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Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Zunächst einmal hat das Kabinett, weil der Einzelplan 20 in der Bewirtschaftung des Finanzministeriums liegt, nicht darüber entschieden, wie die 60.920.200 Euro einzusparen sind. Das entscheidet auch nicht das Kabinett, wie diese Mittel in den anderen Einzelplänen einzusparen sind, sondern das entscheiden die Ministerien in eigener Zuständigkeit, denn sie haben die Bewirtschaftungshoheit für diese Mittel. Das heißt, das Finanzministerium hat als Einheit den Einzelplan 12 und den Einzelplan 20 zu bewirtschaften. Deshalb hat man versucht, im Einzelplan 20 Lösungen im Nachgang zum 21.06. – Kabinettbeschluss – zu erarbeiten, wie diese 60.920.200 Euro erwirtschaftet werden können. Da hätte man in der Tat mehrere Möglichkeiten gehabt. Man hätte sagen können, wir machen jetzt einen absoluten Förderstopp zum Datum X, wenn die 339 Millionen Euro abgerufen sind, und ab dem Zeitpunkt werden alle Anträge, die gestellt sind und noch in Bearbeitung sind, nicht mehr bearbeitet. Das hätte man machen können. Das wäre exakt der Weg gewesen, den die KfW mit dem damaligen Verfahren, das so viel Ärger ausgelöst hat, gemacht hat. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben zu sagen: Wir lassen es darauf ankommen, wir machen keinen Förderstopp und gucken, wo wir am Ende des Jahres ankommen. Das war unmöglich, weil aus der Entwicklung der Bewilligungen und der Antragstellungen absehbar war, dass dann weniger als die vom Kabinett vorgegebenen 60.920.200 Euro übrigbleiben würden. Da wir als Finanzministerium in der Pflicht sind, zu versuchen, diese 60 Millionen Euro zu erwirtschaften, haben wir uns dann für ein anderes Modell, das erarbeitet worden ist, entschieden, nämlich ein Modell, das die Nachteile des damaligen KfW-Verfahrens nicht hat, auf der anderen Seite aber nicht die Wahrscheinlichkeit herbeiführt, dass wir das nicht erwirtschaften können. Ich sage heute: Wir haben wahrscheinlich zu spät entschieden, weil wir die 339 Millionen Euro überschritten haben. Das heißt, die Vertrauensschutzregelung, die wir jetzt machen, führt dazu, dass deutlich mehr als 339 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Diese Vertrauensschutzregelung war uns als Finanzministerium aber sehr wichtig, weil wir gesagt haben: Es kann nicht sein, dass jemand zum Notar gegangen ist und von uns noch nichts gehört hat. Nur ist jemand, der die Erwartung hat, dass vielleicht in dem Fördervolumen von 400 Millionen Euro noch etwas ist, aber noch nicht beim Notar war, weniger schutzbedürftig im Vertrauensschutz als derjenige, 23.08.2023 der von uns nichts gehört hat, schon beim Notar war und jetzt seinen Antrag vorbereitet und möglicherweise darauf warten muss, bis der von der Finanzverwaltung zu erstellende Grunderwerbsteuerbescheid kommt. Unsere Sphäre des Grunderwerbsteuerbescheides wollten wir nicht den Bürgerinnen und Bürger zur Last legen. Aus diesem Grund haben wir uns für das Modell, wie wir es gemacht haben, entschieden. Dieses Modell hat dann – ich gebe es gerne zu, Sie hätten es auch wieder anders machen können – den Punkt erwischt, dass es eigentlich schon zu spät war, um die 60 Millionen Euro zu erwirtschaften. Wir haben dann gesagt, dass dies der Mischweg ist, den wir für vertretbar halten, aber nicht der Wunschweg.

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