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Ralf Witzel

FDP 23.08.2023 Sitzungen 18/39

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich darf direkt bei Letztgesagtem von Ihnen anknüpfen. Wir diskutieren hier ja nicht nur über rechtliche Notwendigkeiten, sondern auch über die Frage, wie fair eine Landesregierung nach ihren Vorstellungen im Kontakt mit Bürgern kommuniziert. Deshalb möchte ich eine Nachfrage zu dem Punkt, den Sie vorhin angesprochen haben, stellen. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie erst ab dem 21. Juni 2023 absehen konnten, dass hier Gefahr in Verzug ist, dass das Programm vielleicht 23.08.2023 nicht vollständig ausgerollt wird, und dann gab es den 14. Juli mit der Bekanntgabe. Jetzt komme ich noch einmal mit der Schablone des Vertrauensschutzes an. Wenn Sie am 21. Juni 2023 die Erkenntnis hatten, Sie wollten die 400 Millionen Euro gar nicht vollständig zur Auszahlung bringen und hier Gelder für andere Zwecke in der Planung zurückhalten, warum wird das dann nicht, wenn man Vertrauensschutz ernst meint, auch so ehrlich unmittelbar nach dem 21. Juni 2023 kommuniziert, sondern bis zum 14. Juli gewartet, wobei der Termin der Bekanntgabe eins zu eins mit dem Tag zusammenfällt, bei dem zum letzten Mal, wie Sie es meiner Kollegin eben bestätigt haben, rechtswirksam gehandelt werden kann, also gar nicht mehr für jemanden die Möglichkeit bestand, zu sagen: Jetzt muss ich springen; mache ich in den nächsten Wochen den Vertrag beim Notar unter Berücksichtigung dieses Zuschusses oder nicht? Warum sind da die drei Wochen Zeit vergangen?

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