Christian Dahm
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin und auch mein Vorredner haben eine ausführliche Beschreibung der Situation hier im Land vorgenommen. Diese ist richtig, und wir teilen sie bis auf den Fingerzeig nach Berlin. Ohne ihn wäre ich aber auch enttäuscht gewesen, Herr Kollege Panske. Den Fingerzeig nach Berlin haben wir ja schon den ganzen Tag über gehört. Sie haben hier in Nordrhein-Westfalen aber eine eigene Verantwortung bei der Unterbringung, bei der Versorgung und bei der Zuweisung der Flüchtlinge an die Kommunen. Nehmen Sie diese bitte wahr. (Beifall von der SPD) Sie regeln mit diesem Gesetzentwurf die Anrechnung neu. Das ist richtig. Daran ist nicht zu rütteln. Das ist in Ordnung. Sie haben uns da an Ihrer Seite. Die Eins-zu-eins-Anrechnung hatten wir übrigens schon mal. Wir hatten auch schon eine höhere Anrechnung. Das ist völlig okay. Ich will aber sagen, dass mein Gesetzentwurf das Datum 14. August trägt. Die Ankündigung der Ministerin war schon im Mai. Man hätte es also schon früher machen können. Aus dem Ministerium kommt einiges reichlich spät. Das sind wir als Parlament durchaus gewohnt; ich will nur das Stichwort „Quartalsbericht Asylsystem“ nennen. Aber auch in der Abstimmung mit den Kommunen kommt einiges spät. Das ist nicht so, wie Sie es uns hier weismachen wollen, Frau Ministerin. Morgen kommen wir ja noch dazu, wie die Zuweisung erfolgt, und zu dem Organisationschaos hier im Land. Viel interessanter ist aus meiner Sicht, was Sie mit diesem knappen, kurzen Gesetz nicht regeln. Es bleibt nämlich dabei, dass Sie den Kommunen die Vorhaltekosten nicht erstatten. Städte und Gemeinden müssen die weiteren dramatischen Kostensteigerungen bei den neuen Unterbringungseinrichtungen selber finanzieren. Was Sie weiterhin nicht anpassen, ist die FlüAG-Pauschale. Nach wie vor ist die Pauschale auf dem Stand von 2017. Die Welt hat sich aber verändert. Die Kosten steigen. Auch da lassen Sie die Kommunen im Regen stehen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Frau Ministerin, eben haben Sie umfangreich dargestellt, wie viel Geld Sie in die Hand genommen 23.08.2023 haben, um die Städte und Gemeinden zu unterstützen und zu finanzieren und wie viel Millionen Sie bereits in die Hand genommen haben. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Leiten Sie auch die Bundesmittel weiter, die das Land Nordrhein-Westfalen bekommen hat. – Immerhin haben Sie 670 Millionen Euro im Landeshaushalt einbehalten. Lassen Sie diese klebrigen Finger sein und stellen Sie dieses Geld den Kommunen zur Verfügung, denn dort wird es dringend benötigt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Alles in allem ist die Eins-zu-eins-Anrechnung in Ordnung. Die echten dicken Brocken regeln Sie mit diesem FlüAG-Gesetz nicht. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es wohl keinen Dissens geben. Morgen Früh werden wir uns über das weitere Chaos bei den Zuweisungen unterhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
