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Berivan Aymaz

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Vielen Dank. – Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass der Herr Minister richtigerweise Krischer heißt. Wir sind jetzt am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5421 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5421 abgelehnt. Wir kommen zu: 12 Elftes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5350 erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich nun für die Landesregierung Frau Ministerin Paul das Wort. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen, stehen Land und Kommunen vor großen Herausforderungen. Mehr als 220.000 Menschen aus der Ukraine haben inzwischen in NRW Zuflucht gefunden. Hinzu kommen seit Anfang 2023 rund 31.000 weitere Asylsuchende. Für diese Menschen, die vor Krieg, Bomben und Verfolgung aus ihrer Heimat zu uns geflohen sind – viele eben aus der Ukraine, aber ebenso aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak –, müssen wir als Landesregierung weitere Regelplätze in Landeseinrichtungen schaffen. Dabei sind wir auf die Hilfe und die Unterstützung der Kommunen angewiesen. Denn natürlich: Ob es sich um Landes- oder kommunale Einrichtungen handelt, sie sind immer in Kommunen. Und deswegen ist die enge Kooperation so wichtig, deswegen ist es für uns wichtig, mit den Kommunen gemeinsam voranzuschreiten. Sie sind nicht nur wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe, der frühkindlichen Bildung, sondern das, was sie bei der Unterbringung, Versorgung und Integration Schutzsuchender leisten, ist herausragend. Das geht zum Teil bis an die Grenzen, ja, das geht natürlich auch zum Teil bis über die Grenzen hinaus, weil es eben eine Verknüpfung von sehr unterschiedlichen Herausforderungen ist, mit denen sich Kommunen im Moment konfrontiert sehen. Dabei ist die Lage in vielen Kommunen sehr angespannt. Die weiterhin sehr hohen Zuzugszahlen erhöhen die dringende Notwendigkeit, weitere Landesunterbringungseinrichtungen zu schaffen. Die Landesregierung unterstützt die Aufnahme, Unterbringung und damit auch die verbundenen Prozesse der Registrierung und Zuführung zu den Anhörungen des BAMF über die Landeseinrichtungen. Damit hat das Landessystem eine Pufferfunktion, eine Entlastungsfunktion, aber auch eine Steuerungsfunktion innerhalb des Unterbringungssystems. Um die Kommunen, in denen Landesunterbringungseinrichtungen angesiedelt sind, zusätzlich zu entlasten, sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig von der Art der Landeseinrichtung künftig eins zu eins – also zu 100 % – auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden. (Zuruf von Volkan Baran [SPD]) Derzeit – Sie wissen das – ist es so, dass für zentrale Unterbringungseinrichtungen oder Notunterbringungseinrichtungen 50 % angerechnet werden; für Erstaufnahmeeinrichtungen sind es 70 %. Wir gehen jetzt hin und kommen einer expliziten Forderung aus der kommunalen Familie nach und rechnen unabhängig von der Einrichtungsart jetzt 100 % an, also eins zu eins. Hierdurch werden die Städte und 23.08.2023 Gemeinden entlastet, die Einrichtungen und den Betrieb von Landesaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete auf ihrem Gebiet aktiv unterstützen. Dadurch kann das Land in die Lage versetzt werden, zusätzliche Unterbringungsplätze in Landeseinrichtungen zu schaffen, um auch und gerade in Zeiten hohen Zuzugs temporär mehr Geflüchtete aufnehmen zu können und damit wiederum Städte und Gemeinden zu entlasten. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck am Ausbau des Landessystems zur Unterbringung von Geflüchteten. Das gelingt allerdings nur in der Kooperation mit den Kommunen und über die Akzeptanz von Landeseinrichtungen vor Ort. Um die Akzeptanz zu unterstützen und darauf zu reagieren, dass wir natürlich eine veränderte Debatte an vielen Stellen auch vor Ort haben, passen wir derzeit mit den verantwortlichen Bezirksregierungen das Kommunikationskonzept an und setzen weiter auf Maßnahmen des besseren Austauschs, zum einen bei der Schaffung neuer Einrichtungen, aber eben auch in der Begleitung, im Betrieb der Einrichtungen. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die eben genannte Regelung, die zunächst vorgesehene Befristung auf fünf Jahre. Diese Regelung wurde auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände unter Berücksichtigung ihrer Rückmeldung in der Anhörung gestrichen. Dies soll den Kommunen für eine langfristige Planung auch entgegenkommen. Das Gesetz sieht eine Evaluierung der Folgen der Erhöhung der Anrechnungsquote vor, damit man etwaigen Veränderungen im Fluchtgeschehen auch durch entsprechende Nachbesserungen entgegenwirken kann. Die Landesregierung führt damit den Kurs der Unterstützung der Kommunen auch in der Flüchtlingspolitik fort: über die Weiterleitung der Bundesmittel im Jahr 2022 in Höhe von fast 600 Millionen Euro, über die Zuweisungen, die auch im Haushalt 2023 eingeplant sind für die Frühjahrpauschalen in Höhe von 572 Millionen Euro. Im April haben wir den Kommunen insgesamt 390 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Und noch im Juni wurden den Kommunen überdies 100 Millionen Euro Landesmittel für die finanzielle Belastung bei der Unterbringung und Versorgung geduldeter Personen ausgezahlt. Zudem setzen wir uns auf der Grundlage der mit den Ländern getroffenen Verständigung aus der letzten MPK für eine deutliche Erhöhung und insbesondere Verstetigung der Bundesmittel ein. Auch hier muss der Bund zur Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen jetzt endlich seinen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag leisten: bei der Finanzierung, aber auch bei der Frage der Steue-Landtag rung. Deshalb freue ich mich, dass wir an dieser Stelle mit dieser Gesetzesänderung, die wir nun hier einbringen, einem ausdrücklichen Wunsch auch der Kommunen nachkommen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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