Herbert Reul
Dieses Polizeigesetz ist nicht gemacht worden, um Gebührentatbestände zu regeln oder zu bereinigen. Das war ein Nebeneffekt. Wenn Sie das Änderungsgesetz zum Polizeigesetz sorgfältig lesen, Herr Abgeordneter Witzel, werden Sie feststellen, dass es darum ging, bestimmte Tatbestände im Polizeigesetz auch weiterhin verfolgen zu können. Es ging um eine Fristverlängerung. Das ist das eigentliche Thema dieses Polizeirechtsänderungsgesetzes. Dann gab es darüber hinaus, da wir die Gebührenordnung auch überarbeitet haben, die Feststellung, dass es klüger ist, diese Frage der Gebühren auch in diesem Polizeigesetz klar zu regeln, damit keine Missverständnisse mehr aufkommen. Deswegen werden zwei Gebührentatbestände, die im Polizeigesetz genannt werden, gestrichen, und § 69 haben wir hinzugefügt, um klarzustellen, was wir meinen, damit es auch jeder versteht. Dieser Paragraf hat rechtswirksam keine Bedeutung und kann von mir aus auch jederzeit entfallen.
