Johannes Becher
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung, bestehend aus CSU und FREIEN WÄHLERN, bringt im Jahr 2025 in Bayern unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ein Gesetz für mehr Schneekanonen, für die Ausweitung von Skigebieten und für noch mehr Skilifte auf den Weg. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er hat es nicht verstanden!) Dafür sollen die Schwellenwerte so verändert werden, dass bei der großen Mehrheit der Projekte keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr durchgeführt wird. Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Umwelt, insbesondere auf die natürliche Vielfalt und einzigartige Schönheit der Bayerischen Alpen. Dieses Gesetz führt zu weniger Öffentlichkeit im Planungsverfahren, weniger Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerschaft und Naturschutzverbänden. Dieses Gesetz ist weder modern noch unbürokratisch. Dieses Gesetz ist wahrscheinlich europarechtswidrig, gegebenenfalls auch verfassungswidrig. Dieses Gesetz widerspricht der Alpenkonvention. Dieses Gesetz ignoriert die Realität der Klimaerwärmung, insbesondere der massiven Erwärmung der Alpen. Dieses Gesetz ist weder zwingend notwendig noch gut für die Menschen in Bayern. Dieses Gesetz wird vom Bund Naturschutz in Bayern, vom Landesfischereiverband Bayern, vom Deutschen Alpenverein, von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, vom Landesbund für Vogelschutz, vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Landesverband Bayern, von CIPRA, vom Verein zum Schutz der Bergwelt, von Mountain Wilderness Deutschland e. V. und von vielen weiteren Organisationen abgelehnt. Dieses Gesetz ist abzulehnen und wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klipp und klar und entschieden abgelehnt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Was hat sich denn seit der ersten Diskussion des Gesetzentwurfs getan? Wurde denn auf die Kritik von verschiedenen Seiten reagiert? Gab es den Versuch eines Entgegenkommens, eines Abmilderns dieses Vorhabens? – Nein, meine Damen und Herren, kein einziger Kritikpunkt wurde aufgenommen, sondern jegliche Stellungnahmen wurden vollumfänglich zurückgewiesen. Trotzdem war die Diskussion, gerade im Umweltausschuss, höchst interessant. Ich hatte gefragt, wie viel unbürokratischer es denn jetzt mit diesem Gesetz wird. Wie viel schneller läuft das Verfahren künftig ab? – Die Antwort des Umweltministeriums: Sie wüssten es nicht. Es gebe darüber keine empirischen Erkenntnisse. Die Vermutung sei, es werde billiger, aber man müsste ja vergleichen, wie lange ein konkretes Verfahren mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung dauere. Einen solchen Vergleich gebe es nicht. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Machen wir ihn halt!) Sie begründen Ihr Gesetz mit der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren und können nicht darlegen, ob dieses Gesetz das eigentlich bewirkt. Daran sieht man, dass es Ihnen nicht um Entbürokratisierung geht. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das ist wirklich peinlich!) Immer wieder wird Österreich als Beispiel angeführt und behauptet, dass es dort so gut wäre. In Österreich gibt es nur noch einen kleinen Bruchteil an Skiprojekten mit Umweltverträglichkeitsprüfung, aber extrem viel massive Skinutzung der Alpen. Es gibt zahlreiche sehr umfangreiche und langwierige Klagen. Wie ist denn die Lage in Bayern? – Die Antwort des Umweltministeriums: Im Gegensatz zu Österreich gebe es in Bayern selten Verbandsklagen des Alpenvereins. Bei uns sei es besser. Woran liegt das wohl? – Wenn klar ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet, dann muss die Planung im Vorfeld schon so sein, dass man überhaupt eine Chance auf Genehmigung hat. Über die Beteiligung der Verbände hat man bei manchem Projekt in der Vergangenheit eine Kompromisslösung gefunden. Die Folge: Es wird in Bayern viel weniger geklagt als in Österreich, und das ist gut so. Jetzt werden die Verbände wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht mehr beteiligt. Dazu hieß es im Umweltausschuss: Doch, doch, sie könnten sich schon beteiligen, sie müssten halt klagen. – Jahr und Tag wird hier das Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände infrage gestellt, und jetzt verweist man darauf, dass sie sich beteiligen können, indem sie klagen können. Geht es denn dann schneller, wenn alles vor Gericht verhandelt wird? Ist es unbürokratischer, wenn noch mehr geklagt wird? – Sicher nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Keiner der ernst zu nehmenden Umweltverbände hat ein gesteigertes Interesse daran, Klage zu führen. Aber alle sollten ein Interesse daran haben, umweltverträglich zu planen. In Bayern läuft es besser als in Österreich. Diesen Weg wollen Sie jetzt verlassen. Das ist in höchstem Maße kontraproduktiv, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Kollege Flierl hat vorhin das neue Modewort der Entbürokratisierung gesagt: Gold-Plating. Gemeint ist dieses vermeintlich deutsche Strebertum, EU-Vorgaben immer viel stärker als notwendig zu erfüllen und massiv zu übertreiben. Ich habe mich dann gefragt, ob das in Bayern so ist. Ist das so? Ist denn die aktuelle Rechtslage des Bayerischen Naturschutzgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes, des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes wirklich so schlecht, dass es massiv übertreibt und Gold-Plating beinhaltet? Als damals dieses Gesetz beschlossen wurde – Drucksache 14/994 –, wurde in der Begründung der damaligen Bayerischen Staatsregierung ausgeführt, dass das Gesetz der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung diene. Es klingt wie heute. Man hat geschrieben, man bemühe sich, bloß nichts überzuerfüllen, man verzichte sogar auf standortbezogene Prüfungen des Einzelfalls. Damals hieß es von der Staatsregierung, die Regelungen beschränkten sich auf das nach der UVP-Richtlinie zwingend Gebotene; das zwingend Gebotene, also der Minimalstandard. Heute wird das zwingend naturschutzfachlich Gebotene noch einmal unterboten. Es gibt kein Gold-Plating, aber es gibt jetzt eine Gesetzgebung, die wirtschaftliche Interessen viel höher hängt als die des Naturschutzes, die das Europarecht so auslegt, wie es Ihnen gerade passt. Wir halten dieses Vorgehen für europarechtswidrig. Das deckt sich ganz offensichtlich mit der früheren Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich hatte im Ausschuss eine aktuelle Studie zur Klimaerwärmung im Alpenraum angesprochen, die deutlich aufzeigt, dass wir bereits bei drei Grad Erwärmung sind. Der Alpenraum erwärmt sich viel schneller, leider. Das heißt: Es schneit einfach weniger, gerade in den niedrigen Lagen. Die Erderwärmung wird die Alpen dramatisch verändern. Wir werden über viel größere Sorgen sprechen als über einen Abfahrtslauf in niedrigen Lagen. Die Realität ist, dass die Schneesicherheit rapide abnimmt. Sie machen hier ein Gesetz für ein Wirtschaftsmodell, das in unseren vergleichsweise niedrigen Bergen ohne Schneesicherheit leider nicht zukunftsfähig ist. Es ist auch heute schon nicht mehr eigenwirtschaftlich. Deswegen muss ja mit Steuergeld subventioniert werden. Lernen Sie aus den Fehlern vom Jenner und anderswo! Stecken wir das Geld in den sanften Tourismus, in einen Tourismus im Einklang mit der Natur, in einen Tourismus, den die dort wohnenden Menschen auch noch aushalten! Das wäre das Gebot unserer Zeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Und jetzt behauptet dieses Gesetz von sich, modern zu sein. Was ist das: modern? – Meines Erachtens sollte es modern sein, das zu erhalten, was uns erhält, zu bewahren, nicht zu betonieren und an die bereits jetzt nicht mehr aufzuhaltenden Veränderungen anzupassen. Die Wissenschaft sagt uns seit Jahren voraus, wie sich die Dinge entwickeln: Temperaturanstieg, Extremwetterereignisse, Verschiebung der Klimazonen, Veränderung der Vegetationsperioden, Schmelzen der Gletscher, wenn sie nicht eh schon fort sind, Destabilisierung. Modern ist, nicht alles zu machen, was technisch irgendwie geht, und nicht kurzfristige Profitinteressen voranzustellen. Modern ist, die Natur wieder stärker zu achten und zu respektieren. Wir müssen lernen, im Einklang mit der Natur zu leben, nicht auf Kosten der Natur. Das ist unser ureigenstes Interesse. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Bayerische Naturschutzgesetz enthält in Artikel 2 Satz 1 den wunderbaren Satz: "Die bayerischen Alpen sind mit ihrer natürlichen Vielfalt an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume als Landschaft von einzigartiger Schönheit in ihren Naturräumen von herausragender Bedeutung zu erhalten." Dieser Satz ist moderner denn je, und er ist für mich und für unsere Fraktion Leitmotiv unserer Politik – einer Politik für die Heimat, für den Schutz der Berge mit Respekt vor der Schöpfung und aus Verantwortung für die kommenden Generationen. (Michael Hofmann (CSU): Ein Gesetz, das die CSU gemacht hat!) Von daher werden wir diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung aus voller Überzeugung ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)
