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Dr. Marcus Optendrenk

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Frau Abgeordnete, ich hatte das bei einer Rückfrage eben schon erläutert. Wir sind bei den Informationen über dieses Förderprogramm von der Ankündigung des Starts über die Veränderungen und Weiterführungen bis hin zu der Änderung am 14.07., der Vertrauensschutzregelung, aber im Übrigen dem Stopp der Bewilligungsmöglichkeiten, von dem gleichen Grundsatz ausgegangen. Wir haben das die NRW.BANK jeweils nach außen vertreten lassen. Damit bin ich der Praxis meines Vorgängers und allen Zwischenentscheidungen gefolgt, die wir bei der Abwicklung des Programms hatten. Wir haben das also aus einer Hand erklären lassen. Ich denke, weil wir es nicht als einen Stopp im Sinne eines Bewilligungsstopps gemacht haben, gab es auch keine politische Notwendigkeit, das anders zu machen.

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