Christof Rasche
Frau Ministerin. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. Der Kollege Klocke hat vorhin angekündigt, dass ich Zahlen mitbringen würde. Ich muss gestehen, ich habe sie nicht dabei. Aber ich glaube, es gibt heute noch eine mündliche Fragestunde, und der Kollege hat sich darauf entsprechend vorbereitet. Wir, also CDU und FDP, haben in der vergangenen Legislaturperiode zur Überbrückung für die Zeit, bis der Freibetrag im Rahmen der Grunderwerbsteuer auf der Bundesebene im entsprechenden Gesetz ermöglicht wird, dieses Sonderprogramm auf den Weg gebracht. Das ist angeklungen. Wir haben infolge von Gesetzen, die zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt worden sind, de facto Steuermindereinnahmen bzw. Mindererträge, die es erforderlich machten, dort tätig zu werden. Wir haben das als Landesregierung anders gemacht, als es im Frühjahr 2022 mit der KfW-Förderung gemacht wurde, die hart gestoppt wurde. Der Kollege Optendrenk hat gesagt: Die Anträge, die da sind, werden auch auf jeden Fall bearbeitet, um mit so einem Programm eben nicht für eine zusätzliche Unsicherheit zu sorgen. Neben dieser Frage, was wir tun, um Eigentum bzw. Eigentumsbildung auch in dieser schwierigen Zeit landesseitig zu unterstützen, lassen Sie mich abschließend auf das Thema „Abwassergebühren“, das hier im Antrag der Freidemokraten aufgegriffen wird, eingehen. So, wie Sie das schreiben, bleiben Sie bei dem grundsätzlichen Ansatz, den Sie in der Fiskalpolitik verfolgen, nämlich: Erträge mindern, Ausgaben steigern und Kredite zurückführen. Dieser Dreiklang klappt nicht. Er klappt nirgendwo. Trotzdem versuchen Sie ihn immer wieder vorzutragen. Landtag Wir haben die Abwassergebühren rechtssicher aufgestellt. Sie haben völlig unterschiedliche Situationen in den Städten und Gemeinden bei Kanälen, die dringend an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden müssen. Erinnern Sie sich an die große Naturkatastrophe mit dem Starkregen und dem Hochwasserereignis in Nordrhein-Westfalen vor zwei Jahren: Auch Niederschlagswasserkanäle müssen in Richtung Resilienz und Aufnahmefähigkeit angepasst werden für den Fall, dass in kurzer Zeit viel Wasser auf wenig Raum fällt. Diese Investitionen werden viel kosten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich frage Sie jetzt aus meiner persönlichen Überzeugung heraus, auch wenn der Bund der Steuerzahler das immer anders sieht: Ist es wirklich Ihr Ansatz, dass die Mittel für diese Investitionen im Untergrund – nicht nur für die Erhaltung, sondern auch für die Erneuerung und den Neubau –, die viel Geld kosten werden, über eine Grundsteuer gezogen werden sollen? Wasser ist eine natürliche Ressource, und den Verbrauch natürlicher Ressourcen belegt man mit einer Gebühr. Der, der viel verbraucht, zahlt auch viel, weil es einen Anreiz setzt, die natürliche Ressource Wasser zu sparen. Wenn Sie das über die Grundsteuer ziehen, wie Sie das möglicherweise für sich vorhaben, dann belohnen Sie die, die viel Wasser verbrauchen, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) und bestrafen am Ende die, die nicht mit Wasser aasen. Deswegen ist eine Gebühr der richtige Schritt. Die Abwassergebühren in den Städten und Gemeinden sind aus meiner Sicht transparent, weil sie in Räten in öffentlichen Sitzungen beschlossen werden. Da ist nichts mit Hinterzimmern, so wie Sie das in Ihrem Antrag darstellen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
