Der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgezeigte Weg bietet das Potenzial, Synergien noch effizienter zu nutzen, bürokratische Verfahren abzubauen und Kooperationen zu fördern. Die Beschleunigung des Transformationsprozesses in Nordrhein-Westfalen wird von diesem Schritt natürlich profitieren. Durch ihre umfangreiche Erfahrung und jahrzehntelange Zusammenarbeit genießt die NRW.BANK das volle Vertrauen der Landesregierung und – da bin ich sicher – auch des Parlamentes. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der NRW.BANK wird sicherlich eher gestärkt. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage, die zum 1. Januar 2025 erforderlich ist, betrifft das Thema „Umsatzsteuer“; Sie kennen § 2b Umsatzsteuergesetz. Insofern haben wir an dieser Stelle die Notwendigkeit, fristgerecht eine rechtliche Anpassung vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf ist auch eine eher redaktionelle Änderung im Bereich der berufsständischen Versorgungswerke vorgesehen, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Diese Änderungen sind aufgrund der Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Steuerberatergesetzes durch den Bund im August 2022 notwendig geworden. Offensichtlich sind da bestimmte Folgewirkungen für das Landesrecht nicht umfassend berücksichtigt worden. Das wollen wir jetzt entsprechend korrigieren, damit es konsistent bleibt. Der Gesetzentwurf zielt gerade darauf ab, die bisherige Rechtslage wiederherzustellen. Konkret bedeutet das, dass die Versorgungswerke von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Landtag Steuerberaterinnen und Steuerberatern weiterhin nur diesen offenstehen. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Es gibt eine angemeldete Kurzintervention aus den Reihen der FDP. Herr Wedel, Sie haben das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe in dem Gesamtkontext eine Frage zu dem Bild der Landesregierung von der NRW.BANK bezüglich Aufgaben und Funktionen. Im Haushaltsentwurf 2024 ist in Kapitel 20 610 Titel 134 eine Einnahme von 250 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung an der WestLotto auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft veranschlagt. Auch aus Ihren Ausführungen in dem Artikel der WAZ vom 21. August 2023 ist mir nicht klar geworden, weshalb und auf welcher Grundlage das Land diese 250 Millionen Euro von der NRW.BANK erhalten soll. Steht der Gesetzentwurf in irgendeinem Zusammenhang mit dieser Veranschlagung? Werden die beabsichtigten Änderungen im Gesetz über die NRW.BANK benötigt, um diese Einnahme zu tätigen? Liegt die Zahlung im Interesse der NRW.BANK? In dem von mir gerade genannten Artikel haben Sie ausgeführt, dass die NRW.BANK die generierten Einnahmen aus mehr als 20 Jahren Glücksspiel beim Land abliefern soll. Warum eigentlich nicht bei der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft, wenn sie doch die WestLotto übernommen hat? Es ist auch erstaunlich, dass da eine glatte Summe von 250 Millionen Euro herauskommen soll. Wie ist das eigentlich berechnet?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Zwischenfrage handelte, sondern um eine Kurzintervention. Zur Reaktion auf die Kurzintervention hat Herr Minister jetzt das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich interpretiere das als eine mündliche Kleine Anfrage, bin aber gerne bereit, Ihnen dazu Auskunft zu erteilen, weil es recht einfach ist. Der Gesetzentwurf und der Sachverhalt, über den Sie gerade berichtet haben, stehen in keinem Zusammenhang. Insofern reden wir über einen anderen Sachverhalt. Wir reden darüber, dass der Vorschlag der Landesregierung darin besteht, über zwei 23.08.2023 bestimmte Komponenten 250 Millionen Euro aus der NRW.BANK an den Landeshaushalt abzuführen. Die eine Komponente hängt noch zusammen mit der Übernahme von WestLotto in die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes, die unmittelbar dem Land Nordrhein-Westfalen gehört. Damit ist das Land Nordrhein-Westfalen auch entsprechend in der Haftungskaskade mit der BVG. Wenn Sie nicht zweimal Steuern zahlen wollen, dann führen Sie es nicht in die BVG, sondern in den Landeshaushalt. Der größere Erfolg des Kollegen Witzel liegt aber darin, dass er die Privatisierung von WestSpiel vorangetrieben hat und so dazu beitragen konnte, dass wir einen deutlich erhöhten Marktwert gegenüber dem Buchwert in der Beteiligung bei der NRW.BANK in der Größenordnung von gut 140 Millionen Euro hatten. Diese über dem Buchwert der NRW.BANK liegende Möglichkeit, da entsprechend Einnahmen zu erzielen, wird jetzt dem tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten zugeführt, nämlich dem Landeshaushalt; jedenfalls dann, wenn der Landesgesetzgeber das auch so beschließt. Insofern gibt es aber keinen Zusammenhang mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. In der Satzung der NRW.BANK gibt es ein Ausschüttungsverbot. Es ist hier keine Regelung enthalten und auch keine Absicht der Landesregierung, das zu ändern. Im Koalitionsvertrag sehen Sie exakt das Gegenteil als Anlage. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die Förderbank des Landes stärken und sie insbesondere stärker für förderpolitische Zwecke zur Umsetzung von Klimaneutralität, Digitalisierung und vielen anderen Dingen nutzen wollen. Dazu ist sie gut kapitalisiert. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, dieses dadurch zu erschweren, dass wir Ausschüttungen in den Landeshaushalt vornehmen. Es gibt da auch keine Rechtsgrundlage oder die Absicht, dieses vorzunehmen. Insofern habe ich mich ein bisschen über die Berichterstattung und die Fragestellungen, die ohne vorherige Kleine Anfrage von Ihnen in die Welt gebracht worden sind, gewundert. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Jetzt ist allen al- les klar!)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächsten Redner darf ich für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Lehne ans Redepult bitten.

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hintergründe, Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfes wurden soeben bereits zutreffend von unserem Minister der Finanzen Marcus Optendrenk zur Einbringung erläutert. Ich möchte mich daher kurzfassen. Landtag Die NRW.BANK nimmt in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die nachhaltigste und digitalste Förderbank in Deutschland zu sein. Wir unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. Das Land ist hier auch in der Verantwortung, nämlich als Eigentümer der Bank. Wir als Landtag und Gesetzgeber legen mit dem Gesetz über die NRW.BANK einen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Bank fest. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesen Rahmenbedingungen ein Update gegeben werden. Die Förderbereiche werden präzisiert und nachgeschärft. Erstmals werden auch Klimaschutz und Klimafolgeanpassung sowie die Digitalisierung aufgenommen. Das fehlte bisher. Im Rahmen dieses Förderkatalogs unterstützt die NRW.BANK das Land bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Zukünftig soll es in einzelnen Bereichen auch möglich sein, ausgewählte Tätigkeiten zur ausschließlichen Wahrnehmung an die NRW.BANK zu übertragen. In diesen Fällen würden dann auch die Voraussetzungen der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand nicht vorliegen. Die Regelung zur Vergütung von Mitgliedern der Landesregierung ist auch eine sehr sinnvolle Entbürokratisierungsmaßnahme. Statt nach dem Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“ erst Vergütungen auszahlen, die dann wieder abgeführt werden müssen, verbleiben diese nun direkt bei der Bank für ihre Förderzwecke. Wir als CDU-Fraktion halten dieses Update der Rahmenbedingungen für die nachhaltigste und digitalste Förderbank für sehr sinnvoll. Außerdem soll es eine Aktualisierung des Rechtsrahmens für die berufsständischen Versorgungswerke geben. Hierzu sind die Änderungen und insbesondere die Klarstellungen vorgesehen, die auch aufgrund bundesgesetzlicher Anpassungen erforderlich wurden. Der Minister hat dazu bereits ausgeführt. Die Versorgungswerke erhalten zudem die Möglichkeit, selbstständiger zu handeln und ihre Verwaltungsstrukturen zu modernisieren. Insgesamt halten wir die Initiative für sehr gelungen und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die SPD spricht nun ihr Abgeordneter Herr Zimkeit.

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Stefan Zimkeit SPD

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Beim Verfolgen der bisherigen Debatte und der Presseberichterstattung konnte man 23.08.2023 sehr schnell den Eindruck bekommen, dass man zumindest bisher über drei unterschiedliche Gesetzentwürfe redet. Ich wage die Prognose, dass man nach weiteren Reden vielleicht meint, man rede über noch mehr. Das zeigt zumindest, dass es ein paar Unklarheiten gibt, die in der weiteren Debatte beseitigt werden müssen. Die CDU hat gerade davon gesprochen, dass es ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung von Nachhaltigkeit sei. Die Landesregierung schreibt in ihrem Entwurf aber bei der Frage, ob das Ganze Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit habe: Keine. – Darin sehe ich einen Widerspruch. Der Widerspruch, den die FDP aufmacht, dass wir es hier nämlich mit der Ausplünderung der Bank zu tun haben, ist dann noch weiter gehend. Das zeigt: Das ist in der weiteren Debatte noch zu klären. Zu klären ist unter anderem auch: Was wollen wir mit dieser Bank erreichen? Wie wollen wir die Instrumente der Bank nutzen? – Da hat es bisher auch schon ausreichend Möglichkeiten gegeben, die diese Landesregierung nicht genutzt hat. Man könnte diese Bank stärker als bisher dafür nutzen, den Investitionsstau in Nordrhein-Westfalen zu beheben. Man könnte mit einem durch diese Bank organisierten Programm „Gute Schule 2030“ dafür sorgen, dass der Investitionsstau an Schulen verschwindet. Das mag für Sie nicht so wichtig sein. (Zuruf von Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]) Für uns ist es sehr wichtig, den Investitionsstau an Schulen zu beseitigen. Man hätte mit Unterstützung dieser Bank auch endlich etwas zum aktuellen Thema „Altschuldenbeseitigung der Kommunen“ auf den Weg bringen können. Alles das ist versäumt worden. Alles ist jetzt schon möglich. Deswegen stellt sich die Frage, warum man die Möglichkeiten der Bank nun ausweiten will. Wir sind aber durchaus dabei, weil wir glauben: Diese Bank kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das bisher Versäumte in Nordrhein-Westfalen insbesondere im Bereich der Investitionen aufzuarbeiten. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Gegen die angesprochene Übertragung weiterer Aufgaben an die Bank ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Aber eines ist dabei wichtig, nämlich, dass die Kontrolle des Parlamentes über die Maßnahmen und die Transparenz der Maßnahmen erhalten bleiben. Was wir jetzt erfragen können, müssen wir auch bei der Übertragung auf die Bank erfragen können. Was wir als Parlament jetzt an Einfluss haben, muss auch da sein, wenn eine Aufgabe auf die Bank übertragen wird. Landtag Ich sage einmal ausdrücklich, wie es nicht geht. Das ist ja vorhin diskutiert worden. Es kann nicht sein, dass eine Landesregierung sich bei unangenehmen Nachrichten wie dem Stopp von Förderprogrammen hinter einer Pressemitteilung der Bank versteckt. Das geht nicht. So etwas müssen wir im zukünftigen Prozess ausschließen. Deshalb glaube ich, dass die Landesregierung im weiteren Prozess noch eine ganze Reihe von Fragen beantworten wird. Wir stehen aber wie immer bei Diskussionen und Maßnahmen zum Thema „NRW.BANK“ zur Verfügung, um vernünftige Dinge mit auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz entweder noch entsprechend klarstellen oder bei Nachbesserungsbedarf gemeinsam nachbessern können. Denn die NRW.BANK gehört nicht der Landesregierung oder einzelnen Fraktionen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern und allen Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Haus. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die Fraktion der Grünen hat die Abgeordnete Frau Wenzel das Wort.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie bereits von meinen Vorredner*innen beschrieben, debattieren wir heute über Klarstellungen in der Übertragung ausgewählter Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK sowie über Änderungen in den berufsständischen Versorgungswerken. Die NRW.BANK ist eine verlässliche Partnerin des Landes in struktur- und wirtschaftspolitischen Feldern. Sie agiert als Förderbank im öffentlichen Auftrag wettbewerbsneutral. Transparenz über ihre Geschäfte schafft sie beispielsweise – da möchte ich hinzufügen: für alle Bürger*innen des Landes und auch für alle Vertreter*innen dieser Bürger*innen des Landes – über den Parlamentarischen Beirat, in dem auch Mitglieder aus diesem Hause sitzen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ihre Tätigkeitsberichte umfassen beispielsweise die soziale Wohnraumförderung, Existenzgründungen oder land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen. Sie leistet damit auch wichtige Beiträge in der Transformation in eine klimaneutrale Zukunft. Auch in der Krise, wenn es richtig brennt, ist die NRW.BANK Finanzfeuerwehr und THW gleichzeitig. Denn eine Krisenlage lässt sich durch öffentliche Investitionen wirksam bekämpfen. 23.08.2023 Wir leben in krisenbehafteten Zeiten, und die Herausforderungen, die in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen haben, führen in Teilen unserer Gesellschaft zu tiefer Verunsicherung. Wenn wir der Klimakrise, der überalternden Gesellschaft und dem fehlenden Wohnraum entgegentreten wollen, können wir das nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteur*innen tun. Umso richtiger ist es, dass der Förderkatalog der Landesbank dementsprechend angepasst wird. Konkret geht es hier um die Ergänzung der Felder Bildung, Sport, Digitalisierung, nicht staatliche Wohnungswirtschaft, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Diese Ergänzungen schaffen Transparenz und die Möglichkeit, in diese wichtigen Zukunftsfelder zu investieren. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt außerdem eine wichtige rechtliche Klarstellung vor. Mit der Möglichkeit der vollständigen Übertragung von Aufgaben der Landesregierung auf die NRW.BANK werden den EU-rechtlichen Vorgaben zur Befreiung von der Umsatzsteuer Genüge getan. Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz machte eine Änderung hier notwendig. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt. Nach Satzung der NRW.BANK dürfen dafür keine Eigenmittel eingesetzt werden. Da kann man noch so oft das Narrativ der Ausplünderung wiederholen. Das macht es an der Stelle einfach nicht richtig. (Beifall von den GRÜNEN) Diese Klarstellung ist nicht nur notwendig; sie schafft auch Transparenz und Synergien im Austausch über sinnvolle Investitionsmaßnahmen. Eine Obergrenze für Vergütungen an Mitglieder der Landesregierung, wie ebenfalls vorgeschlagen, halten wir für sinnvoll. Schlussendlich sichert der vorliegende Gesetzentwurf die demokratische Mitbestimmung und weitere Modernisierung der Versorgungswerke der Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen sowie Wirtschafts- und Buchprüfer*innen. Dem können wir uns nur anschließen. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Wenzel. – Für die FDP spricht nun der Abgeordnete Herr Witzel. Landtag

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Landeregierung Änderungen im Gesetz über die landeseigene Förderbank. Die Landesregierung führt aus, sie sehe Modernisierungs- und Anpassungsbedarf unter anderem aufgrund bundesrechtlicher Entwicklungen. Ich sage Ihnen zu: Über die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz können wir gern miteinander ins Gespräch kommen, wenn Sie die Gefahr sehen, ab 2025 würde ohne eine Änderung zu Unrecht für Dienstleistungen der landeseigenen Förderbank eine Umsatzsteuerpflicht greifen. Auf diesen Punkt beschränken Sie Ihre Änderungsvorschläge hier aber ausdrücklich nicht. Interessant sind die schwarz-grünen Änderungen vor allem im Bereich des zukünftigen Auftrags des Landesinstituts, also unterschiedliche Punkte, die Sie unter § 3, Aufgaben und Geschäfte, anpassen wollen. So wollen Sie den Baubezug aus dem Auftrag der Förderbereiche streichen, obwohl in vielen Kommunen realer Wohnungsmangel herrscht. Ein ganz klassisches Aufgabenfeld, das durch ein beträchtliches Wohnungsbauvermögen abgesichert wird, wird aufgeweicht. Welche Stadtentwicklung meinen und wollen Sie, die zukünftig keinen infrastrukturellen Bezug mehr haben muss? Noch wichtiger ist allerdings Ihre gewollte Änderung in Abs. 4. Sie wollen dort bei den Mitteln zur Aufgabenerfüllung das neue, vermeintlich bankübliche Finanzierungsinstrument der Zuwendungsgewährung erstmals im Gesetz neu verankern. Sie verkaufen diese Änderung eher als einen Akt der Klarstellung und rein redaktioneller Natur. Aber was, bitte, ist hier denn korrekturbedürftig, wenn es doch nur darum gehen soll, das zu machen, was schon bisher praktiziert worden ist und offenkundig auch nicht rechtswidrig gewesen ist? Zuwendungen hat die NRW.BANK – wir haben es ja bei einem der früheren Tagesordnungspunkte debattiert – beispielsweise im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Landtags in der 17. Wahlperiode durch die Beschlussfassung 2022 geleistet, nämlich in dem eben beschriebenen Programm zur Grunderwerbsteuerrückerstattung. Der Landeshaushalt hat sich verpflichtet, das, was die NRW.BANK auszahlt, zu erstatten. Ist das rechtswidrig gewesen? Wohl kaum. Interessant ist es für ein vertieftes Verständnis der aktuellen schwarz-grünen Mehrheit von der Rolle und Funktion der Förderbank deshalb, sich anzuschauen, was Ihr Bild ist, um Ihr insgesamtes Handeln in diesen Tagen einzuordnen. Da bin ich ganz bei meinem Kollegen Dirk Wedel. Dieses Gesamtbild fällt schon in diesen Tagen auf. Da Ihnen Steuermehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro und ein historisches Rekordhaushaltsvolumen 23.08.2023 von 102 Milliarden Euro noch immer nicht für schwarz-grüne Begehrlichkeiten reichen, zwingen Sie die Bank plötzlich zur Beendigung des Förderprogramms Zuschuss Wohneigentum, um einen zweistelligen Millionenbetrag im Landeshaushalt zu sparen. Wir haben das eben ausführlicher debattiert. Zum Zweiten fordern Sie völlig überraschend von der Förderbank eine Viertelmilliarde Euro als vermeintliche Gewinnabschöpfung aus deren Beteiligungsverwaltung für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren rückwirkend ein. Diese 250 Millionen Euro sollen der schwarz-grünen Haushaltsfinanzierung für 2024 dienen. Mir ist kein Beschluss von Gremien der NRW.BANK bekannt, der dies im Rahmen einer gemeinsamen Haltung und gemeinschaftlich gesehenen fachlichen Begründung so vorsehen und für angemessen halten würde. Ich habe auch noch keine Führungskraft der NRW.BANK getroffen, die mir darlegen konnte, aus genau welcher Berechnung heraus sich exakt die Angemessenheit Ihrer beträchtlichen Forderung von glatt 250,0 Millionen Euro ergibt, also welche behaupteten Ansprüche und Positionen sich arithmetisch zu diesem Betrag addieren. Ich will offen sagen: Wir sind von der Forderung in dieser Höhe überrascht und fühlen uns auch getäuscht. Denn es ist weniger als drei Monate her, dass Sie, Herr Finanzminister, uns gebeten haben – genau am 24. Mai 2023 –, der gesetzlichen Übertragung von WestLotto an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft, BVG, des Finanzministeriums zuzustimmen. Wir haben dies in einem besonders zeiteffizienten und wenig kontroversen Verfahren mitgetragen und hätten das als Opposition natürlich methodisch so nicht gemacht, wenn wir damals Ihre Abrechnungsabsichten für die Aktion, die Sie heute vornehmen, gekannt hätten. Von dieser finanziellen Mitgift haben Sie nämlich damals nie etwas erwähnt, obwohl Sie ausdrücklich in der Plenardebatte – nachzulesen im Plenarprotokoll 18/33 – das vertrauensvolle Miteinander hier im Haus in dieser Frage betont haben. Insofern kann ich abschließend nur sagen: Herr Finanzminister, es gibt viele Fragen, denen wir uns widmen werden, auch der Frage, ob Sie in dieser Wahlperiode nach dieser Gesetzesänderung auch eine Änderung der Satzung der NRW.BANK vorhaben. Mit all diesen Fragen müssen wir uns aus Gründen der sorgfältigen Prüfung Ihrer Gesetzgebung auseinandersetzen und das ernst nehmen. Beim letzten Mal hatten wir nicht all das geahnt, was wir bis zum heutigen Tag im Nachlauf dann erfahren haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die AfD spricht nun Herr Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die NRW.BANK ist ein sehr wesentliches Instrument der Verwaltung unseres Landes. Ich selbst habe damit Erfahrungen gemacht. Ohne die NRW.BANK wären der Wiederaufbau und die Sanierung des damals größten Altstadtsanierungsgebietes der Bundesrepublik in der Elberfelder Nordstadt in Wuppertal nicht möglich gewesen. Die Präzisierung der Aufgabenfelder zeigt sich daran, dass die Förderung öffentlichen Wohnraums damals schon möglich war. Jetzt ist es präzisierend klargestellt. Die Erweiterung der Aufgabentätigkeit auf – präzisierend – Klimaschutz erscheint uns etwas merkwürdig. Aber wir halten es für unabdingbar notwendig – da schließe ich mich dem Kollegen Zimkeit an –, (Stefan Zimkeit [SPD]: Dagegen will ich mich verwahren!) dass das Handeln der Bank auch in Zukunft wie bisher kontrolliert werden können muss. Darüber hinaus halten wir den Gesetzentwurf für nicht weiter erörterungsbedürftig und werden ihm wohl auch so zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank Herr Dr. Beucker. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5349 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung, an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume sowie an den Rechtsausschuss. Stimmt jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 10 Klagewelle nach der Einspruchswelle gegen neue Grundsteuerbescheide vermeiden – Hunderttausende Einspruchsverfahren gegen die rechtlich umstrittene Grundsteuer müssen jetzt ruhend gestellt werden! 23.08.2023 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5425 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP spricht als Erster der Kollege Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuerstatistiken werden vom Finanzminister immer mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf in diesem Land veröffentlicht. Als der vorliegende Antrag von der FDP-Landtagsfraktion letzte Woche erarbeitet und eingereicht worden ist, lagen die Daten zum Monatsende Mai vor. Dazu veröffentlichte der Finanzminister 700.000 Einsprüche gegen die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, nur eine Woche später, liegen bereits die Zahlen für das Monatsende Juni vor. Diese liegen wieder einmal um 100.000 Einsprüche höher. Allein bis zur Jahresmitte 2023 haben rund 800.000 Steuerzahler Einspruch eingelegt, davon 519.000 gegen den Grundsteuerwert und 271.000 gegen den Messbetrag. Zu diesem Zeitpunkt sind 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen noch gar nicht eingegangen oder noch nicht bearbeitet worden. Wahrscheinlich liegen wir heute schon bei 900.000 angestrengten Rechtsmitteln, wenn die Entwicklung weiter so voranschreitet. Ich biete Ihnen hier auch gerne eine Wette an: Bis zum Verfahrensende werden wir sicherlich die Größenordnung von 1 Million erreichen. Inhaltlich richtet sich nur ein kleiner Teil der Einsprüche gegen falsche Tatsachenfeststellungen in einem konkreten Sachverhalt. Die allermeisten Rechtsmittel betreffen allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Scholz-Modell. Inhaltlich geht es beispielsweise um realitätsferne Wertermittlungen, die stattfinden – abhängig von Gebäudealter, Gebäudeart, Bodenrichtwerten, fiktiven Mieten, vermuteten Restnutzungsdauern und Pauschalierungsregelungen. Es geht um fehlende Escape-Klauseln, also die fehlende Möglichkeit eines Steuerpflichtigen, einen niedrigeren Wertnachweis durch Sachverständigengutachten zu erbringen. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Es geht um den Genossenrabatt von pauschal 25 %. Dieser ist ein Widerspruch zur Rechtsformneutralität der Besteuerung. Es geht um die fehlende Nachvollziehbarkeit, unklare Folgewirkungen von Steuerbescheiden zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag sowie Landtag willkürliche Zuordnung von einer Liegenschaft zum Ertrags- bzw. Sachwertverfahren. All das sind wichtige, quantitativ häufig vorkommende Streitpunkte, wie der Finanzminister uns in seiner Beantwortung auf die Große Anfrage 7 hier im Hohen Haus berichtet hat. Diese Einspruchsflut führt nun zu einer massiven Überlastung der rund 100 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Lesenswert sind die Ausführungen beispielsweise des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft in der dpa-Meldung vom 11. Juli 2023: „Gewerkschaft fordert mehr Personal“ für Grundsteuerschätzungen. Marc Kleischmann bezeichnet die Arbeitssituation wörtlich als „unerträglich“. Er berichtet von – Zitat – „schubkarrenweise eingehenden Einsprüchen“ und sagt über diese – wieder Zitat –: „Wie viele es sind, kann niemand so richtig sagen, weil die meisten unbearbeitet auf Tischen und Fensterbänken gelagert werden.“ Herr Finanzminister, Sie haben eine Reihe von Fehlentscheidungen bei der neuen Grundsteuer zu vertreten. Hätten Sie doch rechtzeitig auf die FDP-Landtagsfraktion als Ihre Service-Opposition gehört, (Heiterkeit bei den Grünen) hätten Sie viele der heutigen Probleme nicht. Sie haben nach Ihrem Amtsantritt Verbesserungen beim Grundsteuermodell strikt abgelehnt, wie wir sie Ihnen in einem Gesetzentwurf empfohlen haben. Sie sind danach nicht unserem dringenden Appell gefolgt, die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erteilen, (Simon Rock [GRÜNE]: Wäre ja rechtswidrig gewesen!) sodass jetzt jeder individuell Einspruch einlegen muss, um seine Rechtsposition nicht zu verwirken. Nachdem all diese Chancen auf eine effiziente Verfahrensdurchführung vergeben worden sind, sollte der Landtag heute mindestens so klug sein und eine Ruhendstellung für alle Bescheide fordern, um eine Klagewelle abzuwenden. (Beifall von der FDP) Dem mentalen Kollaps vieler Finanzbeamter darf jetzt nicht auch noch der Zusammenbruch in der Justiz folgen. Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz hat sich bereits öffentlich klar positioniert. Dort ist ausweislich einer Presseinformation der Landesregierung bereits am 11. April 2023 das Angebot einer Ruhendstellung ergangen. Lesen Sie den Wortlaut auf der Homepage des dortigen Finanzministeriums: 23.08.2023 „Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe).“ Eine solche offizielle Anordnung und Bekanntgabe brauchen wir jetzt auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Es reicht im Rechtsstaat nicht aus, dass Einsprüche aktuell von Finanzämtern unbearbeitet liegen gelassen werden. Wir brauchen eine landesweit einheitliche und klar kommunizierte Verfahrensentscheidung. Das ist eine Allgemeinverfügung zur Verfahrensruhe. Intelligenterweise sollten Sie parallel neue Bescheide direkt mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, damit die Einspruchsflut nicht weiter ansteigt. Dann muss ein Musterverfahren geführt werden, damit die strittigen Rechtsfragen schnell einer Klärung zugeführt werden und Kommunen endlich Planungssicherheit haben, um nach Ihren Versprechungen die Grundsteuerreform in unserem Land aufkommensneutral umzusetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnete Herr Klenner das Wort.

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Jochen Klenner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute wieder einmal über das Thema „Grundsteuer“. Im Antrag der FDP stand schon wenig Neues im Vergleich zur letzten Plenardebatte. Es ist auch gerade in der Rede nicht besser geworden. Deshalb erlaube ich mir zunächst einmal, am heutigen Tag auf die aktuellen Nachrichtenlage zur Grundsteuer einzugehen. 235.000 Eigentümer in NRW, die bislang noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten ab heute Feststellungsbescheide mit Schätzwerten. Das ist ein Vorgehen im Sinne der Bürger mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die erste geplante Abgabefrist ist fast ein Jahr her, die neue Frist, Ende Januar, nun auch deutlich überschritten. Es ist zu begrüßen, dass der Minister der Finanzen Dr. Optendrenk immer betont hat, keine Zwangsmaßnahmen anwenden zu wollen. Diese Ankündigung, diese Zusage ist mit dem heute gestarteten Verfahren eingehalten worden. Das ist bürgerfreundlich, gleichzeitig aber auch gerecht gegenüber allen, die ihre Erklärungen rechtzeitig abgegeben haben. Die Schätzung sorgt jetzt dafür, dass die letzte Möglichkeit besteht, sich aktiv um die eigene Erklärung zu kümmern. Landtag Gerechtigkeit, geschätzter Kollege Witzel, darüber haben wir auch schon in der Februar-Debatte gesprochen. Damals, im Februar, gab es auch schon zahlreiche rechtsgültige Bescheide. Ich habe übrigens auch einen bekommen. Schon in der vergangenen Debatte konnten Sie mein Argument nicht entkräften: Wie wollen Sie im Sinne der Gerechtigkeit begründen, dass diejenigen, die ihre Erklärung verspätet abgeben, mehr Rechte haben sollen als andere? Warum soll eine generelle Vorläufigkeit für die gelten, die erst jetzt etwas abgeben, und alle, die es rechtzeitig gemacht haben, haben das nicht? Die Bescheide sind rechtskräftig, sie sind da. Da würde das mit der nachträglichen Vorläufigkeit nicht funktionieren. Diese Frage kann man nicht beantworten. Deshalb ist der Vorschlag im Februar zu spät gewesen, und er ist logischerweise Ende August noch unpassender. (Ralf Witzel [FDP]: Wo ist denn Ihr Vor- schlag?) – Ihr Vorschlag kam zu spät, Kollege Witzel. Da müssen Sie den rechtzeitig machen. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, wo ist denn Ihrer?) Die Einsprüche inhaltlicher Art werden ordnungsgemäß abgearbeitet. Sie haben recht: Das ist eine große Herausforderung und eine zusätzliche Belastung für die Finanzverwaltung. Da danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich werde morgen bei der Großen Anfrage darauf eingehen, wie sinnvoll es dann ist, zusätzliche Statistiken und dergleichen anzufordern. Das sind parlamentarische Rechte, unbestritten. Aber über die eine oder andere Frage und das Ausmaß der Daten, die man haben möchte, muss man nachdenken. Auch das hat für erhebliche Mehrarbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung gesorgt. Das sollten Sie ebenfalls mal überdenken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann machen wir uns mal ehrlich. In meiner Heimatstadt Mönchengladbach war lange ein geschätzter Kollege der FDP Kämmerer, und wir haben mal eine Klausurtagung der Ratsfraktionen gehabt. Da ging es um die Grundsteuererhöhung in Mönchengladbach. Das ist schon ein paar Jahre her. Keiner konnte sagen – ich übrigens eingeschlossen –, wie hoch seine Grundsteuer war. Den Bescheid habe ich jedes Jahr abgeheftet, und auch der Kämmerer der FDP, der sonst nicht verlegen war, alle möglichen Zahlen zu nennen, konnte das auch nicht auswendig sagen. Es ist ja nun mal so, wir haben jahrzehntelang kaum Arbeit mit der Grundsteuer gehabt. Das holt einen dann natürlich ein. Es ist keine politische Wunschreform gewesen, sondern Folge eines Gerichtsurteils, und jede Umstellung sorgt für Mehrarbeit. Kollege Witzel, ich würde auch sagen: Jede Umstellung sorgt für Einsprüche. Sie wissen, dass ich Sie 23.08.2023 und Ihren persönlichen Einsatz sowie Ihre fachliche Expertise schätze. Sie sind da unermüdlich, und manchmal denke ich, Sie wohnen im Landtag, weil Sie Tag und Nacht arbeiten. Es gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, dass Sie tatsächlich immer schon Kritik geäußert und auch andere Vorschläge gemacht haben. Das muss man hier fairerweise sagen. Vielleicht gehört zur Fairness auch, dass Sie einräumen müssen, selbst bei einem Witzel-Modell – es ist ja beliebt, Namen für die Modelle zu finden, Scholz-Modell oder wie auch immer Sie es nennen müssen – hätte es wahrscheinlich, wenn es eine Mehrheit gefunden hätte, Einsprüche gegeben, vielleicht weniger, aber es hätte welche gegeben; denn bei neuen Modellen gibt es Einsprüche. Ihr Nicken zeigt, dass wir vielleicht beide fair miteinander umgehen. Ich glaube, das kann man auch so konstatieren. Auf die inhaltlichen Einsprüche bin ich eingegangen, auf die anderen auch. Ich möchte noch einmal sagen, die Abgabenordnung, die Bibel aller Steuerrechtler, § 363, Aussetzung und Ruhen des Verfahrens, ist ja sehr eindeutig. Und um die Abgabenordnung anzuwenden, bedarf es, ehrlich gesagt, keines extra Antrages der FDP-Landtagsfraktion. Wir können wohl davon ausgehen, dass die Finanzverwaltung und das Ministerium wissen, wie man die Abgabenordnung anwendet, und dies auch tun. Wir haben morgen die Gelegenheit, weiter über das Thema zu sprechen. Deshalb brauche ich jetzt nicht zu hetzen und die Redezeit zu überziehen. Wir können ja morgen noch auf die anderen Fragen eingehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Alexander Baer das Wort.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn ich Ihren dritten Antrag so lese, dann muss ich wirklich überlegen, ob ich sagen kann: „Ich bin gerührt“, oder ob ich sagen muss: „Ich bin doch ein Stück weit genervt“. Das klingt vielleicht ein bisschen polemisch, aber ich meine das ganz im Ernst; denn auch mir ist dieses Thema wichtig. Kollege Klenner, ich habe nicht den Eindruck, dass wir uns abgesprochen haben. Aber irgendwie haben Sie alle meine Worte vorweggenommen, auch was die Große Anfrage für morgen betrifft. Deswegen – da bin ich ganz froh – kann ich das jetzt sehr kurz halten. Wir haben im September 2022 und im März dieses Jahres schon ausführlich über Ihre Probleme mit dem Grundsteuermodell geredet. Sie haben die Landtag schlimmsten Prophezeiungen ausgesprochen und ausgemalt, wie es werden wird, falls sich das in NRW praktizierte Bundesmodell als verfassungswidrig herausstellt. Die Tausenden Einsprüche, die offenbar jetzt schon vorliegen, haben Sie vorhergesagt, vielleicht haben Sie sie auch herbeigeredet. Aber wer weiß das schon. Nun prophezeien Sie nach der Einspruchswelle eine Klagewelle. So weit, so gut. Als Wahrsager haben Sie echtes Potenzial. Aber Sie treten auf der Stelle. All Ihre Argumente standen bereits in Ihren vorherigen Anträgen und übrigens im Frühjahr auch in der Presse. Ebenso waren damals bereits die Einwände und das Gutachten von Professor Kirchhof bekannt. Sie haben all das im März schon ausführlich erklärt. Seither sind wirklich keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen. (Ralf Witzel [FDP]: Realitäten!) Das Verfahren hat seinen Lauf genommen, die Rechtslage ist indes völlig gleich geblieben. Das ist auch eine Realität. Angenommen, wir hätten in der Zwischenzeit eine geänderte Ausgangslage – die haben wir aber eben nicht; auch nicht durch Ihre Große Anfrage –, dann könnte ein solcher Antrag tatsächlich Sinn ergeben. Der Kollege Klenner hat es ja gesagt. Bisher gibt es aber keine Grundlage dafür. Sie fordern, die Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuerbescheide ruhend zu stellen und mit Vorläufigkeitsvermerken zu versehen. Letzteres ist eher unsinnig, da die Bescheide schon raus sind. Der Vorläufigkeitsvermerk könnte nur bei zukünftig ergehenden Bescheiden angebracht werden, sodass die Betroffenen keinen Einspruch einlegen müssten. Da aber nur ein kleinerer Teil der Grundstückseigentümer noch keinen Bescheid hat, wäre diese Entlastung für die Finanzverwaltung kaum merklich. Ein Ruhen der Einspruchsverfahren würde außerdem die Klagewelle nicht verhindern, sondern bestenfalls verschieben. Damit helfen Sie der Finanzverwaltung auch nicht wirklich; denn diese hätte später dieselbe Belastung. Wir halten fest: Ich bezweifle die Verfassungsmäßigkeit unseres Grundsteuermodells derzeit nicht. Insofern ist das Ganze Kaffeesatzleserei. Wahrsagerei ist allerdings nicht so mein Metier. Obwohl ich Ihren ungewöhnlich hartnäckigen Einsatz – auch das hat der Kollege schon betont – durchaus löblich finde, muss ich sagen, dass die Sinnlosigkeit dieses Kampfes mich an Don Quijote erinnert. (Heiterkeit und Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich kann Ihre Beweggründe verstehen, teile sie aber immer noch nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag weiterhin ab. – Danke schön. 23.08.2023 (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Simon Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es vergeht kaum eine Woche ohne Grundsteuerantrag oder zumindest eine Kleine Anfrage der FDP zum Thema „Grundsteuer“. Sie schüren systematisch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer und verunsichern damit Millionen Menschen in unserem Land. Sie fordern die Menschen auf, Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, und beschweren sich im Anschluss darüber, dass so viele Einsprüche eingelegt wurden und die Finanzverwaltung deshalb so viel zu tun habe. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) So kann man auch die selbst geschaffenen Probleme kritisieren. Dabei sollte eigentlich klar sein, dass ein Grundsteuermodell nicht allein deshalb verfassungswidrig ist, weil man es politisch nicht will, und die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, das im Übrigen mit breiter Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, wird nicht allein dadurch begründet, dass ein einzelner Jurist es für verfassungswidrig hält. (Ralf Witzel [FDP]: Es gibt viele!) Die Verfassungswidrigkeit kann nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt werden. Ich glaube, da sind wir uns einig. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Damit es zu einem derartigen Gerichtsverfahren kommt, muss zunächst einmal jemand dagegen klagen. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Natürlich hat jede und jeder Betroffene das Recht, dies zu tun, wenn er oder sie die Grundsteuer für verfassungswidrig hält. Ich kann Ihnen auch versichern: Sobald ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht landet, werden die Einsprüche automatisch ruhend gestellt. So will es das Gesetz. Dazu bedarf es keines Antrags der FDP. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Das Problem ist nur – damit kommen wir zu Ihrem Antrag –: Es käme erst gar nicht dazu, weil Sie möchten, dass alle Verfahren automatisch ruhend gestellt werden. Und wenn Sie ruhend gestellt werden, kann Landtag niemand dagegen klagen. Sie würden den Betroffenen dadurch den Klageweg verschließen. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Ich frage Sie: Wollen Sie den Menschen wirklich ihre Klagemöglichkeit entziehen, indem Sie alle Verfahren automatisch ruhend stellen? Ein Musterverfahren ist außerdem notwendig, damit die Finanzverwaltung die Grundsteuerbescheide wie von Ihnen gefordert nur vorläufig erlassen kann. Würden sie bereits jetzt vorläufig erlassen werden, würde die Landesregierung rechtswidrig handeln. Auch Ihnen sollte klar sein, dass die Exekutive nicht einfach vom Parlament beschlossene Gesetze nach Gutdünken teilweise aushebeln kann. Anstatt unnötig mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sollten wir geltendes Recht und etablierte rechtliche Prozesse respektieren. Dafür sind derartige Anträge wenig hilfreich. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Beucker das Wort. (Ralf Witzel [FDP]: Er hatte doch noch gere- det, da habe ich eine Kurzintervention ange- meldet!) – Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine Kurzintervention angemeldet, sie ist aber bei mir eingegangen, als die Rede und der Applaus schon beendet waren. Deshalb möchte ich diese jetzt nicht mehr zulassen. Wir setzen die Debatte fort, und Herr Dr. Beucker hat jetzt das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! „Grundsteuer“ ist derzeit ein Synonym für Chaos. Ich könnte hier jetzt lang und breit ausführen, dass und wie alle Altparteien in welchen Regierungskonstellationen daran beteiligt und dafür verantwortlich sind. Das tue ich nicht. Nur so viel: Die AfD ist jedenfalls die einzige Partei, die an dieser Misere völlig unschuldig ist. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [frak- tionslos]) Die Bürger sind maximal verunsichert. Dafür braucht es hier keine Anträge; das sind sie schon von selbst. Sie sind es zum einen, weil sich für sie wahrscheinlich eine höhere Steuerbelastung ergibt. Das hat niemand gern. Zum anderen sind sie es, weil dies die Folge von Gesetzen ist, die wohl mindestens in Teilen verfassungswidrig sind. Ich habe zu anderer Gelegenheit bereits dazu ausgeführt. 23.08.2023 Zur höheren Belastung kommt der Unmut über die Tatsache hinzu, von Parteien regiert zu werden, die unfähig sind, ein verfassungsgemäßes Gesetz hinzubekommen. Unmut und Unwillen schlagen sich nieder in steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren in riesigem Umfang. Gerichte werden wohl letztendlich entscheiden müssen, zuvor aber eigentlich die Finanzbehörden. Die Finanzbeamten kämen auch ohne die Grundsteuermisere mit der Arbeit, der Belastung nicht hinterher. Und auch hier nicht nur Belastung, sondern auch Unwillen über eine Regierung, die es den eigenen Beamten durch schlechte Gesetze schwer macht. Und die Richter? Die Finanzrichter zittern wohl jetzt schon vor der Flut von Klagen, die sich nach der Entscheidung der Finanzämter in ihre Büros ergießen würde. Hier setzt der Antrag der FDP an: Zwar mitverantwortlich, versucht die FDP wenigstens Schadensbegrenzung – immerhin, und ich will das nicht kleinreden. Was würde aus dem Antrag folgen? Zunächst müssen die eingereichten Rechtsbehelfe bis auf diejenigen, mit denen Musterverfahren betrieben werden, nicht mehr in der Steuerverwaltung bearbeitet werden. Die zusätzliche Arbeit entfällt also erst einmal, jedenfalls so lange, bis es höchstrichterlich entschieden ist, wie die Gesetzeslage zu beurteilen ist. Bescheide müssen am Ende nur geändert werden, wenn das gerichtlich für notwendig befunden wird. Die Belastung der Gerichte entfällt ganz. Hört sich gut an, aber die Regierung wird dem wohl nicht folgen, jedenfalls heute nicht. Dabei hilft es den Bürgern, die nicht unsinnigen Aufwand treiben müssen, und den Beamten, die sich damit nicht unsinnig befassen müssen. Erforderlich ist da nur noch, alle Bescheide vorläufig zu stellen, damit die festgestellte Rechtslage nicht nur für einige gilt. Aber das fordert der Antrag auch. Fehlt dann den Kommunen nicht das Geld, wenn die Verfahren ruhen? Nein, Steuern muss man in dem Fall auch zahlen, wenn das Verfahren ruht. Man bekommt sie im Erfolgsfall aber im rechtmäßigen Umfang zurück. Nach alledem: Wir werden dem Antrag zustimmen, und ich verbinde mit dieser Ankündigung ausdrücklich den Dank für diese hilfreichen Vorschläge. Allen Verantwortlichen danken wir natürlich für den Vorgang um die Grundsteuerreform, der sich – mit anderen – geradezu als Konjunkturprogramm für die AfD herausgestellt hat. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD und des Abgeordneten Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Optendrenk. Landtag Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen die Grundsituation des Landes Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern insoweit ein wenig darstellen, als überall da, wo wir das Thema Grundsteuer jetzt beraten, die politischen Debatten die gleichen sind. Überall da – egal ob das Bundesmodell zur Anwendung kommt, ob ein eigenes Maßstabsmodell von Bayern, Hessen oder wem auch immer zur Anwendung kommt – gibt es natürlich wie immer, wenn es etwas Neues gibt, was aufgrund einer Rechtsprechung eingeführt wird und was alle betrifft, viel Verunsicherung, viele Fragen und natürlich die schon mehrfach diskutierte Frage: Hätte das alles sein müssen? – Ja, es muss sein, weil ein Gericht festgestellt hat: Wir brauchen eine neue Rechtsgrundlage. Wir waren uns hier im Haus darüber einig, dass die Kommunen zum 01.01.2025 in der Lage sein sollen, ihre Grundsteuerdaten zu haben und weiterhin eine Grundsteuer zu erheben. Wenn das der Fall ist, dann müssen wir Klarheit darüber schaffen, auf welcher Basis das passiert. Wir haben jetzt eine Vielzahl von Debatten dazu geführt. Ich habe heute kein neues Argument gehört. Zwischenzeitlich gibt es zu mehr als 80 % aller Grundstücke Bescheide, die allermeisten rechtskräftig. Jetzt alle diese Rechtsgrundlagen wieder anzusprechen, die der Kollege Witzel gerade angesprochen hat, führt einfach zu nichts. Das führt deshalb zu nichts, weil sie die Frage der Gerechtigkeit zwischen denen, die jetzt alle schon rechtskräftige Bescheide haben, und denen, die diese nicht haben, die im Zweifel einfach weit verspätet abgegeben haben und Bescheide jetzt erst bekommen, genau falsch herum beantworten würden. Der Verwaltung steht es nicht zu, an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln, indem sie etwa Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung einfach so erlässt. Solch eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit steht nur dem Bundesverfassungsgericht selbst zu. Das ist die Rechtslage, und das ist auch das, was wir einhalten. Es gibt bisher kein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht. Es ist nicht einmal ein geeignetes Musterverfahren vor einem Finanzgericht anhängig. Eben ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Rechtsweg nur beschritten werden kann, wenn es entsprechende Bescheide gibt und nicht Ruhendstellungen. Ein solches Verfahren, das in Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit gäbe – wenn es das denn gibt –, wird sicherlich auf der Basis des Bundesmodells auch dazu führen, dass wir Vorläufigkeitsfestsetzungen vornehmen. Die Allgemeinverfügung, die die FDP-Fraktion vorschlägt – aus § 363 Absatz 2 Satz 3 AO –, ist 23.08.2023 ungeeignet, die angestrebte Rechtssicherheit für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu bewirken. Nach Erlass der Allgemeinverfügung müssten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer weiterhin gegen ihre Bescheide Einspruch einlegen, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern. Wären sämtliche Einsprüche durch eine Allgemeinverfügung zum Ruhen gebracht, hätte das den Effekt, dass es eben gerade nicht zur Anrufung der Gerichte kommen kann und es dann auch keine höchstrichterliche Klärung über die aus Ihrer Sicht offenen Rechtsfragen geben kann. Deshalb sind die Maßnahmen nicht zielführend. Wir als Landesregierung empfehlen daher, diesen Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Sehr geehrter Herr Minister, es liegt eine Kurzintervention von dem Abgeordneten Herrn Witzel vor. Ich würde jetzt das Mikro freischalten. – Sie haben das Wort, Herr Kollege.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister, ich kann an Ihrer Rede anknüpfen und deshalb auch meine Frage bei Ihnen loswerden. Ich darf zugleich darauf hinweisen: Die Frage hätte ich sonst auch eben Herrn Kollegen Rock gestellt, bei dessen Rede ich mich auch zur Kurzintervention gemeldet hatte. Die Frage an Sie ist folgende: Sie haben eben auf den Bundesländervergleich und auch auf die Herausforderungen anderer Bundesländer im Umgang damit verwiesen. Ich habe Ihnen eben wörtlich zitiert, was vom Finanzministerium Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird, nämlich die Zweckmäßigkeitsruhe, die jetzt dort angesetzt wird, aber natürlich mit der Möglichkeit, dass derjenige, der klagen möchte, auch klagen kann. Die Frage lautet: Was ist die Regel und was ist die Ausnahme? Zunächst einmal gibt es eine allgemeine Ruhendstellung, aber derjenige, der eine Entscheidung jetzt will, kann klagen, sodass natürlich auf dem Wege auch Verfahren möglich sind. Jetzt hat Rheinland-Pfalz ebenso wie Nordrhein-Westfalen das Scholz-Modell zur Grundsteuerfestsetzung. Halten Sie das, was Ihre Kollegin Doris Ahnen als Finanzministerin in Rheinland-Pfalz macht, entweder für unzulässig oder für unsinnig, sodass es für Nordrhein-Westfalen in Analogie ausgeschlossen wäre, dies zu tun?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Landtag

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Dr. Marcus Optendrenk

Zunächst wundere ich mich, dass Sie hier permanente Fragestunden einführen. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Kurzinterventionen erfüllen eigentlich einen anderen Zweck. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Weil es sich aber nicht gehört, von der Regierungsbank irgendwelche Hinweise an Parlamentarier zu geben, (Zuruf: Genau!) gestatte ich mir dennoch eine sehr kurze … (Zuruf: Das müssen Sie der Frau Scharren- bach sagen! – Zurufe von der CDU und FDP) Frau Präsidentin, wollten Sie ermöglichen, dass wir hier reden, oder wollten Sie hier Zwischenrufe zulassen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Danke schön.

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Berivan Aymaz

Ihr Mikrofon ist eingeschaltet, und Sie dürfen auf die Kurzintervention eingehen.

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Dr. Marcus Optendrenk

Danke schön. – Ich glaube, jede Finanzverwaltung in Deutschland ist gut beraten, die Rechtsanwendung nach Recht und Gesetz vorzunehmen. Es gibt die Möglichkeit, unterschiedliche Abwägungen vorzunehmen, was man im Rahmen des Rechtlichen gerne möglich machen möchte oder plausibel findet. Die Kollegin hat sich im April für einen anderen Weg entschieden. Viele andere haben das nicht gemacht. Wir befinden uns mit dem Verfahren, wie wir es durchführen, im Geleitzug der allermeisten Bundesländer. Daher brauche ich das auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Rechtmäßigkeit, sondern möglicherweise eher nur unter dem Gesichtspunkt von Zweckmäßigkeit zu machen. Wir haben uns für den Weg entschieden, der rechtlich sehr klar ist und dazu führt, dass die Menschen, die ihr Recht wahrnehmen wollen, Klage erheben können. Wir haben jedoch Bescheide erlassen, die irgendwann zu einer Rechtsicherheit führen. Deshalb ist es, glaube ich, auch für die Finanzverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der klarste Weg. 23.08.2023 Es ist insofern also eine Zweckmäßigkeitsabwägung, die die Kollegin angesprochen hat. Wir haben allerdings keine Zweifel daran, dass unser Verfahren das rechtmäßige und das richtige ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Somit stimmen wir über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5425 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5425 abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Sofortiger Bau einer Behelfsbrücke Haarbachtal Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5421 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Esser das Wort.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Rahmede ist überall – Lüdenscheider Verhältnisse jetzt auch für Aachen. So könnte man diese Debatte beginnen. Das wäre allerdings nicht sehr sachgerecht, aber eine sachgerechte Erwägung gehört direkt an den Anfang. Die originäre Zuständigkeit für die Autobahnbrücken in NRW bzw. in Deutschland liegt bei der Autobahn GmbH des Bundes und nicht in erster Linie beim Land NRW. Das schreibt das Gesetz vor, was aber nicht bedeutet, dass NRW damit automatisch aus allem heraus wäre. Eine sachgerechte Erwägung ist auch, jede Brücke bzw. jedes Ingenieurbauwerk individuell zu betrachten. Die Rahmedetalbrücke in Lüdenscheid und die Haarbachtalbrücke hinter Aachen sind nach seriösen Maßstäbe aber nicht eins zu eins vergleichbar. Wir haben eine unterschiedliche Bauart und vor Ort eine unterschiedliche Geografie und Topographie. Außerdem haben wir unterschiedliche Belastungen und eine ganz unterschiedliche Historie dieser Bauwerke. Landtag Wir müssen bei dieser Debatte jedoch über ein Grundübel sprechen. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Schaut man nach Aachen, wird schnell klar, dass die Voraussetzungen für eine zeitgerechte und frühzeitige Sanierung dort deutlich besser und die Ersatzbaumöglichkeiten deutlich einfacher gewesen wären. Das Haarbachtal ist nur eine kleine Senke, und die dortige Brücke überspannt nur eine geringe Entfernung. Damit wären ein Ersatzbau und ein Abwenden wirtschaftlicher Folgeschäden wohl problemlos möglich gewesen. Die Versäumnisse wiegen im Gegensatz zur Rahmedetalbrücke in Lüdenscheid eigentlich noch viel schwerer. Die Fehler sind viel krasser, und die Entwicklung insgesamt wird als viel peinlicher wahrgenommen. Das zeigen auch Medienberichte. Die Aachener Zeitung titelte dazu am 17. August – Zitat –: „Das Drama, das die Autobahn GmbH schreibt“ Der FOKUS schließt sich am gleichen Tag an und titelt: „Autobahnen, Brücken, Schiene – Willkommen in der Schrott-Republik Deutschland!“ Der dringende Sanierungsbedarf der Haarbachtalbrücke ist seit 2011 bekannt. Damit lag er immerhin zehn Jahre in der Zuständigkeit von Straßen.NRW, bevor man dieses lästige Thema im Jahr 2021 endlich an den Bund wegdrücken konnte. Hier beginnt immer wieder die gleiche verhängnisvolle Kette der Gemeinsamkeiten und Fehler, die sich wie ein roter Faden durch die Infrastrukturprojekte in NRW ziehen. Das bedeutet zu wenig Tempo, zu lange Planungen, zu viel Herumdoktern im Mikromanagement und zu wenig Blick für das große Ganze. Beispielhaft kann man auch hier ähnlich wie in Lüdenscheid wieder fehlende Umleitungskonzepte nennen. Die grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit ist, wie gesagt, seit 2011 bekannt. Im November 2022 – also gemessen an dem Zeitpunkt 2011 geschmeidige elf Jahre später, wobei alle Planungen zwischenzeitlichen im Nichts verlaufen sind – teilt die Autobahn GmbH dann mit, dass die Haarbachtalbrücke unter Vollsperrung saniert werden muss; ein Schock für die Menschen in der Region und für die umliegenden Unternehmen. Erst jetzt, seit wir hier über dieses Thema sprechen, wird nun über eine Umleitungssteuerung gesprochen, nachdem die Brücke bereits teilgesperrt wurde und benachbarte Kommunen Alarm schlugen. Warum kein Ersatzneubau für die Zeit der Sanierung? Der renommierte RWTH-Professor Steinauer hat im Gegensatz zur Autobahn GmbH des Bundes einen Ersatzbau parallel zur Autobahn in zwei verschiedenen Ausführungen geplant. Er bezeichnet es 23.08.2023 in der Aachener Zeitung in einem Bericht als einfachste Ingenieurleistung und grundlegendes Handwerkszeug, das einfach, schnell und günstig umzusetzen sei. Wir können es vorwegnehmen: Vermutlich werden wir gleich mehrere kurze Statements aus den Reihen der anderen Parteien hören, die darauf verweisen, dass es im Wesentlichen populistisch und auch viel Quatsch sei, denn seit 1. Januar 2021 sei ausschließlich die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. Das ist, wie gesagt, korrekt. Allerdings erwarten die Bürger von Parlamentariern und von einer Landesregierung explizit nicht, dass immer nur erklärt wird, warum jetzt gerade irgendetwas nicht möglich ist. Die Bürger und Unternehmen erwarten, dass die Dinge möglich gemacht werden, dass endlich etwas in Bewegung kommt, doch man hat den Eindruck, Sie wollen das im Grunde gar nicht. Man sieht an anderer Stelle, dass es möglich ist; man kann beispielsweise Windkraftanlagen nennen, man kann beispielsweise Heizungsgesetze im Bund nennen. Wenn man etwas will, dann klappt das. Bei unserer Verkehrsinfrastruktur in NRW wird man den Eindruck nicht los, dass Ihnen dieser bequeme Zeigefinger Richtung Berlin gerade recht kommt. Die Rheinische Post schreibt dazu: Mag der Bund schuld sein, wenn es neue Probleme gibt – zu leiden hat darunter aber NRW. Man erwartet schlichtweg, dass ein Verkehrsminister, der bei jeder Gelegenheit vom NRW-Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz spricht, die Hände aus den Taschen nimmt, zum Telefon greift und in Berlin mal Druck aufbaut und sich proaktiv für NRW-Projekte und NRW-Interessen einsetzt. Wir brauchen eine Behelfsbrücke Haarbachtal in Aachen so schnell wie möglich. Deswegen müssen Sie sich für eine Ausnahmegenehmigung auch stark machen. Wir stehen vor einem potenziellen weiteren Verkehrsinfarkt ähnlich wie in Lüdenscheid mit großen persönlichen Beeinträchtigungen und enormen wirtschaftlichen Schäden. Dr. Dirk Kemper von der RWTH Aachen schätzt die Folgeschäden auf etwa 500 Millionen Euro jährlich. Eine Behelfsbrücke muss her, und da muss auch ein Landschaftsschutzgebiet für eine überschaubare Zeit ein paar Meter hergeben. Aber vermutlich wollen Sie auch das nicht; denn wir kennen die Prioritäten der Landesregierung, die in der vergangenen Woche mit Ihrem Verkehrsminister in einer Pressemitteilung ganz stolz hat verlauten lassen, dass bis 2027 in NRW tausend zusätzliche Kilometer Radwege geschaffen werden. Die Menschen in Lüdenscheid und Aachen und die vielen Autofahrer in NRW nehmen das zur Kenntnis und wenden sich verstärkt der AfD zu. Dafür und für Ihre Aufmerksamkeit einstweilen vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU spricht nun der Kollege Herr Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD legt wieder einmal einen Antrag vor, den man nicht unbedingt nachvollziehen kann, ein Antrag zum Bau einer Behelfsbrücke im Haarbachtal. Auch dieser Antrag strotzt wieder vor Plattitüden, geforderten Rechtsverstößen und insbesondere, und dies ist das Schlimmste, hetzt er wieder. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Der Antrag beinhaltet die Behauptung, das Land könne einmal kurz eine Behelfsbrücke bauen und die Zuständigkeiten an sich ziehen, um zeitnah ein Problem zu lösen. Eine Aachener Bürgerinitiative setzt sich zu Recht und verständlicherweise für die schnelle Lösung ein und weist auf den enormen Schaden hin, der durch die Sperrung der Brücke entsteht. Jetzt kommt ein wesentlicher Fehler, den Sie, wenn ich die Presseerklärung der letzten Woche oder Tage richtig gelesen habe, gemacht haben: Die Strecke ist im Übrigen einspurig in eine Richtung zu befahren, sie ist also nicht vollständig gesperrt. Die AfD versucht nun, den vermeintlichen Schaden argumentativ zur Finanzierung einer Behelfsbrücke zu nutzen. Wie schön wäre es, wenn die Welt so einfach wäre. Mit Behauptungen finanziert man eben leider keine Brücke, aber es ist ja im Interesse der AfD, den Bürgern solchen Sand in die Augen zu streuen. Die AfD weiß, dass die Hoheitsgewalt bei der Planung einer Brücke bei der Bundesautobahngesellschaft liegt. Die AfD hat auch nie in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene Verantwortung getragen, zum Glück. (Zuruf von der AfD: Noch nicht!) So kann man vieles behaupten. Gutachter und Sachverständige schauen sich in geregelten Abständen die Zustände der Brücke an und beurteilen diese. Dies sind Fachleute, die im Gegensatz zu den Abgeordneten der AfD über das notwendige Fachwissen verfügen. Schlecht zuhören können Sie offensichtlich gut, machen das aber durch mangelnde Lesebereitschaft wieder wett. (Zuruf von der AfD) Sie hätten im zuständigen Ausschuss nur durch Zuhören lernen können, wie Brückenzustände bewertet werden und dann in Prioritätenlisten Eingang finden. Auch schriftlich haben Sie dies alles mitgeteilt bekommen. Lesen Sie zumindest die Informationen, die Sie bekommen, wenn Sie im Ausschuss schon nicht zuhören wollen. Die Verkehre und Belastungen der Brücken durch größere Mengen an Fahrzeugen und 23.08.2023 die erheblichen Gewichtssteigerungen bei Lkws haben die Brücken mürbe gemacht. Wie immer sind die Angaben der AfD oberflächlich und falsch. Die Krönung ist allerdings, dass Sie selbst ausführen, dass das bisherige Handeln juristisch und streng sachlich zutreffend sein mag. Sie gehen also selbst von einem korrekten Handeln der Landesregierung aus. Glauben Sie eigentlich ernsthaft, dass diese Landesregierung an einer beschleunigten Durchführung der notwendigen Maßnahme nicht interessiert ist? Zuständig ist tatsächlich die Bundesautobahngesellschaft. Dies hat zur Folge, dass das Land nunmehr nur noch drängeln kann. Hierzu wird der Minister sicherlich nachher einiges vortragen, was Ihnen auch schon teilweise bekannt sein müsste. Zum Schluss: Mit solchen dilettantischen Anträgen das Parlament zu befassen, ist meines Erachtens eine Frechheit. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine möglichst schnelle Behebung des Problems zugunsten der Bürger. Sie behaupten bar jeglicher Sachkenntnis, wie die Abläufe sind und ob in welcher Zeit eine Behelfsbrücke möglich, machbar und von wem durchzuführen ist. Behaupten, Tricksen, Täuschen und Tarnen hilft nicht, Augenwischerei auch nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Dudas.

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Gordan Dudas SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als die Nachricht der teilweisen Sperrung der Haarbachtalbrücke vor gut einem Monat kam, hat dies die Befürchtungen der vergangenen Monate leider bestätigt. Ein weiteres Brückendebakel ist mit Auswirkungen auf Menschen und Wirtschaft einer ganzen Region eingetreten. Zu Recht werden daher Antworten und Lösungen aus der Region Aachen eingefordert, denn sie sind unverschuldet in diese Situation geraten. Als Lüdenscheider kenne ich die Notlage zu gut und verstehe, was das für die betroffenen Menschen bedeutet. Genau deshalb braucht es eine besonnene Politik. Aus der Region hat sich mit dem Club 544 bereits eine hochengagierte und kompetente Gruppe gebildet, die gute Ideen entwickelt. Auch die Fachleute der zuständigen Stellen sind vor Ort schon lange mit der Situation befasst. Hier möglichst eng zu kommunizieren und nach guten Lösungen zu suchen, ist Landtag das, was die Menschen wollen und auch verdient haben. Was aber nicht gebraucht wird, und das haben Sie selber vorhin schon richtig erkannt, sind durchsichtige und populistische Anträge, einzig mit dem Ziel zu spalten, um aus dem Leid einer ganzen Region Kapital zu schlagen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Aus genau diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Kollege Herr Metz.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Haarbachtalbrücke der A 544 ist ein Ausschnitt des Gesamtbildes des katastrophalen Zustands unserer Verkehrsinfrastruktur. Es ist eine Generationenaufgabe, die Versäumnisse vieler Jahrzehnte zu heilen und unsere Infrastruktur zu erneuern. Das gilt für Schienen, Wasserstraßen und natürlich auch für die Straßen mit ihren Brücken. Es ist nicht so, als sei der Gesetzgeber untätig: Wir haben in Bund und Land mehr Spielraum geschaffen, gerade für die planungsrechtliche Vereinfachung der Erneuerung von Brücken. Die schwarz-grüne Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag klar gesagt: Erhalt geht vor Neubau. Unser Verkehrsminister Oliver Krischer hat zum einen für die von Straßen.NRW betreuten Straßenbrücken alle Fakten transparent auf den Tisch gelegt und einen Plan zur Erneuerung der Brücken in Landeszuständigkeit vorgelegt. Wie kaum ein anderer macht er Druck auf den Bundesverkehrsminister, für die Brücken in seiner Zuständigkeit das Gleiche zu tun. Wie die Erneuerung oder der Ersatzneubau einer Autobahnbrücke geschieht, ist abhängig von der Situation vor Ort, denn die baulichen Herausforderungen, die verkehrliche Bedeutung im Netz oder die zur Verfügung stehenden Alternativrouten unterscheiden sich von Fall zu Fall. Diese Aufgabe zu lösen, wie was gebaut werden kann, ist zuerst Aufgabe jener Stelle, die für eine Brücke und deren Neubau verantwortlich ist, im Fall der Haarbachtalbrücke die Autobahn GmbH. Wie die Autobahn GmbH die Frage der Behelfsumfahrung bewertet, ist der öffentlich einsehbaren Stellungnahme gegenüber der Stadt Aachen und auch den Ausführungen der FAQ-Seite, auf die Sie in Ihrem Antrag selbst verweisen, eigentlich detailliert zu entnehmen. Spätestens seit zwei bis drei, wenn nicht seit vier 23.08.2023 Monaten ist klar, dass die Autobahn GmbH die Frage einer Behelfsumfahrung sehr detailliert geprüft (Gordan Dudas [SPD]: Genau!) und dabei festgestellt hat, dass eine solche Behelfsbrücke die für Anfang 2024 geplante Baumaßnahme um ungefähr 18 Monate verzögern und den Neubau der eigentlichen Brücke behindern würde. Das blendet der vorliegende Antrag völlig aus. Ebenso blendet er mögliche negative Folgewirkungen einer Behelfsumfahrung zum Beispiel für den Hochwasserschutz aus, was ja gerade in der Region Aachen durchaus bemerkenswert ist. Es ist gut, wenn sich Initiativen vor Ort mit Projekten auseinandersetzen und Pläne kritisch hinterfragen. Auch das Land kann Anregungen geben und engagiert sich. Aber weder Land noch Stadt noch Private können die Entscheidung für den zuständigen Bund treffen, denn das ist die Stelle, die das am Ende verantworten muss. Diese Stelle ist zu einer Entscheidung gekommen. Die aktuelle Teilsperrung und die bevorstehende Vollsperrung sind für die Städteregion Aachen eine große Herausforderung. Dabei ist klar: Mit dem Land und den Kommunen als Verantwortlichen im Straßennetz ist zusammenzuarbeiten, um die Verkehrsführung während einer Ablastungssperrung oder Baumaßnahme abzustimmen. Dafür setzt sich auch das Land NRW ein. Gerade in Aachen denkt man bei der Haarbachtalbrücke nicht erst seit ein paar Wochen nach, denn im Januar 2023 wurde eine Projektstruktur eingerichtet, in der alle Beteiligten – auch Straßen.NRW – an einem Tisch sitzen und die aktuelle Teilsperrung sowie die bevorstehende Vollsperrung vorbereiten und sich abstimmen. Dazu binden sie auch externe Stakeholder wie die Wirtschaft ein. Es ist gut, dass dabei neben der Kfz-Verkehrslenkung auch Radverkehr und Bus und Bahn als Alternativen betrachtet werden. Das ist die richtige Vorgehensweise, um mit solch einer Lage umzugehen. Der vorliegende Antrag hilft dabei überhaupt nicht weiter. Er ist völlig veraltet und blendet wichtige Fakten ebenso wie die Zeitschiene aus. Er ist einfach schlecht. Deshalb ist es gut, dass er zur direkten Abstimmung steht; dann kann er gleich auch direkt abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Herr Rasche das Wort.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Martin Metz hat Landtag gerade mit Blick auf die Koalition von CDU und Grünen gesagt: Erhalt geht von Neubau. – Es gibt verdammt viel zu erhalten; dann bleibt vermutlich nichts mehr für Ausbau und Neubau übrig. Die FDP-Fraktion sagt: Mobilität geht vor Stillstand. Deswegen sagen wir nach wie vor, ohne das prozentual festzumachen: Wir brauchen sowohl Sanierung als auch Ausbau. Oft geht es ja nur um eine Spur in eine Fahrtrichtung mehr, und das ist auch wichtig. (Beifall von der FDP) Daher sind Ausbau und Sanierung für uns kein Widerspruch, sondern eine ganz wichtige Ergänzung. Ich hoffe, das gilt auch für die CDU. Bei der Haarbachtalbrücke wird für die Region Aachen eine Situation entstehen, die mehr als bescheiden ist. Es wurden natürlich zahlreiche Gespräche geführt; das haben alle Fraktionen in diesem Landtag gemacht. Was vor 2021 bei Straßen.NRW entschieden worden ist oder auch nicht, was Möglichkeiten einer Ablastung und Möglichkeiten betrifft, die Lebensdauer dieser Brücke erheblich zu verlängern und damit vielleicht sogar diese Ausnahmesituation zu vermeiden, wirft sehr viele Fragen auf. Die Fragen sind extrem kritisch und auch begründet. Das hilft jetzt aber nicht weiter: Die Entscheidungen sind vor 2021 gefallen. Jetzt müssen wir mit der Situation leben, wie sie ist. Die Argumente der AfD, man könnte mal soeben einen Ersatzbau errichten, und zwar unabhängig von Problemen mit der EU, mit dem Umweltschutz und mit der Rechtsprechung, überzeugen mich nach dem, was vorliegt, nicht. Es gibt reichlich andere Gutachten von namhaften Persönlichkeiten, die sagen: Das funktioniert so einfach nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen – denn das Problem in Aachen ist ja groß –, dass die Kollegen der CDU in der Koalition eine Argumentation der AfD oder des Professors, der dort tätig ist, nicht folgen würden, wenn die CDU der Überzeugung wäre, das wäre richtig. Dann würde die CDU in Aachen und im Land das doch sofort machen. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Deswegen bin ich relativ überzeugt davon, dass diejenigen – die Anzahl derjenigen ist wesentlich größer –, die sagen, dass das so nicht funktioniert, recht haben. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Wenn noch irgendeine Entwicklung in diese Diskussion kommen sollte, die neue Fakten auf den Tisch legt – ich glaube es nicht –, werden wir uns damit beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD) 23.08.2023

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Haarbachtalbrücke der A 544 in Aachen ein weiteres Thema unserer verfallenden, in der Vergangenheit zu wenig unterhaltenen Infrastruktur und Teil der Herausforderung für die Zukunft. Dieser Herausforderung stellen wir uns. Die Landesregierung hat in ihrem Zuständigkeitsbereich umfassende Sanierungsprogramme und Maßnahmen vorgelegt und klare Prioritäten benannt. Ich gehe davon aus, dass dieses auch beim Bund entsprechend stattfindet. Es ist völlig richtig: Man kann viel über die Vergangenheit reden, man kann viel darüber reden, was hätte sein können, wenn. Der Bund hat entschieden, wie er mit dieser Brücke verfährt, und das ist auch völlig richtig. Denn es gibt eine klare Zuständigkeitsregelung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen, was die Brücken und die Infrastruktur angeht. Wenn man den Antrag der AfD ernst nehmen würde, dann würden wir ein Zuständigkeitschaos produzieren. Jeder würde zu einer Brücke fahren und sagen: Ich habe hier schlaue Ideen. Ich mache das anders. Ich setze die Bagger in Gang. – Wenn Sie das zu Ende denken, was Sie hier beantragen, meine Damen und Herren, dann ist in keiner Weise mehr ein verantwortungsvolles staatliches Handeln möglich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir als Landesregierung kümmern uns darum. Ich habe persönlich mit den Stadtverantwortlichen in Aachen gesprochen, so mit der Oberbürgermeisterin, mit dem Städteregionsrat und noch mit vielen anderen. Ich habe Ideen und Initiativen mitgenommen. Es ist ja gut, dass sich Menschen dort einbringen, engagieren und alternative Vorschläge machen und auch einer Autobahn GmbH sagen: Überlegt mal, ob das wirklich der richtige Weg ist oder ob man es nicht auch anders machen könnte. Wir haben Kontakte hergestellt. Es hat Gespräche gegeben, und ich habe mit Herrn Wissing darüber gesprochen. Allerdings hat die Autobahn GmbH am Ende auf Grundlage ihrer Kenntnisse eine Entscheidung getroffen, und das ist so auch völlig in Ordnung. Man muss diese Entscheidung nicht gut finden. Man kann sie kritisieren. Man kann eine andere Auffassung vertreten. Aber man muss doch zu einem Punkt kommen, an dem der verantwortliche staatliche Akteur dann entsprechend handelt und den Prozess weiter vorantreibt. Und es ist ja nun einmal so, dass wir Anfang 2024 in jedem Fall in der Situation sind, dass diese Brücke abgerissen wird und der Neubau Landtag beginnen kann. Das heißt, dass wir dann hoffentlich den entscheidenden Schritt machen, um auch die Situation in Aachen wieder zu verbessern. Das ist also am Ende die Entscheidung des Bundes gewesen. Ich gehe davon aus, dass die Autobahn GmbH – und ich bin nun wirklich nicht der Vorsitzende des Fanclubs von Herrn Bundesverkehrsminister Wissing – klare Entscheidungen getroffen hat und dass alle Erwägungen in Betracht gezogen wurden. Das sollte man auch nicht infrage stellen. Wer so etwas per se und grundsätzlich infrage stellt, insbesondere im Nachhinein, der will eigentlich nur weiter spalten (Beifall von der CDU) und die Debatte nicht voranbringen. Das ist nicht in Ordnung, und deshalb empfiehlt die Landesregierung die Ablehnung dieses Antrags. – Danke schön. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, eine kleine Frage an Sie, Herr „Kriescher“: Sind die E-Mails zur Haarbachtalbrücke im Ministerium eigentlich noch alle vorhanden, oder sind da einige schon verloren gegangen? Bei Herrn Wüst gibt es zur Rahmedetalbrücke schließlich schon viele digitale Gedächtnislücken, sodass jetzt keiner mehr weiß, warum damals überhaupt der Bau verschoben wurde. Und ähnlich wie bei der Rahmedetalbrücke haben wir auch hier wieder ein Organisationsversagen, und da sagen Sie: klare Zuordnungen. Ja, die hatten wir. Das Land hat ganz klar in seiner Zuordnungsphase die Brücken verfallen lassen, und jetzt heißt es, der Bund sei für den Aufbau zuständig, und man legt seine Hände in Unschuld. Seit 2011 war bekannt, dass die Brücke massiv geschädigt war und neu gebaut werden musste. Doch wieder wurde abgewartet, gehofft, dass die Brücke noch lange halten würde. Und dieses Abwarten, dieses Zögern müssen wieder unsere Bürger, müssen die Unternehmen in der Region ausbaden. Ein bekannter Unternehmer aus der Region rät inzwischen anderen Unternehmern davon ab, sich überhaupt in Aachen niederzulassen. Der Geschäftsführer von Zentis rechnet aufgrund der Sperrung allein für sein Unternehmen mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Die IHK schätzt den wirtschaftlichen Schaden durch die Sperrung auf 500 Millionen Euro. Täglich 23.08.2023 werden 50.000 Fahrzeuge massive Umwege fahren müssen oder stehen dauerhaft im Stau. Die IHK bemängelt, dass die Probleme bei der A 544 über Jahre ausgesessen, nicht gelöst wurden und nur stellvertretend stehen für viele marode Brückenbauwerke im Rheinland – Brücken, die wegen mangelhafter Tragfähigkeit früher oder später aus dem Verkehr gezogen werden müssen. So schleichen nun nicht nur die Menschen durch Lüdenscheid, sondern demnächst schleichen sie auch für mehrere Jahre durch Aachen. Verhindern könnte dies nur eine Behelfsbrücke. Die könnte man auf einem aufgeschütteten Damm oder auf Pfählen bauen. Aber während man in NRW in Landschaftsschutzgebiete riesige Betonpfähle für Windindustrieanlagen in den Boden rammt, verweigern sich die Landesregierung und auch die Autobahn GmbH hier einer temporären Lösung für zwei Jahre. Dabei würde die Behelfsbrücke durch den vermiedenen Stau ein Vielfaches an CO einsparen – ein Vielfaches mehr als Windindustrieanlagen. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass der Herr Minister richtigerweise Krischer heißt. Wir sind jetzt am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5421 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5421 abgelehnt. Wir kommen zu: 12 Elftes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5350 erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich nun für die Landesregierung Frau Ministerin Paul das Wort. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen, stehen Land und Kommunen vor großen Herausforderungen. Mehr als 220.000 Menschen aus der Ukraine haben inzwischen in NRW Zuflucht gefunden. Hinzu kommen seit Anfang 2023 rund 31.000 weitere Asylsuchende. Für diese Menschen, die vor Krieg, Bomben und Verfolgung aus ihrer Heimat zu uns geflohen sind – viele eben aus der Ukraine, aber ebenso aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak –, müssen wir als Landesregierung weitere Regelplätze in Landeseinrichtungen schaffen. Dabei sind wir auf die Hilfe und die Unterstützung der Kommunen angewiesen. Denn natürlich: Ob es sich um Landes- oder kommunale Einrichtungen handelt, sie sind immer in Kommunen. Und deswegen ist die enge Kooperation so wichtig, deswegen ist es für uns wichtig, mit den Kommunen gemeinsam voranzuschreiten. Sie sind nicht nur wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe, der frühkindlichen Bildung, sondern das, was sie bei der Unterbringung, Versorgung und Integration Schutzsuchender leisten, ist herausragend. Das geht zum Teil bis an die Grenzen, ja, das geht natürlich auch zum Teil bis über die Grenzen hinaus, weil es eben eine Verknüpfung von sehr unterschiedlichen Herausforderungen ist, mit denen sich Kommunen im Moment konfrontiert sehen. Dabei ist die Lage in vielen Kommunen sehr angespannt. Die weiterhin sehr hohen Zuzugszahlen erhöhen die dringende Notwendigkeit, weitere Landesunterbringungseinrichtungen zu schaffen. Die Landesregierung unterstützt die Aufnahme, Unterbringung und damit auch die verbundenen Prozesse der Registrierung und Zuführung zu den Anhörungen des BAMF über die Landeseinrichtungen. Damit hat das Landessystem eine Pufferfunktion, eine Entlastungsfunktion, aber auch eine Steuerungsfunktion innerhalb des Unterbringungssystems. Um die Kommunen, in denen Landesunterbringungseinrichtungen angesiedelt sind, zusätzlich zu entlasten, sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig von der Art der Landeseinrichtung künftig eins zu eins – also zu 100 % – auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden. (Zuruf von Volkan Baran [SPD]) Derzeit – Sie wissen das – ist es so, dass für zentrale Unterbringungseinrichtungen oder Notunterbringungseinrichtungen 50 % angerechnet werden; für Erstaufnahmeeinrichtungen sind es 70 %. Wir gehen jetzt hin und kommen einer expliziten Forderung aus der kommunalen Familie nach und rechnen unabhängig von der Einrichtungsart jetzt 100 % an, also eins zu eins. Hierdurch werden die Städte und 23.08.2023 Gemeinden entlastet, die Einrichtungen und den Betrieb von Landesaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete auf ihrem Gebiet aktiv unterstützen. Dadurch kann das Land in die Lage versetzt werden, zusätzliche Unterbringungsplätze in Landeseinrichtungen zu schaffen, um auch und gerade in Zeiten hohen Zuzugs temporär mehr Geflüchtete aufnehmen zu können und damit wiederum Städte und Gemeinden zu entlasten. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck am Ausbau des Landessystems zur Unterbringung von Geflüchteten. Das gelingt allerdings nur in der Kooperation mit den Kommunen und über die Akzeptanz von Landeseinrichtungen vor Ort. Um die Akzeptanz zu unterstützen und darauf zu reagieren, dass wir natürlich eine veränderte Debatte an vielen Stellen auch vor Ort haben, passen wir derzeit mit den verantwortlichen Bezirksregierungen das Kommunikationskonzept an und setzen weiter auf Maßnahmen des besseren Austauschs, zum einen bei der Schaffung neuer Einrichtungen, aber eben auch in der Begleitung, im Betrieb der Einrichtungen. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die eben genannte Regelung, die zunächst vorgesehene Befristung auf fünf Jahre. Diese Regelung wurde auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände unter Berücksichtigung ihrer Rückmeldung in der Anhörung gestrichen. Dies soll den Kommunen für eine langfristige Planung auch entgegenkommen. Das Gesetz sieht eine Evaluierung der Folgen der Erhöhung der Anrechnungsquote vor, damit man etwaigen Veränderungen im Fluchtgeschehen auch durch entsprechende Nachbesserungen entgegenwirken kann. Die Landesregierung führt damit den Kurs der Unterstützung der Kommunen auch in der Flüchtlingspolitik fort: über die Weiterleitung der Bundesmittel im Jahr 2022 in Höhe von fast 600 Millionen Euro, über die Zuweisungen, die auch im Haushalt 2023 eingeplant sind für die Frühjahrpauschalen in Höhe von 572 Millionen Euro. Im April haben wir den Kommunen insgesamt 390 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Und noch im Juni wurden den Kommunen überdies 100 Millionen Euro Landesmittel für die finanzielle Belastung bei der Unterbringung und Versorgung geduldeter Personen ausgezahlt. Zudem setzen wir uns auf der Grundlage der mit den Ländern getroffenen Verständigung aus der letzten MPK für eine deutliche Erhöhung und insbesondere Verstetigung der Bundesmittel ein. Auch hier muss der Bund zur Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen jetzt endlich seinen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag leisten: bei der Finanzierung, aber auch bei der Frage der Steue-Landtag rung. Deshalb freue ich mich, dass wir an dieser Stelle mit dieser Gesetzesänderung, die wir nun hier einbringen, einem ausdrücklichen Wunsch auch der Kommunen nachkommen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Ich danke Frau Ministerin Paul und eröffne die Aussprache. – Ich erteile für die Fraktion der CDU nun dem Abgeordneten Herrn Panske das Wort.

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Dietmar Panske CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Menschen aus vielen Teilen dieser Welt, die vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, kommen nach Deutschland, suchen hier Schutz und werden dann auch auf die Bundesländer, also auch auf Nordrhein-Westfalen, verteilt. Ihre Unterbringung und Integration ist eine zentrale Aufgabe, der wir uns als Land Nordrhein-Westfalen gesamtgesellschaftlich stellen müssen. Dabei aber dürfen wir nicht Städte und Gemeinden überfordern. Deshalb brauchen wir Puffer, weitere Aufnahmekapazitäten in Landeseinrichtungen, in zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften. Daran muss und wird weiterhin mit Hochdruck gearbeitet werden. Aber klar ist auch: Wir werden es als Land nur gemeinsam mit den Kommunen lösen können. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen ist daher ein weiterer richtiger Schritt. Denn eines ist klar: Die Städte und Gemeinden leisten herausragende Arbeit bei der Aufnahme und Versorgung der zu uns gekommenen Menschen. Es ist beeindruckend – das, glaube ich, kann auch jeder so für sich in seinem Wahlkreis feststellen –, wie sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort tagtäglich den Aufgaben stellen, die mit der Aufnahme von Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung zu uns geflohen sind, verbunden sind, seien es die Bereitstellung von Wohnraum, von Kita, Schulplätzen oder die soziale Betreuung oder Begleitung. Die Landesregierung steht weiterhin fest an der Seite der Kommunen und wird weiterhin alles in der Macht Stehende tun, um ihnen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu helfen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir von der schwarz-grünen Landesregierung wissen um unsere Verantwortung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Die nun mit dem Gesetzentwurf vorliegende Eins-zueins-Anrechnung von Landesplätzen bei der Aufnah-23.08.2023 mequote der Städte und Gemeinden ist ein weiterer wichtiger Schritt. Das ist übrigens, wie die Ministerin es eben gesagt hat, eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. In der sogenannten Münsteraner Erklärung, die hier auch schon mal Thema war, findet sich dieser Punkt ebenfalls. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen außerdem nicht nur Planbarkeit, er schafft hoffentlich auch die erforderlichen Anreize für einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten des Landes. Gleichzeitig müssen wir weitere Schritte gehen, um die Akzeptanz von Landesunterkünften in der örtlichen Bevölkerung zu erhöhen. Dazu gehören auch eine frühzeitige Einbindung, Information und Kommunikation mit den Entscheidungsträgern vor Ort. (Christian Dahm [SPD]: Ach!) Wir sind uns dessen bewusst, dass die Arbeit der Kommunen und der engagierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort oft bis an die Belastungsgrenze geht. Wir sehen das Engagement und die Solidarität vieler Menschen, die bereit sind, ihren Teil dazu beitragen. Es ist unsere Verantwortung als Land Nordrhein-Westfalen, diese Anstrengungen zu würdigen und zu unterstützen. Das tun wir mit unserer Politik jeden Tag. Während wir aber hier in Nordrhein-Westfalen – das muss ich an dieser Stelle sagen – unser Möglichstes tun, um unsere Kommunen weiterhin zu entlasten, drückt sich der Bund vor seiner Verantwortung. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Man kann schon den Eindruck gewinnen, dass zumindest bei Bundeskanzler Scholz noch gar nicht angekommen ist, wie viel Druck auf den Ländern und den Kommunen liegt. Zur Wahrheit gehört nämlich auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen den Zuzug nicht steuern können. Der Schlüssel dafür liegt in Berlin. (Thorsten Klute [SPD]: Da war es wieder!) Daher ist es unerlässlich, dass der Bund sich dieser Verantwortung endlich bewusst wird, konsequent handelt und langfristige sowie tragfähige Lösungen zur Steuerung und Ordnung von Migration findet. Es ist nun mal so, dass der Bund und nicht das Land Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeiten hat. Kommen Sie doch sonst gleich ans Rednerpult und erklären uns mal, wie wir den Zuzug von hier aus steuern sollen. (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Das kommt noch! – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Die geplanten Änderungen sind also genau richtig. Sie sind die Forderungen der kommunalen Familie. Wir unterstützen das, unterstützen natürlich auch die Landtag Überweisung in den Fachausschuss und freuen uns auf die Diskussion. – Danke schön.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dahm.

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Christian Dahm SPD

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin und auch mein Vorredner haben eine ausführliche Beschreibung der Situation hier im Land vorgenommen. Diese ist richtig, und wir teilen sie bis auf den Fingerzeig nach Berlin. Ohne ihn wäre ich aber auch enttäuscht gewesen, Herr Kollege Panske. Den Fingerzeig nach Berlin haben wir ja schon den ganzen Tag über gehört. Sie haben hier in Nordrhein-Westfalen aber eine eigene Verantwortung bei der Unterbringung, bei der Versorgung und bei der Zuweisung der Flüchtlinge an die Kommunen. Nehmen Sie diese bitte wahr. (Beifall von der SPD) Sie regeln mit diesem Gesetzentwurf die Anrechnung neu. Das ist richtig. Daran ist nicht zu rütteln. Das ist in Ordnung. Sie haben uns da an Ihrer Seite. Die Eins-zu-eins-Anrechnung hatten wir übrigens schon mal. Wir hatten auch schon eine höhere Anrechnung. Das ist völlig okay. Ich will aber sagen, dass mein Gesetzentwurf das Datum 14. August trägt. Die Ankündigung der Ministerin war schon im Mai. Man hätte es also schon früher machen können. Aus dem Ministerium kommt einiges reichlich spät. Das sind wir als Parlament durchaus gewohnt; ich will nur das Stichwort „Quartalsbericht Asylsystem“ nennen. Aber auch in der Abstimmung mit den Kommunen kommt einiges spät. Das ist nicht so, wie Sie es uns hier weismachen wollen, Frau Ministerin. Morgen kommen wir ja noch dazu, wie die Zuweisung erfolgt, und zu dem Organisationschaos hier im Land. Viel interessanter ist aus meiner Sicht, was Sie mit diesem knappen, kurzen Gesetz nicht regeln. Es bleibt nämlich dabei, dass Sie den Kommunen die Vorhaltekosten nicht erstatten. Städte und Gemeinden müssen die weiteren dramatischen Kostensteigerungen bei den neuen Unterbringungseinrichtungen selber finanzieren. Was Sie weiterhin nicht anpassen, ist die FlüAG-Pauschale. Nach wie vor ist die Pauschale auf dem Stand von 2017. Die Welt hat sich aber verändert. Die Kosten steigen. Auch da lassen Sie die Kommunen im Regen stehen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Frau Ministerin, eben haben Sie umfangreich dargestellt, wie viel Geld Sie in die Hand genommen 23.08.2023 haben, um die Städte und Gemeinden zu unterstützen und zu finanzieren und wie viel Millionen Sie bereits in die Hand genommen haben. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Leiten Sie auch die Bundesmittel weiter, die das Land Nordrhein-Westfalen bekommen hat. – Immerhin haben Sie 670 Millionen Euro im Landeshaushalt einbehalten. Lassen Sie diese klebrigen Finger sein und stellen Sie dieses Geld den Kommunen zur Verfügung, denn dort wird es dringend benötigt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Alles in allem ist die Eins-zu-eins-Anrechnung in Ordnung. Die echten dicken Brocken regeln Sie mit diesem FlüAG-Gesetz nicht. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es wohl keinen Dissens geben. Morgen Früh werden wir uns über das weitere Chaos bei den Zuweisungen unterhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit Beginn des Angriffskriegs von Putin auf die Ukraine sind 222.000 Menschen aus der Ukraine nach NRW gekommen. Zusätzlich haben seit Anfang des Jahres ca. 31.000 Asylsuchende bei uns Schutz gefunden. All diesen Schutzsuchenden wollen wir angemessene und gesetzeskonforme Schutzräume zur Verfügung stellen: ein einfaches Bett, einen Waschraum, medizinische Grundversorgung, Frühstück, eine warme Mahlzeit sowie soziale Beratung und Betreuung. In Zeiten, in denen weltweit Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Folter, Verfolgung und Tod sind, ist es von entscheidender Bedeutung, eine verantwortungsvolle und menschliche Herangehensweise zu finden. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz bildet dafür eine Grundlage, die es uns ermöglicht, unsere humanitären Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Stabilität und Integration in unserem Land zu gewährleisten. Mein großer Dank gilt den Kommunen für die bisherige gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz, auch wenn das Finden von gemeinsamen Lösungen nicht immer ganz einfach ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag Durch die Gesetzesänderung wird eine stärkere Akzeptanz von Landeseinrichtungen insbesondere dadurch erreicht, dass die Zahl der aktiven Plätze in den Landeseinrichtungen zu 100 % auf die Aufnahmequote der Gemeinden angerechnet wird. Ich bin mir sicher, dass die Erhöhung von prozentualen Anrechnungen auf die Aufnahmeverpflichtungen gegenüber den Städten und Gemeinden dazu beitragen wird, die Zusammenarbeit von Land und Kommunen auf der Suche nach mehr und langfristigen Unterbringungsplätzen in den Landeseinrichtungen zu stärken. Durch die Gesetzesänderung werden die Städte und Gemeinden in Form von zusätzlichen Unterbringungsplätzen in Landeseinrichtungen insgesamt entlastet. Wir brauchen auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit Kommunen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, denn auch die Landeseinrichtungen stehen nun mal auf Gebieten der Kommunen. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit und räumt der Kooperation zwischen Landesregierung und den Kommunen einen hohen Stellenwert ein. Durch diese Gesetzesänderung rechnet die Landesregierung 100 % der Aufnahmeplätze auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen an. Bislang waren es – wir haben es schon gehört – 50 % bzw. 70 %. Wir als Zukunftskoalition NRW stehen konsequent für Menschenrechte ein und haben den Anspruch, die Unterbringung der Geflüchteten Hand in Hand mit den Kommunen und dem Bund sicherzustellen. Das ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe für uns alle. In diesem Sinne übernimmt die Landesregierung Verantwortung und steht dazu, die Kommunen durch die Gesetzesänderung zu entlasten. Ich gehe davon aus, dass dies im Sinne aller demokratischen Fraktionen ist und wir dieser Gesetzesänderung im Fachausschuss geschlossen zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rauer. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Dietmar Panske, vielleicht legen Sie mal eine neue Schallplatte auf. Immer nur in Richtung Bund zu zeigen, wird langsam nicht nur langweilig, sondern so langsam entbehrt es auch einer Grundlage. (Thorsten Klute [SPD]: Man schläft ein!) Sie als CDU-Abgeordneter vergessen einfach, wenn ich mich recht entsinne … 23.08.2023 (Zuruf von Dietmar Panske [CDU]) – Vollkommen klar. Wir brauchen in der Migration mehr Steuerung. Die CDU war seit der Flüchtlingskrise ab 2015 an der Bundesregierung beteiligt. Von einer Steuerung der Migration war herzlich wenig zu vernehmen. (Beifall von der SPD) Unsere Kommunen brauchen endlich spürbare Entlastungen angesichts der riesigen Herausforderung der Integration, und zwar nicht irgendwann, nicht Stück für Stück, sondern jetzt. Es klang vorhin in den Beiträgen der Ministerin und der Regierungskoalition sogar ziemlich ehrlich, dass die Kommunen überlastet und überfordert seien. Dies ist deutlich zur Sprache gekommen. Wir erwarten einfach, dass nicht nur der Bund, sondern insbesondere das Land seine Hausaufgaben in Nordrhein-Westfalen macht, bei der Integration, bei der Beschulung und bei den Kitaplätzen. Es gibt so viele Dinge, die nur in Nordrhein-Westfalen geregelt werden können. Da erwarten wir einfach mehr, und auch unsere Städte und Gemeinden erwarten einfach mehr. (Beifall von der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nicht mehr 50 oder 70 %, sondern 100 % der von den Landesunterbringungseinrichtungen vorgehaltenen Plätze auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommune angerechnet werden. Da sind wir grundsätzlich dabei. Mit der künftigen Trägerschaft des Landes sind auch Belastungen ihres kommunalen Umfelds verbunden. Gerade bei größeren Unterkünften treten häufig Probleme und Auseinandersetzungen sowohl zwischen den Bewohnern als auch in der Umgebung auf. Deshalb kann eine Reduzierung der Aufnahmeverpflichtung und der Zuweisung an die jeweilige Kommune in dieser Hinsicht auch die Akzeptanz großer Landeseinrichtungen erhöhen. (Beifall von der FDP) Das ist gut, und das könnte den notwendigen Ausbau der Aufnahmekapazitäten des Landes befördern. Das ist auch dringend notwendig. Morgen früh werden wir noch mal sehr intensiv darüber beraten. Es grenzt ja schon fast an Arbeitsverweigerung, was Schwarz-Grün bei der Frage der Landesunterkünfte tut. (Beifall von der SPD) Da muss wirklich mehr kommen. Noch einmal zum Mitschreiben: In den Landeseinrichtungen stehen einschließlich Notunterkünften derzeit 30.780 Plätze zur Verfügung, soweit ich weiß. – Sie haben angekündigt, die Anzahl der Plätze auf 34.500 zu erhöhen; eine recht mickrige Zahl, finde ich. Allerdings Landtag reicht das vorne und hinten nicht aus. Selbst diese Zahl kommunizieren Sie überhaupt nicht mehr offensiv. Ich erwähne nur noch einmal die für die Jahre 2015 und 2016 angekündigten 80.000 Plätze. Da ist noch einiges zu tun. Ich fordere Sie erneut auf: Verteilen Sie bitte nur noch Personen mit echter Bleibeperspektive auf die Kommunen. Anders ist das doch gar nicht zu stemmen. (Beifall von der FDP) Verspielen Sie nicht die Akzeptanz für Migration, und machen Sie Ihre Hausaufgaben. Stattdessen hat die Landesregierung vor wenigen Tagen die vorzeitige Zuweisung an die Kommunen angekündigt. Das ist ein ziemlicher Offenbarungseid Ihrer Migrationspolitik. Sagen Sie nicht, dass wir Sie nicht davor gewarnt und Sie nicht darauf hingewiesen hätten, sei es vonseiten der FDP oder der SPD. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor genau dieser Entwicklung gewarnt. Das ist ein Offenbarungseid mit Ansage. Aus unserer Sicht gibt es in dem Gesetzentwurf ein oder zwei Punkte, über die wir noch sprechen müssen. Zum Beispiel müssen die FlüAG-Pauschalen angesichts der Inflationsentwicklung seit dem von Professor Dr. Lenk im November 2018 erstellten Gutachten angepasst werden. Eine schnelle Lösung wäre vielleicht ein prozentualer Aufschlag in Höhe der Inflation der vergangenen Jahre. Perspektivisch müsste ein neues Gutachten beauftragt werden, um aktuelle und realistische Datengrundlagen für die Höhe der Pauschalen zu ermitteln. Grundsätzlich sind wir mit der Richtung einverstanden, über die Details muss man noch einmal sprechen. Es klang vorhin schon bei der SPD an, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Allerdings löst er nicht die großen Probleme im Land. (Christian Dahm [SPD]: Nein!) Wenn Sie uns das so verkaufen wollen, dann sagen Sie nicht die Wahrheit. Es ist ein richtiger Schritt, aber da muss mehr kommen, und wir erwarten auch mehr. Mit Blick auf den Gesetzentwurf sind wir dennoch positiv gestimmt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 23.08.2023 Es ist wirklich erstaunlich: Die Landesregierung und auch die Redner der regierungstragenden Fraktionen sprachen unaufhaltsam von Akzeptanz. Zu Beginn will ich Ihnen eines sagen, gerade weil ich aus dem Ruhrgebiet komme: Das Einzige, was Sie vor Ort finden, ist gut organisierter Bürgerprotest. Und darauf können wir wahrlich stolz sein. (Beifall von der AfD) Für jedermann offensichtlich hat diese Landesregierung bei der Migrationspolitik jeglichen Bezug zur Realität verloren. Ministerin Paul möchte mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf vorgeblich Gutes tun und die Kommunen unterstützen, aber in Wahrheit werden die Probleme nur umverteilt und nicht gelöst. Die Wahrheit ist doch, dass die grüne Integrationsministerin mit ihrer rein ideologiebetriebenen Politik gerade Schiffbruch erleidet. (Beifall von der AfD) Die Aufnahmekapazitäten sind erschöpft. Ihr Landesunterbringungskonzept kollabiert. Die Bürger spielen nicht mehr mit, siehe Oeventrop, wo der Bürgerprotest eine neue zentrale Unterbringungseinrichtung erfolgreich verhindert hat. Nun debattieren wir hier und heute über Änderungen am Flüchtlingsaufnahmegesetz. Selbstverständlich sind die Personen in den Landesunterkünften eins zu eins auf die Zuweisungszahlen einer Kommune anzurechnen. Logisch – was denn sonst? Schließlich befinden sich die Landeseinrichtungen auch in den Kommunen. Den Anwohnern ist es dabei herzlich egal, ob es sich um eine Einrichtung des Landes oder der Kommune handelt. Klar ist allerdings auch, dass die Umverteilung in der aktuellen Situation zum Scheitern verurteilt und kaum umsetzbar ist, wie die Realität es uns tagtäglich zeigt, da alle Kommunen am Limit sind. In Wahrheit werden die Kommunen somit erneut von der Landesregierung verschaukelt. Ebenso egal ist es den Bürgern, welche Kostenanteile Kommune, Land oder Bund übernehmen. Das ist eine weitere Alibidebatte, die wir gerne hier im Parlament führen. Aber den Menschen vor Ort ist das jetzt einfach nur noch egal. Das müssen Sie heute Abend bitte auch verstehen. (Beifall von der AfD) Das wahre Problem ist und bleibt die Duldung illegaler Einreisen. 2021 waren es 58.000 illegale Alleinreisen, 2022 sogar 92.000, also 60 % mehr, und Januar bis Juli 2023 dann 56.000 und damit erneut plus 55 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wie unehrlich dieser Gesetzentwurf ist, zeigt sich auch daran, dass Sie ab sofort vermehrt Asylbewerber direkt an die Kommunen durchreichen wollen, darunter auch Personen mit ungeklärter Bleibe-Landtag perspektive, frei nach dem Motto: Sieh zu, wo die Menschen jetzt unterkommen. Die Landesregierung rechnet für Nordrhein-Westfalen mit 30.000 weiteren Personen in diesem Jahr. Das sind umgerechnet 60 Landesunterkünfte á 500 Personen oder, wie wir inzwischen zu sagen pflegen, 60 Van der Valks á la Gladbeck. Da muss man auch ganz klar sagen: Diese Landesregierung sollte doch so langsam merken, dass das, was hier passiert, völlig utopisch und dem Bürger bzw. dem Steuerzahler nicht länger zu vermitteln ist – daher auch der gut organisierte Bürgerprotest vor Ort. (Beifall von der AfD) Der Aufbau weiterer Einrichtungen wird vermehrt am berechtigten Bürgerprotesten scheitern. Darauf können wir alle sehr stolz sein. Sehen wir uns einmal den Heimatwahlkreis von Friedrich Merz an. Hätte der Immobilienbesitzer in Oeventrop keinen Rückzieher gemacht, hätte diese Landesregierung eine zentrale Unterbringungseinrichtung mit 450 Plätzen zwischen zwei Wohngebieten in einem 6.200-Seelen-Dorf eröffnet. Das muss man sich mal vorstellen. Ohne Skrupel hätten Sie das Leben dieser Menschen auf den Kopf gestellt, denn am Ende des Tages ist Ihnen der Bürger schließlich auch völlig egal. (Beifall von der AfD) Da braucht man jetzt auch gar nicht aufzustöhnen. Wir können ja nur einmal nach Soest gucken, wo tägliche Polizeieinsätze völlig normal sind. Da würde ich mir gerne mal ansehen, wie Sie freiwillig sagen: Das hätte ich gerne vor meiner eigenen Haustür. Das möchte nämlich keiner. Auch das gehört zur Realität. Offensichtlich ist es Ihnen aber völlig egal. Deswegen sagen wir an dieser Stelle unmissverständlich: Beenden Sie endlich diese rücksichtslose Politik, informieren Sie die Bürger, bevor Sie irgendwelche langjährigen Verträge abschließen. Binden Sie die Bürger in diesen Entscheidungsprozess mit ein. Denn dann stoßen Sie diesen Menschen nicht vor den Kopf. Das ist das Einzige: ein Hauch direkter Demokratie. (Beifall von der AfD) Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Floskeln wie „NRW ist ein buntes und weltoffenes Land“ helfen hier nicht mehr weiter. Deshalb möchte ich Ihnen an diesem Abend auch sagen: Wundern Sie sich nicht, wenn da draußen immer mehr Menschen vom lukrativen Geschäft mit der Migration sprechen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. 23.08.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5350 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 13 HPV-Impfungen fördern – freiwillige Schulimpfungen einführen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5426 Ich eröffne die Aussprache (Thorsten Klute [SPD]: Wo ist denn das Ge- sundheitsministerium? – Susanne Schneider [FDP]: Oh!) und erteile für die antragstellende Fraktion der Abgeordneten Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir immer zuverlässige Schriftführer haben, weil der Minister dann nachlesen kann, was die Gesundheitsfachfrau der FDP am Redepult von sich gegeben hat. (Beifall von der FDP und der SPD) Eine Infektion mit Humanen Papillomviren wirkt harmlos. Meistens klingt die Infektion der Haut oder der Schleimhäute dank einer wirksamen Immunabwehr ohne gesundheitliche Probleme wieder ab. Oftmals bemerken Betroffene die Infektion gar nicht, weil sie auch ohne erkennbare Symptome ablaufen kann. Doch der Schein trügt. Eine HPV-Infektion kann schwerwiegende Folgen haben. In rund 10 % der Fälle bleibt die Infektion nämlich dauerhaft bestehen. Aus Gewebeveränderungen können sich im Laufe von mehreren Jahren Krebserkrankungen entwickeln. Am häufigsten wird Gebärmutterhalskrebs verursacht. In Deutschland sterben jedes Jahr 1.500 Frauen daran. Allerdings sind nicht nur Frauen betroffen. Etwa ein Fünftel der Krebserkrankungen, die mit HPV in Zusammenhang stehen, entfällt auf Männer. Insgesamt werden in Deutschland rund 7.700 Krebsneuerkrankungen im Jahr durch HPV verursacht. Landtag Dabei ließen sich eine HPV-Infektion und die daraus resultierenden Folgen mit einer Impfung ganz einfach verhindern. Bereits seit 2006 gibt es eine Impfung gegen dieses Virus. Die Impfung gilt als gut verträglich und ist eine Regelleistung der Krankenversicherung. Damit sind die Voraussetzungen für eine hohe Impfquote eigentlich sehr gut. Die Realität sieht jedoch leider anders aus. Obwohl die Ständige Impfkommission die Impfung gegen HPV seit 2007 für Mädchen und seit 2018 für Jungs empfiehlt, nutzen zu wenige Menschen den Impfschutz. In Deutschland waren im Jahr 2020 nur 51 % der Mädchen und 17 % der Jungs im Alter von 15 Jahren gegen HPV geimpft. Das von der WHO gesteckte Ziel, bis 2030 eine Impfquote von 90 % bei den 15-jährigen Mädchen zu erreichen, wird damit mehr als deutlich verfehlt. Während der Coronapandemie ist die Zahl der HPV-Impfungen noch einmal deutlich zurückgegangen. Dies zeigt, dass wir neue Wege gehen müssen. Andere Länder haben es durch einfache Maßnahmen geschafft, die HPV-Impfquote zu erhöhen. Australien und England setzen vor allem auf Impfangebote an Schulen. Impfraten von mehr als 80 % bei jungen Menschen zeigen dort eindrucksvoll, dass dieses Angebot eine effektive Strategie ist. Auch in Österreich werden im Rahmen des nationalen Impfprogramms teilweise Schulimpfungen angeboten. In Deutschland hingegen ist dieses Instrument noch nicht weit verbreitet. Dabei gab es auf regionaler Ebene und in einzelnen Bundesländern bereits mehrere Modellprojekte zu freiwilligen Schulimpfungen gegen diese Infektion. So wurde dies zum Beispiel in der Metropole Rhein-Neckar oder im Bundesland Bremen erprobt, und auch dort waren die Erfahrungen durchaus positiv. Die Akzeptanz freiwilliger HPV-Impfungen an Schulen ist sehr hoch. Das hat zuletzt eine repräsentative Umfrage ergeben, die vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Auftrag gegeben wurde. Über zwei Drittel der Menschen in Deutschland befürworten ein freiwilliges HPV-Impfprogramm an Schulen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zustimmungsquote bei 71 %, und bei der wichtigen Zielgruppe der 14- bis 17-Jährigen liegt sie sogar bei 96 %. Die Landesregierung zeigt sich davon bis jetzt recht unbeeindruckt. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) In Nordrhein-Westfalen wird ein solches Impfprogramm bislang nicht erwogen. Vielmehr beschränkt man sich weitgehend auf den Verweis auf allgemeine Impfkampagnen. Lediglich die Förderung eines Projekts Gesundheitsbildung mit dem Fokus auf HPV-Impfaufklärung und Motivation für Schülerinnen und Schüler und Erwachsene wird derzeit geprüft. Das dauert uns zu lange, und das reicht uns nicht aus. 23.08.2023 Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, an nordrhein-westfälischen Schulen ein landesweit koordiniertes Programm freiwilliger HPV-Impfungen einzuführen. Auswertungen der bisherigen Modellprojekte haben gezeigt, dass sich die Impfbereitschaft deutlich erhöht, wenn Eltern umfassend über die Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen der Impfung informiert sind. Über 60 % der Eltern entscheiden sich nach Elternabenden, in denen das Impfangebot vorgestellt wurde, für die Impfung. Diesen Effekt sollten wir auch in Nordrhein-Westfalen nutzen. Auch bei Humanen Papillomviren gilt: Impfungen retten Menschenleben. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Menschen über Impfmöglichkeiten besser und frühzeitig informiert sind und es mehr niedrigschwellige Impfangebote gibt. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Nur noch einmal zur Information: Minister Laumann ist ordnungsgemäß für diese Plenardebatte entschuldigt und wird von Frau Ministerin Gorißen vertreten. Es spricht jetzt für die CDU-Fraktion der Kollege Görtz.

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Guido Görtz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich betonen, wie wichtig die CDU-Fraktion die Thematisierung der Förderung von Impfungen gegen das Humane Papillomvirus findet. Gut, dass wir uns damit beschäftigen. Inzwischen ist bekannt, dass das Humane Papillomvirus nicht nur an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt ist, sondern leider auch an der Entstehung von vielfältigen Krebsarten und sonstigen Erkrankungen, und zwar aller Geschlechter. Nur durch eine frühzeitige Impfung noch vor dem ersten Sexualkontakt können nahezu alle Erkrankungen in diesem Zusammenhang verhindert werden. Es ist also von größter Bedeutung, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Verbreitung dieser Viren einzudämmen und gleichzeitig eine umfassende Aufklärung sicherzustellen. Gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ist es dringend erforderlich, frühzeitig die Impfung vorzunehmen, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Sie empfiehlt daher ausdrücklich allen Jugendlichen geschlechtsübergreifend im Alter von 9 bis 14 Jahren diese Impfung. Hierbei sollten wir insbesondere auf gezielte Informationen setzen, die in enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Fachärzten, Kinderärzten und Krankenkassen Landtag bereitgestellt werden. Das wurde uns auch in einem Expertengespräch bestätigt. In den Punkten 1 und 2 Ihrer Beschlussfassung sind wir also durchaus nahe bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion. Unsere Strategie zur Steigerung der Impfraten sollte auf zwei Säulen fußen: Aufklärung und freie Entscheidungen. Wir möchten Eltern, Kinder und Jugendliche umfassend aufklären und ihnen die notwendigen Informationen für eine fundierte Entscheidung an die Hand geben. Die Zusammenarbeit mit den Schulen in dieser Hinsicht ist von unschätzbarer Bedeutung. Aber Schulen sollten Schülerinnen und Schülern einen geschützten Raum bieten, der ohne Druck oder Beeinflussung eine aufgeklärte Entscheidung für eine Impfung ermöglicht. Hierbei sollte die Thematisierung in Schulen als Informationsangebot verstanden werden, und das im Rahmen der Sexualerziehung. Lassen Sie mich klarstellen: Wir setzen auf Aufklärung, nicht auf Schulimpfungen. Uns ist es selbstverständlich auch ein Anliegen, die HPV-Impfraten zu steigern. Dafür unterstützen wir vielfältige Aktivitäten auf Landesebene. (Thorsten Klute [SPD]: Welche?) Die Aufklärung von Jugendlichen durch Youth-Worker, der NRW-Impftag. Auch ein Infektionsschutz-Parcours des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen ist in Planung. Insgesamt sollten wir also gemeinsam daran arbeiten, eine breite Bewusstseinsbildung über die Wichtigkeit der HPV-Impfung zu schaffen. Indem wir gezielte Informationen bereitstellen, Schulen als Informationsquelle nutzen und gleichzeitig die individuelle Entscheidung respektieren, können wir die Impfraten steigern und so das Ziel einer gesünderen Zukunft für unsere Kinder und Jugendlichen erreichen. Der FDP-Fraktion danke ich ausdrücklich für die Adressierung dieses Themas. Das ist wahrlich konstruktive Oppositionsarbeit. Dazu sind aber leider nicht alle Oppositionsfraktionen fähig. (Thorsten Klute [SPD]: Toll!) – Passt der Schuh? Ich habe niemanden genannt. Ich sagte, gemeinsam daran arbeiten. Daher stimmt die CDU-Fraktion selbstverständlich den entsprechenden Ausschussüberweisungen zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Görtz. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Kapteinat. 23.08.2023

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute soll es um ein Thema gehen, das mir und sicherlich uns allen sehr am Herzen liegt. Denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen, konkret um die gesundheitlichen Gefahren, die von HP-Viren ausgehen und die jährlich ca. 7.700 neue Krebserkrankungen hervorrufen. Vor allem junge Mädchen sind betroffen, da HPV eine der häufigsten Ursachen für Gebärmutterhalskrebs ist. Die Infektionen verlaufen zwar meist symptomfrei. Das ist allerdings das Problem; denn so werden sie erst spät erkannt. Wir wissen aber – Gott sei Dank –: Diesem Risiko muss heutzutage niemand mehr ausgesetzt sein. Bereits seit 2006 gibt es in Deutschland Impfstoffe gegen HPV mit nahezu 100%igem Schutz. Das Risiko für diverse Krebserkrankungen sowie Früh- und Fehlgeburten kann dadurch maßgeblich reduziert werden – und das mit nur sehr geringen Nebenwirkungen. Neben den häufigsten Nebenwirkungen wie Rötungen und Schmerzen an der Einstichstelle oder Kopfschmerzen sind keine schweren Langzeitfolgen der Impfung bekannt. Die Impfung bietet also einen vollumfänglichen Schutz und ist gut verträglich. So weit, so gut. Trotzdem liegt die Impfquote bei jungen Mädchen in Nordrhein-Westfalen bei knapp 50 % und bei Jungen sogar unter 20 %. Wie kann das sein? Aber noch viel wichtiger: Das sollte nicht so sein. Um dem entgegenzuwirken und den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu stärken, fordert der Antrag nun die Einführung von freiwilligen Impfprogrammen an Schulen. Durch gezielte Information und Aufklärung können die Kinder und deren Eltern so schon in jungen Jahren über das Risiko von HPV aufgeklärt werden. Dadurch wird ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung über die eigene Gesundheit ermöglicht. Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich dabei lediglich um ein Angebot handeln soll, das für niemanden verpflichtend ist. Die Kinder und deren Eltern sollen nach ausgiebiger Aufklärung selbst entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen möchten oder nicht. Unsere Aufgabe als Parlament besteht darin, diese Möglichkeit zu schaffen – und das so einfach und effektiv wie möglich. (Beifall von der SPD und der FDP) Mit einem freiwilligen Impfprogramm an Schulen können nicht nur nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden, sondern auch alle Geschlechter gleichermaßen. Wir könnten den Impfunterschieden der Geschlechter entgegenwirken und den Impfschutz für unsere Kinder und Jugendlichen erhöhen. Landtag In einem Modellprojekt in Hessen ist dies sogar schon erfolgreich getestet worden. Gestartet wurde mit sechs Grundschulen, an denen freiwillige Impftage für Mädchen der 4. Klasse angeboten worden sind. Das Projekt war so erfolgreich, dass 2020 bereits über 70 % der zehnjährigen Mädchen vollständig gegen HPV geimpft waren und sich noch 13 weitere Schulen entschlossen haben, sich dem Projekt anzuschließen. Auch ein Blick in andere Länder Europas lohnt sich. Die EU-Kommission hat das Ziel, bis 2013 – Kollegin Schneider hat es gerade schon erwähnt – eine Impfquote von mindestens 90 % bei Mädchen im Alter von 15 Jahren zu erreichen. Länder mit umfassendem Impfangebot an Schulen wie zum Beispiel in Skandinavien erreichen bereits jetzt ca. 80 %. Deutschland liegt somit mit einer Impfquote von unter 50 % auf Platz 17 von 25 in Europa. Wir sind von diesem Ziel noch weit, nein, zu weit entfernt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen liegt die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen am Herzen. Warum also nicht der Impfempfehlung der WHO folgen und freiwillige Angebote schaffen, um den Impfschutz zu erhöhen? Wir stimmen daher für die Überweisung des Antrags in den Ausschuss, um gemeinsam daran weiterzuarbeiten, und freuen uns über den Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gehen wir zusammen in das Jahr 1995. Eine junge Frau – nennen wir sie Nicole – ist schwer verliebt. Sie und ihr Freund Markus haben das erste Mal Sex. Viele weitere Male und Partner sollten noch folgen. Heute könnte Nicole 42 Jahre alt sein, vielleicht gestandene Geschäftsfrau und Mutter, möglicherweise erkrankt an Gebärmutterhalskrebs. Gebärmutterhalskrebs wird in 95 % der Fälle durch die sexuell übertragbaren HP-Viren ausgelöst. Nicole, unser fiktiver Fall, könnte eine von 4.400 Frauen sein, die in Deutschland jährlich an Gebärmutterhalskrebs erkranken, oder eine von 1.600 Frauen, die jährlich an dieser Krankheit sterben. Die gute Nachricht: Durch den Fortschritt in der Medizin hat sich für junge Frauen von heute etwas geändert. Seit 2006 können wir Mädchen vor Gebärmutterhalskrebs schützen. Denn seitdem gibt es die HPV-Impfung. 23.08.2023 Allerdings waren 2020 nur rund die Hälfte der unter 15-jährigen Mädchen geimpft. Damit können wir natürlich nicht zufrieden sein. Bei den gleichaltrigen Jungen ist es noch nicht einmal jeder Fünfte. Und der Blick auf die Jungen ist wichtig; denn einerseits sind sie Übertrager der Viren, und andererseits senkt eine HPV-Impfung für sie auch das eigene Krebsrisiko. HPV-Impfungen, aber auch andere Impfungen wie die gegen Corona sind bedeutende Errungenschaften der Medizin, von denen die Menschheit als Ganzes profitiert. Impfen schützt uns vor lebensbedrohlichen Krankheiten. Wenn möglichst viele Menschen geimpft sind, ist der Schutz für uns alle, für uns als Gemeinschaft besonders hoch. Wir Grünen setzen selbstverständlich auf Prävention und damit auch auf die empfohlenen Impfungen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Idee für weitere Aufklärungskampagnen. Denn es gilt, das Misstrauen gegenüber lebensrettenden Impfungen zu senken und die Motivation für Impfungen deutlich zu erhöhen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch der Idee, den Zugang zu Impfungen so niedrigschwellig wie möglich zu halten, stimmen wir zu. Jedoch, liebe FDP, braucht es an dieser Stelle realitätsnahe Herangehensweisen, die tatsächlich auch umsetzbar sind. Wenn wir junge Menschen erreichen wollen – das ist hier die Zielgruppe –, sind Impfkampagnen an Schulen selbstverständlich naheliegend. Aber wie genau soll das durchgeführt werden? Woher soll das Impfpersonal kommen? (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Das hat man Jahr- zehnte bei der Schluckimpfung in Schulen gemacht!) Wer soll sich an den Schulen um die notwendige – Sie haben es gesagt, Frau Kapteinat – ausgiebige Aufklärung kümmern? Wer soll sich um die Impfzustimmung der Eltern kümmern, die wir hier brauchen? Die Lehrkräfte? Wie stellen wir sicher, dass wir wirklich alle erreichen, auch die Eltern, die kein Deutsch sprechen? Haben wir mehrsprachiges Aufklärungsmaterial und mehrsprachige Kräfte, die die Eltern aufklären? Welche Rolle kann und soll der Öffentliche Gesundheitsdienst spielen? Die Kampagne, die Sie vorschlagen, soll freiwillig für Schulen sein. So weit, so gut.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Klute. Würden Sie sie zulassen?

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Meral Thoms GRÜNE

Am Ende gerne. – So weit, so gut. Aber wie stellen wir sicher, dass gerade an Schulen, die vor großen Herausforderungen stehen, Landtag solche Programme durchgeführt werden? Wie stellen wir sicher, dass wir keinen jungen Menschen außen vor lassen, nur weil seine Schule nicht mitmacht, weil seine Schule keine Zeit hat, weil Kräfte fehlen? Noch eine Frage an die FDP: Warum sollten nur HPV-Impfungen an Schulen durchgeführt werden, also Impfprogramme für HPV-Impfungen? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Weil da die Quote besonders niedrig ist!) Schauen wir auf Masern. Bei Masern haben wir in Deutschland noch immer keine Herdenimmunität erreicht. In Deutschland haben wir stets neu ausbrechende Erkrankungsherde. Deshalb steht Deutschland der weltweiten Ausrottung der Masern entgegen. Auch das ist ein Fakt. Also, liebe FDP: Wir sind bei Ihnen, und wir sehen den Bedarf an Prävention und natürlich auch an Aufklärung über notwendige Impfungen. Aber wir haben, wie hier erwähnt, zahlreiche Fragen in Bezug auf die Umsetzung und mit Blick auf die wichtige Gesundheitsgerechtigkeit. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Und jetzt stimmen Sie, wie angekündigt, der Zwischenfrage des Kollegen Klute zu?

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Meral Thoms GRÜNE

Ja, natürlich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Klute.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, liebe Frau Kollegin. – Als Vater zweier Töchter ist es, ehrlich gesagt, gar nicht so einfach, an der Stelle zuzuhören. Es sei die Frage erlaubt, wenn Sie Zweifel haben, dass genügend Impfpersonal da ist, um Impfungen an unseren Schulen durchzuführen, wie wir das übrigens schon seit Jahrzehnten immer wieder hatten: Woher nehmen Sie dann den Optimismus, die viel zu niedrige Impfquote auf andere Weise irgendwo außerhalb von Schulen erhöhen zu können? Sie setzen ja offensichtlich ausschließlich auf außerschulische Impfungen. Wenn Sie Zweifel haben, dass es genügend Personal für Impfungen in Schulen gibt, woher nehmen Sie den Mut, überhaupt die Impfquote steigern zu können? (Beifall von der SPD und der FDP) 23.08.2023

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Meral Thoms GRÜNE

Vielen Dank für die Frage, Herr Klute. Ich denke, die Fragen sind sehr berechtigt, wie man solch eine große Impfkampagne umsetzen kann und wie man gewährleisten kann, dass wirklich jeder junge Mensch, wenn wir das an Schulen machen, die Chance hat, an dieser Impfkampagne teilzunehmen. Die Fragen sind berechtigt: Wie können wir hier die Eltern aufklären? Sind die Kräfte, die wir an den Schulen haben, die wir rekrutieren können, und unser Öffentlicher Gesundheitsdienst mehrsprachig? Sind die Materialien mehrsprachig? (Thorsten Klute [SPD]: Ja, wofür sind sie denn da?) Wir sind nicht so blauäugig, zu sagen, dass wir das machen, sondern gehen, wie ich gesagt habe, gemeinsam in den Ausschuss. Wir thematisieren diese offenen Punkte und werden daran arbeiten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Wie Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein dürfte, ist eine Kurzintervention von der Kollegin Schneider angemeldet. Sie können sie hier am Redepult beantworten oder auch von Ihrem Platz. Die Kollegin Schneider hat jetzt für 90 Sekunden das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Kollegin, Sie haben unter anderem ausgeführt, dass wir bei Masern immer noch keine Herdenimmunität haben. Mit Blick auf die Geschichte dieses Hauses muss ich sagen: Das liegt auch daran, dass Ihre langjährige grüne Gesundheitsministerin jegliche Initiative zur Masernimpfung in diesem Haus hat ablehnen lassen. – Dies für Sie zur Info. (Beifall von der FDP und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Ich bin mir sicher, dass Schulen das gemanagt bekommen. Und wenn nur 90 % der Schulen mitmachen möchten, erreichen wir 90 % der Kinder. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Kinder haben sicher auch die Möglichkeit, sich in einer anderen Schule impfen zu lassen, wenn ihre Schule es definitiv nicht möchte. Ich erinnere jetzt einfach einmal daran, dass es früher – ich komme aus Baden-Württemberg; Kollegin Freimuth sagt, dass es das auch in Nordrhein-Westfalen gab – flächendeckend an Schulen für Mädchen die Rötelnimpfungen gab, was überhaupt kein Problem war und auch auf freiwilliger Basis erfolgte. Das müssten wir doch in NRW mit HPV auch hinkriegen. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben jetzt 90 Sekunden lang die Möglichkeit, zu erwidern.

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Meral Thoms GRÜNE

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider, für die Kurzintervention. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal zu betonen, dass uns wirklich wichtig ist, dass wir Gesundheitsgerechtigkeit haben und alle jungen Menschen die Chance haben, durch diese Impfung erreicht zu werden – gerade auch solche an Schulen mit besonderen Herausforderungen, wo wir einen Fachkräftemangel haben und nicht sicherstellen können, dass wir die notwendigen Aufklärungsmaterialien und die notwendige, um das noch einmal zu sagen, möglicherweise mehrsprachige Aufklärung haben. Sie wissen, wie hoch der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit internationalen Wurzeln an unseren Schulen ist. Das müssen wir also gut diskutieren: Haben wir hier die gleichen Chancen für alle an Schulen? Deswegen freue ich mich – ich sage es noch einmal – auf die Debatte im Ausschuss, die sicherlich sehr lebhaft wird. Sehr gut! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Sie tragen mit dazu bei!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Thoms. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vielen frei flottierenden Halb- und Unwissen auch in dieser Debatte ist es vielleicht gut, dass wir auch zu so später Stunde noch mal einen kurzen, vielleicht manchmal gruseligen, aber auf jeden Fall bunten Exkurs ins Reich der sexuell übertragbaren Krankheiten wagen. Das Allermeiste ist sehr gut mit einem Kondom abgefrühstückt. Beim HPV-Virus – Akronym für Humanes Papillomavirus – ist das allerdings nicht der Fall. Dort gibt es durch das Kondom nur einen geschätzten Schutz von rund 50 %. Insgesamt ist das Virus ein sehr schwieriges, weil es ungefähr 200 bisher entdeckte Typen gibt, die eine Wirkung auf den Menschen haben, mindestens 40 davon auch mit Krankheitswert. Rund 80 % der Menschen haben im Alter irgendwann mal eine Infektion mit dem HPV-Virus hinter sich gebracht. Sie sehen daran: Nur ein ganz kleiner Bruchteil der Menschen, die mal eine Infektion damit hatten, wird dann hinterher auch schwer krank. Das HPV-Virus bzw. die -Familie löst vor allen Dingen die meisten Warzenerkrankungen am Menschen 23.08.2023 aus – sei es die Warze am Fuß, seien es Genitalwarzen verschiedenster Art. Sie sind alle durch HPV ausgelöst. Nur ein sehr kleiner Teil davon ist onkogen. Da HPV in Deutschland nicht meldepflichtig ist, wissen wir auch gar nicht genau, wie viele Menschen tatsächlich von onkogenen Stämmen befallen sind. Wir wissen nur, dass rund 8.000 Krebserkrankungen pro Jahr wahrscheinlich durch HPV ausgelöst werden. Dabei sind vor allen Dingen die Gruppen Gebärmutterkrebs im Fokus, aber genauso auch – deswegen sind Jungen auch nicht zu vernachlässigen – Penis- oder Analkarzinome und zunehmend mit sich ändernden Praktiken auch Kehlkopfkrebs. Auch davor warnen mittlerweile viele Otorhinolaryngologen, also HNO-Ärzte, und sagen, dass man das auch nicht vernachlässigen darf. Daher ist es gut, dass man jetzt gegen einige Hochrisikogruppen, und zwar 16 und 18, impfen kann. Allerdings – es ist vielleicht wichtig, das in dieser Debatte noch mal zu betonen – bietet das nur einen Schutz gegen genau diese Gruppen, also keinen vollständigen Schutz. Sie machen zwar die meisten Infektionen in dem Bereich aus. Aber es gibt noch weitere Gruppen – immerhin zwölf an der Zahl –, die auch unter Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Daher sollte man trotz erfolgter Impfungen dringend weiterhin an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Auch hier von dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, man würde mit einer Impfung zu 100 % geschützt sein, ist sogar eher gefährlich. Man sollte also weiterhin den Gynäkologen bzw. den Arzt aufsuchen, insbesondere bei einem Verdachtsfall. Ebenfalls ist es, wie ich schon ausführte, bei 8.000 Krebserkrankungen so, dass die Number Needed to Treat sehr hoch ist. Sie müssen also sehr viele Menschen impfen, um tatsächlich einen gefährlichen Fall zu bekämpfen. Eine Massenimpfung, wie sie in Frankreich geplant ist – auch dort durch die liberale Partei –, ist daher nur bedingt sinnvoll. Man kann darüber diskutieren. Auf der anderen Seite gibt es aber sicherlich viele andere Punkte, an denen man eher ansetzen kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die therapeutische Impfung im Zulauf ist. Sie ist aktuell in der Erprobung – noch in den Stadien der Tierversuche; aber es gibt sehr gute Erfolgsaussichten. Daher wäre dies eine Maßnahme, die, wenn sie in die Praxis kommt, schon längst überholt sein könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Personaleinsatz hoch und der Öffentliche Gesundheitsdienst sehr stark belastet ist, muss man sicherlich darüber diskutieren, ob das der richtige Weg ist, um eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu erreichen. Landtag Nichtsdestotrotz: Sie fordern des Weiteren eine Informationskampagne. Ich habe versucht, in einem absoluten Schnellabriss auch für Sie heute Abend einige Informationen zusammenzupanschen und Ihnen zu präsentieren. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, auch in der Allgemeinbevölkerung kundzutun, was das HPV-Virus überhaupt ist, wogegen man impfen kann und warum das gut ist. Insofern sind Teile Ihres Antrags in jedem Fall gut. Ob man am Ende zu der Conclusio kommt, diese Form der Massenimpfung an den Schulen durchzuführen, ist die Frage. Aber darüber können wir sicherlich noch im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Gorißen in Vertretung von Herrn Minister Laumann. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Antrag der Fraktion der FDP wird ein wichtiges Thema angesprochen. Dennoch lehnen wir diesen Antrag, der sich auf freiwillige Schulimpfungen bezieht, ab. Es handelt sich natürlich um ein Thema, welches wir weiter im Blick behalten sollten. Aber die Erhöhung der HPV-Impfrate ist bereits ein Anliegen der Landesregierung. Es existieren auf Landesebene vielfältige Aktivitäten, die genau dieses Ziel verfolgen. Wir haben darüber in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu dem gleichen Thema berichtet. Humane Papillomviren sind an der Entstehung verschiedener Krebsarten beteiligt. Dazu gehören zum Beispiel der Gebärmutterhalskrebs, aber auch Krebsarten im Mundraum oder an den Geschlechtsorganen. Eine frühzeitige Impfung noch vor dem ersten Sexualkontakt kann nahezu alle Krebserkrankungen in diesem Zusammenhang verhindern. Nichts anderes darf unser Ziel sein, als die Entstehung von Krebs zu verhindern und nicht erst dann, wenn es zu spät ist und sich schon Krebs entwickelt hat, zu agieren. Nicht ohne Grund empfiehlt die STIKO daher allen Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren eine Impfung. Die Impfraten sind in den letzten Jahren angestiegen, aber für einen flächendeckenden Schutz nach wie vor zu gering. Fachleute gehen davon aus, dass für den flächendeckenden Schutz eine Impfquote von 70 % notwendig wäre. Deshalb ist die Aufklärung so wichtig. Sie sollte sich direkt an die Jugendlichen richten. Ein gutes Beispiel 23.08.2023 sind die Angebote der Youthworker in Nordrhein-Westfalen. Sie informieren junge Menschen vor allem in Schulen rund um alle Themen zur sexuellen Gesundheit. Dazu gehört natürlich auch die HPV-Impfung. Besonders gespannt sind wir in diesem Zusammenhang auf ein geplantes Projekt der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen, das durch unser Landeszentrum Gesundheit finanziert werden soll. Dabei geht es um eine Informations- und Aufklärungskampagne für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4 bis 13 sowie deren Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte. Es sind Informationsveranstaltungen im Dialog mit den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten und Lehrkräften an Schulen geplant. Die Fraktion der FDP fordert mit ihrem Antrag die Einführung eines landesweit koordinierten Programms zur freiwilligen Impfung gegen HPV an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Wir halten von solchen Schulimpfprogrammen wenig. Schule muss ein geschützter Raum bleiben, in dem es ohne Druck von außen möglich ist, sich zu informieren und auf dieser Basis für oder gegen eine Impfung zu entscheiden. Es kann immer auch Gründe dafür geben, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Unverträglichkeiten sind hier nur ein Aspekt. Eine Thematisierung von Impfungen an Schulen kann daher nur ein erstes Informationsangebot darstellen, nicht aber ein individuelles Aufklärungsgespräch durch eine Ärztin bzw. einen Arzt ersetzen. Denn nur durch ein solches kann jeder für sich die richtige Entscheidung für die eigene Gesundheit treffen. Auch dies ist zu berücksichtigen, bevor eine Einführung solcher Impfprogramme gefordert wird. Es wird deutlich: Es gibt bei uns im Land bereits zahlreiche Bemühungen, die eine Erhöhung der HPV-Impfquote zum Ziel haben. Vielfach gehen sie deutlich weiter als der durch die Fraktion der FDP hier vorgeschlagene Ansatz. Wir sollten die Wirkung dieser Programme abwarten und dann entscheiden, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5426 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt Landtag dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 14 Invasive Tierarten endlich wirksam bekämpfen – heimische Ökosysteme schützen – Auswirkungen auf Natur, Mensch und Wirtschaft ganzheitlich erfassen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5417 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Schalley das Wort.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Was kommt unangemeldet und unerwünscht nach Deutschland? Was wurde häufig aus wirtschaftlichen Erwägungen hier eingeführt? Und was entpuppt sich nach der Heimischwerdung als Problem für die ursprünglich ansässigen Populationen? Genau: Ich rede von invasiven Tierarten. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ist das eklig! Ist das eklig!) Invasive Arten sind eine der zahlreichen negativen Begleiterscheinungen der Globalisierung. Sie verändern unsere Ökosysteme derart, dass die heimische Biodiversität massiven Schaden nimmt und ursprünglich ansässige Arten komplett verdrängt werden können. Laut Weltbiodiversitätsrat gehören invasive Arten zu den fünf Hauptursachen des weltweiten Artensterbens. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nummer eins ist der Klimawandel!) Ein Fünftel der Erdoberfläche ist von invasiven Arten bedroht. Und es ist nicht der Klimawandel, sondern der globale Warenverkehr, der sie zu uns bringt. Auch das mit dem Globalismus einhergehende Streben nach immer mehr Vernetzung muss dabei endlich kritisch hinterfragt werden. Daher brauchen wir mehr robusten Regionalismus statt fragiler Globalisierung. (Beifall von der AfD) Was passiert derweil? Es geht noch schneller in die entgegengesetzte Richtung. Ambitionierte Infrastrukturprojekte wie Chinas neue Seidenstraße müssen endlich auch als Brandbeschleuniger solcher Bioinvasionsprozesse wahrgenommen werden. Statt die 23.08.2023 Belastung durch invasive Arten zu reduzieren, werden hier sogar neue Wege für die Ausbreitung von noch mehr invasiven Arten geschaffen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Darum ist gerade in Europa mit seinen vergleichsweise laxen Regelungen mehr strikter Präventionsbedarf gegeben. Die sogenannte Unionsliste der EU führt zwar invasive Arten, die zur Bekämpfung freigegeben sind. Aber die Aufnahme in diese Liste folgt langwierigen Prüfprozessen. Dieses träge System muss angesichts der hohen Dynamik, die bei den eingeschleppten Arten weiter anhält, versagen. Das Management invasiver Arten wird nicht reichen. Tatsächlich werden die Missstände nur teuer verwaltet. Die Schäden durch invasive Arten sind nicht nur abstrakt zu benennen; auch in klingender Münze kann man sie beziffern. Laut Senckenberg Forschungsinstitut waren es 116 Milliarden Euro in der EU in den vergangenen 60 Jahren. Deutschland gehört mit über 8 Milliarden Euro zu den besonders betroffenen Ländern. Was die Höhe der finanziellen Schäden angeht, werden invasive Arten nur von Stürmen übertroffen. Als wäre das noch nicht genug, sind die Schäden invasiver Arten für den Zeitraum seit der Jahrtausendwende im Vergleich zu den Schäden im Zeitraum von 1980 bis 1999 um 700 % gestiegen. Studien prognostizieren sogar, dass es bis 2040 zu einem weiteren massiven Anstieg insbesondere bei den ohnehin besonders kostspieligen Arten kommen wird. Wen diese Zahlen noch nicht genug schockieren: Indirekte Kosten wie Gesundheitsschäden, eingeschleppte Krankheiten oder ökologische Schäden sind hierbei nicht einmal mit einberechnet. Überhaupt werden nur für 2 % der in der EU bekannten invasiven Arten die verursachten Kosten überhaupt ermittelt. Daher fordern wir ein artspezifisches Monitoring der Schäden durch die Bioinvasoren. Das ist zum Beispiel im Hinblick auf potenzielle Ernteeinbußen wichtig, aber auch im Hinblick auf den Erhalt der heimischen Artenvielfalt. Jede verdrängte heimische Art macht unser Ökosystem fragiler. Dies muss stets mitgedacht werden. Die Gefahren durch invasive Arten sind bekannt. Wenig ist aber darüber bekannt, wieso manche Arten invasiv werden und andere Neozoen in das bestehende Ökosystem integriert werden können. Darum fordern wir eine Potenzialanalyse, um ein Frühwarnsystem zum Erkennen invasiver Arten zu schaffen. Wie beschrieb es einst Hans Kasper in der FAZ? „Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut allmählich Vernunft annimmt.“ Landtag Am Beispiel der Nutria lässt sich dieses Zitat sehr gut veranschaulichen. Die Niederländer wissen, dass es für den Fall des Falles besser ist, Deiche zu bauen und diese zu schützen – besonders vor den Nutrias, die die Deiche nämlich unterhöhlen und damit Fluten verursachen können. Daher wurde die Nutria so konsequent bejagt, dass sie erfolgreich wieder entfernt wurde. Ironie der Geschichte: Die Nutria als invasive Art taucht in den Niederlanden nur noch im Grenzland auf – als eingewandertes Problem aus Nordrhein-Westfalen. Hier glaubt man offenbar, dass die Nutria-Flut allmählich Vernunft annimmt. Wenn erfolgreiche invasive Arten wie die Nutria keine natürlichen Fressfeinde mehr haben, muss diese Aufgabe daher umso konsequenter der Jäger übernehmen, dem eine Ausweitung des Jagdrechts zugestanden wird, dem Fangprämien angeboten werden und dem zuletzt ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen wird. Bisher geschah – bis auf punktuelle Maßnahmen wie der lokalen Entnahme – kaum etwas Präventives gegen invasive Arten. Es fehlt sogar der politische Wille, die invasiven Arten wieder aus dem Ökosystem zu entfernen. Man argumentiert mit einer trivialen Kosten-Nutzen-Rechnung: Der Aufwand und die Kosten seien zu hoch, und man könne die etablierten invasiven Arten ohnehin nicht wieder entfernen. Der Autor und Umweltaktivist Michael Beleites bezeichnete die rasante Verbreitung von invasiven Arten als „Immunschwäche unserer Ökosysteme“. Wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um dieses Immunsystem zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Hansen.

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Klaus Hansen CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, kamen mir einige Passagen doch schon sehr bekannt vor. Auf der Internetseite des LANUV habe ich sie dann auch sehr schnell wiedergefunden. Dann habe ich mich darüber gewundert, dass Sie als Antragsteller die beim LANUV gefundenen Informationen aber auch nur lückenhaft in Ihren Antrag hineingeschrieben haben. Ich werde jetzt nicht auf die Falschbehauptungen Ihres Antrags eingehen und das aufzeigen. Mir ist an dieser Stelle wichtig, dass Fakten zur Sprache kommen, wenn es um die Bekämpfung von invasiven Tierarten in Nordrhein-Westfalen geht. Da möchte ich nur exemplarisch fünf Punkte für das Protokoll klarstellen und festhalten lassen. 23.08.2023 Erstens. Spätestens seit der Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Rio de Janeiro 1992 bekämpfen wir als Staaten invasive Tier- und Pflanzenarten. Zweitens. Damals haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, man müsse – ich zitiere – „soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder andere Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen“. Drittens. Mit der Verordnung (EU) 1143/2014 des Europäischen Parlaments schufen die Mitgliedsstaaten auf dieser Grundlage neben den bereits vorher rechtsgültigen allgemeinen Zielen und Normen rechtsverbindliche Vorschriften zu dem europaweit einheitlichen und konkreten Vorgehen gegen invasive, gebietsfremde Arten. Diese Vorschriften werden stets weiterentwickelt, angepasst und fortgeschrieben. Viertens. Diese Verordnung wird von uns in Nordrhein-Westfalen umgesetzt, und zwar auf allen Ebenen unseres Staates. Fünftens. Bereits damals sind auf dieser Grundlage sogenannte Management-Maßnahmen nach Art. 19 dieser Verordnung entwickelt worden, die auch eine Kosten-Nutzen-Analyse vorsehen. Damit können die Effektivität der Maßnahmen festgestellt und gegebenenfalls mit neuen Maßnahmen korrigiert werden. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass wir in Nordrhein-Westfalen Deutschland und der EU invasive Tierarten seit Jahren bekämpfen. In Ihrem Antrag wird daher nichts Neues gefordert, was wir nicht bereits gegen invasive Tierarten machten. Das Merkmal einer invasiven Tierart ist es, dass sie sich hier gut akklimatisiert, andere Arten verdrängt und sich schwer bekämpfen lässt. Gerade das macht es aber auch schwer, diese Tierarten zu bekämpfen.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, es liegt der Wunsch einer Zwischenfrage des Kollegen Schalley vor. Würden Sie sie zulassen?

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Klaus Hansen CDU

Ja, Augenblick. Zwei Sätze noch; dann bin ich fertig. Dann können wir das tun. In dieser vorliegenden Form ist der Antrag heute abzulehnen. Wir stimmen jedoch der Überweisung in den Fachausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Knapp drei Sätze. – Herr Kollege Schalley, Sie haben jetzt das Wort für die Zwischenfrage.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie preisen die Errungenschaften der Landesregierung bei der Bekämpfung invasiver Arten an und verweisen auch auf die internationalen Verpflichtungen. Wie viele invasive Arten wurden aus dem Ökosystem in NRW wieder entfernt?

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Klaus Hansen CDU

Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Dafür brauchen wir die Fachleute des Ministeriums. (Zacharias Schalley [AfD]: Null!) Ich kann Ihnen nur das sagen, weil ich es nicht genau weiß und Ihnen nichts Falsches sagen möchte. Sage ich drei, ist es nicht richtig. Sage ich fünf – keine Ahnung. Ich kann Ihnen das nicht beantworten, aber dafür haben wir gleich unseren Minister Krischer vom Fachministerium hier, (Zuruf von der SPD) der Ihnen das mit Sicherheit beantworten kann. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Hansen. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Schneider.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle AfD-Antrag zu diesem Thema klingt bereits gemäßigter als bei dem ehemaligen Fraktionskollegen Dr. Blex. Die restliche Diskussion führen wir im Ausschuss. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir zu. – Glückauf und Gottes Segen. (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: So ist es!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Kaiser.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Und jährlich grüßt das Murmeltier: Nach 2018 und 2019 ist das wieder einmal ein Antrag der AfD zum Thema „Neozoen“. In diesem Antrag steht nichts Neues, und es wäre schön, wenn es die AfD mit dem Naturschutz ernst meinen würde. 23.08.2023 So ist es aber leider nicht. Mit dem Sprachgebrauch in Ihrem Antrag geht es Ihnen wieder nur um eine populistische Stimmungsmache und um das Schüren von Ängsten gegen das Fremde, aber nicht um eine Verbesserung des Naturschutzes. Ich könnte jetzt ein paar Punkte nennen. An dieser Stelle macht das aber keinen Sinn, denn wir verweisen den Antrag in den Ausschuss und werden dort die Debatte führen. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir daher zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Es lag noch eine Zwischenfrage vor, Herr Kollege. – Diese Zwischenfrage lehnen Sie ab. Somit danke ich Ihnen für Ihren Wortbeitrag. – Wir kommen zum Redner von der FDP-Fraktion Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD fordert, invasive Arten aus dem heimischen Ökosystem dauerhaft zu entfernen und die finanziellen Mittel dafür zu erhöhen. Die AfD will auch ein Monitoring erstellen, um wirtschaftliche Schäden durch invasive Arten zu ermitteln und deren Bekämpfung zu erleichtern. Das heißt, die Abschottungsphantasien der AfD machen nun auch vor der Tier- und Pflanzenwelt nicht halt. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Einwanderung von Arten hat es immer schon gegeben, und nicht jede eingewanderte Art ist für das heimische Ökosystem generell schlecht. Einige wenige Arten sind jedoch tatsächlich invasiv und stellen ein Problem dar. Aus diesem Grund wurde aber ein hierarchisches Dreistufenkonzept erarbeitet, das auf Prävention, Früherkennung und Kontrolle ausgerichtet ist. Außerdem liefern staatliche und nichtstaatliche Organisationen bereits etliche Informationen zu invasiven Arten und deren Auswirkungen auf die Region und auf das Ökosystem. Diese Daten sind digital und damit jederzeit abrufbar. Die Entnahme von invasiven Arten stellt sich allgemein nicht so leicht dar, wie es der Antrag glauben mag, denn eine dauerhafte Entfernung dieser Arten ist meistens nicht möglich, weil Deutschland keine Insel ist, wie sich das die AfD anscheinend häufig wünscht. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir aber zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Krischer. Landtag Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Kolleginnen und Kollegen im Haus hat dieser Antrag an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert. (Zuruf von der AfD) Hier muss man sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier. Das Murmeltier ist keine invasive Art. Es lebt aber auch nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern es kommt in den Alpen vor. Selbstverständlich sind oder können invasive Arten ein Problem sein. Dieses Thema ist aber ungefähr so alt, wie Menschen durch die Welt reisen und Handel betreiben, weil sie immer wieder Tiere mitgebracht haben. Diese Tiere haben sich dann etabliert, sodass heute an vielen Stellen überhaupt nicht mehr zu unterscheiden ist, was immer hier war und was von den Menschen im Laufe von Jahrhunderten mitgebracht wurde. Für die Pflanzenwelt gilt das noch viel mehr. Natürlich ist die mit dem Thema verbundene Herausforderung mit dem zunehmenden Welthandel und mit zunehmenden Fernreisen größer geworden. Es ist aber so, dass sich nur eine von zehn Tierarten, die sich bei uns etablieren, tatsächlich Schäden verursacht – sprich: invasiv ist – und damit ein wirkliches Problem darstellt. An der einen oder anderen Stelle kann das aber natürlich ein relevantes Problem sein. Deshalb gibt es auch die EU-Verordnung mit einem klaren Handlungskonzept, wie vorzugehen ist. Diese EU-Verordnung besagt, dass die Tiere, die Schäden verursachen, bekämpft werden können. Genau das tun wir auch auf allen staatlichen Ebenen in Nordrhein-Westfalen. Wo invasive Arten Schäden oder große Probleme verursachen, werden sie entsprechend bekämpft. Wo sich neue invasive Arten etablieren, sorgen wir als Landesregierung auch in Kooperation mit anderen staatlichen Institutionen dafür, dass diese Arten bekämpft werden. Das tun wir erfolgreich. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Den Ochsenfrosch, der sich in unserem Land zu etablieren drohte bzw. der sich an einigen Stellen etabliert hat, haben wir erfolgreich bekämpft. Diese in Süddeutschland teilweise sehr problematische Art kommt nach derzeitigem Kenntnisstand jedenfalls in Nordrhein-Westfalen also nicht vor. Die Landesregierung kümmert sich um dieses Thema. Am Ende braucht es daher dieses Antrags nicht, weil wir die Herausforderung der invasiven Arten in adäquater Weise annehmen und dieses Thema von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ordentlich bearbeitet und behandelt wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 23.08.2023

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5417 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4760 – Neudruck erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/4760 – Neudruck – an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5351 erste Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5351 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 17 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5468 erste Lesung Herr Minister Dr. Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5468 an den Rechtsausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an den Hauptausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2021 Unterrichtung des Landesrechnungshofs Drucksache 18/839 23.08.2023 In Verbindung mit: Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2020 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 17/16089 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/5018 Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/5532 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zu den Abstimmungen. Erstens logischerweise über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/5532. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und … (Zuruf von den GRÜNEN: Und FDP! – Die Ab- geordneten der FDP heben die Hand.) FDP. Das hätte mich auch gewundert, denn Sie sind ja auch Antragsteller. (Heiterkeit) Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/5532 angenommen, und die Beschlussempfehlung entsprechend geändert. Wir stimmen zweitens ab: Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/5018 in der soeben geänderten Fassung die festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitenden Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt dem zu? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung in Nummer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/5018 in der soeben genannten Fassung angenommen. Wir stimmen drittens ab. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/5018 in der soeben geänderten Fassung der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2020 Drucksache 17/16089 in Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2022 des Landtag Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2021 sowie den Jahresbericht 2021 Drucksache 18/839 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung die Entlastung zu erteilen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Niemand. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Damit ist der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 19 Wahl von stellvertretenden Schriftführerinnen des Landtags Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5292 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/5292 angenommen. Wir kommen zu: 20 Wahl eines Schriftführers und von stellvertretenden Schriftführern des Landtags Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5323 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe auch hier davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch, deshalb verfahren wir dann so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. 23.08.2023 Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/5323 angenommen. Wir kommen zu: 21 28. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/1356 Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/1356 an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 22 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen 2 BvF 2/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/5458 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/5458, zu dem Normenkontrollverfahren Aktenzeichen 1 BvL 3/22 vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Ich rufe auf: 23 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 10 gemäß § 82 Abs 2 der GO Drucksache 18/5375 Landtag Die Übersicht 10 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/5375 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Ich rufe auf: 24 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/12 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit Übersicht 18/12 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt für die Bestätigung der Beschlüsse des Petitionsausschusses? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/12 bestätigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:18 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 23.08.2023 Landtag Anlage 1 Zu TOP 15 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul

Die Geobasisdaten der amtlichen Vermessungsverwaltung dienen bekanntlich als Raumbezug für viele Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht, Wissenschaft und sind auch für die Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar. Wir alle kennen zum Beispiel die Liegenschaftskataster. Diese Daten gewährleisten in öffentlichen Registern eine rechtssichere Dokumentation des Eigentums an Grund und Boden. Sie müssen folglich auch rechtssicher erhoben werden, bevor sie anschließend in öffentlichen Registern bereitgestellt werden können. In NRW führen derzeit ca. 340 öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (kurz ÖbVI genannt) 80 bis 90% aller dazu erforderlichen hoheitlichen Vermessungen durch. Zudem werden die Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure mit weiteren hoheitlichen Aufgaben wie die Erstellung von amtlichen Lageplänen usw. betraut. Vermessungstechnik und Fachrecht sind bei allen hoheitlichen Aufgaben miteinander zu verknüpfen. Qualifizierung und Engagement ermöglichen diese breite Aufgabenwahrnehmung. Der Fachkräftemangel ist aber auch hier ein akutes Problem sowohl für die Geschäftsstellen der Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure als auch für den Beruf selbst. Ein Drittel aller Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in NRW sind älter als 65 Jahre, das Durchschnittsalter liegt bei 59 Jahren. Das heißt: Viele geben derzeit ihre Öffentliche Bestellung aus Altersgründen auf. Es entscheiden sich aber zu wenig Junge für den Beruf, das Problem kennen wir aus vielen Branchen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in NRW daher von 451 auf mittlerweile unter 340 reduziert. Wir werden den Fachkräftemangel nicht durch ein Gesetz beseitigen können. Wir können aber, neben Nachwuchsförderung und Aufgabenoptimierung, die Rahmenbedingungen flexibler und attraktiver gestalten. Dabei müssen die Anforderungen an die fachlichen Qualifizierungen erhalten bleiben, um auch die Akzeptanz der Beleihung von Privatpersonen mit der Durchführung hoheitlicher Aufgaben nicht zu gefährden. Nordrhein-Westfalen braucht diese qualifizierte Berufsgruppe. 23.08.2023 Daher werden durch dieses Änderungsgesetz insbesondere die Voraussetzungen zur Verbesserung und Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten geschaffen. Damit sollen Einsätze flexibler und Synergieeffekte genutzt werden. Auch Verfahren werden verschlankt, zum Beispiel durch Abschaffung der formellen Erteilung von Vermessungsgenehmigungen. Konsequenterweise wurden die nachgeordneten Vorschriften bereits für diese Ziele vorbereitet. Wir müssen die Entwicklungen natürlich auch weiterhin beobachten, um neue Anforderungen und Lösungen zeitnah und damit wirksam zu berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im Übrigen unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Berufsverbände, der Ingenieurkammer Bau, der Kommunalen Spitzenverbände und der betroffenen Landesbehörden vorbereitet. Diese Zusammenarbeit wird auch für zukünftige Anforderungen und Entwicklungen unverzichtbar sein. Die Nutzung dieser novellierten Vorschriften obliegt aber letztlich den unternehmerischen Entscheidungen jeder Einzelnen und jedes Einzelnen. Landtag Anlage 2 Zu TOP 16 – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich freue mich sehr, dem Landtag heute den Entwurf des Zweiten Änderungsgesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen vorlegen zu können. Ein Änderungsgesetz ist notwendig geworden, weil sich die Krebsregistrierung auf Bundeswie auf Landesebene weiterentwickelt hat. Und das ist gut so. Nordrhein-Westfalen betreibt seit 2005 flächendeckend ein Epidemiologisches Krebsregister und seit 2016 ein Klinisches Krebsregister. Das Landeskrebsregister NRW ist eines der größten Krebsregister in Europa mit aktuell mehr als 10 Millionen Datensätzen. Es werden systematisch alle Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologieund Sterbefallmeldungen zu den in Nordrhein-Westfalen an Krebs erkrankten Patientinnen und Patientinnen sowie den in Nordrhein-Westfalen behandelten Patientinnen und Patienten erhoben. Leider ist Krebs aber immer noch eine der größten medizinischen Herausforderungen. Jährlich erkranken in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Menschen neu an Krebs und Krebs bleibt die zweithäufigste Todesursache. Das ist mit viel Leid für die Betroffenen und ihre Familien verbunden. Das Krebsregister liefert uns verlässliche Daten über das Auftreten der Erkrankung in der Bevölkerung, Behandlungsverläufe und die Wirksamkeit der Therapien. Auf dieser Grundlage können Therapien weiterentwickelt, die Qualität einzelner Kliniken und Einrichtungen abgebildet und den Patientinnen und Patienten Informationen zu Behandlungsfällen zur Verfügung gestellt werden. Das Landeskrebsregister NRW nimmt hier eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Ein Geburtsfehler der Krebsregistrierung lag auf Bundesebene darin, dass die Krebsregisterdaten der Länder bislang nicht ohne weiteres auf Bundesebene zusammengeführt werden konnten. Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 21. August 2021 sind die Voraussetzungen nunmehr geschaffen worden. Die Landeskrebsregister sind seit Anfang des Jahres verpflichtet, einmal im Jahr einen Datensatz an das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut in Berlin zu übermitteln. 23.08.2023 Gleichzeitig wurden auf Bundesebene die Dokumentationsstandards aktualisiert und der onkologische Basisdatensatz Version 3.0 zur gesetzlichen Grundlage der Datenlieferung gemacht. Der aktualisierte Datensatz berücksichtigt in besonderer Weise die Informationsbedarfe der onkologischen Forschung und ist für alle Länder verbindlich. Des Weiteren wurde seitens des Bundesgesetzgebers im Rahmen einer Änderung des § 25a SGB V das Verfahren zum Abgleich der Daten der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Landeskrebsregister neu geregelt, um diese Programme besser auswerten zu können. Und der Bundesgesetzgeber hat richtigerweise entschieden, dass auch Hauttumore, die sich häufig prognostisch ungünstig entwickeln, künftig an die Krebsregister zu melden sind und von Bundesseite vergütet werden. Diese und weitere Änderungen müssen in den Landesgesetzen zur Krebsregistrierung umgesetzt werden. Dies ist mit dem vorliegenden Zweiten Änderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen geschehen. Zugleich wurde das Änderungsgesetz zum Anlass genommen, um Regelungstatbestände anzupassen, die sich im Rahmen der praktischen Arbeit des Landeskrebsregisters aus unterschiedlichen Gründen als änderungs- und klarstellungsbedürftig erwiesen haben. Insbesondere habe ich entschieden, bei der Landeskrebsregister gGmbH, die im Rahmen einer Beleihung die Aufgaben der Krebsregistrierung für das Land wahrnimmt, einen Aufsichtsrat zu etablieren. Dies ist grundsätzlich für landeseigene Gesellschaften vorgesehen, soll aber auch das Landeskrebsregister und seine Rolle im Gesundheitswesen stärken. Das Änderungsgesetz sieht daher die Möglichkeit vor, einen Aufsichtsrat zu bilden und konkretisiert die Aufgaben im Sinne einer strategischen Weiterentwicklung der Krebsregistrierung unter Beteiligung aller Interessensgruppierungen. Damit einhergehend werden sich auch die Aufgaben des Beirats des Landeskrebsregisters verändern. Die geplanten Änderungen sind mit den Betroffenen abgestimmt worden und werden von diesen begrüßt. Das Krebsregister bleibt ein Flaggschiff in Nordrhein-Westfalen. Die Krebsregistrierung ist aber kein Selbstläufer und sie muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Insbesondere werden wir uns darum kümmern müssen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um bundesweit automatisierte Schnittstellen zwischen Landtag den Landeskrebsregistern und den Praxisverwaltungssystemen bzw. den Krankenhausinformationssystemen zu etablieren. Nur so können wir den Aufwand der Datenübermittlung für die meldepflichtigen Einrichtungen und Ärzte klein und die Datenqualität hochhalten. Auch die Verknüpfung der Krebsregisterdaten mit anderen Gesundheitsdaten, zum Beispiel zur Abbildung von gleichzeitig zwei oder mehr Erkrankungen (Komorbiditäten), bleibt eine wichtige Herausforderung. Ich als Gesundheitsminister bin aber sehr froh, dass wir eine so gut funktionierende Krebsregistrierung in Nordrhein-Westfalen haben, die sich den Herausforderungen stellt. 23.08.2023 Landtag Anlage 3 Zu TOP 17 – Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Benjamin Limbach

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führt die Landesregierung notwendige Regelungen ein, die den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern auf Landesebene ergänzen. Das Landesgesetz knüpft an die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes an, das diesen Bereich weitgehend abschließend regelt und damit die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union umsetzt. Aufgrund der Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes konnten auf Bundesebene aber keine Vorgaben für die Einrichtung von internen Meldestellen bei Gemeinden und Gemeindeverbände getroffene werden, weil der Bund nicht befugt ist, Aufgaben unmittelbar an Gemeinden und Gemeindeverbände zu übertragen. Das Bundesgesetz enthält daher eine eng begrenzte Öffnungsklausel zugunsten der Länder, an die dieses Gesetz anknüpft. Worum geht es in dem Gesetzgebungsvorhaben? Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber müssen Ansprechstellen haben, an die sie sich wenden können, um auf Verstöße aufmerksam zu machen. Nach der Richtlinie sind daher grundsätzlich alle Beschäftigungsgeber – auch öffentliche – verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, an die sich die bei ihnen beschäftigten hinweisgebenden Personen auf einfachem Weg wenden können, wenn sie Verstöße gegen die im Hinweisgeberschutzgesetz im Einzelnen aufgeführten Rechtsvorschriften melden. In Umsetzung des Bundesgesetzes und der EU-Richtlinie führt der Gesetzentwurf diese Verpflichtung auch für Gemeinden und Gemeindeverbände ein, macht zugleich aber von den dort möglichen Ausnahmen Gebrauch, um auf die Bedürfnisse kleinerer Gemeinden und Gemeindeverbände Rücksicht zu nehmen. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Gesetzentwurf zu sehen, der im Kern die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für Hinweisge-23.08.2023 berinnen und Hinweisgeber verpflichtet. Von der Pflicht erfasst werden neben den Städten, Gemeinden und Landkreisen auch der Regionalverband Ruhr und die kommunalen Zweckverbände sowie alle sonstigen Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden oder Gemeindeverbänden stehen. Die durch den vorliegenden Gesetzentwurf verpflichteten internen Meldestellen der kommunalen Beschäftigungsgeber sollen die gleichen Pflichten haben wie diejenigen Meldestellen der durch Bundesrecht verpflichteten Beschäftigungsgeber. Um diesen Gleichlauf zu erreichen, verweist der Gesetzentwurf für die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestellen auf die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Für kleinere Gemeinden ist eine angemessene und ressourcenschonende Umsetzung der Verpflichtungen aus der Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union sicherzustellen. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten werden im Gesetzentwurf daher – unter Nutzung der insoweit vorgesehenen Ausnahmeregelungen der Richtlinie – von der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen ausgenommen. Ergänzend soll ferner eine Erleichterung dadurch erzielt werden, dass interne Meldestellen auch im kommunalen Bereich gemeinsam oder durch gemeinsame Behördendienste betrieben werden können. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem eine Änderung des Landesbeamtengesetzes. Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen sollen bei Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht – wie üblich – verpflichtet sein, sich zunächst an ihre Dienstvorgesetzten zu wenden. Dementsprechend befreit der Gesetzentwurf sie von der Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges. Da das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, bedarf es nun auch auf Landesebene einer zeitnahen Umsetzung. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf.

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