landtag.nrw.de ↗

Christof Rasche

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Für die Landesregierung spricht Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Überschrift über diesem Antrag der FDP lautet: „Mehr bürgerfreundliche Politik: 23.08.2023 Feldzug gegen Wohneigentum beenden – Wohnen muss bezahlbar bleiben!“. Seit wann setzen sich die Freidemokraten für Bezahlbarkeit im Wohnraum ein? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das muss ich in diesem Fall ganz ernsthaft fragen. Dieser Antrag macht mich wirklich sauer. (Marcel Hafke [FDP]: Unverschämtheit!) Das merken Sie gerade. Ich frage mich wirklich, wen Sie eigentlich mit dieser im Plenum gehaltenen Rede (Marcel Hafke [FDP]: Machen Sie erst mal Ihre Hausaufgaben! Müssen wir auch noch gegen Sie Klage einreichen? – Thorsten Klute [SPD]: Huijuijui!) – abgesehen von meinem unmittelbaren Vorredner –, mit diesen einfachen Aussagen am Ende des Tages für dumm verkaufen wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Marcel Hafke [FDP]: Unverschämtheit!) Sie waren schließlich an der letzten Regierung beteiligt. Sie haben das Grundsteuermodell mit abgestimmt. Die Erhebung der Grundsteuer ist mit Ihnen auf den Weg gebracht worden. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Sie brüllen mich in diesem Parlament nicht nieder! Damit das auch einmal klar ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Bei der Grunderwerbsteuer, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, haben wir uns im letzten Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir uns auf der Bundesebene gemeinsam für die Einführung von Freibeträgen einsetzen. Das ist in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen. Natürlich setzt sich die aktuelle Landesregierung in der Fortsetzung des Ganzen für die Einführung dieser Freibeträge ein. Dafür brauchen wir von Ihnen – offen gesagt – keine Aufforderung. Ich komme zu dem Thema „Straßenausbaubeiträge“. Sie wissen, dass seit dem vergangenen Jahr für die Bürgerinnen und Bürger de facto 100 % der anfallenden Ausbaubeiträge übernommen werden. Dazu werden Sie im nächsten Plenum den Gesetzentwurf bekommen, der dann auch den rechtlichen Nachvollzug sichert. Insofern ist dieser von Ihnen angeführte Punkt ebenfalls überflüssig. Die Vorredner haben es vorhin deutlich gemacht: Sie tragen lediglich irgendetwas ohne Bezug zusammen. Um eines sehr deutlich zu machen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert die Vermögensbildung. Wir fördern die Eigentumsbildung. Wenn Sie aktuell die Situation im Bausektor betrachten, dann sehen Sie, dass uns die Baugenehmigungszahlen Landtag bei sehr vielen Menschen, die einen Traum vom Eigentum haben, gerade im Ein- und Zweifamilienhausbereich oder im Bereich der klassischen Eigentumswohnung wegbrechen. Deswegen haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen das erste Mal in der Geschichte dieses Landes für Menschen mit mittleren Einkommen gerade bei der Eigentumsbildung einen Zugang zur öffentlichen Wohnraumförderung geschaffen. Wir haben zum März mit der Veröffentlichung der öffentlichen Wohnraumförderbestimmungen gleichzeitig die Konditionen im Förderprogramm der landeseigenen NRW.BANK deutlich geändert. Wir haben höhere Einkommensgrenzen gesetzt als die Bundesregierung mit ihrem KfW-Programm, weil wir gesehen haben: Die Mitte fällt aus der Vermögens- und Eigentumsbildung und damit letztendlich aus der Altersabsicherung heraus. Außerdem haben wir als Landesregierung noch einmal nachgelegt: Zum 1. September werden die drei NRW.BANK-Förderprogramme „Wohneigentum“, „Nachhaltig Wohnen“ und „Gebäudesanierung“ deutlich geändert. Insbesondere im Bereich „Wohneigentum“ können wir damit auch das Problem der Anschlussfinanzierungen angehen. Viele Menschen haben derzeit das Problem, dass ein Kreditvertrag ausläuft und sie nur zu viel schlechteren Konditionen einen Anschlussvertrag bekommen. Deswegen haben wir das NRW.BANK-Programm „Wohneigentum“ gemeinsam weiterentwickelt, sodass damit Anschlussfinanzierungen möglich sind. Es sind zudem neue Laufzeitvarianten möglich, und wir haben auch eine feste Zinsverbilligung eingeführt. Des Weiteren haben wir über das NRW.BANK-Programm „Gebäudesanierung“ dafür Sorge getragen, dass Förderhöchstgrenzen erhöht worden sind. Insbesondere für Menschen mit Eigentum ist das Thema „Modernisierung“ ganz zentral. Ihnen bereiten die aktuellen Diskussionen darüber, wie wir die zukünftige Gebäudesanierung regeln und was zukünftig in der Gebäudeenergieeffizienz vorgeschrieben wird, Sorgen.

Alle Reden von Christof Rasche Protokoll ↗