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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine erste Rede hier im Landtag liegt jetzt etwas mehr als sechs Jahre zurück. Damals wie heute war Windkraft das Thema. Vor dem Regierungswechsel 2017 herrschte in Nordrhein-Westfalen Wildwuchs bei der Windkraft. In meinem Wahlkreis, dem Paderborner Land, fand ich damals sinnbildlich verbrannte Erde vor. (Thorsten Klute [SPD]: Aha!) Kommunen beklagten zu Recht die große Rechtsunsicherheit. Kein Flächennutzungsplan schien mehr rechtssicher. (Thorsten Klute [SPD]: Euch geht es richtig schlecht damit!) Seitdem verging für mich fast kein Tag, an dem ich mich nicht irgendwie mit dem Thema „Windkraft“ befasst hätte. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ich habe mit Hunderten Menschen in meinem Wahlkreis und darüber hinaus gesprochen, um das bis 2017 verloren gegangene Vertrauen in die Politik Schritt für Schritt zurückzugewinnen. (Dietmar Brockes [FDP]: Das geht heute wie- der verloren!) Dieser Landesregierung ist genauso wie der vorherigen klar, dass die Energiewende nur mit und nicht gegen die Menschen zu schaffen ist. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, ja!) Es geht um Akzeptanz – nicht mehr und nicht weniger. Die Einführung der 1.000-Meter-Abstandsregelung nahm dabei eine zentrale Rolle ein. Die 1.000-Meter-Regelung hat in der vergangenen Legislaturperiode für Klarheit und Orientierung gesorgt. Einerseits wurden mit diesem Gesetz Wohngebiete und Anwohner geschützt und andererseits Kommunen in ihrer Planungs- und Rechtssicherheit gestärkt. (Beifall von der FDP) Zu diesem Zeitpunkt war die 1.000-Meter-Abstandsregelung ein sinnvolles Instrument und die richtige Entscheidung. (Thorsten Klute [SPD]: Nein, auch damals nicht! – Dietmar Brockes [FDP]: Immer noch!) Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Frühjahr 2022 hat sich die energiepolitische Lage in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Landtag Westfalen jedoch dramatisch geändert. Um zukünftig nicht mehr von russischem Gas abhängig zu sein, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Der Bund reagierte mit dem Wind-an-Land-Gesetz. Die Grundidee, dass Flächenländer prozentual mehr Fläche für den Ausbau von Windkraft bereitstellen müssen als Stadtstaaten, halte ich für gerecht. 0,5 % sind dabei für Hamburg mindestens so herausfordernd wie 2,2 % für Mecklenburg-Vorpommern. Für Nordrhein-Westfalen liegt die Vorgabe bei 1,8 %. Es bleibt also festzuhalten, dass eine Flächenregelung an die Stelle der Abstandsregelung tritt. Ja, die 1.000 m werden abgeschafft, aber dafür werden exakt Flächen definiert, auf denen in Zukunft Windkraft rechtssicher ausgebaut werden kann; (Dietmar Brockes [FDP]: Und dazwischen?) im ersten Schritt auf Beschleunigungsflächen und im zweiten Schritt auf Flächen, die über die Regionalplanung festgelegt werden. (Dietmar Brockes [FDP]: Und in der Zwischen- zeit?) Das heißt, dass wir 1,8 % der Fläche von Nordrhein-Westfalen für Windkraft bereitstellen müssen. Aber das bedeutet eben auch, dass 98,2 % rechtssicher frei von Windkraft bleiben. 3,1 % der Fläche in NRW sind nach einer LANUV-Studie für den Windkraftausbau geeignet. Es sind sogar 3,7 %, wenn BSN-Flächen mitgerechnet werden. Die sechs Planungsregionen haben also einen Spielraum, in dem sie in Absprache mit ihren Kommunen ein individuelles Potenzial haben. Über die Landesentwicklungsplanung in den sechs Planungsregionen ist vorgegeben, wie viel ihrer Fläche sie für Windkraft vorsehen müssen. Keine Planungsregion wird dabei stärker als mit 2,2 % belastet, also nicht stärker als ein Flächenbundesland. Von der theoretischen Potenzialfläche ohne BSN-Fläche muss ein Flächenregierungsbezirk wie Detmold 60 % heben. Planungsregionen, die nur wenig Potenzialfläche haben, wie der Regionalverband Ruhr, müssen mehr von ihrem kleineren theoretischen Potenzial heben, und zwar 75 %. Ich halte auch das für fair. Eine faire und gerechte Verteilung der Windkraft über das Land hinweg ist wichtig für die Akzeptanz. Dabei ist mir natürlich klar, dass eine gerechte Verteilung keine gleichmäßige Verteilung ist. Sehen wir uns mal meinen Wahlkreis an, den Kreis Paderborn. Er ist Vorreiter bei der Windkraft. Mit Lichtenau, Bad Wünnenberg und Paderborn kommen die Top 3 in NRW bei der installierten Nennleistung aus dem Kreis Paderborn. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, aber gerade noch als Wildwuchs bezeichnen!) 23.08.2023 Der Kreis Paderborn hat eine Potenzialfläche von 8.348 ha. Bereits heute sind 5.539 ha für Windkraft vorgesehen bzw. mit Windkraft bebaut. Damit hat der Kreis bereits 66 % seines Potenzials gehoben. Das ist gut für OWL und gut für NRW und die Erreichung des Flächenziels. Selbst in einer so dicht mit Windkraft bebauten Region wie dem Kreis Paderborn ließen sich noch einzelne weitere Flächen finden, sofern die Menschen und Kommunen dabei mitgenommen werden. Diese Aufgabe haben jetzt die sechs Planungsregionen im Zusammenspiel mit ihren Kommunen. Das Land hilft mit einem entsprechenden Erlass. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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