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André Kuper

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Hinblick auf meinen Vorredner möchte ich sagen: Sie sind der Infraschall. Sie sind der unhörbare politische Lärm, der krank macht. Das haben wir gerade bei Ihrer Rede auch wahrgenommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben seitdem Russland, mit dem Sie ja sympathisieren, um das auch noch einmal deutlich zu machen. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Wir haben seit dem 24. Februar 2022 eine schlicht geänderte Situation. Wir wissen, dass sich im Land Nordrhein-Westfalen wie in vielen anderen Bundesländern der Blick auf Windkraft geändert hat. Sie wissen auch – und da kommen Sie argumentativ vom Grunde her erst einmal nicht drüber –, dass die Herausforderung, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, darin liegt, dass wir den Eigenversorgungsgrad mit Energie erhöhen müssen. Es muss im Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsstandort, als Industriestandort und als Zukunftsstandort sein, die Abhängigkeiten, die wir haben, zugunsten einer höheren Souveränität in Sachen „Energieerzeugung“ zu reduzieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu gehört ein Energiemix. Dazu gehören dann eben auch die erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein massiver Ausbau sowohl der Windenergie als auch von Photovoltaik. Deswegen investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den Ausbau von schwimmender Photovoltaik genauso wie von Agrarphotovoltaik und von Freiflächenphotovoltaik. Wir investieren als erste Landesregierung in einen Masterplan Geothermie. Das ist leider in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen. Wir machen es jetzt, weil wir wissen müssen, wo im gesamten Land diese Energie zur Verfügung steht, damit wir von Einzelbohrungen privater Bauherrschaften unabhängig werden. (Unruhe) Wir investieren in die verschiedenen Energieerzeugungen und Energieträger. Das ist der richtige Weg, den wir beschreiten. Dazu gehört eben auch, ein Mehr an Windkraftenergieausbau zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist mit dem vorgelegten Entwurf der Landesregierung für den Landesentwicklungsplan auch eröffnet worden. Das ist schon einmal der Grundsatz, der dabei zu beachten ist. 23.08.2023 Wir haben mit dem Gesetz zum 1.000-m-Abstand klar vorgesehen, dass da, wo es Flächennutzungsplanungen mit Konzentrationszonenplanungen gibt, der 1.000-m-Abstand keine Geltung erfährt. Das gilt übrigens auch für das Repowering. (Anhaltende Unruhe – Glocke) – Vielen Dank, Herr Präsident. – Jetzt haben Sie mich rausgebracht. (Heiterkeit) Das freut die SPD. Aber ich hole es wieder auf. (Zuruf von der SPD) – Davon gehe ich auch aus. Insofern hat sich dieser 1.000-m-Abstand auf wenige Gebiete in Nordrhein-Westfalen ausgewirkt, nämlich da, wo wir eine bestimmte Anzahl von Wohngebäuden gehabt haben. Es ist durchaus so, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – das ist von den Vorrednern der regierungstragenden Koalition erläutert worden – dafür Sorge trägt, dass wir mit einer entsprechenden Kernflächenpotenzialplanung Windkraftanlagen im Besonderen ermöglichen und dass flankierend und auf Basis von Einzelfallprüfungen gleichzeitig außerhalb dieser Kernpotenzialflächen Windenergieprojekte durch die Bezirksregierungen zurückgestellt werden können. Insofern ist ein Steuerungsinstrument, lieber Kollege Brockes, entsprechend vorhanden. Ich kenne die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und auch die Beschlussfassungen aus den entsprechenden Gremien, hier im Besonderen dem Städteund Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen. Deswegen haben wir für diesen Übergangsprozess verschiedene Instrumente vorgesehen, damit in den Regionen auch gesteuert werden kann. Daher ist es konsequent und folgerichtig, dann auch dieses Gesetz aufzuheben. Sie erinnern sich daran, dass wir in der letzten Legislaturperiode im damaligen Landesentwicklungsplan die 1.500 m stehen hatten, die dann inkonsistent zu diesem Gesetz waren, weil die 1.500 m aus dem Landesentwicklungsplan letztlich – wenn ich mich richtig erinnere; bitte korrigieren Sie mich gegebenenfalls – auch gerichtlich für nicht haltbar erklärt worden sind. Des Weiteren ist es so – das wissen Sie –, dass Windenergieanlagen einen bundesimmissionsschutzrechtlichen Abstand haben müssen, je nach Höhe. Das ist auch nachvollziehbar, und das ist dann auch nachbarschafts- und drittschützend. Insofern sage ich im Hinblick auf den Redner vor mir … (Dietmar Brockes [FDP]: Es wird alles viel komplizierter!) Landtag – Nein, es wird viel einfacher, offen gesagt. Alle Welt schreit nach Planungs- und Genehmigungserleichterungen. Das macht diese Landesregierung jetzt gerade, wenn es darum geht, Energiesouveränität zu erzeugen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist doch das, was wir gerade tun. Wir wollen eben nicht den Weg beschreiten, den Sie hier als mögliche einfache Lösung propagieren. Deutschland ist nicht die fünfte Kolonne Russlands. Wo sind wir denn eigentlich? Ihre Lösungen werden hier auch nicht zum Tragen kommen. Die Abhängigkeiten von Russland, die Sie wollen und vorhaben, werden weder das deutsche Volk noch ein Landtag noch der Bundestag jemals mitmachen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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