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Dr. Hartmut Beucker

AfD 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! „Grundsteuer“ ist derzeit ein Synonym für Chaos. Ich könnte hier jetzt lang und breit ausführen, dass und wie alle Altparteien in welchen Regierungskonstellationen daran beteiligt und dafür verantwortlich sind. Das tue ich nicht. Nur so viel: Die AfD ist jedenfalls die einzige Partei, die an dieser Misere völlig unschuldig ist. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [frak- tionslos]) Die Bürger sind maximal verunsichert. Dafür braucht es hier keine Anträge; das sind sie schon von selbst. Sie sind es zum einen, weil sich für sie wahrscheinlich eine höhere Steuerbelastung ergibt. Das hat niemand gern. Zum anderen sind sie es, weil dies die Folge von Gesetzen ist, die wohl mindestens in Teilen verfassungswidrig sind. Ich habe zu anderer Gelegenheit bereits dazu ausgeführt. 23.08.2023 Zur höheren Belastung kommt der Unmut über die Tatsache hinzu, von Parteien regiert zu werden, die unfähig sind, ein verfassungsgemäßes Gesetz hinzubekommen. Unmut und Unwillen schlagen sich nieder in steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren in riesigem Umfang. Gerichte werden wohl letztendlich entscheiden müssen, zuvor aber eigentlich die Finanzbehörden. Die Finanzbeamten kämen auch ohne die Grundsteuermisere mit der Arbeit, der Belastung nicht hinterher. Und auch hier nicht nur Belastung, sondern auch Unwillen über eine Regierung, die es den eigenen Beamten durch schlechte Gesetze schwer macht. Und die Richter? Die Finanzrichter zittern wohl jetzt schon vor der Flut von Klagen, die sich nach der Entscheidung der Finanzämter in ihre Büros ergießen würde. Hier setzt der Antrag der FDP an: Zwar mitverantwortlich, versucht die FDP wenigstens Schadensbegrenzung – immerhin, und ich will das nicht kleinreden. Was würde aus dem Antrag folgen? Zunächst müssen die eingereichten Rechtsbehelfe bis auf diejenigen, mit denen Musterverfahren betrieben werden, nicht mehr in der Steuerverwaltung bearbeitet werden. Die zusätzliche Arbeit entfällt also erst einmal, jedenfalls so lange, bis es höchstrichterlich entschieden ist, wie die Gesetzeslage zu beurteilen ist. Bescheide müssen am Ende nur geändert werden, wenn das gerichtlich für notwendig befunden wird. Die Belastung der Gerichte entfällt ganz. Hört sich gut an, aber die Regierung wird dem wohl nicht folgen, jedenfalls heute nicht. Dabei hilft es den Bürgern, die nicht unsinnigen Aufwand treiben müssen, und den Beamten, die sich damit nicht unsinnig befassen müssen. Erforderlich ist da nur noch, alle Bescheide vorläufig zu stellen, damit die festgestellte Rechtslage nicht nur für einige gilt. Aber das fordert der Antrag auch. Fehlt dann den Kommunen nicht das Geld, wenn die Verfahren ruhen? Nein, Steuern muss man in dem Fall auch zahlen, wenn das Verfahren ruht. Man bekommt sie im Erfolgsfall aber im rechtmäßigen Umfang zurück. Nach alledem: Wir werden dem Antrag zustimmen, und ich verbinde mit dieser Ankündigung ausdrücklich den Dank für diese hilfreichen Vorschläge. Allen Verantwortlichen danken wir natürlich für den Vorgang um die Grundsteuerreform, der sich – mit anderen – geradezu als Konjunkturprogramm für die AfD herausgestellt hat. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD und des Abgeordneten Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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