Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Landeregierung Änderungen im Gesetz über die landeseigene Förderbank. Die Landesregierung führt aus, sie sehe Modernisierungs- und Anpassungsbedarf unter anderem aufgrund bundesrechtlicher Entwicklungen. Ich sage Ihnen zu: Über die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz können wir gern miteinander ins Gespräch kommen, wenn Sie die Gefahr sehen, ab 2025 würde ohne eine Änderung zu Unrecht für Dienstleistungen der landeseigenen Förderbank eine Umsatzsteuerpflicht greifen. Auf diesen Punkt beschränken Sie Ihre Änderungsvorschläge hier aber ausdrücklich nicht. Interessant sind die schwarz-grünen Änderungen vor allem im Bereich des zukünftigen Auftrags des Landesinstituts, also unterschiedliche Punkte, die Sie unter § 3, Aufgaben und Geschäfte, anpassen wollen. So wollen Sie den Baubezug aus dem Auftrag der Förderbereiche streichen, obwohl in vielen Kommunen realer Wohnungsmangel herrscht. Ein ganz klassisches Aufgabenfeld, das durch ein beträchtliches Wohnungsbauvermögen abgesichert wird, wird aufgeweicht. Welche Stadtentwicklung meinen und wollen Sie, die zukünftig keinen infrastrukturellen Bezug mehr haben muss? Noch wichtiger ist allerdings Ihre gewollte Änderung in Abs. 4. Sie wollen dort bei den Mitteln zur Aufgabenerfüllung das neue, vermeintlich bankübliche Finanzierungsinstrument der Zuwendungsgewährung erstmals im Gesetz neu verankern. Sie verkaufen diese Änderung eher als einen Akt der Klarstellung und rein redaktioneller Natur. Aber was, bitte, ist hier denn korrekturbedürftig, wenn es doch nur darum gehen soll, das zu machen, was schon bisher praktiziert worden ist und offenkundig auch nicht rechtswidrig gewesen ist? Zuwendungen hat die NRW.BANK – wir haben es ja bei einem der früheren Tagesordnungspunkte debattiert – beispielsweise im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Landtags in der 17. Wahlperiode durch die Beschlussfassung 2022 geleistet, nämlich in dem eben beschriebenen Programm zur Grunderwerbsteuerrückerstattung. Der Landeshaushalt hat sich verpflichtet, das, was die NRW.BANK auszahlt, zu erstatten. Ist das rechtswidrig gewesen? Wohl kaum. Interessant ist es für ein vertieftes Verständnis der aktuellen schwarz-grünen Mehrheit von der Rolle und Funktion der Förderbank deshalb, sich anzuschauen, was Ihr Bild ist, um Ihr insgesamtes Handeln in diesen Tagen einzuordnen. Da bin ich ganz bei meinem Kollegen Dirk Wedel. Dieses Gesamtbild fällt schon in diesen Tagen auf. Da Ihnen Steuermehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro und ein historisches Rekordhaushaltsvolumen 23.08.2023 von 102 Milliarden Euro noch immer nicht für schwarz-grüne Begehrlichkeiten reichen, zwingen Sie die Bank plötzlich zur Beendigung des Förderprogramms Zuschuss Wohneigentum, um einen zweistelligen Millionenbetrag im Landeshaushalt zu sparen. Wir haben das eben ausführlicher debattiert. Zum Zweiten fordern Sie völlig überraschend von der Förderbank eine Viertelmilliarde Euro als vermeintliche Gewinnabschöpfung aus deren Beteiligungsverwaltung für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren rückwirkend ein. Diese 250 Millionen Euro sollen der schwarz-grünen Haushaltsfinanzierung für 2024 dienen. Mir ist kein Beschluss von Gremien der NRW.BANK bekannt, der dies im Rahmen einer gemeinsamen Haltung und gemeinschaftlich gesehenen fachlichen Begründung so vorsehen und für angemessen halten würde. Ich habe auch noch keine Führungskraft der NRW.BANK getroffen, die mir darlegen konnte, aus genau welcher Berechnung heraus sich exakt die Angemessenheit Ihrer beträchtlichen Forderung von glatt 250,0 Millionen Euro ergibt, also welche behaupteten Ansprüche und Positionen sich arithmetisch zu diesem Betrag addieren. Ich will offen sagen: Wir sind von der Forderung in dieser Höhe überrascht und fühlen uns auch getäuscht. Denn es ist weniger als drei Monate her, dass Sie, Herr Finanzminister, uns gebeten haben – genau am 24. Mai 2023 –, der gesetzlichen Übertragung von WestLotto an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft, BVG, des Finanzministeriums zuzustimmen. Wir haben dies in einem besonders zeiteffizienten und wenig kontroversen Verfahren mitgetragen und hätten das als Opposition natürlich methodisch so nicht gemacht, wenn wir damals Ihre Abrechnungsabsichten für die Aktion, die Sie heute vornehmen, gekannt hätten. Von dieser finanziellen Mitgift haben Sie nämlich damals nie etwas erwähnt, obwohl Sie ausdrücklich in der Plenardebatte – nachzulesen im Plenarprotokoll 18/33 – das vertrauensvolle Miteinander hier im Haus in dieser Frage betont haben. Insofern kann ich abschließend nur sagen: Herr Finanzminister, es gibt viele Fragen, denen wir uns widmen werden, auch der Frage, ob Sie in dieser Wahlperiode nach dieser Gesetzesänderung auch eine Änderung der Satzung der NRW.BANK vorhaben. Mit all diesen Fragen müssen wir uns aus Gründen der sorgfältigen Prüfung Ihrer Gesetzgebung auseinandersetzen und das ernst nehmen. Beim letzten Mal hatten wir nicht all das geahnt, was wir bis zum heutigen Tag im Nachlauf dann erfahren haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag
