Mehrdad Mostofizadeh
Frau Präsidentin! Herr Kollege Lürbke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie sich so abfällig über die Begriffsdefinition äußern, frage ich Sie Folgendes. Sie hatten vorgestern, glaube ich, den Bundesjustizminister zu Gast. Er wird mit den folgenden Worten zitiert: „Es darf nicht so sein, dass ein unbescholtener Mensch sanktioniert wird, nur weil ein Verwandter möglicherweise eine Straftat begangen hat.“ Im weiteren Verlauf hat er es Ihnen gegenüber auch noch mal abgegrenzt, nämlich, dass wir am Ende letztlich über Organisierte Kriminalität sprechen und man aktiv Mitglied einer bestimmten Gruppe sein muss und nicht aufgrund seines Verwandtschaftsgrades belangt werden darf. Das ist genau die Frage, die wir aufgeworfen haben. Sind Sie mit Herrn Buschmann einer Meinung, oder haben Sie eine eigene Definition?
