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Ralf Witzel

FDP 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Herr Innenminister Reul, nach meinem Kenntnisstand ist geplant, das Polizeigesetz zu ändern, um die Gebühren für polizeiliche Maßnahmen zukünftig einheitlich in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu regeln, anstatt sie wie bisher in verschiedenen Gesetzen zu verankern. Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, einen deklaratorischen Verweis auf das Gebührengesetz einzuführen, um die Gebührentatbestände klarer und besser zugänglich zu machen. Der Verweis auf § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz wird gestrichen. Trotzdem ist diese Änderung nach meiner Kenntnis bisher noch nicht in Kraft getreten. Deshalb meine Frage an Sie: Wie sollen in der Zwischenzeit wirksame Gebührenbescheide für den unmittelbaren Zwang erstellt werden?

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