Dr. Marcus Optendrenk
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Es gibt sehr klar die Regelung, dass alles, was bis zum 14. Juli 2023 erfolgt ist – also der Notarvertrag –, unter den Vertrauensschutz fällt. Außerdem haben wir den Mechanismus, dass wir alle Anträge bis zum 30.06.2024 entgegennehmen und von der NRW.BANK bewilligen lassen können und die NRW.BANK die Erstattung aus dem Einzelplan 20 des Landeshaushalts erhält. Warum es weitere Ausnahmen geben sollte, ist mir nicht bekannt.
