André Kuper
Danke, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Digitalisierung der Energiewelt in Deutschland angeschoben wird, haben eine wirklich lange Historie. Ich kürze ab: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat endlich den Durchbruch geschafft. Auch nachdem unter 23.08.2023 anderem hier Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu der alten Regelung getroffen wurden, wurde jetzt ein Neustart ermöglicht. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist Ende Mai 2023 in Kraft getreten. Ich freue mich sehr, dass die staatstragenden Parteien hier Ja sagen zur Digitalisierung und zu der damit verbundenen Agilität und Flexibilisierung, was die Stromzähler angeht. Davon werden wir gesamtwirtschaftlich, aber vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren können. Warum ist das so? 97 % der sogenannten Energiewende werden im Verteilnetz stattfinden. Das heißt, genau da wird es darauf ankommen, dass die Verteilnetze smart und digital miteinander arbeiten. Wo wird produziert? Wo wird verbraucht? Wo kann gespeichert werden? So verbinden wir die Produktion auf dem Dach mit dem Speicher in der Wallbox oder dem Elektroauto im Carport. Um die Frage „Wen trifft eigentlich die Pflicht?“ einfach mal einzuordnen: Alle, die mehr als 7 Kilowattstunden Leistung produzieren oder mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, das zu tun. Der durchschnittliche Verbrauch einer Familie liegt heutzutage bei ungefähr 4.500 Kilowattstunden. Also, richtig ist, dass wir alles dafür tun müssen, dass die Stadtwerke das jetzt so schnell wie möglich zu einem attraktiven Angebot machen, um Akteurinnen in der Energiewende sein zu können. Richtig ist, dass – gucken wir einmal nach oben oder raus – wohl gerade Photovoltaikanlagen ganz schön viel Energie produzieren. Wären wir jetzt Kundinnen eines Stromversorgers, der den digitalen Smart-Metering-Zähler schon hätte, dann könnten wir entscheiden: Mache ich die Waschmaschine oder Spülmaschine jetzt an, weil die Kosten, die mir dabei entstehen, jetzt am günstigsten sind? Was ist das für eine Welt, in der wir leben können bzw. in der wir in Teilen hier in Nordrhein-Westfalen schon leben oder auch arbeiten? Letzter Punkt, nur der Form halber auch erwähnt: Auch für analoge Stromzähler werden Anschlussgebühren fällig. Da ändert sich also nichts, auch wenn digitale eingesetzt werden. Wir schließen uns der Forderung des Antrags nicht an, sondern unterstützen als Regierung das, was – wenn ich das mal erwähnen darf; das ist positiv – alle staatstragenden Parteien hier im Sinne des Gelingens der Energiewende im Verteilnetz kundgetan haben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
