Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuerstatistiken werden vom Finanzminister immer mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf in diesem Land veröffentlicht. Als der vorliegende Antrag von der FDP-Landtagsfraktion letzte Woche erarbeitet und eingereicht worden ist, lagen die Daten zum Monatsende Mai vor. Dazu veröffentlichte der Finanzminister 700.000 Einsprüche gegen die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, nur eine Woche später, liegen bereits die Zahlen für das Monatsende Juni vor. Diese liegen wieder einmal um 100.000 Einsprüche höher. Allein bis zur Jahresmitte 2023 haben rund 800.000 Steuerzahler Einspruch eingelegt, davon 519.000 gegen den Grundsteuerwert und 271.000 gegen den Messbetrag. Zu diesem Zeitpunkt sind 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen noch gar nicht eingegangen oder noch nicht bearbeitet worden. Wahrscheinlich liegen wir heute schon bei 900.000 angestrengten Rechtsmitteln, wenn die Entwicklung weiter so voranschreitet. Ich biete Ihnen hier auch gerne eine Wette an: Bis zum Verfahrensende werden wir sicherlich die Größenordnung von 1 Million erreichen. Inhaltlich richtet sich nur ein kleiner Teil der Einsprüche gegen falsche Tatsachenfeststellungen in einem konkreten Sachverhalt. Die allermeisten Rechtsmittel betreffen allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Scholz-Modell. Inhaltlich geht es beispielsweise um realitätsferne Wertermittlungen, die stattfinden – abhängig von Gebäudealter, Gebäudeart, Bodenrichtwerten, fiktiven Mieten, vermuteten Restnutzungsdauern und Pauschalierungsregelungen. Es geht um fehlende Escape-Klauseln, also die fehlende Möglichkeit eines Steuerpflichtigen, einen niedrigeren Wertnachweis durch Sachverständigengutachten zu erbringen. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Es geht um den Genossenrabatt von pauschal 25 %. Dieser ist ein Widerspruch zur Rechtsformneutralität der Besteuerung. Es geht um die fehlende Nachvollziehbarkeit, unklare Folgewirkungen von Steuerbescheiden zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag sowie Landtag willkürliche Zuordnung von einer Liegenschaft zum Ertrags- bzw. Sachwertverfahren. All das sind wichtige, quantitativ häufig vorkommende Streitpunkte, wie der Finanzminister uns in seiner Beantwortung auf die Große Anfrage 7 hier im Hohen Haus berichtet hat. Diese Einspruchsflut führt nun zu einer massiven Überlastung der rund 100 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Lesenswert sind die Ausführungen beispielsweise des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft in der dpa-Meldung vom 11. Juli 2023: „Gewerkschaft fordert mehr Personal“ für Grundsteuerschätzungen. Marc Kleischmann bezeichnet die Arbeitssituation wörtlich als „unerträglich“. Er berichtet von – Zitat – „schubkarrenweise eingehenden Einsprüchen“ und sagt über diese – wieder Zitat –: „Wie viele es sind, kann niemand so richtig sagen, weil die meisten unbearbeitet auf Tischen und Fensterbänken gelagert werden.“ Herr Finanzminister, Sie haben eine Reihe von Fehlentscheidungen bei der neuen Grundsteuer zu vertreten. Hätten Sie doch rechtzeitig auf die FDP-Landtagsfraktion als Ihre Service-Opposition gehört, (Heiterkeit bei den Grünen) hätten Sie viele der heutigen Probleme nicht. Sie haben nach Ihrem Amtsantritt Verbesserungen beim Grundsteuermodell strikt abgelehnt, wie wir sie Ihnen in einem Gesetzentwurf empfohlen haben. Sie sind danach nicht unserem dringenden Appell gefolgt, die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erteilen, (Simon Rock [GRÜNE]: Wäre ja rechtswidrig gewesen!) sodass jetzt jeder individuell Einspruch einlegen muss, um seine Rechtsposition nicht zu verwirken. Nachdem all diese Chancen auf eine effiziente Verfahrensdurchführung vergeben worden sind, sollte der Landtag heute mindestens so klug sein und eine Ruhendstellung für alle Bescheide fordern, um eine Klagewelle abzuwenden. (Beifall von der FDP) Dem mentalen Kollaps vieler Finanzbeamter darf jetzt nicht auch noch der Zusammenbruch in der Justiz folgen. Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz hat sich bereits öffentlich klar positioniert. Dort ist ausweislich einer Presseinformation der Landesregierung bereits am 11. April 2023 das Angebot einer Ruhendstellung ergangen. Lesen Sie den Wortlaut auf der Homepage des dortigen Finanzministeriums: 23.08.2023 „Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe).“ Eine solche offizielle Anordnung und Bekanntgabe brauchen wir jetzt auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Es reicht im Rechtsstaat nicht aus, dass Einsprüche aktuell von Finanzämtern unbearbeitet liegen gelassen werden. Wir brauchen eine landesweit einheitliche und klar kommunizierte Verfahrensentscheidung. Das ist eine Allgemeinverfügung zur Verfahrensruhe. Intelligenterweise sollten Sie parallel neue Bescheide direkt mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, damit die Einspruchsflut nicht weiter ansteigt. Dann muss ein Musterverfahren geführt werden, damit die strittigen Rechtsfragen schnell einer Klärung zugeführt werden und Kommunen endlich Planungssicherheit haben, um nach Ihren Versprechungen die Grundsteuerreform in unserem Land aufkommensneutral umzusetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
