Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn ich Ihren dritten Antrag so lese, dann muss ich wirklich überlegen, ob ich sagen kann: „Ich bin gerührt“, oder ob ich sagen muss: „Ich bin doch ein Stück weit genervt“. Das klingt vielleicht ein bisschen polemisch, aber ich meine das ganz im Ernst; denn auch mir ist dieses Thema wichtig. Kollege Klenner, ich habe nicht den Eindruck, dass wir uns abgesprochen haben. Aber irgendwie haben Sie alle meine Worte vorweggenommen, auch was die Große Anfrage für morgen betrifft. Deswegen – da bin ich ganz froh – kann ich das jetzt sehr kurz halten. Wir haben im September 2022 und im März dieses Jahres schon ausführlich über Ihre Probleme mit dem Grundsteuermodell geredet. Sie haben die Landtag schlimmsten Prophezeiungen ausgesprochen und ausgemalt, wie es werden wird, falls sich das in NRW praktizierte Bundesmodell als verfassungswidrig herausstellt. Die Tausenden Einsprüche, die offenbar jetzt schon vorliegen, haben Sie vorhergesagt, vielleicht haben Sie sie auch herbeigeredet. Aber wer weiß das schon. Nun prophezeien Sie nach der Einspruchswelle eine Klagewelle. So weit, so gut. Als Wahrsager haben Sie echtes Potenzial. Aber Sie treten auf der Stelle. All Ihre Argumente standen bereits in Ihren vorherigen Anträgen und übrigens im Frühjahr auch in der Presse. Ebenso waren damals bereits die Einwände und das Gutachten von Professor Kirchhof bekannt. Sie haben all das im März schon ausführlich erklärt. Seither sind wirklich keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen. (Ralf Witzel [FDP]: Realitäten!) Das Verfahren hat seinen Lauf genommen, die Rechtslage ist indes völlig gleich geblieben. Das ist auch eine Realität. Angenommen, wir hätten in der Zwischenzeit eine geänderte Ausgangslage – die haben wir aber eben nicht; auch nicht durch Ihre Große Anfrage –, dann könnte ein solcher Antrag tatsächlich Sinn ergeben. Der Kollege Klenner hat es ja gesagt. Bisher gibt es aber keine Grundlage dafür. Sie fordern, die Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuerbescheide ruhend zu stellen und mit Vorläufigkeitsvermerken zu versehen. Letzteres ist eher unsinnig, da die Bescheide schon raus sind. Der Vorläufigkeitsvermerk könnte nur bei zukünftig ergehenden Bescheiden angebracht werden, sodass die Betroffenen keinen Einspruch einlegen müssten. Da aber nur ein kleinerer Teil der Grundstückseigentümer noch keinen Bescheid hat, wäre diese Entlastung für die Finanzverwaltung kaum merklich. Ein Ruhen der Einspruchsverfahren würde außerdem die Klagewelle nicht verhindern, sondern bestenfalls verschieben. Damit helfen Sie der Finanzverwaltung auch nicht wirklich; denn diese hätte später dieselbe Belastung. Wir halten fest: Ich bezweifle die Verfassungsmäßigkeit unseres Grundsteuermodells derzeit nicht. Insofern ist das Ganze Kaffeesatzleserei. Wahrsagerei ist allerdings nicht so mein Metier. Obwohl ich Ihren ungewöhnlich hartnäckigen Einsatz – auch das hat der Kollege schon betont – durchaus löblich finde, muss ich sagen, dass die Sinnlosigkeit dieses Kampfes mich an Don Quijote erinnert. (Heiterkeit und Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich kann Ihre Beweggründe verstehen, teile sie aber immer noch nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag weiterhin ab. – Danke schön. 23.08.2023 (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
