landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Ja, das mache ich selbstverständlich sehr gerne. Wir haben heute Morgen in der Haushaltsdebatte schon über die Frage miteinander gesprochen, dass es gegenüber der alten mittelfristigen Finanzplanung in 2024 eine deutliche Einsparung gibt. Wir haben zwei Einsparrunden im Kabinett vorgenommen, um ein Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro einzusparen. Das betrifft zum einen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung titelscharfe Kürzungen in allen Etats, und es betrifft die Rückübertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln. Der Haushaltsplanentwurf 2024, wie er Ihnen vorliegt, enthält in Kapitel 20 020, Titel 119 20, Aussagen dazu, in welchem Umfang Selbstbewirtschaftungsmittel auf den Stand des 01.01.2023 von den Ressorts in den Einzelplan 20 zur Deckung des Gesamthaushalts rückzuübertragen sind. Diese Summe beträgt von den 900 Millionen Euro, die insgesamt einzusparen waren, insgesamt 667.709.200 Euro. Davon entfallen auf den Einzelplan 20 – der Einzelplan 20 hat einen einzigen Selbstbewirtschaftungstitel, der dafür infrage kommt, nämlich diesen Zuschusstitel an die NRW.BANK – rechnerisch 60.920.200 Euro, die zu erbringen sind. Gerne lese ich Ihnen auch vor, welche anderen Titel bzw. wie die Einzelpläne davon betroffen sind. Sie können sich vorstellen, dass wir als Landesregierung dem Landtag keine Rückübertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln vorgeschlagen haben. Das könnten Sie natürlich im parlamentarischen Verfahren noch ergänzen. Aber das haben wir uns als Landesregierung nicht getraut. Wir haben bei den im Kern ausschließlich personalführenden Einzelplänen 03, 05, 13 und 16 ebenfalls keine Selbstbewirtschaftungsmittel, sondern haben da nur das Mittel der titelscharfen Kürzungen. Beim Einzelplan 02 sind es 32.983.300 Euro. Beim Einzelplan 04 sind es 3.430.000 Euro, beim Einzelplan 06 124.015.300 Euro. Beim Einzelplan 07 sind es 206.646.300 Euro. Beim Einzelplan 08 sind es 109.230.900 Euro. Es sind im Einzelplan 10 23.08.2023 30.617.100 Euro. Im Einzelplan 11 sind es 30.964.000 Euro. Im Einzelplan 12, Finanzverwaltung, sind es 2.448.400 Euro. Im Einzelplan 14 54.191.400 Euro, im Einzelplan 15 12.262.300 Euro. Das ergibt insgesamt die rund 667 Millionen. Die finden Sie auch in der Anlage 1 zum Einzelplan 20 entsprechend ausgewiesen. Das ist der Haushaltsplanentwurf, der natürlich herleiten muss, wie der Einzelplan 20 zu seiner Deckung kommt. Insofern können Sie es an der Stelle nachvollziehen und nachlesen. Wenn wir diese Runden nicht gemacht hätten, hätten wir die Ausgaben, die nicht gesetzlich vorgeschrieben und zwangsläufig sind, in diesem Haushaltsplanentwurf nicht finanzieren können. Im Wesentlichen sind es ausschließlich Maßnahmen im Bereich Schule und Kinder in dem Umfang, wie ich es Ihnen heute Morgen dargestellt habe, die in Abweichung von diesen titelscharfen Kürzungen entsprechend umgesetzt werden können. Insofern ist die Zuordnung tatsächlich nicht nur eine politische.

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗