Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das beantworte ich gerne. Ich fange zunächst mit einer negativen Abgrenzung an. Wir waren uns immer darüber einig, dass es sich bei der Grunderwerbsteuer um einen Sachverhalt handelt, der tendenziell den Erwerb von Grundeigentum durch Private erschwert. Wir sind weiterhin der Meinung, dass wir versuchen wollen, es zu erleichtern, Grund- und Wohneigentum zu erreichen, gerade für junge Familien. Weil wir im Moment keinen Vorschlag des Bundes haben, der tatsächlich darauf hinausliefe, uns für die Grunderwerbsteuer mit einer Gegenfinanzierung, die an anderer Stelle ansetzen müsste, die Lösung zu bringen, haben wir im Bereich der Kollegin Scharrenbach diese Verbesserungen zum 1. September, damit man in anderer Weise genau das Ziel erreicht, das wir, denke ich, gemeinsam teilen. Ich habe eben 23.08.2023 ausführlich dargelegt, an welcher Stelle wir da schon versuchen, etwas zu tun. Der zweite Punkt ist: Wir haben immer gesagt, bei der Grunderwerbsteuer braucht es eine substanzielle Gegenfinanzierung. Die sollte eigentlich über die Reduzierung der Möglichkeit erfolgen, Share Deals zu machen, sprich: Die Beteiligung derjenigen, die sich der Grunderwerbsteuer durch gesellschaftsrechtliche Strukturen faktisch komplett entziehen, sollte die Gegenfinanzierung für die Absenkung der Grunderwerbsteuer sein. Der Bund hat Diskussionsentwürfe, die dann auch öffentlich vom Bund vermarktet worden sind, auf die Ebene von Abteilungsleitern und Referatsleitern geschickt, in denen diese ganze Share-Deal-Problematik als Gegenfinanzierung nirgends eine Rolle gespielt hat. Deshalb haben sich die Bundesländer sehr einvernehmlich – mit Ausnahme eines Bundeslandes, das sich in Süddeutschland im Wahlkampf befindet – dagegen ausgesprochen, das zu einer Grundlage zu machen. Der Bund hat daraufhin erklärt, dass er bis auf Weiteres keinen Vorschlag machen werde, die Länder sollten doch selbst etwas machen. Das entspricht aber nicht dem, was auch auf Betreiben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in der letzten Wahlperiode vom Bundesrat und vom Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden ist und weiterhin auch für mich Grundlage ist, dass wir nämlich bei einer geeigneten Grunderwerbsteuerregelung tatsächlich an einer strukturellen Entlastung ansetzen wollen.
