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Sebastian Watermeier

SPD 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Kollege Ritter, ich stelle in der heutigen Plenardebatte fest: Die CDU hat irgendwie Probleme in ihrer Haltung zur Opposition. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Gar nicht!) Wenn man – wie die SPD-Fraktion – ausnahmsweise mal nichts aufschreibt, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, über unsere vielen guten Vorschläge der jüngeren Vergangenheit noch mal nachzudenken – manchmal hat das ja zum Erfolg geführt, und Sie haben dann auch tatsächlich Ihre Positionen verändert –, dann ist das nicht richtig. Wenn man Sie – wie die FDP-Fraktion – immer wieder mit den gleichen Forderungen konfrontiert, kenntnisreich aufgeschrieben, dann ist das aber aus Ihrer Sicht auch nicht richtig. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das ist aber gut!) Sie müssten sich aus meiner Sicht entscheiden. (Beifall von der SPD) Jetzt aber zum Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, liebe Kollegin Freimuth, mit dem vorliegenden Antrag sind Sie ja recht forsch 23.08.2023 unterwegs, und Sie haben uns in einigen Punkten auch an Ihrer Seite. Ihre grundsätzliche Kritik, dass die Landesregierung in Sachen „Wohneigentumsförderung“ noch einige Hausaufgaben zu machen hat, teilen wir. In Gänze können wir dem Antrag leider nicht folgen. Darauf will ich gerne gleich noch eingehen. Vielleicht aber vorweg eine Bemerkung: Ihr Versuch im Antrag, die „Regierung Kraft“ für die schwierige Situation bei der Wohneigentumsbildung verantwortlich zu machen, ist nach nunmehr sieben Jahren „nicht mehr Regierung Kraft“ auch nicht mehr wirklich originell. Sie hätten in Ihrer Regierungszeit die Grunderwerbsteuer wieder grundsätzlich senken können. Das haben Sie nicht getan. Sie haben gesagt, Frau Freimuth, Sie hätten sich gegen den Koalitionspartner nicht durchsetzen können. Ja, das ist dann aber auch Ihre Verantwortung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Versuchen Sie bitte nicht, diese Verantwortung von sich wegzuschieben. Wir teilen allerdings die Kritik an der Einstellung des Förderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ ausdrücklich. Diese Einstellung steht auch im völligen Widerspruch zu den vollmundigen Ankündigungen von Ministerin Scharrenbach zum Ausbau der Wohneigentumsförderung. Die Schlagzeile der Pressemitteilung vom 18.08. „Landesregierung unterstützt Zuhause-Bauer mit verbesserter Förderung“ erscheint vor diesem Hintergrund in der Tat mehr als deplatziert. Die Landesregierung nimmt mit der einen Hand, was sie mit der anderen gibt. Konsequente Wohneigentumsförderung geht anders, und jedenfalls nicht im Hü-und-Hott-Verfahren. Auch beim Thema Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge haben Sie uns an Ihrer Seite. Allerdings gilt auch hier: Sie haben es in Ihrer Regierungsverantwortung ebenso versäumt, hier für klare und entlastende Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen zu sorgen. Die Situation, in der wir uns heute befinden, ist eine Folge der schwarz-gelben Regierungszeit mit Ihrer Regierungsbeteiligung. (Beifall von der SPD) Worin wir allerdings erhebliche Schwierigkeiten sehen und wozu wir uns deshalb bei Ihrem Antrag auch enthalten werden, ist die Forderung nach einem Wechsel des Grundsteuermodells. Das wird Sie jetzt nicht überraschen. Aber abgesehen davon, dass wir auch inhaltlich nicht überzeugt sind, ob die Anwendung einer Länderöffnungsklausel für Nordrhein-Westfalen tatsächlich für mehr Rechtssicherheit und Transparenz sorgen würde, wäre es sowohl gegenüber den Immobilienbesitzerinnen als auch gegenüber den Finanzbehörden ein Treppenwitz, nun ein neues Berechnungsmodell zu implementieren. Zu Landtag den wichtigsten Faktoren, die einen funktionierenden Staat ausmachen, gehört nun mal auch Planungsund Rechtssicherheit. Mit Verlaub, es ist doch mehr als vermessen, zu glauben, mit einem Ausstieg aus dem Bundesmodell lasse sich mehr Bürokratie vermeiden. Das genaue Gegenteil wird der Fall sein. Gleiches gilt für Ihre Kritik an den zu hohen Abwassergebühren. Ihre Forderung nach einer Neuregelung ausgerechnet zulasten der Kommunen, deren Finanzsituation Sie ja kennen, können wir nicht nachvollziehen – zumal in Ihrem Antrag kein Wort darüber steht, wie die Kommunen, denen schon jetzt das Wasser bis zum Hals steht, die notwendige Infrastruktur bereitstellen sollen. Diesen Weg können wir nicht mitgehen. Wir hätten uns gerne im Ausschuss intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt. Das wollen Sie anscheinend nicht. Deswegen werden wir uns enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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