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Plenarprotokoll 19/57

23.07.2025 · 395 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (68)GRÜNE (48)SPD (43)CSU (42)FREIE WÄHLER (41)

Tobias Reiß

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie, die heute da sind, sind jetzt diejenigen mit der besten Kondition, nehme ich an. Ich hoffe, Sie hatten gestern einen schönen Abend. Ich darf Sie alle ganz herzlich begrüßen und die 57. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Ich gebe zunächst noch das Ergebnis der gestern durchgeführten Wahlen eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags unter Tagesordnungspunkt 4 bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen; ungültig war keine Stimme: Auf Herrn Abgeordneten Markus Walbrunn entfielen 27 Ja-Stimmen und 134 Nein-Stimmen. Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten. – Damit hat der Abgeordnete Markus Walbrunn nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe noch das Ergebnis der ebenfalls gestern durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags unter Tagesordnungspunkt 5 bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält; auch hier werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen; keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Roland Magerl entfielen 27 Ja-Stimmen und 134 Nein-Stimmen; es gab wieder 1 Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Roland Magerl nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Auch Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes (Drs. 19/7432) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich das Wort an Frau Staatsministerin Ulrike Scharf.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wunder der Geburt, der Start in ein Leben – jeder, der Kinder hat, weiß, was es bedeutet. Es ist das große Glück, es ist so viel Freude, aber es ist auch große Verantwortung, und wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst. Deshalb bringen wir heute das Bayerische Kinderstartgeld auf den Weg. Bayern ist Familienland, nicht zuletzt auch durch eine Umfrage bestätigt. Eine Studie des Ifo-Instituts hat die ganze Republik verglichen. Klar ist: Bayern ist familienfreundlichstes Land. Darauf sind wir nicht nur stolz, sondern dafür steht auch unsere Politik, und dafür steht auch die Richtungsentscheidung unseres Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder. Wir entwickeln das Familiengeld weiter und geben vor allen Dingen mehr Geld in die Kindertagesbetreuung. Wichtig ist mir, gleich zu Beginn zu sagen, dass das Budget für Familien in der Summe erhalten bleibt. Familien erhalten genau das, was sie bisher von uns bekommen, und es gibt keine Kürzungen. Heute gehen wir also den ersten Schritt mit dem Kinderstartgeld. Jedes Kind, das bei uns ab dem 1. Januar 2025, also in diesem Jahr, zur Welt gekommen ist, erhält zukünftig 3.000 Euro Kinderstartgeld zum ersten Geburtstag. Das ist eine Unterstützung für die Familien, die es nur in Bayern gibt; das möchte ich ausdrücklich betonen. Kein anderes Bundesland hat so viel direkte Unterstützung für unsere Familien, und das Ganze auch einkommensunabhängig. Warum wir das Familiengeld haben und jetzt weiterentwickeln, ist klar: Wir sehen, was Familien und Eltern leisten, Tag für Tag, Nacht für Nacht, zwischen Windeln, Arbeit, Kita und Alltag. Wir sagen nicht nur Danke, sondern zeigen auch unseren großen Respekt für die Liebe, für die Geduld, für die Erziehung. Das Kinderstartgeld ist Anerkennung, und es ist vor allen Dingen auch Rückhalt, nicht nur in Worten, sondern ganz klar auch in Euro. Diese besondere Leistung, die es nur in Bayern gibt, ist auch gesetzlich verankert. Unser Kinderstartgeld folgt dem Familiengeld. Über eine Million Kinder haben profitiert. Seit 2018 haben wir mit dem Familiengeld mehr als 5 Milliarden Euro an die Familien ausgezahlt. Diesen Rückhalt für die Familien führen wir mit dem Kinderstartgeld fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Ersatz, sondern ein Nachfolger. Wie das bei guten Nachfolgern so ist: Sie wahren das Erbe und entwickeln es vor allen Dingen weiter. Wir setzen fort, was Bayern stark gemacht hat, und geben direkte, verlässliche Unterstützung für Familien. Wer sich die Familienpolitik über die vielen Jahre und Jahrzehnte in Bayern vor Augen führt, weiß, dass es immer wieder Weiterentwicklungen gegeben hat. Wir Bayern sind und bleiben Vorreiter. Ich erinnere an das Bayerische Landeserziehungsgeld, an das Bayerische Betreuungsgeld, an unser Familiengeld, und jetzt kommt das Kinderstartgeld. Das gibt es nicht als Sozialleistung, sondern als Gestaltungsspielraum, und zwar für alle Familien, unabhängig von ihrem Lebensmodell: ob beide Eltern arbeiten oder ein Elternteil zu Hause bleibt, ob das Kind in die Kita geht oder auch nicht – jedes Kind zählt, jede Familie zählt. Das ist unsere Überzeugung. Was sind die Voraussetzungen beim Kinderstartgeld? – Man kann sagen, im Wesentlichen wie beim Familiengeld: Ein Elternteil wohnt fest in Bayern mit Hauptwohnsitz, das Kind lebt im selben Haushalt ebenfalls in Bayern. Ein Elternteil erzieht das Kind selbst und sorgt so für beste Betreuung und frühkindliche Förderung. Was ändert sich? – Erstens führen wir einen Stichtag ein. Wir machen damit das Verfahren schlanker und einfacher. Zweitens zahlen wir einmalig statt monatlich aus. Das heißt konkret: ein Antrag, eine Zahlung. Das ist klar, das ist planbar, und das ist auch verlässlich. Drittens gleichen wir die Meldedaten automatisch ab, und wir erweitern die Wartefrist von drei Monaten auf alle Nichtarbeitnehmer und Nichtselbstständigen, die neu nach Bayern ziehen. Wichtig beim Kinderstartgeld ist uns: Vertrauen braucht auch Sicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Botschaft ist klar: Wir investieren, wenn Familien uns am meisten brauchen und wenn es am meisten zählt, nämlich ganz am Anfang, in den ersten Jahren, wo jeder Tag prägt, wo Vertrauen wächst und wo das Fundament fürs Leben gelegt wird. Bayerisches Kinderstartgeld bedeutet: Wir zeigen Respekt für das, was Familien leisten, wir schaffen Freiraum und Verlässlichkeit im Alltag, und wir unterstützen und fördern früh jedes Kind. Also: drei Ziele, eine Leistung. Unsere familienpolitische Linie lautet: Direkte Unterstützung für die Familien mit dem Kinderstartgeld und gleichzeitig mehr Unterstützung für die Kitas, für alle Familien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fast alle Kinder in Bayern gehen in eine Kita. 99 % unserer Kinder besuchen vor der Einschulung eine Kita. Deshalb ist es so wichtig, auch die Einrichtungen zu stärken und das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz weiterzuentwickeln. Deshalb ist auch klar, dass wir nicht kürzen. Der gesamte Etat unseres Haushalts bleibt bei den Familien, und das heißt bis zum Endausbau 1 Milliarde Euro mehr in der Kindertagesbetreuung. Das heißt, 15.000 Teamkräfte werden staatlich gefördert, und das heißt auch, es gibt eine ganz klare Entbürokratisierung im BayKiBiG, nämlich 10.000 Anträge pro Jahr weniger. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, mit dem Kinderstartgeld haben wir vor allen Dingen unsere Kleinsten im Blick, aber vor allem auch diejenigen, die sie begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir geben Kindern Chancen, wir geben Familien den Freiraum, den sie brauchen. Wir geben unserer Politik ein klares Gesicht. Menschlich und konsequent, das ist das Kinderstartgeld. Deshalb bitte ich Sie: Gehen wir diesen Weg gemeinsam für unsere Familien, für unsere Kinder, für Bayern, das Zukunft gestaltet! Ich freue mich jetzt sehr auf die Aussprache im Ausschuss und darauf, dass wir unser Kinderstartgeld dann zum 01.01.2026 auf den Weg bringen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile das Wort an Herrn Kollegen Franz Schmid von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Franz Schmid AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Um es kurz zu machen: Wir lehnen das Gesetz ab. Unsere Haltung dazu kennen Sie. Viel mehr noch: Wir finden es fast schon unverschämt, dass die Staatsregierung den ohnehin schon gebeutelten Familien einfach die Hälfte des Geldes kürzt und sich dann auch noch als Retter der Familien verkaufen möchte. Die bisherigen Leistungen des Familien- und Krippengeldes in Höhe von 793,8 Millionen Euro werden auf rund 360 Millionen Euro jährlich reduziert. Das bedeutet eine Einmalzahlung von nur 3.000 Euro statt wie bisher von mindestens 6.000 Euro. Familien, die mit steigenden Kosten zu kämpfen haben, werden hier im Stich gelassen. Wie sollen sie mit einer solchen Kürzung die täglichen Herausforderungen meistern? Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die auf Unterstützung angewiesen sind. Das geht bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Wir wollen an dieser Stelle auch den Protest der Eltern deutlich machen. Mehrere Petitionen zu diesem Thema sind bereits im Landtag eingegangen, in denen Eltern ihre Sorgen und ihren Unmut zum Ausdruck brachten. Wir waren die einzige Partei, die diesen Petitionen die gebührende Berücksichtigung und Würdigung zukommen ließ. Wir hören den Familien zu. Wir nehmen ihre Ängste ernst, und wir stehen an ihrer Seite; denn wir wissen: Familienpolitik darf nicht von oben entschieden werden, sondern muss die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Die Stimmen der Familien dürfen nicht ignoriert werden. Unabhängig von den Kürzungen kritisieren wir das Gesetz auch inhaltlich auf mehreren Ebenen. Erstens. Der Wegfall der monatlichen Zahlungen benachteiligt Familien massiv gerade in den ersten Jahren, wenn das zweite Einkommen größtenteils wegfällt. Eine Einmalzahlung mag kurzfristig helfen, aber sie bietet keine langfristige Planungssicherheit. Familien brauchen stetige, verlässliche Unterstützung, um den Alltag zu bewältigen, insbesondere wenn unerwartete Kosten auftreten. Zweitens. Was bedeutet eigentlich "zeitgemäß", wie die Regierung diese Umstellung nennt? Wir sehen hierin lediglich einen Vorwand für Sparmaßnahmen auf Kosten der Familien. "Zeitgemäß" wäre es zu sehen, dass heute Familien mit weitaus größeren Herausforderungen zu kämpfen haben als noch vor 20 Jahren. Drittens. Die neuen Regelungen zum Kinderstartgeld werfen Gerechtigkeitsfragen auf. Bei einem späteren Zuzug, etwa im 14. Lebensmonat des Kindes, gibt es keine anteilige Leistung. Grundsätzlich unterstützen wir Maßnahmen gegen Missbrauch. Aber wo bleibt hier der viel gepriesene Ausgleich, den die Regierung sonst immer fordert? Viertens. Der Wegfall der Mehrkindkomponente, wie sie beim Familiengeld existierte, ist ein weiterer Rückschritt. Kinderreiche Familien verdienen eine besondere Wertschätzung; doch diese wird ihnen nun verwehrt. Und schließlich: Die Regierung beruft sich auf ein EuGH-Urteil zu Österreich, dass eine Indexierung von Familienleistungen nicht möglich sei. Doch hier zeigt sich wieder einmal, wie angepasst die Bayerische Staatsregierung ist. War das nicht noch vor Kurzem Wahlkampfthema bei Ihnen, liebe CSU? Die Folgen sehen wir beim Kindergeld. Über 500 Millionen Euro werden jährlich auf ausländische Konten überwiesen. Meine Damen und Herren, Familien brauchen in Bayern tatsächlich Unterstützung, keine Kürzungen und keine leeren Versprechen. Wir wollen, dass Bayern Familienland bleibt oder, besser gesagt, es wieder wird. Was Sie hier treiben, ist Augenwischerei. Sie dürfen mir eines glauben: Tausende von Familien bemerken dies auch. Ihre Glaubwürdigkeit ist im Keller, und das zu Recht. Wir sprechen nach den nächsten Wahlen noch einmal; denn einer Sache können Sie sich sicher sein: Der Bürger hat es satt, von Ihnen an der Nase herumgeführt zu werden. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin: Die Frau Kollegin Melanie Huml.

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Melanie Huml CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes. Damit geben wir in der Familienpolitik auch durchaus eine neue Richtung vor – eine Richtung, die auf Vertrauen und Klarheit, aber auch auf Verantwortung setzt. Für uns als CSU-Fraktion und als Staatsregierung ist dies auch ein ganz klares Zeichen, dass wir weiterhin an der Seite der Familien stehen. Das vorweg; denn das ist uns ganz wichtig. Für uns als CSU heißt Familienpolitik, für die Familien auch da zu sein. (Beifall bei der CSU) Mit dem neuen Kinderstartgeld schaffen wir eine einmalige Zahlung in Höhe von 3.000 Euro, und zwar für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind. Die Auszahlung erfolgt im 13. Lebensmonat. Soweit die Fakten. Zum 13. Lebensmonat: Diejenigen im Raum, die Kinder haben, wissen, dass man gerade im ersten Jahr überlegt: Wie geht es weiter? Meist werden in den ersten 12 Monaten die Kinder doch zu Hause betreut. Dann stellt sich aber die Frage der Krippe. Wie sieht es mit den Finanzen aus? Wer steigt wieder in den Beruf ein? Das ist also eine Zeit, in der in vielen Familien doch die eine oder andere Entscheidung ansteht. Deswegen ist diese Zahlung zu diesem Zeitpunkt in unseren Augen eben auch gut und eine Unterstützung für die Familien. (Toni Schuberl (GRÜNE): Kürzungen als Unterstützung darstellen? Wollt ihr uns verarschen? – Widerspruch bei der CSU) Die Zahlung ist unbürokratisch, verlässlich und gerecht; sie ist nämlich einkommensunabhängig. – Leider habe ich den Zwischenruf nicht verstanden; vielleicht können Sie ihn nachher noch als Zwischenfrage stellen. Was ist das Kinderstartgeld? – Es ist einkommensunabhängig, hängt nicht von der Betreuungsform ab und muss nur einmal beantragt werden, nämlich künftig digital über das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Noch einmal: Es ist betreuungsformunabhängig. Familien, die entscheiden, die Kinder zu Hause zu erziehen und zu betreuen, bekommen die 3.000 Euro genauso wie diejenigen, die sich für die Krippe oder für eine andere Form der Betreuung entscheiden. Das ist unabhängig. Das ist Wahlfreiheit. Das ist das, was wir für die Familien wollen: dass sie selber entscheiden können, wie sie Familie leben. Sie sollen aber eine Unterstützung des Staates erhalten, weil wir die Familien unterstützen wollen. (Beifall bei der CSU) Ja, es ist richtig, dass wir das Familiengeld, das es früher gab bzw. das es aktuell noch gibt, verändern wollen. Dieses gab es über mehrere Jahre hinweg monatlich ausgezahlt. Wir haben damals sicherlich auch eine gute Idee auf den Weg gebracht. Wir haben aber einen wachsenden Verwaltungsaufwand. Es wird immer komplexer, und es ist eben auch so, dass wir von den Familien, von den Eltern auch gehört haben, dass sie sich wünschen, dass wir als Staat auch die Kindertagesstätten mehr unterstützen. Deswegen die Entscheidung, dass wir die Finanzen so trennen, dass eine Leistung direkt bei den Familien ankommt, ein Teil der Finanzen aber auch den Kindertagesstätten und damit auch wiederum den Familien zugutekommt. Das ist das, wofür wir uns entschieden haben. Wenn es um die Herausforderungen der Kindertagesstätten geht – bei der Ausstattung, beim Personal, beim Verwaltungsaufwand –, ist es wichtig, dass wir eine Neuaufstellung benötigen. Wir wollen dies aber zusammen mit dem Kinderstartgeld denken. Die im Familienbereich vorhandenen Finanzen sollen weiter bei den Familien ankommen – einerseits als Direktzahlung über das Kinderstartgeld und andererseits über Investitionen in die Qualität der Kindertagesstätten. Das ist der Weg, den wir als Staatsregierung, als CSU-Fraktion zusammen mit den FREIEN WÄHLERN gehen wollen. Das ist unser Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es wird immer so getan, als wäre das ein Entweder-oder, man dürfe quasi am besten nur das eine oder andere tun. Ich finde: Das ist ein kluges Sowohl-als-auch. Das ist auch ein verantwortungsvolles Sowohl-als-auch; denn auch im Freistaat Bayern ist es nicht so, dass wir unendliche Finanzen haben. Deswegen muss man sich konzentrieren, deswegen das Sowohl-als-auch. Sehen wir uns an, was verändert werden soll. Es handelt sich um eine Leistung, die mit dem Verfahren über das Zentrum Bayern Familie und Soziales möglichst unbürokratisch digital angewendet werden soll. Eine gewisse automatisierte Anspruchsprüfung soll hinterlegt sein, damit es für die Familien möglichst einfach wird. Wenn man aber eine Leistung vom Staat will, ist es nun einmal so, dass man sagen muss, ich möchte das, und einen Antrag stellen muss, um diese Leistung zu bekommen. Wir setzen hier aber auf möglichst digital, barrierearm, papierlos und verständlich. Wir als Abgeordnete werden dies in der Praxis dann auch immer prüfen, damit dies auch so funktioniert. Ja, es ist nicht ganz einfach, wenn man ein System umstellt. Aber wir werden feststellen, dass die Familien, die in das neue System quasi hineingeboren werden und das alte gar nicht mehr kennen, ganz selbstverständlich damit umgehen. Das haben wir bei allen Familienleistungen erlebt, die wir in den vergangenen Jahren eingeführt haben. Es ist mir auch persönlich sehr wichtig, dass das Kinderstartgeld wirklich unabhängig von der Betreuungsform gewährt wird. Wie ich es schon gesagt habe: Das Kinderstartgeld ist Ausdruck echter Wahlfreiheit. Die Regelung ist klar und verlässlich. Auch die Verbände haben das eine oder andere Thema eingebracht; einiges konnten wir aufnehmen. Es ist sehr wichtig, auch Folgendes zu sehen: Wir als Freistaat Bayern gewähren freiwillig eine Leistung, die den Familien zugutekommt. Andere Bundesländer könnten sich davon eine Scheibe abschneiden, zumal wir als Bayern auch in Zeiten, in denen der finanzielle Spielraum vielleicht etwas enger wird, an einer Leistung, die direkt an die Familien fließt, festhalten. Ich betone: Es ist eine freiwillige Leistung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist vorbereitet. Wir haben heute die Erste Lesung. Der Entwurf geht jetzt in die Ausschüsse; dort wird noch einmal intensiv beraten. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir ihn für tragfähig und zukunftsorientiert halten. Er ist Ausdruck unseres klaren Bekenntnisses zu den Familien. Wir unterstützen sie einerseits durch direkte Zahlungen, leisten aber gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung der Strukturen; auch dieser Wunsch wird von Eltern immer wieder geäußert. Wir gehen diesen Weg. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Johannes Becher hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe eine Bemerkung und eine konkrete Nachfrage. Zunächst einmal möchte ich einfach festhalten: Das Familiengeld für die Eltern wird halbiert. Es erhält einen neuen Namen: "Kinderstartgeld". Sie haben die Neuregelung mit finanziellen Engpässen begründet. Das finde ich deutlich ehrlicher als das, was ich auf manchen Sharepics gelesen habe; dort war von einem "großen Wurf" die Rede. Man muss es einfach so sagen: Das Geld geht aus, und man muss an den Familien sparen. Das ist die Politik, die hier betrieben wird. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Quatsch! Das ist doch vollkommen übertrieben!) Es wird nur noch die Hälfte des Familiengeldes gewährt. Das ist das, was ich bemerken möchte. Zweitens komme ich zu meiner Frage, und zwar zum Thema Bürokratie. Bisher ist es laut Artikel 6 des Bayerischen Familiengeldgesetzes so, dass Eltern, die einen Antrag auf Elterngeld stellen, damit automatisch einen Antrag auf Familiengeld stellen. Die allermeisten Eltern erhalten Elterngeld; also war das ein automatisiertes Verfahren. Künftig müssen alle Eltern einen eigenen Antrag stellen. Warum ist es weniger Bürokratie, wenn alle Eltern einen Antrag separat stellen müssen, im Vergleich zu dem bestehenden Verfahren, wonach es automatisch geht? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Melanie Huml CSU

Punkt eins: Sie verkennen, dass das Familiengeld und das Krippengeld zum Kinderstartgeld zusammengelegt werden. Auch das Krippengeld musste bisher bürokratisch, per Einzelantrag, beantragt werden; es war zudem nach Einkommen gestaffelt. Viele Eltern haben uns zurückgemeldet, wie bürokratisch das ist. Daher ist ein einziger Antrag für eine Leistung, die eben nicht einkommensabhängig gewährt wird, weniger bürokratisch als mehrmals zu stellende und gegebenenfalls mehrmals zu korrigierende Anträge auf Familiengeld und auf Krippengeld. Das ist unter meinem Hinweis auf weniger Bürokratie zu verstehen – ganz klar. Punkt zwei: Wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich klar gesagt habe, dass das Geld weiterhin zu den Familien kommt – einerseits direkt, andererseits über die Unterstützung der Strukturen. Nennen Sie uns doch einmal andere Bundesländer, die in die Familien so viel investieren, auch direkt, wie Bayern! Angesichts dessen kann man die Kritik, hier werde an den Familien gespart, nicht stehen lassen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Die Hälfte kommt an! Es ist eine Halbierung!) Ganz im Gegenteil! Wir investieren in die Familien und werden das auch in Zukunft tun. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Julia Post für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Julia Post GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist keine Weiterentwicklung. Er ist ein Etikettenschwindel! (Beifall bei den GRÜNEN) Und er zeigt, wie in Bayern unter Markus Söder Politik gemacht wird: (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) nicht mit dem Ziel, Probleme zu lösen, sondern mit dem Ziel, Schlagzeilen zu produzieren; Politik als kurzfristige Performance, nicht als langfristige Gestaltung; PR statt Prioritäten. (Beifall bei den GRÜNEN) Deshalb braucht es in dieser Debatte Klartext: Wer Unterstützung streicht, soll es auch so nennen und eine Kürzung nicht als Erfolgsmeldung verpacken. (Beifall bei den GRÜNEN) Oktober 2024 – große Jubelmeldung vom Ministerpräsidenten: "1 Million Kinder haben vom Familiengeld profitiert." Wenige Wochen später: Kürzungen. Aus zwei Förderleistungen wird eine, mit weniger Geld. Das ist kein Fortschritt, das ist ein Trick. (Beifall bei den GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf zeigt auch, wie es um die Arbeitsmoral der Staatsregierung steht. Eltern und Erzieherinnen warten auf Verbesserungen in unseren Kitas. Sie hoffen, überhaupt einen Platz zu bekommen. Sie wünschen sich einen besseren Betreuungsschlüssel, eine verlässliche Finanzierung, mehr Zeit für individuelle Förderung. Bayern liegt bei der Betreuungsquote bundesweit ziemlich weit hinten. Im Sozialausschuss warten wir seit mehr als einem Jahr auf einen Bericht zum Stand der Reform des Kitagesetzes. Zwei peinliche Auftritte des Ministeriums später wissen wir nur, man befinde sich im Prozess; es liefen Abstimmungen mit dem Finanzministerium. Sprich: Sie sind auf der Suche nach Geld. Ich helfe gern weiter: Zwischen 2011 und 2024 haben Sie 1,9 Milliarden Euro in neue Kitaplätze investiert. In 13 Jahren! Nur zum Vergleich: Für das einkommensunabhängige Familiengeld haben Sie in nur sechs Jahren mehr als 4,6 Milliarden Euro ausgegeben. Auch Menschen mit meinem Einkommen bekommen es, obwohl sie es nicht brauchen. Wo bleibt da der sorgsame Umgang mit Steuergeldern, wo bleibt da die Gerechtigkeit, frage ich. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Fehler liegt nicht im Familiengeld an sich, sondern in der fehlenden Zielgenauigkeit. Hätten wir die 4,6 Milliarden Euro in den Kitaausbau gesteckt – in die Qualität, in kleinere Gruppen, in besser bezahlte Fachkräfte –, dann gäbe es heute eine echte, nachhaltige Entlastung für Familien, und zwar für mehrere Generationen. Doch anstatt diese Probleme anzugehen, diskutieren Sie heute, ob es 3.000 Euro am Stück oder in Scheiben geben sollte. (Beifall bei den GRÜNEN) Wer Familien stärken will, der muss in Strukturen investieren, nicht in Schlagzeilen. Dieser Gesetzentwurf lässt auch einige ganz konkrete Fragen offen. Zum Beispiel: Führt die Einmalzahlung für Alleinerziehende dazu, dass sie sich nach dem Elterngeld freiwillig versichern müssen? Das wäre mit bis zu 200 Euro Mehrkosten pro Monat verbunden. Oder: Wird die Einmalzahlung – wie bisher – nicht auf SGB-II-Leistungen angerechnet? Diese konkreten Fragen haben mich aus der Familienberatung erreicht. Ich hoffe, wir können sie in der weiteren parlamentarischen Beratung im Ausschuss klären und diese Unsicherheiten beseitigen. Gerade für Familien mit niedrigem Einkommen wird die Kita durch Ihr Gesetz wieder teurer, und das Kind wird häufiger zu Hause bleiben. Der Berufseinstieg wird verschoben; meist trifft es die Mutter. Mit Ihrem Sprachtestgesetz wollen Sie Kinder erreichen, die bisher keine Kita besucht haben. Das halten wir für einen richtigen Ansatz. Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bremsen Sie genau diese Kinder wieder aus. Sie blinken mit Ihrer Politik gleichzeitig in verschiedene Richtungen. Ich frage mich, was Sie eigentlich erreichen wollen. Gibt es bei Ihnen eine Gesamtstrategie? Jahrelang hat sich die Staatsregierung in Gabenpolitik geübt, nicht in Infrastrukturinvestitionen. Jetzt ist das Geld weg. Und statt es offen zu sagen, kleben Sie einfach ein neues Etikett drauf. So leiden nicht nur Familien, sondern auch die Glaubwürdigkeit von Politik und damit unsere Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Das sogenannte Kinderstartgeld ist kein Nachfolger; es ist eine Unverschämtheit. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich behaupte: Heute ist ein guter Tag – nicht deswegen, weil wir gestern Abend so ein schönes Fest hatten, sondern weil wir heute das Kinderstartgeld auf den Weg bringen. Das Familien- und das Krippengeld werden zum 1. Januar 2026 zu einer einmaligen Leistung, dem Bayerischen Kinderstartgeld, in Höhe von 3.000 Euro zusammengefasst. Das heißt, wir bündeln zwei Leistungen zu einer. (Toni Schuberl (GRÜNE): Für die Hälfte des Geldes!) Die Folge: Es wird einfacher, unbürokratischer und gerechter: keine Monatsabrechnung, keine komplizierten Rückforderungen, kein Papierkrieg – dadurch wird die Verwaltung entlastet, das ist Bürokratieabbau. Trotzdem werden wir die jungen Familien weiterhin unterstützen – mit einmalig 3.000 Euro Familienstartgeld. Für Kinder, die ab 01.01.2025 geboren werden, bekommen Familien zum ersten Geburtstag das Kinderstartgeld. Sie bekommen automatisch einmal einen Antrag, und dann bekommen sie das Kinderstartgeld. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Damit setzen wir in Bayern unseren erfolgreichen Weg fort, Familien mit Kleinkindern eine spezielle Unterstützungsleistung zu gewähren. Hierzu wird das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG, geändert. Mit dieser Reform gewinnen wir auch finanziellen Spielraum. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Der Haushaltsansatz für beide Leistungen beläuft sich 2025 auf 793 Millionen Euro. Ausgehend von circa 120.000 Kindern werden es in Zukunft 360 Millionen Euro sein, die das Kinderstartgeld kostet. Die restlichen 433 Millionen Euro werden effizienter in die Kinderbetreuung investiert und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nur für die frühkindliche Bildung der Kinder verwendet. Erstens fördern wir damit über 15.000 neue Teamkräfte in den Kitas bis 2029. Mehr Personal heißt bessere Betreuung, weniger Stress und mehr Zeit für die Kinder. Zweitens. Wir schaffen mehr Betreuungsplätze. Gerade in Regionen mit starkem Zuzug braucht es dringend zusätzliche Kapazitäten. Drittens. Wir verbessern die Qualität durch kleinere Gruppen, bessere Ausstattung und individuelle Förderung. Auch Inklusion und Sprachförderung können gestärkt werden. Viertens. Wir entlasten die Kommunen durch gezielte Zuschüsse bei Betriebskosten und beim Ausbau. Dadurch halten wir die Kitabeiträge stabil. Das Kinderstartgeld ist also mehr als nur Geld für Familien. Es ist ein Hebel für starke Kinderbetreuung in ganz Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Reform ist durchdacht. Sie ist sozial, sie ist wirtschaftlich vernünftig, und sie ist ein Beispiel für moderne, mutige Familienpolitik; denn durch die Umstellung werden, wie schon erwähnt, langfristig circa 430 Millionen Euro jährlich frei. Das ist wichtig, um für alle Kinder eine möglichst gute frühkindliche Bildung zu gewährleisten, indem diese 433 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung, in den Kindergartenbereich ab drei Jahren, fließen. Im Gegensatz zu vielen falschen Behauptungen aus der Opposition setzen wir auf gleiche Bildungschancen, egal aus welchem sozialen Umfeld auch immer die Kinder kommen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das ist für die Bayerische Staatsregierung aus FREIEN WÄHLERN und CSU sowie für mich besonders wichtig, dass alle Kinder, egal aus welchem sozialen Umfeld, diese Chancen bekommen. Darum bitten wir um Unterstützung des Gesetzentwurfs. Unsere Kinder werden es euch danken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Franz Schmid von der AfD-Fraktion.

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Franz Schmid AfD

Herr Kollege Rittel, Sie sprechen von einem guten Tag für Bayern, von einem guten Tag für unsere Familien. Ich sehe das nicht so. Für mich ist das ein schwarzer Tag für die Familien. Sie kürzen das Krippen- und Familiengeld jetzt um die Hälfte; aus finanziellen Gründen, hat die Kollegin von der CSU gesagt. Meinen Sie nicht, dass es sinnvoller ist, bei ideologischen Projekten zu sparen, bei der Migration zu sparen, anstatt bei den bayerischen Familien? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Natürlich muss man das wieder über einen Kamm scheren!)

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Wir reden hier jetzt aber über das Bayerische Kinderstartgeld. Ich muss ganz klar sagen: Ich bin vollkommen der Meinung, dass wir in die frühkindliche Bildung von Kindern ab drei Jahren investieren müssen, damit die Kinder keinen Rückstand haben, wenn sie in die Schule kommen. Das ist für uns das A und O. Für mich persönlich ist es ganz wichtig, dass wir alle Kinder, aber wirklich alle Kinder, in die frühkindliche Bildung bringen. Dafür ist dieses Gesetz gemacht. Ich kann das nur ausdrücklich befürworten. Ich bin vollkommen dafür und stehe zu hundert Prozent dahinter. Das ist auch richtig so, das ist gut und richtig so. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Danke für die Frage.

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Doris Rauscher.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Bayerischen Kinderstartgeld ist tatsächlich eine Mogelpackung. Die Staatsregierung spricht von Weiterentwicklung und Entbürokratisierung. Tatsächlich handelt es sich um eine massive Kürzung zulasten von Familien. (Beifall bei der SPD) Sie, liebe CSU und FREIE WÄHLER, stehen nach diesem Schritt nicht mehr an der Seite der Familien. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Oh Mann, das ist wirklich so billig!) – Frau Kollegin, Sie legen immer Wert darauf, dass man den Mund hält, wenn andere am Rednerpult stehen. Darum bitte ich jetzt auch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Geschäftsordnung!) Was wird uns heute präsentiert? – Eine Einmalzahlung von 3.000 Euro zum ersten Geburtstag des Kindes, das klingt zunächst mal großzügig. Spannend ist schon, wie Sie versuchen, dies alles – auch noch sprachlich, Herr Kollege – positiv zu verpacken. Familien konnten nach dem bisherigen System bis zu 8.400 Euro erhalten, nämlich 6.000 Euro Familiengeld über 24 Monate plus 2.400 Euro Krippengeld. Nun sind es bis zu 5.400 Euro weniger pro Kind. (Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!) Das ist wirklich dreist. Das müssen Sie sich wirklich mal vergegenwärtigen. Besonders schwierig ist: Einkommensschwache Familien und Mehrkindfamilien trifft es am härtesten. Sie verlieren nicht nur das Familiengeld zu 50 %, sondern auch das Krippengeld, mit dem gezielt Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro unterstützt wurden. Das ist tatsächlich das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit, die Ihnen ja eigentlich auch immer so wichtig erscheint. Sie kündigen zwar an, die Einsparungen von 433 Millionen Euro in das Kitasystem zu investieren. Doch diese Aussage liegt uns bisher lediglich mündlich vor. Den Familien fehlt das Geld ja dennoch täglich im Geldbeutel. Frau Ministerin, Sie sind doch angetreten, das Leben der Menschen hier im Land zu verbessern. Hier offenbart sich aber schon Ihr wahres sozialpolitisches Gesicht. Eltern sollen dringend notwendige Verbesserungen quasi aus der eigenen Tasche finanzieren. Hinzu kommen vielerorts steigende Elternbeiträge. Auch das ist für Familien wirklich ein Desaster. (Beifall bei der SPD) Ihr Gesetzentwurf ist aber nicht nur eine Mogelpackung. Er ist auch ein klarer Bruch Ihres Koalitionsvertrags. Sie senden ein fatales Signal an alle Familien in Bayern; denn im Koalitionsvertrag rühmen Sie sich noch für die tolle Unterstützungsleistung mit Familien- und Krippengeld und sagen, dass Sie das konsequent weiterführen werden. Aber genau das Gegenteil ist heute der Fall. Besonders schwierig finde ich auch, das als freiwillige Leistung zu definieren. Denn was ist denn freiwillig an einem Gesetz, das Sie selbst eingeführt haben? Ein Gesetz nach Haushaltslage einfach wieder einzukassieren, das empfinden wir als SPD-Landtagsfraktion als wirklich nicht korrekt und tatsächlich dreist. Frau Huml, auch der Vergleich mit anderen Bundesländern hinkt; denn in vielen anderen Bundesländern – das muss man auch sagen – zahlen Eltern sehr geringe bis keine Elternbeiträge, während diese bei uns zum Teil durch die Decke gehen. Das, was Sie uns präsentieren, ist ein Taschenspielertrick mit einem großen Buhei um das Familien- und Krippengeld unter dem einen Hütchen, und Jahre später zaubern Sie unter dem anderen Hütchen ein Kinderstartgeld hervor. Strukturelle Probleme im Kitasystem müssen auch strukturell durch zusätzliche Mittel gelöst werden, aber nicht durch Einsparungen bei den Familien. Familien verdienen Ehrlichkeit und keinen Etikettenschwindel. Sie verdienen Unterstützung und keine Kürzung. Familien verdienen eine Politik, die zu ihren Versprechen steht. Dazu fordern wir Sie auf. Ich freue mich auf die differenzierte Debatte im Sozialausschuss. (Beifall bei der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Gute Rede!)

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Tobias Reiß

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ein kurzer Hinweis auf die Wahlen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 b aufrufe: Wir führen unter Tagesordnungspunkt 7 die Wahl von vier berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit Namenskarte und Stimmzettel durch. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche – soweit noch nicht geschehen – rechtzeitig aus dem Postfach zu holen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 19/7506) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Kollegen Gerd Mannes das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Klimapolitik der Altparteien ruiniert unsere heimische Landschaft, unsere Natur und unsere Umwelt. Schlimmer noch: Die CO -Ideologie untergräbt unsere wirtschaftlichen und kulturellen Errungenschaften. Vor einigen Jahren noch war die Zerstörung von Wäldern für Windkraftanlagen nicht vorstellbar. Dann haben Sie die Gesetze geändert, und heute bauen gierige Investoren einen Windpark nach dem anderen. Nunmehr stehen die Baudenkmäler auf der Abschussliste der Klimasekten. Der Denkmalschutz ist für den Bau von Windrädern und Solaranlagen geopfert worden. In der Presse hieß es kürzlich, der Denkmalschutz blockiere 10 % der geplanten Windräder. Aber nein, es ist doch genau andersherum: Die Windräder zerstören unseren Denkmalschutz. So schaut es doch aus. (Beifall bei der AfD) Windkraftanlagen greifen massiv in das Landschaftsbild ein. Sie verschandeln das Erscheinungsbild historischer Bauwerke. Wir, die AfD, wollen das ändern. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes stellen wir uns gegen diesen Zivilisationsbruch. Das ist notwendig, weil die CSU und die FREIEN WÄHLER dem Verfassungsauftrag zum Schutz des kulturellen Erbes nicht nachkommen. Die Staatsregierung hat mit der letzten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes die Klimaziele ganz weit nach vorne gestellt. Der Schutz von Baudenkmälern wurde zugunsten der Energiewende völlig ausgehöhlt und nach hinten geschoben. Es ist erschreckend, dass die Regierung diese Maßnahmen auch noch mit vorauseilendem Gehorsam eingeführt hat. Das EEG hat den Ländern genügend Spielraum gelassen, um historische Gebäude und Landschaften zu schützen. Unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf ist es, den früheren Schutz mit zwei Änderungen wiederherzustellen. Erstens. Die Streichung des bisherigen Absatzes 2 Satz 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Der Denkmalstatus wird nicht durch Privilegien zugunsten der Energiepolitik relativiert. Es wird klargestellt, dass Denkmalschutz nicht unter Vorbehalt steht, sondern als Grundsatz gilt. Zweitens. Die Streichung des bisherigen Absatzes 5. Diese Regelung hat ermöglicht, auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen und Solarthermie zuzulassen. Die Schutzwürdigkeit eines Denkmals muss sich an seinem kulturellen Wert und nicht an klimapolitischen Zielen bemessen – das ist ganz wichtig. Die Staatsregierung hat hierbei jedes Augenmaß verloren. Unser Gesetzentwurf macht mit der Verachtung unserer Heimat und der Missachtung unserer Kultur Schluss. In meinem eigenen Stimmkreis, im Landkreis Günzburg will der dortige Planungsverband einen Windpark hinter der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild genehmigen. Mit unserem Gesetzentwurf wären solche Bausünden ausgeschlossen. Liebe Kollegen, merken Sie sich bitte noch eines: Windräder und Photovoltaikanlagen sind kein Ersatz für die Energieerzeugung mit Kernkraft, Kohle und Gas. Sie gefährden nur die Netzstabilität. Unsere Netze können diesen zufällig erzeugten Strom nicht genügend verteilen. Windkraft und Photovoltaik sind nicht grundlastfähig und können unsere Industrienation nicht mit Strom versorgen. Das Ergebnis, das wir momentan haben und das auch Sie mit produziert haben, ist: Deutschland hat die höchsten Stromkosten weltweit. Trotzdem, und das stimmt natürlich, sorgt das Wind-an-Land-Gesetz dafür, dass sich unsere Kommunen und Bürger kaum gegen diesen Raubbau an unserer Heimat durch die Windräder wehren können. Zwei Prozent der Landesfläche müssen nach wie vor für die Windkraft ausgewiesen werden. Zumindest mit unserer Gesetzesinitiative schützen wir aber unser bayerisches Kulturerbe gegen diese, ich nenne es mal: "politischen Klimadummheiten" – anders kann man sie nicht bezeichnen. Die CO -Panik, die Sie alle erzeugt haben, ist zehn Jahre alt. Die Denkmäler, die wir schützen wollen, sind aber einige Hundert Jahre alt. Wir müssen schützenswerte Bauwerke für folgende Generationen und für unsere Kinder erhalten, so wie die Verfassung es vorschreibt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Robert Brannekämper für die CSU-Fraktion das Wort.

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Robert Brannekämper CSU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem AfD-Gesetzentwurf kann man nur sagen: Er ist leider etwas windschief. Herr Kollege Mannes, ich wundere mich, warum eigentlich Ihre Kollegen aus dem zuständigen Fachausschuss und aus dem Landesdenkmalrat heute nicht dazu sprechen. Die würden wahrscheinlich wissen, worum es geht. Die würden den Unsinn, den Sie heute erzählt haben, nicht erzählen. Ja, das ist so. Fragen Sie den Kollegen Singer. (Zuruf von der AfD) – Ach so, er spricht noch dazu. Ich sage Ihnen erst mal eines zu Maria Vesperbild. Wenn das so käme, wäre es schwierig. Deswegen hat der Landesdenkmalrat in seiner 463. Sitzung unter meiner Leitung festgelegt zu prüfen, ob dieses Denkmal als landschaftsprägendes Denkmal von volkskundlicher Bedeutung einzustufen und sein Umfeld von einer Bebauung mit Windkraftanlagen auszunehmen ist. Wir halten Maria Vesperbild aufgrund seiner Situierung als Naturkathedrale mit der großen Anzahl an Gläubigen, circa 500.000 Pilger kommen jedes Jahr dorthin, für bedeutsam. Deswegen halten wir Windräder hinter dieser Madonna und diesem ganzen Ensemble für falsch. Deswegen haben wir in der 463. Sitzung des Landesdenkmalrates gebeten zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt – wir sehen sie –, einen erhöhten Schutzstatus für diese Wallfahrtsstätte zu schaffen. Damit ist das Thema eigentlich erledigt. Zweitens. Es war nicht der Freistaat, der das wollte, sondern der Bund. Die rot-grüne Bundesregierung hat damals gesagt: Entweder wir entziehen Bayern die Landeskompetenz für die Regelung – dann würde die 10-H-Regel fallen –, oder der Freistaat lässt sich etwas einfallen. Unter diesem Druck der damaligen Bundesregierung haben wir gesagt: Wir müssen uns überlegen, wie wir den Bund überzeugen, diese Regelung in bayerischer Landeskompetenz zu belassen und das Thema nicht vom Bund regeln zu lassen. Dass in Berlin an Details kein Interesse besteht und auch keine Ortskenntnis vorhanden ist, ist klar. Da ist der Maßstab zu groß. Deswegen haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das zu revidieren und das Kriterium "landschaftsprägendes Denkmal mit besonderer Bedeutung" einzuführen. Das betrifft über hundert Denkmäler bzw. Sichtachsen in Bayern mit besonderer Bedeutung für den Denkmalschutz. Dazu zählen auch historische Städte. Sie sollen von Windkraftanlagen frei bleiben. Zum Beispiel war einmal geplant, im Umfeld der Walhalla in Donaustauf 16 Windräder zu bauen. Diese werden aber aufgrund der neuen Regelung nicht gebaut. Zwar gefallen sie dem einen oder dem anderen grundsätzlich vor Ort nicht; aber sie werden jetzt deshalb dort nicht gebaut, weil es sich bei der Walhalla um ein Denkmal von nationaler Bedeutung handelt. Darum geht es in Ihrem Gesetzentwurf aber überhaupt nicht. Sie werfen die Solarenergie und die Windenergie sozusagen in einen Topf. Warum? – Da wir bei Solarenergie nicht wirklich Möglichkeiten hätten, ohne das Denkmal zu schädigen, eine energetisch gute Lösung hinzukriegen. Was machen wir? – Das Landesamt hat dazu vier Kategorien erarbeitet. Ich brauche Sie jetzt nicht alle vorzulesen; aber man geht von Kategorie eins aus, den "Anlagen ohne besondere Anforderungen". Das ist gegeben, wenn das Denkmal relativ weit weg ist. Das geht dann hin bis zu "Anlagen mit höchsten Gestaltungsanforderungen" an die Gebäudeintegration, die Farbigkeit, die Oberflächengestaltung und den Zuschnitt der Module. Schauen Sie sich an, was die Industrie dazu heute schon alles macht. Wir waren vor Kurzem mit Kollegen in Krakau und haben uns angeschaut, wie man dort historische Denkmäler saniert. Man sieht dort auf vielen Dächern Solarziegel. Sie sehen von unten überhaupt nicht, dass das Solarziegel sind; die sehen vielmehr aus wie ganz normale Ziegel. Solarziegel glänzen etwas mehr. Das Thema ist völlig problemlos abzuarbeiten und zu erledigen. Solarenergie, Energieerzeugung und Denkmalschutz kann man zusammendenken. Da ergibt sich kein Widerspruch. Ich sage mal so: Bayern hat sich mit dem Thema Technologie, also "Laptop und Lederhose", immer ausgezeichnet. Was Sie uns heute vorschlagen, ist dagegen: Laptop und Kohlepapier mit fünf Durchschlägen. Es gibt also intelligente Lösungen, mit denen man Solarenergie und Denkmalschutz vereinbaren kann. Natürlich klappt das nicht überall am Denkmal. Das ist klar. Auf die Münchner Frauenkirche kann ich an den Hauptseiten auf den großen Dachflächen keine Solaranlage aufstellen. Da sind wir uns einig. Aber natürlich gibt es viele Denkmäler, bei denen man die Flächen gar nicht sieht oder wo das Problem mit guten und neuen Solarziegeln in der gleichen Farbe gelöst werden kann. Der durchschnittliche Betrachter wird dann nicht merken, dass hier Solarenergie erzeugt wird. Dieses Verfahren wenden wir jetzt am Landesamt für Denkmalpflege an. Ich bin gespannt, wie das wird. Ich gehe aber davon aus, wenn jemand vom Alten Peter herunterschaut, wird er nicht feststellen, dass das andere Ziegel sind, außer er weiß es. Insofern ist die Sache nicht so extrem, wie Sie das hier behaupten. Uns ist die Heimat wichtig. Uns ist die Gestalt unserer Städte und Dörfer wichtig. Wir werden deshalb nicht alles mit Spargeln zur Energiegewinnung zustellen. Das machen vielleicht andere. Wir wollen das nicht. Wir gehen einen verträglichen Weg, der den Klimaschutz mitnimmt. Außerdem gibt es noch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Informieren Sie sich bitte, was da drinsteht. Wir müssen hier zwei Rechtsgüter abwägen. Im Rahmen einer Popularklage wurde entschieden, dass der Klimaschutz und der Denkmalschutz Verfassungsrang haben. Beides muss zusammengedacht werden. Diese beiden Rechtsgüter gegeneinander auszuspielen, hat überhaupt keinen Sinn. Wir brauchen hier intelligente Ansätze. Wir müssen sehen, wo Windräder stören und wo sie nicht stören. Die Häuser sind 300 bis 400 Jahre alt. Ich gehe davon aus, dass wir in zehn oder zwanzig Jahren andere Lösungen für die Energieerzeugung haben. Dann bauen wir das Windrad wieder ab. Dann wird das historische Gebäude ohne jegliche Beeinträchtigung sein. Wir haben damals einen vernünftigen Weg gewählt, nämlich den Klimaschutz beim Denkmalschutz mitzudenken. Wir spielen diese beiden Punkte nicht gegeneinander aus, wie das die AfD versucht. Wir stimmen deshalb Ihrem Gesetzentwurf nicht zu. Wir werden über diesen Gesetzentwurf ohnehin im Fachausschuss noch einmal beraten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Gerd Mannes vor.

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Gerd Mannes AfD

Herr Brannekämper, Sie haben gerade selbst gesagt, dass Sie das Gesetz auf Druck der Ampel-Regierung angepasst hätten. Ich weiß nicht, ob Sie es gemerkt haben: Wir stellen diesen Antrag im Jahr 2025. Wer regiert gerade in Berlin? – Die CSU. Wir haben also eine ganz andere Voraussetzung. Wenn Sie es wollen, können Sie diese Gesetze ändern. Landesdenkmalrat hin oder her: Es ist doch besser, historische Gebäude von vornherein nicht zu verunstalten. Dazu brauchen wir keinen Landesdenkmalrat. Glauben Sie, dass ein Investor, der in ein solches Gebäude investieren will, eine Klage anstrengt? – Nein, das wird er natürlich nicht tun. Ich wollte noch etwas anderes sagen: Sie haben gerade angedeutet, dass Sie kein Fan von Windkraft seien. Ich gebe Ihnen recht, dass diese Anlagen in zehn bis zwanzig Jahren abgebaut werden. Wissen Sie, warum? – In zwanzig Jahren wird die AfD regieren. Wir werden dann den Strom mit Kernkraftwerken erzeugen. So sieht es aus. (Beifall bei der AfD)

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Robert Brannekämper CSU

Sieht man sich die technische Entwicklung an, stellt man fest, dass sie relativ zügig voranschreitet. War die Installierung von Solaranlagen an Denkmälern vor fünf oder zehn Jahren noch undenkbar, ist sie heute Stand der Technik. Ich bin sicher, dass noch weitere intelligente Lösungen gefunden werden. Sie sehen das zu schwarz. Im Vollzug sieht man immer wieder intelligente Lösungen bei der Installation von Solaranlagen. Die Anlagen sieht man oft gar nicht, nicht einmal die aufgestellten Anlagen. Mit den Solarziegeln, die von normalen Ziegeln kaum mehr zu unterscheiden sind, haben wir eine gute Lösung gefunden. Klimaschutz und Denkmalschutz schließen sich nicht aus. Das sehen auch alle Fachleute in Deutschland so. Beides muss zusammengedacht werden. Ich gebe Ihnen recht: An der Walhalla kann ich mir auch keine Windräder vorstellen. Außerdem sind nicht alle Denkmäler gleichwertig. Hier gibt es einfach Unterschiede. Wir waren gestern auf Schloss Schleißheim. Das ist ein Gebäude von hohem nationalen Wert für Bayern und für Deutschland. Hinter dieses Gebäude würde man keine Windräder stellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Ulrich Singer für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ulrich Singer AfD

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Brannekämper, Sie haben gedacht, ich würde heute nicht zu diesem Punkt sprechen. Ich bin aber nach Ihnen der nächste Redner. Sehen Sie sich die Rednerliste an. Aber, es ist alles gut. Sie haben eingeräumt, dass das Denkmalschutzgesetz im Wesentlichen auf Druck der früheren Bundesregierung geändert wurde. Sie haben daraufhin versucht, für Bayern irgendwelche intelligenten Ansätze hinzubekommen. Herr Kollege Mannes hat Sie dann aber darauf hingewiesen, dass die CSU inzwischen mit der CDU auf Bundesebene regiert. Sie haben sich nur einen schlechten Koalitionspartner ausgesucht. Sie müssen im Bund Druck machen, damit die verfehlte Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte wieder rückgängig gemacht wird, damit wir wieder Fortschritte machen können. Es kann nicht sein, dass Sie das Spiel mitmachen, die Klima-Ideologie weit über unseren Denkmalschutz zu stellen. Das ist in Bayern passiert. Wir wollen diese Überbewertung der Klima-Ideologie zurücknehmen. Wir wollen, dass erneuerbare Energien neben den Denkmalschutz gestellt werden, nicht darüber. Aktuell sehen wir, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz nicht mehr dem Schutz unserer Kultur- und Baudenkmäler dient, sondern andersherum: Der Denkmalschutz wirkt dabei mit, den bisherigen Schutz auszuhebeln. Unsere Denkmäler werden hinter eine kurzsichtige Klima-Ideologie gestellt. Hier handelt es sich um kurzfristige ökonomische Interessen. Sie meinen, dass manche Windräder in zwanzig Jahren wieder weg sind. Das sind aber nur kurzfristige Interessen. Hier werden die Interessen der Betreiber über den Schutz unserer bedeutsamen Kulturgüter gestellt, die teilweise Jahrhunderte alt sind. Wir wollen in Bayern keine ausufernde Errichtung von Windkraftanlagen; denn diese wäre mit einer Überformung der bestehenden Denkmäler verbunden. Unsere Kulturlandschaft und unsere Altstädte würden auf diese Weise beeinträchtigt. Denkmalgeschützte Gebäude würden dann mit PV-Anlagen belegt. Das wollen wir nicht. Das widerspricht auch dem Verfassungsauftrag. Der Staat ist zuständig, unser kulturelles Erbe zu schützen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Das steht im Artikel 141 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Die Gesetzgebung hat damit den Auftrag, entsprechend zu handeln. Auch in den Artikeln 1, 4 und 5 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes stehen die entsprechenden Regelungen. Wir haben also einen ganz klaren Auftrag, dem das Denkmalschutzgesetz so nicht mehr gerecht wird. Sie haben gerade das Beispiel Maria Vesperbild gebracht. Hier kommt jetzt Bewegung rein, wenn auch sehr spät. Es sollte nicht sein, dass der Landesdenkmalrat hierzu etwas vorschlägt, was dann geprüft wird. Vielmehr muss klar sein, dass eine solche Anlage geschützt ist und deshalb dort eine Errichtung von Windkraftanlagen nicht in Betracht kommt. Wir haben hier noch kein Ergebnis, sind aber auf einem guten Weg. Was ist mit der Petition vom Januar? – Damals ging es um die Burgruine und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Die AfD hat damals gesagt: Hier handelt es sich auch um ein besonderes, landschaftsprägendes Denkmal, das in diese Liste aufgenommen werden sollte. Dies wurde jedoch vom Ausschuss abgelehnt. Sie haben dabei verkannt, dass diese Burgruine auf dem Granitfelsen thront, der eine Sichtverbindung runter zur KZ-Gedenkstätte hat. Das ist ein ganz eindrucksvolles Ensemble. Diese besondere Sichtachse zwischen der hoch aufragenden Burg und dem Lagergelände im Tal verleiht diesem Ort eine ganz besondere landschaftliche Dominanz. Die Burg ist weithin sichtbar. Sie prägt das Ortsbild. Durch Ihre Regelung und dadurch, dass Sie diesen Ort nicht in die Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmäler aufnehmen wollten, haben Sie erreicht, dass der Bereich der Burg und der KZ-Gedenkstätte mit Dutzenden Windkraftanlagen verspargelt wird. Wir wollen die räumliche Beziehung von Burg und Gedenkstätte anders einordnen. Das haben Sie nicht mitgemacht. Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern, damit eine Abwägung zwischen Kulturdenkmälern und erneuerbaren Energien stattfinden kann. Dann hätten wir wieder einen rechtlich angemessenen Raum, die Interessen des Denkmalschutzes angemessen zu gewichten und die Interessen des Denkmalschutzes mit dem Interesse, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu errichten, abzuwägen. Die Interessen des Denkmalschutzes bestehen seit Jahrhunderten. Sie müssen gegen die kurzfristigen klimapolitischen Zielsetzungen abgewogen werden. Wir wollen deshalb, dass dort, wo Fehler gemacht wurden, wo unsere Denkmäler nicht ausreichend geschützt wurden, zurückgerudert wird. Wir regen deshalb an, das Bayerische Denkmalschutzgesetz entsprechend zu ändern und wieder einen Schritt zurückzugehen, weil das in diesem Fall sinnvoll ist. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Jenny Schack vor.

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Jenny Schack CSU

Zwei Anmerkungen: Die AfD ist nicht diejenige, die sagen kann, was in das Denkmalschutzgesetz reinkommt und was nicht. Das wird immer noch woanders besprochen. Sie malen den Teufel an die Wand. Wir haben sehr gute und verträgliche Lösungen in Wasserburg, in Würzburg und für den Berggasthof Streichen gefunden. In meinem Stimmkreis liegt Maria Vesperbild. Daran haben wir sehr lange und sehr intensiv gearbeitet. Robert Brannekämper und Klaus Holetschek waren vor Ort. Jeder Einzelne war vor Ort und hat sich das angeschaut. Ich glaube nicht, dass einer von Ihnen irgendwann einmal da war und wirklich nachgefragt hat, ohne schlechte Laune zu machen. Kein Einziger hat sich wirklich damit auseinandergesetzt. Es waren nur böse Worte. Die tatsächliche Arbeit haben wir gemacht. Das war in den anderen Fällen, die ich Ihnen genannt habe, auch so. Was Sie tun, ist einfach doppelzüngig. Sie ziehen das hoch und meinen, irgendetwas Sinnvolles dazu sagen zu können.

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Tobias Reiß

Bitte achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Jenny Schack CSU

Die Arbeit im einzelnen Detail machen wir vor Ort, weil wir uns damit wirklich auseinandersetzen, und nicht Sie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ulrich Singer AfD

Frau Kollegin, ich habe den Eindruck, dass Sie meine Rede nicht verfolgt haben. Ich habe ein ganz klares Beispiel genannt, bei dem Sie nicht tätig geworden sind. Wir haben gefordert, dass ein Objekt als besonders landschaftsprägendes Element eingestuft werden soll. An dieser Stelle haben Sie die entsprechende Entscheidung verhindert. Soweit ich mich erinnere, waren wir im Landtag die einzige politische Kraft, die gesagt hat: Ja, auch diese Gedenkstätte, einschließlich der Burg in Flossenbürg, muss entsprechend bewertet werden. Im Hinblick auf Maria Vesperbild ziehen wir an einem Strang. Der Kollege hat in seiner Rede ausführlich dargelegt, wie wichtig es uns ist, auch dieses Objekt zu schützen. Der Kollege war vor Ort und ist den Einladungen gefolgt. Du warst in den letzten Jahren auch bei Maria Vesperbild. Ich habe in diesem Jahr auch eine Einladung bekommen. Natürlich werde ich auch hinfahren. (Zurufe) – Selbstverständlich war der Kollege vor Ort. Wir werden dort auch hinfahren. Natürlich kann es sein, dass wir bei irgendeinem Arbeitskreis wieder nicht dabei waren, weil wir nicht eingeladen worden sind. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sie sind jedoch daran schuld, wenn Sie uns nicht informieren und nicht einladen.

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Tobias Reiß

Bitte achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Ulrich Singer AfD

Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Frau Kollegin Roswitha Toso das Wort.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Denkmalschutz gegen den Klimaschutz ausspielen will, der löst kein einziges Problem, sondern schafft ein neues. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf; denn er zielt darauf ab, in Artikel 6, "Maßnahmen an Baudenkmälern", Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5, also die Regelungen zu den erneuerbaren Energien, ersatzlos zu streichen. Die Begründung hierzu klingt, als ob die jüngste Novellierung unseres Denkmalschutzgesetzes vom Juli 2023 einer Opferung unseres historischen Erbes gleichkäme. Ich möchte deshalb deutlich machen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Zunächst einmal unterläuft der Entwurf die verfassungsrechtliche Pflicht, unsere natürlichen Lebensgrundlagen und unser kulturelles Erbe in Einklang zu bringen. Unsere Bayerische Verfassung gibt es in Artikel 3 Absatz 2 klar vor: "Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung." Klimaschutz und Denkmalschutz müssen also als gemeinsames Ziel gedacht werden. Die Fassung unseres Denkmalschutzgesetzes vom Juli 2023 hat deshalb einen klar strukturierten Rahmen eingeführt, der die besonderen Eigenheiten der erneuerbaren Energien anerkennt, ohne dabei automatisch Freibriefe für wesentliche Eingriffe in unsere Denkmäler zu erteilen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof genehmigte in seiner Entscheidung vom 5. Februar dieses Jahres ohne Einschränkungen die Regelungen zur Windkraft des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs finden sich, wie schon angedeutet, wohl einige Übertreibungen. So ist es schlicht nicht haltbar, von einer totalen Relativierung des Denkmalschutzes zu sprechen. Wer heute eine Baugenehmigung für eine Windkraftanlage vorlegt, muss nach wie vor sämtliche fachlichen Belange beachten. In Wahrheit schützt das geltende Gesetz die Substanz und den Charakter unserer Baudenkmäler intelligenter und effizienter als zuvor. Die Pilotprojekte belegen eindrucksvoll, wie Photovoltaikanlagen denkmalgerecht integriert werden können. Ich nenne als Beispiel das barocke Kongregationshaus der Erlöserschwestern in Würzburg. Dort ist Bayerns erste Photovoltaikanlage installiert worden. Dort lässt sich erkennen: Wir verfügen heute über ausgefeilte und denkmalgerechte technische Lösungen, die Solarzellen und historische Substanz so verbinden, dass weder die Authentizität noch Anspruch auf Energieeffizienz leiden. Diese Erfahrung hat auch der Landesdenkmalrat intensiv diskutiert und bestätigt. Ein pauschales Streichen der entsprechenden Ausnahmeregelungen trägt dem Fortschritt nicht Rechnung, sondern wirkt ihm entgegen. Die Gesetzesänderung würde auch weiteren bürokratischen Mehraufwand erzeugen; denn wo heute ein abgestimmtes Verfahren mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Genehmigungsbehörde in einem Schritt erfolgt, müssten künftig wieder zwei Verfahren durchlaufen werden. Die Folge sind längere Bearbeitungszeiten, höhere Kosten für Antragsteller und letztlich eine Verzögerung beim Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Schlussendlich bleibt der Entwurf in formaler Hinsicht lückenhaft. Er adressiert nur besonders landschaftsprägende Baudenkmäler, während die regelungsgleichen Bodendenkmäler unangetastet bleiben. Ob es hierfür konkrete Gründe gibt, bleibt offen. Entweder wurde der Gesetzentwurf nicht zu Ende gedacht, oder es soll die Nutzung von Bodendenkmälern explizit möglich bleiben. Wie dem auch sei, die AfD liefert keine kohärente Neugestaltung unseres Denkmalschutzgesetzes, sondern nur einzelne Paragrafenstreichungen, die in der Logik dieses Gesetzes keinen Sinn ergeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD behauptet, sie wolle die bayerische Heimat schützen. Tatsächlich stellt sie die Weichen zurück in ein Bayern der Vergangenheit. Wir FREIE WÄHLER stehen für ein Bayern, das seine Geschichte achtet, seine Denkmäler schützt und zugleich mutig in die Zukunft geht. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir deshalb ab. Das tun wir nicht, weil uns die Denkmäler egal wären, sondern weil wir glauben, dass man Werte bewahren kann, ohne den Fortschritt zu verleugnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Kollegin Dr. Sabine Weigand.

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Sabine Weigand GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Liebe Kollegen Mannes und Singer, so viel denkmal- und energiepolitischen Unsinn habe ich hier im Haus schon lange nicht mehr gehört, obwohl Sie die Latte bisher schon ganz schön hoch gelegt haben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Zurufe von der AfD: Oh!) Sie von der AfD haben sofort nach der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vor zwei Jahren mit Heulen und Zähneklappern die Zerstörung der bayerischen Denkmallandschaft durch Solar- und Windkraft prophezeit. Und was ist passiert? – Nichts. Trotzdem suggerieren Sie immer noch, dass Denkmalschutz und Energiewende unvereinbar seien. Und ich sage Ihnen: Das Gegenteil ist der Fall. Ich erkläre Ihnen auch gern, warum. Ich mache das auch ganz langsam zum Mitschreiben. Grundsätzlich erlaubt die Novelle aus dem Jahr 2023 keineswegs, dass einfach so Photovoltaikanlagen auf Denkmaldächer kommen. Jede Anlage braucht weiterhin eine Genehmigung. Ist es eigentlich zu viel verlangt, einen Gesetzestext zu lesen oder sich zu informieren, was draußen so passiert? Hätten Sie das getan, wüssten Sie, dass Kommunen und Fachleute in den unteren Denkmalschutzbehörden bayernweit sehr engagiert tolle denkmalgerechte Lösungen gefunden haben und weiterhin finden – Hand in Hand mit den Gebietsreferentinnen und Gebietsreferenten des Landesamts für Denkmalpflege. Ich finde es schlimm und unverschämt, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf deren Arbeit diskreditieren; das haben sie nicht verdient. Während Sie von irreversiblen Schäden an Denkmälern schwadronieren, machen diese Leute in ihren Behörden täglich kompetent ihren Job. Die sorgen nämlich dafür, dass PV ohne Eingriff in die Substanz montiert wird, dass es denkmalfachlich passt und Rückbau möglich ist. Diese Leute passen sehr gut auf unsere Denkmäler auf. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle mal ausdrücklich bedanken. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Interessant an Ihrem Antrag ist auch: Sie fordern damit denkmalfachliche Prüfungen von PV-Anlagen. Da habe ich jetzt eine Überraschung für Sie: Die gibt es! Die gibt es schon immer. Die gab es schon früher, die gibt es jetzt, und die wird es in Zukunft geben. Schreiben Sie Ihre Anträge immer so im Zustand der völligen Ahnungslosigkeit? – Egal, gell, Hauptsache, man kann wieder mal Fakes in die Welt setzen und seine Klientel mit Geschwurbel bedienen. Noch eine Information: Damit Windkraftanlagen die Denkmallandschaft nicht beeinträchtigen – Kollege Brannekämper hat es Ihnen schon gut erklärt –, hat man in der Novelle "besonders landschaftsprägende Denkmäler" eingeführt. Man hat sich damit unendlich viel mehr gedacht als Sie mit diesem echt peinlichen Entwurf. Das kann man übrigens auch nachlesen – bloß so zur Anregung. Und wissen Sie was? – Unsere Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, diejenigen, die mit viel persönlichem Einsatz, mit Herzblut und mit Idealismus unsere Denkmäler bewahren und darin leben, wünschen sich erneuerbare Energien in ihren Gebäuden. Die finden kluge und denkmalverträgliche Lösungen. Die wollen nachhaltig leben und ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Genau denen schießen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ins Knie. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Dabei führen Sie sich doch immer als Sachwalter der kleinen Leute auf. Aber macht ja nichts, solange sich damit Stimmung gegen die Erneuerbaren machen lässt. Darauf kommt es Ihnen an! Wir in Bayern wollen Denkmäler nicht mumifizieren. Es gehört zu ihrer Geschichte, dass sie sich über Jahrhunderte weiterentwickelt haben. Aber Ihnen ist Weiterentwicklung fremd. Sie bewegen sich höchstens nach rechts und rückwärts. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Lachen bei der AfD) Wer erlaubt, dass Gebäudeeigentümer ihren eigenen Strom erzeugen, der macht die Gebäude zukunftsfähig im Einklang mit dem Denkmalschutz. Genau damit erhalten wir unsere Baudenkmäler für kommende Generationen, indem wir sie nutzen und mit Augenmaß modernisieren. Aber was Sie mit Ihrem Antrag wollen, ist völlig klar: Sie nehmen den Denkmalschutz als Vorwand, um gegen jede Form der modernen Energiegewinnung Stimmung zu machen. Sie stellen sich damit gegen die Denkmaleigentümer und gegen alle Menschen in Bayern. Sie sind keine Denkmalschützer. Sie lieben unsere bayerische Heimat nicht. Sie tun alles, um unserem Land und seinen Menschen zu schaden. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Huber (AfD): So ein Schmarrn!) Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie wieder mal hinlänglich bewiesen, dass Sie keine Ahnung vom Denkmalschutz haben. Der Antrag ist verantwortungslos, rückwärtsgewandt und energiepolitisch dumm. Ich glaube, ich muss jetzt nicht mehr extra sagen, dass wir GRÜNE diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult.

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Sabine Weigand GRÜNE

War mir schon klar!

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Tobias Reiß

Wir haben eine Anmeldung für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Huber, AfD-Fraktion.

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Martin Huber AfD

Werte Kollegin, ich bin ein bisschen verwundert darüber, was Sie da jetzt von sich geben. Dass wir uns gegen die Erneuerbaren stellen, stimmt überhaupt gar nicht. (Lachen bei Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) So ein Schmarrn! Ich habe zum Beispiel eine 28-kW-Anlage daheim. Wir sagen aber: mit Maß und Ziel. Kapieren Sie das nicht? Seid halt einmal still! (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Zefünferl! Das stimmt doch gar nicht. Aber man sollte alles mit Maß und Ziel machen. Jetzt sage ich es nochmal: Ich habe selber schon seit Jahren eine 28-kW-Anlage. Da habt ihr noch gar nicht daran gedacht! (Unruhe) Was redet ihr immer für einen Schmarrn? (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Dann sollten Sie in Ihre Anträge schauen!) Zu der Behauptung, dass wir gegen den Denkmalschutz seien: Bayern ist ein hervorragendes Urlaubsland. Wir haben immer gesagt, das muss geschützt werden. Da gehören die Denkmäler dazu. Aber dann wird der Gesetzentwurf gleich abgetan. Was reden Sie da überhaupt? Ich bin maßlos enttäuscht von Ihnen. Da ist nur bla, bla, bla! (Lachen bei Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Damit kann man leben!)

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Sabine Weigand GRÜNE

Herr Kollege Huber, es tut mir wahnsinnig leid, wenn Sie furchtbar enttäuscht von mir sind. Ich glaube, das halte ich ganz gut aus. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch Ihre Zwischenbemerkung zeigt wieder: Was soll schon von einer Partei kommen, deren Exponenten glauben, die Erde sei eine Scheibe und der menschengemachte Klimawandel nicht existent? (Beifall bei den GRÜNEN – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Das müssen Sie jetzt auch noch anbringen, gell?) An allem seien überhaupt die Migranten schuld. – Aber Danke, dass Sie mir noch ein bisschen Redezeit verschaffen. Ist Ihnen überhaupt schon aufgefallen, dass auf dem Dach der Bayerischen Staatskanzlei seit vielen Jahren PV ist? Fahren Sie doch einmal zum Kloster der Erlöserschwestern nach Würzburg! 20.000 rote Biberschwanzziegel erzeugen hier zur Freude der Kongregation über 130.000 kWh günstigen Strom – denkmalgerecht. Das fällt keinem Menschen auf. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Wie oft sind die abgeschaltet?) Aber Sie können es noch näher haben: Besuchen Sie doch einmal den Jojo Becher in Moosburg. Da können Sie dann mal sehen, wie super gut rote PV auf einem Denkmal aussieht. Der Jojo zeigt es Ihnen bestimmt gern!

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Tobias Reiß

Achten Sie bitte auf Ihre Redezeit, Frau Kollegin! (Unruhe – Glocke des Präsidenten – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ich glaube nicht, dass die sich informieren wollen! – Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN) Die Redezeit ist zu Ende. Für die SPD-Fraktion: Frau Kollegin Katja Weitzel. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion stehen zwei entscheidende Regelungen des Denkmalschutzgesetzes auf der Streichliste. Worum geht es? – Es ist schon mehrfach erwähnt worden: Es geht um Maßnahmen an Baudenkmälern, die dem Klimaschutz dienen, also zur Gewinnung erneuerbarer Energien oder der energetischen Verbesserung dieser Gebäude. Das soll dann in die Entscheidung des Denkmalschutzes mit einbezogen werden. Das ist auch richtig so, Kolleginnen und Kollegen; denn klar ist doch: Unsere Baudenkmäler sind ein Schatz, den wir bewahren müssen. Aber es gehört eben auch zur Wahrheit, dass diese Baudenkmäler Teil unseres Gebäudebestandes sind. Der Gebäudebestand in Deutschland sorgt für etwa 30 % der CO -Emissionen, ist dafür verantwortlich. Wer das ignoriert, der verkennt die Realität. Der Gesetzgeber hat deshalb zu Recht gesagt: Natürlich müssen wir Solaranlagen auf denkmalgeschützte Gebäude bauen und bei der Wärmedämmung und der Heizungsumstellung genau hinschauen. Der Denkmalschutz hat einen hohen Stellenwert. Das bleibt auch so. Aber wir dürfen den Klimaschutz eben nicht komplett ausblenden. Genau das will die AfD mit diesem Gesetzentwurf. Sie will den Klimaschutz aus dem Denkmalschutzgesetz wieder herausstreichen. Sie will die Energiewende am Baudenkmal ausbremsen. Sie will die Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Gebäude bevormunden und ihnen die Tür zur energetischen Sanierung zuschlagen. Das lehnen wir aus guten Gründen ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung sagt überhaupt nicht: Klimaschutz immer und überall, egal was es für das Denkmal bedeutet. Es sagt nur: Wenn es um Maßnahmen geht, die den Energiebedarf des Baudenkmals senken oder erneuerbare Energien nutzen, dann muss das in die Abwägung einbezogen werden. Eine solche Maßnahme darf nur dann untersagt werden, wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine ausgewogene Regelung. Es geht nicht um beliebige Solaranlagen, Dämmungen oder Windräder, sondern um angepasste Lösungen mit Fachberatung, mit Rücksicht auf das Erscheinungsbild und mit Augenmaß. Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir diese Offenheit für Lösungen, nicht den Rückfall in ideologisches Denken. Wir brauchen Wärmewende, Energiewende und Gebäudewende – auch beim Baudenkmal. Dabei müssen wir sorgfältig prüfen, wie weit es eben zusammengeht: Erhalt der historischen Substanz und Anpassung an die Zukunft. Dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist ein Rückschritt in die Vergangenheit, in die Zeit der Scheuklappenpolitik. Wir hingegen wollen Denkmäler erhalten, aber eben auch bewohnbar halten und zukunftsfähig machen. Das verlangt Verantwortung, nicht Verweigerung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Lassen Sie den klugen Ausgleich von Denkmalschutz und Klimaschutz im Gesetz bestehen. Übrigens: Wer sich für die Zukunft unserer Denkmäler einsetzt, sollte da ansetzen, wo das größte Problem liegt, nämlich bei der ausreichenden finanziellen Unterstützung des Denkmalschutzes und der Eigentümerinnen und Eigentümer, nicht aber aus ideologischer Verblendung und wegen eines absurden Kulturkampfes solche unsinnigen Gesetzentwürfe einbringen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. (Klaus Holetschek (CSU): Es gibt keine Zwischenbemerkung?) Nein, es gibt keine Zwischenbemerkung. Ich schließe zunächst die Aussprache. Der Kollege Gerd Mannes hat sich zu einer persönlichen Erklärung zur Aussprache nach § 112 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag gemeldet. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es gemäß diesem Artikel nicht möglich ist, zur Sache zu sprechen, sondern dass Sie ausschließlich Angriffe, die gegen Sie geführt wurden, zurückweisen dürfen. Herr Kollege Mannes. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Frau Schack – ich weiß nicht, ob sie hinausgegangen ist, sie ist nicht mehr da – hat behauptet, ich wäre nicht persönlich in Maria Vesperbild vor Ort gewesen. Das ist natürlich falsch. Ich habe sie sogar persönlich getroffen – das ist noch nicht so lange her – und habe ihr sogar meinen Stuhl angeboten. Da konnte sie sich hinsetzen. (Zurufe bei den GRÜNEN: Oh!) Es ist also falsch, was hier gesagt wird. (Beifall bei der AfD) Auch die Kollegin Ebner-Steiner war kürzlich vor Ort. Die CSU macht da natürlich auch Veranstaltungen; aber es ist normal, dass ich nicht auf eine CSU-Veranstaltung eingeladen werde. (Heiterkeit des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Auf dieser war ich natürlich nicht. Gut, vielleicht darf ich dazu noch einen Satz sagen. Es wurde auch gesagt: Die machen die Arbeit vor Ort. – Natürlich wollen wir mit unserem Gesetzentwurf, dass diese Arbeit überflüssig wird. (Widerspruch des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Das vielleicht noch zum Thema. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER))

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Tobias Reiß

Dann kommen wir zur Verweisung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur federführenden Beratung zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wieder- bzw. Neuwahl berufsrichterlicher Mitglieder Der Ministerpräsident (Unruhe) – ich bitte noch kurz um Aufmerksamkeit, bevor ich die Wahl eröffne – hat mitgeteilt, dass die Amtszeit von vier berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Laufe der nächsten Monate endet: Mit Ablauf des 16. Oktober 2025 endet die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Mechthild Klein, Vizepräsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Ferner endet mit Ablauf des 10. November 2025 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht. Es wird vorgeschlagen, sowohl Frau Mechthild Klein als auch Frau Tatjana Lilienfeld als berufsrichterliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Darüber hinaus tritt das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Bernt Münzenberg, Präsident des Landgerichts München II, mit Ablauf des 31. August 2025 in den Ruhestand und scheidet damit kraft Gesetzes aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Als Nachfolger wird Herr Christoph Hagspiel, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, vorgeschlagen. Außerdem tritt das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Dieter Zöllner, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, mit Ablauf des 30. November 2025 in den Ruhestand und scheidet damit ebenfalls kraft Gesetzes aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Als Nachfolgerin wird Frau Dr. Bettina Meermagen, Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vorgeschlagen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2025 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die vorgeschlagenen Persönlichkeiten sind bereit, im Falle ihrer Wahl die Ämter anzunehmen, und haben die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgegeben. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. Die vier Wahlen finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt. Das heißt, Sie haben einen Stimmzettel in weißer Farbe, auf dem alle vier vorgeschlagenen Persönlichkeiten aufgelistet sind. Bitte kreuzen Sie bei jedem Wahlvorschlag Ihre Wahlentscheidung an. Sie können entweder hier oder draußen im Wandelgang Ihre Stimme abgeben. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 10:25 bis 10:29 Uhr)

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Alexander Hold

Kolleginnen und Kollegen, befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete in der Wahlkabine? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl hiermit beendet. Ich bitte Sie, wiederum Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe) Dann bitte ich wieder um etwas Ruhe. Sobald Sie sitzen, machen wir weiter, vorher nicht. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Nehmen Sie doch bitte wieder Platz, sofern Sie an der Plenardebatte teilnehmen wollen. Wenn Sie das nicht wollen, dann verlassen Sie bitte den Saal. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag (Drs. 19/6196) - Zweite Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 19/6196 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf der Drucksache 19/7606 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden. Zum Tagesordnungspunkt 9 – Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" auf Drucksache 19/6494 mit den in der Tagesordnung genannten Änderungsanträgen – haben sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit einem Antrag zur Geschäftsordnung nach § 106 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Antrag gem. § 106 BayLTGeschO Das Wort hat dazu Herr Kollege Johannes Becher.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! –

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Alexander Hold

Entschuldigung, ich darf noch kurz ergänzen: Es handelt sich um einen gemeinsamen Geschäftsordnungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion.

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Johannes Becher GRÜNE

– So ist es. Hiermit stelle ich für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Antrag nach § 106 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts 9, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern". Ein bayerisches Gesetz muss höherrangigem Recht entsprechen und sollte vollumfänglich rechtmäßig sein. Neben der Sinnhaftigkeit gibt es inzwischen erhebliche juristische Zweifel, ob das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern mit der Änderung der Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfungen rechtmäßig ist und eine ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Richtlinie darstellt. Diese juristischen Fragen müssen geklärt werden, bevor ein Gesetz beschlossen wird, bevor!, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Zweifel an der Rechtsmäßigkeit und der Vereinbarkeit mit dem Europarecht wurden aktuell mit einer sehr eindrücklichen Einschätzung der deutschen UVP-Gesellschaft bekräftigt, namentlich gezeichnet von Herrn Dr. Balla, Frau Prof. Geißler, Frau Prof. Hanusch und Herrn Prof. Hartlik. Diese Gesellschaft beschäftigt sich seit fast vierzig Jahren bundesweit speziell mit dem Thema der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Stefan Balla ist ein Mitautor des Rechtskommentars zum UVP-Gesetz des Bundes. Dies sind also zweifellos Expertinnen und Experten, die ständig Umweltrecht im Lichte der europäischen Vorgaben auslegen und praktisch anwenden. Diese Experten kommen in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu dem Ergebnis, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig ist. Zitat sinngemäß aus dem Kurzgutachten: Die Ziele der UVP-Richtlinie werden verfehlt, und es wird offensichtlich gegen die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. – Bevor sich der Bayerische Landtag sehenden Auges der Gefahr aussetzt, ein europarechtswidriges Gesetz zu beschließen, sollte dieser Tagesordnungspunkt für heute vertagt und die Sommerpause genutzt werden, um juristisch zu klären, ob, und wenn ja in welcher Fassung, dieser Gesetzentwurf rechtmäßig ist. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Was kritisieren die Expertinnen und Experten an der Rechtmäßigkeit? – Drei Punkte: Erstens. Schwellenwerte und Kriterien müssen bei Projekten mit erheblichen Umweltauswirkungen so festgelegt werden, dass in der Praxis nicht die Mehrheit der Projekte einer bestimmten Art von vorneherein von der Pflicht zur UVP ausgenommen wäre. Das sagt der EuGH. Genau dieser Fall trifft aber offensichtlich auf den aktuellen Gesetzentwurf zu, wenn nur noch sieben Seilbahnen in Bayern eine Umweltverträglichkeitsprüfung bräuchten und alle anderen Seilbahnen und Skilifte nicht. Das passt nicht zur Rechtsprechung des EuGH. Zweitens, das viel zitierte vermeintliche Vorbild Österreich. Gegen das aktuelle österreichische Recht gibt es Vorbehalte aus Brüssel. Dabei geht es darum, dass Projekte, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, nicht ausreichend geprüft werden. Das kann man für den bayerischen Gesetzentwurf in ähnlicher Weise sagen. Es heißt dann weiter sinngemäß im Gutachten: Die Umsetzung der Auswahlkriterien ist unzureichend. Das betrifft insbesondere die Kumulierung und die Planung von Projekten in empfindlichen Gebieten wie Bergregionen und Waldgebieten. – Das sagt die EU-Kommission über Österreich. Worum geht es im Dritten Modernisierungsgesetz? – Um empfindliche Gebiete wie Bergregionen und Waldgebiete. Drittens. Die Kumulationsregelung oder – auf gut bayerisch – die Salamitaktik geht nicht, sagt der EuGH. Es darf keine künstliche Splittung von Projekten stattfinden, die eigentlich zusammenhängen, damit man gerade so unter dem Schwellenwert bleibt. In Ihrem Dritten Modernisierungsgesetz heißt es aber sinngemäß, dass alles, was älter als zwei Jahre ist, gar nicht berücksichtigt wird. Hier wird die Tür natürlich sperrangelweit geöffnet. Genau diese Salamitaktik ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH jedoch nicht richtlinienkonform. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das Ziel Ihres Gesetzentwurfs soll ja eigentlich die Entbürokratisierung sein. Würde am Ende ein rechtswidriges Gesetz beschlossen, könnte mühsam ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland oder eine Einzelfallentscheidung des EuGH erfolgen. Im Endeffekt hätte man einen gigantischen Aufwand sowie Planungs- und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und somit letztlich das Gegenteil von Entbürokratisierung. Daher lautet der unbürokratische Vorschlag: Der Gesetzentwurf wird auf einen Zeitpunkt nach der Sommerpause vertagt, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Verzögerungstaktik!) und die EU-Kommission wird in der Zwischenzeit über die Bayerische Vertretung in Brüssel gebeten, eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs abzugeben. Dann ist für alle Beteiligten transparent vor dem Beschluss geklärt, ob dieses Gesetz dem EU-Recht entspricht oder nicht. (Michael Hofmann (CSU): Hier geht es um etwas völlig anderes!) Das wäre einfach, machbar und vernünftig. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Ebenfalls zur Begründung des Antrags erhält nun Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Auch wir beantragen, den Gesetzentwurf betreffend "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, weil es nicht unerhebliche Zweifel gibt, ob dieser Entwurf mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar ist. Die Grundlagen des Gutachtens des Fachverbands UVP-Gesellschaft hat Herr Kollege Becher gerade angesprochen. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist eindeutig: Der Gesetzentwurf wird als sehr kritisch bewertet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit verstößt er gegen UVP-Recht. Vor allem drei Punkte stehen in der Kritik: Erstens, dass die UVP-Werte deutlich angehoben werden sollen. Der Schwellenwert, ab welcher Größe ein Projekt wie eine Skipiste oder Seilbahn überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen muss, soll stark nach oben geschraubt werden. Für neue Skipisten und Beschneiungsanlagen soll dies erst ab zwanzig Hektar gelten. Seilbahnen sollen nur geprüft werden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, und das auch erst ab einer Streckenlänge von drei Kilometern. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu sehr klar: Schwellenwerte dürfen nicht so festgelegt werden, dass ein Großteil aller Projekte automatisch nicht mehr geprüft wird. Aber genau das droht hier. Laut Gutachten kann der Gesetzentwurf dazu führen, dass fast alle neuen Skitourismusprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgewunken werden. Der Hinweis der Staatsregierung auf Bürokratieabbau reicht nach EU-Recht nicht aus, um auf Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten, vor allem nicht bei Projekten mit potenziell großen Umweltauswirkungen. Zweitens. Der Vergleich mit Österreich hilft nicht weiter, auch wenn die Regierung Söder sagt, in Österreich gälten ähnliche Regeln, also dürften wir das auch. Aber die Verhältnisse und die UVP-Prüfungen sind in Österreich ganz anders. Außerdem wurde Österreich erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt, genau diese Regeln zu ändern, weil die Schwellenwerte zu hoch sind. Deswegen kann man diesen Vergleich nicht als Rechtfertigung heranziehen. Im Gegenteil, er zeigt eher, dass Bayern dabei ist, diesen Fehler zu wiederholen. Drittens. Die Umgehung der Umweltprüfung durch Salamitaktik. Im Entwurf steht, wenn eine bestehende Anlage erweitert wird, müssen nur noch die Anlagenteile berücksichtigt werden, die jünger als zwei Jahre sind. Das heißt konkret: Wenn man ein großes Projekt Stück für Stück, jeweils mit ein paar Jahren Pause, baut, muss man nie eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung machen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Salamitaktik schon 1999 ganz klar verboten. Alle Teile eines Projekts müssen gemeinsam betrachtet werden, wenn sie zusammenwirken. Der Bund hat deswegen sein eigenes UVP-Gesetz entsprechend geändert. Fazit: Der Gesetzentwurf verstößt mit größter Wahrscheinlichkeit an mehreren Stellen gegen europäisches Umweltrecht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mit größter Wahrscheinlichkeit? – Michael Hofmann (CSU): Jetzt ist es schon die größte Wahrscheinlichkeit! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Ein solcher Entwurf darf nicht einfach nur deswegen durchgewunken werden, weil man angeblich Verfahren beschleunigen will. Herr Herrmann, ich erinnere die Mitglieder der Staatsregierung an ihren Amtseid, in dem sie geschworen haben, den Gesetzen zu gehorchen. Ich stelle die Frage: Gilt in Bayern kein europäisches Recht? – Deshalb: Nehmen Sie dieses Gesetz heute von der Tagesordnung! (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Reiner Zinnober!)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Zur Widerrede erhält nun Herr Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion das Wort.

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Alexander Flierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen keinerlei Anlass, die heutige Debatte zu verschieben, aufzuhalten oder gar bis nach der Sommerpause abzuwarten, und schon gar nicht, die Europäische Kommission um eine Einschätzung zu bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sämtliche Argumente wurden in den Ausschusssitzungen bereits ausgetauscht. Aber es ist geradezu fadenscheinig, wie durch diesen Geschäftsordnungsantrag wieder zu behaupten versucht wird, nachdem auch die Öffentlichkeit auf die Argumentation der Opposition nicht anspringt und dieser keinen Glauben schenkt, dass wir materielle Umweltstandards senken würden. Das entspricht weder der Realität noch ist es mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Die rechtlichen Fragen sind doch eigentlich bereits geklärt. Explizit ist in den UVP-Richtlinien der EU klargestellt, dass bestimmte Vorhaben erst ab einer gewissen Größe UVP-pflichtig werden. (Florian von Brunn (SPD): Sie haben sich mit der Sache doch gar nicht auseinandergesetzt!) Das tun wir. Eine UVP unterhalb dieser Schwellenwerte ist freiwillig. Deswegen ist eine Anhebung der bayerischen Schwellenwerte eben kein Verstoß, sondern die Ausschöpfung eines europarechtlichen Spielraums. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie zitieren zu Recht die Rechtsprechung des EuGH und auch die Richtlinien, dass auch gewisse Anforderungen bei einer Projektkumulierung gegeben sein müssen und dass dann eine UVP-Pflicht eintritt. Genau dies tun wir. Gerade das Kumulierungsgebot und die Berücksichtigung der Kumulierung von Vorhaben ist in diesem Gesetz bereits beinhaltet. Deswegen geht auch die Kritik der "Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit" völlig fehl. Es ist sehr bezeichnend, für was es alles Gesellschaften in Deutschland gibt (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU) und dass gerade von dieser Gesellschaft ein entsprechendes Gutachten kommt. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Michael Hofmann (CSU): Ihr macht die Lobbyarbeit, nichts anderes! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): NGOs! – Zurufe von Abgeordneten der SPD) Der Vergleich mit dem Vertragsverletzungsverfahren in Österreich hinkt nicht nur, sondern ist definitiv auch unzutreffend. Österreich hat nämlich entgegen den Richtlinien nicht alles in nationales Recht umgesetzt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört! – Michael Hofmann (CSU): Aha!) Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland und auch zu Bayern. Ebenso haben sie völlig unzureichende Auswahlkriterien vorgenommen und zum Beispiel besonders empfindliche Gebiete nicht miteinbezogen. Dies tun wir insbesondere in unserer Bergwelt, wenn es um die Frage von Skipisten geht, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie lockern die Bestimmung zum Nationalpark!) für die man übrigens immer noch eine Genehmigung und eine Erlaubnis braucht, genauso wie für die Beschneiung und bei entsprechenden Skilift-Projekten. Österreich hat Projekte auch unzureichend definiert. Die haben zum Beispiel ganze Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb städtischer Bereiche nicht der UVP-Pflicht unterworfen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Dass das nicht funktioniert, dürfte doch wohl auf der Hand liegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen ist für uns ganz klar, dass der Vorwurf des angeblichen Verstoßes gegen EU-Recht völlig haltlos ist. Das ist eindeutig unzutreffend. Wir haben genau das umgesetzt, was wir in den Ausschussberatungen dargelegt haben. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Wir schütten nicht das Kind mit dem Bade aus. Wir wahren das Augenmaß gerade im Naturschutzrecht. Deswegen müssen wir ganz ehrlich festhalten: Wir schöpfen lediglich einen Spielraum aus, den uns die UVP-Richtlinie lässt. (Florian von Brunn (SPD): Sie reden es sich schön!) Wir heben die Schwellenwerte im Einklang mit europäischem Recht an. Ihnen geht es um etwas völlig anderes: Sie sprechen von Rechtsbruch und verwechseln politische Meinung mit rechtlicher Realität. Deswegen werden wir Ihrem Geschäftsordnungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat nun Herr Kollege Markus Saller das Wort. Bitte schön.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie suggerieren mit Ihrem Geschäftsordnungsantrag, dass eine Prüfung von europarechtlichen Vorschriften im Vorfeld nicht stattgefunden hätte. Das ist geradezu lächerlich und grotesk. Allein die Gesetzesbegründung befasst sich ausführlich mit europäischer Rechtsprechung (Florian von Brunn (SPD): Ausführlich? – Die ist Wischiwaschi und schlecht!) und auch mit den zugrunde liegenden europäischen Richtlinien. Im Übrigen ist das Ganze im Verfassungsausschuss endberaten worden. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Auch dort hat man sich noch einmal mit europarechtlichen Fragen beschäftigt. Da kam überhaupt kein Einwand. (Toni Schuberl (GRÜNE): Doch! – Volkmar Halbleib (SPD): Doch! – Johannes Becher (GRÜNE): Herr Saller, das ist unzutreffend, einfach falsch! – Toni Schuberl (GRÜNE): Ich war doch da!) Meine Damen und Herren, jetzt soll plötzlich alles europarechtswidrig sein? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das kann so nicht sein. Wir alle wissen, (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Unruhe – Glocke des Präsidenten) dass es verschiedene Rechtsmeinungen gibt. Jeder juristische Kommentar ist vollgespickt mit Meinungen und anderen Meinungen. Sie haben eine Lobbyisten-Meinung hervorgezogen, die Ihnen gerade zupasskommt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Jaja!) Wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz auf europarechtlichen Füßen steht. Das, was Sie in diesem Hause veranstalten, ist eine reine Show. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Am Ende obliegt die Rechtsauslegung nicht der Exekutive, sondern den Gerichten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Gerd Mannes. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion sieht keinen Grund, die Debatte zu verschieben. Wie Herr Flierl bereits gesagt hat, wurde der Sachverhalt in den Ausschüssen ausführlich besprochen. Herr Becher, ich frage Sie: Warum haben Sie nicht in den Ausschüssen angekündigt, was Sie vorhaben? (Johannes Becher (GRÜNE): Ich war im Umweltausschuss und habe es gesagt!) – Nein, das haben Sie nicht gemacht. Sie haben das kritisiert. (Florian von Brunn (SPD): Sie haben das Gutachten nicht gelesen! Peinlich!) Wissen Sie was? – Es ist heute klargeworden, dass Sie eigentlich ein Vertreter von Lobbypolitik sind. Ich habe noch eine andere Frage: Das Gesetzesvorhaben wurde auch im Verfassungsausschuss besprochen. Herr Schuberl, haben Sie geschlafen, oder was war los? (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Sie hätten das doch ankündigen können. Wir verstehen das nicht. (Johannes Becher (GRÜNE): Kennen Sie das Gutachten?) Zur Sache: Es wurde eigentlich schon alles gesagt. Natürlich ist es ein Eingriff in die Natur, aber es ist aus unserer Sicht auch absolut verhältnismäßig. (Johannes Becher (GRÜNE): Was ist ein Eingriff in die Natur? Das Gesetz?) Die Schwellenwerte werden angepasst. Das ist aus unserer Sicht völlig in Ordnung. Wir stehen dazu: Wir wollen den Skiliftbetreibern und den Leuten vor Ort helfen, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Wir wollen, dass in Zukunft in Bayern weiter Ski gefahren werden kann. Die GRÜNEN fliegen dann nach Colorado und fahren nach Südtirol, weil sie es sich vielleicht leisten können. Nein, wir wollen, dass in Bayern auch in Zukunft Ski gefahren werden kann. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Herr Becher, hören Sie einmal zu, wenn wir über die Eingriffe in die Natur sprechen. (Johannes Becher (GRÜNE): Kennen Sie das Gutachten?) Das, was Sie mit Ihrem Windkraftaufbau machen, ist viel schlimmer. (Volkmar Halbleib (SPD): Kennen Sie das Gutachten? Ja oder nein?) – Nein, das kenne ich nicht, aber es ist besprochen worden. (Johannes Becher (GRÜNE): Haha! Auf das haben wir uns bezogen!) Sie kommen mit so einer Lobbyorganisation daher und reden irgendwas davon, was die EU alles machen muss, aber wir sind hier im Bayerischen Landtag. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie kennen das Gutachten nicht, aber reden darüber!) Wir glauben, das Gesetz ist in Ordnung. Wenn Sie der Meinung sind, das Gesetz ist nicht in Ordnung, dann können Sie klagen. Das ist kein Thema. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Im Übrigen, wenn Sie dieser Meinung gewesen wären, dann hätten Sie mir dieses Gutachten – oder was auch immer das ist – auch zuschicken können. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Wir sollten die Debatte führen.

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Alexander Hold

Jetzt darf ich bitte dazwischen auch einmal etwas sagen. Herr Kollege von Brunn, Herr Kollege Schuberl, was Sie hier veranstalten, sind keine Zwischenrufe mehr, die hier erwünscht und erlaubt sind, sondern es ist ein dauerndes Dazwischenreden. Das wird jetzt hier nicht weiter geduldet. (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Ich möchte es nur noch einmal klarstellen: Redebeiträge finden in diesem Plenarsaal vom Rednerpult aus statt und nicht während eines Redebeitrags eines anderen vom Sitz aus. (Volkmar Halbleib (SPD): Zurufe sind zulässig!) Nur, damit das einmal auf Dauer klargestellt wird. – Bitte, Herr Kollege Mannes.

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Gerd Mannes AfD

Danke schön ans Präsidium. – Ich glaube, der Applaus hat auch gezeigt, dass nur ein kleiner Teil die Debatte heute nicht will. Also werden wir sie führen. Wir werden auf jeden Fall dafür sein, die Debatte heute zu führen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Dann kommen wir zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag. Wer dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf Absetzung des Tagesordnungspunkts 9, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Drittes Modernisierungsgesetz Bayern, Drucksache 19/6494, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIE-WÄHLER-Fraktion und die AfD-Fraktion. Dann ist dieser Antrag hiermit abgelehnt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Drittes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/6494) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/6932 und 19/6933), Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/7112 mit 19/7114 und 19/7178), Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 19/7139 und 19/7140), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/7277) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 51 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich noch darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 19/6933 namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion.

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Alexander Flierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist gut, dass wir dieses Gesetzesvorhaben heute mit der Zweiten Lesung zum Abschluss bringen. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir in der Sache debattieren, uns mit Argumenten austauschen und die Diskussion nicht fadenscheinig auf die Zeit nach der Sommerpause verschieben wollen, um vielleicht noch Stellungnahmen einzuholen, die dann vielleicht sogar noch länger dauern. Wir bringen heute dieses Gesetz zum Abschluss. Das Gesetz ist weit mehr als eine bloße Verwaltungsnovelle. Es ist ein Ausdruck eines klaren politischen Auftrags, den Staat leistungsfähiger zu machen, unnötige Vorschriften abzuschaffen und die Prozesse in unserer Verwaltung zu modernisieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieses Gesetz steht für ein klares Bekenntnis. Wir machen ernst mit Bürokratieabbau. Wir machen Schluss mit unnötigem Aufwand. Wir schaffen Freiräume für das Wesentliche. Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger. Wir geben Unternehmen Luft zum Atmen. Wir schaffen Kapazitäten für die Verwaltung, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine reine Technokratenübung. Nein, im Gegenteil, das ist praktizierte Freiheit, und das wollen wir mit diesem Gesetz auch zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben bereits mit dem Ersten und dem Zweiten Modernisierungsgesetz große Schritte unternommen. Jetzt gehen wir diesen Weg weiter, zielgerichtet, entschlossen, konsequent und mit einem Blick nach vorn. Ich darf kurz die Neuerungen in Erinnerung rufen, weil man auch in der öffentlichen Diskussion immer so den Eindruck hat, wir würden hier nur über die Frage der Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung sprechen. Ja, das tun wir auch, und darauf gehe ich dann auch noch ein. Aber es geht natürlich auch um die weiteren Neuerungen. Ich schaue gerade auf die Neuerung, dass wir bei staatlicher Förderung auf Verwendungsnachweise bis zu gewissen Werten verzichten wollen: bei Förderbescheiden bis zu 10.000 Euro gegenüber Privaten oder Gesellschaften des privaten Rechts und bis zu 100.000 Euro gegenüber unseren Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen. Das ist doch wirklich wegweisend. Das ist auch bahnbrechend. Das ist ein ganz neuer Weg, den wir hier gehen wollen, indem wir den Menschen mehr Vertrauen entgegenbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage es ganz klar: Nach einer Evaluierung werden wir sehen, wie diese Freiheit genau genutzt wird und ob das funktioniert. Dann werden wir auch – ich bin fest davon überzeugt, dass es gut funktionieren wird – diese Schwellenwerte anpassen. Dann werden wir auch höher gehen. Dann können wir bei den Kommunen durchaus in den siebenstelligen Bereich gehen, um auch hier die Verwaltung zu entlasten. Es geht auch um die Reform der Feuerbeschau. Statt einer allgemeinen Pflicht für alle Gebäude wollen wir nämlich, dass sich die Kommunen und die Feuerwehren auf Sonderbauten konzentrieren können, dort, wo es besonders wichtig ist. Wir wollen natürlich, dass bei entsprechendem Anlass weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten des Einschreitens gegeben sind und wir uns wirklich auf das Notwendige in dieser Frage konzentrieren. Wir entschlacken die Bauordnung. Wenn zusätzliche Wohnungen eingebaut werden, wird dies künftig genehmigungsfrei. Wir wollen auch gewisse Gebäude im Außenbereich, die keine Aufenthaltsräume haben, die keine Versorgungsleitungen aufweisen, genehmigungsfrei stellen. Wir wollen auch Brennstoffzellen – dazu der Änderungsantrag unserer Fraktion – bei bestehenden Energieversorgungsanlagen ermöglichen. Wir wollen den Weg konsequent weitergehen, dass wir nicht noch zusätzliche Genehmigungsschritte einfordern, wenn es um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klimaschutz geht. Natürlich werden auch digitale Antragsverfahren günstiger. Wer digital beantragt, soll weniger bezahlen. Das ist ein klarer Anreiz für einen Umstieg und ein weiterer Hebel für die Digitalisierung. Genau diese und weitere Änderungen schaffen Gestaltungsspielraum und Bewegungsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Kommunen und natürlich auch für unsere Verwaltung. Aber entscheidend ist für uns auch, dass es kein Gold-Plating mehr geben soll. Europäisches Recht wird dann entsprechend konsequent angewendet. Wir folgen da der klaren Linie, die unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung bekräftigt hat (Florian von Brunn (SPD): Seit wann hat der eine klare Linie?) und der wir uns vollständig anschließen. Europäische Spielräume wollen wir konsequent und künftig auch voll ausschöpfen. Das ist eine klare Ansage. Was Brüssel nicht verlangt, schaffen wir nicht zusätzlich obendrauf. Gold-Plating ist mit uns nicht mehr zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen heben wir auch die Schwellenwerte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auf das europarechtlich zulässige Maß an. Das ist kein Rückschritt. Es ist ein Schritt zu mehr Effizienz ohne Abstriche bei den Umweltstandards. Das muss man von Anfang an immer klar betonen. Ich bitte da schon auch um Ehrlichkeit in der Debatte. (Widerspruch der Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE), Florian von Brunn (SPD) und Volkmar Halbleib (SPD)) Hier wird – das sieht man auch heute wieder – ein Popanz aufgebaut. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hier wird so getan, als würde man das Kind mit dem Bade ausschütten, als würden wir unser Naturschutzrecht schleifen. Das ist wirklich unlauter. Diese Kritik – das haben wir, glaube ich, auch in den Ausschüssen gesehen – ist deutlich überzogen. Sie ist unredlich und in der Sache völlig haltlos. Ich betone es noch einmal: Das materielle Umweltrecht bleibt völlig unangetastet. Wer eine Seilbahnanlage baut, wer eine Beschneiungsanlage plant und errichtet, wer touristische Infrastruktur plant und errichtet, muss weiterhin vollumfänglich nachweisen, dass alle Umweltschutzstandards, die Naturschutzstandards, das Artenschutzrecht und auch der Landschaftsschutz gewährleistet sind. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Dazu stehen wir auch. (Florian von Brunn (SPD): Das reicht aber nicht aus!) Für unsere Fraktion gilt – ich betone das ausdrücklich und unterstreiche es –, dass es für uns keine Abstriche, kein Aufweichen, keine Rolle rückwärts beim Schutz unserer Naturschönheiten gibt. Das ist unser Credo, und das werden wir weiterhin aufrechterhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Maßstäbe für eine Genehmigung bleiben dieselben. Schutzgüter bleiben bei uns auch entsprechend geschützt. Aber wir entflechten Verfahren, wir beschleunigen, wir vermeiden Doppelprüfungen, und – nochmals – wir senken keine materiellen Standards; denn die Umweltverträglichkeitsprüfung war nie Selbstzweck. Sie ist ein Verfahren und kein Wert an sich. Genau dort setzen wir an. Dort heben wir die Schwellenwerte an. Es ist auch sachgerecht, dort anzusetzen, wo es europarechtlich eben nicht erforderlich ist. Ich betone nochmals, dass die Beteiligung der Umweltverbände natürlich weiterhin erhalten bleibt. Die Öffentlichkeit wird weiterhin gehört, nur eben zielgerichteter, konzentrierter und mit weniger Verfahrensballast. Darum geht es uns: verzichtbare Bürokratie raus, echter Umweltschutz bleibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sagen ganz deutlich: Verfahrensbeschleunigung ja, Standardabsenkung nein. Das ist unser Leitbild, und es wird bei dieser Entscheidung und bei allen künftigen Entscheidungen weiterhin unser Leitbild bleiben. Dieses Gesetz gibt Anlass, den Blick nach vorne zu richten. Wir machen einen großen Schritt mit dem Dritten Modernisierungsgesetz. Wir wissen aber auch, der Weg ist nicht zu Ende. Was brauchen wir noch? – Wir brauchen eine Reduzierung von Berichtspflichten zwischen den Behörden. Das hat nichts mit mangelnder Transparenz zu tun, sondern wir schaffen damit Arbeitserleichterungen. Jedes Recht, auch unser Recht auf Berichte und auf Auskunft, bleibt davon völlig unberührt. Natürlich steht es uns zu, diese Berichte einzufordern; aber bloße Berichterstattung zwischen Behörden braucht man, glaube ich, heutzutage wirklich nicht mehr. (Beifall bei der CSU) Wir müssen uns wirklich vor unsere Beamtinnen und Beamten, vor unsere Angestellten stellen, um unnötige Arbeit zu vermeiden. Wir brauchen mehr Ermessensspielräume statt starrer Vorgaben. Wir brauchen einheitliche Anlaufstellen für komplexe Verfahren. Wir brauchen ein funktionierendes Maß an digitaler Verwaltungsrealität, die nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird. Für uns ist ganz eindeutig, und wir betonen dies immer zu Recht: Bürokratieabbau ist keine Momentaufnahme. Nein, es geht um eine Daueraufgabe, und dieser Daueraufgabe werden wir uns widmen. Bayern muss weiterhin an der Spitze der Reformländer stehen, nicht durch Worte, sondern durch Taten, nicht durch Lippenbekenntnisse von der Opposition, die dem Bürokratieabbau das Wort redet; aber wenn es darum geht, einmal Farbe zu bekennen und ganz klar zu sagen, wo wir ansetzen wollen, dann kommen von der Opposition ständig nur Fehlanzeige und Bedenken. (Beifall bei der CSU) Deswegen brauchen wir nicht nur Worte, sondern wir brauchen handwerklich saubere Gesetze, genau wie dieses Dritte Modernisierungsgesetz, das gut, handwerklich richtig und in Abstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entworfen wurde. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung. Dieses Gesetz ist ein Gewinn für die Menschen in unserem Land. Es ist ein Gewinn für alle, die gestalten wollen, für eine moderne Verwaltung, für schnellere Verfahren. Wir stehen für ein Bayern, das handelt statt hindert. Wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, nein, wir machen ihn. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Herr Kollege Flierl, es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Für die erste Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Kollege Flierl, ich muss kurz etwas klarstellen: Bei der Geschäftsordnungsdiskussion, bei der Zwischenbemerkungen nicht möglich sind, haben mehrere Redner behauptet: Ihr hättet das im Verfassungsausschuss sagen können und habt es nicht getan. – Weil dies einfach nicht stimmt, musste man dazwischenrufen. Es ist aber richtig, dass man es mit Zwischenrufen nicht übertreiben soll, und ich finde es gut, dass sie eingedämmt werden sollen, insbesondere diejenigen der Regierungsfraktionen, weil diese dauernd dazwischenschreien. Der Paradigmenwechsel ist gut. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 17.07.2025 habe ich – ich bin dort nämlich Mitglied, die anderen, die etwas gesagt haben, sind nämlich nicht Mitglied – klargestellt, dass §§ 9 bis 11 des Dritten Modernisierungsgesetzes rechtswidrig, europarechtswidrig und wahrscheinlich verfassungswidrig sind. Ich habe erwähnt, dass das Beschneiden der Beteiligung der Bürger ein Problem im Hinblick auf die Aarhus-Konvention sein könnte. Ich habe gesagt, dass die UVP-Richtlinie der EU verletzt ist. Dabei habe ich mich auf Österreich bezogen, das diese Regelungen hat und deswegen nun ein rechtliches Problem mit der EU bekommt.

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Alexander Hold

Herr Kollege Schuberl, Sie haben eine Minute Redezeit für Ihre Zwischenbemerkung.

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Toni Schuberl GRÜNE

Ich habe konkret auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 Bezug genommen, bei dem Österreich verurteilt worden ist. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, und erzählen Sie nicht solche Dinge. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Herr Kollege Schuberl, ich glaube, Sie haben ein Problem mit dem Zuhören. Bei den GRÜNEN drängt sich mir der Eindruck auf, dass es mit dem Verstehen schon Schwierigkeiten gibt. Sie haben wohl auch Probleme mit dem Zuhören. Ich sage es Ihnen klipp und klar: Hätten Sie meinem Redebeitrag zum Geschäftsordnungsantrag zugehört, hätten Sie gehört, dass ich explizit ausgeführt habe, dass wir uns im Umweltausschuss mit diesen europarechtlichen Fragen klar auseinandergesetzt haben. Es ist sogar die Frage an die Staatsregierung gestellt worden, ob die Richtlinien eingehalten sind und wie es sich in Bezug auf Österreich verhält. Wir haben diese Fragen debattiert, wir haben klare Antworten der Staatsregierung bekommen, und wir haben dies politisch gewertet. Wir berufen uns nicht wie andere auf ein Gefälligkeitsgutachten, sondern wir berufen uns auf die belastbaren Aussagen der Staatskanzlei und des Umweltministeriums, die uns klipp und klar gesagt haben: Wir halten weiterhin europarechtliche Standards ein, und wir heben nur Schwellenwerte an.

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Alexander Hold

Herr Kollege Flierl, auch für die Antwort haben Sie nur eine Minute Redezeit.

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Alexander Flierl CSU

Deswegen bleibt es dabei, dass wir dieses Gesetz hier beraten und zum Abschluss bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Für eine weitere Zwischenbemerkung hat Herr Abgeordneter Franz Bergmüller von der AfD-Fraktion das Wort.

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Franz Bergmüller AfD

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Flierl, die Behauptung, dass die Opposition nicht konstruktiv mitarbeitet, weise ich zurück. Dazu verweise ich auf den Entbürokratisierungsausschuss. In der letzten Legislaturperiode habe ich in diesem Ausschuss zum Beispiel den Antrag, den Sie gerade als Meilenstein in der Bauordnung bezeichnet haben, den Einbau von Wohnungen in bestehende Gebäude genehmigungsfrei zu stellen, eingebracht. Diesen Antrag habe ich nun wieder eingebracht. Ich danke der CSU-Fraktion, dass sie ihn aufgegriffen hat, und frage Sie zugleich, ob Sie auch bereit wären, die steuerliche Freistellung von landwirtschaftlichen Grundstücken demnächst in Ihr Programm aufzunehmen, damit diese wie im Jahr 1998 verkauft werden können, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Dass in der Enquete-Kommission unter der Leitung unseres Kollegen Steffen Vogel hervorragende Arbeit geleistet wird, ist völlig unbestritten. Von dort kommen gute und zielgerichtete Impulse, mit denen wir beim Bürokratieabbau vorankommen, mit denen wir das Leben der Menschen einfacher machen und mit denen wir gleichzeitig die Verwaltung entlasten. Der Vorschlag der Staatsregierung, mehr für den Wohnungsbau zu unternehmen, ist zu unterstützen. Ob Sie den Antrag gestellt haben, kann ich nicht nachvollziehen. Dazu liegen mir keine Informationen vor. Der Weg der Staatsregierung ist richtig. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, möglichst schnell und effizient Bauland zu mobilisieren. Wir prüfen natürlich verschiedene Schritte. Zum einen muss dazu Bundesrecht angepasst werden. Das ist ein harter und steiniger Weg. Zum anderen müssen wir uns in die Situation versetzen, dass wir haushälterisch vor großen Herausforderungen stehen. Ob deswegen Steuererleichterungen der richtige Weg sind, muss man diskutieren. Das wäre ein Weg, der durchaus diskutabel ist. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Gerd Mannes. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Flierl, Sie haben gerade von der Daueraufgabe, Bürokratie zu reduzieren, gesprochen. Ich gebe Ihnen recht. Das ist eine Daueraufgabe; aber besonders weit sind Sie dabei noch nicht gekommen. Ich möchte das einmal einordnen: Natürlich ist das Modernisierungsgesetz ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung; aber die Wahrheit ist, Deutschland wird heute totreguliert, und Sie, die Altparteien, schreiben den Bürgern die Heizung, das Autofahren und sogar ihre Meinung vor. So sieht es nämlich aus. Bayern leidet zunehmend unter dieser übergriffigen Politik. Die bayerische Wirtschaft schrumpft, letztes Jahr um 1 %. Das sind keine guten Nachrichten. Die Staatsquote beträgt fast 50 %. Statt sozialer Marktwirtschaft haben wir auch in Bayern immer mehr Planwirtschaft. Wir sind dem Sozialismus näher als dem freien Unternehmertum. Das müssen wir natürlich ändern. Diese grauenvolle Bilanz, die ich dargelegt habe, will die AfD auf jeden Fall ändern. Deswegen brauchen wir eine starke AfD. Die Bürokratiekosten betragen mittlerweile (Widerspruch bei der CSU) – das ist mit Ihr Verdienst, hören Sie zu – 65 Milliarden Euro. 5 % des Bruttoinlandsprodukts werden für solche sinnlosen Vorschriften verschwendet. Das Personal wird nur noch beim Staat und den Kommunen aufgestockt, in der freien Wirtschaft ist das nicht so. Die Staatsregierung hat das Problem erkannt – das gestehe ich Ihnen gerne zu, Herr Flierl – und will die irrsinnige Überbürokratisierung wenigstens reduzieren; aber jetzt muss ich das noch einmal einordnen: Sie haben hier großspurig gesagt, wie toll das Dritte Modernisierungsgesetz sei. Wissen Sie, es handelt sich schon um ein kleinteiliges Konvolut. Das sind Themen ohne ganz große Wirkung. Wir bräuchten eigentlich einen großen Kahlschlag bei unsinniger Bürokratie. Stattdessen haben Sie jetzt ein paar Formulare abgeschafft und einige überflüssige Verwaltungsvorschriften im Baurecht geglättet. Das ist schon eine gute Nachricht; aber der große Wurf ist Ihnen damit natürlich nicht gelungen. Jetzt muss ich noch einmal zu dem Gesetz als solches kommen: In der letzten Debatte habe ich das schon ausgeführt. Wir haben Überarbeitungswünsche geäußert. Wir haben Änderungsanträge eingebracht. Die haben Sie leider abgelehnt. Das Gesetz sieht eine Verfahrensfreiheit für kleine Gebäude im Außenbereich vor. Es ist richtig, das Baurecht muss entbürokratisiert werden – und zwar dringend. Wir haben hier einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir sicherstellen wollten, dass die bayerische Landschaft nicht zu sehr zersiedelt werden kann. Wir wollten da die Verfahrensfreiheit für die Bauherren etwas beschränken. In einem zweiten Änderungsantrag haben wir die Beibehaltung der Stellplatzvorgaben gefordert. Bayern muss natürlich ein Autoland bleiben, das ist doch klar. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Diese Tatsache muss auch im Baurecht berücksichtigt werden. Auf dem Land fährt jeder ein Auto. Auf jeden Fall lehnen wir den Kampf der GRÜNEN gegen das Auto ab. Darauf können sich die Bürger und unsere Wähler auch verlassen. Ansonsten sind die Änderungen, die Sie jetzt zu vielen weiteren Bauvorschriften und zur digitalen Antragstellung eingebracht haben, positiv. Das ist alles in Ordnung. Wir haben vorhin schon die Änderungen im Bereich der Skiliftbetreiber und beim Betrieb von Schneekanonen gehabt. Wir sind der Meinung, das ist ein richtiger Schritt, weil wir den Wintertourismus bei uns in Bayern für uns, unsere Kinder und natürlich für die Leute, die dort arbeiten, erhalten wollen. Es geht um eine geplante Anhebung der Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Skipisten und Beschneiungsanlagen. Um es noch einmal zu sagen: Die Flächengrenze für eine verpflichtende Prüfung steigt von 15 auf 20 Hektar, (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) bei besonders geschützten Gebieten steigen die Schwellenwerte von 7,5 auf 10 Hektar. Das sind also wirklich kleine Änderungen. Wir gleichen uns auch ein bisschen den Nachbarn an. Wir wollen auf jeden Fall, dass die Wettbewerbsnachteile für unsere bayerischen Skiliftbetreiber verringert werden. Die Verfahren für Betreiber müssen – was denn sonst! – vereinfacht und beschleunigt werden. Die Betreiber brauchen auch mehr Planungssicherheit für Investitionen. Die AfD steht für Umweltschutz, aber die Liftbetreiber dürfen doch nicht in Bürokratie erstickt werden. (Lachen bei den GRÜNEN und der SPD) – Natürlich, das wissen Sie doch. (Florian von Brunn (SPD): Politisches Kabarett, oder? – Harry Scheuenstuhl (SPD): So früh, dass Sie noch einen Witz machen!) – Nein, also noch einmal: Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wintersportregionen stärken, das gilt natürlich auch für Bergbahnen. Ich habe einmal nachgeguckt: Zu den besten Zeiten – das war noch vor Corona – gab es bei den bayerischen Seilbahnen 100 Millionen Fahrgäste. Es ist ja klar, dass die ganze Region – Hotels, Restaurants und jeder Einzelne – davon profitiert, wenn die Leute kommen. Wir wollen das erhalten. Noch einmal zur Erinnerung für euch da drüben: Sommer- und Wintertourismus sorgen insgesamt für 100.000 Arbeitsplätze. Wir, die AfD, bekennen uns klar zu den Bedürfnissen dieser ländlichen Regionen. Das ist uns wirklich wichtig. Ich habe es schon gesagt, aber ich sage es jetzt noch einmal: Wir wollen, dass in Bayern in Zukunft Skifahren auch für unsere Kinder möglich ist. (Florian von Brunn (SPD): Wasserskifahren!) Wir wollen nicht vor den GRÜNEN oder der SPD kapitulieren. Sonst müssten wir in Zukunft nach Colorado oder Südtirol fahren, was die Wähler der GRÜNEN wahrscheinlich sowieso machen. Aber wir wollen zu Hause zum Skifahren gehen. (Johannes Becher (GRÜNE): Wir können sehr viel wollen, aber das Klima interessiert das nicht!) – Herr Becher, lassen Sie mich noch etwas ergänzen, was Herr Bergmüller vorhin schon angesprochen hat: Der vereinfachte Einbau von Wohnungen in Bestandsgebäude ist ein wichtiges Thema. Wir unterstützen das. Das war auch eine unserer Forderungen in der letzten Legislaturperiode. Ich habe einmal nachgeguckt: Bundesweit hätte der Umbau von Bestandsgebäuden ein Potenzial von 4,3 Millionen Wohnungen – ohne Neubau! Wir finden das super. Wir wollen das auch. Da braucht man keinen zusätzlichen Baugrund; denn die Gebäude gibt es ja schon. Umbau und Umwidmung müssen also erleichtert werden. Das Modernisierungsgesetz geht da absolut in die richtige Richtung. Wir haben Änderungsanträge gestellt. Herr Flierl, Sie haben sie abgelehnt. Wir finden das Gesetz insgesamt trotzdem zustimmungsfähig. Wir werden ihm zustimmen. Lassen wir aber die ganze Debatte vielleicht noch einmal ein bisschen Revue passieren: Es ist halt nur ein kleiner Schritt. Ich glaube, Sie wissen das selber und sehen das auch ein. Wir müssen diesen Staatsapparat und diese aufgeblähten Kontrollfunktionen einfach wieder mehr auf wesentliche Aufgaben zurückführen. Ich sehe es so: Dieses Modernisierungsgesetz ist ein Trippelschritt. Wir werden in Bayern und in Deutschland von Bürokratie gelähmt. Bürokratie ist auch ein Hauptfeind für gesellschaftliche Weiterentwicklung. Wir, die AfD, wollen einen geschlossenen Kampf gegen diese sinnlosen Regierungen – Entschuldigung –, gegen diese sinnlosen Regelungen. (Johannes Becher (GRÜNE): Freudscher!) Andere Länder haben es uns vorgemacht. Wir reden jetzt nicht über Österreich oder die EU. Die GRÜNEN und die SPD sollten einfach einmal gucken, was in Argentinien passiert und was Javier Milei oder Elon Musk machen; Musk ist jetzt zwar raus, aber er hatte eine sehr, sehr gute Idee. (Florian von Brunn (SPD): Wir schauen genau, was da passiert!) Wir brauchen also, was die Bürokratie betrifft, nach wie vor einen Befreiungsschlag. Dieser ist aus meiner Sicht nur mit der AfD möglich.

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen heute in Zweiter Lesung über das Dritte Modernisierungsgesetz sprechen. Was ist das Modernisierungsgesetz? – Wir wollen damit unser Leben in Bayern einfacher, effizienter und digitaler gestalten. Wir wollen Regelungen abbauen, wo sie nicht notwendig sind. Wir wollen Gesetze abschaffen, wo sie nicht nötig sind. Wir sind in unserem Freistaat und in Deutschland tatsächlich jahrzehntelang den anderen Weg gegangen. Wir haben den Menschen ein bisschen Verantwortung weggenommen. Wir haben gedacht, wir könnten Dinge regeln und mit Regelungen einfacher machen. Tatsächlich war das aber nicht so. Jetzt sind wir zusammen mit unserem Koalitionspartner als Regierungsfraktionen auf einem guten Weg, diese Regelungen wieder zurückzunehmen. Wir lassen sie da, wo sie gebraucht werden. Es gibt aber unzählige Punkte, wo wir sie abschaffen können. Da sind wir mit unserem Dritten Modernisierungsgesetz jetzt auf einem richtigen und guten Weg. Es wird noch viel Weiteres folgen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Unsere Bürger haben gezeigt, dass sie Eigenverantwortung übernehmen. Deswegen müssen wir ihnen wieder mehr vertrauen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher und entscheidender Faktor: den Menschen in unserem Land Vertrauen zu schenken. Wir glauben, dass sie wissen, was für unser gemeinsames Leben in unserer schönen Heimat richtig ist. Ich möchte einige Punkte herausgreifen: Kollege Mannes, es gab einmal vor einigen Jahren – ich glaube, es ist ein oder zwei Jahre her – eine Bundestagsabgeordnete, die am Rednerpult das Pippi-Langstrumpf-Lied gesungen hat. Aus Mangel an gesanglichen Fähigkeiten erspare ich Ihnen das, weil ich wirklich nicht gut singen kann. Aber jedes Mal, wenn ich Sie reden höre, dann denke ich mir: Die AfD dreht es sich einfach so hin, wie es ihr gefällt. Einmal sind Sie für Naturschutz, dann sind Sie wieder gegen Naturschutz. Ihr Änderungsantrag, kleine Gebäude im Außenbereich mit einem Volumen von 20 Kubikmetern – wenn man von einer Höhe von 2,50 Meter ausgeht, dann ist das eine Grundfläche von 2 Meter mal 4 Meter –, die wirklich nur ein kleiner Gartenschuppen sein werden, wieder verbieten zu wollen, zeigt einfach, dass Sie gar keine bürokratischen Regelungen abbauen wollen. Sie wollen es für die Menschen gar nicht einfacher machen. Sie wollen es einfach nur so machen, wie es Ihnen gerade gefällt. Einmal sind Sie dafür, einmal sind Sie dagegen, einfach wie es Ihnen gerade passt. Deswegen ist ganz klar, dass wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Es geht um minimale Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir sind froh, dass wir das auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es ist wirklich dringend notwendig, dass man jetzt nur mit einer verpflichtenden kleinen Anzeige große Wohnungen in zwei oder drei kleinere umwandeln kann. 1996 haben noch nur 12,7 Millionen Menschen alleine gelebt, jetzt sind es schon 17 Millionen. Der Bedarf an kleinen Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen ist massiv gestiegen. Hier kann man durch kleine Feinheiten den Menschen einfacheres und günstigeres Wohnen ermöglichen. Wir sind wirklich stolz darauf, dass das jetzt einfach möglich ist und wir das umsetzen können. Liebe Opposition, Ihr Lieblingsthema: die Anhebung der Schwellenwerte. Ich kann Ihnen versichern, dass es dadurch keine neuen Skigebiete geben wird. Es wird einen Tick einfacher. Wir werden die Umwelt- und Naturschutzstandards dadurch nicht aushebeln. Was Sie hier machen, ist wirklich fadenscheinig. Es gibt keine neuen Skigebiete. Seien Sie doch froh, dass dadurch vielleicht die eine oder andere Seilbahn modernisiert und im Sommer genutzt wird. Seien Sie doch froh, dass wir schon jetzt einen gelenkten Tourismus haben und in den Alpen noch mehr davon bekommen werden. Die Ruhegebiete in den Alpen, in den Bergen sind für die Tiere essenziell und wichtig. Ich habe lieber eine Seilbahn mehr, die die Menschen gezielt an einen Ort lenkt; an anderen Orten ist dafür Ruhe – für die Natur und dafür, dass die Tiere dort leben können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir sind mit unserem Dritten Modernisierungsgesetz deshalb auf dem richtigen Weg. Ich fordere – wie auch schon beim letzten Mal – alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mitzuarbeiten und mitzugestalten. Schicken Sie uns Ideen, wenn Sie Ideen haben, was wir noch vereinfachen können. (Johannes Becher (GRÜNE): Wir werden 40.000 Bürger finden, die eine Idee haben!) Deswegen freue ich mich auf die nächsten Modernisierungsgesetze, um es eben für unsere Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einfacher und leichter zu machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, es liegen zwei Meldungen zur Zwischenbemerkung vor. – Für die erste hat der Kollege Toni Schuberl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Kollegin, können Sie mir sagen, wie viel schneller die Verfahren durch diese Erhöhung der UVP-Grenzwerte geworden sind? Das wäre meine Frage an Sie. Und dann möchte ich auch sagen: Es freut mich, dass der Ministerpräsident hier ist. Heute habe ich ihn nicht erwartet. (Zurufe von der CSU) Es ist gut, dass er hier ist. Guten Appetit auch fürs Essen zwischendrin! Ich habe eine Leberkäsesemmel versprochen. Die kriegen Sie auch, weil ich meine Versprechen halte. (Unruhe)

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Die zweite Frage habe ich akustisch nicht mehr verstanden. Das war nur eine Anmerkung, oder? (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Zur ersten Frage: Das haben wir letztens schon besprochen. Das ist natürlich in jedem Verfahrensschritt individuell. Es wird einfacher gestaltet, viel einfacher und unbürokratisch. Natürlich muss man bei jedem Verfahrensschritt und bei jedem Projekt individuell bewerten, wie schnell es dann wirklich geht, weil es noch andere Verfahrensschritte gibt, von denen das Ganze abhängig ist. Da kann man keinen Zeitpunkt nennen; das wäre total unseriös. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Für die nächste Zwischenbemerkung hat der Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Frau Jakob, wir hatten diese Debatte schon im Ausschuss. Ich kann es gerne noch einmal sagen: Die AfD ist eine Heimat- und Naturschutzpartei, natürlich. (Lachen bei Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLERN und der GRÜNEN) Wir wollen nicht ganz Bayern mit Windrädern zustellen und auch nicht mit Photovoltaik. Da haben wir bessere Ideen. (Johannes Becher (GRÜNE): Es wäre mir neu, dass ihr euch für erneuerbare Energien einsetzt!) Jetzt noch einmal zum Thema, in den Außenbereichen etwas zu bauen: Ja, es ist wirklich eine Kleinigkeit. Also brauchen wir uns darüber nicht zu streiten, wir stimmen zu. Aber wir haben es so gesehen: Man hätte das besser einschränken müssen, weil theoretisch – so verstehen wir zumindest den Gesetzentwurf – kann man auch 20 solcher Dinger bauen. Ich meine, 20 Kubikmeter umbauten Raumes darf man nicht überschreiten, aber das könnte man auch 10, 20 oder 30 Mal machen. Das wollten wir einschränken. Das war der Änderungsvorschlag, aber das ist eine Kleinigkeit. Ich wollte es noch einmal betonen: Natürlich sind wir für Entbürokratisierung, natürlich sind wir dafür.

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Es macht nur nicht den Anschein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist der Abgeordnete Johannes Becher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung, bestehend aus CSU und FREIEN WÄHLERN, bringt im Jahr 2025 in Bayern unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ein Gesetz für mehr Schneekanonen, für die Ausweitung von Skigebieten und für noch mehr Skilifte auf den Weg. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er hat es nicht verstanden!) Dafür sollen die Schwellenwerte so verändert werden, dass bei der großen Mehrheit der Projekte keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr durchgeführt wird. Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Umwelt, insbesondere auf die natürliche Vielfalt und einzigartige Schönheit der Bayerischen Alpen. Dieses Gesetz führt zu weniger Öffentlichkeit im Planungsverfahren, weniger Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerschaft und Naturschutzverbänden. Dieses Gesetz ist weder modern noch unbürokratisch. Dieses Gesetz ist wahrscheinlich europarechtswidrig, gegebenenfalls auch verfassungswidrig. Dieses Gesetz widerspricht der Alpenkonvention. Dieses Gesetz ignoriert die Realität der Klimaerwärmung, insbesondere der massiven Erwärmung der Alpen. Dieses Gesetz ist weder zwingend notwendig noch gut für die Menschen in Bayern. Dieses Gesetz wird vom Bund Naturschutz in Bayern, vom Landesfischereiverband Bayern, vom Deutschen Alpenverein, von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, vom Landesbund für Vogelschutz, vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Landesverband Bayern, von CIPRA, vom Verein zum Schutz der Bergwelt, von Mountain Wilderness Deutschland e. V. und von vielen weiteren Organisationen abgelehnt. Dieses Gesetz ist abzulehnen und wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klipp und klar und entschieden abgelehnt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Was hat sich denn seit der ersten Diskussion des Gesetzentwurfs getan? Wurde denn auf die Kritik von verschiedenen Seiten reagiert? Gab es den Versuch eines Entgegenkommens, eines Abmilderns dieses Vorhabens? – Nein, meine Damen und Herren, kein einziger Kritikpunkt wurde aufgenommen, sondern jegliche Stellungnahmen wurden vollumfänglich zurückgewiesen. Trotzdem war die Diskussion, gerade im Umweltausschuss, höchst interessant. Ich hatte gefragt, wie viel unbürokratischer es denn jetzt mit diesem Gesetz wird. Wie viel schneller läuft das Verfahren künftig ab? – Die Antwort des Umweltministeriums: Sie wüssten es nicht. Es gebe darüber keine empirischen Erkenntnisse. Die Vermutung sei, es werde billiger, aber man müsste ja vergleichen, wie lange ein konkretes Verfahren mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung dauere. Einen solchen Vergleich gebe es nicht. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Machen wir ihn halt!) Sie begründen Ihr Gesetz mit der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren und können nicht darlegen, ob dieses Gesetz das eigentlich bewirkt. Daran sieht man, dass es Ihnen nicht um Entbürokratisierung geht. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist wirklich peinlich!) Immer wieder wird Österreich als Beispiel angeführt und behauptet, dass es dort so gut wäre. In Österreich gibt es nur noch einen kleinen Bruchteil an Skiprojekten mit Umweltverträglichkeitsprüfung, aber extrem viel massive Skinutzung der Alpen. Es gibt zahlreiche sehr umfangreiche und langwierige Klagen. Wie ist denn die Lage in Bayern? – Die Antwort des Umweltministeriums: Im Gegensatz zu Österreich gebe es in Bayern selten Verbandsklagen des Alpenvereins. Bei uns sei es besser. Woran liegt das wohl? – Wenn klar ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet, dann muss die Planung im Vorfeld schon so sein, dass man überhaupt eine Chance auf Genehmigung hat. Über die Beteiligung der Verbände hat man bei manchem Projekt in der Vergangenheit eine Kompromisslösung gefunden. Die Folge: Es wird in Bayern viel weniger geklagt als in Österreich, und das ist gut so. Jetzt werden die Verbände wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht mehr beteiligt. Dazu hieß es im Umweltausschuss: Doch, doch, sie könnten sich schon beteiligen, sie müssten halt klagen. – Jahr und Tag wird hier das Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände infrage gestellt, und jetzt verweist man darauf, dass sie sich beteiligen können, indem sie klagen können. Geht es denn dann schneller, wenn alles vor Gericht verhandelt wird? Ist es unbürokratischer, wenn noch mehr geklagt wird? – Sicher nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Keiner der ernst zu nehmenden Umweltverbände hat ein gesteigertes Interesse daran, Klage zu führen. Aber alle sollten ein Interesse daran haben, umweltverträglich zu planen. In Bayern läuft es besser als in Österreich. Diesen Weg wollen Sie jetzt verlassen. Das ist in höchstem Maße kontraproduktiv, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Kollege Flierl hat vorhin das neue Modewort der Entbürokratisierung gesagt: Gold-Plating. Gemeint ist dieses vermeintlich deutsche Strebertum, EU-Vorgaben immer viel stärker als notwendig zu erfüllen und massiv zu übertreiben. Ich habe mich dann gefragt, ob das in Bayern so ist. Ist das so? Ist denn die aktuelle Rechtslage des Bayerischen Naturschutzgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes, des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes wirklich so schlecht, dass es massiv übertreibt und Gold-Plating beinhaltet? Als damals dieses Gesetz beschlossen wurde – Drucksache 14/994 –, wurde in der Begründung der damaligen Bayerischen Staatsregierung ausgeführt, dass das Gesetz der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung diene. Es klingt wie heute. Man hat geschrieben, man bemühe sich, bloß nichts überzuerfüllen, man verzichte sogar auf standortbezogene Prüfungen des Einzelfalls. Damals hieß es von der Staatsregierung, die Regelungen beschränkten sich auf das nach der UVP-Richtlinie zwingend Gebotene; das zwingend Gebotene, also der Minimalstandard. Heute wird das zwingend naturschutzfachlich Gebotene noch einmal unterboten. Es gibt kein Gold-Plating, aber es gibt jetzt eine Gesetzgebung, die wirtschaftliche Interessen viel höher hängt als die des Naturschutzes, die das Europarecht so auslegt, wie es Ihnen gerade passt. Wir halten dieses Vorgehen für europarechtswidrig. Das deckt sich ganz offensichtlich mit der früheren Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich hatte im Ausschuss eine aktuelle Studie zur Klimaerwärmung im Alpenraum angesprochen, die deutlich aufzeigt, dass wir bereits bei drei Grad Erwärmung sind. Der Alpenraum erwärmt sich viel schneller, leider. Das heißt: Es schneit einfach weniger, gerade in den niedrigen Lagen. Die Erderwärmung wird die Alpen dramatisch verändern. Wir werden über viel größere Sorgen sprechen als über einen Abfahrtslauf in niedrigen Lagen. Die Realität ist, dass die Schneesicherheit rapide abnimmt. Sie machen hier ein Gesetz für ein Wirtschaftsmodell, das in unseren vergleichsweise niedrigen Bergen ohne Schneesicherheit leider nicht zukunftsfähig ist. Es ist auch heute schon nicht mehr eigenwirtschaftlich. Deswegen muss ja mit Steuergeld subventioniert werden. Lernen Sie aus den Fehlern vom Jenner und anderswo! Stecken wir das Geld in den sanften Tourismus, in einen Tourismus im Einklang mit der Natur, in einen Tourismus, den die dort wohnenden Menschen auch noch aushalten! Das wäre das Gebot unserer Zeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Und jetzt behauptet dieses Gesetz von sich, modern zu sein. Was ist das: modern? – Meines Erachtens sollte es modern sein, das zu erhalten, was uns erhält, zu bewahren, nicht zu betonieren und an die bereits jetzt nicht mehr aufzuhaltenden Veränderungen anzupassen. Die Wissenschaft sagt uns seit Jahren voraus, wie sich die Dinge entwickeln: Temperaturanstieg, Extremwetterereignisse, Verschiebung der Klimazonen, Veränderung der Vegetationsperioden, Schmelzen der Gletscher, wenn sie nicht eh schon fort sind, Destabilisierung. Modern ist, nicht alles zu machen, was technisch irgendwie geht, und nicht kurzfristige Profitinteressen voranzustellen. Modern ist, die Natur wieder stärker zu achten und zu respektieren. Wir müssen lernen, im Einklang mit der Natur zu leben, nicht auf Kosten der Natur. Das ist unser ureigenstes Interesse. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Bayerische Naturschutzgesetz enthält in Artikel 2 Satz 1 den wunderbaren Satz: "Die bayerischen Alpen sind mit ihrer natürlichen Vielfalt an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume als Landschaft von einzigartiger Schönheit in ihren Naturräumen von herausragender Bedeutung zu erhalten." Dieser Satz ist moderner denn je, und er ist für mich und für unsere Fraktion Leitmotiv unserer Politik – einer Politik für die Heimat, für den Schutz der Berge mit Respekt vor der Schöpfung und aus Verantwortung für die kommenden Generationen. (Michael Hofmann (CSU): Ein Gesetz, das die CSU gemacht hat!) Von daher werden wir diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung aus voller Überzeugung ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herr Kollege Becher, es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Für die erste hat Herr Kollege Alexander Flierl, CSU-Fraktion das Wort.

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Alexander Flierl CSU

Herr Kollege Becher, ich glaube, bezüglich unseres Auftrags zur Bewahrung der Schöpfung haben wir von den GRÜNEN definitiv keine Nachhilfe nötig; das machen wir seit Jahrzehnten. (Beifall bei der CSU) Aber nun zu meinen Fragen. Erachten Sie es denn nicht auch als einen demokratischen Prozess, dass es ein Recht auf Anhörung gibt? Dieses ist ausgeübt worden; die Verbände sind gehört worden. Die Argumente werden auch abgewogen. Ich glaube aber, es gibt keinen Anspruch darauf, den Stellungnahmen eins zu eins zu folgen. Das ist doch wohl auch ein demokratischer Prozess. Dies ist Nummer 1. Nummer 2. Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbstständiger Teil eines Verwaltungsverfahrens ist und dass es sich eigentlich um einen Bericht handelt, in dem verschiedene Fragen abgeklärt werden, die im Verfahren sowieso geprüft werden? Zweitens, zum UVP-Komplex. Ist Ihnen denn bekannt, dass es nach dem Naturschutzrecht auch Beteiligungsrechte außerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gibt? Drittens hätte ich von Ihnen gerne eine Antwort auf die Frage, –

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Alexander Hold

Herr Kollege Flierl, und viertens haben Sie eine Minute für Ihre Zwischenbemerkung.

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Alexander Flierl CSU

– welche materiellen Genehmigungsvoraussetzungen denn geändert werden, oder bleiben Sie mir wie im Umweltausschuss wieder eine Antwort schuldig? (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Becher.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege Flierl, selbstverständlich ist es das gute Recht der Mehrheit, sämtliche Einwände der Zivilgesellschaft, der Umweltverbände, der Opposition einfach vom Tisch zu wischen und zu sagen: Es interessiert uns nicht, was da kommt; wir ändern an unserem Gesetzentwurf kein Komma, keinen Nebensatz. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was nicht stimmt!) Das ist das Recht der Mehrheit im Bayerischen Landtag. Ich bin froh, dass wir als Opposition das Recht haben, das in aller Deutlichkeit zu kritisieren. Am Ende finden irgendwann Wahlen statt oder stehen andere Entscheidungen an, und dann muss die Bevölkerung entscheiden: Wollen wir eine Politik, die in der heutigen Zeit mehr Schneekanonen ermöglicht, die Umweltverträglichkeitsprüfungen abschafft, oder wollen wir eine Politik, die die Heimat bewahrt? Das ist eine Entscheidung, die die Bevölkerung zu treffen hat. Selbstverständlich haben Sie das Recht, dies alles zu negieren. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wieder keine Antwort!) Im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung wird ein Bericht erstellt, der für die Öffentlichkeit gut verständlich und lesbar ist. (Michael Hofmann (CSU): Sie weichen gerne aus!) Es gibt Beteiligungsrechte der Umweltverbände.

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Alexander Hold

Herr Kollege Becher, auch für Ihre Antwort haben Sie eine Minute Zeit.

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Johannes Becher GRÜNE

Das ist ja das Ziel. Schade, dass Sie das nicht besser als im Umweltausschuss verstanden haben, Herr Kollege.

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Alexander Hold

Für eine weitere Zwischenbemerkung hat jetzt der Kollege Gerd Mannes, AfD-Fraktion das Wort.

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Gerd Mannes AfD

Herr Becher, Sie haben von Eingriffen in die Natur gesprochen. – Ja, das stimmt. Das ist ein kleiner Eingriff, ein minimaler Eingriff. Ich frage Sie: Wie groß ist denn der Eingriff bezüglich der Landesfläche? Ein paar Hektar? Wie viele Prozent der Landesfläche macht das denn aus? Sie haben gesagt: weniger Beteiligungsverfahren, weniger Mitbestimmung. Wissen Sie, wer das entschieden hat? – Sie. Sie haben auf Bundesebene ein Wind-an-Land-Gesetz eingeführt, nachdem man als Kommune fast keine Rechte mehr hat, auch nicht einmal als Bundesland. Auf 2 % der Landesfläche haben Sie keine Mitbestimmung mehr. Sie zerstören. Sie, die GRÜNEN, zerstören unsere Heimat. So sieht es nämlich aus, nicht anders. (Beifall bei der AfD) Etwas anderes. Sie haben massive Erweiterungen in den Alpen. Glauben Sie denn ernsthaft, dass die paar Skigebiete, die wir jetzt anpassen und vergrößern, eine Auswirkung auf das globale Klima haben? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Da kann man Sie doch nicht ernst nehmen. Ich sage Ihnen etwas: Sie betreiben hier nur Klientel- und Lobbypolitik für Verbände, nichts anderes, und zwar für grüne Verbände. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Becher.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege Mannes, Sie wünschen sich ja, weiterhin Ski zu fahren – das haben Sie schon im Ausschuss gesagt –; das wäre Ihr Traum. Der Punkt ist allerdings: Das wird auch mit diesem Gesetz nicht möglich sein, da sich die Klimaveränderung letztlich nicht dafür interessiert, ob Sie den Klimawandel leugnen oder nicht. Er findet statt, solange wir so viel emittieren. Wir ernten heute das, was in der Vergangenheit angelegt wurde. Die Entwicklung wird bedauerlicherweise weitergehen. In der Tat hat die Bundesregierung sehr viel entbürokratisiert und Dinge beschleunigt, gerade mit Blick auf die Energieversorgung. Das ist zwingend notwendig und erforderlich gewesen, um von der Abhängigkeit von russischem fossilem Gas wegzukommen. Ich weiß, das hören Sie nicht so gern, weil Kollege Putin ja irgendwie Bruder im Geiste ist. Ich sage Ihnen aber eines: Sie müssten eigentlich für mehr Windräder, für mehr erneuerbare Energien sein, wenn Sie das Klima dauerhaft schützen wollen. Dann könnten Sie vielleicht auch irgendwann wieder Ski fahren. Ich warte noch länger auf diese Erkenntnis, gehe aber nicht davon aus, dass sie bei Ihnen noch kommt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Florian von Brunn. Bitte schön. Jetzt haben Sie das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Etwas vorweg, weil Sie sich hier mit Ihrem Bürokratieabbau selbst so beweihräuchern. Mit dem Bürokratieabbau will vor allem die CSU die Bürokratie abbauen, die sie über Jahrzehnte aufgebaut hat. Das muss ich an dieser Stelle festhalten. (Beifall bei der SPD) Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz betreiben Sie aber, Herr Ministerpräsident, einen dreisten Etikettenschwindel. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus wollen Sie Skigebiets- und Seilbahnbetreibern ein Geschenk auf Kosten der Umwelt machen und den Schutz der bayerischen Alpen und der Mittelgebirge massiv zurückfahren. Die Klimaerhitzung nimmt immer weiter zu, aber Sie tun so, als gäbe es das alles gar nicht. Sie wollen es ohne Rücksicht auf die Natur erleichtern, neue Skipisten auszuweisen, immer mehr Schneekanonen aufzustellen und Seilbahnen und Lifte zu bauen. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Temperatur in den bayerischen Alpen um mehr als 2,5 Grad erhöht. Seit 1970 sind die Schneetage um mehr als die Hälfte zurückgegangen, und die Zahl der Frosttage ist in den letzten 25 Jahren um fast zwei Drittel gesunken. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Und was hat das mit dem Modernisierungsgesetz zu tun?) – Was hat das damit zu tun? – Die natürliche Schneedecke schrumpft. Gleichzeitig wird der Zeitraum für künstliche Beschneiung immer kürzer, und der Energie- und Wasserverbrauch von Schneekanonen steigt. Kunstschnee wird immer teurer. Das heißt, es ist bald vorbei. Für ein paar verbleibende Jahre wollen Sie aber noch den Alpenschutz schleifen. Da muss man sich wirklich fragen, ob das noch vernünftig ist. Schon jetzt halten Sie viele Skigebiete nur durch klimaschädliche Subventionen am Leben. Ein gutes Beispiel ist der Jenner im Landkreis Berchtesgaden. Dort wurden viele Millionen in den Ausbau des Skigebietes gesteckt, davon allein rund 10 Millionen Euro Subventionen vom Freistaat Bayern. Was ist heute? – Der Skibetrieb wurde im letzten Jahr eingestellt, weil er sich schlicht nicht mehr lohnt. Das Steuergeld ist fast komplett verloren. Doch Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN machen einfach weiter. Mit Ihrem Gesetzentwurf missachten Sie den bayerischen Alpenplan, den Bergwaldbeschluss von 1984 und die Alpenkonvention, vor allem aber pfeifen Sie auf das europäische Umweltrecht; denn dieses schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen für genau solche Projekte vor. Herr Flierl, keines Ihrer Argumente sticht. Sie wollen die Schwellenwerte deutlich erhöhen, ab wann zum Beispiel für eine Skipiste oder eine Seilbahn eine solche UVP nötig ist. Der Europäische Gerichtshof sagt aber ganz klar: Solche Schwellen dürfen nicht so hoch sein, dass fast alle Projekte automatisch durchrutschen. Genau das nehmen Sie aber in Kauf. Noch gravierender: Sie lockern die Regelungen bei Erweiterungen bestehender Anlagen. Das heißt ganz konkret: Wer ein Großprojekt scheibchenweise im Abstand von zwei Jahren baut, kann die Umweltverträglichkeitsprüfung einfach umgehen. Diese Salamitaktik hat der EuGH bereits 1999 in einem Urteil gegen Irland unmissverständlich verboten. Aber auch das ist Ihnen offenbar egal oder gar nicht bekannt. Sie verkaufen nicht nur unsere Alpen und unsere Mittelgebirge; sie treten auch europäisches Umweltrecht mit Füßen. Wir haben Änderungsanträge gestellt, um diese Passagen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Wir fordern unter anderem, dass es in Nationalparken und Schutzgebieten immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben muss. Schließlich haben diese Gebiete nicht zu Unrecht, sondern aus guten Gründen diesen Schutzstatus. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie unsere Anträge ablehnen, werden wir nicht nur gegen das Gesetz stimmen; wir kündigen vorsorglich auch eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls, da wir eine Meinungsverschiedenheit sehen, eine Klage gegen dieses aus unserer Sicht europarechtswidrige und umweltschädliche Gesetz an. Kurz noch zu unserem weiteren Änderungsantrag: Sie planen mit dem Dritten Modernisierungsgesetz, Gebäude, Hütten, Häuschen und Container im Außenbereich zuzulassen, sofern der Rauminhalt weniger als 20 Kubikmeter beträgt. Wir finden, der Außenbereich ist besonders schützenswert. Die von Ihnen geplante Regelung beschädigt das Landschaftsbild und führt zu weiterer Versiegelung. Deshalb wollen wir das ändern. Was ich noch gravierender finde: Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie es erleichtern, größere Wohnungen in viele kleinere Wohnungen aufzuteilen. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal mit Familien mit mehreren Kindern gesprochen haben, die in größeren Städten eine Wohnung suchen, in der jedes Kind ein eigenes Zimmer haben soll. Das ist fast unmöglich bzw. unbezahlbar. Und jetzt wollen Sie es auch noch erleichtern, große Wohnungen aufzuteilen, damit Vermieter mehr Gewinn machen, weil man kleinere Wohnungen teurer vermieten kann. Das ist unsozial und nicht im Sinne einer guten Wohnungspolitik. Deswegen lehnen wir diese Regelung ab. Ich hoffe, dass der Landtag heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Das Wort hat Frau Kollegin Marina Jakob, FREIE WÄHLER.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Lieber Herr Kollege von Brunn, Sie haben wieder den Jenner aufgeführt. Der Skibetrieb dort wurde eingestellt, gar keine Frage. Aber man kann dort schneeschuhwandern, man kann rodeln, man kann Touren gehen. Das ist genau das, was wir wollen: gelenkter Tourismus. Die Leute gehen dorthin. Sie fahren auch im Winter mit der Bahn nach oben. Dort hat man mehr Gäste als jemals zuvor. Das sind unsere Ziele: gelenkter Tourismus und Ruheorte für die Tiere schaffen. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht verstehen wollen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege von Brunn.

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Florian von Brunn SPD

Frau Jakob, ich frage mich, warum Sie die Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung so dramatisch erhöhen wollen, wenn Sie naturverträglichen, sanften Tourismus anstreben. Sie wollen es ja erleichtern, künstlich zu beschneien und Skipisten auszubauen. Das alles steht in Ihrem Gesetzentwurf. Sie sagen hier aber das Gegenteil. (Zuruf der Abgeordneten Marina Jakob (FREIE WÄHLER)) 2024 ist der Skibetrieb am Jänner geschlossen worden. Der auch mit Steuergeldern gebaute Lift wurde schon verkauft, an die Bergbahnen Dachstein West. Ist das sorgsamer Umgang mit Steuergeldern? – Nein, es ist rückwärtsgewandte, falsche Politik, für die Sie stehen. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Markus Saller von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Dritte Modernisierungsgesetz ist meines Erachtens ein weiterer wichtiger Baustein auf unserem Weg zu einem modernen, effizienten und bürgernahen Freistaat Bayern. Das Dritte Modernisierungsgesetz hat zwölf Paragrafen. Wir debattieren hier seit fast eineinhalb Stunden nur über die Paragraphen 9 bis 11, das heißt, über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die in bestimmten Fällen wegfallen soll. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Die eineinhalb Minuten, in denen Sie zwei Sätze zu den Wohnungen gesagt haben, nehme ich jetzt nicht für voll. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir debattieren überhaupt nicht über die Dinge, die sonst noch drinstehen. Kollege Flierl hat klar gesagt, dass sich an den Standards nichts ändert. Wir vereinfachen nur ein Verfahren. Lassen Sie mich etwas anderes herausstellen, etwas, was heute noch gar nicht gewürdigt wurde, obwohl es wegen seiner Dimension viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und kleine Unternehmen betrifft: Dieser Gesetzentwurf enthält als zentralen Baustein – ich denke, es ist ein echtes Herzstück des Bürokratieabbaus – die Einführung der Stichprobenregelung für Kleinförderungen. Dementsprechend wird ein neuer Artikel 44a in die Bayerische Haushaltsordnung eingefügt. Diese Neuerung, meine Damen und Herren, steht exemplarisch für ein wirklich neues Verständnis von Verwaltung: vertrauensbasiert, effizient, verantwortungsvoll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was bedeutet das konkret? – Bei einer Förderung aus Landesmitteln bis zur Höhe von 10.000 Euro – bei Zuwendungen an Kommunen sogar bis 100.000 Euro – entfällt künftig der verpflichtende Verwendungsnachweis. Das ist etwas, worüber wir im Normenkontrollrat schon oft diskutiert haben; auch in der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau haben wir diese Forderung mehrmals gehört. Jetzt wird es zum Gesetz. Sofern kein Verdacht auf Fehlverwendung vorliegt, müssen Verwendungsnachweise nicht mehr erbracht werden. Stattdessen wird eine gezielte Stichprobe durchgeführt, die mindestens 10 % der Fördermittelempfänger umfasst. Das heißt aber auch: In 90 % der Fälle schaut man nicht mehr nach, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte für eine Zweckverfehlung; das ist klar. Diese Umstellung bedeutet eine erhebliche Entlastung für Zuwendungsempfänger, insbesondere für Vereine, kleine Initiativen und Kommunen, aber auch für die Verwaltung; denn die Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises bindet Zeit, Personal und Ressourcen. Für Kleinstbeträge ist dieser Aufwand oft nicht verhältnismäßig. Die neue Regelung verfolgt einen anderen, einen modernen Ansatz. Wir haben es schon gehört: Wir setzen auf Vertrauen. Kontrolliert wird dann, wenn es begründete Anhaltspunkte gibt oder der Zufall es verlangt. Das ist ganz im Sinne der Umkehrung eines alten Satzes; denn jetzt heißt es: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Natürlich bleibt die Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung uneingeschränkt bestehen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, erfolgt eine Sanktionierung. Es kann auch eine Rückforderung erfolgen. Meine Damen und Herren, mit dieser Neuregelung schaffen wir eine echte Winwin-Situation. Wir befreien Tausende kleiner Projekte in Bayern von unnötiger Bürokratie. Wir schaffen gleichzeitig mehr Raum für eine wirksame Kontrolle, nämlich dort, wo es wirklich zählt. Diese Regelung ist nicht nur mutig, sondern auch intelligent; denn sie ermöglicht es der Verwaltung, ihre Kapazitäten dort zu bündeln, wo sie wirklich gebraucht werden, und sie bringt die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit in eine zeitgemäße Balance. Meine Damen und Herren, der neue Artikel 44a der Bayerischen Haushaltsordnung ist, so banal es im ersten Moment klingen mag, ein echter Meilenstein; denn damit schaffen wir ein System, das Fehler nicht systematisch vermutet, sondern sich auf Vertrauen stützt – bei gleichzeitiger Wahrung der Haushaltsdisziplin. Dieses Vertrauen in die Menschen vor Ort ist ein Markenzeichen bayerischer Politik. Darum sage ich: Das Dritte Modernisierungsgesetz ist mehr als eine technische Gesetzesänderung. Es ist das Signal für einen Staat, der auch loslassen kann, nämlich dort, wo Kontrolle unnötig ist. Der Staat handelt trotzdem weiterhin entschlossen, wo Kontrolle nötig ist. Nach der großen ideologischen Debatte, die wir heute hier erlebt haben, (Johannes Becher (GRÜNE): Es war keine ideologische Debatte!) bitte ich Sie darum, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur verfahrensfreien Errichtung von Brennstoffzellen zuzustimmen. Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen bitten wir abzulehnen. Wir wollen ein Bayern mit weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung. Wir wollen ein modernes Bayern. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Für eine Zwischenbemerkung hat Herr Kollege Johannes Becher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Bitte.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Saller, lieber Markus, kurz zu dem Thema Verwendungsnachweise: Das ist in der Tat ein mutiger Schritt, den wir in der Kommission gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir hätten uns sogar noch mehr vorstellen können. Du weißt auch, wer die Idee dazu hatte; das muss man hier nicht näher ausführen. Das Zweite: In den Ausschussprotokollen ist nachzulesen, wie wir uns zu den anderen Punkten positioniert haben. Der Kern des Dritten Modernisierungsgesetzes sind aber schon die Einschränkungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dazu habe ich eine Frage an dich als FREIER-WÄHLER-Vertreter. Die FREIEN WÄHLER leiten das Umweltministerium. Der Umweltminister ist heute nicht anwesend. Der Gesetzentwurf stammt auch nicht aus dem Umweltministerium, sondern aus der Staatskanzlei. Wie steht denn der Umweltminister dazu? Warum ist dieses Gesetz positiv für die Umwelt? Wo ist an dieser Stelle die FREIE-WÄHLER-Umweltpolitik zu erkennen? Das würde mich interessieren. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Kollege Becher, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich nicht für Thorsten Glauber spreche. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich glaube, Thorsten Glauber kann für sich selbst antworten. (Johannes Becher (GRÜNE): Er ist nicht da!) Ich habe bereits deutlich zu erkennen gegeben, dass wir an den Standards nichts ändern. Das heißt, am bestehenden Umweltschutz ändert sich durch die neuen Regelungen aus meiner Sicht überhaupt nichts. Ob das Ganze europarechtskonform ist oder nicht? Wir haben eine klare Meinung. Diese Frage ist auch vorgeprüft worden. Am Ende obliegt es den Gerichten, auszulegen und zu entscheiden. Herr Kollege Becher, ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Bürokratieabbau heißt nicht, rechtsstaatliche Verfahren infrage zu stellen. Natürlich sollen Gerichte nach wie vor die Möglichkeit haben, Handlungen der Legislative und der Exekutive zu überprüfen. Das haben Sie vorhin anders gesagt, indem Sie behauptet haben, ein Normenkontrollverfahren durch den EuGH sei Ausdruck von Bürokratie. Das ist es nicht. Das ist Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit! Darauf fußt unsere liberale Demokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege Saller. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die ausführlichen Beratungen unseres Dritten Modernisierungsgesetzes hier im Plenum und auch in den Ausschüssen. Während der Debatte heute, insbesondere während der Beiträge der Kollegen Becher und von Brunn, dachte ich eigentlich, dass ich im falschen Tagesordnungspunkt bin, weil ich immer nur hörte: Skifahren, Skifahren, Skifahren! Ich bin vor 40 Jahren zum letzten Mal auf Skiern gestanden. Mich interessiert Skifahren nicht. Mir geht es um Entbürokratisierung. Das ist der Gegenstand dieses Gesetzes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Deshalb bedaure ich es sehr, dass Sie diese Debatte hier okkupieren und das Thema okkupieren, mit völlig sachfremden Erwägungen, die man an völlig anderer Stelle diskutieren kann, wenn man das will, aber die mit der Entbürokratisierung nichts zu tun haben. Ganz im Gegenteil: Es schadet dem Anliegen, wenn man das so verhetzt und einen solchen Popanz aufbaut, wie Sie das gemacht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Das würde ich gern zurückgeben! – Zuruf des Abgeordneten Flori- an von Brunn (SPD)) Aber schön ist, dass dadurch für alle, die diese Debatte verfolgen, die Fronten noch einmal sehr deutlich klar wurden: Es sitzen nämlich hier in der Mitte, in dieser Koalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN, diejenigen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben, die erkannt haben, dass wir an die überbordende Bürokratie ernsthaft und Schritt für Schritt heranmüssen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Diese Bürokratie stammt von Ihnen!) Hier auf der linken Seite sitzen die mit der pathologischen Aversion gegen jede Veränderung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage noch einmal zur Einordnung, warum wir das überhaupt machen, warum wir überhaupt eine ganze Kaskade von Entbürokratisierungsgesetzen gestartet haben und warum der Ministerpräsident das in das Zentrum der Regierungserklärung, in das Zentrum auch dieser Koalition gestellt hat. Wir wissen alle: Die Bürokratie lähmt den Staat. Sie führt zu Unzufriedenheit auf allen Seiten. Man muss sich immer wieder bewusst machen: Unser Staatsverständnis muss sich verändern. Wir haben uns die letzten Jahrzehnte über sehr wohl gefühlt in einem Staat, der sich um alles kümmert, der jeden Lebenssachverhalt ausregelt, ausjudiziert. Das ist der falsche Ansatz. Wir müssen zurück zum Kern dessen, wofür der Staat da ist: Der Staat ist für die Schwachen da, der Staat ist für die innere und äußere Sicherheit da, er ist für die Bildung da, und er ist dafür da, Impulse der Innovation zu setzen. Dafür muss der Staat stark sein, und damit er stark sein kann, muss er schlank sein. Das ist der Grund, warum wir wegmüssen von überbordenden Regelungen, um der Freiheit der Menschen und der Freiheit der Unternehmen wieder stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Unsere Methodik lautet: Nicht nur reden, nicht nur über Berlin reden, über Brüssel reden, wo natürlich der Großteil der Bürokratie entsteht, sondern anpacken, indem wir durchforsten, indem wir das gesamte bayerische Landesrecht, die untergesetzlichen Regelungen, durchforsten und im Grunde bei jeder Regel fragen: Braucht es die noch, oder kann sie weg? Im Zweifel sagen wir: Sie kann weg. Bei der Rechtssetzung gehen wir nach dem Grundgedanken vor: Eine Regelung, ein Gesetz, eine Anordnung, ein ministerielles Schreiben, eine Verwaltungsanweisung, die man nicht machen muss, die darf man nicht machen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das Gender-Verbot!) Das ist sozusagen das neue Mindset, das eben heißt: Im Zweifel für die Freiheit, und im Zweifel eben keine Regelung. Das geht übrigens auch vom Konzept des mündigen Bürgers aus. Entbürokratisierung korrespondiert mit der Vorstellung eines mündigen Bürgers, der selber ganz genau weiß, was er in seinem Leben machen will. Das gilt auch für die Unternehmen, die schon ganz genau wissen, an welche Regeln sie sich halten müssen und an welche nicht. Das heißt: der Gedanke des Vertrauens statt des Misstrauens, der Gedanke der Freiheit statt der überbordenden Kontrolle, bei der neben jeden Kontrolleur noch ein Kontrolleur gesetzt wird, der den Kontrolleur überprüft usw. usf. Das ist in den letzten Jahrzehnten gewachsen und gewachsen. Da wollen wir hin. Das findet sich in allen diesen Modernisierungsgesetzen wieder. Ich kann sagen, das wird sich auch im Vierten Modernisierungsgesetz wiederfinden. Aber in diesem Dritten Modernisierungsgesetz geht es wieder um Verfahrensfreistellungen und um Verfahrensvereinfachungen. Es geht insbesondere darum, dass wir möglichst schnell Rechtssicherheit bekommen, wenn bestimmte großangelegte Projekte – die, die Sie genannt haben, sind auch großangelegte Projekte – gestartet werden. Wenn man die startet, dann will man möglichst zügig Rechtssicherheit haben. Darum geht es. Deshalb haben wir hier dieses Beispiel der Erhöhung der Schwellenwerte bei den UVPs. Darauf komme ich gleich noch. Aber ein wichtiger Bestandteil, der in der Diskussion leider völlig untergegangen ist, ist die Anhebung der Schwellenwerte auch für die Förderbescheide und die Verwendungsnachweise bei den Förderbescheiden. Das ist eine erhebliche Erleichterung, die wir durch dieses Gesetz schaffen. Das war eine langjährige Forderung von allen Beteiligten, von den Kommunen, die Förderbescheide bekommen, aber auch von Vereinen, von allen. Das geht völlig unter. Darum betone ich das noch mal extra, meine Damen und Herren. Aber wir sehen, dass die GRÜNEN hier völlig anders denken. Gerade wurde sehr deutlich, dass auch die SPD genauso denkt. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das bedaure ich sehr; denn auf der Berliner Ebene, Herr Ministerpräsident, bei den Koalitionsverhandlungen, haben wir uns gerade beim Thema moderner Staat und Entbürokratisierung auf wirklich wegweisende Dinge verständigen können. Insofern war es wahrscheinlich gut, dass wir dort mit anderen Sozialdemokraten als den bayerischen verhandelt haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Michael Hofmann (CSU): Das tut weh!) Bei den GRÜNEN ist in der heutigen Debatte etwas überdeutlich geworden, gerade in den Ausführungen des Kollegen Becher, aber auch in allen anderen Diskussionen, auch bei der Frage der Berichtspflichten und Ähnlichem, was wir im Vierten Modernisierungsgesetz sehen werden. Mein Eindruck ist: Die GRÜNEN sind nicht gegen Bürokratie, sondern die GRÜNEN lieben Bürokratie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD – Widerspruch des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Meine Damen und Herren, dadurch wird deutlich: Die GRÜNEN sind strukturell reformunfähig und strukturell reformunwillig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man kann natürlich die Meinung vertreten, dass man sozusagen ab dem ersten Meter oder dem ersten Quadratmeter eine Umweltverträglichkeitsprüfung will. (Johannes Becher (GRÜNE): So hat ja niemand geredet! – Katharina Schulze (GRÜNE): Das hat niemand behauptet!) Aber das Ganze hier mit einem überbordenden, geradezu verhetzenden Popanz zu diskutieren, das halte ich für skandalös. Das ist unseriös. (Florian von Brunn (SPD): Ihr Gesetzentwurf ist unseriös!) Ich sage auch ehrlich: Sie bewegen sich hier mit solchen einseitigen und völlig überzogenen Diskussionen aus dem demokratischen Diskurs der Mitte weg. Das ist keine faire Debatte. Sie erwecken draußen den Eindruck, ab sofort könne eine Seilbahn ohne jede Genehmigung gebaut werden. Das ist der Eindruck, den Sie vermitteln. (Johannes Becher (GRÜNE): Das habe ich gar nicht gesagt! Das weise ich zurück! Sie können mir nichts unterstellen, was ich nicht gesagt habe! Das ist unseriös! – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das ist das Ziel, das Sie verfolgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie wissen ganz genau, wie die medialen Debatten in unserer Gesellschaft laufen. Ich erinnere an die Handgranaten-Diskussion. Ich erinnere an die Chlorhühnchen-Diskussion. Sie wissen alle, wie in politischen Diskussionen verhetzt wird. Machen Sie mir hier doch nichts vor. Das ist genau dieselbe Methodik. (Johannes Becher (GRÜNE): Argumente sind sofort Verhetzung? Das kann nicht sein! Das ist unseriös, was Sie sagen!) Alle, die das draußen nur oberflächlich verfolgen, sollen den Eindruck haben, es würden auf einmal überall ohne Genehmigung Seilbahnen gebaut. Das ist unseriös und falsch. Das sage ich Ihnen sehr deutlich. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Kein Jota – der Kollege Flierl, der Kollege Saller und die anderen haben das sehr deutlich ausgeführt – wird am materiellen Recht geändert. (Florian von Brunn (SPD): Das scheint mir eher eine Aschermittwochsrede zu sein!) Das ist der ganz entscheidende Punkt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Die Prüfung fällt weg!) Das versuchen Sie in der Diskussion zu vermischen und damit eine Stimmung zu erzeugen, und das Ganze in einer Diskussion, in der es eigentlich um Entbürokratisierung geht. Ich bin wirklich entsetzt, ich bin enttäuscht, (Johannes Becher (GRÜNE): Ich bin auch entsetzt von Ihnen!) und ich glaube, mit Ihnen können wir Entbürokratisierung komplett vergessen. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man sieht es hier und auch bei den anderen Diskussionspunkten, die gar nichts mit der Umweltverträglichkeitsprüfung zu tun haben, sondern mit den Berichten oder Statistikpflichten. Es ist ganz egal, worum es geht: Sie denken einfach anders und denken alles vom Staat aus. Sie denken nicht vom mündigen Bürger aus. (Florian von Brunn (SPD): Wir denken von der Gesellschaft aus! – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das ist der fundamentale Unterschied, den man immer wieder deutlich machen muss. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Und natürlich betreiben auch Sie die Lobbyarbeit Ihrer Klientel und deren Pfründe. Das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen. (Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) und Paul Knoblach (GRÜNE)) Ich wusste bis vorgestern nicht, dass es für Umweltverträglichkeitsprüfungen eine eigene Gesellschaft gibt, die UVP-Gesellschaft e. V. Ich finde es schon abenteuerlich, dass es für einen verwaltungstechnischen Vorgang, für ein Instrument der Verwaltung, eine eigene NGO gibt. (Ministerpräsident Dr. Markus Söder: Aha!) Das finde ich schon hoch spannend. Ich sehe es so: Für die einen ist eine UVP ein verwaltungstechnisches Instrument, um vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben. Für die anderen scheint eine UVP offenbar Selbstzweck und Lebensinhalt zu sein. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Ministerpräsident Dr. Markus Söder: Für die sind das Geldquellen! – Martin Wagle (CSU): Ja, Geldquellen!) Und dass dann von dieser Organisation Gutachten kommen, die sagen, es könnte vielleicht europarechtswidrig sein – so muss ich sagen –, erschüttert mich jetzt nicht im Kern. Mit der gleichen Logik werde ich jetzt einmal einen Verein zur Förderung der Fortsetzungsfeststellungsklage oder eine Gesellschaft zur Begründung von Revisionen oder sowas gründen. Das ist doch lächerlich. Daran sehen wir, in welche Richtung sich unser Staat bewegt, nämlich in Richtung von NGOs, die immer mächtiger werden. (Lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das ist ein dampfiges Ökosystem, das nicht mehr dem entspricht, was ein Staat tun soll, nämlich Verwaltungsprozesse schlank durchführen, um zügig zu Ergebnissen zu kommen. Das vermeidet man aber, indem man möglichst viele Verfahren macht. Das ist der Kern dessen, was GRÜNE und Sozialdemokraten machen, nämlich Verzögerung durch Verfahren, indem man diese Verfahren so lang und so breit wie möglich ausrichtet. Das ist in unserer Zeit der falsche Weg und auch der falsche Weg für unsere Gesellschaft. Deshalb lehnen wir das ab und werden unseren Weg der Entbürokratisierung weitergehen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Wir wollen einfach eine Rechtsgrundlage haben!) Ich sage aber noch einmal sehr deutlich: Wir lehnen diesen Weg ab. Die GRÜNEN sind offenbar kein ernsthafter Gesprächspartner, wenn es um Entbürokratisierung geht. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Die SPD auch nicht!) Die GRÜNEN und zunehmend auch die Sozialdemokraten sind Bürokratiejunkies. Ich sage, sie sind eigentlich sogar Bürokratiemessies. (Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Jetzt wird es aber langsam frech! – Zuruf von den GRÜNEN) – Sie können mich gar nicht als Bürokratiemessie bezeichnen, weil ich keiner bin. (Zuruf von den GRÜNEN – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Bürokratiemessies sagen jeden Tag: Morgen höre ich mit der Bürokratie auf. Sie bringen dann aber am gleichen Tag noch einmal drei Tüten mit neuer Bürokratie nach Hause. (Anhaltender Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Das ist nicht das Niveau des Hohen Hauses!) Mir wäre es lieber, es wäre anders. Die Beispiele kommen aber von Ihnen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das kommt alles von Ihnen! – Zurufe der Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) und Barbara Fuchs (GRÜNE)) Ich nenne nur das Beispiel Verpackungssteuer, das wir hier das letzte Mal ausführlich diskutiert haben. Sie lieben die Verpackungssteuer. Ich nenne auch das Transparenzgesetz. Es gibt einen neuen Gesetzentwurf der GRÜNEN, den wir hier diskutieren, in dem es um zusätzliche Bürokratie beim Thema Transparenz geht. (Johannes Becher (GRÜNE): Es geht um mündige Bürger!) Beim Thema Klimabericht gibt es sofort riesige Aufregung, weil wir mehrere, über zwei DIN-A4-Seiten lange, teilweise unsinnige Berichte einfach abschaffen wollen. Wir wollen sie nicht verbieten, aber abschaffen. Ich nenne auch das Bespiel Statistik. Als wir gesagt haben, wir schaffen Statistiken ab – das war eine Forderung von allen, mit denen wir sprechen –, kam sofort der Einwand: Die Theaterstatistik brauchen wir aber dringend noch, sonst geht die Welt unter. Ihr allerneuerster Vorschlag ist ein "Fußverkehrsbeauftragter für Bayern". Ein Fußverkehrsbeauftragter! Man fragt sich: Was ist das wieder für ein neuer Fetisch? (Heiterkeit bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD) Aber Hauptsache, in jedem Regierungsbezirk einen Fußverkehrsbeauftragten. (Lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD) Bei aller Liebe – ich will gar nicht bösartig sein, sondern einfach nur die Realität darstellen: Das ist die Realität der grünen Entbürokratisierung: immer mehr, immer mehr. Das Gleiche gilt fürs Gold-Plating, für das Energieeffizienzgesetz, das Einwegkunststofffondsgesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz. Das sind alles Bundesprojekte, bei denen die GRÜNEN in der Ampel dafür gesorgt haben, dass auf die europarechtlichen Standards noch einmal oben draufgesattelt wird. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Das ist so ein weiteres Beispiel, bei dem man alles im Detail ausführen könnte. Ich glaube, die Botschaft ist angekommen: Mit Ihnen kann man nicht entbürokratisieren. Darum müssen wir das selber machen. Ich bin froh, dass wir das mit dem Dritten Modernisierungsgesetz machen. Wirklich gut ist, was die Verwendungsnachweise und die neuen Verfahrensfreistellungen beim Einbau von Wohnungen oder bei dem Bau lächerlich kleiner Hütten betrifft. Da geht es um Scheunen, die nicht einmal eine Toilette und sowas draußen haben dürfen. Das sind alles Dinge, bei denen ich glaube, dass man deutlich flexibler sein kann, ohne dass die Welt untergeht. Das Gleiche gilt auch für die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Darum bitte ich diejenigen, die willig sind und an Entbürokratisierung glauben, heute hier zuzustimmen. – Danke schön. (Lang anhaltender lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatsminister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Dazu erteile ich dem Kollegen Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich fand das eine unseriöse und unwürdige Rede, die Sie gerade gehalten haben. (Zurufe von der CSU: Oh! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mi mi mi! – Michael Hofmann (CSU): Das ist so, Sie müssten mal in den Spiegel schauen!) Wir haben hier zusammen mit anerkannten Verbänden außerhalb des Landtags wie dem Deutschen Alpenverein, der über eine Million Mitglieder hat, berechtigte und sachliche Kritik vorgebracht. Wir haben im Einzelnen begründet, warum dieser Gesetzentwurf in seinem wichtigsten Teil, nämlich dem Naturschutzrecht, das die Alpen betrifft, europarechtswidrig ist. Das wischen Sie in einer Art und Weise vom Tisch, die ich nur "rechtspopulistisch" nennen kann. (Widerspruch bei der CSU) So heizt man die Stimmung auf. Ganz ehrlich: So wie Sie Bürokratieabbau betreiben – – Ich sage es noch einmal: Wir bauen hier in Bayern die Bürokratie ab, die die CSU in Jahrzehnten aufgebaut hat. Dazu gibt es aber von Ihnen kein Wort der Selbstkritik. (Zurufe von der CSU) Und dann loben Sie sich auch noch selbst dafür. Sie sind nicht auf die Sachargumente eingegangen. Sie haben nur geschimpft. Diese Rede passt vielleicht in Ihre Halle am Aschermittwoch; aber nicht hier in den Bayerischen Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Zurufe von der CSU: Oh!)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat erneut der Kollege Gerd Mannes das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Herr Herrmann, ich konnte leider keine Zwischenbemerkung mehr machen. Ich habe aber noch Redezeit. Wissen Sie, Sie haben jetzt hier so getan, als würden Sie alles kurz und klein schlagen. Ich möchte dieses Dritte Modernisierungsgesetz noch einmal einordnen. Sie haben viel Applaus bekommen. Die Wahrheit aber ist doch, dass es ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Ich gestehe Ihnen das schon zu; es ist aber nur ein ganz kleiner Schritt. Sie haben so getan, als hätten Sie als Teil der Staatsregierung und die CSU im Allgemeinen nichts mit dieser totalen Überbürokratisierung zu tun. Ich sage Ihnen etwas: Ich bin seit 2018 hier im Bayerischen Landtag und habe die 16 Jahre Merkel miterlebt. (Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, erwähnen Sie die Bundeskanzlerin! – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Ich sage Ihnen: Sie haben wirklich dafür gesorgt, dass dieses Land völlig überbürokratisiert ist. Ich sage nur ein paar Sachen, Taxonomie, Lieferkettengesetz, Hinweisgeberschutzgesetz, Green Deal. Das haben wir alles hier im Haus diskutiert, und Sie haben alles durchgewunken. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie es jetzt besser machen wollen. Das müssen Sie dann aber auch tun; denn wir haben das alles in der Vergangenheit angesprochen und eingefordert. Wenn Sie es in Zukunft besser machen wollen, haben Sie unsere Unterstützung, wenn nicht, werden wir Ihnen Feuer unter dem Hintern machen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/6494, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6932 und 19/6933, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/7112 mit 19/7114 und 19/7178, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/7139 und 19/7140, der interfraktionelle Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/7277 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 19/7617 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen acht Änderungsanträge der Opposition abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt alle acht Änderungsanträge zur Ablehnung. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz!" auf Drucksache 19/6933 abstimmen. Für diesen Antrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist jetzt freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 12:11 bis 12:14 Uhr) Ich schließe die Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden sieben Änderungsanträge grundsätzlich gemeinsam abgestimmt werden soll. Über drei Änderungsanträge muss allerdings aufgrund abweichender Voten in den Ausschüssen eine gesonderte Abstimmung in einfacher Form erfolgen. Wir kommen zunächst zu den Einzelabstimmungen über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/7112, 19/7114 und 19/7178. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Umweltverträglichkeitsprüfung in wasserrechtlich sensiblen Gebieten voraussetzen!" auf Drucksache 19/7112. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. – Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Umweltverträglichkeitsprüfungen für Seilbahnanlagen sicherstellen" auf Drucksache 19/7114 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Unkontrollierte Bebauungen im Außenbereich verhindern und Wohnraum für Familien erhalten!" auf Drucksache 19/7178. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich fahre jetzt mit der gemeinsamen Abstimmung über die restlichen vier der vorhin erwähnten Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fort. Konkret handelt es sich hierbei um die Drucksachen 19/6932, 19/7113, 19/7139 und 19/7140. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das bedeutet, die Änderungsanträge sind abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz!" auf Drucksache 19/6933 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" bekannt. Mit Ja haben 39, mit Nein 127 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 1) Wir kommen zur Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf auf Drucksache 19/6494. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/7617. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/7277 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich noch zwei Punkte ansprechen: Nach dem nächsten Tagesordnungspunkt werden wir eine Mittagspause einfügen. Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt. Das ist der Tagesordnungspunkt 7. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheiten werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. Ich beginne mit der Wiederwahl von Frau Mechtild Klein zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Klein entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Mechtild Klein zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Nun komme ich zur Wiederwahl von Frau Tatjana Lilienfeld zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben ebenfalls 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Lilienfeld entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Tatjana Lilienfeld zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Ich fahre mit der Neuwahl von Herrn Christoph Hagspiel zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs fort. An der Wahl haben ebenfalls 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Hagspiel entfielen 107 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 52 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Christoph Hagspiel zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Schließlich komme ich noch zur Neuwahl von Frau Dr. Bettina Meermagen zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An dieser Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Dr. Meermagen entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Dr. Meermagen zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt. Ich gratuliere allen Gewählten und Wiedergewählten ganz ausdrücklich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 19/6369) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Christian Hierneis für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Hierneis, Sie haben das Wort.

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Christian Hierneis GRÜNE

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs hier im Plenum und nach der Diskussion im Umweltausschuss frage ich mich, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie überhaupt Hochwasserschutz? Wollen Sie unser Grundwasser schützen und damit die Wassersicherheit in Bayern gewährleisten oder nicht? Wir haben mit unserem Gesetz 14 ganz verschiedene Maßnahmen und Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dazu beitragen, Leben, Eigentum und Existenzen der Menschen in Bayern zu schützen. Sie lehnen alle diese Maßnahmen ab. Sie wollen somit gar nichts verändern. Wenn Sie nach einer Hochwasserkatastrophe mit Gummistiefeln und betretenen Gesichtern im Wasser stehen, sagen Sie jedes Mal: Jetzt müssen wir handeln. Wir denken: So, jetzt geht es los. Jetzt haben Sie es verstanden. Dann passiert so gut wie gar nichts, und Sie lehnen alles ab. Wir könnten verstehen, wenn Ihnen die eine oder andere Maßnahme in unserem Gesetzentwurf nicht gefällt. Sie lehnen jedoch alle Maßnahmen ab. Das erweckt den Verdacht, dass Sie erst einmal gar nichts machen wollen. Wir sagen: Wir brauchen mehr Investitionen in den Hochwasserschutz, vor allem in den natürlichen Hochwasserschutz. Sie sagen: Hochwasserschutzmaßnahmen müssen sich an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Wissen Sie, was völlig unwirtschaftlich ist? – Jetzt bei Hochwasserschutzmaßnahmen zu sparen und hinterher bei den Schäden das Hundertfache und Tausendfache dessen zu bezahlen, was die Hochwasserschutzmaßnahmen gekostet hätten. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir wollen mehr natürlichen Hochwasserschutz. Auch das lehnen Sie ab. Sie wollen dagegen eine Milliarde Euro in Polder an der Donau investieren. Nur zur Info für Sie: In der Regel regnet es nicht direkt in die Donau rein, sondern 50, 100 oder noch mehr Kilometer weiter entfernt. Wir müssen schon Hochwasserschutz betreiben, bevor das Hochwasser auf dem Weg in die Donau und zu den Poldern alles überschwemmt. Ja, wir brauchen auch den technischen Hochwasserschutz, und zwar dort, wo der natürliche Hochwasserschutz nicht ausreicht. Zunächst brauchen wir den Wasserrückhalt in der Fläche. Das hält schon sehr viel Wasser zurück. Dann brauchen wir technischen Hochwasserschutz vor Ort, wo er noch benötigt wird. Wir sagen, dass Hochwasserschutz und Grundwasserschutz ins überragende öffentliche Interesse kommen sollen. Der Hochwasserschutz, also der Schutz von Leib und Leben, von Eigentum und Existenzen, hat dann Vorrang vor anderen Interessen. Sie sagen, Sie wollten das überragende öffentliche Interesse nicht; sie müssten abwägen, ob Hochwasserschutz gehe oder mit anderen Interessen kollidiere. – Sagen Sie es den Leuten da draußen, deren Haus abgesoffen ist. Sagen Sie ihnen: Leider war in unserer Abwägung irgendetwas anderes wichtiger als euer Schutz vor Hochwasser. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir sagen: Wir müssen nichts abwägen. Wir müssen so gut es geht dafür sorgen, dass Menschen und Eigentum geschützt werden. Sie sagen, Sie wollten Bürokratie abbauen. Das haben wir gerade gehört. Genau das passiert mit unserem Gesetz, sogar noch mehr. Wenn der Hochwasserschutz im überragenden öffentlichen Interesse steht, ist Schluss mit Bebauungen in Überschwemmungsgebieten. Sie haben in den letzten fünf Jahren ungefähr 3.500 Ausnahmegenehmigungen für das Bauen in Überschwemmungsgebieten erteilt. Das sind 3.500 Anträge und Verwaltungsverfahren, die wir uns hätten sparen können. Das ist Bürokratieabbau. Aber es ist eben auch noch mehr. Es ist der Schutz von Menschenleben, von Eigentum und Existenzen. Das lehnen Sie ab. Was sagen Sie? – Sie stellen mit einer Pressemitteilung letzte Woche den Bericht des Landesamts für Umwelt zum Hochwasser 2024 vor. Dort steht drin, dass neun Hochwasserschutzmaßnahmen von Niederbayern bis Schwaben gewirkt haben. Das sind neun Hochwasserschutzmaßnahmen – quer durch Bayern. Mehr haben Sie offenbar nicht gefunden. Das verkaufen Sie als Erfolg. Betroffen vom Hochwasser 2024 waren aber weit über 100 Kommunen. Die Überschrift über der Pressemitteilung lautet: Hochwasserschutzmaßnahmen wirken. Das zeige ich den Betroffenen in den über 100 Kommunen in Bayern und frage sie, ob sie das auch so sehen. Meine Damen und Herren der Staatsregierung und der Regierungsfraktionen, Hochwasserschutz und Grundwasserschutz und damit der Schutz der Menschen in Bayern gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf wieder mit allerlei Ausreden und seltsamen Begründungen ablehnen werden, zeigen Sie den Menschen draußen im Land, dass Sie eigentlich gar kein Interesse an all dem haben. Wir zeigen mit diesem Gesetzentwurf Verantwortung. Werden Sie als Staatsregierung Ihrer Verantwortung endlich auch gerecht, und tun auch Sie endlich etwas für die Menschen in unserem schönen Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Abgeordnete Alexander Flierl. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Alexander Flierl CSU

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in der Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes. Eines gleich vorweg: Die Ziele des Entwurfs, Schutz unseres Grundwassers, Hochwasservorsorge, nachhaltiger Umgang mit unserer lebenswichtigen Ressource Wasser, sind zweifellos wichtig. Daran besteht kein Zweifel. Diese Ziele teilen wir ausdrücklich. Ebenso klar ist: Dieser Gesetzentwurf ist nicht das richtige Instrument, um genau diese Ziele zu erreichen. Ich sage Ihnen auch gerne warum. Er ist wieder ein Lehrstück für Überregulierung, Bürokratieaufblähung und fachlich unausgegorene Symbolpolitik. Der Gesetzentwurf würde in der Praxis mehr Verwirrung entstehen lassen, als er dem Schutz der genannten Ziele dann auch dienen würde. Ich mache das gerne auch an dem Beispiel in Ihrem Gesetzentwurf fest. Wir haben eine unnötige Doppelregulierung statt einer zielgerichteten Gesetzgebung. Wir haben ein bestehendes Bayerisches Wassergesetz. Wir haben das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene. Zusätzlich haben wir bereits entsprechende fachlich umfassende Regelungen zum Grundwasserschutz, zur sparsamen Wassernutzung und auch zur Hochwasservorsorge. Wir brauchen keine Rechtsunsicherheit durch Doppelregelungen – ganz im Gegenteil. Wir müssen gezielt bestehende gesetzliche Instrumente verbessern. Dazu bietet Ihr Gesetzentwurf keinen Anlass. Statt konkreter Lösungen erleben wir gesetzgeberischen Aktionismus, der zwar wie immer bei Ihren Gesetzentwürfen gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Was gut gemeint, aber schlecht gemacht ist, ist damit eindeutig auch gefährlich und bringt uns in der Sache nicht weiter. (Beifall bei der CSU) Bei der genannten Sturzflutenregelung wird die Vollzugsrealität völlig ignoriert. Sie fordern an dieser Stelle ein besonderes öffentliches Interesse für den Schutz vor Sturzfluten. Dieses Thema nehmen wir ernst. Wir investieren auch sehr viel. Wir stellen den Kommunen entsprechende Instrumentarien zur Verfügung, indem wir zum Beispiel Konzepte fördern. Wir erstellen entsprechende Gefährdungskarten, bereiten diese vor und stellen sie kostenlos zur Verfügung. Ihr Entwurf bleibt jedoch völlig vage. Es gibt keine Datengrundlage und keine praktikablen Umsetzungskriterien. Wo sollen denn die Behörden ansetzen? Auf welcher Basis sollen sie ihre Planungsentscheidungen treffen? Mit einem so unbestimmten Rechtsbegriff, wie Sie ihn verwenden, lässt sich weder eine Genehmigungslage darstellen oder bewerten noch ein tragbares Hochwasserschutzkonzept organisieren. Wir brauchen eben keine Schlagworte im Gesetz. Wir brauchen klare, vollziehbare Regelungen. Auch das bleibt Ihr Gesetzentwurf schuldig. Ich kann gleich nahtlos anschließen an die vorhergehende Debatte zum Dritten Modernisierungsgesetz. Wenn ich zum Beispiel Ihr Drainageverbot heranziehe, das Sie einführen wollen, wieder pauschal, völlig praxisfern und eindeutig auch unverhältnismäßig, dann irritiert das doch sehr. Ein pauschales Verbot für ganz Bayern für Drainagen auf landwirtschaftlichen Grundstücken lässt doch überhaupt die Bewirtschaftungssituation im ganzen Land, regionale Besonderheiten und auch regionale Gegebenheiten völlig außer Acht. Und es trifft natürlich wieder eine Berufsgruppe, auf die Sie liebend gern immer eindreschen: Es sind unsere Landwirtinnen und Landwirte. Die haben Sie immer besonders im Fokus mit Ihren pauschalen Kritikansätzen. Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Pauschale Verbote helfen nicht weiter. Ihr Entwurf lässt differenzierte Lösungen vermissen. Das ist nämlich eindeutig der Holzhammer, den Sie da wieder auspacken, aber nicht der Instrumentenkasten, den wir eben brauchen, um zielgerichtet und regional ausgewogen in dieser Frage vorzugehen. Dass das noch nicht genug ist, einfach pauschal ein Verbot auszusprechen, zeigt sich daran, dass Sie auch noch jährlich einen Bericht wollen. Das ist doch wirklich überbordende Bürokratie, völlig nutzloses Berichtswesen, ob der Landwirt A in der Region B fünf Drainagen ersetzt hat oder vielleicht neue eingebaut hat. Das ist völlig überzogen. Sie schaffen hier wieder ein Bürokratiemonster. Sie wollen mehr Bürokratie, anstatt Bürokratie abbauen zu wollen, insbesondere Bürokratie, die keinen erkennbaren Nutzen und keine Wirkung aufweist. Ein weiterer Punkt, der ganz entscheidend ist: Sie wollen das Tiefengrundwasser schützen. Jawohl, diese wertvolle Ressource, diese eiserne Reserve wollen wir auch erhalten. Aber Sie machen es wieder an völlig untauglichen Kriterien und Definitionen fest. Eine Regenerationszeit von 50 Jahren – das ist wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch überhaupt der völlig falsche Ansatz und lässt zum Beispiel die geologischen Gegebenheiten in unserem Freistaat völlig außer Acht. Das hilft uns eben auch nicht weiter. Wer soll das denn alles prüfen, was Sie hier vorgeben? Wer soll das dann genehmigen? Die Definitionen sind auch eindeutig zu unklar und nicht passend. Und natürlich: Wichtig ist Ihnen anscheinend eher, dass man das Münchner Bier weiterhin mit Tiefengrundwasser brauen darf. Aber dass man unsere Mineralwasserabfüller mit einer solchen Regelung im Regen stehen lassen würde, sehen Sie überhaupt nicht. Da schießen Sie eindeutig über das Ziel hinaus. Auch deswegen ist der Gesetzentwurf völlig untauglich. (Beifall bei der CSU) Und es geht auch so weiter mit Ihrer Forderung nach 12 % Wasserschutzgebieten. Das ist reine Symbolpolitik, die keinerlei Substanz hat. Das ist eine willkürliche Vorgabe. Das konterkariert unseren bayerischen Weg, dass wir nämlich zielgerichtet und genau dort, wo es notwendig ist, Zonen einrichten mit schärfsten, wichtigen und großen Auflagen, um unsere wichtigste Ressource, das Trinkwasser, entsprechend zu schützen. Sie wollen hier einfach pauschal vorgehen – 12 % –, als wäre das die Lösung für alle Schwierigkeiten. Das ist es eben nicht. Wir brauchen kein pauschales Flächenziel, weil das weder die Akzeptanz vor Ort erhöht noch die Umwelt und unsere Ressource Wasser schützt. Auch deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Auch beim Beitrag des Kollegen Hierneis ist es wieder vorgebracht worden, immer die gleiche Platte und immer wieder die Behauptung, wir würden als Staatsregierung, als die regierungsstützenden Fraktionen nicht handeln. – Nein, ganz im Gegenteil: Wir handeln selbstverständlich, aber wir gehen mit Strategie und mit Maß vor. Mit unserem Programm "Wasserzukunft Bayern 2050" setzen wir genau dort an, um diese Ziele zu erreichen und nachhaltigen Wasserschutz zu gewährleisten. Wir setzen an bei der Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts, bei Schwammstadtkonzepten, auch beim digitalen Wassermanagement. Das ist doch der richtige Weg. Gerade beim Hochwasserschutz haben wir doch in diesem Jahr gezeigt, wie schnell wir bei den Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können. Wir haben auf 240 Millionen Euro erhöht und haben dann 40 Millionen Euro als weitere Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ermöglicht, um beim Hochwasserschutz voranzukommen. Das ist doch zielgerichtete, pragmatische Politik, die Ihr Gesetzentwurf eindeutig vermissen lässt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich sage ganz klar: Mit dem geplanten Wassercent schaffen wir ein wirksames ökonomisches Instrument. Aber auch hier gilt bei uns: Erst ein Praxischeck und dann das Gesetzgebungsverfahren, nicht umgekehrt, wie Sie es immer gerne machen. Was wir brauchen, ist nämlich eine entsprechende Folgenabschätzung, eben auch eine ganz klare Richtung, wohin ein Gesetz führt. Wir brauchen kein Flickwerk, wie es Ihr Gesetz wäre. Deswegen kündige ich gleich an, dass in einem neuen Bayerischen Wassergesetz, in dem der Wassercent geregelt wird, die weiteren offenen Fragen geklärt werden. Wir werden es handwerklich richtig und gut aufstellen, sodass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet ist und der Hochwasserschutz besonderes öffentliches Interesse genießt, wir die hydraulische Einheit aufgeben und schnellere Verfahren auf den Weg bringen bei Genehmigungen und bei der Weiterverlängerung, zum Beispiel bei Wasserschutzgebieten. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt für uns ganz klar: Der Schutz unserer Wasserressourcen ist zu wichtig, um ihn einem unausgereiften Schnellschuss zu opfern. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN mag zwar in der Absicht wie immer sehr ehrenhaft sein – in der Wirkung ist er aber praxisfern und übergriffig. Deswegen lehnen wir ihn ab. Wir wollen Wasserschutz mit Augenmaß. Wir wollen Fortschritt, nicht Überforderung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Harald Meußgeier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Eigentlich bräuchte ich gar nichts mehr zu sagen. Der Kollege Flierl hat alle Themen und die Problematik schon angesprochen. Aber wir stehen heute leider vor einem weiteren Gesetzentwurf einer ideologisch verblendeten Partei, der vorgibt, den Wasserschutz in Bayern zu stärken, in Wahrheit aber vor allem eines tut: Er belastet unsere bayerischen Landwirte mit neuen Auflagen, Verboten und Genehmigungsvorschriften. Es werden massive Eingriffe in die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Eigentumsrechte der Bauern vorbereitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Umwandlung von Grünland in Ackerland in Hochwassergebieten einer zusätzlichen Genehmigung bedarf – ein unzumutbarer bürokratischer Akt, gerade im ländlichen Raum. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die erstmalige Einrichtung künstlicher Entwässerung auf Mooren und Freiflächen generell untersagt wird. Hinzu kommt, dass bestehende Drainagen bis spätestens 2025 überprüft und möglichst zurückgebaut werden. Zu guter Letzt sieht der Gesetzentwurf vor, dass Landwirte beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf sämtlichen Gewässerrandstreifen rigoros eingeschränkt werden. Sogar die Lagerung an solchen Standorten soll verboten werden. All diese Maßnahmen bürden Landwirten neue, existenzbedrohende Zusatzpflichten auf. Der vorliegende Gesetzentwurf dient nicht dem Schutz des Wassers – nein, er dient zur Durchsetzung grüner Ideologie. Das erklärte Ziel ist dabei ganz klar: die Gängelung unserer Landwirte. Wieder einmal sollen diejenigen, die für unsere Ernährung verantwortlich sind, pauschal mit Auflagen, Genehmigungspflichten und Unsicherheiten für ihre eigenen Flächen konfrontiert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich gestern schon erwähnt habe: Wir wollen Bürokratie abbauen und nicht aufbauen, liebe GRÜNE. Die Landwirtschaft in Bayern hat in den letzten Jahren enorme Leistungen vollbracht. Sie hat trotz Dürre, Preisdruck und ständig wechselnder Regelungen die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten, und das mit immer weniger Betrieben. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Zahl der bayerischen landwirtschaftlichen Betriebe von fast 110.000 auf unter 90.000 gesunken. Diese Zahl zeigt klar, dass die Belastungsgrenze längst überschritten ist. Liebe GRÜNE, in Wahrheit geht es euch nicht um gesicherten Hochwasserschutz oder garantierten Trinkwasserschutz, sondern um die sukzessive Ausdehnung staatlicher Einflussnahme. (Lachen bei den GRÜNEN) Eure wahren Motive sind die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Schwammlandschaften und die Förderung der ökologischen Landwirtschaft – Bioproduktion auf Kosten der Steuerzahler. Die Ideologie dieses Gesetzentwurfs wird auch an anderer Stelle deutlich: 12 % der Landesfläche sollen bis 2030 zu Wasserschutzgebieten erklärt werden. Derzeit gelten 5 %. Unabhängige Studien belegen: Deutschlandweit wird bei 96 % aller Wasserschutzgebiete bereits der Nitratgrenzwert eingehalten. Ferner liegen nur 2 % der landschaftlichen Flächen überhaupt in Überschwemmungsgebieten. Wer die Erzeugung im Inland nachhaltig blockiert, gefährdet jedoch die Lebensmittelsicherheit für unser Land. Importe aus Drittländern wären die Folge. Diese stammen meist aus Ländern mit weit geringeren Umweltstandards als hier. Unsere Landwirte verdienen keine neuen Fesseln, sondern endlich wieder Anerkennung, Planungssicherheit und eine verlässliche Zukunftsperspektive. Wir müssen Bürokratie eindämmen, bevor sie entsteht. Wir lehnen auch diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hierneis, du weißt, ich schätze dich sehr, aber mit diesem Gesetzentwurf und den Ausführungen dazu seid ihr wirklich auf dem Holzweg. Wir tun nichts anderes, als uns Gedanken zu machen: Wie kann ich den Hochwasserschutz zum einen beschleunigen, wie kann man ihn zum anderen effizienter und nachhaltiger machen? Was sind die wichtigsten Aufgaben und die richtigen Methoden, um unsere bayerischen Bürger, die entlang unserer Gewässer leben, vor Hochwasser zu schützen und dort entsprechende Maßnahmen umzusetzen? – Wir müssen alles im Blick haben: Wir müssen den Hochwasserschutz im Blick haben, wir brauchen den Regenwasserrückhalt, wir brauchen die Schwammregionen, zu denen ich später noch komme. Wir haben einfach Extremwetterereignisse, die immer mehr zunehmen. Die Kernaufgabe ist es, die Menschen vor Hochwasser, aber auch vor Trockenheit zu schützen. Dafür brauchen wir pragmatische Gesetze statt immer nur Verbote. Immer nur Verbote und neue Regelungen, wie Sie sie in Ihrem aktuellen Gesetzentwurf vorlegen, sind nicht der richtige Weg. Wir brauchen Selbstverantwortung, wir brauchen Gerechtigkeit. Es muss fair und auch einfach sein. Unser Gesetzentwurf, zu dem wir gerade in unzähligen Gesprächen mit vielen Verbänden Ausarbeitungen entwickelt haben, wird diesen Weg aufzeigen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist genau das Gegenteil: Sie schaffen wieder einmal nur Bürokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Der ökologische Hochwasserschutz allein wird diesen immer stärker werdenden Ereignissen und dem Klimawandel nicht gerecht. Wir brauchen beides: Wir müssen das Wasser in der Fläche zurückhalten – das ist gar keine Frage –, wir brauchen aber auch – und das zunehmend mehr – den technischen Hochwasserschutz. Deswegen muss dem Hochwasserschutz allgemein Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt werden. Wenn es nach mir gehen würde – lieber Kollege Becher, das würde Ihnen sicherlich nicht gefallen –, bräuchten wir auch kein artenschutzrechtliches Gutachten mehr bei Maßnahmen, die wirklich Leib und Leben schützen, weil die Haselmaus einfach einen Schritt hinter den Menschen zurückstehen muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE)) Wir wollen keine Vorfestlegungen. Wir müssen dort, wo Hochwasserschutz technisch notwendig ist, bauen; wir müssen aber auch das Wasser in der Fläche zurückhalten. Ich komme zum Thema Drainagen. Das ist ein großer Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Drainagen sind unwahrscheinlich wichtig, um unzählige Felder in unserem Freistaat bewirtschaften zu können. Wenn wir die jetzt verbieten oder man die kaputten Anlagen nicht mehr reparieren darf, dann hat das zur Folge, dass die Felder nicht mehr bewirtschaftbar sind. Die Folge ist: Wir haben weniger Lebensmittelproduktion bei uns in Bayern, und wir müssen noch mehr importieren. Ich halte immer noch die konventionell auf unserem Boden erzeugte Kartoffel für besser als die Biokartoffel aus Ägypten. Wir müssen alles dafür tun, dass wir unsere heimische Produktion auch nachhaltig sichern. Da gehören auch einmal Drainagen dazu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Gehören entwässerte Moore auch dazu, oder was?) Ich habe es vorhin schon kurz gesagt: Wir haben die Schwammregionen. Von den Schwammregionen haben wir jetzt zehn in Bayern, die hoffentlich auch noch mehr werden können. Die machen genau eines vor: Sie halten Wasser in der Fläche zurück an Orten, wo es sinnvoll und richtig ist, und nicht pauschal über Bayern verteilt – wo eine Drainage kaputt ist, da dürft ihr kein Wasser zurückhalten, da haben wir eine vernässte Fläche –, (Heiterkeit des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) sondern wir müssen mit Sinn und Verstand an Orten, wo es sinnvoll ist, Wasser zurückhalten. Tiefengrundwasser ist in Bayern wirklich besonders geschützt, das sagen mir unzählige Firmen, die jetzt schon wirklich Probleme damit haben, das Tiefengrundwasser nutzen zu dürfen. Es macht auch keinen Sinn, wenn ich es Unternehmen verbiete, Tiefengrundwasser zu entnehmen, und sie sich dann an die Leitung des kommunalen Versorgers anschließen, der selber Tiefengrundwasser nutzt. Das macht keinen Sinn. Das ist keine gute Kreislaufwirtschaft. Das ist nicht nachhaltig, und das stärkt auch nicht unsere heimischen Unternehmen. 12 % Wasserschutzgebiet – das ist pauschal. Woher kommt denn die Zahl? Machen es andere Bundesländer so? Ist die Zahl gewürfelt? Wie kommt man auf diese 12 %? – Für mich ist die Vorgabe nicht logisch. Wir brauchen individuelle Lösungen vor Ort. Es kommt nicht auf die Größe des Wasserschutzgebietes an; es muss effizient sein, das Grundwasser muss geschützt werden, und da sind wir, glaube ich, mit unserer bayerischen Strategie auf dem richtigen Weg. Insgesamt ist das Bayerische Wassergesetz, das Sie vorgelegt haben, nicht zielführend. Es ist zu bürokratisch. Es wird uns hier nicht weiterbringen. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr müsst euch in der Koalition schon einmal einig werden: Auf der einen Seite fordert Herr Flierl mehr und detaillierte Angaben, auf der anderen Seite werden weniger gefordert. Irgendwann weiß man wirklich nicht mehr, was man sagen soll. Mir ist der Gesetzentwurf eigentlich auch ein bisschen zu detailliert. Ihr habt euch viel Arbeit mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes gemacht; aber auf der anderen Seite, Herr Flierl, kann man so keine Gesetze machen. Sie sind noch von früher, Sie müssen doch modern sein, Sie müssen kurze Gesetze machen. (Zurufe der Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER) und Alexander Flierl (CSU)) Was haben Sie denn da an einem Gesetz herumzumeckern? – Und hinterher behaupten Sie allen Ernstes: Das ist nicht detailliert genug. – Ja, wo sind wir denn? (Unruhe) Vorhin haben wir doch noch gehört, dass wir hier wirklich Bürokratie abbauen wollen. Wer hat denn diese Bürokratie aufgebaut? – Das waren doch Sie, und niemand anders. Oder waren die GRÜNEN oder die SPD an der Regierung? (Alexander Flierl (CSU): Gott sei Dank nicht!) Das muss ich schon einmal sagen. Räumt euren Mist endlich einmal weg. (Beifall bei der SPD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Denk an deinen Puls, Harry!) Ihr seid doch nicht in der Lage dazu. Eines muss ich auch einmal fragen: Habt ihr denn noch nicht gemerkt, dass die meisten unserer Landwirte, die hier so benannt werden, auf Ökolandbau umstellen? Ist das nicht bekannt? (Beifall bei der SPD) Die AfD ist gegen die Ökolandwirtschaft, soweit ich heute gehört habe. Das ist ganz klar. Die Staatsregierung fördert auch den ökologischen Landbau. (Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) Wir wollen alle sauberes Wasser haben. Wir sind uns einig, dass wir einiges ändern müssen, dass wir etwas erneuern müssen. Über den Weg sind wir uns unter Umständen nicht immer einig; aber über die Schutzwürdigkeit eigentlich schon. Ich habe zum Beispiel zu bemängeln – nur, damit man einmal sieht, dass wir uns auch mit allen Themen beschäftigen –: Wir haben zum Beispiel in Franken eine Modellregion für die Zurückhaltung von Regenwasser. Wenn es jetzt nach dem Gesetzentwurf gehen würde, geht das nicht, weil wir das messen müssten: Ist das ein Gebrauch von Wasser, wenn man Regenwasser zurückhält, oder nicht? – Unsere Teiche werden oft von kleinen Bächen und kleinen Flüssen gespeist. Ist das dann nicht mehr möglich? – Da sehen wir schon auch, dass es Kritikpunkte gibt. Ich glaube aber, wir sollten diese Drainagen noch einmal kurz ansprechen. Bitte, dann lesen Sie doch den Gesetzentwurf gut durch, und dann wissen Sie doch, dass es ein Schmarrn ist, dass das für überall gilt. Außerdem ist das Wasserwirtschaftsamt schon lange dran – erkundigen Sie sich einmal, Frau Kollegin –, die Drainagesteuerung zu überprüfen und zu evaluieren, was man tun kann, weil es so nicht mehr weitergeht. Wir müssen Wasser in der Fläche zurückhalten. Da ist das Gesetz mit Sicherheit auch mit dabei. Ich fasse im Schnelldurchgang zusammen: Wasserschutzgebiete werden wir erweitern müssen. Das ist übrigens auch schon geplant; aber wir müssen es sozial adäquat machen, nicht einfach mit dem Holzhammer, (Alexander Flierl (CSU): Genau!) sondern wir müssen wirklich fragen: Okay, wo kann man Wasserschutzgebiete ausdehnen? – Ich war jetzt übrigens bei einer Gemeinde. Da hat mich der Bürgermeister gefragt: Wasserschutzgebiet? Was kommst du mir mit einem Wasserschutzgebiet? Meine ganze Gemeinde ist Wasserschutzgebiet. – Und der hat sich nicht beschwert. Das heißt: Die gesetzlichen Regelungen sind gar nicht so schlecht, auch mit Wasserschutzgebieten. (Alexander Flierl (CSU): Das ist der bayerische Weg!) Wir stehen ganz klar zum Wassercent. Er dient auch der Regulierung. Zur Zählerpflicht stehen wir eigentlich auch, aber, wie gesagt, zu den genannten Bedingungen wird es etwas schwierig sein. Bei der Grundwasserneubildung dürfen wir an der Stelle auch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht das ganze Grundwasser, das sich neu bildet, entnehmen; aber wir sind trotzdem besorgt, dass es nicht mehr reicht. Wir müssen der Natur genügend Zeit lassen, um die Reserven wieder aufzufüllen. Beim Hochwasserschutz ist wenigstens einmal ein Ansatz, eine Alternative da. Anscheinend habt ihr mit euren neuen Vorschlägen doch ein wenig die Regierung getroffen. Wir stehen zum Hochwasserschutz, und wir stehen auch zu technischen Maßnahmen. Bei Ausgleichsmaßnahmen –

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Alexander Hold

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende!

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Harry Scheuenstuhl SPD

– im Hochwasserbereich müssen wir selbstverständlich etwas tun. Bauen im Hochwasserschutzgebiet kann mit Ausgleichsmaßnahmen auch möglich sein. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6369 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER und AfD-Fraktion. Gibt es einzelne Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir gehen dann in die Mittagspause und fahren um 13:20 Uhr fort. Danke schön. (Unterbrechung von 12:50 bis 13:20 Uhr)

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Ludwig Hartmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist beendet. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Transparenzgesetz (BayTranspG) (Drs. 19/6377) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Florian Siekmann für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Florian Siekmann GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die erste Rede nach der Mittagspause ist immer besonders herausfordernd. Ich versuche, Sie trotzdem für unser Gesetz zu begeistern. Wir schlagen heute nicht weniger vor als ein Pressefreiheits-, ein Demokratie- und ein Bürokratieabbaugesetz in einem: ein Transparenzgesetz für Bayern. Es ist ein Pressefreiheitsgesetz, weil es den Zugang der Presse zu staatlicher Information und vor allem zu Originaldokumenten der Staatsverwaltung sicherstellt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Wenn ich nach Berlin schaue, stelle ich fest: Erst mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes konnte das 243 Millionen Euro Maut-Desaster der CSU und von Andreas Scheuer aufgedeckt werden. Jetzt sind die überteuerten Maskenkäufe von Jens Spahn Gegenstand von Informationsfreiheitsanfragen. Deshalb brauchen wir ein solches Gesetz auch in Bayern. Macht braucht Kontrolle, Kontrolle braucht freie Presse, und freie Presse braucht starke Instrumente. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Ganze ist ein Demokratie-Booster. Wir setzen auf Veröffentlichen statt Verheimlichen. Wir machen Gutachten, Verwaltungsanweisungen, Entscheidungen und Statistiken für die Bürgerinnen und Bürger im Land aktiv öffentlich. Dass das geht, zeigen der Bund, fast alle anderen Bundesländer und über achtzig Städte und Gemeinden in Bayern, die schon eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen haben, weil das Land es bisher nicht geschafft hat, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Bei Demokratie geht es aber auch um Ergebniskontrolle. Die vollmundigen politischen Versprechungen der Regierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN müssen von den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig auf ihre Umsetzung hin überprüft werden können. Gerade findet das Gegenteil statt. Mit dem nächsten Modernisierungsgesetz soll erst einmal Bericht um Bericht abgeschafft werden, auch der Klimabericht. Das wäre so, als ob der Schüler das Zeugnis abschaffen würde, weil er die miesen Noten nicht ertragen kann. Die Leistung bleibt freilich trotzdem grottig. Das ist das Problem. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Mit diesem Satz werden wir euch noch mal konfrontieren! – Zurufe der Abgeordneten Sebastian Frie- singer (CSU) und Petra Guttenberger (CSU)) Jetzt sagen Sie, Sie wollen Bürokratieabbau. Da sind wir dabei. Aber dann muss man eine Alternative anbieten. Eine Alternative bietet dieses Gesetz, weil wir ein Transparenzportal schaffen, in dem die Information für Bürgerinnen und Bürger einfach, digital und mit wenig Aufwand für die Verwaltung abgerufen werden kann und damit eine Ergebniskontrolle durch das Volk möglich ist. Wer Angst vor dieser Form von Transparenz hat, hat Angst vor den eigenen Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich möchte noch einmal auf den Bürokratieabbau zu sprechen kommen, weil das heute das Reizwort der parlamentarischen Auseinandersetzung ist. Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, wir brauchen ein anderes Informationsverständnis in der digitalen Welt. Statt Tausender Anfragen und E-Mails zwischen Behörden, von Behörden an Bürger:innen und andersrum braucht es eine proaktive, öffentliche Möglichkeit, die Informationen einzusehen. Hamburg hat ein Transparenzportal und zeigt damit, dass es geht. Über 170.000 Datensätze der Hansestadt sind für jedermann abrufbar. Über 28 Millionen Zugriffe im vergangenen Jahr sind zu verzeichnen. Das sind 28 Millionen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, Presseanfragen und Fragen von Behörden untereinander weniger. Es gibt sogar eine Schnittstelle für die Behörden, eine API. Statt also die Behördenleiter mühsam hoch- und runterzuklettern, kann ich mir die Informationen einfach aus dem Portal beschaffen. Um die Behördenleiter einmal transparent zu machen: Statt eine Nachricht von der Referentin an die Referatsleitung, von dort an die Abteilungsleitung und von dort an die nächste Behörde zu schicken und dort dasselbe Spiel noch mal zu betreiben, um die Information zu beschaffen, erfolgt ein direkter Zugriff im Portal, und die Anfrage ist erledigt. Das brauchen wir auch für Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie werden einwenden: Wir haben doch schon den Auskunftsanspruch im Datenschutzgesetz. – Natürlich, den haben wir, aber er ist ein zahnloser Tiger, weil er zum einen ein berechtigtes Interesse voraussetzt, das allzu oft von bayerischen Behörden verneint wird, und zum anderen ein Auskunftsanspruch keine proaktive Veröffentlichung ist. Man geht nur den halben Weg, und dann verschenkt man den Bürokratieabbau. Sie werden einwerfen: Wir veröffentlichen zu viel. – Auch das ist Quatsch. Ich empfehle den Artikel 4 des Gesetzentwurfs zu lesen. Die Geheimhaltung wird gewahrt, das Steuergeheimnis wird gewahrt, die Strafverfolgung ist ausgenommen, und die Forschungsergebnisse und das geistige Eigentum werden abgesichert. Beschließen wir also heute zusammen ein Gesetz für dieses Land, das wirklich Bürokratie abbaut und gleichzeitig die Demokratie stärkt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Petra Guttenberger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Siekmann, ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, wie Sie Ihr aus unserer Sicht sehr vermurkstes Gesetz immer wieder in ein neues Tütchen mit Blümchen und Sternchen stopfen und damit in eine glanzvolle Hülle zu bringen versuchen. Aber das funktioniert nicht. Besonders erstaunt bin ich darüber, dass es jetzt plötzlich ein Pressefreiheitsgesetz ist. Ist diese denn in Gefahr? Habe ich etwas verpasst? – Man wundert sich. Sie wollen ein Gesetz, das Sie früher immer Informationsfreiheitsgesetz genannt haben und das jetzt Transparenzgesetz heißt. Sie wollen Ihren Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Das ist legitim. Uns ist im Übrigen Transparenz sehr wichtig, aber uns ist auch der Datenschutz wichtig. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Bayerische Datenschutzgesetz in hervorragender, gut abgewogener Weise garantiert, dass der- oder diejenige, der bzw. die seine bzw. ihre Daten geschützt haben will, genauso vertreten ist wie der- oder diejenige, der bzw. die Informationen will. Um diese Abwägung geht es. Nein, es ist kein Entbürokratisierungsgesetz. Indem Sie das Gesetz in ein schönes Tütchen packen, wollen Sie verheimlichen, dass Sie damit datenschutzrechtliche Standards schwächen, höherrangiges Recht verletzen und – ich zitiere Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann – als "Bürokratie-Messis" nicht zuletzt anderweitig benötigte Personalressourcen einsetzen wollen. Von antibürokratischem Verhalten ist in Ihrem Werk also keine Spur. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Laut Bayerischem Datenschutzgesetz genügt es, dass Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, um einen Zugang zu verhindern. Sie wollen, dass ein Informationszugang nur dann abgelehnt werden kann, wenn andernfalls eine nicht unerhebliche Gefährdung der inneren Sicherheit eintritt. Soll allein die Abwägung, die ich als jeweiliger Mitarbeiter treffen muss, wirklich unbürokratisch sein? Glaubt das wirklich jemand bei dieser Formulierung? – Also ich glaube es nicht. Sie wollen die Bereichsausnahmen für die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz einfach streichen, die das Bayerische Datenschutzgesetz vorsieht. Wir wollen das nicht; denn unsere Bürgerinnen und Bürger verlassen sich zu Recht darauf, dass dieses Land ihnen Sicherheit bietet. Für laufende Verfahren gilt ganz offensichtlich nach Ihrem Gesetzentwurf Schutzniveau null. Wir sehen hier private Belange in einer Weise beeinträchtigt, dass wir nicht mehr von Schutz sprechen können. Nach Ihrem Gesetzentwurf genügt das Bestehen eines schutzwürdigen Interesses an einer Information, wenn überwiegend schutzwürdige Belange nicht entgegenstehen. Bislang ist eine Datenübermittlung nur dann erlaubt, wenn die betroffene Person kein Interesse an einem Ausschluss hat. Sie senken hier also ganz bewusst das Niveau. Sie sprechen dann in Ihrem Artikel 6 von einer Unkenntlichmachung von Daten. Aber wie wollen Sie das machen? – Die Anonymisierung von Daten in der digitalen Welt des 21. Jahrhunderts ist ein interessanter Ansatz. Aber die Antwort auf die Frage, die dieser Artikel aufwirft, bleiben Sie uns schuldig. (Florian Siekmann (GRÜNE): Das ist doch ein Standardvertrag!) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen Sie ebenfalls völlig unzureichend. Sie gefährden damit letztendlich die wirtschaftliche Entwicklung und die Prosperität unseres Landes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich steht Ihr Gesetz auch den Bundes- und den europarechtlichen Regelungen, die Ihnen heute schon einmal so wichtig waren, völlig entgegen. Unter anderem wird bei Ihnen eine bundesgesetzliche Regelung bedingt. Ich glaube, wir sind uns wenigstens noch einig, dass das durch eine landesrechtliche Regelung nicht geht, weil die Normenpyramide die bundesrechtliche vor die landesrechtliche Regelung setzt. Dann Sozialgeheimnisschutz: Fragezeichen! – Sie wollen, dass alle Gutachten offengelegt werden. Das sind dann auch alle Gutachten in sozialrechtlichen Verfahren. Sie wollen sich überhaupt nicht mit Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen, der eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten verbietet. Allein schon die Abwägungen, die bei Ihnen plötzlich erforderlich wären! Sie reden in der Tat davon, dass der bürokratische Mehraufwand sinken würde. Jeder, der ein bisschen mitdenkt, merkt, dass es den bürokratischen Aufwand nicht minimieren, sondern in exorbitanter Weise erhöhen würde. Personelle Ressourcen sind endlich; dazu muss ich hier eigentlich nicht so viel sagen. Es ist eine Verkomplizierung der Rechtslage, (Tim Pargent (GRÜNE): Entweder Sie haben es nicht verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen!) die dem Bürger und der Bürgerin nichts nutzt, weil ihr Datenschutzniveau nämlich nicht erweitert, sondern massiv eingeschränkt wird. Sie haben keine Regelung enthalten, falls jemand querulatorisch oder missbräuchlich Anträge stellt: Hm, wissen wir nicht. (Horst Arnold (SPD): Vertrauen! – Tim Pargent (GRÜNE): Mündige Bürger!) Auch die kommunalen Spitzenverbände haben schon den Vollzugsaufwand entdeckt, der sich damit erhöht. Darum haben sie sich dazu auch sehr negativ geäußert. Aus all den Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab; denn wir wollen eines: Wir wollen einerseits, dass berechtigter Zugang zu Informationen besteht. Andererseits wollen wir auch, dass der Bürger und die Bürgerin sich darauf verlassen können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse, ihre Privatgeheimnisse, ihre Sozialgeheimnisse hinreichend geschützt werden. Sie tun immer so, als gäbe es das hier nicht. Es gibt ein Bayerisches Datenschutzgesetz. Das ist kein zahnloser Tiger, sondern das Gesetz ermöglicht uns, dass einerseits ein transparenter Zugang besteht, andererseits auch schutzwürdige Interessen vollumfänglich geachtet werden. Aus all diesen Erwägungen – ich könnte jetzt noch endlos weitermachen – werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Auch wenn Sie jetzt an das Tütchen der Pressefreiheit noch ein hübsches Schleifchen machen, wird der Gesetzentwurf nicht besser. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Jörg Baumann für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute über den Entwurf eines sogenannten Transparenzgesetzes. Hierbei geht es um nichts Geringeres als um das Verhältnis zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik und damit auch um die Frage des Vertrauens und der demokratischen Legitimation in unserem Land. Die AfD-Fraktion bekennt sich klar zu Offenheit, Integrität und einer bürgernahen Verwaltung. Verantwortungsvolle Politik muss darauf abzielen, das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen nachhaltig zu stärken. Gerade auf Landesebene gilt: Unnötige Hürden zwischen Bürger und Staat müssen abgebaut werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind dafür zweifellos Werte von großer Bedeutung. Aber – darauf legen wir Wert – Transparenz darf kein Selbstzweck sein und vor allem nicht zum Instrument parteipolitischer Einflussnahme werden. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und aus dem Bund zeigen leider, dass die vorgelegten Regelungen die Gefahr bergen, zusätzliche Bürokratie zu schaffen, Verwaltungen zu belasten und insbesondere Gemeinde- und Kommunalverwaltungen vor neue Herausforderungen zu stellen. Ein Übermaß an formalen Pflichten behindert am Ende den schnellen, klaren Informationsaustausch, den die Bürger zu Recht erwarten. Bereits heute verfügen wir in Bayern über ein bewährtes Datenschutzgesetz und ein allgemeines Auskunftsrecht. Dieses steht jedem Bürger umfassend zur Verfügung, und er erhält Einblick in staatliches Handeln. Unsere Verwaltung ist in vielen Bereichen vorbildlich offen und dialogbereit. Ich weiß auch als Kommunalpolitiker, dass dem so ist. Anstatt diese gewachsenen Strukturen zu stärken und zu optimieren, soll nun ein komplexes neues Gesetzeswerk etabliert werden, dessen praktischer Mehrwert für die breite Bevölkerung wohl eher zweifelhaft ist. Besorgniserregend ist zudem, dass, wie so oft bei Gesetzentwürfen aus dem grünen Lager, vor allem privilegierte Interessengruppen profitieren würden. Klagebereite Lobbyorganisationen, nicht selten mit parteipolitischem Hintergrund, könnten neue Akteneinsichtsrechte nutzen, um politische Einflussnahme auszuweiten, ohne dabei repräsentativ für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stehen. Wir alle tragen Verantwortung für das Funktionieren unseres Staatswesens und für das Vertrauen der Bürger in unsere Institutionen. Dazu gehört auch, die Verwaltung wirksam vor Überforderung, wachsender Regelungsdichte und einer Instrumentalisierung durch Einzelinteressen zu schützen. Die AfD-Fraktion steht für sachliche, bürgernahe und effiziente Lösungen. Wir plädieren daher für eine Fortentwicklung der bestehenden Informationsrechte auf pragmatischer Basis dort, wo Lücken bestehen und wo echte Defizite für die Bürgerinnen und Bürger nachweisbar sind. Ein weiterer Ausbau der Bürokratie und neue rechtliche Unsicherheiten helfen jedoch niemandem und schaden am Ende dem Vertrauen, welches wir stärken wollen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Stattdessen streiten wir für einen modernen, leistungsfähigen und bürgerfreundlichen Staat, in dem Verwaltung und Bürgerschaft auf Augenhöhe zusammenwirken, frei von unnötigen Hürden und parteipolitischen Bevormundungen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Siekmann, Sie haben gesagt, nach der Mittagspause muss man begeistern. Also, Sie haben mich nicht begeistert. (Horst Arnold (SPD): Das ist schwierig mit einem Oberpfälzer! – Heiterkeit) – Was? Jetzt habe ich dich nicht verstanden. (Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD)) Transparenz ist ein hohes Gut. Transparenz schafft Vertrauen in staatliches Handeln und ermöglicht Kontrolle dort, wo sie notwendig ist. Für uns FREIE WÄHLER steht außer Frage, dass eine moderne, bürgernahe Verwaltung nachvollziehbar arbeiten muss. Doch genauso wichtig wie Transparenz ist Verhältnismäßigkeit. Genau daran fehlt es bei diesem Gesetzentwurf. Nach der Ersten Lesung wurde der Entwurf im federführenden Ausschuss für Verfassung ausführlich beraten. Die Mehrheit des Ausschusses hat ihn abgelehnt, und dies aus guten Gründen; denn was unter dem Begriff Transparenz propagiert wird, bedeutet in der Praxis eine erhebliche Überlastung der Verwaltung, besonders auf kommunaler Ebene. Die Vorstellung, dass künftig jede E-Mail, jedes interne Gutachten, jeder Zwischenvermerk veröffentlicht werden müsste, geht meines Erachtens vollkommen an der Realität vorbei. Wenn Gemeinden – in Bayern sind es schon achtzig – eine solche Satzung erlassen, dann ist das in Ordnung; in ihrer Zuständigkeit können sie das machen. Wir wollen unseren Gemeinden aber nicht wieder eine zusätzliche Aufgabe aufbürden, und das wäre mit diesem Transparenzgesetz der Fall. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Der Blick in andere Bundesländer, der hier immer wieder genannt wurde, zeigt: Viele haben ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen; aber nur wenige – und das wird nicht gesagt – wollen eine automatische Veröffentlichungspflicht. Das sind nur fünf Bundesländer bzw. im Fall von Hamburg ein Stadtstaat. Keines dieser Gesetze reicht so weit wie der hier vorgelegte Entwurf. Kein anderes Flächenland verlangt eine derart umfassende Offenlegung selbst interner Vorgänge. Der bayerische Weg ist kein Rückstand, sondern Ausdruck von Augenmaß. Wir haben im Datenschutzgesetz, im Umweltinformationsgesetz und im Verbraucherinformationsgesetz bereits funktionierende gezielte Auskunftsrechte. Mit Artikel 39 Bayerisches DSG haben wir ein Instrument, das jedem Bürger Auskunft ermöglicht, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Interesse kann rechtlich, wirtschaftlich oder ideell sein, solange keine personenbezogenen Daten betroffen sind und keine kommerzielle Weiterverwendung erfolgt. Das ist für mich differenziert, praxistauglich und rechtlich erprobt. Ein pauschaler Zwang zur Veröffentlichung aller Verwaltungsunterlagen führt nicht zu mehr Demokratie. Er schafft Bürokratie, Rechtsunsicherheit und das Gefühl, die Verwaltung stehe unter einem Generalverdacht. Vertrauen entsteht nicht durch ständige Offenlegung, sondern durch verlässliche Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und bürgernahe Ansprechpartner. Genau dort setzen wir an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf verkennt die bestehenden Regelungen, unterschätzt den Verwaltungsaufwand und schafft neue Hürden, wo wir Entlastung brauchen. Der Verfassungsausschuss hat ihn daher zu Recht abgelehnt. Wir FREIEN WÄHLER bleiben ebenfalls bei unserer klaren Haltung: Wir wollen ein transparentes Bayern, aber mit Maß, mit Verantwortung und ohne Bürokratiemonster.

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet jetzt geht der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Herr Streibl, der in alten Zeiten mit mir für die Informationsfreiheit in Bayern gestritten hat, justament bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er in die Koalition mit der CSU eingetreten ist. So ändern sich die Zeiten, so ändern sich die Sitten, so ändern sich offensichtlich auch die politischen Anschauungen und die Erkenntnisse, was notwendig ist, um auf Augenhöhe mit Bürger und Verwaltung in diesem Land zu sein. Das ist unser Begriff von moderner Verwaltung. (Beifall bei der SPD) Wir haben heute auch von den FREIEN WÄHLERN schon gehört, und ich zitiere in Ableitung von Lenin wieder: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Hier in diesem Zusammenhang ist Vertrauen suboptimal und Kontrolle vielleicht besser. Offensichtlich scheinen Sie es hier genau umgekehrt zu sehen: Zuerst Kontrolle und dann vielleicht Vertrauen. Hier werden in einer Situation die Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler, die den ganzen Laden unterhalten, zurückgehalten, wenn sie einen Anspruch geltend machen, um Auskünfte zu erhalten. Da wird von Querulanz gesprochen. Dafür müssen die Bürger ein besonderes Interesse formulieren. Was ist denn das? Der Staat formuliert auch kein besonderes Interesse daran, dass er Steuern erhebt, sondern er macht Gesetze. Ich glaube, schon die Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Recht zu wissen, was in der Verwaltung vor sich geht, macht es notwendig, entsprechende Informationsgesetze zu erlassen. (Beifall bei der SPD) Die Behauptung, dass dieses Gesetz möglicherweise das erste und das einzige ist, ist von Ihnen schon widerlegt. Seit 2004 gibt es im Bund ein Umweltinformationsgesetz, das jedem Bürger in Umweltsachverhalten ohne Begründungsnotwendigkeiten unmittelbaren und direkten Zugang zu entsprechenden Daten ermöglicht. (Michael Hofmann (CSU): Das scheint ja auf Bundesebene super zu funktionieren!) Wenn Sie dann Ihre Bürgergespräche führen und die Bürger informieren, wäre es doch wesentlich schöner und angenehmer, wenn die Bürger schon vorher über die Fakten informiert wären, als wenn Sie diesen Runden Tisch oder diese Beratung dazu nutzen, den Bürgern die Fakten aus Ihrer Sicht zu unterbreiten. Die Bürger informativ auf Augenhöhe zu halten, ist notwendig zur Kultivierung unserer Demokratie und nicht mit dem Generalverdacht zu versehen, dass sie möglicherweise etwas erfahren, was sie nicht erfahren sollen. Genau das Umgekehrte ist der Punkt. (Beifall bei der SPD) Dass Sie von der AfD natürlich ein Problem mit dem barrierefreien Zugang zu Informationen haben, ist uns klar; denn dann würde der Bürger sehr schnell sehen, was Fake News sind. Dann würde er sehr schnell sehen, dass Ihre Behauptungen teilweise zu keinem Zeitpunkt im Einklang mit der Realität stehen. Dann würden uns viele Diskussionen erspart bleiben. Im Weiteren sieht es so aus – Sie haben es erwähnt, Herr Scharf –, dass siebzig bis achtzig Gemeinden und Städte Informationsfreiheitssatzungen erlassen haben, und das nicht nur in der Besetzung aus SPD und GRÜNEN, nein, die CSU ist auch dafür. Es kann auch überhaupt nicht die Rede davon sein, dass irgendwo die Verwaltung zusammengebrochen ist. Kein Mensch behauptet das. Ihr berühmter Satz, dass wir in Bayern das Datenschutzgesetz haben, das jedem den Anspruch auf Informationsfreiheit gewährt, formuliert einzig und allein den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Bei jeder Anfrage muss schon jetzt bürokratisch geprüft werden, ob es dafür Hindernisse gibt oder nicht. Ihr Argument, durch den Gesetzentwurf würde mehr Bürokratie entstehen, ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Wenn Sie das Datenschutzgesetz bemühen, besteht die Bürokratie jetzt schon. Wenn es um allgemeinen Datenschutz geht, sind Sie immer sehr offen für Datenschutzgesetze; wenn es aber im Detail darum geht, Bürgerrechte zu schützen, dann reden Sie von zu viel Bürokratie. Das ist eine Unsäglichkeit, die hier in diesem Zusammenhang von Ihnen vorgetragen wird. (Beifall bei der SPD) Wir sind in diesem Zusammenhang natürlich für das Informations- und das proaktive Veröffentlichungsgesetz.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Horst Arnold SPD

Wir werden uns mit einem eigenen Entwurf demnächst noch dazu äußern.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Horst Arnold SPD

Deswegen unterstützen wir dieses Gesetz aus Sympathie und aus Überzeugung. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6377 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 19/6595) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Abgeordneten Ramona Storm für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Ramona Storm AfD

Wertes Präsidium, meine Damen und Herren! Es geht wieder um die Handys in Schulen. Die Älteren werden sich noch erinnern, es gab einmal eine Zeit, in der wir ganz ohne Handy lebten. Irgendwie funktionierte das auch. Noch etwas früher gab es eine Zeit, in der nicht einmal jeder Haushalt ein Festnetztelefon hatte. (Michael Hofmann (CSU): Die Zeit des Volksempfängers! – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Da ist die Erde auch noch eine Scheibe gewesen, gell!) Kinder und Jugendliche können sich so ein mobilfunkfreies Leben überhaupt nicht vorstellen; denn heute scheinen viele Menschen mit ihrem Smartphone geradezu verwachsen zu sein. Aber bei Kindern müssen in deren eigenem Interesse Grenzen gesetzt werden. Kleine Kinder können oft mit einem Handy, Smartphone oder Tablet eher umgehen, als sie sprechen können. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Bevor sie sprechen können? – Interessant!) So werden sie schon im frühesten Alter mit Gewaltvideos, Killerspielen, Aggressionen konfrontiert und wachsen damit auf, als wäre das etwas Normales. Dass das nicht gesund sein kann, leuchtet ein. Später in der Schule sind Handys und Tablets selbstverständliche Utensilien, was der Konzentrationsfähigkeit alles andere als förderlich ist. Eine Studie aus dem Jahr 2023, die in der Wissenschaftszeitschrift "Nature" publiziert wurde, stellte fest, dass bereits die reine Anwesenheit eines mobilen Endgerätes im Raum oder im unmittelbaren Umfeld die Konzentrationsspanne und kognitive Leistung der Studienteilnehmer signifikant negativ beeinträchtigt. Zum Ablenkungsfaktor im Unterricht kommt noch der problemlose Zugriff auf alle möglichen Videos, auf Gewalt oder Spiele, Pornografie, Mobbing in sozialen Netzwerken. Dass der Gesetzgeber hier nicht längst eingegriffen hat, ist ohnehin ein Armutszeugnis. Sicher, Schulen haben bereits jetzt das Recht, die Nutzung von Handys im Unterricht und in den Pausen zu untersagen. Im Klartext bedeutet das allerdings: Die Lehrkräfte haben den Schwarzen Peter, weil sich die Regierung wegduckt. "12-Jähriger verprügelt Lehrerin" durften wir als Schlagzeile im "SPIEGEL" lesen. An einer Hauptschule hatte der zuvor bereits auffällig gewordene Junge – was auch sonst – seine Lehrerin mit Faustschlägen und Tritten attackiert. Er war auf die Straße gelaufen, sie hatte ihn aufgefordert zurückzukommen; das reichte für die Gewaltorgie. Die Schlagzeile ist übrigens fast 20 Jahre alt, was eindeutig zeigt: Gewalt an Schulen ist kein neues Phänomen, sondern hat sich seit Langem angebahnt und seit der staatlich forcierten Masseneinwanderung noch drastisch verschärft. In Bayern stiegen die Zahlen um fast 20 % von 2.228 im Jahr 2022 auf 2.645 Fälle im letzten Jahr. Schläge, Mobbing, Erpressung, bereits Zwölfjährige laufen in den Schulen mit Messern herum. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Jetzt kommt wieder der gleiche Krampf, immer der gleiche Schmarrn!) Seit Jahren fordern Lehrerverbände vom Gesetzgeber konsequente und flächendeckende Maßnahmen. Passiert ist bis jetzt wenig. Nun sollen diese Lehrer und Lehrerinnen, die ohnehin schon immer häufiger Angriffen von Schülern ausgesetzt sind, also einen weiteren potenziellen Aggressionsträger liefern, indem sie die Verantwortung für einen vorübergehenden Smartphone-Entzug selbst übernehmen müssen. Vor allem Lehrerinnen sind betroffen, die von bestimmten Bevölkerungsschichten, die ich hier nicht näher nennen muss, aufgrund ihres Geschlechts nicht als Autorität akzeptiert werden – weder von Schülern noch von deren Eltern. Es soll sogar Väter geben, die sich weigern, mit weiblichen Lehrkräften überhaupt zu reden. Als erstes Bundesland verbietet übrigens Brandenburg ab nächstem Schuljahr Handys im Unterricht für Grund- und Förderschüler der ersten bis sechsten Klasse. Die Schüler müssen die Handys vor dem Unterricht abgeben und bekommen sie bei Schulschluss zurück. Die Bayern sollten hier folgen. Wir haben hier zwei Punkte: Die Konzentration der Schüler ist wieder auf den Unterricht gerichtet. – Lehrer sind nicht Gewalt und Aggressionen ausgeliefert, wenn sie die Handys einziehen; es gäbe dann nämlich eine Vorgabe, die Handys einzuziehen. – Vielen Dank. Wir bitten um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange auch so an wie die Kollegin Storm: Es gab einmal eine Zeit ohne die AfD, und auch diese Zeit ohne AfD war eine gute Zeit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Was mich von Frau Storm fundamental unterscheidet: Ich versuche eine freie Rede und versuche natürlich auch, Sie alle zu überzeugen. Ich verweise aber natürlich auch auf meinen Beitrag zu diesem Thema im Bildungsausschuss und auch hier im Plenum am 5. Juni. Ich glaube, es ist dazu schon sehr viel gesagt. Wir haben jetzt Möglichkeiten. Man kann natürlich überlegen, diese fortzuentwickeln, aber nicht so, wie es Ihr Antrag tut. Ich glaube, es kommt stattdessen darauf an, dass wir die Eltern befähigen, ihren Kindern den Umgang mit Handys beizubringen. Ich glaube deswegen, dass die Sommerzeit für alle Eltern eine schöne Gelegenheit ist, mit ihren Kindern Zeit zu verbringen. Sie sollten sie nutzen und die Kinder nicht am Handy sitzen lassen. Die Sommerferien stehen bald an, und ich glaube, sie sind auch für uns wichtig. Deshalb versuche ich, auch uns Zeit zu schenken. Ich verzichte jetzt auf weitere Ausführungen. Ich bitte aber alle darum, dass wir die Zeit, die ich Ihnen jetzt schenke, nicht damit verbringen, dann später mit dem Handy draußen zu sitzen. Wir sollten kommunizieren und uns austauschen und dann in eine gute Sommerpause gehen. Dann könnten wir nach der Sommerpause – so ist es ja auch in der Schule – wieder mit frischem Elan über Regelungen nachdenken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Bravo! Sehr gut!)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Müller von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Johann Müller AfD

Herr Abgeordneter Jungbauer, finden Sie es richtig, dass Sie nach der Rede von Frau Storm, die ihre Rede vom Blatt abgelesen hat, hier vorne überheblich vortragen, dass Sie Ihre Rede frei halten? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sehen Sie mal in die Geschäftsordnung! – Michael Hofmann (CSU): Mal in die Geschäftsordnung reinschauen!)

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Ludwig Hartmann

Das Wort hat der Kollege am Rednerpult. Bitte schön.

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Björn Jungbauer CSU

Natürlich ist das keine Überheblichkeit, sondern es ist einfach der Hinweis darauf, dass wir hier in diesem Hohen Haus, wenn ich die Geschäftsordnung richtig verstanden habe, frei reden. Natürlich habe auch ich sonst ein entsprechendes Hinweisblatt, auf dem ich mir ein bisschen was aufzeichne. Aber ich lese eben nicht ab. Das war mein Hinweis, der auch vom Rest des Hohen Hauses hier so verstanden wurde und, glaube ich, auch Zustimmung erfährt. Das hat nichts mit Überheblichkeit, sondern mit einer Tatsachenfeststellung zu tun. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich meinem Kollegen Björn Jungbauer an. Wir haben im Ausschuss in der Sache diskutiert. Im Ausschuss ist die Diskussion – so muss man sagen – oft kürzer als das, was dann hier vorgetragen wird. Das werden die Kollegen aus dem Bildungsausschuss bestätigen können. Am 5. Juni gab es dazu eine Debatte. Mein Kollege Benjamin Adjei hat auf vieles hingewiesen. Ich möchte noch einmal ein, zwei Aspekte betonen. Sie sagen in Ihrer Begründung, zweiter Satz, dass bisher Schulen das alles regeln können. – Also, dann misstrauen Sie entweder Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern. Oder es ist schon alles geregelt. Dann brauchen wir es auch nicht zu ändern. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf jetzt auch ab. Auch ich schenke Ihnen mehr Zeit. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Dr. Martin Brunnhuber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Herr Vizepräsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Björn. Jetzt habe ich mich gar nicht getraut, mein Konzeptblatt mit nach vorne zu nehmen. So weit ist es schon gekommen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil das ein Gesetz wäre, das kein Mensch braucht. Punkt eins. Im BayEUG ist alles geregelt. Punkt zwei. Sie gehen überhaupt nicht auf die Thematik "pädagogische Begleitung für die sinnvolle Nutzung des privaten Endgeräts" ein. Punkt drei. Dieses Gesetz würde für die Schulen vor Ort zu einem wahnsinnigen Bürokratieaufwand führen. Jeder, der mehr Bürokratie, der mehr Belastung für die Lehrer will, der muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Oskar Atzinger von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Oh, jetzt freue ich mich schon.

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Oskar Atzinger AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Brunnhuber, es wäre ja gerade weniger Bürokratie, wenn nicht jede Schule eine eigene Ordnung verfassen müsste, sondern wenn es eine klare gesetzliche Regelung gäbe. Aber was sagen Sie denn dazu, dass der Bayerische Elternverband unseren Vorstoß, unsere Gesetzesinitiative lobt (Michael Hofmann (CSU): Wirklich?) und die demokratischen Parteien auffordert, einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf einzubringen? (Michael Hofmann (CSU): Die Stellungnahme zeigen Sie mir mal!)

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Also, das kann ich so nicht verifizieren. Das ist das Erste. Und das Zweite: Es würde sich echt einmal ein Blick ins BayEUG lohnen; da ist es nämlich wirklich gut geregelt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Simone Strohmayr SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, (Zurufe von der AfD: Oje!) ich kann es auch kurz machen: Der vorliegende Gesetzentwurf nützt wirklich niemandem. Er zeigt vielmehr, wie verantwortungslos und rückwärtsgewandt die AfD-Bildungspolitik versteht. Sie wollen alle digitalen Endgeräte aus allen Schulen verbannen. Da kann ich nur sagen: So einfach ist die Welt leider nicht. Wir brauchen an unseren Schulen vielmehr Medienkompetenz, damit jedes Kind und jeder Jugendliche lernt, wie man mit digitalen Geräten umgehen kann. Meine Kollegen haben es schon gesagt; wir haben eine gute Regelung hier in Bayern. Die Schulfamilie bestimmt in Bayern, wann und wo digitale Endgeräte in den Schulen eingesetzt werden. Damit kommen auch die Schulen vor Ort sehr gut zurecht. Mehr muss eigentlich nicht gesagt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6595 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Kostenexplosion Elternbeiträge verhindern - Für eine echte Entlastung unserer Familien! (Drs. 19/5967) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist die Abgeordnete Elena Roon für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Elena Roon AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir den Blick auf das Wesentliche lenken: unsere Familien in Bayern. Die Lebensunterhaltskosten sind in den letzten Jahren explodiert. Der Wocheneinkauf wird zum Armutsrisiko, Wohneigentum zur Utopie. Die laufenden Kosten haben sich in 20 Jahren verdoppelt. Grundsteuer rauf, Wasser teurer, Gebühren steigen, Monat für Monat neue Belastungen, Salamitaktik pur. Und was macht die Staatsregierung? – Sie streicht das Krippengeld und kürzt das Familiengeld. Im Koalitionsvertrag schwärmen Sie immer noch vom Familienland Bayern. Davon ist aber nichts mehr zu sehen. Die kommunalen Haushalte sind ausgeblutet. Die Folgen: Kindergartenbeiträge sollen vielerorts um bis zu 200 % steigen. Eine Mutter mit Teilzeitjob arbeitet bald nur noch für die Betreuungskosten ihrer Kinder. Was ist, wenn diese Mutter mehr Kinder hat, wenn sie zwei oder drei Kinder hat? Was macht sie dann? Das ist sozial ungerecht und für Bayerns Familien ein Schlag ins Gesicht. (Beifall bei der AfD) Frühkindliche Bildung ist kein Freizeitangebot, sondern die Grundlage für unser aller Zukunft. Aber wenn sich Familien sie nicht mehr leisten können, dann läuft etwas fundamental schief. Der Beitragszuschuss des Freistaats verpufft. Heute zahlen Eltern mehr als vor 15 Jahren trotz staatlicher Unterstützung. Selbst wer wenig verdient, bekommt keine Hilfe. Die Jugendhilfeleistungen greifen nur bei Sozialhilfe. Es gibt nicht einmal eine einheitliche Bemessungsgrenze. Wir verstehen schon, dass Sie kein Interesse mehr an unseren Bürgern haben. Für alles ist Geld da, nur nicht für die eigenen Familien: Bürgergeld für Hunderttausende Flüchtlinge, Millionen für die Asylindustrie und dämliche Gleichstellungsprojekte, kostenlose OPs und Hormonbehandlungen für queere Flüchtlinge. Die Ideologieliste lässt sich endlos fortsetzen. Wir sagen Nein. Jetzt sind unsere fleißigen, steuerzahlenden Familien dran. Deshalb fordern wir als AfD, den Beitragszuschuss für eine spürbare Entlastung zu erhöhen. Während in Berlin die Kita gratis ist, zahlen Familien in bayerischen Gemeinden über 100 Euro im Monat. Ist das fair? – Nein, das ist ein Skandal. Was macht Herr Söder? – Er ist wahrscheinlich wieder einmal in Berlin. (Widerspruch bei der CSU) Statt konsequent für Bayerns Interessen zu kämpfen, will er die Klage gegen den Länderfinanzausgleich zurückziehen, wenn man sich einigt. So verschenkt man Millionen nach Berlin und kürzt gleichzeitig Leistungen für unsere Familien. Sieht das Familienland Bayern so aus? – Definitiv nicht. Ein Kindergartenplatz darf kein Luxus sein, den sich nur Reiche oder Bürgergeldempfänger leisten können. Wir brauchen echte Entlastung, keine Versprechen, keine Mär, es gäbe keine Kürzungen. Was am Monatsende im Geldbeutel bleibt, zählt. Statt für Demokratiebildung in Familien sollten Sie lieber dafür sorgen, dass diese Familien überhaupt noch existieren können und sich selbstbestimmt entfalten dürfen, ohne staatliche Gängelung. Auch die Mittelschicht leidet längst. Mittlerweile brauchen nicht nur Transferempfänger Hilfe, sondern auch unsere Mittelschicht. Die AfD ist Familienpartei. Wir lassen nicht zu, dass bayerische Familien weiter geschröpft werden, um Ihre Ideologieprojekte zu finanzieren. Unser Geld ist für unsere Leute. Kinder sind unsere Zukunft. (Beifall bei der AfD) Die Familien leisten jeden Tag Großes. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft. Es ist Zeit, ihnen endlich die Unterstützung und Wertschätzung zu geben, die sie auch verdient haben. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Melanie Huml für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön.

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Melanie Huml CSU

Werter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, dass die Kollegin gerade noch einmal das Thema Kindertagesstätten angesprochen hat. Wir haben vorhin schon den Gesetzentwurf zum Kinderstartgeld beraten, das für uns ein wichtiger Baustein ist. Die Elternbeiträge in den Kindergärten beschäftigen uns auch. Aber Sie dürfen nicht vergessen: Wir zahlen bereits jetzt 100 Euro an die Familien, und zwar pro Monat und über die gesamte Kindergartenzeit. Das sind allein 2025 über 520 Millionen Euro, die wir da zahlen werden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deswegen geht der Vorwurf, wir wollten nicht in die Familien investieren, ganz klar ins Leere. Er geht ganz klar ins Leere. Das möchte ich hier in dieser Deutlichkeit noch einmal sagen. Wir wollen für die Familien da sein und auch in die Familien investieren. Es ist uns neben dem Kinderstartgeld und der Kindergartenleistung, die direkt an die Eltern geht, aber auch wichtig, in die Strukturen investieren zu können. Daher haben wir einen Teil des Familiengeldes für die Strukturen reserviert. Überlegen Sie einmal: Würden wir jetzt einfach diesen Beitragszuschuss verdoppeln, dann ginge das Geld zu den Familien, ja, aber wir hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, Verbesserungen bei den Strukturen vorzunehmen. Wenn ich mit Familien spreche, höre ich, dass ihnen auch die Qualität im Betreuungsangebot und wie es den Erzieherinnen und Erziehern, wie es dem Personal geht, wichtig ist. Das ist den Familien und den Eltern genauso wichtig. Darin wollen wir auch in Zukunft investieren und dafür das Geld verwenden. (Beifall bei der CSU) Sie haben es richtig angesprochen: Wenn es Eltern finanziell nicht schaffen, dann gibt es die wirtschaftliche Jugendhilfe, die greift. Es ist eben nicht so, dass ein Kind aus finanziellen Gründen nicht in den Kindergarten oder in die Kindertagesstätte gehen kann. Das ist nicht so, sondern es gibt die Möglichkeit, sich vom Staat helfen zu lassen. Daher ist der Weg, den wir bisher gehen, in unseren Augen der richtige Weg. Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag heute ablehnen, weil wir weiter investieren wollen: direkt in die Familien durch Beitragszuschüsse, aber auch in die Strukturen und in die Qualität. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Kollegin Julia Post für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Bitte schön.

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Julia Post GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag der Kollegin Roon hat gezeigt, dass es hier gar nicht um die Entlastung von Familien und Eltern geht, sondern dass das Thema wieder einmal nur genutzt wird, um zu hetzen. Inhaltlich möchte ich sagen, dass wir als Fraktion der GRÜNEN einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Wir haben uns die Mühe gemacht, uns auch zu überlegen, wie denn eine Entlastung bei den Elterngeldbeiträgen aussehen könnte. Wir haben in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, ein Fachgremium zu etablieren, das eine für Kommunen und Gemeinden gleichermaßen gültige Satzung erarbeitet. Dies ist der ganz konkrete Vorschlag, den wir einbringen. Wir haben uns entsprechende Mühe gemacht. Dieser Antrag ist sehr allgemein. Ich weiß nicht, wie das genau funktionieren soll. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Nächster Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist der Kollege Anton Rittel. Bitte schön.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Man weiß gar nicht, was man zu diesem Antrag sagen soll. Heute Früh habe ich darüber gesprochen, dass wir in Zukunft 433 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung investieren wollen. Das ist gut so, und das finde ich gut, weil frühkindliche Bildung eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, damit unsere Kinder Bildung erfahren. Manche Leute haben das leider Gottes nicht genießen können, und das merkt man. Ich bin schon der Meinung, dass es gut ist, die frühkindliche Bildung ab dem dritten Lebensjahr zu fördern, das machen wir. Ich kann nicht verstehen, warum jetzt dieser Dringlichkeitsantrag vorliegt, nachdem wir doch heute beschlossen haben, 433 Millionen Euro in die Bildung zu investieren. Dies wurde gegen die Stimmen der AfD beschlossen; sie hat dagegengestimmt. Ich weiß nicht, was Sie wollen. Sie stimmen gegen 433 Millionen Euro, stellen dann aber einen Antrag, dass wir mehr Geld in die frühkindliche Bildung investieren sollen. Ich verstehe das nicht ganz. Wir haben das Kindergeld nicht halbiert, sondern wir haben es nur gekürzt und zusammengefasst. Das Geld wird in die Bildung investiert, nicht irgendwo anders. Das muss man noch einmal ganz klar und deutlich sagen. Die Beitragszuschusserhöhung finde ich nicht richtig und nicht gut. Die sozial benachteiligten Familien – das muss man dazu auch ganz klar sagen – erhalten sowieso schon einen Zuschuss; dieser wird sowieso schon gezahlt. Wenn man Bürgergeld bekommt, wird man bei der Kindergartengebühr sowieso schon entlastet. Somit sind die sozial benachteiligten Familien auch schon entlastet, und die Kinder werden auch schon unterstützt. Zum Schluss kann ich nur noch eines sagen. Es hat eine Umfrage gegeben. Die Eltern von Kindern ab drei Jahren haben die Kindergartengebühren in Deutschland auf einer Skala von 1 bis 6 – 6 ist gut, 1 ist schlecht – mit 4,6 bewertet. Bayern hat in dieser Bewertung 5,1 erhalten. Also sind die Eltern in Bayern im Vergleich zum Rest von Deutschland mit den Kindergärten sehr zufrieden. Das ist auch ein Grund, warum wir den Antrag ablehnen. Ich habe für diesen Antrag kein Verständnis, weil wir, wie die Kollegin schon gesagt hat, in Zukunft 520 Millionen Euro investieren; die 433 Millionen Euro, die wir einsparen, werden auch noch zusätzlich investiert. Die frühkindliche Bildung ist uns wichtig. Ich meine, wir machen diesbezüglich schon genügend. Mich wundert es, dass heute Früh die AfD gegen diese 433 Millionen Euro gestimmt hat, jetzt aber einen Antrag stellt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben. Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste stammt vom Abgeordneten Franz Schmid für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Franz Schmid AfD

Kollege Rittel, wir sind heute Morgen aus dem einfachen Grund gegen das Kinderstartgeld gewesen, weil wir wollen, dass die Unterstützung so wie bisher beibehalten wird. Wir wollen nicht, dass dort gekürzt wird. Wir wollen, dass die Eltern das Geld, das sie jetzt bekommen, weiterhin bekommen. Die Familien planen mit diesem Geld. Wir hatten viele Petitionen, in denen sich Familien beschwert haben, die nicht wissen, wie es jetzt weitergeht, weil sie auf das Geld angewiesen sind. Jetzt kommen Sie und kürzen. Wir haben den Dringlichkeitsantrag jetzt eingebracht, um die Eltern weiter zu unterstützen. Die Kitapreise gehen durch die Decke. In Berlin gehen die Kinder kostenlos in den Kindergarten; bei uns werden die bayerischen Familien geschröpft. Deswegen setzen wir uns für die Familien ein. Wir sind auch die einzige Familienpartei. Uns fehlen die jungen Familien. Herr Rittel, mich würde einfach interessieren, wieso Sie nicht zustimmen.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Das Familiengeld wird nicht gekürzt, sondern wir nehmen das Geld, diese 360 Millionen Euro. Die jungen Familien bekommen immer noch 3.000 Euro. Diese bekommen sie noch; dazu stehen wir auch. Wir unterstützen somit auch die jungen Familien. Ich weiß nicht, mit welchen Leuten Sie gesprochen haben. Als das beschlossen worden ist, war ich draußen und habe mit den Familien geredet. Diese haben alle dafür Verständnis gehabt, wenn das Geld im System bleibt und wenn es in die frühkindliche Bildung investiert wird. Das machen wir. Wir alle wollen frühkindliche Bildung. Das machen wir hiermit. Damit ist das erledigt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung ist von der Kollegin Claudia Köhler vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Rittel, ich habe mich jetzt etwas gewundert, weil Sie gesagt haben, dass Sie das Familiengeld nicht halbiert, sondern nur gekürzt und mit etwas anderem zusammengelegt haben. (Lachen bei der AfD) Bei den Eltern kommt aber nur genau die Hälfte der Summe an. Wie soll man das verstehen? – Freilich wird die Leistung halbiert, die bei den Familien vor Ort ankommt.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Das Geld ist gekürzt worden; ja, es ist halbiert worden. Der Rest kommt bei der Familie bei der Bildung ab drei Jahren an. (Zuruf von der AfD – Melanie Huml (CSU): Es wird umgeschichtet! – Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Doris Rauscher für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Formulierung des Kollegen Rittel muss man wirklich etwas lachen; denn das ist natürlich schon ein Taschenspielertrick. Aber gut, die Debatte hatten wir ja heute schon in der Früh. Nun zum Antrag der AfD. Es stimmt der Teil, dass mancherorts die Kitabeitragsgebühren durchaus sehr stark angestiegen sind; und ja, es zeichnet sich auch die Tendenz ab, dass manche Eltern mit den hohen Gebühren Probleme haben, dass sie Buchungszeiten für Kinder reduzieren oder vielleicht sogar überlegen, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Kinder für eine öffentliche Kindertageseinrichtung anmelden. Das sind durchaus Entwicklungen, die besorgniserregend sind. Wir als SPD-Landtagsfraktion haben, wie Sie im Hohen Haus alle wissen, dieses Thema auch schon mehrfach eingebracht. Wir brauchen hier dringend Lösungen. Wir als SPD setzen hier aber auf durchdachte und zielgerichtete familien-, bildungs- und kinderpolitische Entscheidungen, nicht auf die Art und Weise, mit der Sie hier ein durchaus öffentlichkeitswirksames, billiges und durchschaubares Heischen nach Applaus platzieren, (Zurufe von der AfD: Oh!) indem Sie den Antrag ins Plenum hochziehen. Wir haben über diesen Antrag ja schon im Sozialausschuss ausführlich diskutiert. – Auch wenn Sie jetzt "Oh!" dazwischenrufen: Das, was Sie hier als Antrag vorgelegt haben, ist wirklich nichts anderes. Ich stelle mir daher schon die Frage: Wie intensiv machen Sie sich eigentlich über wirkliche Verbesserungen struktureller Art in diesem Bereich Gedanken? Wir als SPD-Landtagsfraktion – auch wenn das in der Debatte hier im Parlament nicht überall auf Gegenliebe gestoßen ist – haben zum Thema Kindertagesbetreuung Anträge im Rahmen eines großen Antragspakets eingebracht. Wir als SPD stehen für eine echte Reform im Kitabereich. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag, der eben vor allem auf Effekthascherei aus ist, heute im Plenum genauso wie im Ausschuss ab. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierschutz in der Nutztierhaltung durchsetzen - Schmerzen bei Tieren erfassen und ihre Ursachen beseitigen (Drs. 19/6039) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Paul Knoblach für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Paul Knoblach GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Die Menschen in unserem Land wollen, dass es den Tieren in den Ställen und auf den Weiden gut geht. Dokumentiert ist das in einem Gutachten – ich erwähne es immer wieder –, das bereits im Jahr 2015 im Auftrag der damaligen Bundesregierung erstellt wurde. "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" lautet die Überschrift. Doch die Realität sieht leider oft anders aus. Trotz zahlreicher Kontrollen und klarer gesetzlicher Vorgaben werden immer wieder tierschutzwidrige Zustände aufgedeckt. Das zeigt: Unsere bestehenden Instrumente reichen nicht aus, um das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz wirklich durchzusetzen. Warum ist das so? – Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – ein schwieriges Wort – und das Tierschutzgesetz machen zwar detaillierte Vorgaben zur Haltung, Fütterung und Pflege von Nutztieren. Doch in der Praxis konzentrieren sich die Kontrollen häufig auf die baulichen und technischen Standards der Ställe: Sind die Tränken sauber? Ist die Lüftung intakt? Ist das Licht ausreichend? Das alles ist wichtig, greift aber zu kurz; denn der Zustand der Tiere selbst, ihr Wohlergehen, ihr Schmerzempfinden bleiben oft im Hintergrund. Deshalb: Schmerzen erkennen und Tierleid beenden! Schmerzen bei Tieren sind kein abstraktes Thema, sondern lassen sich durch äußerlich sichtbare Merkmale objektiv feststellen, bei Hühnern etwa durch Veränderungen am Brustbein bzw. an der Brusthaut oder an den Fußballen, bei Schweinen durch Ohr- und Hautverletzungen, bei Sauen durch Abschürfungen an den Schultern. Auch bei Kühen gibt es klare Anzeichen: das sogenannte Schmerzgesicht – ich meine, jede Tierärztin und jeder Tierarzt kennt das –, ein gekrümmter Rücken, Lahmheit, Verhaltensänderungen wie Absonderung von der Herde oder reduzierte Futteraufnahme. All diese Merkmale können und müssen systematisch erfasst werden. Doch bislang fehlt eine verbindliche Prüfroutine, die genau das zum Standard macht. Damit bleibt Tierleid unentdeckt und unbehandelt. Das widerspricht nicht nur dem Tierschutzgesetz, das es ausdrücklich verbietet, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Es widerspricht auch unserem gesellschaftlichen Anspruch, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Unser Antrag zielt auf eine effiziente Prüfroutine für mehr Tierschutz. Deshalb fordern wir: Die Standards für die tierschutzrechtlichen Kontrollen müssen um eine effiziente Prüfroutine ergänzt werden, die das Schmerzkriterium systematisch erfasst. Konkret heißt das: Die Veterinärbehörden sollen bei ihren Kontrollen gezielt nach äußerlich sichtbaren Schmerzmerkmalen suchen und diese dokumentieren. Je nach Schweregrad und Anzahl der festgestellten Beeinträchtigungen müssen dann konsequent Maßnahmen eingeleitet werden, um die Ursachen der Schmerzen abzustellen und die Tiere zu behandeln. Um die Praxistauglichkeit dieses Ansatzes zu testen – auch das ist Inhalt unseres Antrags –, soll eine neue Prüfroutine in einer Veterinärbehörde eines Landkreises in Bayern über einen längeren Zeitraum hinweg erprobt und auf der Grundlage der Ergebnisse weiterentwickelt werden. Warum ist das nötig? – Weil nur so sichergestellt werden kann, dass Tierleid frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft wird. Weil wir damit den Tierschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der täglichen Praxis stärken. Und weil wir damit die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen, die ihre Tiere verantwortungsvoll versorgen und sich an die Regeln halten wollen; die ganz große Mehrheit tut das auch. Tierschutz ist also kein Luxus, sondern eine ethische und rechtliche Verpflichtung. Mit einer systematischen Erfassung von Schmerzen und deren Ursachen schaffen wir ein effizientes, rechtssicheres und praxistaugliches Instrument, um Tierleid erkennen und beenden zu können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Staatsziel Tierschutz endlich Wirklichkeit wird, zum Wohl der Tiere und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft – ausdrücklich mit Nutztierhaltung – hier in Bayern. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Petra Loibl für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Petra Loibl CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich festhalten, dass für die CSU-Fraktion und auch für mich persönlich jegliche Form von Tierquälerei absolut nicht hinnehmbar ist. Deutschland hat unbestritten eines der besten Tierschutzgesetze weltweit. Die CSU steht vollumfänglich dazu, Leben und Wohlbefinden unserer Tiere zu schützen. Der Kernsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Unser Ziel ist es, den Tierschutz in Bayern kontinuierlich zu verbessern, das heißt dort, wo es noch Probleme bzw. Verstöße gegen den Tierschutz gibt, diese unbedingt und sofort abzustellen. Zu den angeblichen strukturellen Problemen bei Aufdeckung und Verfolgung von Tierschutzverstößen wurde im Umweltausschuss mehrmals ausführlich berichtet, sowohl mündlich als auch schriftlich, zudem im Rahmen der Beantwortung einer Vielzahl von Schriftlichen Anfragen und Anfragen zum Plenum. Lieber Herr Kollege Knoblach, heute haben Sie es nicht getan, aber sonst wiederholen Sie gebetsmühlenartig – und tragen es wie eine Monstranz vor sich her –, wie sehr sie die Landwirtschaft, auch die Nutztierhaltung, unterstützen und wie sehr Sie hinter den Tierärzten, auch den Amtstierärzten, stehen. In Wahrheit ist es doch so: Sie wollen dieses Thema am Kochen halten. Sie skandalisieren und diskreditieren die Landwirte, insbesondere die Nutztierhalter, und unsere Tierärzte. Sie haben gerade wieder vor einer Fernsehkamera dazu gesprochen; ich habe noch das Wort "Tierleid" auffangen können. Wenn Sie so weitermachen, dann haben wir bald keine Landwirte, keine Nutztierhalter und keine Tierärzte mehr in unserem Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) All die in Ihrem Antrag genannten Punkte werden bereits vollumfänglich in die Kontrollen eingebunden. Ich könnte jetzt sagen: Punkt! Ich mache hier Schluss. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Aber ich werde noch einmal erklären, wie das Schmerzkriterium in die tierschutzrechtlichen Kontrollen einfließt. Die Tierschutzgesetzgebung zielt darauf ab, Schmerzen, Leiden und Schäden bei Tieren zu vermeiden. Das Tierschutzgesetz verbietet es generell, Tieren ohne vernünftigen Grund – ich habe es gesagt – Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Bei Tierschutzkontrollen werden Verstöße gegen die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfasst und Maßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt, auch wenn bei den Tieren noch keine Schmerzen festgestellt wurden. Wenn aber Schmerzanzeichen festgestellt werden, liegen in der Regel Verstöße gegen die Haltungsvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, entweder, weil die Haltung nicht passt oder weil das Gebot, den Tierarzt hinzuzuziehen, nicht eingehalten wurde. Weitere Gründe können ein Unfall oder eine akute Erkrankung sein. Die Abstellung der die Schmerzen verursachenden Mängel muss durch den Tierhalter oder Betreuer sofort erfolgen. Genauso ist es, wenn bei der Kontrolle Verstöße gegen Haltungsvorgaben festgestellt werden. Eine Grundlage der Kontrolle allen Handelns ist es, auf die Tiergesundheit zu schauen, und die Einschränkung Nummer eins bei der Tiergesundheit ist der Schmerz. Die Beurteilung des Vorliegens von Schmerzen ist eine Routineaufgabe von Tierärzten. Das heißt, bei jeder Kontrolle achtet der Amtstierarzt routinemäßig auf Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist die Grundlage. Wir Tierärzte werden schon in der Propädeutik, aber auch im weiteren Verlauf des Studiums in den Fächern Physiologie und Verhaltenskunde zu den entsprechenden Inhalten geschult. Das ist auch Inhalt des Staatsexamens, das wir ablegen. Die Schmerzbeurteilung ist das A und O des tierärztlichen Handelns. Wer das im Studium nicht kapiert, der besteht das Staatsexamen nicht. Die Amtstierärzte werden zu dem Thema Schmerzen und Leiden bei Tieren zusätzlich aus- und fortgebildet. Diese besondere Expertise zu dem Thema "Schmerzen, Leiden, Schäden" ist für die Einordnung eines Tierschutzverstoßes von höchster Bedeutung. Wie Sie es schon gesagt haben: Die stillen Dulder, unsere Patienten, können nicht sagen, wo es ihnen wehtut. Die stillen Dulder müssen wir anhand von Anzeichen erkennen. Ein Beispiel ist schon genannt worden: das Schmerzgesicht bei Rind, Schaf und Schwein. All das wird selbstverständlich als Teil der Kontrolle sofort geprüft. Der Tierarzt ist nicht nur in der Kontrollsituation der berufene Schützer der Tiere. Amtstierärzte stehen auch beim Vollzug bzw. vor Gericht im Feuer. Genau dort, bei der Abgabe des Gutachtens vor Gericht, ist das Thema Schmerzeinordnung das A und O. Ich wiederhole: Verstöße gegen den Tierschutz sind nicht hinnehmbar. Es ist Aufgabe der Überwachungsbehörden, diese festzustellen und im Vollzug abzustellen. Dabei wird das geeignete, erforderliche und angemessene Mittel gewählt. Wir lehnen diesen Antrag ab. Er läuft ins Leere, weil all das gemacht wird. Außerdem würde der Antrag zu mehr Dokumentationspflichten führen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung hat der Kollege Knoblach das Wort.

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Paul Knoblach GRÜNE

Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Loibl, ich glaube, ich muss es nicht eine Unterstellung nennen. Ich bin überzeugt davon: Sie wollen wie ich das Beste für unsere Tiere. Dennoch – und der Unterschied fängt auch gleich hier an – ist es so: Seit wir uns kennen, solange wir in verschiedensten Ausschüssen miteinander diskutieren, tun wir das unter völlig unterschiedlichen Vorzeichen, und das erstaunt mich. Das wird wohl auch weiter so bleiben, das wird sich nicht so einfach auflösen lassen. Ich kann mir das schon erklären, will es aber heute nicht erwähnen. Aber jetzt zu meiner Frage: Sind Sie wirklich der Meinung, dass ich als GRÜNER derjenige bin, der für Skandale in den Ställen und auf den Weiden hier in Bayern sorgt? – Ich glaube nicht. Ich bin überzeugt, ich bin es nicht. Es passieren schlimme Dinge, häufig verbunden – und das erwähne ich sehr oft – mit ganz großem menschlichen Leid. Aber bis heute erlebe ich keine vernünftige Reaktion aus den zuständigen Häusern, nicht aus der Staatskanzlei, –

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Ilse Aigner

Herr Kollege!

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Paul Knoblach GRÜNE

– nicht aus dem Haus Glauber und nicht aus dem Haus Kaniber. Das ist der Skandal. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Petra Loibl CSU

Lieber Kollege, genau hiermit haben Sie es wieder bestätigt. Genau hiermit haben wir den Skandal. Wir alle sind interessiert an einer Lösung. Aber wenn wir Woche für Woche in allen Gremien, in denen wir gemeinsam sind, immer wieder von vorne anfangen, dann kommen wir zusammen nicht weiter. (Zuruf des Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE)) Konstruktiv sollten wir arbeiten, aber nicht so, dass wir allen die Freude an ihrer Arbeit vermiesen. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Christin Gmelch für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Christin Gmelch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Wir haben mit Verwunderung den Antrag der GRÜNEN zur Kenntnis genommen, einen Antrag, der zeigt, wie wenig Vertrauen diese Partei in die Kompetenz unserer bayerischen Landwirte und in unsere Veterinärbehörden hat. Der vorliegende Antrag, "Tierschutz in der Nutztierhaltung durchsetzen – Schmerzen bei Tieren erfassen und ihre Ursachen beseitigen", erscheint auf den ersten Blick als sinnvolle Ergänzung. Tatsächlich ist er jedoch in der Praxis völlig überflüssig; denn entgegen der Annahme der GRÜNEN gibt es in Bayern längst flächendeckende, engmaschige und professionelle tierschutzrechtliche Kontrollen. Zum Beweis: Unsere 96 bayerischen Veterinärämter führen jährlich rund 27.000 tierschutzrechtliche Kontrollen durch. Selbstverständlich sind alle Veterinäre auf die Erkennung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei allen Nutztierarten geschult, so wie die GRÜNEN offenbar darauf geschult sind, Dinge zu suggerieren, die fachlich jeder Grundlage entbehren. Sogar im Umweltausschuss hat Ihnen ein Vertreter der Veterinärämter die Faktenlage dargelegt. Sie wurden umfassend aufgeklärt über das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie ergänzende Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Beurteilung von Schmerzsymptomen bei Kühen, Schweinen oder Geflügel. Über 600 speziell ausgebildete Amtstierärzte sind bayernweit im Einsatz. Sie sind in ständiger Fort- und Weiterbildung, wie es auch der jährliche Bericht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft belegt. (Beifall bei der AfD) Ihr Antrag ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen, deren fachliche Eignung Sie mit diesem Antrag öffentlich anzweifeln. Die GRÜNEN ignorieren dabei geflissentlich, dass auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und das Bundeslandwirtschaftsministerium im Jahr 2024 bestätigt haben, dass das bayerische Kontrollsystem eines der engmaschigsten und wirksamsten in Deutschland ist. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU – Zuruf von der CSU: Gibt es keinen Applaus?) Von wegsehen kann keine Rede sein. Allein 2023 wurden in Bayern über 2.600 tierschutzrechtliche Verfahren eingeleitet. Es wurden 430 Bußgelder und zahlreiche Tierhalteverbote verhängt. Wir können auf den vorliegenden Symbolantrag gerne verzichten; denn am Ende ist er für die GRÜNEN nur ein weiterer Anlass, um gezielt unsere Landwirte unter Generalverdacht zu stellen. Statt auf Wertschätzung und vertrauensvolle Zusammenarbeit setzen Sie wieder einmal auf neue Auflagen, auf noch mehr Bürokratie und Misstrauen. Sie legitimieren damit indirekt das Werk von Verbrechern, die im Namen eines angeblichen Tierschutzes in Stallanlagen einbrechen, die Privatsphäre unserer Landwirte verletzen und diese öffentlich demütigen wollen. Nein, die GRÜNEN wollen nicht mehr Tierwohl, sie wollen mehr Kontrolle und Gängelungen. Deshalb lehnen wir diesen anlasslosen und praxisfernen Antrag ab. Schützen wir Landwirte und Tiere, (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Da sind Sie die Spezialisten!) und hören Sie auf, unsere bayerische Landwirtschaft und Veterinäre immer wieder unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Benno Zierer für die FREIEN WÄHLER.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wenn von den GRÜNEN etwas zum Thema Nutztierhaltung kommt, dann geht es immer um mehr Kontrollen, um mehr Aufsicht, um noch mehr Bürokratie. Wir wissen ja: Herr Knoblach würde am liebsten neben jeden Bauern einen Kontrolleur stellen, (Zuruf von den GRÜNEN: Was macht ihr?) aber das müssten wir dann in vielen Lebensbereichen machen, in denen Menschen mit Tieren arbeiten. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass eine neue Prüfroutine erprobt und eingeführt wird, um Schmerzen bei Tieren besser erkennen zu können. Aber meine Kollegin, Amtstierärztin Loibl, hat ja sachlich ausgeführt, wohin die Ausbildung bei den Tierärzten geht. Ich glaube, wir sind uns hier im Haus alle darüber im Klaren: Solange Menschen mit Tieren arbeiten, wird es immer Fehler geben, wird es immer Dinge geben, die wir nicht wollen. Aber das ist in der Nutztierhaltung genau dasselbe, wie wenn irgendjemand daheim drei Hunde hat. Wir werden es nie schaffen, das Ganze mit unserer Regelungswut einzuschränken. Das werden wir nicht schaffen. Die Unterstellungen, die im Ausschuss gegenüber den Tierärzten und auch gegenüber den Amtstierärzten geäußert worden sind, dass sie ihren Job nicht richtig machen, waren fast eine Ohrfeige gegenüber diesen Herrschaften. Sie sind aber genau diejenigen – der Haustierarzt, die Amtstierärzte und die Kontrolleure –, die die Landwirte unterstützen. Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen man sagt: So etwas dürfte nie passieren. Da gebe ich Ihnen absolut recht. Aber ich kann nicht Tag und Nacht kontrollieren. Wo fängt man an, und wo hört man auf? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir brauchen auch eine andere Denkweise gegenüber großen Einrichtungen. Selbstverständlich werden wir in Zukunft Ställe bauen und auch bauen müssen. Sie müssen moderner sein. Wir müssen die Landwirte bei ihrer Arbeit mehr begleiten und die Nachbarschaft zum Unterstützen anhalten, wenn man merkt, die Leute sind überfordert. Dann muss man einschreiten. Das tut man aber nicht mit einem Antrag, wie Sie ihn hier eingebracht haben. Es tut mir leid, wir werden Ihren Antrag ablehnen. Wir lehnen ihn zu Recht ab, weil die Kontrollen ausreichend sind. Es wird immer wieder Ausreißer geben. Lassen Sie die Hetzerei. Sagen Sie es doch ehrlich: Eigentlich wollen Sie ein Volk von Vegetariern. (Zuruf von den GRÜNEN) Steter Tropfen höhlt den Stein. Sagen Sie es halt, dann wären Sie einmal ehrlich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Es liegen zwei Meldungen zu einer Intervention vor. – Die erste kommt vom Kollegen Paul Knoblach.

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Paul Knoblach GRÜNE

Herr Kollege Benno Zierer, ich fordere Sie auf, mir wortwörtlich vorzulesen oder aus Ihrem Gedächtnis zu sagen, wo ich in meiner Rede, bei meinem Vortrag, Tierärztinnen oder Tierärzte schlechtgeredet oder ihre Arbeit schlechtmachend dargestellt habe. Bitte erklären Sie mir, wo und wie ich das wörtlich erwähnt haben soll.

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Herr Knoblach, wir können zwischen den Zeilen hören. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das ist ja lächerlich!)

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Ilse Aigner

Die zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Lieber Benno Zierer, ich habe der Frau Loibl, der Rednerin der AfD und auch dir gut zugehört. Ich stelle fest: Es kommen keinerlei Lösungsvorschläge. Wir haben zusammen den Untersuchungsausschuss "Bayern-Ei" durchgeführt. Wir haben im Umweltausschuss über den Tierschutzskandal von Bad Grönenbach gesprochen. Ich wundere mich schon, dass ihr von den Regierungsfraktionen eigentlich nur den vermeintlichen politischen Gegner beschimpft und Unterstellungen macht. Wir haben in Bayern einen Tierschutzskandal nach dem anderen. Was ist denn euer Lösungsweg? Dazu habe ich bisher noch kein einziges Wort gehört. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Benno Zierer FREIE WÄHLER

Es ist gut, dass solche Dinge, die in Betrieben passiert sind, auch veröffentlicht werden. Das ist selbstverständlich. Dann wird noch genauer hingeschaut. Ich glaube, die Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die draußen bei den Landwirten unterwegs sind, kritisieren nicht nur, sondern beraten die Landwirte auch. Es gibt aber viele Dinge, die wir leider auch mit Kontrollen nicht in den Griff kriegen. Ich habe es vorher gesagt: Es gibt im Haustierbereich genauso Probleme, egal, wohin man schaut. Wir sehen solche Probleme auch bei Menschen, dass es auch unter ihnen in verschiedenen Berufsgruppen Versager gibt. Auch das kriegen wir nicht alles in den Griff. Wir werden auch damit leben müssen, dass wir mit so etwas immer wieder konfrontiert werden, wenn Menschen überlastet sind. So etwas geschieht, wenn Menschen den Blick fürs Tierwohl nicht haben. Daran müssen wir arbeiten. Das können wir sicherlich in Zukunft noch mehr tun, indem wir Tierhalter zusätzlich mit den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten schulen. Für sie können wir Veranstaltungen machen. Aber immer nur noch mehr Kontrollen zu fordern, das wird das Problem nicht beheben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste spricht die Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! 30 tote, 175 unterernährte und kranke Rinder in einem einzigen Betrieb wurden bei einer Kontrolle im Oberallgäu entdeckt. 30 tote und zahlreiche halbverhungerte Rinder wurden im Landkreis Sonthofen, ebenfalls im Oberallgäu, entdeckt. 14 tote Rinder und 3 tote Schafe wurden im Landkreis Rosenheim bei einer Kontrolle aufgefunden. 9 tote Rinder plus eine Kuh, die noch vor Ort eingeschläfert werden musste, wurden in Bad Aibling entdeckt. 80 tote Ziegen wurden auf einem Hof am Ammersee entdeckt. Die Tiere waren verwahrlost, sind verendet und waren ohne jede tierärztliche Versorgung. Soll ich weiter aufzählen, oder reichen Ihnen diese negativen "Highlights" der Tierschutzskandale, die sich allein in diesem Jahr ereignet haben? Diese Zahlen sollten uns allen zu denken geben. Heute geht es um nicht weniger als um den Schutz derer, die selbst keine Stimme haben, nämlich unsere Nutztiere. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Es geht um Tiere, die nicht sagen können: "Ich habe Schmerzen." Es geht um Tiere, deren Zustand wir nicht übersehen können, wenn wir das Problem ernst nehmen. Der vorliegende Antrag der GRÜNEN will etwas, das eigentlich längst selbstverständlich sein sollte, nämlich Schmerzen bei Tieren systematisch zu erkennen und abzustellen. Das soll nicht "irgendwann" und nicht "vielleicht" geschehen, sondern verbindlich. Ich stelle für die SPD-Fraktion klar: Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Das Tierschutzgesetz schreibt schon heute vor: Vermeidbare Schmerzen zuzufügen, das ist verboten. Aber was nützt denn ein gutes Gesetz, wenn die Vollzugsbehörden am Problem vorbeischauen? Solange sich unsere Kontrollen fast ausschließlich auf Stallmaße, Luftzufuhr, Beleuchtung und Bodenbeläge konzentrieren, aber nicht auf das Tier selbst, bleibt das Gesetz ein gutgemeinter Anspruch, aber kein Schutzschild. Wir alle kennen doch die Bilder dieser Skandale sowie auch das Muster. Ein Skandal jagt den nächsten. Erst vorgestern gab es wieder einen Bericht in der "Süddeutschen Zeitung". Ein großer Schweinemastbetrieb im Unterallgäu ist diesmal betroffen. Die Soko Tierschutz hat aufgedeckt: Es gibt dort schwerverletzte Tiere, offensichtliches Leid und trotzdem monatelang keine Konsequenzen. Ein anderer Fall ereignete sich wieder in Bad Grönenbach. Es gab mehrere Kontrollen und bei jeder Kontrolle keine Beanstandung. Das setzte sich so lange fort, bis wieder einmal nicht der Staat, sondern eine Tierschutzorganisation Alarm schlug. Man hätte einfach mal genauer hinschauen müssen, und zwar nicht auf den Stall, sondern auf die Tiere. Und genau das fordert dieser Antrag. Tiere sollen als fühlende Wesen ernst genommen werden. Sie sollen nicht nur als Produktionsfaktoren und nicht nur als Nummer im Bestand gesehen werden. Es geht uns auch um die Veterinärinnen und Veterinäre, die künftig auch sichtbare Schmerzsymptome erfassen sollen. Sie sollen Lahmheiten, Verletzungen und Verhaltensauffälligkeiten erfassen. Das ist weder ideologisch noch überzogen, sondern das ist geltendes Recht. Der Antrag macht nicht das Gesetz strenger, sondern den Vollzug wirksamer. Selbstverständlich schlagen manche Landwirtschaftsverbände Alarm. Sie sagen: Mehr Bürokratie, mehr Aufwand, mehr Kosten. – Wer aber Tierhaltung ernst nimmt, darf Tierleid nicht billigend in Kauf nehmen. Wir als SPD haben in den letzten Jahren immer wieder Anträge gestellt, um den Tierschutz zu stärken. Wir haben gefordert: bessere Kontrollen, mehr Transparenz und einen konsequenten Vollzug. Was war die Antwort der Staatsregierung auf unsere Forderung? – Es gab Ablehnung um Ablehnung, weil man lieber "Team Landwirtschaft" als "Team Tierschutz" ist. Diesen Schutz verdienen die vielen anständigen Bäuerinnen und Bauern, die Tag für Tag hart arbeiten, ihre Tiere gut versorgen, ihre Ställe sauber halten und zu Recht fordern, dass ihre Arbeit nicht durch schwarze Schafe entwertet wird. Ein funktionierender Tierschutz hilft nicht nur den Tieren, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft. Er hilft, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzugewinnen. Das brauchen wir. Deshalb sage ich Ihnen: Hören wir auf wegzuschauen! Hören wir auf, uns mit Formalien zufriedenzugeben. Sorgen wir für einen Tierschutz mit Augenmaß! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ilse Aigner

Es gibt zwei Meldungen zu einer Intervention vor. – Die erste kommt von der Abgeordneten Dr. Petra Loibl.

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Petra Loibl CSU

Geschätzte Kollegin Müller, ich gehe jetzt nicht auf Ihre Äußerung zu "Team Landwirtschaft" und "Team Tierschutz" ein, sondern stelle Ihnen eine konkrete Frage: Was glauben Sie, woran es bei einem Tierschutzverstoß festgemacht wird, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist? Was meinen Sie, an welchen Kriterien wird das festgemacht? Das steht in § 17 des Tierschutzgesetzes.

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Ruth Müller SPD

Liebe Kollegin Petra Loibl, selbst Ihre Landwirtschaftsministerin hat gesagt, dass wir hinschauende Systeme brauchen und dass wir in den Dörfern eine Kultur brauchen, die auf die Schutzverstöße aufmerksam macht. Wir sind der Meinung: Es braucht nicht nur Nachbarn, die aufmerksam sind, sondern auch Veterinärinnen und Veterinäre, die dafür sorgen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern die notwendige Unterstützung für die ordnungsgemäße Haltung von Tieren bekommen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist keine Antwort!)

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Ilse Aigner

Die zweite Intervention kommt von der Kollegin Gabi Schmidt.

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Gabi Schmidt FREIE WÄHLER

Liebe Ruth, ich möchte auf die Bemerkung eingehen, wir entscheiden uns für "Team Landwirtschaft" und gegen "Team Tierschutz". Ich möchte dagegen betonen: 99,99 % unserer tierhaltenden Landwirte sind "Team Tierschutz". Sie machen das seit Generationen sehr gut. Deshalb sind wir auch so gut in der Tierhaltung. Da gibt es keinen Unterschied. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir leben von unseren Tieren und leben mit unseren Tieren. Wenn es Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt, dann muss man genauso aufmerksam bei der Haltung eines Bernhardiners im fünften Stock eines Mietshauses in München sein. Auch in solchen Fällen muss kontrolliert werden, ob tier- und artgerecht mit dem Tier umgegangen wird. In den meisten Betrieben, wo etwas falsch lief, ist manches durch Krankheit entstanden. Manches geht auch auf Profitgier zurück. Die Betriebe, in denen es Verfehlungen gegeben hat, sind alle angezeigt worden. Ich betone: Landwirtschaft ist Tierschutz. Beide lassen sich nicht auseinanderdividieren. Das kann man nicht machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ilse Aigner

Bitte schön, Frau Kollegin Müller.

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Ruth Müller SPD

Liebe Kollegin Gabi Schmidt, ich glaube, es bringt nichts, wenn wir jetzt den Bernhardiner im fünften Stock mit toten Rindern im Allgäu vergleichen. Dadurch relativieren wir das eine und machen das andere nicht besser. Letztlich geht es beide Male um Tiere, um Tierschutz und um artgerechte Haltung. Weder der Bernhardiner im fünften Stock wurde artgerecht gehalten noch die Tiere, die ich vorhin genannt habe, die in ihrem eigenen Dreck verendet sind. Ich denke, wir sind uns einig, dass es uns um den Tierschutz geht, egal wo dieses Tier lebt, ob auf einem großen Bauernhof, auf einem kleinen Bauernhof oder bei einem privaten Tierhalter. Wer gegen den Tierschutz verstößt, gehört angezeigt, unabhängig davon, wo dieses Tier lebt und wer der verantwortliche Halter ist. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Antrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Florian Köhler u. a. und Fraktion (AfD) Bundesregierung lässt afghanische Asylbewerber einfliegen - Rechtmäßigkeit und Auswirkungen des Bundesaufnahmeprogramms (Drs. 19/5500) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Richard Graupner für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag stammt zwar vom März dieses Jahres, er hat aber nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Gerade hat Außenminister Wadephul angekündigt, auch weiterhin Afghanen aus Pakistan einfliegen zu wollen. Er setzt damit – entgegen anderslautender Wahlkampfrhetorik – das seit 2021 von der Ampel-Regierung betriebene Projekt auf Kosten der deutschen Steuerzahler fort. Zunächst sollten es nur angebliche Ortskräfte sein. Dann wurde Ende 2022 das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen gestartet und damit der Adressatenkreis quasi für Hinz und Kunz erweitert. Dieses Aufnahmeprogramm war von Anfang an ein bewusst gewolltes Einfallstor für unkontrollierte Einwanderung. Inzwischen sind über 36.000 Afghanen über dieses Ticket in unser Land gekommen. Die wenigsten davon gehören zu den viel beschworenen Ortskräften. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung war die sogenannte Visa-Affäre um Annalena Baerbock. Interne E-Mails beweisen, wie Druck auf die Botschaft in Islamabad ausgeübt wurde, um Identitätsprüfungen zu verwässern. Sicherheitswarnungen der Bundespolizei wurden ignoriert. Bei Hinweisen auf Islamisten unter den Einreisenden wurde weggeschaut. Tausende Afghanen wurden mit mutmaßlich gefälschten oder zumindest zweifelhaften Dokumenten nach Deutschland eingeflogen. Das alles war kein Versehen. Es war ein Generalangriff sowohl auf die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands als auch auf die Sicherheit unserer Bürger, inszeniert von einer ideologisch verblendeten Außenministerin. Dann ist da noch die Rolle der sogenannten Nichtregierungsorganisationen, der NGOs, zu nennen. Diese windigen, oft radikal linksdrehenden Vereine bestimmen in Eigenregie vor Ort, wer für diese Aufnahmeprogramme überhaupt infrage kommt. Sie haben diese Rolle schamlos zum Schaden Deutschlands ausgenutzt. Da raten diese Organisationen zum Beispiel Antragstellern, sich als Homosexuelle auszugeben, um Visa zu erschleichen. Ein NGO-Mitarbeiter aus Berlin erfand gar einen homosexuellen Partner für einen der Antragsteller. Und wie lauten die Namen der NGOs, die so arbeiten? – Tja, das wird von der Regierung als Geheimsache eingestuft. Diese Intransparenz beweist die Perfidie des Vorgehens grüner Ideologen, die die Belange Fremder über die Sicherheit unserer Bürger stellen. Doch der eigentliche Verrat kommt von der neuen CDU/CSU-geführten Regierung unter Friedrich Merz: "Links ist vorbei", so tönte Merz noch markig im Wahlkampf. 551 Fragen hatte die Union zum steuerfinanzierten Sumpf der links-grünen NGOs gestellt, weil man diesen Sumpf trockenlegen wollte. Die Aufnahmeprogramme sollten beendet werden. Aber was erleben wir in der Realität? – Die NGOs treiben weiter ihr Unwesen, üppig finanziert. Und die 551 Fragen sind stillschweigend in der Schublade verschwunden. Auch die neue Regierung mauert bei der Nennung der für die Aufnahmeprogramme zuständigen Organisationen. Noch immer sitzen über 2.000 Afghanen in Islamabad startklar auf ihren Koffern, Kost und Logis frei, bezahlt vom deutschen Steuerzahler. Zwischen 2022 und 2024 hat das alles fast 50 Millionen Euro gekostet, während in Deutschland die Mieten steigen, die Sozialbeiträge explodieren und unsere Rentner draußen Pfandflaschen sammeln müssen. In Pakistan hat man davon jetzt die Nase voll. Dort greifen die Behörden seit letzter Woche konsequent durch. Sie verhaften Afghanen mit abgelaufenen Visa und schieben sie ab. Doch die Merz-Regierung hält weiterhin die Tore geöffnet. Die jüngste Aussage von Außenminister Wadephul habe ich bereits erwähnt. Dabei gehört Afghanistan, der Kriminalstatistik zufolge, zu den fünf Nationen mit den meisten Tatverdächtigen. Sogar afghanische Frauen weisen eine höhere Kriminalitätsbelastung als deutsche Männer auf. Was das im Ernstfall an schrecklichen Folgen bringt, haben wir in Illerkirchberg erfahren, in Mannheim gesehen und in Aschaffenburg erlebt. "Täter raus, aber doch nicht neue rein." – Als ich dieses Zitat gehört habe, dachte ich: Welcher AfD-Kollege hat das gesagt? Hoffentlich bekommt er jetzt keinen Ärger mit dem Verfassungsschutz, weil er pauschalisiert, bis ich dann gehört habe, dass das unser Ministerpräsident Markus Söder dieses Jahr am Aschermittwoch gesagt hat. Ich kann dazu nur sagen: Wohl wahr, Herr Ministerpräsident, dann setzen Sie sich aber auch dafür ein. Deshalb fordern wir: Unsere Staatsregierung muss prüfen, inwieweit die Einreisen über die Aufnahmeprogramme rechtmäßig waren und sind, ob Bayerns Rechte durch die Mauscheleien im Auswärtigen Amt verletzt wurden und wie viele Personen mit ungeklärter Identität bereits in den Freistaat gekommen sind oder noch kommen werden. Bayerns Sicherheit muss gewährleistet sein. Dafür stehen wir von der AfD. Das muss auch wieder die oberste Leitlinie für die bayerische und die deutsche Politik werden. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Für die CSU-Fraktion spricht Herr Kollege Karl Straub.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eine kleine Orientierungshilfe. Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, wir sind hier in München, nicht in Berlin. Wir müssen die Menschen, die uns heute zuhören, darüber aufklären, was Sie heute getan haben. Sie haben einen Berichtsantrag gestellt. Die Staatsregierung soll über die Vorkommnisse mit afghanischen Ortskräften berichten. Herr Graupner, wir sind hier in München. Berlin liegt woanders. Die Bayerische Staatsregierung kann gar nicht über diese Vorgänge berichten; denn diese liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundesregierung und der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags. Ich sage das nur, um das klarzustellen. Ich habe gehört, Sie haben in Berlin eine Fraktion. Diese Fraktion soll diesen Berichtsantrag stellen. Dann werden Sie Antworten auf Ihre Fragen bekommen. (Beifall bei der CSU) Nun zum Thema Aufnahmeprogramm. Die Bayerische Staatsregierung hat sich hierzu ganz klar positioniert. Wir haben uns dafür eingesetzt und selbst Bundesratsinitiativen eingebracht, dass alle momentan laufenden Aufnahmeprogramme gestoppt werden. Das haben wir sehr deutlich gemacht. Ich denke, dass diese Forderung auch in Berlin umgesetzt wird. Falls es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein sollte: Die Migrationswende läuft. Ich weise auf zwei Rückführungsflüge hin. Das müssten Sie eigentlich goutieren. Das ist Ihnen aber nicht recht, weil Ihnen Ihr Thema in den nächsten Wochen und Monaten verloren gehen wird. Es wurden Menschen nach Afghanistan zurückgeführt. Ich bin sicher, dass Bayern auch künftig Druck machen wird, sodass weiterhin Rückführungsflüge für schwere und schwerste Straftäter nach Afghanistan stattfinden werden. Erst in dieser Woche hat ein Abschiebeflug für schwere und schwerste Straftäter in den Irak stattgefunden. (Beifall bei der CSU) Als Integrationsbeauftragter möchte ich betonen: Zu einer gelungenen Integration in Bayern gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen, die sich nicht an unsere Werte halten. Noch einmal der Hinweis: Stellen Sie diesen Antrag in Berlin; dann werden Sie sehen, ob Sie damit Erfolg haben werden. Hier in Bayern haben Sie damit keinen Erfolg, weil es nichts zu berichten gibt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Florian Köhler vor.

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Florian Köhler AfD

Herr Straub, Sie haben gesagt, die Migrationswende sei am Laufen. Sie haben auch die Rückführungen angesprochen. Meines Wissens hat Herr Dobrindt, der Bundesinnenminister, der Ihr Parteibuch hat, 81 schwer kriminelle Afghanen abgeschoben. Der Außenminister Wadephul, der Ihrer Schwesterpartei CDU angehört, fliegt dafür 2.400 Afghanen ein. Irgendwie ist das eine Migrationswende, die eine 360-Grad-Wende bedeutet hat; um es mit den Worten von Annalena Baerbock zu sagen. Beide sind in der Union und gehören derselben Regierung an. Man kann doch niemandem erklären, dass das eine Migrationswende sein soll, wenn am Ende mehr Leute eingeflogen als abgeschoben werden. Das ist ja verrückt. (Beifall bei der AfD)

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Karl Straub CSU

Erst einmal für Sie zur Kenntnis: In Bayern haben wir entweder durch freiwillige Rückreisen oder zum kleineren Teil durch Rückführungen 8.000 Aufenthaltsbeendigungen gehabt. In der gleichen Zeit sind circa 6.000 neu zugewandert. Das heißt, dass netto 2.000 Menschen unser Land verlassen haben. Den zweiten Punkt beantworte ich Ihnen gerne mit meiner ganz persönlichen Meinung. Es wurde offensichtlich Missbrauch mit Dokumenten betrieben. Ich kann das nur der Presse entnehmen. Ich bin sehr vorsichtig, weil ich mir die Dinge immer gerne persönlich anschaue. Offensichtlich sind Visa-Verfahren nicht ordentlich gelaufen. Ich lege Wert darauf, dass das ordentlich läuft. Ich persönlich bin der Meinung, dass man in Berlin Härtefallregelungen finden muss. Ich glaube, dass wir weiter die Verpflichtung haben, in Einzelfällen Menschen, die an der Seite der deutschen Truppen in Afghanistan gestanden haben und das auch nachweisen können, zu helfen. Das ist meine ganz persönliche Meinung zu diesem Thema. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist Kollegin Gülseren Demirel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Diesmal beschäftigt sich der AfD-Antrag mit den Ortskräften aus Afghanistan. Wenn man sich den Duktus dieses Antrags anschaut, wie in diesem über Menschen geredet wird, die in Not sind, weiß ich nicht, ob ich kotzen oder weghören muss. Das sind Menschen, die ein Schicksal erleben. Wir diskutieren nicht über Straftäter. Das sind Menschen, die unsere Bundeswehr als Dolmetscher und als Sanitäter unterstützt haben. Sie haben daran geglaubt, dass die deutsche Bundeswehr und andere Länder die Demokratie in diesem Land voranbringen. (Zurufe von der AfD) – So sind Sie. Mich wundert es nicht, dass Sie sich selbst Benimmregeln geben, weil das in der Kinderstube anscheinend nicht funktioniert hat. (Beifall bei den GRÜNEN) Das sind Menschen, die der Bundeswehr, der deutschen Politik zur Seite gestanden haben. Sie sind mit anderen Ländern mit einem Friedens- und Demokratisierungsplan in dieses Land gegangen. Als die Taliban in Kabul einmarschiert sind, hat nicht die Ampel in Berlin regiert. Das war die rot-schwarze Regierung. Alle demokratischen Fraktionen haben gemeinsam gesagt: Diese Ortskräfte brauchen unsere Unterstützung. Wir dürfen sie nicht alleinelassen, weil es um Leben und Tod dieser Menschen geht. Sie sollten sich schämen, so über diese Menschen zu reden und diese als Straftäter zu bezeichnen. Das ist widerlich. (Beifall bei den GRÜNEN) Es gab Zusagen von der Bundesrepublik Deutschland – nicht von den GRÜNEN, nicht von der SPD, nicht von der Union. Die Bundesrepublik hat diesen Menschen ein Aufnahmeversprechen gegeben, sofern die Nachweise für die Beschäftigung erbracht sind. Einige Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten haben auch als Zeugen fungiert. Dieses Versprechen wurde gegeben. Aber was ist passiert? – Nach dem Regierungswechsel wurden die Menschen in Pakistan alleinegelassen. Sie sind zwischen dem deutschen Versprechen, dem Hinhalten und den Pakistanern zerrieben worden. Endlich hat das Verwaltungsgericht in Berlin – wir sind ein Rechtsstaat – entschieden, dass das Versprechen, das die Bundesregierung gegeben hat, bitte schön auch eingehalten werden muss. (Zurufe von der AfD) – Jetzt halten Sie still. Ich bin dran. Ich freue mich, dass Außenminister Wadephul dieses Gerichtsurteil ernst nimmt und sich bemüht, dieses Versprechen einzulösen und die Menschen, denen wir Sicherheit versprochen haben, auch in Sicherheit zu bringen. Das erwarte ich auch von den demokratischen Parteien und Fraktionen, da es um ein Versprechen unseres Landes geht: Ihr setzt euch für Demokratie ein, danach schützen wir euch. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenfrage des Herrn Kollegen Oskar Atzinger vor.

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Oskar Atzinger AfD

Frau Kollegin Demirel, können Sie mir sagen, ob in den Arbeitsverträgen der afghanischen Hilfskräfte stand, dass wir sie, wenn wir scheitern, bei uns aufnehmen? Wäre es nicht besser, wenn wir Muslime in muslimischen Staaten helfen würden?

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Gülseren Demirel GRÜNE

Darauf wollen Sie echt eine Antwort?

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Oskar Atzinger AfD

Selbstverständlich.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Schauen Sie in den Spiegel. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD)

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Ilse Aigner

Nächster Redner ist Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist ziemlich unsinnig, einen Antrag vom 6. März dieses Jahres, der am 3. April 2025 im zuständigen Ausschuss behandelt wurde, aus der Mottenkiste ins Plenum hochzuziehen, nachdem sich seitdem vieles geändert und getan hat. Die Außenministerin, auf die Sie sich eingeschossen haben, ist schon längst nicht mehr im Dienst. Es wurde eine neue Koalition und eine neue Bundesregierung gebildet. Inzwischen gibt es Rückführungsflüge nach Afghanistan. Worüber Sie letzten Endes Auskunft haben wollen, damit haben wir überhaupt nichts zu tun. Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte und besonders gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger unterliegt allein der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags. Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens ist der Bund zuständig. Im Rahmen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind die hiesigen Ausländerbehörden an die Aufnahmezusage des Bundes gebunden. Das umfasst auch die Prüfung der Identität. Diese gilt aufgrund der Aufnahmezusage der Länder als geklärt. Die Bayerische Staatsregierung kann die Auskünfte, die Sie wollen, überhaupt nicht erteilen, weil sie keine Aussage zur Rechtmäßigkeit der Identitätsprüfung und des Aufnahmeverfahrens machen kann. Im Jahr 2022 gab es schon einen Untersuchungsausschuss im Bund, der sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen auseinandergesetzt hat. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Drucksachennummer nennen. Dort ist nämlich alles, was dieses Thema betrifft, schön aufgeschlüsselt. Außerdem gab es einen Bericht der Enquete-Kommission "Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands". Auch dort sind Aussagen dazu enthalten. Sowohl das Ortskräfteverfahren als auch das Bundesaufnahmeprogramm waren bereits Gegenstand verschiedener Anfragen im Bundestag. Zum Großteil sind die auch von Ihnen gekommen. Tun Sie bitte nicht so, als hätten Sie wirklich einen Informationsbedarf. Es geht Ihnen schlicht und einfach darum, Ihre menschenfeindlichen Ansichten und Ihre Agenda am Köcheln zu halten – sonst um gar nichts. Und ganz ehrlich: Ich finde es wirklich menschenverachtend, dass Sie Ortskräfte, die unseren deutschen Soldaten und deutschen Beamten unter Einsatz des eigenen Lebens geholfen und sie unterstützt haben, in einen Topf mit denen werfen, die wir selbstverständlich nicht in diesem Land haben wollen. Selbstverständlich schieben wir schwere Straftäter ab. Werfen Sie die bitte nicht in einen Topf. Das ist schäbig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Franz Bergmüller hat eine Zwischenfrage.

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Franz Bergmüller AfD

Herr Abgeordneter Hold, Sie sind selber Jurist. Mein Mitarbeiter hat letztes Jahr drei Wochen Afghanistan bereist und ist von afghanischen Ortskräften, die für die deutsche Bundeswehr im Einsatz waren, im Taxi chauffiert worden. Ist Ihnen bekannt, dass es eine Amnestie für die Ortskräfte in Afghanistan gibt? (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mein Gott, wie kann man nur so sein?)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Hold.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Mag sein, dass ein Mitarbeiter von Ihnen von weiß Gott wem chauffiert worden ist. Aber letzten Endes gilt: Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die in Gefahr gekommen sind, weil sie uns geholfen haben. (Zuruf von der AfD) Diese Gefahr können wir nicht wegdiskutieren. Dass der eine oder andere vielleicht heute dieser Gefahr nicht mehr ausgesetzt ist, ist ein ganz anderes Thema, vielleicht weil er sich mit den Taliban arrangiert hat oder Ähnliches. Aber es gibt nach wie vor diese Gefährdung. Die können Sie nicht wegdiskutieren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Franz Bergmüller (AfD): Erkundigen Sie sich bitte noch einmal!)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

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Horst Arnold SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD und der Umgang mit dem Rechtsstaat geben mir jetzt Anlass, mal darauf hinzuweisen, was diese Rückführungsanordnung überhaupt zum Gegenstand und zum Inhalt hat. Dann können wir uns weiter darüber unterhalten, ob das nur Kriminelle, ob das nur Menschen sind, über die man so herablassend redet, dass man glaubt, man ist in einem Unrechtsstaat. Tatsächlich sind wir im Rechtsstaat. Sie dürfen ja so reden. Ich will es Ihnen sagen: Diese Richtlinie ist aufgrund des Gesetzes – § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – erlassen worden und sieht vor, dass afghanische Staatsangehörige und deren berechtigte Familienangehörige aus Afghanistan dann eine Aufnahmezusage erhalten können, wenn sie sich durch ihren Einsatz für Frauen, Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit im Bereich Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind oder wenn sie sich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion einer aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergebenden lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt sehen. – Herr Bergmüller, für solche Dinge gibt es keine Amnestie; das ist viel zu allgemein. (Franz Bergmüller (AfD): Erkundigen Sie sich noch einmal!) Das müssten Sie auch als ehemaliger Gastwirt wissen, dass nicht jeder Gast gleich zu behandeln ist. Für Sie ist ja entscheidend, dass er zufrieden ist. Die Leute sind natürlich nicht zufrieden. Dass wir in dem Zusammenhang auch Urteile haben, hat die Kollegin Gülseren Demirel erwähnt. Da ist ein Urteil vom 07.07.2025. Ich will Ihnen mal sagen, wer da einen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt hat. Aus dem Urteil: Die Antragstellenden sind afghanische Staatsangehörige und aktuell in Pakistan aufhältig. Die Antragstellerin war zueinst in Afghanistan Juradozentin und stellvertretende Leiterin der Wahlkommission. Sie hielt sich zwischen 2013 und 2015 mehrfach als Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg auf. Sie reden davon, dass da irgendwelche Extremisten oder sonst wer reinkommt, müssten aber eigentlich sehen, dass die Richtlinien, die dafür vorgesehen sind, nicht nur, aber auch Ortskräfte betreffen, jedenfalls genau die Menschen, die für eine freiheitliche Demokratie, für die Entfaltung der Person auch in diesen Gesellschaften eingetreten sind. Es ist nicht nur die Frage, ob die der Bundeswehr geholfen haben. Es ist die Frage, dass sie sich für Werte eingesetzt haben, für die wir stehen und fallen, weil wir sagen, das ist unsere freiheitliche Demokratie, und weil wir wollen, dass in der ganzen Welt Anstand und Würde ist, die Menschen als solche zu achten. (Zurufe von der AfD) Und da sagen Sie: Nein, die kommen nicht aus Afghanistan rein. Darüber hinaus auch der Umgang mit Zahlen: Sie sprechen von Tausenden von Afghanen, die aufgrund dieses Programmes illegal ins Land gekommen seien. Sie selber waren Polizist und wissen in diesem Zusammenhang, dass das BKA in Pakistan eine Außenstelle hat, zweimal die Menschen geprüft hat, durchgecheckt hat – das hat Berlin bestätigt – und letztendlich in Einzelinterviews die Identität geklärt worden ist. (Zuruf von der AfD) Bei der Rückkunft dieser Menschen, die dann möglicherweise in Zweifel gezogen worden sind, in Berlin am Flughafen gab es insgesamt sieben bis acht Fälle. Ansonsten gab es da nichts zu beanstanden. Sie machen aus dieser menschlichen Not, aus dieser Bedrohung, sieben oder acht Fälle, die Regel, dass das alles Menschen seien, die hier kein Aufenthaltsrecht hätten. Das ist schäbig und in diesem Zusammenhang skandalisierend. Sie pauschalisieren, diskriminieren, verunglimpfen und verachten Menschen. In diesem Zusammenhang verachten Sie auch unsere Werte als rechtsstaatliche Gemeinschaft. Deswegen ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, Herr Kollege. – Es gibt keine weitere Zwischenbemerkung.

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Horst Arnold SPD

Ach so.

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Ilse Aigner

Die AfD hat ihre drei Zwischenbemerkungen schon ausgeschöpft. Ich wollte nur darauf hinweisen, weil ein Zwischenruf gewesen ist, der Ältestenrat hätte nicht getagt. Wir haben mehrfach getagt, und zwar am 20. Mai, am 10. Juni und am 24. Juni. Es hat also nicht am Ältestenrat gelegen – nur damit da nicht irgendwo ein falscher Protokollvermerk ist. Man hätte das auch früher aufsetzen können. Damit ist die Debatte beendet. Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Antrag der Abgeordneten Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm und Fraktion (AfD) Datenerfassung an bayerischen Schulen zur Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) am neunjährigen Gymnasium (G9) (Drs. 19/6346) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit ist auf 29 Minuten festgelegt. Als Erster hat der Kollege Oskar Atzinger für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Atzinger AfD

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Non progredi est regredi! – Stillstand ist Rückschritt! (Zuruf: Peinlich!) Das G8 an Bayerns Gymnasien ist Geschichte. Die CSU hat dem Druck der Eltern und der FREIEN WÄHLER um des Machterhalts willen nachgegeben und das G9 wieder eingeführt. Also überhaupt kein G8 mehr? – Theoretisch schon, aber anscheinend nur theoretisch. Es gibt die Möglichkeit der individuellen Lernzeitverkürzung – ILV. Diese ermöglicht es, leistungsbereiten, begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern am neunjährigen Gymnasium, die Lernzeit bis zum Abitur pädagogisch begleitet auf acht Jahre zu verkürzen. 37.649 Kinder besuchten im Schuljahr 2021/2022 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 3.822 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen – 10,2 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.606 für die ILV an, also 42 %. Weitere 820 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.426 Anmeldungen, insgesamt 6,44 % des Gymnasialjahrgangs. 38.799 Kinder besuchten im Schuljahr 2022/2023 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 4.020 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen. – 10,4 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.703 für die ILV an, also davon erneut 42 %. Weitere 851 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.554 Anmeldungen, insgesamt 6,58 % des Gymnasialjahrgangs. 36.686 Kinder besuchten im Schuljahr 2023/2024 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 3.528 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen, diesmal nur 9,6 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.463 für die ILV an, also 41 %. Weitere 838 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.301 Anmeldungen, insgesamt 6,27 % des Gymnasialjahrgangs. Ist es nicht wunderbar, welch exakte Statistiken es für Bayerns Schulen gibt? Daher bin ich doch sehr verwundert, dass man nicht wissen will, wie viele der Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2021/2022 für die ILV angemeldet haben, im Schuljahr 2024/2025 dann tatsächlich unmittelbar in die Q12 vorgerückt sind oder aber dies zu einem Auslandsaufenthalt genutzt haben oder aber keine der beiden Möglichkeiten wahrgenommen haben und die elfte Klasse eines Gymnasiums besuchen. Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand an Schulen begrenzt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus – nicht da – den Umfang von Erhebungen. Detailinformationen werden nicht erhoben. – So heißt es in einem Antwortschreiben, das von der Staatsministerin Anna Stolz unterzeichnet ist. Wir fordern die Staatsregierung auf, die Informationslücken zu schließen und die relevanten Daten zu erheben bzw. nachzuerheben, um eine baldige Beantwortung der Fragen zu ermöglichen. Ansonsten drängt sich der Verdacht auf, die Daten sollen nur deshalb nicht erhoben werden, damit nicht publik wird, dass das Programm nichts anderes ist als ein Rohrkrepierer. Daher sollten wir nicht bis zum Ende des nächsten Schuljahres warten, um weitere Daten zu erheben. Die ILV hat nämlich vermutlich Nachjustierungsbedarf. Aber schnelles Handeln ist bekanntlich nicht Markenzeichen der Bayerischen Staatsregierung. Die Beantwortung der Frage eins erübrigt sich fast, aber eben nur fast. Es ist unglaublich, aber wahr: Leistungserhebungen finden in den ILV-Modulen nicht statt. Allein die Teilnahme in den Jahrgangsstufen 9 und 10 berechtigt zum Überspringen der Jahrgangsstufe 11 zum Eintritt in die Qualifizierungsphase auf Probe. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, wie viele der für die ILV angemeldeten Jugendlichen zumindest mit ihrer Teilnahme zwei Jahre lang durchgehalten haben. Kein Kind soll verloren gehen, ja; aber dies darf nicht nur für leistungsschwache, sondern muss auch für leistungsbereite und begabte Kinder gelten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels für die CSU-Fraktion.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Verantwortung vor den Schülerinnen und Schülern der nächsten Generation, der Zukunft unseres Landes, ist es genau das, was den Freistaat Bayern und unser Schulsystem auszeichnet: vermeintliche Gegensätze zusammenzubringen, analoge Inhalte mit den digitalen zu kombinieren, zu fordern, dass Leistung erbracht wird, Leistung und auch Leistungsschwache zu fördern, schwächere Schülerinnen und Schüler – sei es durch Sprachkurse verbunden mit den Sprachtests – in ihren Fähigkeiten zu beflügeln, und die stärkeren Schülerinnen und Schüler – diejenigen, die leistungsbereit sind und auch bereits Leistung gezeigt haben – noch weiter zu befähigen, über sich hinauszuwachsen. Meine Damen und Herren, das sind die Maßstäbe, die dafür sorgen und dafür sorgen werden, dass wir, der Freistaat Bayern, in den Bildungsvergleichen der Länder weiterhin an der Spitze changieren werden. Meine Damen und Herren, dieser hier vorliegende Antrag hat eines zum Ziel: Im nächsten Jahr erfolgt eine sehr tiefgreifende Untersuchung der Individuellen Lernzeitverkürzung, die ich auch Ihnen gegenüber, Herr Kollege Atzinger, bereits angesprochen habe und die genau das zum Ziel hat, dass solche, die schneller mit dem Leistungserfolg voranschreiten, auch die Schulzeit verkürzen können. Zusätzlich werden wir, wenn diejenigen, die an der ILV teilgenommen haben, erfolgreich aus der Schullaufbahn ausgeschieden sind, dann im kommenden Jahr durch intensive Befragung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und bewerten können, ob die ILV – die Individuelle Lernzeitverkürzung – für sie Früchte getragen hat. Sie wollen, dass in diesem Jahr noch an den rund 430 Gymnasien in Bayern zusätzlich 2.000 Zeugnisse durchgesehen werden und dass intensiv evaluiert wird – bevor die betreffenden Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn beenden –, ob und wie sie an der ILV teilgenommen haben. Ihr Antrag suggeriert darüber hinaus, dass die ILV erfolgreich absolviert werden könne. Dem ist nicht so. Außerdem ist es ebenfalls möglich, die Lernzeit zu verkürzen, ohne an der ILV teilzunehmen, indem man nach § 34 der Gymnasialschulordnung – nicht nach § 34a – ebenjenes tut. Insofern können wir nur Folgendes sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, Sie stehen noch heute Früh hier und kritisieren die umfangreichen Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag ergreifen, um Bürokratie abzubauen, und tun heute Nachmittag das Gegenteil, indem Sie weitere Bürokratie erzeugen wollen. Das ist heuchlerisch. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Atzinger vor.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Kollege von Waldenfels, ich habe deutlich gemacht, wie exakt die Daten an Bayerns Gymnasien erhoben werden. Da würde es doch nichts ausmachen, wenn man ein bisschen mehr an Daten erhebt; aber ich habe das Gefühl, die Daten sollen nicht erhoben werden. Wie wollen Sie und Frau Ministerin sich denn erklären, dass überhaupt nur 40 % derer, denen von den Lehrern empfohlen wird, diese Lernzeitverkürzung zu machen, daran teilnehmen? – Ich nehme einmal an, dass, wenn man das Ganze durchzieht, vielleicht die Hälfte oder ein Drittel jener Schüler daran teilnimmt. Dann haben wir ein Programm, dass für 2 oder 3 % der Gymnasiasten da ist.

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Ilse Aigner

Bitte.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Erstens. Eine jetzt erfolgende weitere Untersuchung ist verfrüht. Sie ist schlicht unsinnig. Zweitens. Die Daten werden im kommenden Jahr – dann, wenn die entsprechende Reife gegeben ist und das Instrument der ILV auch wirklich bewertet werden kann, weil die Schülerinnen und Schüler aus der Schullaufbahn ausscheiden – erhoben. Sie sagen: Ein bisschen mehr Daten, das ist doch nicht so viel Aufwand. – Wenn wir das an jeder Stelle im Staat tun, dann kommen wir nicht voran. Dann haben wir mehr Bürokratie, und das ist genau das, was Sie doch eigentlich kritisieren. Insofern: Stehen Sie zu Ihrem eigenen Wort, ziehen Sie diesen Antrag zurück, und belasten Sie nicht unsere Behörden und unsere Schulen noch mit zusätzlicher Bürokratie. Wir tun das Gegenteil, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Danke schön. – Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Gabriele Triebel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich bereits thematisch mit der Individuellen Lernzeitverkürzung beschäftigt, habe eine Schriftliche Anfrage gestellt und auch die entsprechenden Informationen erhalten, wie viele Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. Es sind, wie gesagt, 6 bis 6,5 % der bayerischen Gymnasiasten der 8. Jahrgangsstufe. In dieser Schriftlichen Anfrage, die ich gestellt habe, wird auch ganz deutlich gemacht, dass es eine Individuelle Lernzeitverkürzung ist. Das heißt also: Die Gründe, wieso Schülerinnen und Schüler sich auf diesen Weg begeben, sind so vielfältig. Es ist jedes Mal ein ganz anderer Grund. Jedes Mal sind es andere Rahmenbedingungen, die die Kinder privat und vor Ort haben, die dann natürlich die Entscheidung beeinflussen, ob sie diese Lernzeitverkürzung eingehen oder nicht. Die Schulen erhalten dann, je nach Anmeldezahlen, auch noch entsprechende Budgetstunden. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften auch entsprechend gut begleitet werden können. Das heißt: Die Rahmenbedingungen vor Ort stehen. Wie dann wirklich an der Schule damit umgegangen wird, da vertraue ich – das muss ich ganz klar und ehrlich sagen – den Lehrkräften, den Mentoren, die die Schülerinnen und Schüler eng begleiten, sie beraten und ihnen natürlich dann auch zum Erfolg verhelfen bzw. dann vielleicht auch den Rat geben: Na ja, vielleicht war das nicht das Richtige für dich. – Das heißt: Wir schaffen hier ein Instrumentarium für individuelle Bedürfnisse, mit dem dann auch individuell entschieden wird. Zu Ihrer Forderung, darüber eine Studie durchzuführen und zu veröffentlichen, würde ich sagen, das ist zu viel des Guten. Auch ich bin für datengestützte Schulentwicklung; aber hier – das muss ich ganz ehrlich sagen – sehe ich die Grenzen. Es läuft also vor Ort. Deswegen brauchen wir diesen AfD-Antrag nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist der Kollege Michael Koller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Michael Koller FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Staatministerin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben also wieder einen AfD-Antrag. Ich muss sagen: Als ehemaliger Lehrer habe ich mich natürlich bisher schon intensiv mit dieser individuellen Förderung auseinandergesetzt. Es geht um schulische Durchlässigkeit, um flexible Lernwege. Diese Individuelle Lernzeitverkürzung greift genau dieses Thema auf. Mir ist wichtig, dass es ein modernes, ein freiwilliges Instrument ist, das zur individuellen Förderung beiträgt. Es ist ein Angebot, mit dem leistungsbereite und wirklich engagierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, sich vorzubereiten, um eventuell die 11. Jahrgangsstufe auszulassen. Es ist ein Instrument, das genau das leistet, was wir uns in der Bildungspolitik wünschen. Wir fordern immer mehr Flexibilität, wir verlangen mehr Eigenverantwortung, wir verlangen mehr individuelle Wege, und dieses Konzept bietet genau dies. Ich denke, der Antrag der AfD führt das eigentlich ad absurdum. Was soll geschehen? – Wir wollen Daten erheben: Wer hat übersprungen? Wer ist ins Ausland gegangen? Wer hat die 11. Klasse trotzdem besucht? – Das sind alles Daten, die wir eigentlich nicht unbedingt bis ins Detail wissen müssen, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Mein Kollege von Waldenfels hat es vorhin gesagt: Wir haben am Vormittag von Bürokratieabbau gesprochen, und am Nachmittag bringen wir diese angesprochenen Plastiktüten voll mit Bürokratieaufbau. Ich denke, das ist genau das Gegenteil. Wir lehnen den Antrag ab. Erstens. Wir wollen keine zentralen Daten erheben, die uns eigentlich nicht wirklich nach vorne bringen. Das ILV-Programm ist kein verpflichtendes Programm, sondern ein zusätzliches Angebot. Die Nutzung ist individuell. Das Programm bereitet auf das Überspringen oder ein Auslandsjahr oder eventuell sogar auf den normalen Regelschulbesuch vor. Dass dies so ist, ist kein Fehler im System, sondern es bietet genau die gewollte Flexibilität, die wir brauchen. Die Entscheidung liegt bei den Schülerinnen und Schülern im Dialog mit Eltern und Schule, und ich denke, das ist auch gut so. Diese Entscheidung ist eine individuelle und keine, die man in Excel-Tabellen festhalten kann und meines Erachtens auch nicht festhalten muss. Zweitens, der zusätzliche Bürokratieaufbau. Wofür eigentlich? – Im Antrag geht es nicht darum, Probleme zu lösen, sondern Zahlen zu generieren, die bildungspolitisch eigentlich nicht verwertbar sind. Was wollen wir mit diesen Daten? – Offensichtlich soll die Frage geklärt werden, ob die Förderung zum Scheitern führt oder nicht. Es geht aber hier nicht um Scheitern, sondern um pädagogische Entscheidungen. Diese sind nicht messbar. Es geht hier nicht um "bestanden" oder "nicht bestanden". Ich kann Ihnen versichern, das Kultusministerium erhebt genügend relevante Zahlen. Wir haben es vorher gehört. Dieses System aufzubauen und unnötig aufzublähen, ist meines Erachtens nicht wichtig. Drittens – das ist mir persönlich ein großes Anliegen – geht es darum, dass die Bildung Vertrauen und nicht Kontrolle erhält. Die AfD verfolgt hiermit den Ansatz, den Schulen eher zu misstrauen. Ich glaube, wir sollten die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Schülerinnen und Schüler nicht mit mehr Bürokratie belasten, sondern mit Eigenverantwortung stärken. Wer meint, man könnte mit immer mehr Excel-Tabellen und mehr Bürokratie etwas nach vorne bringen, hat das Prinzip der individuellen Förderung nicht verstanden. Dies passt meines Erachtens überhaupt nicht zu unserem Verständnis von einer modernen, leistungsfähigen Schule. Deshalb setzen wir uns für Entlastung statt Mehrbelastung ein. Bildung muss sich auf die Weiterbildung und Stärkung der jungen Menschen, nicht auf das Ausfüllen von Formularen konzentrieren. Ich glaube, ILV ist ein sehr gutes Instrument. Es ist flexibel, freiwillig und ein weiterer Bestandteil unseres differenzierten bayerischen Schulsystems. Schule verdient Begleitung, keine Misstrauenskultur. Wir brauchen eine Weiterentwicklung, das ist klar; aber dafür steht die Staatsregierung, und wir FREIE WÄHLER stehen ebenso dafür. Unsere Lehrerinnen und Lehrer verdienen Wertschätzung und keine bürokratischen Hürden. Daher möchte ich am Ende des Schuljahres allen danken, die sich in den vergangenen Monaten für unsere Schülerinnen und Schüler starkgemacht haben. Der ganzen Schulfamilie wünsche ich an der Stelle schöne Sommerferien. Ich glaube, wir können dann im September wieder gut in die bayerische Bildungspolitik starten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Herr Kollege, es gibt eine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Atzinger.

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Michael Koller FREIE WÄHLER

Das überrascht mich jetzt aber, muss ich sagen.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Kollege Koller, Sie müssen doch zugeben, dass ich nur, wenn ich weiß, was die Schüler getan haben, nachdem sie die ILV zwei Jahre lang besucht haben, beurteilen kann, ob es sinnvoll ist, wie es jetzt läuft, oder ob ich nachjustieren muss. Es ist sinnvoll, dies so früh wie möglich zu tun und nicht noch ein paar Jahre abzuwarten.

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Ilse Aigner

Bitte, Herr Kollege Koller.

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Michael Koller FREIE WÄHLER

Ich kann die Frage gar nicht richtig erkennen. Ich muss ehrlich sagen, als Lehrer habe ich immer gewusst, was für meine Schüler gut ist und was ihnen nicht guttut. Und ich denke, diese individuelle Entscheidung und Beratung – das habe ich vorher, glaube ich, verdeutlicht – liegt in den Händen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Schulfamilie. Ich denke, damit ist unseren bayerischen Schülerinnen und Schülern das Beste zuteilgeworden, damit sie eine gute Lernentwicklung haben und eine erfolgreiche Schulzeit absolvieren können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bildungspolitisch ist in Bayern so viel los: Der Ausbau des Ganztags geht nur sehr schleppend voran, es gibt viel zu wenige Fördermöglichkeiten für viele Kinder, die dringend Deutschförderung brauchen, es gibt zu wenige Lehrkräfte, und die überbordende Bürokratie lähmt unsere Schulen. Inmitten all dieser bildungspolitisch wichtigen Themen wählt die AfD den bildungspolitischen Fokus auf Datenerhebung bei der Lernzeitverkürzung am G9. Das allein lässt tief blicken. Die Lernzeitverkürzung und die Datenerhebung in diesem Bereich sind sicherlich nicht eine unserer dringendsten bildungspolitischen Herausforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es wichtig, dass jedes Kind und jeder Jugendliche, das bzw. der eine außergewöhnliche Begabung hat und in der Lage ist, die Lernzeit zu verkürzen, auch die Möglichkeit dazu hat. Das ist die eine Seite der Bildungsgerechtigkeit. Die andere Seite, die uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig ist, ist die Schaffung der Rahmenbedingungen, damit alle Kinder gute Chancen an unseren Schulen haben. Hier spreche ich insbesondere von der guten Förderung gerade für die Kinder, die vielleicht aus benachteiligten Familien kommen. Hier gibt es noch so viel zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden den Antrag ablehnen. Das verwundert vielleicht nicht. Ich möchte die letzten knapp zwei Minuten nutzen, um allen Lehrerinnen und Lehrern schöne Ferien zu wünschen. Ich möchte mich hier den guten Wünschen meines Kollegen anschließen. Wir werden sicherlich auch nach den Ferien noch jede Menge Herausforderungen haben, die wir hier gemeinsam lösen. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Benjamin Nolte und Fraktion (AfD) Akademie der Bildenden Künste Nürnberg: Kein Solidaritätsakt für Mordversuche! (Drs. 19/6458) Ich eröffne die Aussprache. 29 Minuten sind vereinbart. Als erster Redner spricht Herr Kollege Ulrich Singer für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ulrich Singer AfD

Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute hier im Hohen Haus noch einmal die fragwürdige Nominierung von Hanna S. für einen Kunstpreis durch die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg. Wir wünschen uns auch einmal ein klares Bekenntnis der Staatsregierung gegen den Linksextremismus. Wir fordern: keinen Solidaritätsakt für Mordversuche. Wir erinnern uns vielleicht: Die Linksextremistin Hanna S. sitzt wegen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung seit 2024 in U-Haft und wurde, während sie in Haft saß, für einen Kunstpreis nominiert, den sie dann auch erhalten hat. Hanna S. wird vorgeworfen, Teil der linksextremistischen Hammerbande gewesen zu sein, die 2023 offensichtlich mit dem einzigen Ziel nach Ungarn reiste, wahllos auf Menschen einzuprügeln und Teilnehmer einer Veranstaltung zu töten. Erst durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, nicht durch das Einschreiten der Landesregierung, wurde die preisvergebende Förderung an diese Künstlerin bis zur rechtskräftigen Klärung des Strafverfahrens ausgesetzt. Das anteilige Preisgeld von 3.345 Euro wurde bisher noch nicht ausbezahlt. Wir als AfD-Fraktion fragen uns aber und sind sehr verwundert, dass in dieser Sache bisher keine klare Positionierung der Staatsregierung gegen den Linksextremismus erkennbar ist und auch im Ausschuss nicht hinreichend erkennbar wurde. Heute hat das ganze Hohe Haus noch einmal die Möglichkeit, sich gegen Linksextremismus auszusprechen und unserem Antrag zuzustimmen. Und von der SPD haben wir im Ausschuss sehr interessante Aussagen gehört. Es gehe ja nur um ein Preisgeld von 3.345 Euro, weshalb der Sinn unseres Antrags unverständlich sei. Daher muss ich Sie – Sie können sich bei Ihrer Rede auch dahin gehend erklären – fragen, ab welcher Preisgeldhöhe Sie den Vorwurf des versuchten Mordes und der Bildung einer kriminellen Vereinigung für kritisch halten. Ab 5.000, 10.000 oder 20.000 Euro? (Beifall bei der AfD) Wann positionieren Sie sich gegen Mordversuche? Inzwischen ist der Präsident der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg aufgrund einer Kombination verschiedener Skandale und sicherlich auch unter dem Eindruck unseres sehr, sehr sinnvollen Antrags zurückgetreten. Aber ich habe immer noch kein Bekenntnis dieses Hauses und der Staatsregierung gegen Linksextremismus gesehen. Hier habe ich bisher nur betretenes Schweigen wahrgenommen. Was man von der linken Seite wahrnimmt, ist noch interessanter; denn von dort ist nicht einmal Schweigen zu hören, sondern das Gegenteil. Von links außen wird das Ganze verniedlicht und abgetan. Der EU-Abgeordnete der LINKEN Martin Schirdewan hat im Vorfeld zum Prozesstermin gesagt: "An einer engagierten Antifaschistin darf kein Exempel statuiert werden. Der Vorwurf des versuchten Mordes entbehrt jeder Grundlage und ist nicht belegbar." Geschätzte Kollegen, haben Sie sich die Videoaufzeichnungen mal angeschaut? – Die sind erschreckend. Der Vorwurf des Mordes hat eine ganz klare Grundlage, weshalb auch eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Wir sehen etwas Ähnliches auch in dem Fall von Maja T. Auch in diesem Fall werden Solidaritätsbekundungen von der linken Seite, von den GRÜNEN und der LINKEN, rauf und runter ausgesprochen. Frau Göring-Eckardt von den GRÜNEN war im Juni zu Besuch. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, selbst die Tagesschau bietet dem Linksextremismus regelmäßig eine positive Bühne. Maja T. wurde mit den Worten zitiert: "Ich stehe hier in einem Land vor Gericht, in dem ich als non-binäre Person nicht existiere," und: "weil ich Antifaschistin bin." Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Tagesschau sollte einmal berichten, dass dieser Mensch vor Gericht steht, weil er unter anderem zusammen mit Hanna S. hinterrücks Unschuldige brutal zusammengeschlagen haben soll und es eine erdrückende Beweislage gibt. Das ist Fakt. Es ist meines Erachtens lediglich den glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass es nicht zu einem Tod gekommen ist. Anhand dieses Beispiels zeigt sich noch einmal ganz klar, wie linke Gewalt in diesem Land zunehmend als etwas Positives dargestellt werden soll. Nur so lässt sich aus unserer Sicht letztendlich die Nominierung von Hanna S. für einen Kunstpreis erklären. Man wusste es, man wollte es, und es war ein klares Zeichen der Solidarität. Dagegen müssen wir einschreiten. Die Staatsregierung hat zugeschaut, aber jetzt hat der Bayerische Landtag die Möglichkeit, unserem Antrag zuzustimmen und ein klares Signal gegen Linksextremismus auszusenden. – Vielen Dank, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Andreas Schalk für die CSU-Fraktion.

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Andreas Schalk CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema vor zwei Monaten im Ausschuss erschöpfend besprochen. Insofern mag sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, warum wir das jetzt in der Plenarsitzung noch mal tun müssen. Zum konkreten Ablauf des Sachverhalts: Am 6. Mai 2024 wurde eine Studentin der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg mit dem Vorwurf verhaftet, eine schwere linksextremistische Gewaltstraftat begangen zu haben. Tatsächlich ist das, was man ihr vorwirft, eine ekelhafte und schockierende Tat. Am 24. Mai hat die Hochschulleitung davon erfahren, hat dies allerdings aufgrund von Datenschutz in der Hochschule nicht kommuniziert. Drei Tage später hat eine Jury anonymisiert Kunstprojekte bewertet und daraufhin auch ein Kunstprojekt für geeignet gehalten, es beim "Bundespreis für Kunststudierende" vorzuschlagen, ohne die Vorwürfe im Detail oder überhaupt zu kennen, die gegen diese Kandidatin im Raum stehen. Wochen später hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst davon erfahren. Die späte Information war tatsächlich mehr als unglücklich. Ich bin aufgrund all dem, was ich erfahren habe, überzeugt, dass es einen deutlichen Hinweis an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg seitens des Ministeriums gegeben hat, wie damit umzugehen und was unglücklich gelaufen ist. Rechtsaufsichtlich aber ist nicht zu beanstanden, (Lachen bei der AfD) dass eine Jury Kunstprojekte anonymisiert beurteilt und eine der potenziellen Preisträgerinnen in der Zwischenzeit verhaftet wird. Was ist daran rechtsaufsichtlich zu beanstanden? – Das ist einfach so, da können Sie juristisch daran herumdeuteln, wie Sie wollen. Sie wissen ganz genau, dass das juristisch so ist. (Widerspruch bei der AfD) Am 8. Oktober gab es eine Anklageerhebung beim OLG München. Die Preisverleihung wurde deshalb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zum Prozessabschluss auf Eis gelegt, und der Prozess läuft bis heute. Das sind die Fakten. Der Vorwurf der AfD lautet, dass die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg ihre Neutralität verletzt hätte. Jetzt lautet die Preisfrage: Was genau wäre neutral gewesen? Wäre es neutral gewesen, wenn man eine Studentin nicht nominiert hätte, für die die Unschuldsvermutung gilt, auch bei einem solch ekelhaften Vorwurf? – Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, es gilt die Unschuldsvermutung, auf die Sie im Übrigen, wenn es um Sie und um Dinge geht, die man Ihnen und Ihren Vertretern zur Last legt, auch gerne verweisen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Andreas Winhart (AfD): Wir sprechen hier von Mordversuchen! – Zuruf des Abgeordneten Oskar Lipp (AfD)) Diese Unschuldsvermutung war die Grundlage dafür, dass die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg sich entschieden hat, den Vorschlag bis zu einer entsprechenden Klärung bestehen zu lassen und an dieser Nominierung festzuhalten. Insofern lautet die Frage auch hier: Ist die Neutralität verletzt worden, ja oder nein? – Es wurde ein neutrales Urteil über ein Kunstprojekt gefällt, zu einem Zeitpunkt, als diese Vorwürfe nicht bekannt waren. Insofern befand sich diese Entscheidung durchaus im Rahmen der Neutralität, zu der die Hochschule auch verpflichtet ist. Im Übrigen kann man bei der Abwägung unterschiedlicher Meinung sein. Ich hätte mich auch gefreut, wenn man gesagt hätte, man distanziert sich von dieser Entscheidung. Das hätte man machen können. Nach meinem persönlichen Duktus wäre das vollkommen in Ordnung gewesen. Ich hätte das auch befürwortet. Ich kann aber auch mit dem Hinweis auf die Unschuldsvermutung und dem Bestehenlassen dieses Vorschlags durch die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg leben, weil ich es juristisch zumindest nachvollziehen kann. Das Leitbild der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg verurteilt Extremismus in jeder Form und sehr klar, und es lehnt auch Gewalt klar ab. An den Grundsätzen der Hochschule gibt es nichts zu rütteln. Extremismus wird in jeder Form klar abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, Sie fordern, die Staatsregierung soll ein deutliches Bekenntnis gegen Linksextremismus abgeben. Ich kann Ihnen sagen, die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen lehnen jede Form von politischem Extremismus und politisch motivierter Gewalt klar ab. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das muss ich nicht in jedem Einzelfall jedes Mal erneut und ausführlich betonen. Das ist unsere DNA. Darüber hinaus finde ich es ehrlicherweise eine Unverschämtheit, wenn Sie in diesem Hause von Solidarität mit Mordversuchen reden. Es gibt keine Solidarität mit der Studentin, absolut gar keine. Ich möchte wissen, wo es in dem gesamten Vorgang seitens der Staatsregierung einen Solidaritätsakt gegeben haben soll. Den können Sie nicht beweisen, und damit bleibt es eine Unverschämtheit, das zu behaupten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Ferdinand Mang (AfD): Was ist mit den Plakaten? – Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt: Bezüglich der Ablehnung von Extremismus und politisch motivierter Gewalt braucht die CSU, braucht die Staatsregierung und brauchen die sie tragenden Parteien nun wirklich keine Nachhilfe, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon gar nicht von Ihnen.

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Ilse Aigner

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Winhart vor. – Sie haben das Wort.

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Andreas Winhart AfD

Werter Kollege Schalk, Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, die Situation richtig zu beurteilen. (Michael Hofmann (CSU): Angeber!) Der Kollege Mang hat es gerade hineingeworfen: Die ganze Hochschule war mit Solidaritätsbekundungen vollgehängt und plakatiert. Sie haben sich offensichtlich vor Ort kein Bild davon gemacht oder sich nicht darüber informiert. Ganz offen und ehrlich: Sie sprechen von der Täterin, für die jetzt die Unschuldsvermutung gilt und die einen Mordversuch getätigt hat, und sagen gleichzeitig mit dem Fingerzeig auf unsere Fraktion, dass wir das auch für uns einfordern. Das haben Sie wortwörtlich so gesagt und können wir gerne im Protokoll nachlesen. Ich würde das auch gerne im Ältestenrat behandeln; denn ich lasse meiner Fraktion und auch mir persönlich sicherlich nicht vorwerfen, dass irgendjemand einen Mordversuch getätigt hat. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Schalk CSU

Herr Kollege Winhart, ich habe Ihnen keinen Mordversuch vorgeworfen. Ich habe gesagt, dass Sie bei an Ihre Partei gerichteten Vorwürfen grundsätzlich auch sehr viel Wert auf die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung legen. Das habe ich gesagt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Richtig! So ist es! Zuhören ist eine Kunst!) In diesem Zusammenhang habe ich nichts zurückzunehmen. Ich habe es selbst gesagt: Ich hätte mir gut vorstellen können, dass man diese Nominierung seitens der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg zurückzieht. Umgekehrt kann ich sagen: Solange die Unschuldsvermutung besteht, die es in unserem Rechtsstaat gibt und für alle gilt, kann man das Ganze wahrscheinlich auch so stehen lassen und beibehalten. Die Preisverleihung ist auf Eis gelegt. Insofern passiert bis zum Prozessende auch nichts. (Ferdinand Mang (AfD): Die Plakate!) – Die Plakate sind nicht von der Staatsregierung aufgehängt und auch nicht von der Staatsregierung gutgeheißen worden. (Widerspruch bei der AfD) Ganz im Gegenteil, es gab deutliche Hinweise der Staatsregierung, des Ministeriums, in Richtung der Hochschule. Damit ist auch Ihr Vorwurf an die Staatsregierung, man würde Solidaritätsbekundungen bezüglich dieses Mordversuchs begehen, ein vollkommener Unfug. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht Frau Kollegin Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat allen, die diesen Antrag nicht gelesen haben, doch schon sehr eindeutig gezeigt, dass es sich hier um einen reinen, noch dazu sehr schlecht gemachten Propagandaantrag der AfD handelt. Den Sachverhalt, wie der Ablauf tatsächlich war, haben wir vom Vorredner geschildert bekommen. Wir haben über diesen Antrag wirklich ausführlichst im Wissenschaftsausschuss debattiert. Dass Sie ihn jetzt ins Plenum hochziehen, kann bloß dazu dienen, Ihre Empörungsblase in TikTok zu bedienen. (Zurufe der Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD) und Ulrich Singer (AfD)) Konstruktiv oder um Aufklärung bemüht ist daran nichts; denn die Sache ist aufgeklärt. Damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es stehen schwerwiegende Vorwürfe gegen die Studentin im Raum. So weit, so gut. Der Staat muss sich ganz klar gegen jede Form politischer Gewalt und gegen Extremismus jeglicher Couleur wenden. Deshalb liegt der Fall jetzt da, wo er liegen muss, nämlich bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die den Sachverhalt klärt. Das ist jetzt die Ausgangslage. Bevor keine juristische Klärung erfolgt ist, muss man sich tunlichst davor hüten, Vorverurteilungen und Motivunterstellungen wie abschließende Urteile zu behandeln. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das ein Ergebnis erzielen wird. Der Antrag ist vor allem schon deswegen ein reiner Propagandaantrag, weil da, ohne das Urteil abzuwarten, Dinge behauptet werden, die durch nichts belegt sind. Es wird nicht gekennzeichnet, woher die Zitate kommen. Unterstellungen werden hineininterpretiert. Man kann dem Ganzen kein Fitzelchen Vertrauen schenken, weil Ross und Reiter nicht genannt werden. Da werden Versatzstücke in eine Textcollage zusammengepackt, bis ungesichertes Halbwissen als Beleg gewertet wird. Sie können einfach nicht Mutmaßungen ohne Belege und spekulatives Geraune für einen Antrag heranziehen und erwarten, dass damit diesem zugestimmt wird. Das geht einfach nicht. So kann man nicht arbeiten. Vor allem ist ärgerlich, dass Sie in Ihrem Antrag bewusst verschwiegen haben, dass die Preisvergabe von einem Bundesministerium bei einem Bundeswettbewerb zurückgestellt wurde. Allein deswegen ist es schon absurd zu sagen, dass die Landesregierung das hätte machen sollen. Es war ein Bundeswettbewerb. Die Vergabe des Preises wurde ausgesetzt, bis ein Urteil ergangen ist. Das war zum Zeitpunkt Ihres Antrags schon hinlänglich bekannt. Die "Nürnberger Nachrichten" haben rauf und runter über den ganzen Fall berichtet, viel detaillierter, als Sie es in Ihrem Antrag tun, mit Quellen und Belegen. Deswegen ist, glaube ich, dem Verdachtsfall damit, wie gehandelt wurde, Rechnung getragen. Dieses nicht ganz unwichtige Detail, dass die Preisvergabe ausgesetzt wurde, haben Sie zu verschleiern versucht. Das kam in der Debatte dann deutlich zum Ausdruck. Da hätte ich mir gewünscht, dass man es dabei auch bewenden lässt, bis eben tatsächlich ein Urteil ergangen ist. Mein Eindruck ist – das können Sie mir nicht widerlegen –, dass es Ihnen gar nicht darum geht aufzuklären; denn soweit man den Sachverhalt jetzt aufklären kann, ist er aufgeklärt. Sondern es geht Ihnen darum, dass Sie die Akademie der Bildenden Künste hier öffentlich diskreditieren wollen. So geht man nicht mit einer wichtigen, alteingesessenen, angesehenen Bildungseinrichtung um. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das reiht sich nahtlos in Ihre Versuche ein, hier im Landtag mit diversen Anträgen die Wissenschafts- und Kunstfreiheit mit Füßen zu treten. Das ist mehr als schäbig. (Zurufe von der AfD: Oh!) Deswegen lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenfrage von Herrn Kollegen Florian Köhler. – Herr Kollege Köhler, bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Ich fand es schon hart – der Kollege Singer hat es auch in seinen Ausführungen dargestellt –, dass Katrin Göring-Eckardt bei Simeon T. im Gefängnis war und ihn besucht hat, eine Person, die wegen der Bildung einer kriminellen Organisation im Gefängnis sitzt, eine Person, die Menschen den Schädel eingeschlagen hat oder im Verdacht steht, Menschen den Schädel eingeschlagen zu haben, die Gelenke gebrochen hat, die Knochen gebrochen hat. Das sind jetzt alles keine Kleinigkeiten. Ich meine, diese Gewalt gegen Andersdenkende hatten wir in Deutschland in mehrererlei Hinsicht schon öfter. Aber ich frage mich – es interessiert mich, weil Sie Mitglied der GRÜNEN sind –, woher die GRÜNEN die Motivation nehmen, so einen linksextremen Schläger im Gefängnis zu besuchen. Finden Sie nicht, dass die GRÜNEN in der Angelegenheit jede moralische Glaubwürdigkeit verloren haben? (Beifall bei der AfD)

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Verena Osgyan GRÜNE

Sie können hier denken, was Sie wollen. Die Gedanken sind bekanntlich frei. Wie Sie sich öffentlich äußern, wirft ein Bild auf Sie selbst zurück. Es geht hier um einen Antrag und einen Kunstpreis. Sie haben alles dafür getan, die Akademie der Bildenden Künste in Misskredit zu bringen durch die Art, wie Sie dieses Thema behandelt haben. (Widerspruch bei der AfD) Sie machen das weiterhin. Da kann ich bloß sagen, das ist schäbig. So geht man nicht mit einer Bildungseinrichtung um. (Beifall bei den GRÜNEN) In der Schulklasse meines Sohnes würde man sagen, das ist komplett ehrlos. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD: Keine Antwort! Antworten Sie auf die Frage!)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Julian Preidl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich hier eines sagen: Ich weise den Vorwurf von Herrn Singer entschieden zurück. Die FREIEN WÄHLER und alle anderen Fraktionen haben sich immer klar gegen jede Form von Extremismus und gegen politische Gewalt positioniert, egal, aus welcher Richtung sie kommt, egal, ob von rechts oder von links. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Wir verurteilen jede Form von Extremismus, egal, welche Motive dahinterstehen. Wer in unserer offenen Gesellschaft Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung wählt, stellt sich außerhalb unseres demokratischen Rechtsstaats. Der Rechtsstaat muss solchen Tendenzen mit aller Entschlossenheit entgegentreten, und er tut es auch. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat den Vorgang sorgfältig geprüft. Ein Verstoß wurde, wie soeben berichtet, nicht festgestellt. Gleichwohl wurde das Gespräch mit der Akademieleitung bereits gesucht, mit der klaren Erwartung, dass in vergleichbaren Fällen Informationen künftig auch frühzeitig an das Ministerium erfolgen. Es ist schon sehr bitter, wenn jetzt hier in der Debatte öffentlich zugegeben wird – das haben Sie vorhin getan, liebe Kollegen aus dem Wissenschafts- und Kunstausschuss –, dass Sie den Antrag absichtlich hier hochziehen, nur um Ihre TikTok-Propaganda zu bedienen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Das ist schädlich für unsere Demokratie, und ich finde es auch sehr schäbig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es ist bereits alles gesagt, und ich schließe mich meinen Vorrednern der CSU und der GRÜNEN an. Die staatlichen Stellen haben angemessen, rechtsstaatlich und verantwortungsvoll gehandelt. Das juristische Vorgehen ist fehlerfrei. Übrigens haben sich auch die Jurymitglieder öffentlich geäußert. Und wissen Sie was? – Sie haben die Situation so dargestellt: Sie haben, bevor sie wussten, dass diese Straftaten stattgefunden haben, die Werke, die eingereicht worden waren, ästhetisch eingeordnet und Preise verliehen, unabhängig von den Biografien; denn sie wussten vorher nichts davon, die Biografien sind erst danach aufgedeckt worden. Das heißt eben, dass die Jurymitglieder nach dem, wie der Preis dotiert wird, auch entschieden haben. Die Preisverleihung ist auf Eis gelegt. – Wir lehnen diesen Antrag entschieden ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Für die SPD spricht Frau Kollegin Katja Weitzel.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Es ist ein durchschaubarer Versuch, hier einen Skandal zu konstruieren, und es ist – ich muss es jetzt ehrlich sagen – an Peinlichkeit nicht zu überbieten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die AfD versucht, mit Verschwörungstheorien, die sie unters Volk bringt, eine alte und ehrwürdige Institution zu diskreditieren, und sie versucht mal wieder, wahrscheinlich über TikTok-Schnipsel, unters Volk zu bringen, dass alle Institutionen des liberal-demokratischen Staates auf dem linksextremistischen Auge blind sind. Lieber Herr Singer, wenn Sie hier schon Zitate bringen und der SPD vorwerfen, dass wir den Antrag angeblich nur abgelehnt hätten, weil das Preisgeld so niedrig sei, sollten Sie noch einmal das Protokoll lesen. Meine Kollegin hat sich ein einziges Mal zu Wort gemeldet. Sie hat das Preisgeld erwähnt, aber nur, um darauf hinzuweisen, dass die Preisvergabe auf Eis liegt und dieses Preisgeld in der Höhe einfach nicht ausgezahlt wird. Genau das machen Sie ständig. Sie zitieren nur die Dinge, die Ihr Narrativ bedienen, und den Rest verschweigen Sie; denn mit der Wahrheit nehmen Sie es ja gar nicht so genau. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Außerdem hat meine Kollegin völlig zu Recht auf die Unschuldsvermutung verwiesen. Sie haben heute im Laufe des Tages so schön schon einmal Latein zitiert. Es heißt auch "In dubio pro reo". Das ist der hehrste rechtsstaatliche Grundsatz, den wir im Strafrecht haben. Das scheint Sie aber überhaupt nicht zu interessieren. Das muss ich hier einmal feststellen. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Die Diffamierung einer bayerischen Institution – da schließe ich mich allen meinen Vorredner:innen mit Ausnahme von Herrn Singer an – ist hier im Hohen Hause überhaupt nicht machbar und der Würde des Hauses nicht angemessen. Damit werden wir auch hier dem Antrag natürlich wieder nicht zustimmen. Warum sollten wir unsere Meinung ändern? (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Ulrich Singer von der AfD-Fraktion vor.

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Ulrich Singer AfD

Geschätzte Frau Kollegin Weitzel, im Gegensatz zu Ihnen war ich in diesem Ausschuss dabei und habe mir das Protokoll noch einmal angeschaut. Es steht ganz klar im Protokoll, dass Ihre Kollegin Sabine Gross feststellt, es handele sich um ein Preisgeld von 3.345 Euro. Die Preisvergabe ruhe bis zum Prozessende und bis zum rechtskräftigen Abschluss des laufenden Strafverfahrens. Der Sinn des Antrags sei unverständlich. Ihre Kollegin hält es für unverständlich, dass wir ein klares Bekenntnis gegen Linksextremismus einfordern. Kollege Julian Preidl hat es gerade noch gesagt, alle Fraktionen in diesem Haus seien gegen Extremismus in jeder Form. Wir sind es auf jeden Fall. Wir sind gegen Linksextremismus. Wir sind gegen Rechtsextremismus, wir sind vor allem auch gegen Islamismus. (Lachen bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Geschätzte Kollegin, sind Sie gegen Linksextremismus? Sind Sie gegen diese Solidarisierungswelle, gegen die "Hammerbande", die im Verdacht steht, einen Mordversuch begangen zu haben? Sprechen Sie doch einmal ganz klar aus, dass Sie gegen diese Form des Extremismus sind, und dann können wir vielleicht weitersehen.

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Katja Weitzel SPD

Jetzt passen Sie einmal auf, Herr Singer. Sie stellen es dar, als sei ich nicht im Ausschuss gewesen. Sie tun, als sei dies etwas Unkorrektes. Das ist immer dieser Duktus. Ich war nicht in diesem Ausschuss, das ist richtig. Ich bin völlig korrekt von meiner Kollegin vertreten worden. (Widerspruch bei der AfD) Ich habe im Protokoll noch einmal nachgelesen. Sie haben es gerade vorgelesen. Sie interpretieren etwas hinein, was gar nicht hineingehört. Im Übrigen muss ich mich als Mitglied der ältesten Partei Deutschlands Ihnen gegenüber nicht rechtfertigen. (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Antrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) "Wahrheitsministerium" verhindern! (Drs. 19/6496) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Ferdinand Mang für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ferdinand Mang AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte streiten wir uns über den Antrag der AfD "‘Wahrheitsministerium‘ verhindern!" Was ist der Hintergrund? – Im geltenden Koalitionsvertrag findet sich folgende, schon von vielen alternativen Medien kritisierte Passage; ich zitiere: "Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können." Im Ausschuss hatte ich den werten Kollegen schon eine Verfassungsviertelstunde gegeben. Dieser Zeitrahmen steht mir hier leider nicht zu. Deshalb werde ich mich auf die wichtigsten Punkte beschränken. Entgegen dem, was der Koalitionsvertrag suggeriert, sind falsche Tatsachenbehauptungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Wie hätte sonst ein Söder all die Corona-Lügen mit großem Medienpomp verbreiten können? All die falschen Tatsachen durfte er frei behaupten und verteidigt sie bis heute. Tatsachenbehauptungen sind selbst für Juristen schwer von Werturteilen zu trennen. Werturteile genießen uneingeschränkt den Schutz der Meinungsfreiheit. Soll etwa die angeblich staatsferne Medienaufsicht mit spezialisierten Verfassungsrechtlern besetzt werden, welche den Meinungsaustausch der Bürger auf diese juristischen Finessen korrekt überprüfen? Soll dazu ein Heer von Wissenschaftlern jede Aussage auf "wahr oder falsch" überprüfen? Und welche Wissenschaftler sollen das sein? Ich nenne Ihnen ein Beispiel zum CO -bedingten Klimawandel: Wenn sich ein Bürger aus unserer Sicht hysterisch oder aus Ihrer Sicht leugnend über den Klimawandel auslässt, stellt sich die Frage, wer über die Qualität der Aussage entscheidet. Ein Wissenschaftler, der fürstlich für seine beauftragten Forschungsergebnisse, für das Beweisen eines menschengemachten Klimawandels bezahlt wird, oder ein Wissenschaftler, der zum gegenteiligen Ergebnis kommt und dafür keine fürstlichen Gehälter kassiert, sondern Ausgrenzung und Verfolgung erfährt? In vielen Bereichen der Wissenschaft gibt es kein Wahr oder Falsch, sondern unterschiedliche Meinungen. Wer den Meinungsaustausch auf die Begriffe "wahr oder falsch" reduziert und danach bewertet, hat das hohe Verfassungsgut der Meinungsfreiheit nicht auch nur ansatzweise verstanden, geschweige denn, wie Wissenschaft funktioniert. Bei einer Regierungskaste, welche die Lobbyinteressen skrupelloser internationaler Konzerne eiskalt über die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung stellt, braucht man sich natürlich nicht zu wundern. Diese neue Medienplattform ist bereits von der angedachten Grundausrichtung her verfassungsfeindlich konzipiert. Sie ist schon jetzt als Mittel der Meinungsunterdrückung einzustufen und wird in ihrer finalen Form – entgegen den Versprechen der CSU – kein Schild gegen Hass und Hetze sein, sondern ein Pflock im Herzen unserer Demokratie. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Dafür klatschen nicht einmal die eigenen Leute!)

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Ilse Aigner

Als nächster Redner spricht Herr Kollege Alex Dorow für die CSU-Fraktion.

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Alex Dorow CSU

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, heute erlebe ich hier wirklich eine Premiere. Ich stelle fest, "Harry Potter" dient mittlerweile als Vorlage für Anträge der AfD. Lieber Kollege Mang, das ist Fiktion! Es ist mir eigentlich grundsätzlich wichtig, dass wir sachlich miteinander reden. Wir haben das – trotz der Verfassungsviertelstunde, die in Ihrem Fall eher eine Märchenviertelstunde war, das tut mir leid – im Ausschuss weitgehend getan. Ich möchte die angesprochenen Punkte noch einmal ernst behandeln. Da wir hier mit Ihnen natürlich Vertreter haben, die vor allem polemisieren und spalten wollen, aber deren Zielgruppe ganz normale und besorgte Bürger sind, lassen Sie uns doch einmal über die Inhalte reden. Ich muss zugeben, dass mir zunächst einmal ganz andere Dinge eingefallen sind, als ich den Titel "Wahrheitsministerium" gelesen habe. "Harry Potter" – ich habe es gerade eben schon einmal gesagt – jetzt als Grundlage für Anträge im Bayerischen Landtag? – Ich verstehe, dass Sie einschlägige kreative Schlagworte brauchen, noch dazu, wenn der restliche Antrag, die Berichterstattung und die Wortmeldungen inhaltlich total konfus sind. Warum? Ich möchte Ihnen empfehlen, nicht einfach irgendwelchen Reflexen zu folgen, sondern sich einmal in die unterschiedlichen Themen einzuarbeiten und sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Dann würden Sie beispielsweise besser verstehen, worum es in dem genannten Auszug aus dem Koalitionsvertrag geht. Sie haben es dankenswerterweise eben schon zitiert, deswegen kann ich mir das sparen. Wenn wir diese Wendung, diesen Umgang mit Desinformation Satz für Satz durchgehen, dann stelle ich fest: Dort ist nirgends formuliert, auch nicht zwischen den Zeilen, dass es ein "Wahrheitsministerium" geben soll. Es geht doch vielmehr darum sicherzustellen, dass soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sind. Es ist doch bezeichnend, wie sich manche Personen im Netz heutzutage äußern und wie sie sich ausdrücken, weil sie meinen, alles wäre erlaubt und es gäbe keine redaktionelle Verantwortung. Dies verändert auch das direkte Miteinander unter uns, und das, meine Kolleginnen und Kollegen, leider nicht zum Besseren. Wer Machiavelli gelesen hat, der weiß, in seinem Werk "Il Principe" wird "la calunnia", das fiese Gerücht oder die Verdrehung, als probates Mittel zur Vernichtung politischer Gegner genannt. Das ist es, worum es hier eigentlich geht. Meine Damen und Herren, heute im Zeitalter sozialer Medien wirkt so etwas zerstörerisch auf jede humane, auf jede liberale und werteorientierte Gesellschaft. Im Interesse eines funktionierenden Meinungsaustausches müssen die Regeln einer zivilisierten Kommunikation natürlich auch online eingehalten werden. Der Koalitionsvertrag knüpft hier an die aktuelle medienrechtliche, nationale und europäische Rechtslage an und beschreibt mit Blick auf bestehende Regelungslücken Nachbesserungsbedarf, um gegen Informationsmanipulation, gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen zu können. Nun haben Sie, Kolleginnen und Kollegen, möglicherweise Gründe dafür, warum Sie nicht wollen, dass man besser gegen gezielte Informationsmanipulation vorgehen kann, weil Beiträge Ihrer eigenen Fraktion auf Telegram oder TikTok zum Teil mehrere Fragen offenlassen. Personen, die von Hass und von Hetze im Internet betroffen sind, sehen das aber definitiv anders. Stichworte sind – ich habe schon einige genannt –: Verdrehung von Ursache und Wirkung, Täter-Opfer-Umkehr – das ist durchaus nachvollziehbar und messbar – und gezielte Falschbehauptungen, um einige zu nennen. Welche Regelungen gibt es bisher? – Dazu ein kurzer Diskurs: Auf nationaler Ebene, das wissen wir, ermöglicht der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aktuell das Vorgehen gegen entwicklungsgefährdende und bestimmte strafbare Inhalte in Telemedien. Unzulässig sind insbesondere kinder- und jugendpornografische Angebote, die Darstellung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Verstoß gegen Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz. Angebote, Inhalte und Postings, die zum Teil Hass und Hetze in der Bevölkerung anstacheln, sind ebenfalls unzulässig. Sie werden – weil Sie, Kollege Mang, nach den Institutionen gefragt haben – durch die Landesmedienanstalten beanstandet und, wenn nötig, auch gelöscht. Diese Anstalten sind staatsfern organisiert und weisungsfrei. Die Kontrolle obliegt grundsätzlich den jeweiligen Aufsichtsgremien für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, beispielsweise dem plural besetzten Medienrat und dem Verwaltungsrat. Auf europarechtlicher Ebene – das ist der letzte Punkt – sieht das Gesetz über digitale Dienste, der sogenannte Digital Services Act, vor, dass gegen rechtswidrige Inhalte durch Anordnungen nationaler Behörden vorgegangen wird. Sehr große Online-Plattformen sind verpflichtet, systemische Risiken zu bewerten und auch zu minimieren. Ob ein Inhalt rechtswidrig ist – auch hier wieder Antwort auf Ihre Frage –, richtet sich ganz eindeutig nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates. Auch hier kann man nicht von einem "Wahrheitsministerium" sprechen. Kollege Mang, der Koalitionsvertrag, den Sie zitiert haben, soll bestehende Lücken schließen, Lücken, die durch die Einführung des Digital Services Act entstanden sind. Wir sollten das nicht als "Wahrheitsministerium" diffamieren, weil es das nicht ist. Vor Einführung des Digital Services Act hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz rechtswidrige Inhalte in Telemedien allgemein und nicht begrenzt auf den Zweck des Jugendschutzes benannt und mit einer Löschverpflichtung für die Anbieter von Telemedien versehen. Diese werden nach aktueller Rechtslage nicht mehr abgebildet. Seitens der Landesmedienanstalten wird daher – und nur daher – seit Außerkrafttreten des NetzDG immer wieder auf diese Lücke hingewiesen. Diese Lücke gilt es zu schließen. Wir von den Regierungsfraktionen unterstützen das ausdrücklich. Es gilt natürlich abzuwarten, wie schnell die Kollegen im Bundestag hier tätig werden können und welchen Vorschlag sie hierzu ausarbeiten. Ich bin aber zuversichtlich, dass es hierzu gute Vorschläge geben wird. Ich habe kein Verständnis, wenn man dieses Thema derart unsachlich aufbauscht und verbiegt, um gezielt den Sinn infrage zu stellen. Wir lehnen den Antrag ausdrücklich ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Der Kollege Mang hat eine Zwischenfrage.

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Ferdinand Mang AfD

Herr Kollege Dorow, ich schätze es auch sehr, mit Ihnen im Ausschuss die Klingen zu kreuzen. Aber um einmal eines klarzustellen: Das "Wahrheitsministerium" habe ich nicht aus "Harry Potter" gezogen, sondern das stammt aus der Dystopie "1984" von George Orwell. Ich will meine Rede nicht wiederholen, sondern nur einen Punkt noch einmal herausgreifen: Im Koalitionsvertrag steht – ich lese den Satz noch einmal vor –, "[…] auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen zu können". Nehmen wir den Begriff "Hetze". Man soll also gegen Hetze vorgehen. Wie wollen Sie das abgrenzen? Ab wann ist Hetze Hetze, die zensiert werden soll? Ab wann ist es zulässige Kritik, zum Beispiel an der Regierung Söder?

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Alex Dorow CSU

Kollege Mang, ganz einfach: Die Institutionen, die das abgrenzen, habe ich genannt. Sie sind selbst Jurist. Sie wissen deshalb genau, dass man "Hetze" juristisch sehr genau definieren kann. Das ist genau der Punkt. Deswegen geht Ihr Vorwurf ins Leere. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) – Es tut mir leid, er geht ins Leere. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist der Kollege Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zur deutschen Leitkultur, nicht zu lügen. Das lehren wir unsere Kinder schon im Kindergarten. Das absichtliche Verbreiten von Unwahrheit sollte eigentlich auf jeden Fall zu Kritik führen – und bei demjenigen, der es getan hat, zu Scham und im schlimmsten Fall zu Rücktritt. Kein Wunder, dass die AfD ein Problem mit Faktencheckern hat! Die gezielte Desinformation – häufig aus Russland gesteuert – über rechte Kampagnennetzwerke und finanziert von dubiosen Milliardären ist ja der Kern der AfD-Politik. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn Ihnen von der AfD unsere freiheitliche Grundordnung in unserem Land, wenn Ihnen unser Deutschland, wie es jetzt ist, nicht passt, dann können Sie ja gehen. Wir bräuchten keine Faktenchecker, wenn wir der AfD nicht immer eine Plattform bieten würden. Ein Beispiel ist das Sommerinterview der ARD: ein freundlicher Plausch mit harmlosen Fragen vor repräsentativer Herrschaftskulisse – mit einer Rechtsextremistin! (Benjamin Nolte (AfD): Nein!) Ich danke den Demonstranten, die da waren und deutlich gemacht haben, dass der eigentliche Skandal diese Normalisierung ist. Leider hat Weidel diese schönen Protestlieder mit ihren Lügen gestört. (Franz Schmid (AfD): Sie spalten das Land!) Wann sind wir eigentlich von "Wehret den Anfängen!" zu "Lasst die Rechtsextremistin doch mal ausreden!" gelangt? (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Die Einstufung als "bundesweit gesichert rechtsextrem" muss für den gesellschaftlichen Umgang mit dieser verfassungsfeindlichen Partei Folgen haben. Wenn wir schon unbedingt ein Interview mit Rechtsextremen machen müssen, dann muss man auch vorbereitet sein. Es war doch vorher klar, wo Alice Weidel lügen würde. Sie wird natürlich lügen, wenn man nach Ausländern und Ausreisepflichtigen fragt. Wir wissen auch hier in unserem Hohen Haus, was dann kommt. Sie sprach von 215.000 ausreisepflichtige Syrern. – Das ist falsch. Es sind 10.000, davon sind 90 % geduldet; die können wir gar nicht abschieben. (Zurufe von der AfD) Es war auch klar, dass eine Lüge über die Klimaerhitzung kommt. Weidel hat gesagt, es gebe keinen einzigen Beweis für menschlichen Einfluss auf die Klimaerhitzung. – Das darf man nicht stehen lassen. Da muss man widersprechen. Ob es die Bohrkerne in der Antarktis sind, das Sediment im Atlantik oder Bodenproben; ob es Geologen, Physiker, Biologen, Meteorologen, Klimawissenschaftler auf der gesamten Welt sind – sie sind sich alle einig! (Lachen bei der AfD – Ferdinand Mang (AfD): Lüge! – Johannes Meier (AfD): Das stimmt doch nicht!) Und das ohne relevanten Widerspruch in der Wissenschaft! Irgendwelche komischen Typen aus euren Netzwerken oder "Russia Today" gelten nicht. Aber in diesem Interview dazu kein Wort! (Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) Ein nachträglicher Faktencheck hilft halt nicht. Und noch schlimmer: Die ARD hat dann in der "Tagesschau" eine weitere Lüge Weidels noch weiter verbreitet. Ich zitiere die "Tagesschau": "Die AfD-Vorsitzende Weidel fordert, Sozialleistungen wie das Bürgergeld nur deutschen Staatsbürgern zu gewähren. Nur wer vorher eingezahlt habe, dürfe auch Leistungen erhalten, sagte sie im ARD-Sommerinterview. Das Gespräch wurde von lautstarken Protesten gestört." Dann ist noch Weidel im Original mit der Wiederholung dieser Lüge gekommen. Liebe "Tagesschau", gibt es niemanden in Ihrem Team, der sich auskennt, dem auffällt, dass das gelogen und falsch ist? – Es stimmt nicht, dass alle Deutschen in die Sozialversicherungen einzahlen und keine Ausländer einzahlen. Es zahlt – egal, welche Herkunft er hat – derjenige ein, der hier arbeitet. Derjenige, der hier nicht arbeitet, zahlt nicht ein. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Wahrscheinlich zahlt jeder Dönerverkäufer mehr in unsere Sozialversicherungen ein als Alice Weidel. (Beifall bei den GRÜNEN) Hört endlich auf, der AfD nachzulaufen! Hört endlich auf, deren Lügen aus Angst nachzuplappern! Fangt endlich an zu begreifen, dass eine bundesweit gesichert rechtsextremistische Partei eine rechtsextreme Partei ist! Und dann behandelt sie auch so! (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Die Kollegin Storm hat eine Zwischenfrage.

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Ramona Storm AfD

Sie haben gesagt, dass Sie es bedauern, uns hier eine Plattform geben zu müssen. Es ist der Wähler, der von Ihnen allen weggelaufen ist; er gibt uns die Möglichkeit, hier zu sein und auch zu sprechen.

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Toni Schuberl GRÜNE

Noch einmal. Was? – Den Schluss habe ich nicht verstanden.

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Ramona Storm AfD

Das war jetzt nur eine Anmerkung zu Ihrer Aussage gewesen, dass Sie bedauern, uns hier eine Plattform geben zu müssen. Ich weise darauf hin, dass es die Wähler sind, die uns die Plattform geben und die, bevor es uns gab, Ihre Parteien gewählt haben und die jetzt vermehrt uns wählen.

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Ilse Aigner

Es war keine konkrete Frage.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Storm, wir wissen, was Sie auf Plattformen machen. Sie verteilen zum Beispiel Videos, wo man einen Schimpansen sieht, der einem Menschen ins Ohr flüstert: "Ich bin jetzt auch Deutscher." Das Video endet dann mit einer Flagge, auf der eine Banane ist. Das ist rassistisch. Das machen Sie auf Ihren Plattformen. Das brauchen wir nicht! (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist der Kollege Prof. Piazzolo für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen uns immer wieder die Frage stellen, was wir hier machen: Wir sind der Landtag, wir sind die gewählten Vertreter dieses Landes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben diesen Antrag, der schon im Titel widersprüchlich und ungehörig ist, intensiv und sehr sachlich – Kollege Dorow hat das gesagt – im Wissenschaftsausschuss circa eine halbe Stunde behandelt und uns dazu ausgetauscht. Die Debatte dort war um einiges, um vieles besser als das, was jetzt hier stattfindet, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das macht so keinen Sinn! Sie sollten sich die Frage stellen, warum Sie Anträge – praktisch beinahe jeden Antrag – hochziehen. (Zuruf von den GRÜNEN: Für TikTok!) Das ist Ihr gutes Recht, aber es macht es nicht besser, auch nicht für Sie, weil Sie hier einer Öffentlichkeit präsentieren, was für Anträge Sie stellen und was das für ein Quatsch ist. Die Öffentlichkeit begreift das auch. Um es noch einmal deutlich zu machen: "Wahrheitsministerium" ist ein Zitat von Orwell. Orwell hat in seinem ganzen Buch vor politischen Entwicklungen wie der Ihren gewarnt. Das ist der Inhalt des Buches von Orwell. Das ist der Inhalt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Wenn er 1984 noch nicht so aktuell war – und er war es damals schon –, dann ist er es heute gleich dreimal. Deshalb ist das einzig Gute an diesem Antrag – wenn es so gewesen ist –, dass Sie sich vielleicht mit Orwell beschäftigt und hoffentlich das Buch gelesen haben und vielleicht – ich glaube es zwar nicht – die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Inhaltlich, lieber Herr Mang, hat es mit Wahrheitsministerium null und nada zu tun; das hat Kollege Dorow und habe ich als Mitberichterstatter erklärt. Es geht darum, eine Rechtslücke zu schließen, die die EU durch ihre Gesetzgebung im Bereich Hass und Hetze jetzt aufgemacht hat. Nur darum geht es. Es geht auch nicht darum, neue Bürokratie zu schaffen, sondern darum, die bisherigen und vorhandenen Landesmedienanstalten zu ertüchtigen, noch genauer gegen Hass und Hetze vorzugehen. Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart und nichts anderes. Da wird jetzt etwas hineingedeutet. Insofern noch einmal die Klarstellung und Verdeutlichung: Wir haben es im Ausschuss behandelt. Lesen Sie das Protokoll. Hören Sie sich die Rede von Herrn Dorow und auch das von mir Gesagte noch einmal an, und vielleicht wird Ihnen dann bewusst, was der Koalitionsausschuss gemeint hat. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Herr Kollege, es gibt eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Kollegen Mang.

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Ferdinand Mang AfD

Herr Kollege, natürlich habe ich George Orwell gelesen; ich hoffe, Sie auch. Sie nicken. Dann wissen Sie ja auch, worauf wir abzielen. Letztendlich müssen wir alle auf unsere Demokratie gut achtgeben; das ist der Punkt. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Das sagen die Richtigen!) Ich möchte auch Ihnen noch einmal die Frage stellen, weil Sie eben gesagt haben, es gehe nur darum, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Hass und Hetze sind keine juristischen Begriffe; das ist das Problem. Es gibt keine Definition, anhand der man Hass und Hetze von der angeblich erlaubten Meinungsäußerung abgrenzen kann. Man kann Beleidigungen abgrenzen, man kann ehrabschneidende Sachen abgrenzen. Es gibt Straftatbestände für Meinungsdelikte; sie sind klar definiert. Sie kann man abgrenzen. Das sind Straftaten. Sie sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber Hass und Hetze sind nicht strafrechtlich normiert. Dafür gibt es keine juristischen Begriffe. Wenn selbst Juristen das dann nicht abgrenzen können, wer soll das denn dann in dieser Medienplattform machen? Wer soll das können? Das ist ja die Kritik daran. Eben hier besteht die Gefahr, dass Meinungen eingeschränkt werden, die eigentlich verfassungsrechtlich geschützt sind, aber dann zensiert werden, weil diese Begriffe juristisch nicht sauber getrennt werden können und im Zweifel dann auch Leute entscheiden, denen dazu die juristische Befähigung fehlt.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Noch einmal: Auch das haben wir im Ausschuss diskutiert. Selbstverständlich kann ein Richter nicht die Begriffe Hass und Hetze, aber den Sachverhalt, der dahintersteckt, bewerten. Entweder ist eine strafrechtlich zu verfolgende Beleidigung dahinter, dann lässt es sich sehr klar und deutlich abgrenzen, oder der Beleidigungstatbestand ist noch nicht gefüllt; aber auch dann gibt es Behauptungen, die bewertet werden können. Das kann ein Richter. Dafür ist er ausgebildet. Dazu kommt, dass ein Richter auch noch zwei juristische Staatsexamina mit entsprechender Benotung bestanden und berufliche Erfahrung hat. Das ist der Job eines Richters in einem Rechtsstaat. Das unterscheidet Letzteren von einem totalitären System, über das Orwell geschrieben hat. Richter können das; das ist ihr Beruf. Das ist ein erlerntes Handwerk. Dafür gibt es Regeln. Wir leben in einem Rechtsstaat, weil das genau so erfolgt, wie ich es gerade beschrieben habe. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Nun spricht noch einmal die Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Dieser Antrag ist exemplarisch für die parlamentarische Arbeit der AfD. Der provokante Titel wird auch hier wieder mit verschwörungsideologischem Inhalt kombiniert. Dann wagen Sie auch noch, sich auf George Orwell zu beziehen, nur um etwas zu kritisieren, was die jetzige Bundesregierung versucht: nämlich der bewussten Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen zu begegnen, sie zu entzaubern und somit unsere liberale Demokratie zu schützen. Mein Kollege Prof. Piazolo hat darauf hingewiesen. Wenn man sich den Antrag einmal ganz genau durchliest, wird einem eines klar: Es geht Ihnen gar nicht um ein Wahrheitsministerium oder um Zensur. Es geht Ihnen einzig und allein darum, dass die AfD bestimmt, was die Wahrheit ist. (Lachen des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Das können wir nicht zulassen. Das werden Sie sicherlich nicht bestimmen. Wir haben eine fakten- und wissenschaftsbasierte Debattenkultur; an ihr werden wir uns orientieren. Es gilt, genau sie zu schützen und jeden politischen Widerstand zu organisieren, wenn es hier in diesem Land Kräfte gibt, die diese faktenbasierte Debattenkultur angreifen wollen. Und ja, die Meinungsfreiheit gilt hier in diesem schönen Land auch für diejenigen, die sie eigentlich abschaffen wollen. (Zurufe der Abgeordneten Ulrich Singer (AfD) und Ferdinand Mang (AfD)) Das ist richtig so, das ist so. Aber das führt eben auch dazu, dass Sie Gegenwind bekommen werden und dass wir ganz genau hinschauen werden, welche Wahrheiten Sie für Ihre Wahrheiten verbreiten. Da muss man eben immer Widerstand zeigen und Sie entzaubern. Nichts anderes tut die jetzige Bundesregierung auf EU-Ebene, weil – wie der Kollege Dorow völlig korrekt zitiert hat – die sozialen Medien kein rechtsfreier Raum sind. Viele glauben, dass sie ein solcher sind, und verbreiten ungefiltert ihre vermeintlich eigenen Wahrheiten und halten diese dann auch noch für richtig. Es muss eben ein Gegenbild geschaffen werden. Das sind neben den öffentlich-rechtlichen Medien auch solche Funktionen auf EU-Ebene hier in Deutschland, um die sozialen Medien vor allen Dingen entsprechend transparenter zu machen, um alle Menschen, die das lesen, in die Lage zu versetzen, zu differenzieren. Um nichts anderes geht es bei dem, was die Bundesregierung tut. Ihr Antrag ist polemisch; und ihm kann daher von uns nicht zugestimmt werden. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Antrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Forschungsoffensive für Altersforschung auf den Weg bringen! (Drs. 19/5945) Auch hier sind 29 Minuten vereinbart. – Als Erster hat wieder der Kollege Ferdinand Mang für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Ferdinand Mang AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte streiten wir uns über den Antrag der AfD, die Altersforschung zu unterstützen. Die Altersforschung wird in wenigen Jahrzehnten nicht mehr und nicht weniger als dem größten Traum der Menschheit den Weg ebnen: einem langen, gesunden, selbstbestimmten Leben. Weltweit forschen Wissenschaftler daran, nicht nur die Leiden des Alterns zu lindern, sondern sogar das Altern an sich zu stoppen, ja sogar umzukehren. Das klingt wie aus einem Film, ist doch seit Jahren reale Forschung. Mag dieses Forschungsziel für viele noch wie eine ferne Utopie klingen, liegt es doch an uns, heute hierfür die Weichen zu stellen. Gerade ein Land wie Bayern, das keine großen Rohstoffvorkommen besitzt, sondern seinen Wohlstand der Innovation und dem Erfindergeist seiner Bewohner verdankt, darf in dieser Entwicklung nicht vergreisen. Gerade in einem Land, in dem die Pflegeversicherung nicht einmal ansatzweise ausreicht, um den Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft ein würdiges Leben im Alter zu ermöglichen, oder auch angesichts der Demografiekatastrophe, die die familienfeindliche Politik in unserem Land verursacht hat, sollte die Altersforschung einen hohen Stellenwert haben. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Sie wissen schon, dass das ein Landesparlament ist und kein Zirkuszelt, oder?) Ich habe das bereits vor fünf Jahren zum selben Thema ausgeführt. Die Zukunft unserer Wirtschaft wird nicht am Dienst vor dem Rechner bestehen, sondern am Dienst für den Menschen. Es steht auch nicht zur Debatte, ob das geschieht oder nicht – es wird geschehen –, sondern nur, wer davon profitieren wird und wann. Wenn wir uns weiter auf diesem Forschungsgebiet zurücklehnen, dann wird passieren, was auch sonst immer geschieht: Internationale Großkonzerne werden Forschungsdurchbrüche erzielen, und in den Genuss deren Erfolge wird nur die kleine, sehr vermögende Elite kommen. Diese dürfen im größten Luxus ihre ewige Jugend genießen, während sich das deutsche Volk bis an sein Lebensende abrackern und zu guter Letzt mit allen Alterskrankheiten und Gebrechen auf seinen Tod hinvegetieren darf. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich würde allerdings nicht hier stehen, wenn ich in mir keine kleine Flamme der Hoffnung auf Einsicht tragen würde. Nachdem die Regierungskoalition nach vielen Jahren endlich den Forderungen der AfD nachgegeben hat, Forschungsgelder in die Phagentherapie zu investieren, hoffe ich weiterhin, im nächsten Haushalt auch eine Position für die Altersforschung zu finden. Da fordere ich auch Söder auf, nicht Elon Musks Raketen auf den Mars nachzujagen, auch wenn viele Menschen sich beide dort wünschen würden, sondern mit frischem Mut auch Neues zu wagen. Geld wäre ironischerweise momentan ja genug vorhanden. Aber wenn die nun anstehende Megaschuldenorgie in Berlin stattgefunden hat, werden wir keine finanziellen Spielräume für die Zukunft mehr haben, sondern uns nur noch überlegen, wie wir die gigantischen Schuldenberge jonglieren, ohne dass uns die gesamte Wirtschaft um die Ohren fliegt. Daher mein Appell: Geben Sie sich auch um Ihretwillen einen Ruck – Sie allesamt werden schließlich auch nicht jünger – und boostern doch einmal Söder, sich für solche Forderungen zu begeistern. Machen Sie das doch Söder schmackhaft. Er könnte als neuer junger Mann in jugendlicher Frische sein zweites Staatsexamen ablegen oder in bester Verfassung höchstselbst zum Mars fliegen und zuletzt noch in ferner Zukunft all die Science Fiction im wahrsten Sinne des Wortes selbst erleben, von der er nachts in seinem Bettchen träumt. Auf geht‘s! (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Dr. Stephan Oetzinger.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Altersforschung ist in der Tat ein spannendes Thema, mit dem sich auch der Forschungsstandort Bayern auseinandersetzt, gerade weil uns bewusst ist, dass wir eine Gesellschaft erleben, die aufgrund des demografischen Wandels, aber auch aufgrund des medizinischen Fortschritts immer älter wird und sich damit auch mit den Fragen des Alterns auseinandersetzen muss. Für diese Erkenntnis braucht es weder die AfD noch diesen Antrag, Herr Kollege Mang. Schauen Sie sich an, wie man sich in den letzten Jahren im Freistaat diesem Thema gewidmet hat. Vor allem wird eines deutlich: Unsere sechs bayerischen Universitätsklinika widmen sich an vielen, vielen Stellen dem Themenkomplex des Älterwerdens, einer älter werdenden Gesellschaft und der damit korrespondierenden Fragestellung, wie man damit auch in der Altersforschung umgeht. Diese sechs Universitätsklinika sind nicht nur Spitzeneinrichtungen, wenn es um die Krankenversorgung in unserem Lande geht, sondern sie sind auch Motor der spitzenmedizinischen Versorgung, des spitzenmedizinischen Fortschritts nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch darüber hinaus in Europa. Insbesondere in den letzten Jahren haben wir als Koalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN eingedenk dessen viel in diesem Feld getan. Wir haben die Zahl der medizinischen Studienplätze ausgebaut. Wir haben ein neues Universitätsklinikum in Augsburg geschaffen, die Medizin-Campi in Oberfranken und in Niederbayern auf den Weg gebracht, und, meine Damen und Herren, wir haben die Highmed Agenda initiiert, die Rahmenbedingungen dafür schaffen soll, dass Spitzenmedizin und Spitzenforschung im Bereich der Medizin gerade im Freistaat Bayern noch prominenter platziert werden und internationale Sichtbarkeit erzielen – gerade durch zusätzliche Kooperationen und Maßnahmen, die wir als Hohes Haus begleitet haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang beispielsweise auch an die Anpassungen des Universitätsklinikagesetzes, an die Gründung der Munich Medicine Alliance M1 im vergangenen Jahr, über die wir uns im Hohen Haus wohlgemerkt alle einig waren, bis auf eine Partei, meine Damen und Herren, die heute der Meinung ist, uns hier Nachhilfe geben zu müssen. Die AfD, lieber Herr Mang, hat damals nicht mitgestimmt. Man muss an dieser Stelle auch unterstreichen, wie weit bei diesem Thema der Impetus Ihrer Fraktion geht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir uns dem Thema der Altersforschung und der Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Krankheiten widmen. Beispielsweise haben wir 2021 das Bayerische Zentrum für Krebsforschung auf den Weg gebracht. Es gibt das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen, das hier in Bayern ganz bewusst die patientennahe klinische Spitzenforschung weitertreibt. Ganz konkret mit dem Themenkomplex der Altersforschung setzen sich auch die bayerischen Universitäten und auch die Hochschulen auseinander, beispielsweise das Interdisziplinäre Zentrum an der FAU, der Lehrstuhl für Innere Medizin und Geriatrie an der LMU oder das Kooperationsnetzwerk in Regensburg aus Universität, OTH, der FAU und den Barmherzigen Brüdern. Kurzum, meine Damen und Herren: Der Freistaat Bayern steht für Spitzenmedizin, steht für Spitzenforschung in diesem Bereich und auch im Bereich der Altersforschung. Bereits in der Ausschussdebatte wurde das damals durch die Berichterstatterin, Kollegin Toso, sehr intensiv erörtert. Was wir nicht brauchen, ist Nachhilfe von der AfD und schon gleich gar nicht Ihren Antrag. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Oetzinger. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In einer Gesellschaft, die sich in einem wirklich tiefgreifenden demografischen Wandel befindet, klingt es auf den ersten Blick natürlich sehr charmant, wenn gesagt wird: Ein Programm für Altersforschung muss auf den Weg gebracht werden. Ich kann mich meinem Vorredner Herrn Oetzinger nur anschließen: Dass es sich bei der Altersforschung um ein wichtiges Thema handelt, wurde in Bayern längst erkannt. Ich möchte nicht wiederholen, welche Initiativen wir in Bayern bereits alle haben. Stellvertretend nenne ich das Zentrum für Altersforschung der LMU und das Institut für Biomedizin des Alterns an der FAU, die in Bayern tätig sind und auch international schon sehr bekannt sind. Man hat den Eindruck, dass Sie von der AfD sich tatsächlich bei keiner bayerischen Universität erkundigt haben, was denn eigentlich schon gemacht wird und vor allem wo die Forschungsdesiderate denn wirklich liegen. Um zu sagen, wir brauchen mehr Altersforschung, muss nämlich auch bekannt sein, in welche Richtung wir weitergehen müssen, welche Gelder dafür benötigt werden. Man muss sich mit den Expertinnen und Experten unterhalten und sich schlaumachen. Bevor man weitere Initiativen fordert, sollte man auf jeden Fall zunächst einmal die bereits gestarteten Projekte evaluieren und dann identifizieren, wo noch Forschungslücken vorhanden sind. Mit einem Antrag wie diesem hier, der aus einem Satz besteht und wolkig auf irgendwelches Zeug aus den USA referenziert, kann man an dieser Stelle nichts anfangen. Wenn wir hier im Parlament damit beschäftigt sind – erst im Ausschuss und dann hier im Plenum –, erwarte ich schon, dass ein Mindestmaß an Recherche zugrunde gelegt wird, bevor ein solcher Antrag gestellt wird. Er ist einfach völlig unkonkret; er ist völlig schwammig; es ist unklar, welche Schwerpunkte gebildet werden sollen. Man kann sich gerne weiter mit der Altersforschung beschäftigen, dann aber bitte konkret und fundiert und in naher Zukunft vielleicht auch über den Haushalt statt mit einem Satz. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Da war noch eine rechtzeitige Meldung zu einer Zwischenbemerkung. – Frau Osgyan, kommen Sie bitte noch einmal nach vorne, eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Jurca, AfD.

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Andreas Jurca AfD

Ich habe schnell nachgeschaut – kritisieren Sie mich daher nicht, wenn das nicht ganz akkurat ist –: In Bayern gibt es vier bis fünf universitäre Lehrstühle, die man der Altersforschung zurechnen kann, und acht Lehrstühle für Genderwissenschaften. Sie sind der Meinung, dass wir bei Altersforschung schon genug machen, aber bei den Genderwissenschaften noch nicht.

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Verena Osgyan GRÜNE

Ich weiß nicht, was Sie gerade erzählen. Sicherlich kann man darüber reden, ob wir in der Altersforschung genug machen. Sie haben etwas völlig Sachfremdes herangezogen. Herr Oetzinger hat sehr genau geschildert, welche Initiativen es im medizinischen Bereich gibt. Man kann immer noch mehr machen. Ich glaube aber, Bayern muss sich an dieser Stelle nicht verstecken. Sie zeigen aber ganz eindeutig, dass Sie sich bisher weder für Biomedizin, für Biomedizin des Alters noch für medizinische Initiativen, für die Uniklinika oder für irgendetwas hier interessiert haben. Auf Basis eines einzigen Satzes einen Antrag hinzuschmieren – es tut mir leid –, muss man sich erst einmal trauen. Das ist wissenschaftlich erbärmlich. Auf dieser Basis brauchen wir eigentlich gar nicht zu diskutieren. Wir müssen das aber fundiert tun; denn es geht ja auch um die Bürgerinnen und Bürger, die ein Anrecht darauf haben, dass ihr Geld nicht verschleudert, sondern fokussiert dort eingesetzt wird, wo dies unserer Wissenschaft, unserer Spitzenmedizin hilft. Ich möchte, dass wir in Bayern noch besser werden. Man muss sich dafür mit den Themen auch in einem Mindestmaß beschäftigen. Das vermisse ich bei Ihnen im Ausschuss seit Jahren. Auch im Plenum machen Sie sich ständig lächerlich – es tut mir leid. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Osgyan. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Roswitha Toso für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Altern ist weit mehr als das schlichte Fortschreiten der Lebensjahre. Altern ist ein hochkomplexer biologischer – physischer und psychischer – und sozialer Prozess, geprägt von individuellen Lebensgewohnheiten und gesellschaftlicher Teilhabe. Wer Altersforschung ernst nimmt, der weiß: Sie braucht Interdisziplinarität. Sie braucht Biologie und Medizin genauso wie Soziologie, Psychologie, Pflegewissenschaften und Stadtplanung. Der vorliegende Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, verkennt diese Realität. Bayern steht keineswegs so schlecht da, wie dort behauptet wird. Im Gegenteil, die Forschungslandschaft in unserem Freistaat ist leistungsfähig, breit aufgestellt und in vielen Bereichen Vorreiter. Ein Beispiel: An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg forscht das Interdisziplinäre Centrum für Alternsforschung unter anderem zu Ernährung, Bewegung und sozialer Teilhabe im Alter. Aktuelle Projekte beschäftigen sich mit Biomarkern zur Muskelalterung und mit digitalen Interventionen zur Sturzprävention. An der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sich eine eigene klinische Professur mit altersassoziierten Multimorbiditäten, mit Medikamentenmanagement und Rehabilitationsstrategien, und das immer in enger Kooperation mit den geriatrischen Abteilungen der Unikliniken. Doch die Altersforschung endet nicht an der Kliniktür, liebe Kolleginnen und Kollegen; sie betrifft auch das soziale Miteinander, die Frage nach Wohnformen, Teilhabe und Würde im Alter. Genau hier setzt die vom bayerischen Sozialministerium geförderte Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" an. Dort geht es um Quartiersentwicklung, Barrierefreiheit und generationenübergreifende Konzepte, die auch in unseren Kommunen direkt umgesetzt werden, etwa in mobilen geriatrischen Angeboten oder Mehrgenerationenhäusern. Diese Vielfalt zeigt: Bayern handelt – wissenschaftsgeleitet, praxisnah und mit Weitblick. Der vorliegende Antrag greift in die Wissenschaftsfreiheit ein. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert, dass Inhalte und Schwerpunkte der Forschung nicht politisch vorgeschrieben werden. Ein staatlich gesteuertes Sonderprogramm – wie von der AfD vorgeschlagen – würde genau das tun. Forschen nach Parteiprogramm? – Das lehnen wir entschieden ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Ferdinand Mang (AfD): Aber bei Hightech ist es erlaubt?) Dazu kommt, dass der Antrag keine effiziente Mittelverwendung sicherstellt. Bayern setzt seit Jahren auf wettbewerbliche Ausschreibungen, auf gezielte Förderlinien, auf Kooperation mit Hochschulen und Kliniken. Diese Strukturen haben sich bewährt; sie sichern Innovation und Wettbewerb. Nicht zuletzt ist festzustellen: Bayern ist im Bereich Altersforschung bereits spitze. Durch unsere exzellenten Standorte, internationalen Netzwerke und kontinuierlichen Investitionen sind wir Teil der wissenschaftlichen Avantgarde. Das soll auch so bleiben. Zusammengefasst: Altersforschung ist ein zentrales Zukunftsthema – keine Frage. Aber sie braucht Freiheit statt Vorgaben, Qualität statt Aktionismus und kluge Förderung statt Symbolpolitik. Die bestehenden Initiativen an der FAU, der LMU und in unseren Kommunen zeigen: Bayern ist gut aufgestellt. Wir sollten diesen erfolgreichen Weg weitergehen. – Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Toso. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Katja Weitzel. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion liest sich so, als ob in Bayern in Sachen Altersforschung bisher gar nichts passiert. Diese Behauptung hält keiner Überprüfung stand, nicht einmal einer einfachen Google-Suche. Mit einem Blick ins Netz würde man relativ schnell erkennen – die Antragstellerinnen und Antragsteller hätten sich viel Zeit erspart –, dass an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen intensiv zur psychologischen Alternsforschung gearbeitet wird. Dort gibt es weitere Schwerpunkte in der geriatrischen Forschung, insbesondere – meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen – zu den Themen Sarkopenie und Sturzprävention. An der LMU München gibt es gleich drei Lehrstühle mit dem Fokus auf Altern, Demenz und neurodegenerative Erkrankungen. Auch das Helmholtz Zentrum in München und das Max-Planck-Institut tragen maßgeblich zur Altersforschung bei, und das auf höchstem wissenschaftlichem Niveau, national und international. Zudem bleibt der Antrag jeden Beleg schuldig, wo bzw. inwiefern angeblich ein Mangel besteht, geschweige denn, dass Sie von der AfD konkrete Vorschläge machen, wo zusätzliches Geld investiert werden sollte. Insofern wirkt Ihr Antrag weniger wie ein konstruktiver Vorschlag, sondern eher wie ein Beleg für oberflächliche Recherche und mangelnde Kenntnis der bayerischen Forschungslandschaft. Ansonsten schließe ich mich all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern von den demokratischen Fraktionen an. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weitzel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Nein zum E-Rechnungszwang - Freiwillige Digitalisierung statt staatlicher Bevormundung! (Drs. 19/6190) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lipp, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Vielen Dank für den Applaus. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, herzlich willkommen im Bayerischen Landtag! Die Digitalisierung ist, wie bekannt, ein Zukunftsthema, das uns alle betrifft. Sie kann Prozesse vereinfachen und Kosten senken, also die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Doch eines darf sie natürlich nicht: ein staatlich verordneter Zwang sein, der unsere Wirtschaft, insbesondere die kleinen Betriebe und den Mittelstand in Bayern belastet. Deshalb fordern wir heute mit unserem Antrag: Schluss mit dem E-Rechnungszwang! Die Digitalisierung muss, wie wir es bereits im Ausschuss angesprochen haben, freiwillig und marktwirtschaftlich erfolgen, nicht durch bürokratische Vorschriften und ideologische Bevormundung. Seit dem 1. Januar 2025 ist die sogenannte E-Rechnung bereits im B2B-Bereich verpflichtend, eingeführt durch das sogenannte Wachstumschancengesetz. Doch wessen Chancen werden hierdurch überhaupt gefördert? Sicherlich nicht die der bayerischen Unternehmen, meine Damen und Herren. Hinter dem E-Rechnungszwang steckt nämlich die EU-Initiative "VAT in the Digital Age" – kurz: ViDA –, die primär ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuerkontrolle schaffen soll. Effizienzgewinne für die Unternehmen hierdurch? – Leider Fehlanzeige. Stattdessen droht die Verknüpfung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – kurz: CSRD –, die wirtschaftliche Prozesse mit politisch-ideologischen Vorgaben überfrachtet. Das ist eben kein Fortschritt, meine Damen und Herren, sondern auch nur ein Kontrollinstrument. Die CSU hat im Wirtschaftsausschuss unseren Antrag abgelehnt und auf Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. 2027 verwiesen. Doch das ist natürlich Augenwischerei. Der Druck zur Umstellung ist – man muss sagen: leider – längst da. Die Unternehmen müssen jetzt schon teure Software anschaffen, die Mitarbeiter zu Schulungen schicken, Prozesse umstellen – wie gesagt, alles bereits jetzt und nicht erst in zwei Jahren, wenn es offiziell so weit ist. Selbst die Unionsfraktion im Bundestag hat die fehlende Vorbereitung und die mangelnde staatliche Unterstützung kritisiert. Es gibt nämlich kein kostenloses E-Rechnungstool für kleine Betriebe; stattdessen verweist die Regierung auf teure Drittanbieter. Es ist tatsächlich inkonsequent, wenn man auf der Bundesebene kritisiert, aber hier im Landtag beschwichtigt. Schauen wir kurz in die Praxis: Der E-Rechnungszwang ist ein IT-Albtraum. Es gibt hier in Deutschland unterschiedliche, konkurrierende Formate – alle mit eigenen Anforderungen. Dagegen kommen in Ländern wie Italien und Polen einheitliche XML-Formate zur Anwendung. Deutschland wählt leider wieder einmal einen Sonderweg. Einige Pflichtangaben sind absurd. So muss auf der Rechnung die Telefonnummer des Empfängers aufgeführt werden. Fehlt diese, ist die Rechnung nicht korrekt ausgestellt und muss abgelehnt werden. Die Validierungssoftware spuckt bei Fehlermeldungen komische Texte auf Englisch aus. Auch das ist ein Unding für unseren Mittelstand. Nicht alle Betriebe in unserem Land sind Großbetriebe, und nicht alle Inhaber können fließend Englisch in Wort und Schrift, meine Damen und Herren. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken. XML-Dateien sind leicht manipulierbar. Die vielbeschworene Fälschungssicherheit ist eine Farce. Es fehlt auch an einfachen Signaturlösungen, an technischer Infrastruktur und an Unterstützung. Laut einer FAU-Studie hatten 71 % der Unternehmen bis August 2024 noch keine Schritte zur E-Rechnung unternommen; sie sind oftmals schlichtweg überfordert. Das Ifo-Institut beziffert bereits heute die Kosten für Bürokratiepflichten auf circa 146 Milliarden Euro jährlich. Durch den E-Rechnungszwang werden die Kosten weiter in die Höhe getrieben, meine Damen und Herren. Hinzu kommen die kurzen Fristen: Zwei Tage für die Rechnungsstellung – das halten laut einer IHK-Umfrage 75 % der Unternehmen für unrealistisch. Meine Damen und Herren, folgen Sie hierbei auch den Unternehmern! Setzen Sie sich bitte für die kleinen Betriebe, für die Solo-Selbstständigen, für die Familienunternehmen mit langer Tradition hier in Bayern ein. Sie alle leiden unter den Format-Diktaten, den unklaren Versandwegen und den drohenden Bußgeldern. Die AfD sagt klipp und klar: Ja zur Digitalisierung, aber marktorientiert! Die Unternehmen brauchen Freiheit, nicht Vorschriften, Freiwilligkeit, nicht Überregulierung. Wir stehen hier an der Seite des Mittelstandes, der Macher und Schaffer. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu, für eine starke, freie und wettbewerbsfähige bayerische Wirtschaft. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Daniel Artmann das Wort.

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Daniel Artmann CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hochgezogene Antrag, über den wir hier sprechen, ist mal wieder ein Klassiker aus der Giftküche der AfD: Europa zwingt uns etwas auf. Der Staat geht auf die Kleinen los. Früher war alles besser. – Das Muster kennen wir ja bereits. Aber schauen wir uns doch mal die Fakten an: Tatsächlich wurde Anfang dieses Jahres lediglich gefordert, dass die Unternehmen ein E-Mail-Postfach angelegt haben, um Rechnungen zu empfangen. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin auch ganz klassisch in Papierform gestellt werden. Für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro gilt sogar eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Die Kleinstunternehmen, die Sie hier angesprochen haben, sind ganz von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Warum macht man das Ganze überhaupt? – Das macht man ja nicht aus Lust an Bürokratie oder Kontrolleifer, sondern weil wir ein echtes Problem haben, nämlich Umsatzsteuerbetrug. Man muss deutlich sagen: Die große Mehrheit unserer Unternehmer handelt wirklich verantwortungsvoll und leistet durch ihre Steuern wirklich den wichtigsten Beitrag zur Finanzierung unseres Staates. Aber ein kleiner Teil, die schwarzen Schafe, fügen uns halt einen enormen Schaden zu. Die Europäische Kommission schätzt, dass jährlich 50 Milliarden Euro Umsatzsteuer verloren gehen. Auch in Deutschland verlieren wir Milliarden. Das ist natürlich Geld, das uns als Staat fehlt, das Steuergeld ist, das uns insgesamt allen zur Finanzierung der wichtigen Aufgaben fehlt. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden und wir bei B2B-Geschäften auf die E-Rechnung setzen. Umso wichtiger ist es natürlich auch, dass Deutschland die Grundlagen hier rechtzeitig und frühzeitig geschaffen hat. Wir haben lange Übergangsfristen, damit sich die Unternehmen auch darauf vorbereiten können, wenn dann das europäische Meldesystem Einzug erhält. Deswegen ist es natürlich wieder völlig absurd, von einer Zwangsdigitalisierung oder gar Gängelung durch Brüssel zu sprechen, sondern das ist einfach notwendig. Ich bin überzeugt davon, dass ein Großteil unserer Unternehmen sich hier bereits gut auf den Weg gemacht hat. Der Freistaat unterstützt natürlich auch unsere Unternehmen. Rund 30 Millionen Euro fließen jährlich an unsere Unternehmen. Mit dem Digitalbonus für digitale Projekte und über die Mittelstandsoffensive fließen im Rahmen der Hightech Agenda 400 Millionen Euro in die digitale Transformation unserer Wirtschaft. Das heißt, hier ist der Freistaat ganz klar an der Seite unserer Unternehmen, um sich auch dieser Herausforderung zu stellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, während die AfD ständig nur im Rückspiegel lebt, richten wir den Blick nach vorn, nämlich in die Zukunft, und deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Artmann. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Barbara Fuchs für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Barbara Fuchs GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Kollege Artmann hat schon ein paar Fakten sehr richtig aufgezählt. Was wir hier jetzt wieder zu dem Antrag "Nein zum E-Rechnungszwang!" hören, ist ein weiteres Paradebeispiel für die rückwärtsgewandte Politik der Partei der AfD. Sie spricht von staatlichem Zwang und ideologischer Bevormundung. Ich weiß nicht, was an der Art und Weise, wie man Rechnungen stellt oder verschickt, ideologisch ist. Der Begriff "Ideologie" erschließt sich mir an der Stelle überhaupt nicht. Wir sprechen von effizienterer Verwaltung, weniger Papierkram und natürlich von der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen. Für die kleinen Unternehmen gibt es gute Übergangsfristen, praxisnahe Hilfestellungen und niedrigschwellige Lösungen. Was die AfD hier betreibt, ist kein konstruktiver Beitrag zur Debatte, sondern die Ablehnung von Digitalisierung mit der Behauptung, diese sei ein Überwachungsinstrument. Stattdessen soll damit Transparenz geschaffen werden. Der Wettbewerb soll ordentlich geregelt sein, und die Unternehmen sollen natürlich korrekt ihre Steuern zahlen, wobei wir wissen, dass die meisten Unternehmen absolut korrekt und richtig arbeiten. Die schwarzen Schafe werden wir damit vielleicht finden. Davon gibt es nicht so viele, aber es gibt sie. Mit einer freiwilligen Lösung à la AfD bleiben wir halt in der digitalen Steinzeit. Wer will das? Das können wir nicht gebrauchen, nicht in der Entwicklung, die wir machen, in der Modernisierung der Wirtschaft, auf dem Weg, den wir gehen. Die "Diktatur" der E-Rechnung ist ein AfD-Märchen. Wir brauchen Vertrauen in den Fortschritt. Der Antrag ist einfach rückwärtsgewandt, polemisch und wirtschaftspolitisch verantwortungslos. Im Rückwärtsgang kommt man nicht in die Zukunft. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs. – Nächster Redner ist Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Digitalisierung will, der darf nicht gleichzeitig Angst vor Veränderungen haben. Die E-Rechnung ist viel weniger eine Kontrolle als vielmehr ein Schritt zu einem modernen und effizienten Wandel. Es geht um Steuerfairness, es geht um Gleichbehandlung. Die Ablehnung der E-Rechnungspflicht ist auch kein Dienst an den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es ist früher oder später ein Rückschritt in die digitale Steinzeit. Kollegin Fuchs hat es gerade erwähnt. Die Digitalisierung der Wirtschaft ist auch keine Lifestyle-Option. Wer meint, die Umstellung auf E-Rechnung gelinge nur freiwillig, der verkennt die Realität. Ohne klare Vorgaben bleibt die Digitalisierung ein Flickenteppich. Große Unternehmen haben längst auf E-Rechnung umgestellt. Sie erwarten das auch von den Zulieferern. Wer hier Freiwilligkeit predigt, der will ein Zwei-Klassen-System, das kleine Unternehmen auf Dauer abhängen wird. Übrigens wurde auch die Papierrechnung damals nicht freiwillig eingeführt. Im Antrag stehen Risiken. Es werden Cyberrisiken und auch die Probleme mit Formatvorlagen genannt. Ja, das ist richtig. Das betrifft auch viele Unternehmen, und viele haben da Ängste. Aber all diese Probleme sind lösbar, zum Beispiel durch klare Kommunikation, durch praxisnahe Softwarelösungen – das kann dann auch der Markt entscheiden – oder staatliche Hilfestellungen. Die E-Rechnung vereinfacht also Prozesse, zum Beispiel die automatische Verarbeitung und schnellere Zahlungen. Die von Ihnen genannte Zahl von 146 Milliarden Euro jährlichem Bürokratieaufwand in Deutschland bezieht sich ja vor allem auf analoge Verfahren und eben nicht auf digitale. Der Antrag poltert zudem von einem angeblichen Klima- und Genderdiktat durch die Digitalisierung. Ich habe keine Ahnung, was das mit der Sache zu tun hat. Die E-Rechnung ist auch keine deutsche Erfindung. Sie ist EU-weit vereinbart, längst internationaler Standard, und Sie wollen, dass Deutschland jetzt der digitale Neandertaler in Europa wird. Was schlagen Sie als Nächstes vor, Herr Lipp? – Vielleicht eine Subvention für Faxgeräte? Deshalb sage ich ganz klar Nein zur Drucksache und Ja zur Digitalisierung. Wir lehnen ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD duldet wohl Wirtschaftskriminalität und den organisierten Betrug hierzulande. Anders lässt sich der eingebrachte Antrag nicht erklären. (Beifall bei der SPD) Wertes Hohes Haus, Umsatzsteuerbetrug ist keine Bagatelle und stellt eine ernsthafte Bedrohung für unseren Staatshaushalt dar, da jährlich eine zweistellige Milliardensumme, circa 15 Milliarden Euro, an Steuern verloren geht. Das hat weitreichende Folgen; denn es fehlen Mittel für wichtige öffentliche Aufgaben, für Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Umsatzsteuerbetrug tritt in verschiedenen Formen auf. Besonders häufig sind das Umsatzsteuerkarussell und die Erstellung von Scheinrechnungen. Die SPD-geführte Bundesregierung hat deshalb in der letzten Legislatur wesentliche Schritte unternommen, um dem Betrug Einhalt zu gebieten. So wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Einführung einer Pflicht zur Verwendung von elektronischen Rechnungen beschlossen. (Immer schnellere Verlesung des Redetextes – Heiterkeit und Unruhe) Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft dabei ausschließlich steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. (Michael Hofmann (CSU): Herr Präsident! Wir sind nicht in einem Vorlesewettbewerb!) Auch wenn es die AfD nicht wahrhaben möchte: Das neue Verfahren ist ein echter Meilenstein im Kampf gegen organsierten Umsatzsteuerbetrug. Das System ermöglicht eine Echtzeitprüfung aller inländischen B2B-Rechnungen und stellt somit einen bedeutenden Systemwechsel dar. Somit hat die SPD bereits 2025 die Grundlage für ein geplantes Meldesystem, das für 2028 vorgesehen ist, geschaffen. Die unmittelbare Umsetzung in Stufen bringt zwei wesentliche Vorteile: Unternehmen können schon jetzt die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung nutzen. Gleichzeitig wird der Weg geebnet, um die Verbreitung eines effektiven Systems zur Betrugsbekämpfung zu beschleunigen. So wird eine Überforderung aller Beteiligten, auch der Finanzverwaltung, vermieden, und der Übergang gelingt reibungslos. Wertes Hohes Haus, es liegt im Interesse der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land, dass faire gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle herrschen. Daher ist die Weiterentwicklung unseres Steuerüberwachungssystems notwendig. Den eingebrachten Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Wir sind für Steuerehrlichkeit und schützen keine Betrüger. (Beifall bei der SPD) Die Kleinen verfolgen und die Großen laufen lassen – damit sind wir nicht einverstanden. (Michael Hofmann (CSU): Wir sind hier nicht bei einem Lesewettbewerb!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Abgeordneter, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Oskar Lipp von der AfD-Fraktion. Bitte kommen Sie noch einmal nach vorne.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Herr Kollege Scheuenstuhl von der SPD, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dieses Hohe Haus hier kein Zirkuszelt wie jenes in Berlin ist, oder? (Zuruf von den GRÜNEN) Nun eine konkrete Frage zu Ihnen. Es gibt eine IHK-Studie, in der 75 % der befragten Unternehmer sagen, dass die Zwei-Tage-Frist zur Rechnungsstellung unverhältnismäßig ist. Wollen Sie sich hier genauso wie Ihre Vorredner von den anderen Parteien gegen Unternehmen stellen? Sind Sie überhaupt noch bei der IHK vertreten?

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Harry Scheuenstuhl SPD

Ihre Bemerkung, das Hohe Haus sei ein Zirkuszelt, weise ich zurück. Diese Bemerkung sollten Sie sich gut überlegen. Man sollte sich mal überlegen, ob diese Bemerkung hier wirklich angebracht ist. Zur steuerlichen Seite habe ich Ihnen alles erklärt. Wenn Sie mir nicht zugehört haben, dann tut mir das leid. Ihre Anträge, die heute hier gestellt und besprochen worden sind, sind eine Zumutung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Bayerische KMU entlasten: Kassenbonzwang endlich abschaffen! (Drs. 19/6220) Auf eine Aussprache wurde verzichtet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) AfD-Forderung umsetzen und CSU-Wahlversprechen einhalten: Das Heizungsgesetz abschaffen! (Drs. 19/6221) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Florian Köhler für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem gemütlichen Zuhause, das Sie mit harter Arbeit aufgebaut haben, und plötzlich klopft der Staat an die Tür, und zwar nicht mit einem Blumenstrauß, sondern mit einer Rechnung über mehrere Tausend Euro. Warum? – Weil Berlin und Brüssel den Bürgern vorschreiben wollen, wie sie heizen dürfen. Das Heizgesetz, dieses Monster aus Ideologie und Bürokratie, muss weg, und zwar sofort und vollständig. (Beifall bei der AfD) Das ist die klare Forderung der AfD. Das Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene muss abgeschafft werden. Es braucht Widerstand gegen die EU-Diktate wie die EPBD-Novelle, RED III und die Gebäuderichtlinie. Auf gut Deutsch: Abschaffen für Deutschland, keine Heizungszwänge durch die Hintertür – weder aus Berlin noch aus Brüssel. Aber schauen wir uns mal die leeren Versprechungen einer bundespolitischen Kleinstpartei an. Was hat die CSU vor der letzten Bundestagswahl groß rumgetönt? Sie sagten: "Wir schaffen das Heizungsgesetz ab." (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Sie haben sogar online eine Kampagne mit dem Titel "Heizungspläne stoppen" gestartet, die immer noch unter www.csu.de abrufbar ist. Dort steht: "Lassen Sie sich nicht von der Ampel kalt stellen! Gegen die Ampel-Heizungspläne". Ich hoffe, Sie können sich wenigstens daran noch erinnern, wenn Sie sich schon nicht mehr an Ihre leeren Versprechungen erinnern können. Was kommt jetzt? – Weichgespülte Reförmchen. Das ist die viel versprochene Politikwende, von der immer die Rede ist. Dabei halten die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU und die Bauministerin Verena Hubertz von der SPD klar an der 65-Prozent-Regel fest. Der Heizungszwang bleibt also doch. Wenn man den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD durchliest, stellt man fest, er ist eher ein bisschen Kosmetik statt eines Systemwechsels. Sie haben das Versprechen, das Heizungsgesetz zu stoppen, mal wieder von der AfD abgekupfert und brechen es jetzt. Auch das ist uns schon bekannt. Das ist ein Wiederholungsfall. Das ist Verrat am Wähler. Die Union lügt letztendlich, um an der Macht zu bleiben. Im Ausschuss wurde mir ernsthaft entgegengehalten, der Antrag lasse die Sacharbeit und Lösungsansätze vermissen. Des Weiteren sehe der Koalitionsvertrag die Abschaffung des Heizungsgesetzes vor. Genau dabei wird getarnt, getrickst und getäuscht. Sie wissen ganz genau, warum eine nationale Abschaffung allein nichts bringen wird, nämlich weil die EU uns am Ende dazu zwingt. Sie diktiert uns das. Selbst wenn Sie auf Bundesebene das Gebäudeenergiegesetz kippen, zwingt uns Brüssel ab 2028 für öffentliche und ab 2030 für private Neubauten zu emissionsfreien Gebäuden – das alles ohne fossile Heizungen. RED III verlangt im Gebäudesektor 49 % erneuerbare Energien – erzwungen durch Strafen und Verbote. Das ist Wählertäuschung, was Sie machen. Das ist pure Heuchelei. Eines ist nach Ihren vielen gebrochenen Wahlversprechen auch klar: Wenn meine Partei gesichert rechtsextremistisch sein soll, dann sind Sie auf jeden Fall gesichert unglaubwürdig, liebe CSU. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Lieber unglaubwürdig als rechtsextremistisch!) Die Zwangsumrüstung ist technisch ein Albtraum und finanziell eine reine Katastrophe. Sie ist ruinös für jeden Eigenheimbesitzer. Dann steht unter anderem noch der Rückbau von Gasanschlüssen bevor. Allein das kostet jeden Haushalt noch einmal bis zu 5.000 Euro. Sogar der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, SHK, fordert eine Rückkehr zu einer bezahlbaren Gasheizung. Ihre Energiepolitik ist nun mal kein Fortschritt, sondern die Zerstörung unseres Wohlstandes in unserem Land. Wenn man sich die ganze Wärmewende näher anschaut, stellt man fest: Sie ist praxisfern, ineffizient und teuer. Nehmen wir beispielsweise die Fernwärme. Sie verliert allein 16,6 % im Netz. Wärmepumpen haben einen Wirkungsgrad von gerade einmal 73 %, während moderne Gasheizungen über 92 % erreichen. Das muss man normal denkenden Bürgern und Normalverdienern erst einmal erklären: Du darfst keine Gasheizung in deinem Haus einbauen; aber wir als Regierung bauen im Wert von 20 Gigawatt neue Gaskraftwerke. Das kann man einem normal denkenden Bürger nicht verkaufen. Genau diese Politik, dieser Klimahype, macht die Bürger und unser Land arm. Am Ende sind es die Regierung und die EU, die diese Enteignung durch die Hintertür betreiben. Eigentümer verlieren bis zum Jahr 2050 geschätzt 17 Milliarden Euro an Immobilienwerten, weil sie sich die Sanierungen nicht leisten können. Der Umbau kostet 1,5 Billionen Euro. Das sind 1,2 % des jährlichen Bruttoinlandsproduktes. (Zurufe der Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Dabei hilft auch keine Förderung durch den Steuertopf weiter. Auch dieses Geld muss erst einmal verdient werden. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Die AfD hält, was die CSU verspricht. Wer etwas ändern will, der muss unseren Antrag unterstützen. Wir schützen unsere Bürger vor ideologischen Verboten, Milliardenkosten und realitätsfremden Vorgaben. Die CSU muss sich entscheiden: mittragen in Berlin oder Versprechen halten in Bayern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Benjamin Miskowitsch für die CSU-Fraktion.

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Benjamin Miskowitsch CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wurde am 8. Mai 2025 im Wirtschaftsausschuss beraten. Seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse. Deswegen lehnen wir ihn auch heute ab. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne AfD-freie Sommerpause. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo! Eine sehr gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Martin Stümpfig für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD wurde im Wirtschaftsausschuss beraten und enthält eine ganze Reihe von Unwahrheiten. Er enthält eigentlich fast nur Unwahrheiten, die der Kollege vorgestellt hat. (Ferdinand Mang (AfD): Welche?) Zum Beispiel hat eine Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von vier. Sie sagen aber, sie wäre schlechter als eine Gasheizung. Ich denke, Sie alle haben Gasheizungen. (Florian Köhler (AfD): Ölheizung!) Sie werden alle in diese Kostenfalle laufen. Eine moderne Wärmepumpe ist die effizienteste und günstigste Form einer Beheizung. Das können Sie bei VERIVOX und in zahlreichen Studien nachlesen. Herr Miskowitsch, im Ausschuss haben wir schon darüber diskutiert, was im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht, nämlich der Satz: Das Heizungsgesetz werden wir abschaffen. – Zwei Zeilen weiter heißt es: Die Förderung für Sanierung und Heizungstausch werden wir beibehalten. – Dazu muss ich sagen: Hier werden die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumgeführt. Sie haben den ganzen Wahlkampf mit der Behauptung bestritten, dass das Heizungsgesetz so schlimm sei. Jetzt wird etwas abgeschafft, was es gar nicht gibt; denn es gibt kein Heizungsgesetz. Es gibt das Gebäudeenergiegesetz. Der Kern des Gebäudeenergiegesetzes besteht darin, dass eine alte Öl- oder Gasheizung nicht durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt werden soll, sondern durch eine umweltfreundliche Heizung. Dieser Kern des Gesetzes wird hoffentlich beibehalten. Sie haben aber die Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Bashing gegen das Heizungsgesetz, das es so gar nicht gibt, an der Nase herumgeführt. Stattdessen haben Sie in Bayern einseitig auf Wasserstoff gesetzt. Wirtschaftsminister Aiwanger hat es im Jahr 2024 geschafft, 95 % der Fördermittel für Wasserstoff auszugeben, aber nur 1 % für Windkraft, 1 % für PV, 1 % für Solarthermie. Alles fließt in den Wasserstoff. Das ist eine völlig falsche Politik. Sie müssen sich selbst einmal fragen, wo Sie beim Gebäudesektor hinwollen. Den Antrag der AfD lehnen wir natürlich ab, aber auch die Wärmepolitik der Bayerischen Staatsregierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Lipp von der AfD-Fraktion vor.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Herr Kollege Stümpfig, zunächst einmal eine Frage: Wo wollen Sie denn im Winter den Strom für die ganzen Wärmepumpen hernehmen? Was ist mit unserer Industrie? Sollen wir die Industrie im Winter herunterfahren? Außerdem möchte ich Ihnen noch eine ganze Minute Redezeit schenken. Vielleicht wollen Sie uns noch ein bisschen über die CSU aufklären. Sie haben Ihre Redezeit leider nicht dafür genutzt, um zu unserem Antrag vor diesem Hohen Hause Stellung zu nehmen. Deshalb schenke ich Ihnen noch einmal sechzig Sekunden.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Wir haben den Antrag im Ausschuss ausführlich behandelt. Es macht keinen Sinn, uns dadurch die Zeit zu stehlen, dass Sie heute zwölf oder fünfzehn Anträge hochgezogen haben. Was Sie hier machen, ist wirklich das Stehlen von Lebenszeit. Wir kommen hier keinen Schritt weiter. In Ihrem Antrag stehen lauter Falschbehauptungen. Darum muss ich sagen: Es lohnt sich einfach nicht, darüber zu verhandeln. Wärmepumpen im Winter: Ja, wir haben in Bayern eine Winterstromlücke. Diese ist aber selbstverschuldet durch die 10-H-Regelung. (Michael Hofmann (CSU): Hören Sie doch endlich damit auf! Sie haben offensichtlich keine Ahnung von Windpotenzialen!) – Natürlich, Herr Hofmann. Hätten wir von vornherein gesagt, das flächengrößte Bundesland nutzt sein Potenzial, dann hätten wir nicht die Situation, in die Sie uns reingetrieben haben. Wir können aber durch einen jetzigen Ausbau der Stromnetze und der Windkraft auch im Winter ausreichend Strom erzeugen. Die Wärmepumpen sind hocheffizient. Sie brauchen gar nicht so viel Strom. Das ist ihr großer Vorteil. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stümpfig. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Köhler, auch wenn Sie diesen Antrag ins Plenum hochgezogen haben, wird er dadurch nicht besser. Er bleibt populistisch und ist einfach schlecht gemacht. Mich verwundert immer wieder, dass Sie nur das Gas ins Spiel bringen. Anscheinend müssen Sie immer wieder Ihren Förderer und Freund Putin bedienen, damit er sein schönes Gas verkaufen kann. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Behringer. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Mit einer Wärmepumpe kann man aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme machen. Deswegen empfehlen die meisten Installateure den Einbau von Wärmepumpen. Ich bin mir sicher, dass der eine oder andere AfD-Abgeordnete in Wirklichkeit schon längst eine Wärmepumpe hat, wie das damals auch bei der Photovoltaik der Fall gewesen ist. Das zeigt: Diese ganze Debatte ist nur der Versuch der AfD, die Leute zu verunsichern und Propaganda für ihre durchsichtigen Ziele zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Jurca von der AfD vor. Herr Köhler, damit ist Ihre Meldung zu einer Zwischenbemerkung hinfällig. Bitte, Herr Jurca.

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Andreas Jurca AfD

Werter Herr Kollege von Brunn, ich versuche einmal, das Positive zu sehen, das Sie mit diesem Heizungsgesetz initiiert haben. Da gibt es durchaus etwas Positives. Eigentlich ist dieses Gesetz das größte Klimaanlagen-Subventionsprogramm Deutschlands. So eine Wärmepumpe ist ja nichts anderes als eine umgedrehte Klimaanlage, die auch so genutzt werden kann. Ich frage Sie: Wie können Sie das mit Ihrem Nachhaltigkeitsgedanken vereinbaren?

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Florian von Brunn SPD

Ich glaube, Ihre Liebe für russisches Gas ist das größte Aufrüstungsfinanzierungsprogramm für Putin. Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Einführung einer Digitalsteuer nach dem Marktlandprinzip - Faire Besteuerung digitaler Großkonzerne in Deutschland (Drs. 19/6541) Zwischenzeitlich wurde zu diesem Antrag auf eine Aussprache verzichtet. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Regelung im Kommunalabgabengesetz schaffen - keine Straßenerschließungskosten für vorhandene Straßenprovisorien! (Drs. 19/6518) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über einen Punkt, der von grundlegender Bedeutung für das Vertrauen und die Rechtssicherheit unserer Häuslebauer in Bayern ist, nämlich über die Regelung zu den Straßenerschließungsbeiträgen – ein langes Wort – im Kommunalabgabengesetz. Eine Inkonsistenz in der Gesetzgebung führt dazu, dass Bürger, die in gutem Glauben Grundstücke mit augenscheinlich bestehender Straßeninfrastruktur erworben haben, plötzlich erheblichen finanziellen Forderungen gegenüberstehen. Wenn zudem der Name der Zuwegung "Straße" lautet, dann kann der Bürger auch guten Gewissens von einer vollwertigen Straße ausgehen. In den Jahren 2018 und 2021 wurden bereits umfassende Regelungen für die Entlastung der Bürger beim Straßenbau und bei der Instandhaltung erlassen. So werden in Bayern grundsätzlich keine Beiträge mehr zur Finanzierung, zur Verbesserung und zur Erneuerung von Ortsstraßen erhoben. Erschließungsbeiträge dürfen außerdem nach 25 Jahren nicht mehr erhoben werden. So weit, so gut. Kernproblem: Diese Regelung gilt nicht für sogenannte Provisorien, selbst wenn diese bereits seit vielen Jahren von den Bürgern genutzt werden und teilweise auf diesen Provisorien aus Unwissenheit der Gemeinden sogar ein Winterdienst stattfindet. Dies führt zu einer inakzeptablen rechtlichen Lücke, die unseren Bürgerinnen und Bürgern unvorhersehbare und massive finanzielle Belastungen beschert. Die Praxisfälle belegen die Dringlichkeit dieser Situation und die daraus resultierende Notwendigkeit unserer Initiative. Beispiele: In Geretsried haben die Anwohner für eine Straße, die seit 1979 geteert ist, Rechnungen in Höhe von 20.000 Euro bekommen. Warum? – Diese Straße war ein Provisorium. In Vaterstetten ging ein solcher Fall vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, dass die 25-Jahres-Frist eben nicht für diese Provisorien gilt, eine direkte Folge der Gesetzeslage, die Richtern und Gemeinden keinen Spielraum lässt. In Vaterstetten sollen 450.000 Euro auf die Anwohner umgelegt werden. In Balzhausen musste eine Anwohnerin 23.000 Euro bezahlen, und so geht es weiter. Das sind Kosten, die den Bürgern trotz gegenteiliger Zusagen der Gemeinden entstanden sind. Warum? – In beiden Fällen, sowohl in Balzhausen als auch in Vaterstetten, hatten die Gemeinderäte beschlossen, die Kosten für die Anwohner zu übernehmen. Aber die Gemeinden dürfen das nicht. Das ist die Krux im Kommunalabgabengesetz. Diese Abgaben müssen zwingend erhoben werden. Wir stellen ganz klassisch fest: Sowohl die damaligen Regierungsparteien als auch die Staatsregierung haben einfach deutlich mangelhaft gearbeitet. Es kann nicht hingenommen werden, dass Kommunen künftig für jede Straßensanierungsmaßnahme in die Archive im Keller steigen müssen, um zu schauen, ob diese Straße im Jahre 1965 als Provisorium oder als Straße eingestuft wurde. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein. Unser Antrag fordert die Staatsregierung daher auf, auch die Straßenprovisorien, bei denen der Anschein einer bereits fertiggestellten Straße besteht, in Artikel 5a des Kommunalabgabengesetzes aufzunehmen Eine entsprechende rechtliche Regelung muss gefunden und diese dem Landtag als Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt werden. Nur so können wir eine Regelungslücke schließen und eine Regelung schaffen, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit nicht mehr untergräbt und verlässliche sowie gerechte Lösungen für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den geschätzten, ehrenwerten Herrn Vizepräsidenten Alexander Hold, zitieren, der im Politikmagazin "Kontrovers" zu diesem Thema feststellte: "Der Ärger ist mehr als nachvollziehbar, wenn man nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten wird." Das unterstreicht doch final die Notwendigkeit unseres Antrags. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Probieren Sie es für unsere Leute, für unsere Bürger und für unsere Häuslebauer einfach einmal, einem AfD-Antrag zuzustimmen. Das ist wie das erste Mal beim Zahnarzt. Das tut auch überhaupt nicht weh, weil wir garantiert nicht bohren müssen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Josef Heisl für die CSU-Fraktion.

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema ganz ausführlich am 14. Mai im zuständigen Ausschuss behandelt. Sie können es im Protokoll nachlesen. Wir haben das wirklich sehr ausführlich gemacht. Ich habe Ihnen erklärt, warum Ihr Antrag fachlich und sachlich falsch ist. Der Antrag wurde danach mit den Stimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD abgelehnt. Dieses klare Votum spricht für sich. Wer pauschale Befreiung fordert, betreibt doch Symbolpolitik auf Kosten der kommunalen Haushalte und gegenüber all denjenigen, die bereits bezahlt haben. Für meine Fraktion kann ich eines ganz klar sagen: Wir nehmen das Thema ernst, und wir nehmen die Bürger ernst. Deshalb lehnen wir den Antrag aus rechtlichen, gleichheitsrechtlichen und haushaltspolitischen Gründen ab. Ich wünsche allen einen schönen Abend und viel Spaß beim Fußballschauen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung, und zwar von Herrn Abgeordneten Striedl von der AfD-Fraktion.

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Markus Striedl AfD

Herr Heisl, Sie sprechen von Gerechtigkeit. Wenn ich meine Immobilie 22 Jahre habe und sich davor eine erschlossene Straße befindet, dann kann man mir keine Erschließungsbeiträge mehr berechnen. Ist meine Immobilie 22 Jahre alt – genauso wie die andere –, es steht aber ein Provisorium vor der Haustüre, muss ich weiterhin bezahlen. Bitte erklären Sie mir doch einmal, wo da die Gerechtigkeit ist.

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Josef Heisl CSU

Herr Kollege Striedl, schön, dass Sie meine Redezeit verlängern. Ich erkläre es Ihnen ganz einfach. Das eine ist ein Provisorium, und das andere ist eine endgültige Erschließungsanlage. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Andreas Birzele für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wieder ein Antrag der AfD, der reine Symbolpolitik macht. Daher lehnen wir ihn ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Herr Kollege Locke dran.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe) – Nein, ich bin nicht der Kollege Pohl. Ich schließe mich aber den Vorrednern an. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung kam gerade noch rechtzeitig von Herrn Abgeordneten Lipp. Damit ist die Zwischenbemerkung von Herrn Köhler wiederum hinfällig. Herr Lipp, bitte schön.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Kollege von den FREIEN WÄHLERN, wie ordnen Sie jetzt unseren Antrag ein, der den Forderungen von Hubert Aiwanger im Landtagswahlkampf 2018 entspricht? Das würde ich gerne einmal wissen. Wenn Sie im Parlament nur zwei Sätze reden, können Sie alle gern Ihr Mandat abgeben. Niemand ist verpflichtet, Landtagsabgeordneter zu sein, meine Damen und Herren. Wenn Sie Fußball schauen wollen, dann machen Sie dies gerne in Ihrer Freizeit oder gehen Sie raus. (Unruhe) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Abgeordneter Locke, Sie haben das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Lieber Kollege, wir haben ein Arbeitsparlament. Die fachliche Arbeit findet im Ausschuss statt. Über diesen Tagesordnungspunkt ist im Ausschuss ausreichend diskutiert worden. Das ist nachzulesen. Neue Erkenntnisse sind von Ihnen auch nicht vorgetragen worden. Daher erspare ich uns die Vergeudung von Lebenszeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Christiane Feichtmeier das Wort.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner der demokratischen Fraktionen haben es bereits betont: Wir haben am 14. Mai ausführlich über diesen Antrag gesprochen. Es gibt auch heute nichts mehr hinzuzufügen. Wir lehnen ihn ab, weil wir ihn damals aus gutem Grund abgelehnt haben. Wir haben heute keine neuen Gründe gefunden, dem Antrag zuzustimmen. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung gibt es von Herrn Abgeordneten Striedl von der AfD-Fraktion. – Frau Feichtmeier, bitte kommen Sie noch einmal nach vorne ans Mikrofon. Herr Striedl, bitte.

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Markus Striedl AfD

Frau Kollegin Feichtmeier, ich habe noch eine kurze Nachfrage. Wir haben zumindest Respekt und beschäftigen uns mit Anträgen Ihrer Fraktion, auch wenn sie uns meistens nicht gefallen. Ich finde es etwas respektlos, wie Sie mit dem Antrag zulasten von Menschen umgehen, die teilweise im hohen Alter mehrere 10.000 Euro bezahlen sollen. Finden Sie diesen Umgang mit diesem Antrag richtig? (Beifall bei der AfD)

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Christiane Feichtmeier SPD

Wir haben uns im Ausschuss mit dieser Frage sehr wohl beschäftigt. Wir haben uns auch gefragt, wie wir Gerechtigkeit und Planungssicherheit bei der Finanzierung kommunaler Infrastruktur vereinbaren können. Es gibt immer noch die Kommunalaufsicht, die die Gemeinden zwingt, auch wenn sie es nicht wollen, Beiträge zu erheben. Solange das nicht durch ein Gesetz behoben wird, ist das einfach so. In Ihrem Antrag wird überhaupt nicht darüber gesprochen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Pflanzenschutz zukunftsfähig und effektiv gestalten: Auflagen für technische Innovationen in der Landwirtschaft aus dem Weg räumen! (Drs. 19/6008) Ich eröffne die Aussprache. (Unruhe) Ich bitte um etwas Ruhe und darum, die Geräuschkulisse ein bisschen runterzufahren in allen Fraktionen. Ich hoffe, dass ich Sie hier vorne nicht störe. (Heiterkeit) Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mannes. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Agrarpolitik der Staatsregierung besteht aus immer mehr Gesetzen und der dazugehörigen Überwachung. Frau Kaniber, es ist schön, dass Sie gerade da sind. Dann kann ich es Ihnen auch gleich sagen. Von Ihnen und Ihren Parteikollegen hören wir Beileidsbekundungen, weil immer mehr Höfe in Bayern aufgeben. Wir sprechen in den Ausschüssen sehr oft über unnötige Bürokratie – und das zu Recht. Wir haben es heute auch getan. Herr Staatsminister Herrmann, Sie haben heute im Plenum ausgeführt, dass Sie die Bürokratie in Zukunft massiv bekämpfen wollen. Sie haben von Ihrer Fraktion viel Beifall dafür bekommen. Aber wissen Sie, und das möchte ich auch den Kollegen von der CSU sagen: Wer Landwirte mit nutzlosen Gesetzen in den Ruin treibt – anders kann man es nicht sagen –, der kann sich nicht als ihr Retter aufspielen. Das muss man mal ganz klar sagen. Um es noch mal ganz klar zu sagen: (Michael Hofmann (CSU): Zweimal hintereinander "ganz klar"!) Diese Bürokratie, über die wir hier reden, kommt nicht nur von der EU – Herr Hofmann, hören Sie zu – und kommt auch nicht vom Bund. (Michael Hofmann (CSU): Wenn Sie mal was sagen würden, würde ich zuhören!) – Sie können mich ja nachher etwas fragen! – Wissen Sie, woher diese Bürokratie kommt, über die wir hier teilweise auch reden? – Von der Bayerischen Staatsregierung. Die haben Sie selber eingeführt. Eines der schlimmsten Bürokratiemonster, das Sie selber eingeführt haben, ist durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" entstanden, die Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz. (Michael Hofmann (CSU): Nein! Das ist Unsinn!) Das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen. Da können Sie sich ruhig mal hier Ihren politischen Sünden stellen. So sieht es aus. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Ich sage Ihnen noch etwas anderes: Die AfD hilft Ihnen gerne, die Überregulierung endlich mal in den Griff zu bekommen. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Habt ihr keinen Landwirtschaftsexperten, der dazu reden kann? Das würde für die Qualität der Debatte hilfreich sein!) – Jetzt hören Sie doch zu! Babbeln Sie nicht immer rein! Die Gesetzgebung zur Digitalisierung und zur technischen Ausstattung für unsere Landwirte ist rückständig. (Michael Hofmann (CSU): Nur Allgemeinplätze! Nur allgemeines Gesabbel!) 20.000 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern könnten von effizienten Pflanzenschutzsystemen und Drohneneinsätzen direkt profitieren. Und was macht die Staatsregierung? – Sie hält stur an den Vorschriften des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" fest. Die haben Sie sich freiwillig auferlegt. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt ist er so lange im Landtag und weiß es immer noch nicht! – Johannes Becher (GRÜNE): Er hält gerade der Staatsre- gierung vor, dass sie sich an Recht und Gesetz hält!) Diese Anwendungen in Verbindung mit Drohnen bieten enorme Chancen für unsere Landwirte. Sie ermöglichen einen effizienten Ressourceneinsatz und auch einen guten Umweltschutz. Der ist damit auch möglich. Sie machen bäuerliche Betriebe wettbewerbsfähiger. Start-ups entwickeln Drohnen für landwirtschaftliche Zwecke, und der Einsatz dieser Geräte wird oft durch rechtliche Hürden erschwert. Genehmigungsverfahren sind langwierig, und es gibt nur ungenügende Rechtsgrundlagen für den Einsatz. Die Bürokratie ist überbordend. Ständige Verzögerungen und Gängelungen sind an der Tagesordnung. Jeder Drohneneinsatz muss mühsam beantragt werden. Wir wollen auch, dass die Landwirte bei diesen technischen Entwicklungen als Partner gesehen werden, und nicht, dass die Staatsregierung ihnen ständig Hürden in den Weg stellt. Beim Pflanzenschutzeinsatz ist es genauso schlimm. Jetzt kommen wir ganz präzise auf den Punkt. Hören Sie ganz genau zu! (Michael Hofmann (CSU): Das mache ich schon die ganze Zeit! Aber es kommt nichts!) Die Landwirte sind im Grünland zur Einzelblattbehandlung gezwungen, zu einem Prozess, der sehr aufwendig ist. Und jetzt noch mal – hören Sie halt zu, auch die FREIEN WÄHLER –: In Bayern ist der Pflanzenschutz mit Drohnen in Kombination mit Feldspritzen im Grünland verboten. Ich wohne zufällig in Leipheim: Im Nachbarland Baden-Württemberg ist es erlaubt. Das ist doch eine Schande für Sie – das müssen Sie einmal zugeben –, wenn im grünen Baden-Württemberg etwas erlaubt ist, im angeblich schwarzen Bayern nicht. Sie sind grüner als die GRÜNEN in Baden-Württemberg! So sieht es nämlich aus. (Beifall bei der AfD – Widerspruch des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Also: Sie verlieren sich da in kleinteiligen Regelungen. Herr Hofmann, haben Sie doch einfach Vertrauen in unsere Landwirte. Die können es doch genauso gut wie die in Baden-Württemberg. (Michael Hofmann (CSU): Das habe ich schon! Es fehlt mir bloß bei Ihnen!) Das ist doch ein Witz, dass es bei uns verboten ist, in Baden-Württemberg aber nicht. Also: Was muss unbedingt geändert und modernisiert werden? – Ich sage es Ihnen noch mal. Ich lese noch einmal die Änderungswünsche vor, die wir haben, oder unseren Antrag: (Michael Hofmann (CSU): Vorlesen ist das Einzige, was Sie können!) "1. Die Erleichterung des Einsatzes von Drohnen in der Landwirtschaft, insbesondere durch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren […]. 2. Die Erteilung von Sondergenehmigungen für Pilotprojekte in den Bereichen Düngung, Aussaat und Pflanzenschutz. 3. Die Anpassung von umweltrechtlichen Landesgesetzgebungen […]." Darüber habe ich jetzt im Wesentlichen gesprochen, um eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu ermöglichen. Also: Geben Sie sich einen Ruck! Stimmen Sie für unseren Antrag und weniger Verbotskultur. Stimmen Sie wenigstens heute unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Allgemeines Gerede! – Johannes Becher (GRÜNE): Ich habe nicht verstanden, welche landesrechtliche Regelung geändert werden soll!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Sebastian Friesinger für die CSU-Fraktion.

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Sebastian Friesinger CSU

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hohes Präsidium, Frau Staatsministerin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja wunderbar: Am Tag der AfD-Anträge darf ich auch noch sprechen. Das ist eine wunderbare Geschichte. Jetzt haben wir "Pflanzenschutz zukunftsfähig gestalten". Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ihr hört das auch gerade. Ihr habt gerade gehört, was der Kollege Mannes alles vorschlägt – als ob es das in Bayern nicht schon gäbe! Es sollen Drohnen favorisiert werden und zur Vereinfachung führen. Da kann ich nur eines sagen: Drohnen sind aus unserer bayerischen Landwirtschaft überhaupt nicht mehr wegzudenken. Ob das Kitzrettung oder etwas anderes ist, Drohnen sind laufend im Einsatz. Die dafür notwendige Zulassung und der Betrieb der Drohnen sollte pragmatisch sichergestellt sein. Das ist am 25.01.2023 mit der Drucksachennummer 18/26101 bereits im Landtag beschlossen worden. Das ist also alles schon erledigt. Die Europäische Agentur für Flugsicherung arbeitet bereits mit einer praxisorientierten Anpassung der europäischen Vorschriften. Auch hier sind wir also voll in den Gängen. Genehmigung der Drohnenflüge, zur Betriebsgenehmigung vom Bund zum Freistaat herunterholen: Jetzt sind wir wirklich bei Bürokratieaufbau, nämlich Verwaltungsaufbau. Da brauchen wir zusätzliches Personal. Wir lassen das im Bund, weil es da geregelt ist. Wenn ich eine Stimme höre, dass es im Bund zu lange dauert, weil eine solche Genehmigung vielleicht drei bis vier Wochen dauert, dann müssen wir die Gründe finden, warum das drei bis vier Wochen dauert, und Abhilfe schaffen, aber nicht in Bayern etwas einführen. Einige Länder haben sich dazu eine Zuständigkeit vorbehalten. Bearbeitet werden in der Praxis jedoch nur Fälle mit Risikoeinschätzung. Die haben also Personal für ein paar ganz wenige Fälle. Die Konzentration der Zuständigkeit für spezielle und zulassungspflichtige Kategorien im Bund entsprach auch dem Wunsch der Wirtschaft und der Wissenschaft. Gerade die innovative Drohnenbranche in Bayern profitiert von dem direkten Kontakt zur maßgeblichen Fachbehörde in Deutschland, die europaweit vernetzt ist. Es lassen sich keine Verfahrensbeschleunigungen erreichen, wie hier gefordert. Wie das in Bayern wäre, inklusive notwendiger Personalmehrungen, habe ich schon betont. Der Freistaat konnte für die Landwirtschaft bereits deutliche Verbesserungen erreichen. Es gibt ganz andere Möglichkeiten als Drohnen. Die Firma Horsch hat schon vor Jahren mit Fotos die Feststellung der Schädlingspflanze betrieben und den Schaden mit einzeltröpfchenweiser Ausbringung von Mitteln reduziert und den Schutz vorangetrieben. Das ist bodennah, zielstrebig und zukunftsorientiert. Das ist innovativ, und das ist Bayern: Pflanzenschutz der Zukunft. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Friesinger. – Es folgt eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordnetem Mannes, AfD-Fraktion.

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Gerd Mannes AfD

Herr Friesinger, es wird Sie nicht wundern, was ich jetzt sage. Aber ich wollte Ihnen erst mal gratulieren und Sie loben, dass Sie den Parlamentarismus hier ernst nehmen. Sie haben sich zumindest mit dem Antrag befasst. Sehr gut. Aber es ist so: Sie müssen schon zugeben, dass im Bereich der Drohnen noch sehr viel im Argen ist, was die Genehmigungsfähigkeit betrifft. Okay, aber einiges ist schon erreicht. Aber jetzt noch mal zu meinem Anliegen. Sie haben es ganz zum Schluss gesagt. Es ist so: Es stimmt, was Sie sagen. Es gibt diese Kameraverfahren, die zugelassen sind. Nur: Wenn man in der Praxis guckt, stellt man fest, es sind Kameras, für die man eine relativ schmale Spritze braucht, weil die Kerne nicht so breit sind. Ich sage Ihnen etwas: Im Grünlandbereich ist es besser, mit Drohnen zu arbeiten – das habe ich im Ausschuss auch schon gesagt –, weil man da eine sehr breite Spritze nehmen kann. Das ist sehr effizient. Sie müssen auch mal sehen: Jede Arbeitsstunde kostet Geld. Jetzt erklären Sie mir, warum das in Baden-Württemberg möglich ist und in Bayern nicht. Das ist doch nicht in Ordnung. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Mannes. Ihre Redezeit!

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Gerd Mannes AfD

Wenn man über die Grenze hinüberfährt, kann man es machen, hier in Bayern nicht. Das geht doch nicht!

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Sebastian Friesinger CSU

Weil Bayern einen Schritt weiter ist! (Gerd Mannes (AfD): Nein!) Ja, freilich! Ich habe selber eine Landwirtschaft, habe selber Mooswiesen und habe da drin eine große Artenvielfalt, habe aber das Problem gehabt mit einem langen KULAP-Programm, dass ich nämlich am 1. Juli einen Ampferüberschuss drin gehabt habe. Den hat man mit Einzeltröpfchenbehandlung behandelt. Jetzt sind das Wiesen, auf denen Sie das gesunde Heu riechen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Friesinger. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mia Goller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Mia Goller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie kann ganz schön lästig sein, aber in dem Fall verhindert sie halt auch, dass uns im Biergarten eine Drohne auf den Kopf kracht. (Zurufe von der AfD: Oh!) Natürlich brauchen Landwirtinnen und Landwirte moderne Techniken. Drohnen können bei Rehkitzrettung, Pflanzenschutz und Aussaat helfen. Aber dafür braucht es ganz klare Regeln für sensible Naturräume, Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Artenvielfalt. In der Ausschusssitzung vor ein paar Wochen hat uns der AfD-Mann allen Ernstes schon einmal empfohlen, man sollte das Bayerische Naturschutzgesetz an neue Technologien anpassen und nicht die Technologie an den Schutz unserer Lebensgrundlagen. So tickt die AfD. Ihr geht es nicht um Innovation, sondern darum, den Umweltschutz einzuschränken. So weit fehlt es bei der AfD. Die Challenge in der Landwirtschaftspolitik ist aber, Technik, Landwirtschaft und Natur mit Verantwortung für Bayern zusammenzubringen. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen", auf dem die AfD ständig herumhackt, ist gelebte Demokratie; aber die AfD hat es immer noch nicht verstanden. Wir lehnen diesen Antrag mit Freuden ab. Die Landwirtinnen und Landwirte in Bayern verdienen Besseres als solche Scheindebatten. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Goller. – Für die FREIEN WÄHLER hat Frau Kollegin UIrike Müller das Wort.

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Ulrike Müller FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD heute von zukunftsfähigem Pflanzenschutz spricht, dann klingt das erst einmal gut, als hätte man die Zukunft der Landwirtschaft gerade höchstpersönlich erfunden. Ein bisschen Hightech hier, ein paar Schlagworte da – und schon verkauft man sich als Innovationspartei. Doch wer genauer hinsieht, merkt schnell: Hinter der glänzenden Fassade steckt das Gegenteil. Was uns hier als Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit ein Täuschungsmanöver, fernab der Realität für unsere Landwirte, fernab der echten Herausforderungen im ländlichen Raum. Ich bin Landwirtin, und ich weiß, wovon ich spreche. Ich kenne die Sorgen draußen auf den Höfen und erfahre die Probleme nicht nur hier im Plenarsaal, sondern aus unzähligen Gesprächen vor Ort. Deshalb sage ich Ihnen: Unsere Landwirtschaft braucht keine ideologischen Aufblähungen von Problemen. Sie braucht Klarheit, Verlässlichkeit und ehrliche Arbeit, Agrarinnovation mit Verantwortung für Technik und Natur. Genau das fehlt in diesem Antrag. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Mannes von der AfD-Fraktion vor.

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Gerd Mannes AfD

Frau Müller, natürlich, das stimmt schon, Sie sind Landwirtin; aber die Kollegen Landwirte in Baden-Württemberg sind nicht dumm. Die verwenden dieses Verfahren und sind ganz begeistert. Auf meiner Seite – Sie wissen, ich wohne an der Grenze – würden die Landwirte es auch gerne einsetzen. Also sagen Sie mir jetzt doch einmal, warum das nicht möglich ist, warum Sie es nicht möglich machen wollen. Jetzt habe ich noch eine ganz andere Frage: Herr Aiwanger – den Herrn Aiwanger kennen Sie wahrscheinlich persönlich – hat die Probleme beim Drohneneinsatz auf die politische To-do-Liste gesetzt. Wenn alles so toll ist, warum hat er das dann gemacht?

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Ulrike Müller FREIE WÄHLER

Ich glaube, der Bayerische Landtag hat hier schon ganz große Schritte nach vorne getan. Wir haben den Einsatz vereinfacht. Wir wollen weiter an der Institution Luftfahrt-Bundesamt festhalten. Das macht auch Sinn, weil nicht jedes Bundesland etwas anderes erfinden und ausarbeiten muss. Herr Kollege, wir haben es tatsächlich im Ausschuss diskutiert. Unser Abstimmungsverhalten ändert sich nicht. Wir lehnen den Antrag weiterhin ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie immer, wenn die AfD die Worte Innovation und Freiheit in den Mund nimmt, geht es keineswegs um Fortschritt, sondern um Deregulierung, und zwar grundsätzlich auf Kosten von Umwelt, Natur und Gemeinwohl. Wir als SPD-Fraktion sind offen für technischen Fortschritt in der Landwirtschaft. Wir fördern ihn aktiv; aber angebliche Innovation darf nie ein Vorwand dafür sein, Umweltstandards auszuhebeln oder Schutzmechanismen zu unterlaufen, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung, Frau Kollegin Müller, von Herrn Abgeordneten Köhler von der AfD-Fraktion. Bitte.

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Florian Köhler AfD

Ihre Kollegen haben schon gesagt, warum Sie so ein bisschen auf die Tube drücken. Sie tun das, weil Sie heute Fußball schauen wollen. Dafür werden wir nicht bezahlt, dafür sitzen wir nicht da. (Unruhe – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): So ein Schmarrn!) – Das haben die Kollegen vorhin selber gesagt, dass sie sich viel Spaß beim Fußballschauen wünschen. (Michael Hofmann (CSU): Lügen Sie mal nicht rum, Kollege! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Quatsch! – Anhaltende Unruhe) Aber ich habe da eine Frage an Sie, weil Sie lieber Fußball schauen wollen: (Zuruf: Quatsch! – Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Unverschämtheit!) Können Sie mir eine Fußballspielerin der Deutschen Nationalmannschaft nennen? Und wo schauen Sie Fußball? (Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Unverschämtheit!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Abgeordneter, ich lasse Ihre Frage nicht zu.

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Ruth Müller SPD

Mein – – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Müller, vielen Dank, Sie können sich setzen. – Hören Sie auf mit dem Quatsch! (Anhaltender Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Michael Hofmann (CSU): Sie können noch einmal ins Protokoll aufnehmen, dass ich den Kollegen einen elenden Lügner genannt habe!) Vielen Dank, Frau Müller. – Hören Sie auf mit – –

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Ruth Müller SPD

Ich möchte Ihnen aber – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Müller. Nein, Frau Müller, Sie haben jetzt nicht mehr das Wort.

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Ruth Müller SPD

– eines sagen: Wenn Sie mich fragen, ob ich einen Fußballspieler kenne, – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Wir lassen das nicht zu.

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Ruth Müller SPD

– dann denken Sie daran, – (Unruhe) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Hören Sie auf mit dem Quatsch.

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Ruth Müller SPD

– dass heute die Frauen spielen, und Frauen können auch Fußball spielen. (Anhaltende Unruhe) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nehmen Sie Platz jetzt, vielen Dank. – Herr Köhler, hören Sie auf mit dem Quatsch. (Lachen bei der AfD) – Ich bitte Sie wirklich, mit der notwendigen Ernsthaftigkeit hier an der Plenarsitzung teilzunehmen und hier keine Mythen zu spinnen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf: Antrag der Abgeordneten Kerstin Schreyer, Maximilian Böltl, Andreas Schalk u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Mehr Geld für Start-ups - Stiftungen als Kapitalgeber für Start-ups gewinnen (Drs. 19/5951) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Maximilian Böltl für die CSU-Fraktion.

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Maximilian Böltl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als kleiner Bub wollte ich immer Bauer werden. Dann hätte ich wahrscheinlich zum vorigen Tagesordnungspunkt sprechen dürfen. Ohne eigenen Hof daheim gab es da bei mir aber nur drei Möglichkeiten: einheiraten, kaufen oder gründen. Nichts davon hat geklappt – heute könnte ich sagen: –, weil es damals noch nicht genug Risikokapital für Gründer gab. Jetzt ist das natürlich anders, und wir haben auch die Überleitung zu Tagesordnungspunkt 26 hinbekommen. Bayerische Start-ups konnten in den vergangenen sechs Monaten knapp 2,1 Milliarden Euro Risikokapital einsammeln, in einem halben Jahr fast genauso viel wie im gesamten letzten Jahr zusammen. Rund die Hälfte des in Deutschland investierten Risikokapitals fließt nach Bayern. Die Hightech Agenda Bayern unserer Staatsregierung hat den Boden fruchtbar gemacht. Unsere neu geschaffenen Matching Funds aus privaten und öffentlichen Mitteln wirken wie Dünger auf dem bestens bestellten Feld. Das bayerische Ökosystem aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gründerzentren, Akzeleratoren und Geldgebern wächst an, und es entwickelt sich zu dem Innovations-Hotspot in Europa. Ich bleibe beim Bild des Bauers: Wenn wir die Fruchtfolge beachten und uns auch nicht übereilig ans Ernten machen, dann kann noch Größeres kultiviert werden. Unsere Vision ist: Wer in Europa ans Gründen denkt, der muss nach Bayern kommen. – Vielleicht murren manche jetzt: Na ja, das ist aber ein bisschen kleinteilig gedacht. – Aufgepasst, bei aller weltweiten Vernetzung: Wissen wandert immer nur wenige Häuserblocks weiter, und Innovation, wie wir sie haben, braucht Wissen. Wir sind dafür das ideale Cluster, als Agglomeration von Technologie und Talent. Der Blick ins Kleine darf aber den internationalen Vergleich nicht verwässern. Momentan fließt viel zu viel Geld aus Europa in die USA ab. Über 300 Milliarden Euro investieren europäische Familien pro Jahr dort; es fließen aber auch viel zu viele Talente ab. Bei einem Viertel aller Unicorns in den USA, also der Start-ups mit einer Milliardenbewertung, stammen die Gründer eigentlich aus Europa, sind also abgewandert. Wie bei einem Kampf der Kleinbauern gegen die US-Agrarindustrie hilft da aber nicht "höher, schneller, weiter", sondern nur "besser": Bayern gründet besser. Wir haben als CSU-Fraktion deshalb heute den Antrag als Teil eines Pakets von fünf Anträgen eingebracht, die Gründern beim Aussäen, beim Anbauen und beim Ernten helfen. Im ersten Antrag geht es um Stiftungen als Kapitalgeber. Mein Kollege Dr. Stefan Ebner wird darauf gleich noch konkreter eingehen. Im zweiten Antrag geht es um den Staat als Kunden und als Innovationspartner. Der dritte Antrag "Vom Patent zum Produkt" setzt sich für den Wissenstransfer aus den Universitäten direkt in die Unternehmen ein. Im vierten Antrag geht es um Best Practice für eine noch engere Vernetzung dieses Kosmos rund um Gründungen, und im fünften Antrag um Testregionen, damit Gründer einfach einmal machen können. Wir wollen aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine neue Mentalität etablieren und in der Jugend nicht nur künftige Arbeitnehmer sehen, sondern sie als neue Unternehmer befähigen, nicht nur den Dreiklang Universität – Unternehmen – Unicorn fördern, sondern die Mittelschule zur Gründerschule machen. Gründen muss weiblicher und kann ländlicher werden. Am Ende aber ist Gründen ansteckend, auch wenn nicht jeder diesen Weg gehen kann oder will, weil Gründer nicht herumjammern, sondern anpacken. Sie rufen nicht permanent nach dem Staat, nutzen ihre Freiheit und übernehmen Verantwortung aus eigener Kraft. Deshalb kann ich sagen, Gründer und Bauern haben vieles gemeinsam: Sie prägen Bayern, die einen schon immer und die anderen immer mehr. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Böltl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Jurca für die AfD-Fraktion.

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Andreas Jurca AfD

Wertes Präsidium, werte Kollegen! Dieser Antrag wurde in den Ausschüssen einstimmig beschlossen. Das heißt, hier wird es nicht viele Streitpunkte geben. Dennoch würde ich gerne ein paar Sachen anmerken. Herr Kollege Böltl hat schon korrekt festgestellt, dass Deutschland mehr Gründer halten und anziehen könnte. Hier muss man tätig werden. Ob es nur am Kapital liegt, halte ich für fraglich. Ich denke, allgemein sind die Rahmenbedingungen hier nicht die besten, gerade beim Steuerrecht. Nichtsdestoweniger ist es eine sinnvolle Sache, starres Kapital, was die Stiftungen oder landeseigenen Einrichtungen anbetrifft, vielleicht auch für die eigene Wirtschaft zu nutzen und die Wirtschaft dadurch zu stützen. Der Staat kann am Ende des Tages auch etwas davon haben, wenn dies erfolgreich sein sollte. Das heißt, wir sind für diesen Prüfantrag und dafür, diese Regularien zu prüfen sowie gegebenenfalls zu ändern, damit dies möglich ist. Ich gebe aber zu bedenken, dass, wenn es hart auf hart kommt – hier kommt das Stichwort Lilium ins Spiel –, die Staatsregierung die Start-ups leider hängen lässt. Wir hatten selbst einen Dringlichkeitsantrag dazu gestellt. Die Wahrheit ist, dass Berlin uns hier hat hängen lassen hat. Dennoch hätte Bayern selbst einsteigen können. Das war ein Wandelkredit. Es ging nicht um immense Summen. Wir hätten das Unternehmen stützen und noch retten können. Das wurde nicht getan. Auch gibt es weitere Punkte, die für mich in Zukunft zu beachten sind. Das gilt beispielsweise für die Deutsche Bahn AG. An sich handelt es sich dabei um ein Privatunternehmen, das sich aber zu 100 % in Staatsbesitz befindet. Wir sehen, wie effizient dieses arbeitet. Das Gleiche möchte ich nicht für die bayerischen Start-ups haben. Das heißt, wir geben unsere Zustimmung unter Vorbehalt. Die Umsetzung bleibt noch zu diskutieren, aber grundsätzlich geht der Antrag in die richtige Richtung. Entsprechend werde ich auch für unsere Fraktion Zustimmung signalisieren. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Tim Pargent das Wort.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Böltl von der CSU hat gerade eine sehr weltgewandte Rede zum Thema Start-ups gehalten, (Martin Wagle (CSU): Weil er es kann!) der ich auch zum Großteil zustimmen kann. Das ist gut und richtig. Wenn man dann in den Antrag blickt, muss man feststellen, dass doch relativ viel Luft entweicht. Der Antrag ist doch relativ klein für das, was hier vorgetragen wurde. Ich muss sagen, es ist zumindest ein bisschen ungewöhnlich, dass das ganze Plenum nun über einen Antrag diskutiert, der lediglich besagt, dass die Staatsregierung prüfen soll, ob die staatseigenen oder öffentlichen Stiftungen hier Wagniskapital bereitstellen können. Es handelt sich also lediglich um einen Prüfauftrag, der zudem einstimmig in den Gremien beschlossen wurde. (Martin Wagle (CSU): Der erste Schritt!) Wenn dies dann auch noch die einzige Initiative ist, die die Regierungsfraktionen in das lange Dreitagesplenum hochziehen, muss ich sagen, das ist für das Selbstverständnis der Regierungsfraktionen vielleicht etwas wenig. Aber wenn Sie mit uns GRÜNEN über Innovationen und Start-ups diskutieren wollen, können wir das gerne tun. Das ist immerhin sinnvoller, als über die zig Quatsch- und Showanträge der AfD zu beraten. Hier zumindest bin ich bei Ihnen; denn wie wir den Standort für Start-ups und innovative Unternehmen attraktiver machen können, ist tatsächlich eine der wichtigsten und drängendsten Fragen in unserer Volkswirtschaft in Deutschland. Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die globale Lage ist mehr als schwierig, insbesondere, weil der technologische Vorsprung, den wir in vielen Branchen hatten, größtenteils aufgebraucht ist. Teilweise wurden wir sogar überholt. Wer dies noch nicht sieht, dem empfehle ich, sich einmal 15 Minuten auf einer Straße in einer chinesischen Metropole fortzubewegen und nach links und rechts aus dem Fenster zu schauen. Das kann man tun, weil man sich dort auch autonom fortbewegen kann. Damit geht es schon los. Die Hälfte der Neuzulassungen ist batterieelektrisch, mit überwiegend oder fast ausschließlich chinesischen Modellen. Die Busflotten sind völlig elektrifiziert. Dies sage ich, um nur um einmal einen Teilbereich, nämlich die vormalige Leitindustrie in Deutschland, zu beleuchten. Gerade deshalb müssen wir uns auf das besinnen, was wir gut können. Die Entwicklung neuer, exzellenter Technologien führt langfristig zu Wohlstand. Nur so kommen wir langfristig aus der Krise. Neuen Gründungen und Start-ups kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unter der Ampel wurde mit der Start-up-Strategie sehr viel umgesetzt, was jungen Unternehmen hilft. Es gab viel Lob aus den entsprechenden Fachverbänden. Ob das in dieser Legislaturperiode im Bund auch so gut klappt, wird sich zeigen. Momentan bin ich skeptisch. Wenn ich mir ansehe, welches Chaos insbesondere die CSU bislang in Berlin bei diesem Bereich angerichtet hat, habe ich Zweifel. Vor allem der fragwürdige Ministeriumszuschnitt gerade im für Innovation so wichtigen Bereich der Wissenschaft ist definitiv kritikwürdig. Die Expertenkommission Forschung und Innovation hat klar davor gewarnt, das Thema Forschung von der Bildung loszulösen. Dies ist kein sinnvoller Zuschnitt, und ich fürchte, wir werden alle die Konsequenzen spüren. Das ist langfristig ein Schaden für den Innovationsstandort Deutschland. Aber vielleicht täusche ich mich ja, und Sie überraschen uns positiv, anders als in den ersten Monaten der Regierungskoalition. Man kann nur hoffen. Ich sage aber klar: Übernehmen Sie Verantwortung für unser Land, statt weiter für Chaos im politischen Berlin zu sorgen, zumindest in diesem Bereich. Legen Sie lieber einen Haushalt vor, der auf Zukunftsinnovationen statt auf CSU-Klientelversprechen setzt. Es gäbe viel zu tun, insbesondere bei dem Thema Start-ups und Wagniskapital, das Sie hier ansprechen. In Bayern und Deutschland fehlt es weniger an klugen Köpfen, aber der Schritt in die Serienfertigung, Weiterentwicklung und Einwerbung von Wagniskapital ist schwierig. Was können wir dagegen tun? – Die Idee, hierfür Stiftungsvermögen zu verwenden, ist gut. Darum werden wir dem Antrag weiterhin zustimmen. Die Wirkung wird jedoch überschaubar sein; denn das Stiftungsvermögen, über das wir hier sprechen, ist sehr überschaubar und kann auch nicht unbegrenzt in diesen Bereich fließen. Viel sinnvoller wäre es, wenn der Wirtschaftsminister und die Staatsregierung auf die großen Pensionsfonds und Versicherungen sowie auf die Family Offices zugehen und sie fragen würden, unter welchen Bedingungen sie sich vorstellen könnten, mehr Wagniskapital zu geben. Das könnten wir tun. Dies wäre ein viel größerer Hebel. Wir werden dem Antrag zustimmen. Große Wirkung erhoffen wir uns davon aber leider nicht, und wenn, dann nur symbolische. Es gäbe viel größere Hebel. Betätigen Sie bitte diese. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Pargent. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Volkmar Halbleib das Wort.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! So ganz erschließt sich mir nicht, warum gerade dieser Antrag, der ausführlich beraten und einstimmig beschlossen wurde, jetzt noch einmal im Plenum diskutiert werden soll. (Michael Hofmann (CSU): Weil das Thema wichtig ist, Herr Kollege!) Ich weise nur darauf hin, welche Hinweise wir immer aus der CSU-Fraktion erhalten, wenn einstimmig beschlossene Anträge hochgezogen werden. Jetzt begründen sogar zwei Redner der CSU einen einstimmig beschlossenen Antrag hier im Plenum noch einmal. Das kann man tun. (Michael Hofmann (CSU): Sie müssen ja nicht dazu reden!) Ich habe als altgedienter Parlamentarier gewisses Verständnis und gewisse Nachsicht dafür, dass man die eigene Initiative, die auch Zustimmung findet, faszinierend findet und diese auch noch einmal hier im Plenum vorträgt. (Michael Hofmann (CSU): Wir sind halt gut!) Es bleibt festzuhalten, wir haben einstimmig votiert. Dies ist ein Prüfauftrag. Das ist auch schon deutlich geworden. Die Staatsregierung soll prüfen, welche landeseigenen Einrichtungen – – Das könnte mittlerweile schon passiert sein. Eigentlich müsste das Ergebnis längst vorliegen, wenn die Start-up-Fragen für die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen so wichtig sind. Aber anscheinend ist das nicht so. Wir müssen diesen Prüfauftrag erst einmal beschließen, damit wir Informationen bekommen. Es geht um den rechtlichen Rahmen. Somit ist die Staatsregierung erst einmal am Zug. Das wäre sie bisher aber schon gewesen. Dass das Thema wichtig ist, hat sich schon in der Ausschussberatung erschlossen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene heißt es: "Rahmenbedingungen für Start-ups werden wir weiter verbessern. Dafür werden wir insbesondere die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöhen." Ein wichtiger Punkt. Es ist nämlich unbestritten und tatsächlich festzustellen, dass in Deutschland die Start-up-Finanzierung deutlich verbessert werden sollte, insbesondere die Lücke bei Later Stage Investments, also Wachstumskapital für bereits etablierte Start-ups. Unsere Gründerinnen und Gründer sind oft gezwungen, ausländische Investoren in Anspruch zu nehmen, was nicht selten zur Abwanderung erfolgreicher Unternehmen führt. Es bleiben allerdings auch bei diesem Antrag viele Fragen offen: Wie hoch soll tatsächlich der Anteil sein, der für riskante Venture Capital Investments verwendet werden soll? Sie führen in der Begründung zwar eine Beispielrechnung an. Aber was ist die Zielsetzung? – Stiftungskapital, das eigentlich für kulturelle und soziale Zwecke bestimmt ist, für Hochrisikoinvestments zu verwenden, ist ein problematischer Vorgang. Hier besteht die Gefahr, dass bewährte Förderungen gekürzt werden müssen, wenn die Investments nicht den erhofften Erfolg bringen. Was wir jetzt von der Staatsregierung erwarten, könnte schon längst dem Landtag vorliegen: Wir wollen von der Staatsregierung zeitnah staatstragende und konkrete Antworten, eine detaillierte Aufstellung aller infrage kommenden landeseigenen Einrichtungen, eine rechtliche Bewertung der notwendigen Gesetzesänderungen, eine Risikoanalyse und Vorschläge zur Risikominimierung durch professionelle Portfoliostreuung und eine Abschätzung der Auswirkungen auf die bisherigen Förderzwecke der Stiftungen. Unser Fazit lautet: Die Mobilisierung für zusätzliches Kapital für Start-ups ist eine Option, die ernsthaft geprüft werden sollte. Aber es muss uns klar sein: Es darf nicht auf Kosten bewährter Förderstrukturen gehen. Wenn Stiftungen als Kapitalgeber gewonnen werden sollen, dann nur mit strikten Risikokontrollen, professionellem Management und unter Wahrung ihrer ursprünglich gemeinnützigen Zwecke. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Prüfauftrag zu. Wir erwarten die Antworten der Staatsregierung und werden sie uns sehr genau anschauen. Wir erwarten uns, dass dann konkrete Verbesserungen in diesem Bereich greifen. In diesem Sinne bedanken wir uns für den Antrag und stimmen ihm, wie im Ausschuss bereits überzeugend dargelegt, auch heute zu. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Halbleib. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es wurde bereits mehrfach ausgeführt, dass es sich bei vorliegendem Antrag um einen Prüfantrag handelt. Mehrfach wurde gefragt, warum man diesen noch mal im Plenum behandelt. Bemerkenswerterweise haben ganz viele Leute doch relativ viel dazu beizutragen. Meine Damen und Herren, wir sind uns am Ende darin einig, dass die Finanzierung von Start-ups, jungen, wachstumsorientierten Unternehmen, in erster Linie eine Aufgabe der privaten Wirtschaft und nicht des Staates ist. Was wir als öffentliche Hand aber tun können: den Boden für entsprechende Anreize zu bereiten, nachdem es in Deutschland die Kultur, Start-ups zu unterstützen, nicht in der gleichen Weise gibt, wie das in anderen Ländern der Fall ist. Darauf zielt letztendlich auch dieser Prüfantrag ab: Die Staatsregierung soll in diesem Bereich eine nähere Untersuchung vornehmen. Die Versicherungen, die Versorgungswerke und die Pensionskassen wurden schon angesprochen. Diese sind überwiegend reguliert und haben nicht die Möglichkeiten, diese Finanzierungen vorzunehmen. Es müssen also insgesamt rechtliche Hemmnisse abgebaut werden, um so etwas zu ermöglichen. Dafür bedarf es auch einer behutsamen Öffnung mit klar definierten Quoten. Das, was wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen wollen, ist einfach nur ein Anstoß. Ich verstehe auch das Plenum heute so, dass dieser Anstoß vom Parlament fraktionsübergreifend getragen wird. Wir brauchen ein bisschen mehr Sichtbarkeit und ein bisschen mehr Erfolgsgeschichten von Start-ups. Dann besteht auch die Motivation, dass Beteiligungen im Inland Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. In diesem Sinne muss der Antrag gesehen werden. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Oskar Lipp von der AfD-Fraktion vor.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Kollege Herr Saller, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube, mit Kapital allein ist den Start-ups leider nicht geholfen. Wir brauchen auch einen vollständigen Sinneswandel. Daher meine Frage an Sie als Abgeordneter der FREIEN WÄHLER, die Teil der Staatsregierung sind: Wie wollen Sie diesen Sinneswandel anstoßen, den wir wirklich brauchen?

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Kollege Lipp, wir brauchen, was die Startup-Kultur angeht, keinen Sinneswandel. Herr Kollege Böltl hat vorher ausreichend und in größter Tiefe dargestellt, in welcher Art und Weise wir in Bayern Start-ups fördern. München ist mittlerweile Start-up-Platz Nummer eins in Deutschland. Die Kultur ist also vorhanden. Wir brauchen den zweiten Schritt, und dieser bedeutet, dass wir auch die notwendige finanzielle Unterstützung bekommen, wenn es um die Marktreife und Skalierung entsprechender Projekte geht. Dafür braucht es noch einen Anstoß. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Gute Antwort!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Stefan Ebner für die CSU-Fraktion.

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Stefan Ebner CSU

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Es ist kaum zu glauben, dass diese sommerliche Harmonie tatsächlich bei diesem Antrag zum Ausdruck kommt. Alle Fraktionen unterstützen diesen Antrag. Das ist schön. (Volkmar Halbleib (SPD): Das wäre vorher auch zu haben gewesen!) Aber liebe Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, kein Antrag ist zu klein für dieses große Thema, weil davon ganz wesentlich die Zukunft der Wirtschaft in diesem Land abhängen wird. Deswegen ist es gut, dass wir über dieses Thema reden. Offensichtlich besteht auch großer Mitteilungsbedarf, wie man an den Beiträgen gesehen hat. Dieser Antrag, und das ist das Entscheidende, hat eine große Tragweite für die deutschen Start-ups, weil wir in Bayern durch diesen Antrag eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir machen etwas, worauf die ganze Start-up-Szene in Deutschland und sogar in Europa hofft; denn das Problem, die zentrale Herausforderung, für die Start-ups in Deutschland und Europa ist, dass es an Wachstumskapital in unserem Land fehlt. Es ist nicht ausreichend Kapital da. Wenn Start-ups größere Summen brauchen, um ab einer bestimmten Größe den internationalen Markt zu erschließen, brauchen sie hohe Summen: 50, 80, 100 Millionen Euro oder darüber hinaus. Wenn sie dieses Geld brauchen, finden sie die Kapitalgeber nicht in Deutschland und nicht in Europa. Sie müssen in die USA, nach Asien oder woandershin gehen mit der Folge, dass diese Start-ups oftmals auch einen Teil ihrer Belegschaft oder ihres Tuns ins Ausland verlagern. Das ist das Problem und die Herausforderung. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Das haben wir schon gehört!) Das Gute ist, dass wir in Deutschland und in Europa genügend Kapital haben. Es muss nur mobilisiert werden. Die Lösung ist: Wir brauchen mehr Wachstumskapital. Die Lücke vor allem zu den USA ist enorm. Nur ein Beispiel: Die USA wenden viermal so viel Geld für Start-ups auf wie Europa oder Deutschland. Gemessen an der Wirtschaftsleistung sind es dreimal so viele, in Großbritannien doppelt so viele Mittel. Umgerechnet bräuchten wir pro Jahr in Deutschland zusätzlich 30 Milliarden Euro, um die Lücke zu anderen Staaten wie den USA aufzuholen. Die Antwort ist klar: Mobilisierung privaten Kapitals. Die gute Nachricht ist, wir haben dieses Kapital, es muss mobilisiert werden. Nur ein paar Rechenbeispiele, um es klarer zu machen: Deutsche Versicherungen verwalten insgesamt zwei Billionen Euro. Sie investieren davon aber nur 0,3 % in Start-ups. Jetzt stellen wir uns einmal vor, sie würden nur 2 % davon in Start-ups investieren. Das wären 40 Milliarden Euro. Damit wäre die Lücke zu den USA schon geschlossen. Bei Banken und Pensionsfonds ist es ähnlich. Sie investieren kaum in Venture Capital und in Start-ups. Bei Stiftungen ist es auch so. Es ist eine Menge an Stiftungsvermögen da, aber kaum etwas davon fließt in Start-ups. Wenn es gelingen würde, nur 1, 2, 3 % dieses Vermögens, das ich gerade aufgelistet habe, für Start-ups zu mobilisieren, hätten wir so viel Geld für unsere Startups, dass wir die Lücke zu den USA geschlossen hätten. Die Folge wäre eine ganz einfache: Deutsche und europäische Start-ups müssten sich keine Investoren mehr in den USA oder in Asien suchen. Deutsche und europäische Start-ups könnten deutsch oder europäisch bleiben. Ist das eine völlig neue Idee? – Nein, ist es nicht, weil das in anderen Ländern gang und gäbe ist. Amerikanische Rentenkassen investieren in Start-ups, schwedische Rentenkassen investieren bis zu über 10 % in Start-ups und können sogar regulatorisch bis zu 40 % in Start-ups investieren. In Großbritannien und in den Niederlanden ist es ähnlich. Es ist also gang und gäbe. Die Frage ist jetzt, was wir in Bayern eigentlich tun können; denn viele dieser Themen sind natürlich bundes- und europarechtlich zu regeln. Bayern kann Vorreiter und Vorbild sein. Das ist das Entscheidende. Bayern kann über landeseigene Stiftungen Venture Capital investieren. Deutsche und bayerische Stiftungen verfügen über sehr große Vermögen. Auch hier gilt: Wenn es gelingt, 1 bis 3 % zu investieren, wäre das ein großer Schritt. Wichtig ist dabei – das ist angesprochen worden –, dass es hier nicht darum geht, in einzelne Start-ups zu investieren, sondern in Fonds. Damit ist die Streuung gesichert, damit ist die Risikoverteilung gesichert, und damit ist auch der Zweck des Kapitalerhalts der Stiftung gegeben. Entscheidend sind jetzt nicht die Summen, um die es geht – die werden überschaubar sein –, sondern entscheidend ist die Signalwirkung: Bayern ist Vorreiter, Bayern kümmert sich um die Start-ups. Dann werden hoffentlich viele folgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Ebner. – Es gibt zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Die erste kommt von Herrn Kollegen Volkmar Halbleib, SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Dr. Ebner, ich begrüße es, dass Sie uns den Antrag im Wesentlichen so, wie er da steht, noch einmal mit Emphase vorstellen, neben den intensiven Beratungen, die wir im Ausschuss dazu hatten. Aber ich hätte eine Frage, die sich mir bei Ihrer Verve dann schon aufdrängt. Warum hat die Staatsregierung, die von CSU und FREIEN WÄHLERN getragen wird, bisher eigentlich nicht schon längst gehandelt? Warum hat sie die Fragen, die Sie jetzt stellen, die Prüfaufträge, die Sie jetzt erteilen wollen, nicht schon längst beantwortet und erteilt? Warum ist sie nicht schon längst initiativ geworden? – Das ist doch die eigentliche Frage, die sich hier stellt. Wenn alles so plausibel ist, wie Sie es heute vorstellen – und daran habe ich keinen Zweifel zu streuen –, ist doch ein Versäumnis festzustellen, nämlich dass das bisher noch nicht auf den Weg gebracht wurde. Das ist, was man, wenn im Plenum darüber überhaupt noch einmal debattiert werden soll, an dieser Stelle feststellen muss. (Beifall bei der SPD)

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Stefan Ebner CSU

Lieber Herr Kollege, Sie wollen jetzt irgendwie durch Ihre Frage suggerieren, was die Staatsregierung alles nicht gemacht hätte. Was sie gemacht hat, sieht man an dem Ergebnis der letzten Woche. Bayern ist Start-up-Land Nummer eins. Das fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis guter Politik für die Start-ups in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nun die Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Tim Pargent, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin ähnlich verwirrt wie der Kollege Halbleib. Sie haben jetzt hier vorgestellt, Bayern würde mit dieser Initiative zum Vorreiter werden. Inhaltlich steht aber eine Prüfung an, ein Prüfauftrag an die Staatsregierung. Haben Sie, wenn Sie hier so auftreten und sagen, dass Bayern damit jetzt zum Vorreiter werden wird, schon tiefergehende Prüfungsergebnisse, die wir in der Opposition noch nicht kennen? Oder wie kommen Sie darauf, dass sich alles zum Positiven entwickelt, alles klappen wird und man das dann machen kann? Haben Sie die Prüfung bereits erledigt?

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Stefan Ebner CSU

Das Wesentliche ist, glaube ich, in meiner Rede deutlich geworden. Es geht darum, dass die Politik ein Signal sendet, dass wir privates Kapital mobilisieren wollen und müssen. Das ist die Lösung für viele Probleme der Start-up-Szene. Mit diesem Antrag und diesem Vorhaben senden wir ein klares Signal, dass wir das von staatlicher Seite unterstützen wollen mit dem Ziel, dass dann auch viele Private folgen. Das ist das Ziel. Das ist einzigartig in Deutschland, dass wir hier diesen Schritt gehen; das macht kein anderes Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Ebner. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag einstimmig zugestimmt worden. Ich gebe bekannt, dass die AfD-Fraktion zum letzten Tagesordnungspunkt, TOP 28, namentliche Abstimmung beantragt hat. Da geht es um die Petition. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 27 auf: Antrag der Abgeordneten Katja Weitzel, Dr. Simone Strohmayr, Nicole Bäumler u. a. (SPD) Anwerbung und Integration US-amerikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Drs. 19/5980) Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleg:innen! Mehrere Wochen sind nun vergangen, seitdem wir als SPD-Fraktion unseren Antrag eingebracht haben. Darin fordern wir von der Staatsregierung eine klare, entschlossene Reaktion auf das, was sich seit der Rückkehr von Donald Trump in das Weiße Haus in den USA abspielt. Was erleben wir da? – Eine autoritär geführte Offensive gegen Teile der Wissenschaft. Was beobachten wir seitdem genau? (Zuruf von der AfD: Dass es bloß Geschwätz ist!) – Also belangloses Geschwätz ist das hier sicherlich nicht. (Michael Hofmann (CSU): Davon haben wir von euch heute genug gehört! – Volkmar Halbleib (SPD): Dafür seid ihr da drüben Spezialisten!) US-Bundesmittel und -Forschungsgelder werden politisch instrumentalisiert mit dem Ziel, Studierende mundtot zu machen. An der Columbia University, der Harvard University, der Cornell University und der Princeton University werden Mittel gestrichen oder eingefroren, weil Studierende oder die Fakultäten sich nicht regierungsnahen Vorstellungen von Wissenschaft und Weisungen aus dem Weißen Haus unterordnen wollen. US-Forschungseinrichtungen, insbesondere im Umweltbereich, sehen sich gleichzeitig mit drastischen Mittelkürzungen und Massenentlassungen konfrontiert. Diese Politik wirkt sich wie ein tektonischer Schock auf die US-amerikanische Wissenschaftslandschaft aus. Eine Umfrage des Magazins "Nature" hat ergeben, dass drei von vier Forschenden die USA verlassen wollen. Projekte werden überprüft, ob sie überhaupt noch durchführbar sind. Ganze Karrieren stehen auf dem Spiel und mit ihnen ein Schatz an Wissen, Know-how und wissenschaftlichem Potenzial, der gerade dabei ist, verloren zu gehen. Was für die amerikanische Gesellschaft tragisch genug ist, muss von einem Land wie Bayern in seiner freundschaftlichen und historischen Verbundenheit zu den USA als Verpflichtung verstanden werden. Aber es ist auch eine Chance für unsere eigene Wissenschaftslandschaft. Unser Antrag war ein konkreter Vorschlag: Bayern soll ein noch hellerer Leuchtturm der Wissenschaftsfreiheit werden. Wir wollen ein gezieltes Initiativprogramm, um gefährdete Forscher:innen und talentierte Studierende aus den USA für unseren Wissenschaftsbetrieb und nicht zuletzt für unsere Wirtschaft zu gewinnen. Dieser Antrag war also nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wie strategisch notwendig. Er entsprach exakt den Zielen, die sich die CSU in ihrem Koalitionsvertrag mit uns im Bund selbst gesetzt hat. Während Bayern weiter evaluiert, prüft und abwartet, handeln andere längst. Baden-Württemberg, Berlin und selbst unsere französischen Nachbarn haben gezielt Programme zur Aufnahme und Förderung von US-Wissenschaftler:innen aufgelegt. Bayern wartet wieder mal auf einen Bericht. Nun behauptet die Regierungsfraktion zur Begründung der Ablehnung, man wolle keine vorschnellen Schritte unternehmen. Kolleginnen und Kollegen, das wird der Dringlichkeit der Lage nicht gerecht; denn hier sind keine Debatten oder Protokolle bedroht, sondern es sind Karrieren, Existenzen, Lebensläufe. Diese Menschen können nicht wochenlang warten, bis hier eine strategische Einschätzung gefunden wurde. Auch die im Ausschuss gefallene Aussage, unser Wissenschaftssystem sei momentan gar nicht in der Lage, kurzfristige Anwerbungen in Gang zu bringen, muss dementiert werden. Es geht nicht darum, ausstudierte Doktorand:innen oder Professor:innen an unsere Universitäten zu holen. Es geht darum, jungen Menschen in der Abschlussphase ihrer Promotion eine Anstellung zu ermöglichen, damit sie in Bayern ihren Abschluss machen können. Es geht darum, hoch qualifiziertes Personal, etwa aus US-Behörden wie der Environmental Protection Agency, in unsere außeruniversitäre Forschung zu integrieren, um von dessen Fachwissen zu profitieren. Bayern hätte davon einen echten Wissensgewinn. Es mangelt nicht an Vorbildern. Eine bayerische Version der Philipp-Schwartz-Initiative, angelehnt an das bewährte Programm der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, wäre eine Möglichkeit, Forscher:innen aus Systemen mit repressiven Tendenzen gegen die freie Wissenschaft gezielt Schutz, Anschluss und Zukunft zu bieten. Ein Blick in die Geschichte zeigt uns doch: Immer dann, wenn ein Land bereit war, verfolgten Wissenschaftler:innen Schutz und Perspektive zu geben, kam diese Hilfe hundertfach in Form von Erkenntnis, Innovation und nicht zuletzt wirtschaftlicher Stärke zurück. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weitzel. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Prof. Dr. Winfried Bausback das Wort.

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Winfried Bausback CSU

Kolleginnen und Kollegen! Wissenschaft macht die Stärke Bayerns aus. Ja, Frau Kollegin Weitzel, in dem Punkt sind wir uns einig, glaube ich: In der Entwicklung in den USA ist auch eine Chance gegeben. Aber diese Chance nehmen wir nicht mit kurzfristigem Aktivismus wahr; Ihr Antrag versucht zu erreichen, dass man schnell irgendwie irgendetwas tut. Sondern diese Chance können wir wahrnehmen, und wir nehmen sie wahr, weil Bayern seit Langem eine kluge Strategie verfolgt und weil wir die Struktur geschaffen haben, sodass Bayern gerade in einer solchen Situation für Spitzenwissenschaftler und Spitzenforscher aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern attraktiv ist. Meine Damen und Herren, schauen wir zunächst einmal auf Bayern. Die Strategie, die Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg stark gemacht hat, war insbesondere eine Strategie von Hochschulgründungen in der Fläche des Landes, unter der Verantwortung der CSU. Diese Strategie zahlt sich aus. Sehen Sie sich die Universitätsstädte und die Hochschulstädte an. Um die Hochschulen herum entstehen Aktivität, wirtschaftliche Prosperität, Diskussion, Diskurs, und es entwickelt sich auch die demokratische Struktur. Insbesondere diese Strategie nach dem Zweiten Weltkrieg hat Bayern stark gemacht. Wenn wir heute in die USA schauen, dann ist aus meiner Sicht völlig klar, dass der Kampf, den die Trump-Administration gegen Spitzenuniversitäten und Spitzenforschungseinrichtungen zum Teil aus ideologischen Gründen führt, den Vereinigten Staaten langfristig schaden wird. In der Tat liegen darin Chancen für Europa und für uns; denn insgesamt gibt es eine Entwicklung dahin, dass Spitzenwissenschaftler nach Bayern und nach Deutschland kommen. Wissenschaft ist international. Wir werden Spitzenforscher und Professoren aus den Vereinigten Staaten in erster Linie nicht durch irgendwelche Sonderprogramme gewinnen, sondern wir gewinnen sie durch Kontakte, die unsere Hochschulen und unsere Universitäten seit Langem aufgebaut haben. Die konkreten Kontakte führen dazu, dass wir interessant werden. Es geht nicht darum, dass wir irgendjemanden nach irgendwohin anwerben, sondern dass unsere Universitäten und unsere Hochschulen von den Wissenschaftlern seit Langem als Orte wahrgenommen werden, in denen Spitzenforschung stattfindet und die in einer solchen Situation als Möglichkeit interessant werden. Ich bin überzeugt davon, dass wir diese Spitzenforscher, dass wir diese Wissenschaftler nicht dadurch gewinnen, dass wir bürokratische Strategien verfolgen, sondern dass wir wie in den letzten Jahren konkret Strukturen verändern: mit einer Hightech-Strategie, die unsere Universitäten stark gemacht hat, mit einem Hochschulinnovationsgesetz, das Flexibilität gefördert hat, mit einer Verantwortung vor Ort, welche die Verantwortung zur Gewinnung von Spitzenforschern und Spitzenakademikern beinhaltet, durch Entbürokratisierung und durch die Verbesserung der Begleitung von Wissenschaftlern, die nach Deutschland und nach Bayern kommen, wenn sie hier Wurzeln schlagen. Nicht zum Erfolg führt dagegen, wenn wir versuchen, Hochschulen einzuzwängen, wenn wir an die Besonderheiten des akademischen Systems, der Forschung, der Lehre, der Universitäten und Forschungseinrichtungen – nämlich, dass durchaus Stellen auf Zeit besetzen werden müssen, damit das System im Fluss bleibt – mit den Rezepten von anderen Bereichen herangehen. Das berücksichtigt Bayern. Ich bin überzeugt davon, dass wir die Chancen, die sich aus der jetzigen Situation ergeben, besser nutzen können, wenn wir den Weg, den das bayerische Wissenschaftsministerium seit Langem schon verfolgt, konsequent weitergehen, als dass wir hier kurzfristig aktivistisch auftreten. Kolleginnen und Kollegen, eines ist mir wichtig: Ja, ich halte die Strategie, die in den USA gegenüber Universitäten verfolgt wird, für falsch; aber die internationalen Kontakte, die fast alle bayerischen Hochschulen auch zu amerikanischen Universitäten und Forschungseinrichtungen haben, sollten wir gerade in dieser Situation stärken. Wir sollten diejenigen stärken, die ihren Forschungsinteressen in den USA weiter nachgehen und die dortigen Strukturen am Laufen halten; denn auch in der Zukunft werden wir die Internationalisierung der Wissenschaft als Chance begreifen müssen. In Zukunft werden wir und unsere Universitäten die Kontakte in die Vereinigten Staaten brauchen. Deshalb werden wir – obwohl wir die Chancen sehen, Frau Kollegin, die diese Situation bietet – an dieser Stelle nicht Ihrem Weg folgen, sondern wir werden unseren Weg konsequent weitergehen. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Bausback. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nolte für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Beim Antrag der SPD-Fraktion geht es darum, ein Konzept zur Anwerbung von Wissenschaftlern aus den USA zu entwickeln. Hintergrund sind angebliche Kürzungen von Forschungsgeldern durch die Regierung von Donald Trump und das Department of Government Efficiency unter Elon Musk. Dass Elon Musk schon seit einiger Zeit nicht mehr für die Regierung Trump tätig ist, ist geschenkt. Der Antrag ist schon etwas älter. Es gibt aber noch genügend Punkte, die gegen diesen Antrag sprechen, keine Sorge. Es fängt damit an, dass es in weiten Teilen ein reiner Schaufensterantrag ist, der Dinge fordert, die es so oder so ähnlich nämlich schon gibt. Ich zitiere aus ihrem Antrag: "Einrichtung unterstützender Infrastrukturen, wie einer Agentur zur schnellen Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern." Es gibt bereits Institutionen wie den Deutschen Akademischen Austauschdienst oder die Humboldt-Stiftung, das Max-Planck-Institut usw., die internationale Wissenschaftler anwerben und mit Fördergeldern auch auf EU-Ebene ausgestattet sind. Nächster Punkt: Fast-Track-Programme zur schnellen Visa- und Einwanderungsabwicklung. Es gibt die EU Blue Card, es gibt nationale Visa für Hochqualifizierte. Das ermöglicht jetzt schon eine schnelle Einwanderung. Für wissenschaftlich qualifizierte Fachkräfte gibt es sogar eine Sonderregelung im Aufenthaltsgesetz, nämlich § 18c Absatz 3. Nächster Punkt: Förderung familienfreundlicher Rahmenbedingungen, zum Beispiel Kindergeldzuschüsse. Familienfreundliche Rahmenbedingungen sind ein gutes Thema, allerdings nicht nur für ausländische Wissenschaftler, sondern auch für die einheimische Bevölkerung. Kindergeld gibt es schon. Ob das ausreichend ist, ist eine andere Frage. Darüber können wir gerne diskutieren. Falls hier eine Bevorzugung von ausländischen Wissenschaftlern gegenüber den einheimischen Bürgern geplant ist, ist das wieder einmal sehr bezeichnend. Die entscheidende Frage ist aber eine völlig andere. Es glaubt wirklich niemand, dass wir Spitzenforscher aus den USA tatsächlich nach Deutschland abwerben können, bzw. es glaubt doch niemand ernsthaft, dass die USA innovative und zukunftsweisende Forschung wirklich werden ziehen lassen. Sehen wir uns doch einmal an, wie die geplanten Kürzungen genau aussehen: In erster Linie sind große Behörden von den Kürzungen betroffen, die teilweise für die Freigabe von Forschungsgeldern verantwortlich sind, zum Beispiel Gesundheitsbehörden. Ziel der Kürzungen ist in erster Linie der Personalapparat als größter Kostenfaktor, der sogenannte Wasserkopf. Belege dafür, dass tatsächlich Forschungsgelder, zum Beispiel für Krebs- oder Parkinsonforschung, gestrichen werden, habe ich nicht gefunden. Es tut mir leid. Dass weniger Geld in die Forschung zum Thema Corona investiert wird, liegt schlicht und einfach daran, dass die sogenannte Pandemie vorbei ist, so sehr es der eine oder andere hier bedauern mag. Diejenigen Wissenschaftler, die sich über eine Verschlechterung der Bedingungen in den USA beschweren, sind hauptsächlich in Disziplinen unterwegs, die einen eher fragwürdigen Nutzen für die Gesellschaft haben: Genderforscher, sogenannte Klimaforscher, Faschismusforscher, was es nicht alles gibt. Davon haben wir in Deutschland eher zu viel als zu wenig. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Dass man diesen als Wissenschaftlern getarnten linken Agitatoren den Geldhahn in den USA zudreht, sollte für uns eher Vorbild sein, als uns dazu zu animieren, solchen Leuten die Möglichkeit zu geben, ihre Agitation mit bayerischen Steuergeldern fortzusetzen. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den GRÜNEN) Positive Impulse für den Wissenschaftsstandort Bayern sind durch solche Maßnahmen nicht zu erwarten. Wir brauchen in Deutschland keine Genderforschung, wir brauchen keine sogenannte Klimaforschung oder Ähnliches. Um zukunftsfähig zu bleiben, brauchen wir Ingenieure, Naturwissenschaftler, Mediziner und Remigrationsforscher. Gerade diese werden die USA sicherlich nicht ziehen lassen. Zum Schluss sei mir noch eine Bemerkung zum Thema Freiheit von Lehre, Forschung und Wissenschaft erlaubt: Es wird in der Antragsbegründung geradezu so getan, als wäre in den USA eine Diktatur ausgebrochen, als würde es keine Wissenschafts- und Forschungsfreiheit mehr geben. Doch wenn man einmal genau hinsieht, dann stellt man fest, dass wir dabei in Deutschland Defizite haben und dass es kritischen Wissenschaftlern alles andere als leicht gemacht wird. Ich erinnere an die Ereignisse an der Universität Würzburg, wo zwei renommierte Dozenten von linksextremen Studenten in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung gecancelt werden sollten, weil diese beiden Dozenten nicht links genug waren. Bevor man also mit dem Finger auf andere Länder zeigt, sollte man erst einmal vor der eigenen Haustür kehren. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Prof. Michael Piazolo das Wort.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr nachvollziehbar, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen. So wie Präsident Trump mit den Hochschulen, gerade auch den Spitzenhochschulen in den USA umgeht, ist klar – die Zahlen sind ja genannt worden –, dass viele Forscher sich überlegen, ob die USA für sie noch der richtige Platz ist. Es ist auch klar, dass da in vielen Ländern – möglicherweise auch an bayerischen Hochschulen und Universitäten – die Augen recht groß werden und man sagt: Da gibt es eine Chance. Wie könnte es uns gelingen, diese jungen Wissenschaftler – auch gerne ältere Wissenschaftler – zu uns zu bekommen? – Das ist auch nachvollziehbar. Nun ist aber die Frage, was man macht. Wir als Regierungsfraktionen haben jetzt gesagt: Schauen wir doch erst einmal, was in Bayern schon getan wird. Wir trauen unseren Universitäten und Hochschulen natürlich zu, dass sie sich selber Gedanken machen. Sich Gedanken zu machen, wie wir Forscher gewinnen, ist übrigens der Job von denjenigen, die dort angestellt sind. Vorher hat der Kollege gesagt, dass es dort auch gute und intensive Beziehungen und Ideen gibt. Wir haben deshalb gemeinsam einen Berichtsantrag gestellt und wollten uns erst einmal informieren. Das geschieht auch. Wenn ich es aus dem Ministerium richtig vernommen habe, dann ist der Bericht mehr oder weniger fertig. Jetzt ist nur noch der SPD-Antrag dazwischengekommen; das schadet aber nichts. Wir behandeln ihn jetzt hier parlamentarisch. Ich glaube auch – das ist auch eine Intention des Antrags –, dass es grundsätzlich durchaus sinnvoll ist, Hilfestellungen zu geben. Wir müssen aber schon aufpassen, nicht über das Ziel hinauszuschießen. In dem Antrag ist schon einiges verborgen, von dem man sagen muss: Naja, da müssen wir schon aufpassen. Erstens: die im Gesetz festgelegte Hochschulautonomie. Zunächst einmal sind die Hochschulen zuständig. Sie sind da meines Erachtens auch schon sehr, sehr aktiv. Sie agieren auch unterschiedlich. Es ist auch unterschiedlich, welches Fach angesprochen wird, welche Einrichtung usw. usf. Zweitens: Wissenschaftsfreiheit. Die Hochschulen haben natürlich das Recht, ihr Personal auszusuchen. Es ist auch wichtig, dass sie das tun. Wir sollten da nicht von außen eingreifen. Drittens. Gerade wenn es um die Auswahl geht, ist sehr entscheidend: Wir haben natürlich auch hoch qualifizierte Wissenschaftler hier im eigenen Land, die leider zuhauf auf Zeitverträgen sitzen und sich sehnlich eine Anstellung wünschen. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken – und auch nicht entsprechende Vorkehrungen treffen –, dass Wissenschaftler, die aus dem Ausland kommen, jetzt vielleicht bevorzugt werden. Das steht nicht im Antrag drin; ich möchte das nicht falsch auslegen. Trotzdem gilt gerade uns Hochschulpolitikern unser besonderes Augenmerk denen, die bei uns, an unseren Hochschulen sind, dort ausgebildet werden und teilweise auf Verträgen sitzen, mit denen sie nicht wissen, was in einem halben Jahr geschieht. Deshalb ist es ganz wichtig – das ist gerade Politik der Regierungsfraktionen –, Möglichkeiten zu Festanstellung und weiterem Karriereweg zu geben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Viertens. In dem Antrag ist vieles versteckt, was mit Landesrecht gar nichts zu tun hat, sondern bundesrechtlich zu regeln ist. Es ist nett, dass es Erwähnung findet. Wir können darauf aber keinen Einfluss nehmen. Insofern rate ich uns alles in allem dazu, natürlich das Thema zu behandeln und diese Chance wahrzunehmen, aber nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten und dann hier im eigenen Land teilweise vielleicht sogar Frustrationen zu wecken. Warten wir deshalb den Berichtsantrag, der noch vor der Sommerpause kommt, ab. Wir lesen ihn durch, dann ziehen wir die entsprechenden Konsequenzen. Ich bin sicher, Bayern ist jetzt schon wissenschaftlich stark. Durch den einen oder anderen amerikanischen Wissenschaftler werden wir noch einiges gewinnen. Wir sollten aber auch selbstbewusst genug sein und sagen: Wir sind schon gut aufgestellt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister! Es ist unstrittig: Weltweit geraten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – und damit auch die Wissenschaftsfreiheit – zunehmend unter Druck. Autokratische und diktatorische Regime schränken Forschung gezielt ein und instrumentalisieren sie – nicht nur, aber auch in den USA. Seit der Präsidentschaft von Donald Trump gab es massive Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit, begleitet von drastischen Kürzungen in so wichtigen Bereichen wie – um nur einige Beispiele zu nennen – Klimaforschung, Meteorologie, Impfforschung oder Krebsmedizin. Als Reaktion darauf überschlugen sich bereits Anfang des Jahres die Meldungen einiger deutscher Forschungsinstitutionen und Wissenschaftsorganisationen. Sie haben öffentliche Appelle an die Staatsregierung und die Bundesregierung gerichtet, entsprechende Programme aufzulegen, um US-Spitzenforscherinnen und -forscher nach Deutschland zu holen. Auch der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft Patrick Cramer sah hier Handlungsbedarf. Es ist richtig, was genannt wurde: Andere Länder wie Frankreich – oder auch Bundesländer wie Baden-Württemberg – haben bereits Programme aufgelegt. Die Wirkung ist aktuell noch schwer einzuschätzen. Nach Angaben der Max-Planck-Gesellschaft haben sich aber in den letzten Monaten die Bewerbungen aus den USA verdreifacht. Das ist eine Menge. Viele Spitzenforscherinnen und -forscher sind auf dem Absprung. Die Idee, international gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gezielt anzusprechen, ist naheliegend. Inzwischen haben immerhin auch so prominente Akademiker wie Timothy Snyder und Jason Stanley Yale verlassen und sind nach Toronto gewechselt. Das muss einem zu denken geben. Sie waren in Yale die Aushängeschilder. Stanley hat allerdings auch jüngst auf die Frage gesagt, ob er sich eine Professur in Deutschland vorstellen könne, "Frankfurter Rundschau", 03.04.2025: "[E]s ist schwer. In Deutschland eine Professur zu bekommen, ist fast unmöglich. […] [D]as ist kein akademischer Markt, das ist ein Prekariat." Das ist ein hartes Urteil. Ich glaube, da liegt das Problem, das wir in dem SPD-Antrag nicht behandelt sehen. Er ignoriert die Bedingungen, unter denen Wissenschaft in Deutschland abläuft – gerade für all jene, die noch keine Professur haben. Der akademische Arbeitsmarkt ist extrem eng. Wir haben das auch bei uns im Ausschuss schon häufig diskutiert. Seit Jahrzehnten fordern Forscherinnen und Forscher zu Recht bessere Perspektiven. Stattdessen zwingt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nach wie vor viele von ihnen immer noch – spätestens nach zwölf Jahren – zum Ausstieg aus der universitären Forschung. Kolleginnen und Kollegen, das würde auch amerikanische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen; es sei denn, sie erreichten hier eine Professur oder einen Lehrstuhl. Wer keinen äußerst seltenen unbefristeten Vertrag erhält, müsste das Wissenschaftssystem und womöglich gleich das Land verlassen, weil das Visum meist an den Arbeitsvertrag gekoppelt ist. Dennoch ist Deutschland attraktiv. Hier stößt aber die Vorstellung auf Unverständnis, unter diesen Bedingungen amerikanische Forscherinnen und Forscher mit Bonuszahlungen zu locken. Wir müssen schon aufpassen, dass das System nicht in Schieflage gerät und eine klare Ungleichbehandlung auftritt. Es wäre schlicht unsozial. In vielen Medien wird die Idee von Bonuszahlungen und Ähnlichem bereits kritisiert. Zahlreiche Tageszeitungen haben warnende Stimmen dazu veröffentlicht. Solche nicht zu Ende gedachten Maßnahmen würden das deutsche Forschungsökosystem langfristig destabilisieren und einheimische, aber auch internationale Talente eher abschrecken. Alles in allem: Was brauchen wir, um Anwerbung nicht als reines Anlocken zu gestalten, sondern erfolgreich zu machen? – Wir brauchen Stellen. Für mich ist da die Ankündigung der Bundesregierung – recht viel mehr ist es aktuell nicht –, ein 1.000-Köpfe-Programm auf die Beine zu stellen, schon ein Hoffnungsschimmer; er muss natürlich noch ausgestaltet werden, das ist klar. Die Bayerische Staatsregierung ist jetzt aufgefordert, dieses Programm konsequent zu nutzen, an ihm anzudocken, hier in Bayern Stellen zu schaffen und mit dem Bund abgestimmt voranzugehen. Wir GRÜNE haben einen eigenen Antrag nach einem Sonderprogramm Wissenschaftsfreiheit gestellt. Wir haben den Antrag jetzt zurückgestellt; zum einen, um einen validen Bericht zu bekommen, zum anderen, weil wir hoffen, dass das Bundesprogramm Fahrt aufnimmt und wir die entsprechenden Maßnahmen dann zielgerichtet treffen können. Unser Fazit in der Sachfrage: Man darf nicht nur auf die Spitzenforscherinnen und -forscher gucken, man muss auf alle Karrierestufen sehen. Wir dürfen auch nicht ausschließlich auf die USA sehen, sondern müssen auch sehen: Wo gibt es sonst noch Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit? Welche jungen Talente können wir nach Deutschland holen? Viele dieser Aspekte sind in dem Antrag der SPD aber leider nicht gegeben. Deswegen würden wir ihn wie im Ausschuss ablehnen. Aber das exkulpiert die Staatsregierung natürlich nicht, etwas vorzulegen und auch zu handeln. Das ist auch klar. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Es liegt noch eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor. – Frau Kollegin Katja Weitzel, bitte.

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Katja Weitzel SPD

Liebe Kollegin Osgyan, vielen Dank. Ich habe das jetzt vernommen, allerdings irritiert mich das ein bisschen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in diesen Antrag etwas von Bonuszahlungen geschrieben haben. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass drinsteht, ausschließlich Spitzenforscher:innen anzuwerben. Ich hoffe, dass wir uns da sehr einig sind, vielleicht das eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Es geht darum, Strukturen zu schaffen. Der Antrag beschäftigt sich nicht primär mit dem Grundproblem, das wir hier haben; dem gebe ich recht. Das sehe ich auch so. Es stimmt, dass die Wissenschaftslandschaft, was Arbeitsbedingungen angeht, hier nicht so gut aufgestellt ist wie in anderen Ländern. Das verneinen wir nicht, aber darum geht es im Antrag doch gar nicht. Mein Petitum wäre: Das eine tun, aber das andere nicht lassen. Sie haben ja gerade eben selbst die Staatsregierung aufgefordert, hier tätig zu werden.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrte Kollegin, vielen Dank noch einmal für die Präzisierung. Ich glaube, wir müssen aber das eine tun und das andere auch tun, sonst wird kein Schuh daraus. Wenn wir jetzt schnelleren Zugang zu Tenure-Track-Programmen und eine Fast-Track-Visa-Erteilung wollen, so ist das alles gut. Wenn es aber keine entsprechenden Stellen und keine entsprechende Ausfinanzierung gibt, dann wird das unser Wissenschaftssystem auf der einen Seite unter Druck setzen, auf der anderen Seite automatisch Frust und Enttäuschung bei angeworbenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auslösen, wenn wir nicht halten können, was wir versprechen. Deswegen glaube ich, wir müssen entweder sagen, Bayern geht voll rein und schafft eigene Stellen, oder müssen einen Schritt zurücktreten und uns an den Bund andocken. Mit reinem Anlocken kommen wir nicht weiter. Das ist für mich an der Stelle einfach noch nicht zu Ende gedacht. Wenn man die entsprechenden Organisationen und die Stellungnahmen von "IchBinHanna" hört, dann geht das alles in die Richtung, dass wir Stellen brauchen und am Grundproblem ansetzen müssen. Da halte ich momentan die Initiative des Bundes für einen Ansatz, den man abwarten muss. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Markus Blume um das Wort gebeten. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und wichtig, dass wir uns über ein solches Thema auch hier im Hohen Haus austauschen. Allerdings will ich auch das eine oder andere hier zur Einordnung teilen. Alarmierend war, was wir vor dreieinhalb Wochen erleben durften, als die wissenschaftliche Weltelite zur Nobelpreisträgertagung im Fach Chemie nach Lindau an den Bodensee gekommen ist. Die ganze Welt war da, aber ein Teil aus Amerika war nicht da. Zehn herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler hatten zwar eine Einladung nach Lindau, deren Universitäten haben aber diesen Wissenschaftlern abgeraten, die Vereinigten Staaten zu verlassen, weil die Sorge zu groß war, dass sie anschließend nicht mehr einreisen könnten. Ich kann nur sagen: Es ist schon echt herb, dass eine der führenden Demokratien der Welt Wissenschaftsfreiheit so kleinschreibt, wie das in den Vereinigten Staaten passiert. Das kann uns nicht kaltlassen. Deswegen war von der ersten Stunde an klar, dass wir als deutsche Wissenschaftspolitiker auch deutlich machen: Wir stehen in diesen Zeiten an der Seite der amerikanischen Institutionen und der amerikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wissenschaft lebt von Freiheit und Kooperation gleichermaßen, und solch einen Rückbau von Wissenschaftsfreiheit darf es nicht geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Gleichwohl ist der Antrag, liebe Frau Weitzel, nicht geeignet. Der Antrag ist nicht geeignet, weil er von falschen Grundannahmen ausgeht. Sie schildern hier ein Szenario, wonach die Vereinigten Staaten von Amerika vor einem Quasi-Massenexodus von Forscherinnen und Forschern stehen. Das ist nicht der Fall, und ich habe mit ganz vielen gesprochen. Man kann den Gründen gerne nachgehen, warum das so ist. Am Ende muss man froh sein, dass es diesen Massenexodus nicht gibt; denn wir wollen die amerikanischen Institutionen, die auch Partnerorganisationen unserer Hochschulen sind, nicht schwächen, sondern wir wollen dafür sorgen, dass sie auch stabil bleiben. Vielleicht muss man auch einmal die Frage beantworten, wie denn eigentlich die Bedingungen für Wissenschaft und Forschung auf dieser Seite des Atlantiks und eben bei uns sind; dazu sage ich nachher noch etwas. Der Hauptgrund, warum wir Ihrem Antrag nicht beipflichten können, ist aber, dass Sie auch von falschen Voraussetzungen und falschen Vorbildern reden. Da Sie hier im Hohen Haus sagen, wir sollten uns ein Beispiel an Berlin nehmen – Sie haben wirklich Berlin genannt –, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist genau der Punkt, an dem man merkt, wo der Unterschied ist. Berlin hat eine Webseite für internationale Wissenschaftler geschaltet, die doch bitte nach Berlin kommen sollen. Aber zur selben Zeit berät der Berliner Senat darüber, dass 10 % der Mittel an den Berliner Hochschulen eingespart werden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) An den Berliner Hochschulen findet Rückbau statt. An den Berliner Hochschulen gibt es nicht mehr Stellen, sondern es gibt weniger Stellen. An den Berliner Hochschulen heißt es nicht Vorfahrt für internationale Forscherinnen und Forscher, sondern Rückbau von Strukturen. Ich kann nur sagen: Das ist das komplette Kontrastprogramm zu Bayern. Wir wollen keinen Berliner Weg gehen, sondern wir bleiben beim bayerischen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Antrag ist trotzdem eine gute Gelegenheit, um erstens einmal Lob für das beste Anwerbeprogramm zu zollen, was es überhaupt aus einem deutschen Land in der Welt geben kann, nämlich die Hightech Agenda Bayern. Die Hightech Agenda Bayern hat dafür gesorgt, dass sich unsere Hochschulen in den internationalen Rankings deutlich nach vorne geschoben haben. Die Hightech Agenda hat dafür gesorgt, dass wir weltweit einen Forscherzulauf haben. Die Hightech Agenda ist unser Anwerbeprogramm, unser Angebot an die Welt gewesen. Wir haben insgesamt 1.000 Professorinnen und Professoren neu ermöglicht und Stellen dafür geschaffen. Bei den Stellen, die aus dem Ausland besetzt wurden, wurde immerhin ein Fünftel mit Personen besetzt, die aus den USA gekommen sind. Wir können feststellen, dass die Hightech Agenda in Bayern auch weltweite Resonanz bei Unternehmen gefunden hat. Unternehmen siedeln sich freiwillig im Freistaat Bayern an, weil sie hier Talente und die besten Köpfe vorfinden. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Dass es auf Bundesebene jetzt auch eine Hightech Agenda geben soll, ist richtig. An der Stelle lassen wir uns als Freistaat auch gerne kopieren. Sie haben an der Stelle auch formuliert, dass das Einzige, was hier erkennbar hilft, das ist, was auf Bundesebene jetzt ins Auge genommen wurde, nämlich 1.000 zusätzliche Köpfe. Dieses Tausend-kluge-Köpfe-Programm gibt es, weil es in den Koalitionsverhandlungen mit bayerischer Handschrift verhandelt wurde, weil wir sehen, dass es hilft, wenn man zusätzliche Positionen und Möglichkeiten schafft. – Also, liebe Frau Weitzel, meine Empfehlung: Die bayerische Hightech Agenda ist das beste Angebot an die Welt. Dabei sollten wir bleiben, und dieses sollten Sie auch hier im Landtag unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Antrag ist auch eine Gelegenheit, den bayerischen Hochschulen das Vertrauen auszusprechen; Kollege Piazolo hat es genauso wie der Kollege Bausback deutlich gemacht. Wir brauchen hier keine Konzepte. Unsere bayerischen Hochschulen brauchen keine Nachhilfe. Wir müssen hier jetzt keinen bürokratischen Prozess anleiern und planwirtschaftlich sagen, was notwendig ist; denn die bayerischen Hochschulen machen es längst. Wir haben übrigens den Bericht im Bayerischen Landtag schon gegeben. Der müsste in den Postfächern oder jedenfalls auf der Vollzugsliste dieser Woche zu finden sein. Diese bayerischen Hochschulen haben sich alle auf den Weg gemacht, sich international aufzustellen. Der Hinweis ist übrigens richtig: Es gibt Hochschulautonomie auf der einen Seite und den Verfassungsgrundsatz der Bestenauslese auf der anderen Seite. Es kann hier also nicht um ein Überholprogramm oder ein Bevorzugungsprogramm für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen, sondern es kann nur um den Wettbewerb um die besten Köpfe gehen. Diesen Wettbewerb, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir gerne an. Der dritte Punkt geht die internationale Kooperation an. Auch dafür bietet der Antrag eine gute Gelegenheit, das hier einmal kurz darzustellen. Wir als Freistaat Bayern sind mit unseren Hochschulen in der Welt so vernetzt wie nur wenige andere in Deutschland. Wir leben von diesen Kooperationen, und ich will es hier noch einmal ganz deutlich sagen. Ich habe mit allen gesprochen: mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, mit der Max-Planck-Gesellschaft und mit den Hochschulen. Von aggressiven Abwerbeprogrammen wird dort dringend abgeraten; denn man ist geradezu darauf angewiesen, dass wir mit den besten Institutionen der Welt zusammenarbeiten. Diese besten Institutionen der Welt sind nach wie vor auch und gerade in den Vereinigten Staaten zu finden. Wir wollen neben dem Zollstreit nicht auch noch einen Wissenschaftsstreit. Wissenschaft lebt nicht von Konfrontation, sondern von Kooperation. Ich kann nur sagen: Am Ende des Tages brauchen wir auch bei uns in Deutschland mehr Vorfahrt für Wissenschaft. Ja, wir brauchen Fast-Track-Programme. Ja, die Visa-Prozesse dauern zu lange. Aber, liebe Frau Kollegin Osgyan, ich kann Ihnen gerne meine Briefwechsel mit der früheren Bundesaußenministerin zur Verfügung stellen. Wir haben das in den letzten vier Jahren angemahnt, und es ist nichts passiert. Es ist nichts bei der Frage passiert, wie man schneller dafür sorgen kann, dass die klugen Talente zu uns nach Deutschland kommen können. Also: Hausaufgaben machen, dafür sorgen, dass Wissenschaft und Forschung besser ausgestattet sind und nicht bei jedem Thema mit neuen Berichtserfordernissen und bürokratischen Überlegungen um die Ecke kommen, sondern einfach diejenigen machen lassen, die es können. – Das sind unsere bayerischen Hochschulen; in diese sollten wir Vertrauen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Katja Weitzel vor.

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Katja Weitzel SPD

Herr Minister Blume, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie sich immer so auf Berlin stürzen. Sie scheinen da offensichtlich ein persönliches Problem zu haben. Wir haben beispielsweise auch Baden-Württemberg erwähnt; dieses Land wird von Ihnen wohl nicht so bewertet wie Berlin. Ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus. Sie haben noch einmal die Hightech Agenda angesprochen. Wir haben meines Wissens noch nie bestritten, dass Sie diese gut machen. Wenn aber dieser Antrag dazu führt, dass Sie Ihre Hausaufgaben im Maschinenraum der Wissenschaftslandschaft machen, nämlich im Mittelbau, und dort gute Strukturen schaffen, so wie es Frau Kollegin Osgyan auch schon angesprochen hat, dann, fände ich, wäre der Antrag schon allein deshalb richtig. Es geht darum, Strukturen zu schaffen. In dem Antrag steht auch kein einziges Wort von aggressiver Abwerbung, sondern es geht darum, Strukturen zu schaffen. Ich freue mich auch, wenn die Hausaufgaben für den Mittelbau von der Staatsregierung gemacht werden, um dort die Strukturen und Voraussetzungen für eine gute Wissenschaftslandschaft zu schaffen, damit auch ein Timothy Snyder solche Äußerungen nicht mehr von sich gibt. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Liebe Frau Kollegin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzten drei Jahre in Deutschland waren leider verlorene Jahre für Wissenschaft und Forschung. Das muss man einfach einmal ganz deutlich sagen. (Beifall bei der CSU) Wir können das jetzt auch in Kürze nicht aufholen. Dennoch versuchen wir, am Ball zu bleiben. Ich muss doch noch einmal ganz deutlich sagen: Die Hightech Agenda ist ja kein Professorinnen- und Professorenprogramm. Wir haben mit der Hightech Agenda auch 1.500 Stellen im Mittelbau geschaffen, also genau diejenigen Stellen, die das rare Gut sind. Weil auch Kollegin Osgyan vorhin etwas angedeutet hat: Glaubt ernsthaft jemand, dass ein Wissenschaftler aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland kommt, weil er hört, dass es dort ein Wissenschaftszeitvertragsgesetz gibt, egal ob in der heutigen Form oder in irgendeiner modifizierten Form? – Nein, der kommt nur, wenn er weiß, dass es hier Regierungen und Umstände gibt, die zeigen, dass wir volle Kanne in Wissenschaft investieren, dass wir für Freiheit in der Forschung und in der Lehre sorgen und dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die auch nur ansatzweise mit denjenigen in den Vereinigten Staaten vergleichbar sind. Das hilft, aber alles andere hilft nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Eingabe Einwände gegen die geplante Asylunterkunft in München-Großhadern (EB.0551.19) Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 26. Sitzung am 4. Juni 2025 mit der Eingabe befasst und beschlossen, diese gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Bevor ich das Wort dem Kollegen Lausch zur Berichterstattung erteile, erinnere ich daran, dass die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. – Herr Kollege Lausch, Sie haben das Wort.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Hochverehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um eine Beschwerde, eine Petition einer Bürgerin, wohnhaft in München oder in Ansbach – das geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor –, gegen die geplante Asylunterkunft in München im Stadtteil Großhadern am Max-Lebsche-Platz. Zur Sache. Bei der Petentin handelt es sich um eine Anwohnerin, die Sicherheitsbedenken aufgrund der Unterbringung von Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft anführt und daher die Inbetriebnahme der Unterkunft verhindern möchte. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf für neue Asylunterkünfte, wenn im Zug der angekündigten Migrationswende nun verstärkt abgeschoben wird. Die Eingabe richtet sich gegen die Einrichtung einer dezentralen Asylunterkunft am Max-Lebsche-Platz, Flurnummer 166/10, durch die zuständige Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt plant die Unterbringung von circa 110 geflüchteten Menschen in der Asylunterkunft, deren Bestand auf mindestens fünf Jahre angesetzt ist. Die Eröffnung der vom Münchner Stadtrat in der Stadtratssitzung am 28. Juni 2023 beschlossenen Einrichtung verschiebt sich nach derzeitigem Stand ohnehin auf das zweite Quartal 2026. Die Baugenehmigung wurde allerdings bereits erteilt. Um einzelne Stadtviertel nicht zu überfordern, versucht die Landeshauptstadt München, die geplanten Standorte zur Unterbringung Geflüchteter möglichst gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Aktuell ist im 20. Stadtbezirk, eben Hadern, keine einzige Unterkunft für Geflüchtete in Betrieb. Auf die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete am Max-Lebsche-Platz kann nach Einschätzung der Landeshauptstadt und aus Sicht der Staatsregierung nicht verzichtet werden. Die Petentin trägt auch erhebliche Sicherheitsbedenken vor. Daher sind Sondermaßnahmen der Sicherheitsbehörden geplant. Zu den angedachten Maßnahmen des Polizeipräsidiums München gehören eine intensive Bestreifung des Umfelds der Unterkunft, insbesondere in der ersten Phase nach der Eröffnung, ein regelmäßiger Austausch und Kontakt mit der Unterkunftsleitung auch unter Einbindung des örtlich zuständigen Kontaktbeamten und eine gezielte Lageauswertung im Hinblick auf Ordnungsstörungen und Straftaten mit Bezug zu der Unterkunft. Durch diese Maßnahmen sollen etwaige Fehlentwicklungen früh wahrgenommen werden. Darüber hinaus werden zukünftig für anlassbezogene Veranstaltungen, welche in unmittelbarer Nähe zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete stattfinden, wie zum Beispiel das Haderner Dorffest, Maßnahmen zwischen Veranstalter, Sicherheitsbehörde und Polizei eng abgestimmt. Die Planungen der Landeshauptstadt München zur Inbetriebnahme einer dezentralen Unterkunft in München sind aus Sicht der Staatsregierung und nach dem Mehrheitsbeschluss des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden nicht zu beanstanden. In einer Sache gebe ich der Petentin durchaus recht. Es ist zu hoffen und auch absehbar, dass diese Unterkunft, die erst 2026 zur Eröffnung, zur Inbetriebnahme ansteht, nicht mehr benötigt wird. In einem ähnlichen Fall in Niederbayern in der Stadt Vilsbiburg hat in der letzten Petitionsausschusssitzung die Regierung von Niederbayern den Antrag auf Belegung einer Flüchtlingsunterkunft in ähnlicher Größe sogar von sich aus zurückgezogen und für erledigt erklärt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich eröffne jetzt die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Harald Schwartz. Herr Kollege, bitte schön.

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Harald Schwartz CSU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst an die AfD gerichtet: Ich bewundere die konzeptionelle Reinheit, mit der Sie solche Sachen nach oben ziehen. Mit bemerkenswerter Konsequenz werden redundant Vorurteile ausgebreitet, Ängste geschürt, instrumentalisiert und ausgenutzt, und es wird immer wieder der Boden für dumpfe Ausländerfeindlichkeit bereitet, (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) und das entgegen der klaren Faktenlage, die der Kollege Lausch gerade völlig richtig wiedergegeben hat. Wir haben in der Stellungnahme, die wir uns im Ausschuss intensiv angesehen haben, gesehen, wie sich die tatsächliche Lage hinsichtlich der hier befürchteten Kriminalität in Bayern, insbesondere auch in München und insbesondere auch in diesem Viertel, ausnimmt. Wir haben auch gesehen, was die Polizei hier bereits anbietet, plant und vorgesehen hat, um jedweden Einschränkungen von vornherein zu begegnen und auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu entsprechen. Das hindert Sie nicht daran, dennoch Ängste zu schüren und auszunutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im zweiten Quartal 2026 soll diese Einrichtung in Betrieb genommen werden. Ich gehe davon aus, dass die exzellente Arbeit unseres Bundesinnenministers Dobrindt dafür Sorge tragen wird, dass wir viele dieser Einrichtungen nicht mehr brauchen. In diesem Sinne: Wir lehnen ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Kollege Daniel Halemba. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Halemba AfD

Herr Präsident, werte Abgeordnete! Wer von Ihnen möchte ein zusätzliches Asylheim in seiner Nachbarschaft haben? (Zuruf von der SPD: Wir wollen Sie nicht in unserer Nachbarschaft haben!) Los, geben Sie mir kurz ein Handzeichen! (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Niemand bei den Regierungsfraktionen. – Ich stelle fest, niemand von Ihnen möchte ein weiteres Asylheim in seiner Nachbarschaft haben. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dann sollten Sie auch die Position der Dame verstehen. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Herr Hofmann, schreien Sie nicht so herum! Beruhigen Sie sich! (Zurufe von der CSU und den GRÜNEN) Wir besprechen nämlich heute die Petition einer Dame, die sich gegen ein Asylbewerberheim in ihrem Stadtteil – Großhadern – wehrt. 110 Asylbewerber sollen für mindestens fünf Jahre in München-Großhadern untergebracht werden. Das sind 110 Asylbewerber zu viel! (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) – Frau Schorer-Dremel, Sie verstehen nichts von unserem Rechtsstaat. Sie verstehen wohl auch nichts von der Würde dieses Hauses und respektieren dieses Anliegen hier nicht. (Lebhafter Widerspruch bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie laufen, während dieser Tagesordnungspunkt behandelt wird, barfuß im Plenarsaal herum. Schämen Sie sich nicht? (Heiterkeit bei der AfD – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber von Fußpflege versteht die CSU auch nichts; das haben wir damit zumindest gemerkt. (Zuruf von der CSU) Jetzt zur Sache! (Michael Hofmann (CSU): Von wegen!) Wir haben es heute mit einer mutigen Frau zu tun. Eine Krankenschwester wehrt sich im Alleingang gegen ein Asylheim. Ich zitiere aus ihrem Petitionstext: "Als Krankenschwester, die aus finanziellen Gründen auf die Personalunterkunft angewiesen ist, habe ich (und auch Kolleginnen!) Angst, jetzt auch noch auf unserem täglichen Arbeitsweg bedroht oder angegriffen zu werden!" (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was ist das für ein Vorurteil!) Ich verstehe die Dame. 44,9 % aller Sexualstraftaten in Bayern wurden 2023 durch Ausländer begangen. (Michael Hofmann (CSU): Sie brauchen mit Sicherheit keine Angst vor Sexualstraftaten zu haben, Herr Kollege! – Zurufe von den GRÜNEN) Gleichzeitig umfasste der Anteil an Ausländern in Bayern nur 16 %. (Michael Hofmann (CSU): Sie brauchen keine Angst vor Sexualstraftaten zu haben!) Sie sind damit über vier Mal häufiger Vergewaltiger, Zuhälter oder Pädophile. Auch wenn Sie das verschweigen wollen – diese Frau und die anderen Bürger sind faktenbewusst. Die Mehrheit fordert ein Ende Ihrer bunten Vielfalt. Unsere heutige Petentin will kein Asylheim bei sich um die Ecke haben. Sie hat Angst vor Gewalt durch Asylbewerber. Mit Recht! Ich sage Ihnen: mit Recht! An einem schönen Sommerabend wie dem heutigen, am 19. August 2023, bei 30 Grad besuchte ein 18-jähriger Pole unsere Landeshauptstadt – so, wie es täglich Tausende Touristen tun. Er trank zu viel Münchner Bier und saß angetrunken in der Nähe des Bayerischen Landtags, 100 Meter in Richtung Osten, in der U-Bahn-Station Max-Weber-Platz, wo viele von uns Abgeordneten täglich mit der U-Bahn ankommen. Ein afghanischer Illegaler, Wahidullah H., geboren in Kabul, kommt mit dem letzten Nachtzug an der Station an. Er sieht den angetrunkenen 18-jährigen Touristen. Er sieht Schwäche in einem unserer zahlenden Gäste. Eiskalt vergewaltigt der Afghane den jungen Mann. Er stiehlt auch noch das Telefon des Opfers und nimmt das furchtbare Martyrium auf Video auf. Wollen Sie diese Leute wirklich hier im Land lassen, liebe CSU? Wollen Sie diese Leute hierbehalten? (Zuruf von der CSU) Es trifft natürlich nicht nur Männer. Ganz Polen sprach über diese brutale Tat Ihres Illegalen, den wir durchfüttern. Wir verlieren Millionen an Touristeneinnahmen, weil unsere Sicherheit durch illegale Einwanderung kaputtgeht. Die Petentin hat recht, wenn sie Angst vor einem Asylheim hat. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Eine einfache Bürgerin hat von Politik mehr Ahnung als viele von Ihnen hier im Landtag. Ich zitiere abermals die Beschwerdeführerin der heutigen Petition: "[…] also, wenn nun verstärkt Asylanten […] ausgewiesen werden, dann müsste doch in den bereits vorhandenen Asylunterkünften wieder Platz werden, so dass neue Asylunterkünfte nicht gebaut werden müssen." Ja, man muss kein Spitzenpolitiker sein, um zu wissen, dass diese Dame recht hat. Wir brauchen die große Remigration. Dann gibt es auch keine zusätzlichen Asylheime wie das in Großhadern mehr. (Beifall bei der AfD – Unruhe bei den GRÜNEN) Dann wird sogar Wohnraum frei. (Beifall bei der AfD) Selbst unser Innenminister, der heute auch anwesend ist, sagt – Zitat –: "Die Lage hat sich […] gegenüber den letzten Jahren geändert." Und er sagt, dass die – Zitat –, "Asyl-Neuzugänge […] zurückgegangen" seien. Wenn Sie das noch mit Remigration – millionenfacher Remigration – verbinden, leeren sich alle Asylheime, und wir brauchen definitiv keine zusätzlichen mehr. (Beifall bei der AfD) Noch ein Punkt zur Terminierung dieser Rede: Ursprünglich sollte dieser Tagesordnungspunkt erst gegen 00:20 Uhr, mitten in der Nacht, aufgerufen werden. Ihr Altparteienkartell will wohl nicht, dass die Bürger erfahren, wie groß inzwischen der Widerstand gegen Ihre Politik ist? (Michael Hofmann (CSU): Sie verstehen ja noch nicht einmal etwas von der Geschäftsordnung! Das ist doch unglaublich! Vorher mussten wir alle Ihre Anträge ertragen! – Johannes Becher (GRÜNE): Ihr habt den ganzen Kram hochgezogen! – Weitere Zurufe von der CSU und den GRÜNEN – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dennoch lassen wir uns davon nicht beirren. Wir kämpfen weiterhin dafür, dass auch Ihr Stadtteil kein Asylbewerberheim kriegt. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Sie stehlen unsere Lebenszeit mit Anträgen Ihrer Fraktion! – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Kollegin Gülseren Demirel.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Dass Bürgerinnen und Bürger Petitionen einreichen und damit ihre Beschwerde zum Ausdruck bringen, ist, finde ich, ein sehr wichtiger demokratischer Akt, und zwar unabhängig davon, was sie fordern, sofern es sich im Rahmen unserer Verfassung und unserer Gesetze bewegt. Wenn ich aber sehe, wie Sie von der AfD Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern hier parteipolitisch instrumentalisieren, dann frage ich mich – auch als Vorsitzende des Ausschusses –, ob das inszenierte Petitionen sind. (Widerspruch bei der AfD) Wenn ich als Bürgerin eine Beschwerde einreiche, dann will ich eine ernsthafte Auseinandersetzung damit, und ich will eine Lösung erreichen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Was ich auf keinen Fall wollte, wäre, dass irgendeine Partei mit meiner Beschwerde hausieren geht, noch dazu eine rechtsextreme Partei, die meine Beschwerde dafür nutzt, um Ängste, Unsicherheit und Spaltung in der Gesellschaft zu schüren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Daher bin ich wirklich der festen Meinung, dass Sie einige Petitionen inszenieren bzw. Bürgerinnen und Bürger draußen für Ihre Zwecke instrumentalisieren. Aber wenn man bei einem solchen Plan mitmacht, muss man so ähnlich denken wie Sie; sonst würde es ja nicht passieren. Zum anderen wird diese Flüchtlingsunterkunft nicht etwa deshalb errichtet, weil neue Geflüchtete kommen, sondern deshalb, weil einige Mietverträge der Stadt München für Unterkünfte auslaufen. (Zurufe von der AfD: Oh!) Da man Ersatz im Sinne einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit braucht, musste diese Unterkunft errichtet werden. Die Stadt München hat schon sehr vorausschauend angefangen zu planen, um diese Unterkunft als Folgeunterkunft nutzen zu können. Das finde ich gut und richtig so. Das Nächste ist: Die Stadt München arbeitet mit dem Polizeipräsidium sehr eng zusammen. Bevor Unterkünfte in einem Stadtviertel errichtet werden, halten die Bezirksausschüsse in der Regel eine Bürgerinnen- und Bürgerversammlung ab, wo auch die Polizei präsent ist, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und ihnen auch anhand der Statistik nachzuweisen, dass keine Unsicherheit im Umfeld entstehen wird. Man muss anmerken, dass München die sicherste Stadt in Europa ist; das dürfen auch Sie nicht vergessen. Es sind also schon sehr sinnvolle Präventionsmaßnahmen geplant, sodass ich Ihre Mitstreiterin beruhigen kann: Sie kann auch nachts sicher durch München gehen. Ganz zum Schluss zu Ihrer Frage, ob ich ein Flüchtlingsheim in meiner Nähe haben wolle. Ich antworte Ihnen: Lieber ein Flüchtlingsheim als einen AfD-Abgeordneten in meiner Nachbarschaft! (Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte. – Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Herr Halemba, bitte.

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Daniel Halemba AfD

Frau Kollegin Demirel, Sie sprachen in Ihrer Rede davon, dass wir solche Petitionen "inszenieren" würden.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Ja.

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Daniel Halemba AfD

Sie implizieren damit, dass wir solche Petitionen selbst einreichen oder die Bürger dazu motivieren, sie einzureichen.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Das Zweite.

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Daniel Halemba AfD

Das zeigt doch Ihre Abgehobenheit. Das zeigt doch, wie weit entfernt Sie vom Bürger sind. Sie wissen doch gar nicht mehr, wie es draußen zugeht. (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Die Bürger haben Angst. Die Krankenschwestern haben Angst, auf ihrem täglichen Arbeitsweg bedroht oder sogar vergewaltigt zu werden. (Lebhafter Widerspruch bei den GRÜNEN) Ich frage Sie jetzt hier als Frau.

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Tobias Reiß

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Daniel Halemba AfD

Ich frage Sie als Mutter: Was würden Sie machen, wenn Ihre Tochter in dieser Krankenschwesternunterkunft untergebracht wäre, weil sie darauf angewiesen ist, und Angst hätte, auf ihrem täglichen Arbeitsweg spätabends vergewaltigt oder bedroht zu werden?

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Gülseren Demirel GRÜNE

Zwei Sachen Herr Halemba. Die eine ist: Ich habe das Direktmandat in meinem Stimmkreis. Also scheine ich nah bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, sonst würde ich diesen Vertrauensvorschuss nicht bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die zweite Sache ist: Legen Sie uns doch mal Ihr Strafregister vor. Das würde mich sehr interessieren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das jetzt versachlichen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits umfassend ausgeführt. Die vorliegende Petition vom 6. März 2025 richtet sich gegen die Errichtung und Inbetriebnahme einer Asylunterkunft in der Landeshauptstadt München in Großhadern. Dazu ist zu sagen, dass es sich um eine geplante dezentrale Unterkunft in Modulbauweise handelt, mit einer Maximalbelegung von circa 110 Personen. Die Baugenehmigung und damit auch die Zusage der Finanzierung durch die Regierung von Oberbayern sind bereits erteilt. Ziel der Petition ist jetzt – das wurde ja auch deutlich ausgeführt –, die Inbetriebnahme der Unterkunft wegen Sicherheitsbedenken zu verhindern. Die Petentin sieht sich als Anwohnerin und Krankenschwester auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle im Uniklinikum Großhadern in ihrer Sicherheit gefährdet. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden haben wir die Petition im Juni sorgsam beraten und mehrheitlich beschlossen, sie mit der sehr konkludenten Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Unsere Aufgabe im Ausschuss – und das will ich noch mal deutlich machen – ist es allein, auch in diesem Falle, individuell zu prüfen und zu bewerten, ob möglicherweise fachliche und sachliche Verfahrensfehler vorliegen, ob die Regierung von Oberbayern und die Landeshauptstadt München alles nach rechtskonformen Rahmenbedingungen umgesetzt haben. Es wurde aus unserer Sicht plausibel und nachvollziehbar dargelegt, warum wir der Besorgnis der Petentin zur Gefährdungslage so nicht zustimmen können und die Einwände zurückgewiesen wurden. Dazu ist noch festzuhalten: Zum 30. April 2025 sind die Unterbringungskapazitäten für 900 Geflüchtete in München ausgelaufen, da die Mietverträge, beispielsweise mit Hotels, nicht verlängert wurden. Daher brauchte es Ersatzkapazitäten und eine bestmögliche, gleichmäßige Verteilung im gesamten Stadtgebiet. Auf den Standort Max-Lebsche-Platz kann aus Sicht der Landeshauptstadt nicht verzichtet werden. Abschließend ist festzuhalten: Die sichersten Großstädte liegen in Bayern. München belegt im bundesweiten Vergleich der Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern erneut den ersten Platz. Ja, die Asylbewerberzahlen gehen zurück. Sie sind aber nach wie vor hoch. Unsere Kommunen – ein herzlicher Dank! – leisten im Hinblick auf die Unterbringung von geflüchteten Menschen eine ganz hervorragende Arbeit, und dies gilt es auch entsprechend zu würdigen. In enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen geplant. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Dazu gehören auch verstärkte Streifengänge vor neuen Unterkünften, der regelmäßige Austausch und der Kontakt mit der Unterkunftsleitung und nicht zuletzt eine gezielte Lageauswertung im Hinblick auf Ordnungsstörungen mit Bezug zur Unterkunft. Damit können Fehlentwicklungen früh wahrgenommen werden. Aufgrund dieser Sachlage werden wir dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Bravo!)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Frau Kollegin. Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Oskar Lipp.

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin, eine Frage, und zwar: Sie sagen, die Asylbewerber sind so harmlos. Jetzt frage ich mich, warum man dann überall Polizei in der Nachbarschaft braucht. Das würde mich mal interessieren.

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Martina Fehlner SPD

Ich glaube, ich habe alles deutlich gemacht. Ich muss das nicht weiter ausführen, und im Übrigen können Sie die Ausführungen auch sehr gut nachlesen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Das kann er nicht parieren!)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags! Ich will nur zu drei Punkten kurz Stellung nehmen. Erstens hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in der Tat vor zwei Jahren, am 28. Juni 2023, beschlossen, diese Unterkunft in Hadern zu bauen. Die Zielsetzung des Münchner Stadtrates ist es, insgesamt die Flüchtlingsunterbringung über das gesamte Stadtgebiet dieser Millionenstadt einigermaßen zu verteilen. In Hadern – so hat die Landeshauptstadt angeführt – gibt es bislang überhaupt keine derartige Unterkunft. Deshalb hat sich der Stadtrat entschlossen, diese Unterkunft dort zu platzieren. Ich mische mich in solche Standortfragen in der Regel nicht ein. Es ist auch nach den Diskussionen des Petitionsausschusses jedenfalls an dieser Entscheidung des Münchner Stadtrates überhaupt nichts auszusetzen. Sie ist in sich schlüssig, und deshalb sagen wir, dass das vernünftig ist und dass es keinen Grund gibt, dieser Petition zu folgen. – Das ist das Erste. Das Zweite ist: Ja, die Landeshauptstadt München ist übrigens nach dem aktuellen Stand wohl die einzige kreisfreie Stadt in Bayern, die ihre Quote nicht erfüllt. Deshalb bitte ich, das auch zu berücksichtigen. Im Moment führt das dazu, dass Landkreise in Oberbayern über der Quote in der Flüchtlingsverteilung liegen, weil die Landeshauptstadt ihre Quote nicht erfüllt. Darum bin ich dankbar dafür, dass sich die Landeshauptstadt jetzt damit beschäftigt, sich durch entsprechende neue Unterkünfte auch der Erfüllung ihrer Quote zu nähern. Das wird insgesamt für alle Beteiligten in den nächsten Monaten sicherlich auch noch leichter dadurch, dass die Zahl der Flüchtlingsneuzugänge deutlich geringer wird. Das ist auch der Erfolg einer konsequenten Politik von mehr Grenzkontrollen, die jetzt durch den Bundesinnenminister Dobrindt noch weiter verstärkt worden sind. Das ist das Ergebnis davon, dass wir in Bayern zum Beispiel flächendeckend die Bezahlkarte eingeführt haben. Viele andere Bundesländer sind immer noch nicht fähig, dies tatsächlich umzusetzen. Auch die Ausweisung gerade von Straftätern unter den Flüchtlingen wird konsequent verstärkt. Deshalb ist es gut, dass jetzt gerade, vor ein paar Tagen, erstmals seit einem Jahr auch wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan stattgefunden hat. Das sind die richtigen Entscheidungen, die die neue Bundesregierung jetzt voranbringt. Sie werden dafür sorgen, dass die Flüchtlingszahlen insgesamt weiter zurückgehen und insbesondere Straftäter unser Land sehr schnell wieder verlassen müssen. Das ist konsequente Politik, und für die werden wir uns auch weiter einsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Dritte ist in der Tat, dass unsere Landeshauptstadt München unter den insgesamt 40 Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern die sicherste ist. (Zuruf von der CSU: Hört, hört!) Wie gesagt, es gibt insgesamt 40 Städte in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern. Davon sind drei in Bayern: München ist die sicherste Stadt. Die zweite Stadt in Bayern, die mehr als 200.000 Einwohner hat, ist Nürnberg. Sie ist bundesweit die zweitsicherste Stadt. Die dritte Stadt in Bayern, die mehr als 200.000 Einwohner hat, ist Augsburg. Sie ist bundesweit die drittsicherste Stadt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bravo!) Meine Damen und Herren, besser kann man es nicht machen, als dass die drei sichersten Städte, die mehr als 200.000 Einwohner haben, alle bayerische Städte sind. Das ist die Realität, darum kümmern wir uns in der Sicherheit, und die ist übrigens auch dadurch zu erreichen, dass unsere bayerischen Polizistinnen und Polizisten rund um die Uhr im Einsatz sind und sich auch nicht zu schade sind, um 0:20 Uhr zu arbeiten, Herr Kollege. Wir arbeiten rund um die Uhr für die Sicherheit der Menschen. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der CSU: Bravo!)

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Tobias Reiß

Der Kollege Halemba hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Daniel Halemba AfD

Herr Innenminister, weder unsere Polizei noch ich inklusive meiner AfD-Fraktion sind uns zu schade, um 00:20 Uhr zu arbeiten. (Unruhe) Das Problem ist allerdings, dass mitten in der Nacht kein normaler Bürger diese Debatte verfolgen kann. Jeder normale Bürger inklusive der Krankenschwester schläft oder ist auf der Arbeit. Das ist das Problem: Sie wollten diese Debatte bewusst verschweigen! (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Nun aber zu meiner Frage, Herr Innenminister. Wenn Ihre Politik unter dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von Ihrer Partei so erfolgreich ist, wenn doch so viele Zurückweisungen an den Grenzen und so viele Abschiebungen stattfinden, warum braucht es dann noch weitere Unterkünfte? (Unruhe – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Ein Täter macht einen auf Opfer!) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Ich gehöre diesem Parlament nun schon seit einigen Jahren an. Ich bin als Innenminister für die Gestaltung des Sitzungsplans nicht zuständig. Ihre pauschalen Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Den Beweis, dass es für Normalbürger in unserem Land, von denen immer noch die Mehrheit einer geregelten Arbeit nachgeht, leichter ist, die Liveübertragung der Plenardebatte des Bayerischen Landtags aus diesem Saal etwa um 13 Uhr zu verfolgen als um Mitternacht, werden Sie so leicht nicht erbringen können. Es wird manchen geben, der leichter um 00:00 Uhr Fernsehen schaut als mittags um 13 Uhr, wenn er sich an seinem Arbeitsplatz befindet. Herr Kollege, das ist also alles dummes Gerede. (Lang anhaltender Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat sich der Abgeordnete Halemba zu einer persönlichen Erklärung gemeldet. (Zurufe von der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER: Oh!) Ich weise darauf hin, dass es nicht zulässig ist, zur Sache zu sprechen, sondern ausschließlich Angriffe, die in der Debatte gegen Sie geführt wurden, zurückzuweisen. – Herr Kollege Halemba, bitte schön.

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Daniel Halemba AfD

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Kollegin Demirel, Sie sind angesprochen. Bitte schauen Sie mich an. (Unruhe) Schauen Sie her. Sie brauchen nicht so zu lachen. Sie haben eben impliziert, dass in meinem Führungszeugnis Einträge wären, dass ich Straftaten begangen hätte. Sie haben mich gefragt, was in meinem Führungszeugnis steht. (Zurufe von den GRÜNEN) Ich kann Ihnen ein Blatt zeigen. Schauen Sie. Das ist ein weißes Blatt Papier. Es ist leer. Da steht nichts drauf. Genau das steht auch in meinem Führungszeugnis, und zwar nichts, keine Eintragungen. Danke. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Nach dem Bayerischen Petitionsgesetz und unserer Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 unserer Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Abstimmung wird in namentlicher Form und elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 19:23 bis 19:26 Uhr) Die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Wir warten kurz, bis das Abstimmungsergebnis vorliegt. – Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Eingabe betreffend Einwände gegen die geplante Asylunterkunft in München Großhadern. Es handelt sich um die Eingabe EB.0551.19. Mit Ja haben 128 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Mit Nein haben 30 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Gleichzeitig sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und schließe die Sitzung. (Schluss: 19:29 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/57 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 23.07.2025 zu Tagesordnungspunkt 9: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" (Drs. 19/6494), hier: "Rettet die Berge - kein Rückschritt beim Alpenschutz!" (Drucksache 19/6933) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric X Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra Protokoll 19/57 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard Huber Martin X Post Julia X Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel Scharf Ulrike X Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva X Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina X Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus X Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/57 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth Weber Laura X Dr. Weigand Sabine X Weigert Roland X Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas X Zellmeier Josef Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 39 127 0 Anlage 2 zum Protokoll 19/57 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 23.07.2025 zu Tagesordnungspunkt 28: Eingabe - Einwände gegen die geplante Asylunterkunft in München-Großhadern (EB.0551.19) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric X Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim X Dünkel Norbert Hierneis Christian X Högl Petra Protokoll 19/57 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/57 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian Gesamtsumme 128 30 0

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