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André Kuper

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Zwischenfrage handelte, sondern um eine Kurzintervention. Zur Reaktion auf die Kurzintervention hat Herr Minister jetzt das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich interpretiere das als eine mündliche Kleine Anfrage, bin aber gerne bereit, Ihnen dazu Auskunft zu erteilen, weil es recht einfach ist. Der Gesetzentwurf und der Sachverhalt, über den Sie gerade berichtet haben, stehen in keinem Zusammenhang. Insofern reden wir über einen anderen Sachverhalt. Wir reden darüber, dass der Vorschlag der Landesregierung darin besteht, über zwei 23.08.2023 bestimmte Komponenten 250 Millionen Euro aus der NRW.BANK an den Landeshaushalt abzuführen. Die eine Komponente hängt noch zusammen mit der Übernahme von WestLotto in die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes, die unmittelbar dem Land Nordrhein-Westfalen gehört. Damit ist das Land Nordrhein-Westfalen auch entsprechend in der Haftungskaskade mit der BVG. Wenn Sie nicht zweimal Steuern zahlen wollen, dann führen Sie es nicht in die BVG, sondern in den Landeshaushalt. Der größere Erfolg des Kollegen Witzel liegt aber darin, dass er die Privatisierung von WestSpiel vorangetrieben hat und so dazu beitragen konnte, dass wir einen deutlich erhöhten Marktwert gegenüber dem Buchwert in der Beteiligung bei der NRW.BANK in der Größenordnung von gut 140 Millionen Euro hatten. Diese über dem Buchwert der NRW.BANK liegende Möglichkeit, da entsprechend Einnahmen zu erzielen, wird jetzt dem tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten zugeführt, nämlich dem Landeshaushalt; jedenfalls dann, wenn der Landesgesetzgeber das auch so beschließt. Insofern gibt es aber keinen Zusammenhang mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. In der Satzung der NRW.BANK gibt es ein Ausschüttungsverbot. Es ist hier keine Regelung enthalten und auch keine Absicht der Landesregierung, das zu ändern. Im Koalitionsvertrag sehen Sie exakt das Gegenteil als Anlage. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die Förderbank des Landes stärken und sie insbesondere stärker für förderpolitische Zwecke zur Umsetzung von Klimaneutralität, Digitalisierung und vielen anderen Dingen nutzen wollen. Dazu ist sie gut kapitalisiert. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, dieses dadurch zu erschweren, dass wir Ausschüttungen in den Landeshaushalt vornehmen. Es gibt da auch keine Rechtsgrundlage oder die Absicht, dieses vorzunehmen. Insofern habe ich mich ein bisschen über die Berichterstattung und die Fragestellungen, die ohne vorherige Kleine Anfrage von Ihnen in die Welt gebracht worden sind, gewundert. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Jetzt ist allen al- les klar!)

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