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Christof Rasche

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache. 23.08.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5418 an den Innenausschuss – federführend –, an den Integrationsausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Mögen alle Fraktionen vielleicht mitmachen? – Die SPD-Fraktion ist dafür, die Grünen sind dafür, die CDU ist dafür, die AfD ist dafür und die FDP ist dafür und Dr. Blex ebenso. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/5504 Es liegen die Mündlichen Anfragen 24, 25 und 26 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und keine unterteilten Fragen enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 24 des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP zum Thema „Wortbruch des Finanzministers beim Zuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum – Was sind die Hintergründe und Konsequenzen für die Mitteilung der NRW.BANK zur abrupten Beendigung des Förderprogramms?“ auf. Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung in ihrer eigenen Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Optendrenk antworten wird. Ich gehe davon aus, dass er startklar ist. Ich übergebe ihm das Wort.

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