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Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Herr Präsident! Gerne beantworte ich diese Frage. Das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“, das über die NRW.BANK abgewickelt wird, war ursprünglich für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 angelegt. Da das geplante Fördervolumen im vergangenen Jahr nicht Landtag ausgeschöpft wurde, hatte die Landesregierung beschlossen, das Programm im Jahre 2023 fortzusetzen. Das gesamte Programmvolumen betrug 400 Millionen Euro. Durch diese Entscheidung der Landesregierung konnten mehr als 32.000 zusätzliche Anträge positiv beschieden und insbesondere junge Familien beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums wirkungsvoll unterstützt werden. Insgesamt wird derzeit mit einem Stand von 53.170 positiven Bewilligungen gerechnet. Mit der Haushaltsaufstellung 2024 mussten alle Ressorts, wie heute Morgen auch in der Haushaltseinbringung dargestellt, in ihren Einzelplänen signifikante Einsparungen erbringen. Ursächlich waren im Kern Beschlüsse zum Jahresende 2022 auf Bundesebene mit dem Inflationsausgleichsgesetz und dem 3. Entlastungspaket, die den Landeshaushalt dauerhaft mit rund 4 Milliarden Euro belasten, auch für das Jahr 2024. Für den Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung, dem Einzelplan 20, aus dem dieses Programm der NRW.BANK bezuschusst wird, musste vor diesem Hintergrund nach dem Kabinettbeschluss zum Haushalt 2024 von dem in der Förderrichtlinie enthaltenen Haushaltsvorbehalt Gebrauch gemacht und das Förderprogramm beendet werden. Diese Entscheidung hat die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 getroffen. Nur durch die signifikanten Einsparungen in allen Ressorts war es möglich, das Alltagshelferprogramm in den Kitas weiter zu finanzieren, das Sprach-Kita-Programm weiterzuführen und 38.000 zusätzliche Plätze im Offenen Ganztag im Primarbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruches auszufinanzieren. Im Rahmen des Vertrauensschutzes können diejenigen, die bis einschließlich 14. Juli 2023 den Erwerbsvorgang rechtswirksam, also beim Notar, abgeschlossen haben, den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen auch nach dem 14. Juli 2023 noch stellen. Das wird auch reichlich getan. Maßgeblich ist das Datum der erstmaligen notariellen Beurkundung des Erwerbsvertrages bzw. des rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses. Da diese Vertrauensschutzregelung noch läuft, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang Restmittel entstehen und ob in dem Umfang, wie das Kabinett es vorgesehen hat, entsprechende Einsparungen im Einzelplan 20 auftreten werden. Derzeit beläuft sich der Bewilligungsstand auf 342.505.015,61 Euro, Stand 21.08.2023. In Bearbeitung befinden sich weitere Anträge. Wenn die alle so bewilligt werden wie beantragt, wird nach dem Stand 21.08. das entsprechende Volumen 362 Millionen Euro überschreiten. Daran können Sie erkennen, dass die Vertrauensschutzregelung greift. 23.08.2023 Wir haben nie behauptet, dass es jenseits der 400 Millionen Euro irgendeine Möglichkeit der Förderung geben würde. Insofern war auch für jeden, der einen Antrag stellen wollte, klar, dass er sich im Laufe des Jahres beeilen müsste, weil die Abwicklung dieses Programms – im Übrigen auch dank der Kleinen Anfragen des Kollegen Witzel öffentlich nachlesbar – jeweils schon über die Summe von 300 Millionen Euro hinausging und damit für jedermann erkennbar war, dass, wenn bei spätestens 400 Millionen Euro Schluss ist, man bald einen Antrag stellen muss. Wir haben allerdings – und das ist der weitere Punkt – wegen der Vertrauensschutzregelung weiterhin die Möglichkeit, dass jeder, der bis zum 14.07. beim Notar war, seinen Antrag noch entsprechend stellen kann. Die Förderrichtlinie gilt auch insoweit weiter. Das heißt, bis 30.06.2024 können all diejenigen, die jetzt unter die Antragsvoraussetzungen fallen, noch Anträge stellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Landesregierung in Zukunft nicht im Stich gelassen. Wir unterstützen über die NRW.BANK den Bau, den Kauf und die Gestaltung von selbstgenutztem Wohneigentum. Beim Programm „NRW.BANK.Wohneigentum“ zum Beispiel hat sie zum März 2023 die Einkommensgrenze erhöht und damit den Zugang auch für Schwellenhaushalte ermöglicht, die bisher nicht von dieser Förderung profitieren konnten. Zum 01.09.2023 wird dieses Programm erneut ausgeweitet, wie Sie unter anderem der Presseinformation der Kollegin Scharrenbach vom 18.08.2023 umfassend entnehmen können. Gleiches gilt auch für die Förderprogramme „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ für Privatpersonen, die in eine nachhaltige Bauweise investieren wollen.

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