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Herbert Reul

23.08.2023 Sitzungen 18/39

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Erstens: Wenn sich ein Oberverwaltungsgericht mit der Grundsatzfrage schon beschäftigt hat, dann sehe ich im Moment keine rechtliche Unzulänglichkeit. Ich kann sie nicht erkennen. Insofern mache ich mir auch keine Sorgen, wie Polizei vor Ort damit umgehen kann. Um das sicherzustellen, haben wir aber unser LZPD beauftragt, noch mal eine klare Hilfestellung für die Polizei zu bieten, damit sie sich durch eine öffentliche Debatte nicht verunsichern lässt. Zweitens werden wir über die schriftliche Anhörung im Innenausschuss die Fragen noch mal rechtlich würdigen. Dann wird die Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet oder nicht oder verändert oder nicht, und dann sehen wir weiter. Zurzeit sehe ich aber keine rechtliche Unzulänglichkeit.

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