landtag.nrw.de ↗

Carlo Clemens

AfD 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stoßrichtung des FDP-Antrags trifft zu. Die Erschwinglichkeit des Wohneigentums hat sich vor allem seit Anfang 2022 dramatisch verschlechtert. Mit Ihren Vorschlägen begeben Sie sich jedoch zum Teil nur auf Nebenschauplätze. Zunächst zur Grundsteuer. Die Aufkommensneutralität, die den Bürgern versprochen wurde, wird es nicht geben. Der Anteil der Kommunen, die im vergangenen Jahr ihren Hebesatz erhöht haben, war laut einer aktuellen Studie von Ernst & Young in NRW mit 26 % am höchsten unter allen Bundesländern. Auch mit Blick auf den durchschnittlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B lag NRW mit 565 % an der Spitze. Das waren 44,5 Prozentpunkte mehr als der Bundesschnitt. Sie wissen selbst, dass das Bewertungsmodell bei der Grundsteuer natürlich nicht mehr so schnell gewechselt werden kann, und verweisen auf die nächste Bewertungsrunde. Dann wollen Sie ein flächenbasiertes Grundsteuermodell einführen, aber das Flächenmodell hat ebenso seine Schwächen, auch wenn es besser ist als das, was nun in NRW umgesetzt wird. Eine gerechte Alternative schlägt die AfD vor: Grundsteuer abschaffen und als Ausgleich eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für Kommunen einführen. Dieser Vorschlag würde auch zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen. Nun zur Grunderwerbsteuer. Welch ein Trauerspiel der Landesregierung! Zu Recht kritisieren Sie die Streichung des Grunderwerbsteuerrabatts in der Sommerpause. Damit bleiben wir in NRW bei einem Steuersatz von 6,5 % und stehen damit an der Bundesspitze. Das ist ein entscheidendes Hemmnis für die Wohneigentumsbildung, denn die Grunderwerbsteuer erhöht das nötige Eigenkapital in der Regel eins zu eins. Landtag Die Rabattregelung der NRW.BANK hätte bis zu einer dauerhaften bundesgesetzlichen Regelung verlängert werden müssen. Dazu hatte die AfD übrigens schon vor einem Jahr einen Antrag gestellt. Wir meinen auch, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister den Vorschlag des Bundesfinanzministers aufgreifen sollte, denn er bietet zumindest die Aussicht auf eine weitgehende Ermäßigung der Grunderwerbsteuer bei einem erstmaligen Kauf. Die AfD-Fraktion will für die Bürger noch mehr Entlastung erreichen: Das angemessene Eigenheim muss nicht nur beim Ersterwerb von der Grunderwerbsteuer völlig freigestellt werden. Die Gründe dafür haben wir in unserem eigenen aktuellen Antrag zu diesem Thema dargelegt. Dieser wird morgen im Plenum behandelt. Mit dem Tenor Ihres Antrags, dass die gesamte politische Landschaft nicht gerade eigentumsfreundlich sei, liegen Sie in der Tendenz richtig. Das betrifft auch die Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Abwassergebühren und den schwarz-grünen Kies-Euro. Diese wichtigen Themen werden wir in den nächsten Monaten noch zu besprechen haben. Dennoch hat Ihr Antrag insgesamt eine leichte Schieflage. Sie fordern – Zitat – „Maßnahmen zu ergreifen, die den Erwerb und die Nutzung von selbstgenutztem Wohneigentum so günstig wie möglich halten und bestmöglich vereinfachen“. Im Konkreten verlangen Sie aber nicht genug. Dazu fehlt Ihnen der Mut. Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Hebel, aber sie sollte – wie ich es vorhin schon ausgeführt habe – nicht nur für den Ersterwerb entfallen. Damit es ein rundes Paket wird, bedarf es außerdem weiterer Entlastungen, etwa auf der Finanzierungsseite in Form von Erleichterungen beim Eigenkapital. Bei den Baukosten könnte die Landesregierung den Gebäudetyp E als Chance begreifen. Außerdem sollte im sozialen Wohnungsbau endlich die Wohnformen-Neutralität der Förderung hergestellt werden. Auch dazu haben wir im September vergangenen Jahres bereits ein Antrag eingereicht. Fazit: Trotz der richtigen Stoßrichtung können wir aufgrund Ihres fehlenden Mutes bei der Grundsteuer und auch bei der Grunderwerbsteuer nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Alle Reden von Carlo Clemens Protokoll ↗