Jochen Klenner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute wieder einmal über das Thema „Grundsteuer“. Im Antrag der FDP stand schon wenig Neues im Vergleich zur letzten Plenardebatte. Es ist auch gerade in der Rede nicht besser geworden. Deshalb erlaube ich mir zunächst einmal, am heutigen Tag auf die aktuellen Nachrichtenlage zur Grundsteuer einzugehen. 235.000 Eigentümer in NRW, die bislang noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten ab heute Feststellungsbescheide mit Schätzwerten. Das ist ein Vorgehen im Sinne der Bürger mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die erste geplante Abgabefrist ist fast ein Jahr her, die neue Frist, Ende Januar, nun auch deutlich überschritten. Es ist zu begrüßen, dass der Minister der Finanzen Dr. Optendrenk immer betont hat, keine Zwangsmaßnahmen anwenden zu wollen. Diese Ankündigung, diese Zusage ist mit dem heute gestarteten Verfahren eingehalten worden. Das ist bürgerfreundlich, gleichzeitig aber auch gerecht gegenüber allen, die ihre Erklärungen rechtzeitig abgegeben haben. Die Schätzung sorgt jetzt dafür, dass die letzte Möglichkeit besteht, sich aktiv um die eigene Erklärung zu kümmern. Landtag Gerechtigkeit, geschätzter Kollege Witzel, darüber haben wir auch schon in der Februar-Debatte gesprochen. Damals, im Februar, gab es auch schon zahlreiche rechtsgültige Bescheide. Ich habe übrigens auch einen bekommen. Schon in der vergangenen Debatte konnten Sie mein Argument nicht entkräften: Wie wollen Sie im Sinne der Gerechtigkeit begründen, dass diejenigen, die ihre Erklärung verspätet abgeben, mehr Rechte haben sollen als andere? Warum soll eine generelle Vorläufigkeit für die gelten, die erst jetzt etwas abgeben, und alle, die es rechtzeitig gemacht haben, haben das nicht? Die Bescheide sind rechtskräftig, sie sind da. Da würde das mit der nachträglichen Vorläufigkeit nicht funktionieren. Diese Frage kann man nicht beantworten. Deshalb ist der Vorschlag im Februar zu spät gewesen, und er ist logischerweise Ende August noch unpassender. (Ralf Witzel [FDP]: Wo ist denn Ihr Vor- schlag?) – Ihr Vorschlag kam zu spät, Kollege Witzel. Da müssen Sie den rechtzeitig machen. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, wo ist denn Ihrer?) Die Einsprüche inhaltlicher Art werden ordnungsgemäß abgearbeitet. Sie haben recht: Das ist eine große Herausforderung und eine zusätzliche Belastung für die Finanzverwaltung. Da danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich werde morgen bei der Großen Anfrage darauf eingehen, wie sinnvoll es dann ist, zusätzliche Statistiken und dergleichen anzufordern. Das sind parlamentarische Rechte, unbestritten. Aber über die eine oder andere Frage und das Ausmaß der Daten, die man haben möchte, muss man nachdenken. Auch das hat für erhebliche Mehrarbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung gesorgt. Das sollten Sie ebenfalls mal überdenken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann machen wir uns mal ehrlich. In meiner Heimatstadt Mönchengladbach war lange ein geschätzter Kollege der FDP Kämmerer, und wir haben mal eine Klausurtagung der Ratsfraktionen gehabt. Da ging es um die Grundsteuererhöhung in Mönchengladbach. Das ist schon ein paar Jahre her. Keiner konnte sagen – ich übrigens eingeschlossen –, wie hoch seine Grundsteuer war. Den Bescheid habe ich jedes Jahr abgeheftet, und auch der Kämmerer der FDP, der sonst nicht verlegen war, alle möglichen Zahlen zu nennen, konnte das auch nicht auswendig sagen. Es ist ja nun mal so, wir haben jahrzehntelang kaum Arbeit mit der Grundsteuer gehabt. Das holt einen dann natürlich ein. Es ist keine politische Wunschreform gewesen, sondern Folge eines Gerichtsurteils, und jede Umstellung sorgt für Mehrarbeit. Kollege Witzel, ich würde auch sagen: Jede Umstellung sorgt für Einsprüche. Sie wissen, dass ich Sie 23.08.2023 und Ihren persönlichen Einsatz sowie Ihre fachliche Expertise schätze. Sie sind da unermüdlich, und manchmal denke ich, Sie wohnen im Landtag, weil Sie Tag und Nacht arbeiten. Es gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, dass Sie tatsächlich immer schon Kritik geäußert und auch andere Vorschläge gemacht haben. Das muss man hier fairerweise sagen. Vielleicht gehört zur Fairness auch, dass Sie einräumen müssen, selbst bei einem Witzel-Modell – es ist ja beliebt, Namen für die Modelle zu finden, Scholz-Modell oder wie auch immer Sie es nennen müssen – hätte es wahrscheinlich, wenn es eine Mehrheit gefunden hätte, Einsprüche gegeben, vielleicht weniger, aber es hätte welche gegeben; denn bei neuen Modellen gibt es Einsprüche. Ihr Nicken zeigt, dass wir vielleicht beide fair miteinander umgehen. Ich glaube, das kann man auch so konstatieren. Auf die inhaltlichen Einsprüche bin ich eingegangen, auf die anderen auch. Ich möchte noch einmal sagen, die Abgabenordnung, die Bibel aller Steuerrechtler, § 363, Aussetzung und Ruhen des Verfahrens, ist ja sehr eindeutig. Und um die Abgabenordnung anzuwenden, bedarf es, ehrlich gesagt, keines extra Antrages der FDP-Landtagsfraktion. Wir können wohl davon ausgehen, dass die Finanzverwaltung und das Ministerium wissen, wie man die Abgabenordnung anwendet, und dies auch tun. Wir haben morgen die Gelegenheit, weiter über das Thema zu sprechen. Deshalb brauche ich jetzt nicht zu hetzen und die Redezeit zu überziehen. Wir können ja morgen noch auf die anderen Fragen eingehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
