Dr. Marcus Optendrenk
Dazu darf ich zwei Vorbemerkungen machen. Die eine Vorbemerkung ist: Das, was wir in der Verlängerung des Programms gemacht haben, das auf ein Jahr angelegt war – Sie haben mehrfach gefragt, wo denn im Gesetz- und Verordnungsblatt, im Ministerialblatt das alles schon veröffentlicht ist –, ist vor dem 31.12. veröffentlicht worden; insofern war Ihre Sorge zum Glück nicht berechtigt. Es ist ein auf ein Jahr begrenztes Programm gewesen. Ich habe am 02.11. hier die Einschätzung abgegeben, dass wir damit noch sehr weit kommen werden, aber in einer Situation, in der ich natürlich auch nur sagen konnte, was nach dem bisherigen Mittelabfluss dasjenige ist, was wir haben. Wir haben tatsächlich an dem Tag, an dem das Kabinett entschieden hat, den aktuellsten Stand – aber den habe ich damals nicht vorliegen gehabt, weil es gar nicht um die Frage ging, woher das mit den Selbstbewirtschaftungsmitteln kommt – vorgetragen. Da waren wir bei einem Antragsstand von etwa 323 Millionen Euro. Das war der Antragsstand. Wir haben am 21.06. einen Kabinettsbeschluss bekommen, und danach ist ausgewertet worden – weil diese ganzen Spar- und Umschichtungsoperationen da auch relativ kurzfristig erst im Kabinett beschlossen worden sind –, wie wir jetzt damit umgehen. Ich kann aber jemandem nur Vertrauensschutz gewähren, wenn ich weiß, an welcher Stelle ich gegebenenfalls ein Vertrauen sonst nicht erfüllen kann. Vor dem 21.06. konnte ich Ihnen an keiner Stelle sagen, dass da jetzt ein Förderprogramm im Einzelplan 20 ist, das in entsprechender Weise unter diese Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel fällt. Das heißt, sowohl am 02.11.2022, auf den Sie immer rekurrieren, als auch sogar am Tag des Kabinettsbeschlusses hätte ich Ihnen nicht sagen können und damit keinem Bürger sagen können, dass wir nicht 400 Millionen Euro ausschütten, weil mir die Erklärung, dass das der einzige Titel des Einzelplans 20 ist, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Wir haben in unmittelbarem Nachgang zum 21.06. die Auswertung vorgenommen, welche Selbstbewirtschaftungsmittel der Einzelplan 20 beinhaltet. Umgekehrt wissen wir – das ist die zweite Bemerkung –, dass wir den Menschen immer gesagt haben, dass bei 400 Millionen Euro Schluss ist. Damit besteht immer das Risiko, dass es sich um kein durchlaufendes Programm handelt. Das heißt, bei Verzögerungen bei den Grundstücksgeschäften, Landtag beim Notartermin und Ähnlichem hätte die Klappe zu jedem Zeitpunkt in jeder Weise fallen können. Dass das die Menschen enttäuscht und sie darauf reagieren, wie auch wir beide reagieren würden, ist für mich völlig klar. Wir wollten aber genau nicht, dass das passiert, was bei einer anderen großen Förderbank geschehen ist, wo ein Minister etwas anderes gemacht hat, als wir jetzt machen, was zu einer sehr berechtigten Verdrossenheit sowie zu einer erheblichen Rücknahme von Investitionen geführt hat. Unsere bewusste Entscheidung war deshalb, für den Zeitraum zwischen dem 21.06. und dem 14.07. einen Mechanismus zu wählen, bei dem der Vertrauensschutz möglichst maximal ist. Darüber hinaus haben Sie zwei Komponenten: Jeder, der beim Notar war, kann den Vertrag noch einreichen, egal, wie lange die von der Finanzverwaltung benötigte Vorlaufzeit für die Übersendung des Grunderwerbsteuerbescheids ist. Wenn Sie anschließend ein paar Wochen brauchen, um den Antrag einzureichen, bleibt dennoch der 30.06.2024. Weil wir als Landesregierung diesen Vertrauensschutz hochhalten, nehmen wir in Kauf, dass wir die 60 Millionen Euro nicht in Gänze erwirtschaften können und es dann eine andere Deckung geben muss. Ich denke von daher, dass wir das in der Abwägung zwischen dem hohen Gut, das Sie genannt haben, und dem Beschluss, dass wir den Haushalt in diesen schwierigen Zeiten so ausgleichen müssen, damit das für alle fair ist und die Prioritäten bei den Kindern, der Jugend und den Familien liegen, in dem diskutieren Maße möglichst gut gemacht haben.
