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Oskar Atzinger

AfD 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Non progredi est regredi! – Stillstand ist Rückschritt! (Zuruf: Peinlich!) Das G8 an Bayerns Gymnasien ist Geschichte. Die CSU hat dem Druck der Eltern und der FREIEN WÄHLER um des Machterhalts willen nachgegeben und das G9 wieder eingeführt. Also überhaupt kein G8 mehr? – Theoretisch schon, aber anscheinend nur theoretisch. Es gibt die Möglichkeit der individuellen Lernzeitverkürzung – ILV. Diese ermöglicht es, leistungsbereiten, begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern am neunjährigen Gymnasium, die Lernzeit bis zum Abitur pädagogisch begleitet auf acht Jahre zu verkürzen. 37.649 Kinder besuchten im Schuljahr 2021/2022 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 3.822 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen – 10,2 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.606 für die ILV an, also 42 %. Weitere 820 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.426 Anmeldungen, insgesamt 6,44 % des Gymnasialjahrgangs. 38.799 Kinder besuchten im Schuljahr 2022/2023 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 4.020 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen. – 10,4 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.703 für die ILV an, also davon erneut 42 %. Weitere 851 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.554 Anmeldungen, insgesamt 6,58 % des Gymnasialjahrgangs. 36.686 Kinder besuchten im Schuljahr 2023/2024 die achte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Für 3.528 wurde eine ILV-Empfehlung ausgesprochen, diesmal nur 9,6 %. Von diesen meldeten sich jedoch nur 1.463 für die ILV an, also 41 %. Weitere 838 meldeten sich für die ILV ohne Empfehlung an, also in Summe 2.301 Anmeldungen, insgesamt 6,27 % des Gymnasialjahrgangs. Ist es nicht wunderbar, welch exakte Statistiken es für Bayerns Schulen gibt? Daher bin ich doch sehr verwundert, dass man nicht wissen will, wie viele der Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2021/2022 für die ILV angemeldet haben, im Schuljahr 2024/2025 dann tatsächlich unmittelbar in die Q12 vorgerückt sind oder aber dies zu einem Auslandsaufenthalt genutzt haben oder aber keine der beiden Möglichkeiten wahrgenommen haben und die elfte Klasse eines Gymnasiums besuchen. Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand an Schulen begrenzt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus – nicht da – den Umfang von Erhebungen. Detailinformationen werden nicht erhoben. – So heißt es in einem Antwortschreiben, das von der Staatsministerin Anna Stolz unterzeichnet ist. Wir fordern die Staatsregierung auf, die Informationslücken zu schließen und die relevanten Daten zu erheben bzw. nachzuerheben, um eine baldige Beantwortung der Fragen zu ermöglichen. Ansonsten drängt sich der Verdacht auf, die Daten sollen nur deshalb nicht erhoben werden, damit nicht publik wird, dass das Programm nichts anderes ist als ein Rohrkrepierer. Daher sollten wir nicht bis zum Ende des nächsten Schuljahres warten, um weitere Daten zu erheben. Die ILV hat nämlich vermutlich Nachjustierungsbedarf. Aber schnelles Handeln ist bekanntlich nicht Markenzeichen der Bayerischen Staatsregierung. Die Beantwortung der Frage eins erübrigt sich fast, aber eben nur fast. Es ist unglaublich, aber wahr: Leistungserhebungen finden in den ILV-Modulen nicht statt. Allein die Teilnahme in den Jahrgangsstufen 9 und 10 berechtigt zum Überspringen der Jahrgangsstufe 11 zum Eintritt in die Qualifizierungsphase auf Probe. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, wie viele der für die ILV angemeldeten Jugendlichen zumindest mit ihrer Teilnahme zwei Jahre lang durchgehalten haben. Kein Kind soll verloren gehen, ja; aber dies darf nicht nur für leistungsschwache, sondern muss auch für leistungsbereite und begabte Kinder gelten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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