landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Sie haben richtigerweise dargestellt, dass wir eine Reihe von weiteren Programmen haben, auch im Bereich von Wohneigentum bzw. Wohnen. Ich habe sie vorhin schon dargestellt, und Sie können auch in der Pressemitteilung der Kollegin vom 18. August, Presseinformation 611-08-2023, exakt nachlesen, wie die Förderkonditionen in diesem Bereich verbessert worden sind bzw. zum 1. September verbessert werden. Diese Programme werden nicht durch Zuschüsse aus dem Einzelplan 20 und Zuschüsse aus Selbstbewirtschaftungsmitteln des Einzelplans finanziert, sodass Sie hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben mit dem Beschluss, den die Ministerin mitgeteilt hat, sicher davon ausgehen können, dass diese Programme eher verstärkt anlaufen. Wir haben die Schwierigkeit – das habe ich dem Kollegen vorhin systematisch dargestellt –, dass der Einzelplan 20 einen einzigen Titel hat, der unter diese Kategorie der Selbstbewirtschaftungsmittel fällt. Deshalb hatten wir die Schwierigkeit und in diesem Sinne auch Ausweglosigkeit, dass zur anteiligen, quotalen Erwirtschaftung dieser Selbstbewirtschaftungsmittel zur Übertragung in den Haushalt 2024 der Einzelplan 20 nur diese Mittel in Anspruch nehmen bzw. – in diesem Fall – sperren kann. Dies betrifft den Einzelplan der Kollegin Scharrenbach ebenso wenig wie im Übrigen die NRW.BANK.

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗