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Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Frau Kollegin, ich schätze Ihr Interesse, und ich schätze Ihre Neugier. Zum Interesse kann ich Auskunft geben, zur Neugier nicht. Um es ganz klar zu sagen, wie die Abläufe an dieser Stelle waren: Wir haben nach der Steuerschätzung im Mai auf der Ebene des Kabinetts und in der Vorbereitung durch das Finanzministerium versucht, die Prioritäten zu definieren, mit denen wir arbeiten wollen. Mit Kabinettsbeschluss vom 21. Juni wurde erstmals auf Vorschlag des Kabinetts selbst festgelegt, dass wir zwei Mechanismen einsetzen, die ich vorhin schon erläutert hatte, nämlich erstens titelscharfe Kürzungen in den Einzelplänen, wobei hauptsächlich die großen Nicht-Förderressorts betroffen waren, und zweitens sollen bei den Förderressorts die Selbstbewirtschaftungsmittel den Hauptteil der zu erwirtschaftenden Mittel für den Haushalt 2024 bilden. Wir haben uns also nach dem 21. Juni auch auf der Ebene des Finanzministeriums mit der Frage beschäftigt, wie im Einzelplan 20 die im Kabinett festgelegten 60.920.200 Euro zu erwirtschaften sind und was die Mechanismen sind, nach denen man das tut. Zu dem damaligen Zeitpunkt war schon absehbar, dass mit diesen zu erwirtschaftenden Mitteln und den nur noch etwa 339.100.000 Euro, die rechnerisch zur Verfügung standen, schon aufgrund des Nachlaufs zwischen den notariellen Verträgen der Grunderwerbsteuerbescheide und den Antragsverfahren die Schwierigkeit bestehen würde, zu kalkulieren, zu welchem Zeitpunkt diese 339 Millionen Euro erreicht werden. Wir haben das relativ zügig gemacht und kamen zu dem Ergebnis, dass wir erstens auf jeden Fall eine Vertrauensschutzregelung haben wollen und zweitens in der Solidarität des Gesamthaushalts versuchen müssen, unseren Einsparbeitrag zu erbringen. Dieser Einsparbeitrag ist dadurch erbracht worden, dass wir gesagt haben: Wir machen einen Stichtag, zu dem notarielle Verträge die Basis des Vertrauensschutzes bilden, sodass jeder, der zu diesem Zeitpunkt beim Notar war und noch nicht wusste, dass das Förderprogramm nicht weiter aktiv ist, noch unverändert bis zum 30. Juni 2024 seinen Antrag stellen kann. In dieser Kalkulation ist dann ein anderes Verfahren herausgekommen, als Sie es aus dem Bund von der KfW kennen. Dort gab es mal einen Sachverhalt im Frühjahr des letzten Jahres, als jemand an einem Tag mitteilte, jetzt sei nichts mehr im Topf, und jetzt könne auch niemand mehr etwas beantragen. Das war für uns nicht der Maßstab, nach dem wir arbeiten wollten, sondern wir haben gesagt: Wenn die Menschen darauf vertrauen und noch nicht gehört haben, Landtag dass nichts mehr im Pott ist, dann muss es der notarielle Zeitpunkt sein, auf den wir abstellen. Das heißt, die Anträge sind jetzt auch weiterhin möglich gewesen. Sie können das daran erkennen, dass in dem Zeitraum zwischen dem 14. Juli und dem 21. August in einem Volumen von 23,5 Millionen Euro zusätzliche Anträge gestellt worden sind. Diese werden auch noch bewilligt. Wahrscheinlich werden wir in der Tat nicht die gesamten 60 Millionen Euro ersparen können, weil es noch zusätzliche Anträge gibt. Ich glaube, das ist in der Abwägung zwischen dem, was das Kabinett an Gesamteinsparungen beschlossen hat, und dem, was wir an Vertrauensschutz gewähren wollen, dass Maximale, was man in dieser schwierigen Situation leisten kann.

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